{"id":749,"date":"2021-03-13T17:55:58","date_gmt":"2021-03-13T17:55:58","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=749"},"modified":"2021-03-13T17:55:58","modified_gmt":"2021-03-13T17:55:58","slug":"nebenklage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=749","title":{"rendered":"Nebenklage"},"content":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Zweiter Abschnitt<br \/>\nNebenklage<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkl\u00e4ger<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der erhobenen \u00f6ffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschlie\u00dfen,<!--more--> wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach<\/p>\n<p>1. den \u00a7\u00a7 174 bis 182, 184i bis 184k des Strafgesetzbuches,<\/p>\n<p>2. den \u00a7\u00a7 211 und 212 des Strafgesetzbuches, die versucht wurde,<\/p>\n<p>3. den \u00a7\u00a7 221, 223 bis 226a und 340 des Strafgesetzbuches,<\/p>\n<p>4. den \u00a7\u00a7 232 bis 238, 239 Absatz 3, \u00a7\u00a7 239a, 239b und 240 Absatz 4 des Strafgesetzbuches,<\/p>\n<p>5. \u00a7 4 des Gewaltschutzgesetzes,<\/p>\n<p>6. \u00a7 142 des Patentgesetzes, \u00a7 25 des Gebrauchsmustergesetzes, \u00a7 10 des Halbleiterschutzgesetzes, \u00a7 39 des Sortenschutzgesetzes, den \u00a7\u00a7 143 bis 144 des Markengesetzes, den \u00a7\u00a7 51 und 65 des Designgesetzes, den \u00a7\u00a7 106 bis 108b des Urheberrechtsgesetzes, \u00a7 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden K\u00fcnste und der Photographie, \u00a7 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und \u00a7 23 des Gesetzes zum Schutz von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen.<\/p>\n<p>(2) Die gleiche Befugnis steht Personen zu,<\/p>\n<p>1. deren Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner durch eine rechtswidrige Tat get\u00f6tet wurden oder<\/p>\n<p>2. die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (\u00a7 172) die Erhebung der \u00f6ffentlichen Klage herbeigef\u00fchrt haben.<\/p>\n<p>(3) Wer durch eine andere rechtswidrige Tat, insbesondere nach den \u00a7\u00a7 185 bis 189, 229, 244 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4, \u00a7\u00a7 249 bis 255 und 316a des Strafgesetzbuches, verletzt ist, kann sich der erhobenen \u00f6ffentlichen Klage mit der Nebenklage anschlie\u00dfen, wenn dies aus besonderen Gr\u00fcnden, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint.<\/p>\n<p>(4) Der Anschluss ist in jeder Lage des Verfahrens zul\u00e4ssig. Er kann nach ergangenem Urteil auch zur Einlegung von Rechtsmitteln geschehen.<\/p>\n<p>(5) Wird die Verfolgung nach \u00a7 154a beschr\u00e4nkt, so ber\u00fchrt dies nicht das Recht, sich der erhobenen \u00f6ffentlichen Klage als Nebenkl\u00e4ger anzuschlie\u00dfen. Wird der Nebenkl\u00e4ger zum Verfahren zugelassen, entf\u00e4llt eine Beschr\u00e4nkung nach \u00a7 154a Absatz 1 oder 2, soweit sie die Nebenklage betrifft.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 396 Anschlusserkl\u00e4rung; Entscheidung \u00fcber die Befugnis zum Anschluss<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Anschlu\u00dferkl\u00e4rung ist bei dem Gericht schriftlich einzureichen. Eine vor Erhebung der \u00f6ffentlichen Klage bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eingegangene Anschlu\u00dferkl\u00e4rung wird mit der Erhebung der \u00f6ffentlichen Klage wirksam. Im Verfahren bei Strafbefehlen wird der Anschlu\u00df wirksam, wenn Termin zur Hauptverhandlung anberaumt (\u00a7 408 Abs. 3 Satz 2, \u00a7 411 Abs. 1) oder der Antrag auf Erla\u00df eines Strafbefehls abgelehnt worden ist.<\/p>\n<p>(2) Das Gericht entscheidet \u00fcber die Berechtigung zum Anschlu\u00df als Nebenkl\u00e4ger nach Anh\u00f6rung der Staatsanwaltschaft. In den F\u00e4llen des \u00a7 395 Abs. 3 entscheidet es nach Anh\u00f6rung auch des Angeschuldigten dar\u00fcber, ob der Anschlu\u00df aus den dort genannten Gr\u00fcnden geboten ist; diese Entscheidung ist unanfechtbar.<\/p>\n<p>(3) Erw\u00e4gt das Gericht, das Verfahren nach \u00a7 153 Abs. 2, \u00a7 153a Abs. 2, \u00a7 153b Abs. 2 oder \u00a7 154 Abs. 2 einzustellen, so entscheidet es zun\u00e4chst \u00fcber die Berechtigung zum Anschlu\u00df.