{"id":886,"date":"2021-03-17T16:22:16","date_gmt":"2021-03-17T16:22:16","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=886"},"modified":"2021-03-17T16:22:16","modified_gmt":"2021-03-17T16:22:16","slug":"widerrufsrecht-bei-verbrauchervertraegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=886","title":{"rendered":"Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Untertitel 2<br \/>\nWiderrufsrecht bei Verbrauchervertr\u00e4gen<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 355 Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift einger\u00e4umt,<!--more--> so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserkl\u00e4rungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserkl\u00e4rung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Unternehmer. Aus der Erkl\u00e4rung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begr\u00fcndung enthalten. Zur Fristwahrung gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<\/p>\n<p>(2) Die Widerrufsfrist betr\u00e4gt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugew\u00e4hren. Bestimmt das Gesetz eine H\u00f6chstfrist f\u00fcr die R\u00fcckgew\u00e4hr, so beginnt diese f\u00fcr den Unternehmer mit dem Zugang und f\u00fcr den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserkl\u00e4rung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer tr\u00e4gt bei Widerruf die Gefahr der R\u00fccksendung der Waren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 356 Widerrufsrecht bei au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertr\u00e4gen und Fernabsatzvertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a \u00a7 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche oder eine andere eindeutige Widerrufserkl\u00e4rung auf der Webseite des Unternehmers auszuf\u00fcllen und zu \u00fcbermitteln. Macht der Verbraucher von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch, muss der Unternehmer dem Verbraucher den Zugang des Widerrufs unverz\u00fcglich auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>(2) Die Widerrufsfrist beginnt<\/p>\n<p>1. bei einem Verbrauchsg\u00fcterkauf,<\/p>\n<p>a) der nicht unter die Buchstaben b bis d f\u00e4llt, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtf\u00fchrer ist, die Waren erhalten hat,<\/p>\n<p>b) bei dem der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtf\u00fchrer ist, die letzte Ware erhalten hat,<\/p>\n<p>c) bei dem die Ware in mehreren Teilsendungen oder St\u00fccken geliefert wird, sobald der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht Frachtf\u00fchrer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte St\u00fcck erhalten hat,<\/p>\n<p>d) der auf die regelm\u00e4\u00dfige Lieferung von Waren \u00fcber einen festgelegten Zeitraum gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtf\u00fchrer ist, die erste Ware erhalten hat,<\/p>\n<p>2. bei einem Vertrag, der die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die Lieferung von Fernw\u00e4rme oder die Lieferung von nicht auf einem k\u00f6rperlichen Datentr\u00e4ger befindlichen digitalen Inhalten zum Gegenstand hat, mit Vertragsschluss.<\/p>\n<p>(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a \u00a7 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b \u00a7 2 Absatz 1 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt sp\u00e4testens zw\u00f6lf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder \u00a7 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. Satz 2 ist auf Vertr\u00e4ge \u00fcber Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.<\/p>\n<p>(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollst\u00e4ndig erbracht hat und mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon best\u00e4tigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollst\u00e4ndiger Vertragserf\u00fcllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger \u00fcbermittelt werden. Bei einem Vertrag \u00fcber die Erbringung von Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht abweichend von Satz 1, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Verbrauchers vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus\u00fcbt.<\/p>\n<p>(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag \u00fcber die Lieferung von nicht auf einem k\u00f6rperlichen Datentr\u00e4ger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausf\u00fchrung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher<\/p>\n<p>1. ausdr\u00fccklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausf\u00fchrung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und<\/p>\n<p>2. seine Kenntnis davon best\u00e4tigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausf\u00fchrung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 356a Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechtevertr\u00e4gen, Vertr\u00e4gen \u00fcber ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsvertr\u00e4gen und Tauschsystemvertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Widerruf ist in Textform zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Abschlusses eines Vorvertrags. Erh\u00e4lt der Verbraucher die Vertragsurkunde oder die Abschrift des Vertrags erst nach Vertragsschluss, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt des Erhalts.