{"id":884,"date":"2021-03-17T16:13:24","date_gmt":"2021-03-17T16:13:24","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=884"},"modified":"2021-03-17T16:13:24","modified_gmt":"2021-03-17T16:13:24","slug":"ruecktritt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=884","title":{"rendered":"R\u00fccktritt"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Titel 5<br \/>\nR\u00fccktritt; Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr\u00e4gen<br \/>\nUntertitel 1<br \/>\nR\u00fccktritt<\/p>\n<p>*)<\/p>\n<p>*) Amtlicher Hinweis:<br \/>\nDieser Untertitel dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999\/44\/EG<!--more--> des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsg\u00fcterkaufs und der Garantien f\u00fcr Verbrauchsg\u00fcter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12).<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 346 Wirkungen des R\u00fccktritts<\/strong><\/p>\n<p>(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den R\u00fccktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches R\u00fccktrittsrecht zu, so sind im Falle des R\u00fccktritts die empfangenen Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.<\/p>\n<p>(2) Statt der R\u00fcckgew\u00e4hr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit<\/p>\n<p>1. die R\u00fcckgew\u00e4hr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,<\/p>\n<p>2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, ver\u00e4u\u00dfert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,<\/p>\n<p>3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung au\u00dfer Betracht.<\/p>\n<p>Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen; ist Wertersatz f\u00fcr den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.<\/p>\n<p>(3) Die Pflicht zum Wertersatz entf\u00e4llt,<\/p>\n<p>1. wenn sich der zum R\u00fccktritt berechtigende Mangel erst w\u00e4hrend der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,<\/p>\n<p>2. soweit der Gl\u00e4ubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten w\u00e4re,<\/p>\n<p>3. wenn im Falle eines gesetzlichen R\u00fccktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.<\/p>\n<p>Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben.<\/p>\n<p>(4) Der Gl\u00e4ubiger kann wegen Verletzung einer Pflicht aus Absatz 1 nach Ma\u00dfgabe der \u00a7\u00a7 280 bis 283 Schadensersatz verlangen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 347 Nutzungen und Verwendungen nach R\u00fccktritt<\/strong><\/p>\n<p>(1) Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsm\u00e4\u00dfigen Wirtschaft nicht, obwohl ihm das m\u00f6glich gewesen w\u00e4re, so ist er dem Gl\u00e4ubiger zum Wertersatz verpflichtet. Im Falle eines gesetzlichen R\u00fccktrittsrechts hat der Berechtigte hinsichtlich der Nutzungen nur f\u00fcr diejenige Sorgfalt einzustehen, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.<\/p>\n<p>(2) Gibt der Schuldner den Gegenstand zur\u00fcck, leistet er Wertersatz oder ist seine Wertersatzpflicht gem\u00e4\u00df \u00a7 346 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 ausgeschlossen, so sind ihm notwendige Verwendungen zu ersetzen. Andere Aufwendungen sind zu ersetzen, soweit der Gl\u00e4ubiger durch diese bereichert wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 348 Erf\u00fcllung Zug-um-Zug<\/strong><\/p>\n<p>Die sich aus dem R\u00fccktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erf\u00fcllen. Die Vorschriften der \u00a7\u00a7 320, 322 finden entsprechende Anwendung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 349 Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts<\/strong><\/p>\n<p>Der R\u00fccktritt erfolgt durch Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem anderen Teil.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 350 Erl\u00f6schen des R\u00fccktrittsrechts nach Fristsetzung<\/strong><\/p>\n<p>Ist f\u00fcr die Aus\u00fcbung des vertraglichen R\u00fccktrittsrechts eine Frist nicht vereinbart, so kann dem Berechtigten von dem anderen Teil f\u00fcr die Aus\u00fcbung eine angemessene Frist bestimmt werden. Das R\u00fccktrittsrecht erlischt, wenn nicht der R\u00fccktritt vor dem Ablauf der Frist erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 351 Unteilbarkeit des R\u00fccktrittsrechts<\/strong><\/p>\n<p>Sind bei einem Vertrag auf der einen oder der anderen Seite mehrere beteiligt, so kann das R\u00fccktrittsrecht nur von allen und gegen alle ausge\u00fcbt werden. Erlischt das R\u00fccktrittsrecht f\u00fcr einen der Berechtigten, so erlischt es auch f\u00fcr die \u00fcbrigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 352 Aufrechnung nach Nichterf\u00fcllung<\/strong><\/p>\n<p>Der R\u00fccktritt wegen Nichterf\u00fcllung einer Verbindlichkeit wird unwirksam, wenn der Schuldner sich von der Verbindlichkeit durch Aufrechnung befreien konnte und unverz\u00fcglich nach dem R\u00fccktritt die Aufrechnung erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 353 R\u00fccktritt gegen Reugeld<\/strong><\/p>\n<p>Ist der R\u00fccktritt gegen Zahlung eines Reugeldes vorbehalten, so ist der R\u00fccktritt unwirksam, wenn das Reugeld nicht vor oder bei der Erkl\u00e4rung entrichtet wird und der andere Teil aus diesem Grunde die Erkl\u00e4rung unverz\u00fcglich zur\u00fcckweist. Die Erkl\u00e4rung ist jedoch wirksam, wenn das Reugeld unverz\u00fcglich nach der Zur\u00fcckweisung entrichtet wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 354 Verwirkungsklausel<\/strong><\/p>\n<p>Ist ein Vertrag mit dem Vorbehalt geschlossen, dass der Schuldner seiner Rechte aus dem Vertrag verlustig sein soll, wenn er seine Verbindlichkeit nicht erf\u00fcllt, so ist der Gl\u00e4ubiger bei dem Eintritt dieses Falles zum R\u00fccktritt von dem Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=798\">Inhaltsverzeichnis des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=884\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=884&text=R%C3%BCcktritt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=884&title=R%C3%BCcktritt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=884&description=R%C3%BCcktritt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 5 R\u00fccktritt; Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr\u00e4gen Untertitel 1 R\u00fccktritt *) *) Amtlicher Hinweis: Dieser Untertitel dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999\/44\/EG FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=884\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-884","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/884","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=884"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/884\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":885,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/884\/revisions\/885"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=884"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=884"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=884"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}