{"id":962,"date":"2021-03-22T13:44:16","date_gmt":"2021-03-22T13:44:16","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=962"},"modified":"2021-03-22T13:44:16","modified_gmt":"2021-03-22T13:44:16","slug":"mietverhaeltnisse-auf-unbestimmte-zeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=962","title":{"rendered":"Mietverh\u00e4ltnisse auf unbestimmte Zeit"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Unterkapitel 2<br \/>\nMietverh\u00e4ltnisse auf unbestimmte Zeit<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 573 Ordentliche K\u00fcndigung des Vermieters<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vermieter kann nur k\u00fcndigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses hat.<!--more--> Die K\u00fcndigung zum Zwecke der Mieterh\u00f6hung ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses liegt insbesondere vor, wenn<\/p>\n<p>1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,<\/p>\n<p>2. der Vermieter die R\u00e4ume als Wohnung f\u00fcr sich, seine Familienangeh\u00f6rigen oder Angeh\u00f6rige seines Haushalts ben\u00f6tigt oder<\/p>\n<p>3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundst\u00fccks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden w\u00fcrde; die M\u00f6glichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine h\u00f6here Miete zu erzielen, bleibt au\u00dfer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mietr\u00e4ume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach \u00dcberlassung an den Mieter erfolgten Begr\u00fcndung von Wohnungseigentum ver\u00e4u\u00dfern will.<\/p>\n<p>(3) Die Gr\u00fcnde f\u00fcr ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem K\u00fcndigungsschreiben anzugeben. Andere Gr\u00fcnde werden nur ber\u00fccksichtigt, soweit sie nachtr\u00e4glich entstanden sind.<br \/>\n(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<br \/>\nFu\u00dfnote<br \/>\n(+++ \u00a7 573: Zur Anwendung vgl. \u00a7 578 Abs. 3 Satz 1 +++)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 573a Erleichterte K\u00fcndigung des Vermieters<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ein Mietverh\u00e4ltnis \u00fcber eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Geb\u00e4ude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch k\u00fcndigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des \u00a7 573 bedarf. Die K\u00fcndigungsfrist verl\u00e4ngert sich in diesem Fall um drei Monate.<\/p>\n<p>(2) Absatz 1 gilt entsprechend f\u00fcr Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach \u00a7 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.<\/p>\n<p>(3) In dem K\u00fcndigungsschreiben ist anzugeben, dass die K\u00fcndigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gest\u00fctzt wird.<\/p>\n<p>(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<br \/>\nFu\u00dfnote<br \/>\n(+++ \u00a7 573a: Zur Anwendung vgl. \u00a7 578 Abs. 3 Satz 1 +++)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 573b Teilk\u00fcndigung des Vermieters<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenr\u00e4ume oder Teile eines Grundst\u00fccks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des \u00a7 573 k\u00fcndigen, wenn er die K\u00fcndigung auf diese R\u00e4ume oder Grundst\u00fccksteile beschr\u00e4nkt und sie dazu verwenden will,<\/p>\n<p>1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen oder<\/p>\n<p>2. den neu zu schaffenden und den vorhandenen Wohnraum mit Nebenr\u00e4umen oder Grundst\u00fccksteilen auszustatten.<\/p>\n<p>(2) Die K\u00fcndigung ist sp\u00e4testens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des \u00fcbern\u00e4chsten Monats zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(3) Verz\u00f6gert sich der Beginn der Bauarbeiten, so kann der Mieter eine Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen.<\/p>\n<p>(4) Der Mieter kann eine angemessene Senkung der Miete verlangen.<\/p>\n<p>(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<br \/>\nFu\u00dfnote<br \/>\n(+++ \u00a7 573b: Zur Anwendung vgl. \u00a7 578 Abs. 3 Satz 1 +++)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 573c Fristen der ordentlichen K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die K\u00fcndigung ist sp\u00e4testens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des \u00fcbern\u00e4chsten Monats zul\u00e4ssig. Die K\u00fcndigungsfrist f\u00fcr den Vermieter verl\u00e4ngert sich nach f\u00fcnf und acht Jahren seit der \u00dcberlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.<\/p>\n<p>(2) Bei Wohnraum, der nur zum vor\u00fcbergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine k\u00fcrzere K\u00fcndigungsfrist vereinbart werden.<\/p>\n<p>(3) Bei Wohnraum nach \u00a7 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die K\u00fcndigung sp\u00e4testens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zul\u00e4ssig.<br \/>\n(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<br \/>\nFu\u00dfnote<br \/>\n(+++ \u00a7 573c: Zur Anwendung vgl. \u00a7 578 Abs. 3 Satz 1 +++)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 573d Au\u00dferordentliche K\u00fcndigung mit gesetzlicher Frist<\/strong><\/p>\n<p>(1) Kann ein Mietverh\u00e4ltnis au\u00dferordentlich mit der gesetzlichen Frist gek\u00fcndigt werden, so gelten mit Ausnahme der K\u00fcndigung gegen\u00fcber Erben des Mieters nach \u00a7 564 die \u00a7\u00a7 573 und 573a entsprechend.