<\/p>\n<p>(3) Sind dem Verbraucher die in \u00a7 482 Absatz 1 bezeichneten vorvertraglichen Informationen oder das in Artikel 242 \u00a7 1 Absatz 2 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche bezeichnete Formblatt vor Vertragsschluss nicht, nicht vollst\u00e4ndig oder nicht in der in \u00a7 483 Absatz 1 vorgeschriebenen Sprache \u00fcberlassen worden, so beginnt die Widerrufsfrist abweichend von Absatz 2 erst mit dem vollst\u00e4ndigen Erhalt der vorvertraglichen Informationen und des Formblatts in der vorgeschriebenen Sprache. Das Widerrufsrecht erlischt sp\u00e4testens drei Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkt.<\/p>\n<p>(4) Ist dem Verbraucher die in \u00a7 482a bezeichnete Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss nicht, nicht vollst\u00e4ndig oder nicht in der in \u00a7 483 Absatz 1 vorgeschriebenen Sprache \u00fcberlassen worden, so beginnt die Widerrufsfrist abweichend von Absatz 2 erst mit dem vollst\u00e4ndigen Erhalt der Widerrufsbelehrung in der vorgeschriebenen Sprache. Das Widerrufsrecht erlischt gegebenenfalls abweichend von Absatz 3 Satz 2 sp\u00e4testens zw\u00f6lf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 genannten Zeitpunkt.<\/p>\n<p>(5) Hat der Verbraucher einen Teilzeit-Wohnrechtevertrag und einen Tauschsystemvertrag abgeschlossen und sind ihm diese Vertr\u00e4ge zum gleichen Zeitpunkt angeboten worden, so beginnt die Widerrufsfrist f\u00fcr beide Vertr\u00e4ge mit dem nach Absatz 2 f\u00fcr den Teilzeit-Wohnrechtevertrag geltenden Zeitpunkt. Die Abs\u00e4tze 3 und 4 gelten entsprechend.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 356b Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensvertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Widerrufsfrist beginnt auch nicht, bevor der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine f\u00fcr diesen bestimmte Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrags zur Verf\u00fcgung gestellt hat.<\/p>\n<p>(2) Enth\u00e4lt bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Verf\u00fcgung gestellte Urkunde die Pflichtangaben nach \u00a7 492 Absatz 2 nicht, beginnt die Frist erst mit Nachholung dieser Angaben gem\u00e4\u00df \u00a7 492 Absatz 6. Enth\u00e4lt bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Verf\u00fcgung gestellte Urkunde die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach \u00a7 492 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 247 \u00a7 6 Absatz 2 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche nicht, beginnt die Frist erst mit Nachholung dieser Angaben gem\u00e4\u00df \u00a7 492 Absatz 6. In den F\u00e4llen der S\u00e4tze 1 und 2 betr\u00e4gt die Widerrufsfrist einen Monat. Das Widerrufsrecht bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag erlischt sp\u00e4testens zw\u00f6lf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss oder nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt, wenn dieser nach dem Vertragsschluss liegt.<br \/>\n(3) Die Widerrufsfrist beginnt im Falle des \u00a7 494 Absatz 7 bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag erst, wenn der Darlehensnehmer die dort bezeichnete Abschrift des Vertrags erhalten hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 356c Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsvertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Bei einem Ratenlieferungsvertrag, der weder im Fernabsatz noch au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen wird, beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gem\u00e4\u00df Artikel 246 Absatz 3 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche \u00fcber sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.<\/p>\n<p>(2) \u00a7 356 Absatz 1 gilt entsprechend. Das Widerrufsrecht erlischt sp\u00e4testens zw\u00f6lf Monate und 14 Tage nach dem in \u00a7 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 356d Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensvertr\u00e4gen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen<\/strong><\/p>\n<p>Bei einem Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen oder eine unentgeltliche Finanzierungshilfe gew\u00e4hrt, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von \u00a7 355 Absatz 2 Satz 2 nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des \u00a7 514 Absatz 2 Satz 3 \u00fcber dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt sp\u00e4testens zw\u00f6lf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss oder nach dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt, wenn dieser nach dem Vertragsschluss liegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 356e Widerrufsrecht bei Verbraucherbauvertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>Bei einem Verbraucherbauvertrag (\u00a7 650i Absatz 1) beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gem\u00e4\u00df Artikel 249 \u00a7 3 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche \u00fcber sein Widerrufsrecht belehrt hat. Das Widerrufsrecht erlischt sp\u00e4testens zw\u00f6lf Monate und 14 Tage nach dem in \u00a7 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertr\u00e4gen und Fernabsatzvertr\u00e4gen mit Ausnahme von Vertr\u00e4gen \u00fcber Finanzdienstleistungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die empfangenen Leistungen sind sp\u00e4testens nach 14 Tagen zur\u00fcckzugew\u00e4hren.