{"id":781,"date":"2021-03-14T06:44:04","date_gmt":"2021-03-14T06:44:04","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=781"},"modified":"2021-03-14T06:44:04","modified_gmt":"2021-03-14T06:44:04","slug":"%c2%a7-479-uebermittlungsverbote-und-verwendungsbeschraenkungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=781","title":{"rendered":"\u00a7 479\u00a0\u00dcbermittlungsverbote und Verwendungsbeschr\u00e4nkungen"},"content":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 479\u00a0\u00dcbermittlungsverbote und Verwendungsbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ausk\u00fcnfte nach den \u00a7\u00a7 474 bis 476 und Daten\u00fcbermittlungen von Amts wegen nach \u00a7 477 sind zu versagen,<!--more--> wenn ihnen Zwecke des Strafverfahrens, auch die Gef\u00e4hrdung des Untersuchungszwecks in einem anderen Strafverfahren, oder besondere bundesgesetzliche oder landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.<\/p>\n<p>(2) Ist eine Ma\u00dfnahme nach diesem Gesetz nur bei Verdacht bestimmter Straftaten zul\u00e4ssig, so gilt f\u00fcr die Verwendung der auf Grund einer solchen Ma\u00dfnahme erlangten Daten in anderen Strafverfahren \u00a7 161 Absatz 3 entsprechend. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen verwertbare personenbezogene Daten, die durch eine Ma\u00dfnahme der nach Satz 1 bezeichneten Art erlangt worden sind, ohne Einwilligung der von der Ma\u00dfnahme betroffenen Personen nur verwendet werden<\/p>\n<p>1. zu Zwecken der Gefahrenabwehr, soweit sie daf\u00fcr durch eine entsprechende Ma\u00dfnahme nach den f\u00fcr die zust\u00e4ndige Stelle geltenden Gesetzen erhoben werden k\u00f6nnten,<\/p>\n<p>2. zur Abwehr einer Gefahr f\u00fcr Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr die Sicherheit oder den Bestand des Bundes oder eines Landes oder f\u00fcr bedeutende Verm\u00f6genswerte, wenn sich aus den Daten im Einzelfall jeweils konkrete Ans\u00e4tze zur Abwehr einer solchen Gefahr erkennen lassen,<\/p>\n<p>3. f\u00fcr Zwecke, f\u00fcr die eine \u00dcbermittlung nach \u00a7 18 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zul\u00e4ssig ist, sowie<\/p>\n<p>4. nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 476.<br \/>\n\u00a7 100i Absatz 2 Satz 2 und \u00a7 108 Absatz 2 und 3 bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(3) Die Verwendung von durch eine Ma\u00dfnahme nach den \u00a7\u00a7 100b, 100c oder 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit \u00a7 100g Absatz 1 oder 3 Satz 2, erlangten personenbezogenen Daten ist ohne die Einwilligung der von der Ma\u00dfnahme betroffenen Person neben den in Absatz 2 Satz 1 genannten Zwecken nur zul\u00e4ssig:<\/p>\n<p>1. bei durch eine Ma\u00dfnahme nach den \u00a7\u00a7 100b oder 100c erlangten personenbezogenen Daten, auch solchen nach \u00a7 100d Absatz 5 Satz 1 zweiter Halbsatz, nur zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Lebensgefahr, einer dringenden Gefahr f\u00fcr Leib oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr die Sicherheit oder den Bestand des Bundes oder eines Landes oder einer dringenden Gefahr f\u00fcr Gegenst\u00e4nde von bedeutendem Wert, die der Versorgung der Bev\u00f6lkerung dienen, die von kulturell herausragendem Wert sind oder die in \u00a7 305 Absatz 1 des Strafgesetzbuches genannt sind,<\/p>\n<p>2. bei verwertbaren, durch eine Ma\u00dfnahme nach den \u00a7\u00a7 100b oder 100c erlangten personenbezogenen Daten neben den in Nummer 1 genannten Zwecken auch zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden dringenden Gefahr f\u00fcr sonstige bedeutende Verm\u00f6genswerte und<\/p>\n<p>3. bei verwertbaren, durch eine Ma\u00dfnahme nach \u00a7 100g Absatz 2, auch in Verbindung mit \u00a7 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2, erlangten personenbezogenen Daten nur zur Abwehr von konkreten Gefahren f\u00fcr Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder f\u00fcr den Bestand des Bundes oder eines Landes (\u00a7 113c Absatz 1 Nummer 2 des Telekommunikationsgesetzes).