<\/p>\n<p>(2) Die K\u00fcndigung ist sp\u00e4testens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des \u00fcbern\u00e4chsten Monats zul\u00e4ssig, bei Wohnraum nach \u00a7 549 Abs. 2 Nr. 2 sp\u00e4testens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats (gesetzliche Frist). \u00a7 573a Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.<\/p>\n<p>(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<br \/>\nFu\u00dfnote<br \/>\n(+++ \u00a7 573d: Zur Anwendung vgl. \u00a7 578 Abs. 3 Satz 1 +++)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 574 Widerspruch des Mieters gegen die K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Mieter kann der K\u00fcndigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses f\u00fcr den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angeh\u00f6rigen seines Haushalts eine H\u00e4rte bedeuten w\u00fcrde, die auch unter W\u00fcrdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur au\u00dferordentlichen fristlosen K\u00fcndigung berechtigt.<\/p>\n<p>(2) Eine H\u00e4rte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.<\/p>\n<p>(3) Bei der W\u00fcrdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem K\u00fcndigungsschreiben nach \u00a7 573 Abs. 3 angegebenen Gr\u00fcnde ber\u00fccksichtigt, au\u00dfer wenn die Gr\u00fcnde nachtr\u00e4glich entstanden sind.<\/p>\n<p>(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 574a Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses nach Widerspruch<\/strong><\/p>\n<p>(1) Im Falle des \u00a7 574 kann der Mieter verlangen, dass das Mietverh\u00e4ltnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde angemessen ist. Ist dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverh\u00e4ltnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Mieter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen \u00c4nderung der Bedingungen fortgesetzt wird.<\/p>\n<p>(2) Kommt keine Einigung zustande, so werden die Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses, deren Dauer sowie die Bedingungen, zu denen es fortgesetzt wird, durch Urteil bestimmt. Ist ungewiss, wann voraussichtlich die Umst\u00e4nde wegfallen, auf Grund derer die Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses eine H\u00e4rte bedeutet, so kann bestimmt werden, dass das Mietverh\u00e4ltnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird.<\/p>\n<p>(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 574b Form und Frist des Widerspruchs<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die K\u00fcndigung ist schriftlich zu erkl\u00e4ren. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter \u00fcber die Gr\u00fcnde des Widerspruchs unverz\u00fcglich Auskunft erteilen.<\/p>\n<p>(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht sp\u00e4testens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses erkl\u00e4rt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die M\u00f6glichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des R\u00e4umungsrechtsstreits erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 574c Weitere Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses bei unvorhergesehenen Umst\u00e4nden<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ist auf Grund der \u00a7\u00a7 574 bis 574b durch Einigung oder Urteil bestimmt worden, dass das Mietverh\u00e4ltnis auf bestimmte Zeit fortgesetzt wird, so kann der Mieter dessen weitere Fortsetzung nur verlangen, wenn dies durch eine wesentliche \u00c4nderung der Umst\u00e4nde gerechtfertigt ist oder wenn Umst\u00e4nde nicht eingetreten sind, deren vorgesehener Eintritt f\u00fcr die Zeitdauer der Fortsetzung bestimmend gewesen war.<\/p>\n<p>(2) K\u00fcndigt der Vermieter ein Mietverh\u00e4ltnis, dessen Fortsetzung auf unbestimmte Zeit durch Urteil bestimmt worden ist, so kann der Mieter der K\u00fcndigung widersprechen und vom Vermieter verlangen, das Mietverh\u00e4ltnis auf unbestimmte Zeit fortzusetzen. Haben sich die Umst\u00e4nde ver\u00e4ndert, die f\u00fcr die Fortsetzung bestimmend gewesen waren, so kann der Mieter eine Fortsetzung des Mietverh\u00e4ltnisses nur nach \u00a7 574 verlangen; unerhebliche Ver\u00e4nderungen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/p>\n<p>(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=798\">Inhaltsverzeichnis des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=962\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=962&text=Mietverh%C3%A4ltnisse+auf+unbestimmte+Zeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=962&title=Mietverh%C3%A4ltnisse+auf+unbestimmte+Zeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=962&description=Mietverh%C3%A4ltnisse+auf+unbestimmte+Zeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterkapitel 2 Mietverh\u00e4ltnisse auf unbestimmte Zeit \u00a7 573 Ordentliche K\u00fcndigung des Vermieters (1) Der Vermieter kann nur k\u00fcndigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses hat. 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