<\/p>\n<p>(2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers f\u00fcr die Lieferung zur\u00fcckgew\u00e4hren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zus\u00e4tzliche Kosten entstanden sind, weil er sich f\u00fcr eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene g\u00fcnstigste Standardlieferung entschieden hat.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr die R\u00fcckzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.<\/p>\n<p>(4) Bei einem Verbrauchsg\u00fcterkauf kann der Unternehmer die R\u00fcckzahlung verweigern, bis er die Waren zur\u00fcckerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.<\/p>\n<p>(5) Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, die empfangenen Waren zur\u00fcckzusenden, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen.<\/p>\n<p>(6) Der Verbraucher tr\u00e4gt die unmittelbaren Kosten der R\u00fccksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a \u00a7 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erkl\u00e4rt hat, diese Kosten zu tragen. Bei au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertr\u00e4gen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zur\u00fcckgesandt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>(7) Der Verbraucher hat Wertersatz f\u00fcr einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn<\/p>\n<p>1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, der zur Pr\u00fcfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und<\/p>\n<p>2. der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a \u00a7 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche \u00fcber sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.<\/p>\n<p>(8) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen oder \u00fcber die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder \u00fcber die Lieferung von Fernw\u00e4rme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz f\u00fcr die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdr\u00fccklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a \u00a7 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche ordnungsgem\u00e4\u00df informiert hat. Bei au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertr\u00e4gen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger \u00fcbermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.<\/p>\n<p>(9) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag \u00fcber die Lieferung von nicht auf einem k\u00f6rperlichen Datentr\u00e4ger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 357a Rechtsfolgen des Widerrufs von Vertr\u00e4gen \u00fcber Finanzdienstleistungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die empfangenen Leistungen sind sp\u00e4testens nach 30 Tagen zur\u00fcckzugew\u00e4hren.<\/p>\n<p>(2) Im Falle des Widerrufs von au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertr\u00e4gen oder Fernabsatzvertr\u00e4gen \u00fcber Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz f\u00fcr die vom Unternehmer bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn er<\/p>\n<p>1. vor Abgabe seiner Vertragserkl\u00e4rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und<\/p>\n<p>2. ausdr\u00fccklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausf\u00fchrung der Dienstleistung beginnt.<\/p>\n<p>Im Falle des Widerrufs von Vertr\u00e4gen \u00fcber eine entgeltliche Finanzierungshilfe, die von der Ausnahme des \u00a7 506 Absatz 4 erfasst sind, gilt auch \u00a7 357 Absatz 5 bis 8 entsprechend. Ist Gegenstand des Vertrags \u00fcber die entgeltliche Finanzierungshilfe die Lieferung von nicht auf einem k\u00f6rperlichen Datentr\u00e4ger befindlichen digitalen Inhalten, hat der Verbraucher Wertersatz f\u00fcr die bis zum Widerruf gelieferten digitalen Inhalte zu leisten, wenn er<\/p>\n<p>1. vor Abgabe seiner Vertragserkl\u00e4rung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und<\/p>\n<p>2. ausdr\u00fccklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Lieferung der digitalen Inhalte beginnt.<\/p>\n<p>Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.