{"id":945,"date":"2021-03-22T12:43:32","date_gmt":"2021-03-22T12:43:32","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=945"},"modified":"2021-03-22T12:47:28","modified_gmt":"2021-03-22T12:47:28","slug":"erhaltungs-und-modernisierungsmassnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=945","title":{"rendered":"Erhaltungs- und Modernisierungsma\u00dfnahmen"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Kapitel 1a<br \/>\nErhaltungs- und Modernisierungsma\u00dfnahmen<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 555a Erhaltungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Mieter hat Ma\u00dfnahmen zu dulden,<!--more--> die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsma\u00dfnahmen).<\/p>\n<p>(2) Erhaltungsma\u00dfnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzuk\u00fcndigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchf\u00fchrung ist zwingend erforderlich.<\/p>\n<p>(3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsma\u00dfnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.<\/p>\n<p>(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 555b Modernisierungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p>Modernisierungsma\u00dfnahmen sind bauliche Ver\u00e4nderungen,<\/p>\n<p>1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),<\/p>\n<p>2. durch die nicht erneuerbare Prim\u00e4renergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig gesch\u00fctzt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,<\/p>\n<p>3. durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,<\/p>\n<p>4. durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erh\u00f6ht wird,<\/p>\n<p>5. durch die die allgemeinen Wohnverh\u00e4ltnisse auf Dauer verbessert werden,<\/p>\n<p>6. die auf Grund von Umst\u00e4nden durchgef\u00fchrt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungsma\u00dfnahmen nach \u00a7 555a sind, oder<\/p>\n<p>7. durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 555c Ank\u00fcndigung von Modernisierungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsma\u00dfnahme sp\u00e4testens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzuk\u00fcndigen (Modernisierungsank\u00fcndigung). Die Modernisierungsank\u00fcndigung muss Angaben enthalten \u00fcber:<\/p>\n<p>1. die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsma\u00dfnahme in wesentlichen Z\u00fcgen,<\/p>\n<p>2. den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsma\u00dfnahme,<\/p>\n<p>3. den Betrag der zu erwartenden Mieterh\u00f6hung, sofern eine Erh\u00f6hung nach \u00a7 559 oder \u00a7 559c verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen k\u00fcnftigen Betriebskosten.<\/p>\n<p>(2) Der Vermieter soll den Mieter in der Modernisierungsank\u00fcndigung auf die Form und die Frist des H\u00e4rteeinwands nach \u00a7 555d Absatz 3 Satz 1 hinweisen.<\/p>\n<p>(3) In der Modernisierungsank\u00fcndigung f\u00fcr eine Modernisierungsma\u00dfnahme nach \u00a7 555b Nummer 1 und 2 kann der Vermieter insbesondere hinsichtlich der energetischen Qualit\u00e4t von Bauteilen auf allgemein anerkannte Pauschalwerte Bezug nehmen.<\/p>\n<p>(4) Die Abs\u00e4tze 1 bis 3 gelten nicht f\u00fcr Modernisierungsma\u00dfnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterh\u00f6hung f\u00fchren.<\/p>\n<p>(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 555d Duldung von Modernisierungsma\u00dfnahmen, Ausschlussfrist<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Mieter hat eine Modernisierungsma\u00dfnahme zu dulden.<\/p>\n<p>(2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsma\u00dfnahme f\u00fcr den Mieter, seine Familie oder einen Angeh\u00f6rigen seines Haushalts eine H\u00e4rte bedeuten w\u00fcrde, die auch unter W\u00fcrdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Geb\u00e4ude sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist. Die zu erwartende Mieterh\u00f6hung sowie die voraussichtlichen k\u00fcnftigen Betriebskosten bleiben bei der Abw\u00e4gung im Rahmen der Duldungspflicht au\u00dfer Betracht; sie sind nur nach \u00a7 559 Absatz 4 und 5 bei einer Mieterh\u00f6hung zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>(3) Der Mieter hat dem Vermieter Umst\u00e4nde, die eine H\u00e4rte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterh\u00f6hung begr\u00fcnden, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsank\u00fcndigung folgt, in Textform mitzuteilen. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Modernisierungsank\u00fcndigung den Vorschriften des \u00a7 555c entspricht.<\/p>\n<p>(4) Nach Ablauf der Frist sind Umst\u00e4nde, die eine H\u00e4rte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterh\u00f6hung begr\u00fcnden, noch zu ber\u00fccksichtigen, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und er dem Vermieter die Umst\u00e4nde sowie die Gr\u00fcnde der Verz\u00f6gerung unverz\u00fcglich in Textform mitteilt. Umst\u00e4nde, die eine H\u00e4rte im Hinblick auf die Mieterh\u00f6hung begr\u00fcnden, sind nur zu ber\u00fccksichtigen, wenn sie sp\u00e4testens bis zum Beginn der Modernisierungsma\u00dfnahme mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>(5) Hat der Vermieter in der Modernisierungsank\u00fcndigung nicht auf die Form und die Frist des H\u00e4rteeinwands hingewiesen (\u00a7 555c Absatz 2), so bedarf die Mitteilung des Mieters nach Absatz 3 Satz 1 nicht der dort bestimmten Form und Frist. Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(6) \u00a7 555a Absatz 3 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(7) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 555e Sonderk\u00fcndigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Nach Zugang der Modernisierungsank\u00fcndigung kann der Mieter das Mietverh\u00e4ltnis au\u00dferordentlich zum Ablauf des \u00fcbern\u00e4chsten Monats k\u00fcndigen. Die K\u00fcndigung muss bis zum Ablauf des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Modernisierungsank\u00fcndigung folgt.<\/p>\n<p>(2) \u00a7 555c Absatz 4 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 555f Vereinbarungen \u00fcber Erhaltungs- oder Modernisierungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p>Die Vertragsparteien k\u00f6nnen nach Abschluss des Mietvertrags aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsma\u00dfnahmen Vereinbarungen treffen, insbesondere \u00fcber die<\/p>\n<p>1. zeitliche und technische Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahmen,<\/p>\n<p>2. Gew\u00e4hrleistungsrechte und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Mieters,<\/p>\n<p>3. k\u00fcnftige H\u00f6he der Miete.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=798\">Inhaltsverzeichnis des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) Kapitel 1a Erhaltungs- und Modernisierungsma\u00dfnahmen \u00a7 555a Erhaltungsma\u00dfnahmen (1) Der Mieter hat Ma\u00dfnahmen zu dulden,<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=945\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-945","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/945","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=945"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/945\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":946,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/945\/revisions\/946"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=945"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=945"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=945"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}