<br \/>\nSind die Daten im Falle des Satzes 1 zur Abwehr der Gefahr oder f\u00fcr eine vorgerichtliche oder gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung der zur Gefahrenabwehr getroffenen Ma\u00dfnahmen nicht mehr erforderlich, so sind Aufzeichnungen \u00fcber diese Daten von der f\u00fcr die Gefahrenabwehr zust\u00e4ndigen Stelle unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Die L\u00f6schung ist aktenkundig zu machen. Soweit die L\u00f6schung lediglich f\u00fcr eine etwaige vorgerichtliche oder gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung zur\u00fcckgestellt ist, d\u00fcrfen die Daten nur f\u00fcr diesen Zweck verwendet werden; ihre Verarbeitung ist entsprechend einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>(4) Wenn in den F\u00e4llen der \u00a7\u00a7 474 bis 476<\/p>\n<p>1. der Angeklagte freigesprochen, die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren eingestellt wurde oder<\/p>\n<p>2. die Verurteilung nicht in ein F\u00fchrungszeugnis f\u00fcr Beh\u00f6rden aufgenommen wird und seit der Rechtskraft der Entscheidung mehr als zwei Jahre verstrichen sind,<br \/>\nd\u00fcrfen Ausk\u00fcnfte aus den Akten und Akteneinsicht an nicht\u00f6ffentliche Stellen nur gew\u00e4hrt werden, wenn ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der Information glaubhaft gemacht ist und der fr\u00fchere Beschuldigte kein schutzw\u00fcrdiges Interesse an der Versagung hat.<\/p>\n<p>(5) Die Verantwortung f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit der \u00dcbermittlung tr\u00e4gt die \u00fcbermittelnde Stelle. Abweichend hiervon tr\u00e4gt in den F\u00e4llen der \u00a7\u00a7 474 bis 476 der Empf\u00e4nger die Verantwortung f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit der \u00dcbermittlung, sofern dieser eine \u00f6ffentliche Stelle oder ein Rechtsanwalt ist. Die \u00fcbermittelnde Stelle pr\u00fcft in diesem Falle nur, ob das \u00dcbermittlungsersuchen im Rahmen der Aufgaben des Empf\u00e4ngers liegt, es sei denn, dass ein besonderer Anlass zu einer weitergehenden Pr\u00fcfung der Zul\u00e4ssigkeit der \u00dcbermittlung vorliegt.<\/p>\n<p>(6) \u00a7 32f Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt mit folgenden Ma\u00dfgaben entsprechend:<\/p>\n<p>1. Eine Verwendung der nach den \u00a7\u00a7 474 und 475 erlangten personenbezogenen Daten f\u00fcr andere Zwecke ist zul\u00e4ssig, wenn daf\u00fcr Auskunft oder Akteneinsicht gew\u00e4hrt werden d\u00fcrfte und im Falle des \u00a7 475 die Stelle, die Auskunft oder Akteneinsicht gew\u00e4hrt hat, zustimmt;<\/p>\n<p>2. eine Verwendung der nach \u00a7 477 erlangten personenbezogenen Daten f\u00fcr andere Zwecke ist zul\u00e4ssig, wenn daf\u00fcr eine \u00dcbermittlung nach \u00a7 477 erfolgen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=544\">Inhaltsverzeichnis der Strafprozessordnung<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO) \u00a7 479\u00a0\u00dcbermittlungsverbote und Verwendungsbeschr\u00e4nkungen (1) Ausk\u00fcnfte nach den \u00a7\u00a7 474 bis 476 und Daten\u00fcbermittlungen von Amts wegen nach \u00a7 477 sind zu versagen,<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=781\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-781","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/781","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=781"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/781\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":782,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/781\/revisions\/782"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=781"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=781"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=781"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}