<\/p>\n<p>(3) Im Falle des Widerrufs von Verbraucherdarlehensvertr\u00e4gen hat der Darlehensnehmer f\u00fcr den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der R\u00fcckzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war als der vereinbarte Sollzins. In diesem Fall ist nur der niedrigere Betrag geschuldet. Im Falle des Widerrufs von Vertr\u00e4gen \u00fcber eine entgeltliche Finanzierungshilfe, die nicht von der Ausnahme des \u00a7 506 Absatz 4 erfasst sind, gilt auch Absatz 2 entsprechend mit der Ma\u00dfgabe, dass an die Stelle der Unterrichtung \u00fcber das Widerrufsrecht die Pflichtangaben nach Artikel 247 \u00a7 12 Absatz 1 in Verbindung mit \u00a7 6 Absatz 2 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche, die das Widerrufsrecht betreffen, treten. Dar\u00fcber hinaus hat der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber nur die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegen\u00fcber \u00f6ffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zur\u00fcckverlangen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechtevertr\u00e4gen, Vertr\u00e4gen \u00fcber ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsvertr\u00e4gen und Tauschsystemvertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchf\u00fchrung und seiner R\u00fcckabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Verg\u00fctung f\u00fcr geleistete Dienste sowie f\u00fcr die \u00dcberlassung von Wohngeb\u00e4uden zur Nutzung ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(2) Der Verbraucher hat f\u00fcr einen Wertverlust der Unterkunft im Sinne des \u00a7 481 nur Wertersatz zu leisten, soweit der Wertverlust auf einer nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Unterkunft beruht.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Ratenlieferungsvertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die R\u00fcckgew\u00e4hr der empfangenen Leistungen gilt \u00a7 357 Absatz 1 bis 5 entsprechend. Der Verbraucher tr\u00e4gt die unmittelbaren Kosten der R\u00fccksendung der empfangenen Sachen, es sei denn, der Unternehmer hat sich bereit erkl\u00e4rt, diese Kosten zu tragen. \u00a7 357 Absatz 7 ist mit der Ma\u00dfgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle der Unterrichtung nach Artikel 246a \u00a7 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche die Unterrichtung nach Artikel 246 Absatz 3 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche tritt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 357d Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauvertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>Ist die R\u00fcckgew\u00e4hr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist die vereinbarte Verg\u00fctung zugrunde zu legen. Ist die vereinbarte Verg\u00fctung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistung zu berechnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag<\/strong><\/p>\n<p>(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags \u00fcber die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserkl\u00e4rung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserkl\u00e4rung nicht mehr gebunden.<\/p>\n<p>(2) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Darlehensvertrags gerichtete Willenserkl\u00e4rung auf Grund des \u00a7 495 Absatz 1 oder des \u00a7 514 Absatz 2 Satz 1 wirksam widerrufen, so ist er auch nicht mehr an diejenige Willenserkl\u00e4rung gebunden, die auf den Abschluss eines mit diesem Darlehensvertrag verbundenen Vertrags \u00fcber die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtet ist.<\/p>\n<p>(3) Ein Vertrag \u00fcber die Lieferung einer Ware oder \u00fcber die Erbringung einer anderen Leistung und ein Darlehensvertrag nach den Abs\u00e4tzen 1 oder 2 sind verbunden, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Vertr\u00e4ge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer selbst die Gegenleistung des Verbrauchers finanziert, oder im Falle der Finanzierung durch einen Dritten, wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundst\u00fccks oder eines grundst\u00fccksgleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen, wenn der Darlehensgeber selbst dem Verbraucher das Grundst\u00fcck oder das grundst\u00fccksgleiche Recht verschafft oder wenn er \u00fcber die Zurverf\u00fcgungstellung von Darlehen hinaus den Erwerb des Grundst\u00fccks oder grundst\u00fccksgleichen Rechts durch Zusammenwirken mit dem Unternehmer f\u00f6rdert, indem er sich dessen Ver\u00e4u\u00dferungsinteressen ganz oder teilweise zu Eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchf\u00fchrung des Projekts Funktionen des Ver\u00e4u\u00dferers \u00fcbernimmt oder den Ver\u00e4u\u00dferer einseitig beg\u00fcnstigt.<\/p>\n<p>(4) Auf die R\u00fcckabwicklung des verbundenen Vertrags sind unabh\u00e4ngig von der Vertriebsform \u00a7 355 Absatz 3 und, je nach Art des verbundenen Vertrags, die \u00a7\u00a7 357 bis 357b entsprechend anzuwenden. Ist der verbundene Vertrag ein Vertrag \u00fcber die Lieferung von nicht auf einem k\u00f6rperlichen Datentr\u00e4ger befindlichen digitalen Inhalten und hat der Unternehmer dem Verbraucher eine Abschrift oder Best\u00e4tigung des Vertrags nach \u00a7 312f zur Verf\u00fcgung gestellt, hat der Verbraucher abweichend von \u00a7 357 Absatz 9 unter den Voraussetzungen des \u00a7 356 Absatz 5 zweiter und dritter Halbsatz Wertersatz f\u00fcr die bis zum Widerruf gelieferten digitalen Inhalte zu leisten. Ist der verbundene Vertrag ein im Fernabsatz oder au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossener Ratenlieferungsvertrag, ist neben \u00a7 355 Absatz 3 auch \u00a7 357 entsprechend anzuwenden; im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr verbundene Ratenlieferungsvertr\u00e4ge \u00a7 355 Absatz 3 und \u00a7 357c entsprechend. Im Falle des Absatzes 1 sind jedoch Anspr\u00fcche auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der R\u00fcckabwicklung des Darlehensvertrags gegen den Verbraucher ausgeschlossen. Der Darlehensgeber tritt im Verh\u00e4ltnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Unternehmers aus dem verbundenen Vertrag ein, wenn das Darlehen dem Unternehmer bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist.