{"id":821,"date":"2021-03-17T10:01:07","date_gmt":"2021-03-17T10:01:07","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=821"},"modified":"2021-03-17T10:01:07","modified_gmt":"2021-03-17T10:01:07","slug":"geschaeftsfaehigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=821","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Abschnitt 3<br \/>\nRechtsgesch\u00e4fte<br \/>\nTitel 1<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 104 Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit<\/strong><\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsunf\u00e4hig ist:<\/p>\n<p>1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,<!--more--><\/p>\n<p>2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschlie\u00dfenden Zustand krankhafter St\u00f6rung der Geistest\u00e4tigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vor\u00fcbergehender ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 105 Nichtigkeit der Willenserkl\u00e4rung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Willenserkl\u00e4rung eines Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higen ist nichtig.<\/p>\n<p>(2) Nichtig ist auch eine Willenserkl\u00e4rung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vor\u00fcbergehender St\u00f6rung der Geistest\u00e4tigkeit abgegeben wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 105a Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Lebens<\/strong><\/p>\n<p>T\u00e4tigt ein vollj\u00e4hriger Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higer ein Gesch\u00e4ft des t\u00e4glichen Lebens, das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann, so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und, soweit vereinbart, Gegenleistung als wirksam, sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind. Satz 1 gilt nicht bei einer erheblichen Gefahr f\u00fcr die Person oder das Verm\u00f6gen des Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 106 Beschr\u00e4nkte Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit Minderj\u00e4hriger<\/strong><\/p>\n<p>Ein Minderj\u00e4hriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Ma\u00dfgabe der \u00a7\u00a7 107 bis 113 in der Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters<\/strong><\/p>\n<p>Der Minderj\u00e4hrige bedarf zu einer Willenserkl\u00e4rung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Schlie\u00dft der Minderj\u00e4hrige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so h\u00e4ngt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.<\/p>\n<p>(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erkl\u00e4rung \u00fcber die Genehmigung auf, so kann die Erkl\u00e4rung nur ihm gegen\u00fcber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderj\u00e4hrigen gegen\u00fcber erkl\u00e4rte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erkl\u00e4rt werden; wird sie nicht erkl\u00e4rt, so gilt sie als verweigert.<\/p>\n<p>(3) Ist der Minderj\u00e4hrige unbeschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 109 Widerrufsrecht des anderen Teils<\/strong><\/p>\n<p>(1) Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. Der Widerruf kann auch dem Minderj\u00e4hrigen gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>(2) Hat der andere Teil die Minderj\u00e4hrigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderj\u00e4hrige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln<\/strong><\/p>\n<p>Ein von dem Minderj\u00e4hrigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderj\u00e4hrige die vertragsm\u00e4\u00dfige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verf\u00fcgung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten \u00fcberlassen worden sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 111 Einseitige Rechtsgesch\u00e4fte<\/strong><\/p>\n<p>Ein einseitiges Rechtsgesch\u00e4ft, das der Minderj\u00e4hrige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderj\u00e4hrige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgesch\u00e4ft einem anderen gegen\u00fcber vor, so ist das Rechtsgesch\u00e4ft unwirksam, wenn der Minderj\u00e4hrige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgesch\u00e4ft aus diesem Grunde unverz\u00fcglich zur\u00fcckweist. Die Zur\u00fcckweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 112 Selbst\u00e4ndiger Betrieb eines Erwerbsgesch\u00e4fts<\/strong><\/p>\n<p>(1) Erm\u00e4chtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderj\u00e4hrigen zum selbst\u00e4ndigen Betrieb eines Erwerbsgesch\u00e4fts, so ist der Minderj\u00e4hrige f\u00fcr solche Rechtsgesch\u00e4fte unbeschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, welche der Gesch\u00e4ftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgesch\u00e4fte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.<\/p>\n<p>(2) Die Erm\u00e4chtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Familiengerichts zur\u00fcckgenommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 113 Dienst- oder Arbeitsverh\u00e4ltnis<\/strong><\/p>\n<p>(1) Erm\u00e4chtigt der gesetzliche Vertreter den Minderj\u00e4hrigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderj\u00e4hrige f\u00fcr solche Rechtsgesch\u00e4fte unbeschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverh\u00e4ltnisses der gestatteten Art oder die Erf\u00fcllung der sich aus einem solchen Verh\u00e4ltnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. Ausgenommen sind Vertr\u00e4ge, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.<\/p>\n<p>(2) Die Erm\u00e4chtigung kann von dem Vertreter zur\u00fcckgenommen oder eingeschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<p>(3) Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund, so kann die Erm\u00e4chtigung, wenn sie von ihm verweigert wird, auf Antrag des Minderj\u00e4hrigen durch das Familiengericht ersetzt werden. Das Familiengericht hat die Erm\u00e4chtigung zu ersetzen, wenn sie im Interesse des M\u00fcndels liegt.<\/p>\n<p>(4) Die f\u00fcr einen einzelnen Fall erteilte Erm\u00e4chtigung gilt im Zweifel als allgemeine Erm\u00e4chtigung zur Eingehung von Verh\u00e4ltnissen derselben Art.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a7\u00a7 114, 115 (weggefallen)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=798\">Inhaltsverzeichnis des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=821\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=821&text=Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=821&title=Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=821&description=Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) Abschnitt 3 Rechtsgesch\u00e4fte Titel 1 Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit \u00a7 104 Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit Gesch\u00e4ftsunf\u00e4hig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=821\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-821","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/821","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=821"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/821\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":822,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/821\/revisions\/822"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=821"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=821"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=821"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}