<\/p>\n<p>(5) Die Abs\u00e4tze 2 und 4 sind nicht anzuwenden auf Darlehensvertr\u00e4ge, die der Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten dienen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 359 Einwendungen bei verbundenen Vertr\u00e4gen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Verbraucher kann die R\u00fcckzahlung des Darlehens verweigern, soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegen\u00fcber dem Unternehmer, mit dem er den verbundenen Vertrag geschlossen hat, zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen w\u00fcrden. Dies gilt nicht bei Einwendungen, die auf einer Vertrags\u00e4nderung beruhen, welche zwischen diesem Unternehmer und dem Verbraucher nach Abschluss des Darlehensvertrags vereinbart wurde. Kann der Verbraucher Nacherf\u00fcllung verlangen, so kann er die R\u00fcckzahlung des Darlehens erst verweigern, wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist.<\/p>\n<p>(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Darlehensvertr\u00e4ge, die der Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten dienen, oder wenn das finanzierte Entgelt weniger als 200 Euro betr\u00e4gt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 360 Zusammenh\u00e4ngende Vertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserkl\u00e4rung wirksam widerrufen und liegen die Voraussetzungen f\u00fcr einen verbundenen Vertrag nicht vor, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines damit zusammenh\u00e4ngenden Vertrags gerichtete Willenserkl\u00e4rung nicht mehr gebunden. Auf die R\u00fcckabwicklung des zusammenh\u00e4ngenden Vertrags ist \u00a7 358 Absatz 4 Satz 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. Widerruft der Verbraucher einen Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einen Vertrag \u00fcber ein langfristiges Urlaubsprodukt, hat er auch f\u00fcr den zusammenh\u00e4ngenden Vertrag keine Kosten zu tragen; \u00a7 357b Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(2) Ein zusammenh\u00e4ngender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Leistung betrifft, die von dem Unternehmer des widerrufenen Vertrags oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Unternehmer des widerrufenen Vertrags erbracht wird. Ein Darlehensvertrag ist auch dann ein zusammenh\u00e4ngender Vertrag, wenn das Darlehen, das ein Unternehmer einem Verbraucher gew\u00e4hrt, ausschlie\u00dflich der Finanzierung des widerrufenen Vertrags dient und die Leistung des Unternehmers aus dem widerrufenen Vertrag in dem Darlehensvertrag genau angegeben ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 361 Weitere Anspr\u00fcche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast<\/strong><\/p>\n<p>(1) \u00dcber die Vorschriften dieses Untertitels hinaus bestehen keine weiteren Anspr\u00fcche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs.<\/p>\n<p>(2) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.<\/p>\n<p>(3) Ist der Beginn der Widerrufsfrist streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=798\">Inhaltsverzeichnis des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=886\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=886&text=Widerrufsrecht+bei+Verbrauchervertr%C3%A4gen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=886&title=Widerrufsrecht+bei+Verbrauchervertr%C3%A4gen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=886&description=Widerrufsrecht+bei+Verbrauchervertr%C3%A4gen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr\u00e4gen \u00a7 355 Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr\u00e4gen (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift einger\u00e4umt, FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=886\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-886","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/886","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=886"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/886\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":887,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/886\/revisions\/887"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=886"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=886"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=886"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}