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 397 Verfahrensrechte des Nebenkl\u00e4gers<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Nebenkl\u00e4ger ist, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll, zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er ist zur Hauptverhandlung zu laden; \u00a7 145a Absatz 2 Satz 1 und \u00a7 217 Absatz 1 und 3 gelten entsprechend. Die Befugnis zur Ablehnung eines Richters (\u00a7\u00a7 24, 31) oder Sachverst\u00e4ndigen (\u00a7 74), das Fragerecht (\u00a7 240 Absatz 2), das Recht zur Beanstandung von Anordnungen des Vorsitzenden (\u00a7 238 Absatz 2) und von Fragen (\u00a7 242), das Beweisantragsrecht (\u00a7 244 Absatz 3 bis 6) sowie das Recht zur Abgabe von Erkl\u00e4rungen (\u00a7\u00a7 257, 258) stehen auch dem Nebenkl\u00e4ger zu. Dieser ist, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, im selben Umfang zuzuziehen und zu h\u00f6ren wie die Staatsanwaltschaft. Entscheidungen, die der Staatsanwaltschaft bekannt gemacht werden, sind auch dem Nebenkl\u00e4ger bekannt zu geben; \u00a7 145a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(2) Der Nebenkl\u00e4ger kann sich des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen. Der Rechtsanwalt ist zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er ist vom Termin der Hauptverhandlung zu benachrichtigen, wenn seine Wahl dem Gericht angezeigt oder er als Beistand bestellt wurde.<\/p>\n<p>(3) Ist der Nebenkl\u00e4ger der deutschen Sprache nicht m\u00e4chtig, erh\u00e4lt er auf Antrag nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 187 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes eine \u00dcbersetzung schriftlicher Unterlagen, soweit dies zur Aus\u00fcbung seiner strafprozessualen Rechte erforderlich ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe<\/strong><\/p>\n<p>(1) Dem Nebenkl\u00e4ger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er<\/p>\n<p>1. durch ein Verbrechen nach den \u00a7\u00a7 177, 232 bis 232b und 233a des Strafgesetzbuches oder durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach \u00a7 177 Absatz 6 des Strafgesetzbuches verletzt ist,<\/p>\n<p>1a. durch eine Straftat nach \u00a7 184j des Strafgesetzbuches verletzt ist und der Begehung dieser Straftat ein Verbrechen nach \u00a7 177 des Strafgesetzbuches oder ein besonders schwerer Fall eines Vergehens nach \u00a7 177 Absatz 6 des Strafgesetzbuches zugrunde liegt,<\/p>\n<p>2. durch eine versuchte rechtswidrige Tat nach den \u00a7\u00a7 211 und 212 des Strafgesetzbuches verletzt oder Angeh\u00f6riger eines durch eine rechtswidrige Tat Get\u00f6teten im Sinne des \u00a7 395 Absatz 2 Nummer 1 ist,<\/p>\n<p>3. durch ein Verbrechen nach den \u00a7\u00a7 226, 226a, 234 bis 235, 238 bis 239b, 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt ist, das bei ihm zu schweren k\u00f6rperlichen oder seelischen Sch\u00e4den gef\u00fchrt hat oder voraussichtlich f\u00fchren wird,<\/p>\n<p>4. durch eine rechtswidrige Tat nach den \u00a7\u00a7 174 bis 182, 184i bis 184k und 225 des Strafgesetzbuchs verletzt ist und er zur Zeit der Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte oder seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder<\/p>\n<p>5. durch eine rechtswidrige Tat nach den \u00a7\u00a7 221, 226, 226a, 232 bis 235, 237, 238 Absatz 2 und 3, \u00a7\u00a7 239a, 239b, 240 Absatz 4, \u00a7\u00a7 249, 250, 252, 255 und 316a des Strafgesetzbuches verletzt ist und er bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann.<\/p>\n<p>(2) Liegen die Voraussetzungen f\u00fcr eine Bestellung nach Absatz 1 nicht vor, so ist dem Nebenkl\u00e4ger f\u00fcr die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Antrag Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in b\u00fcrgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen, wenn er seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist. \u00a7 114 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz sowie Absatz 2 und \u00a7 121 Absatz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung sind nicht anzuwenden.<\/p>\n<p>(3) Antr\u00e4ge nach den Abs\u00e4tzen 1 und 2 k\u00f6nnen schon vor der Erkl\u00e4rung des Anschlusses gestellt werden. \u00dcber die Bestellung des Rechtsanwalts, f\u00fcr die \u00a7 142 Absatz 5 Satz 1 und 3 entsprechend gilt, und die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entscheidet der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 397b Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Verfolgen mehrere Nebenkl\u00e4ger gleichgelagerte Interessen, so kann ihnen das Gericht einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt als Beistand bestellen oder beiordnen. Gleichgelagerte Interessen liegen in der Regel bei mehreren Angeh\u00f6rigen eines durch eine rechtswidrige Tat Get\u00f6teten im Sinne des \u00a7 395 Absatz 2 Nummer 1 vor.<\/p>\n<p>(2) Vor der Bestellung oder Beiordnung eines gemeinschaftlichen Rechtsanwalts soll den betroffenen Nebenkl\u00e4gern Gelegenheit gegeben werden, sich dazu zu \u00e4u\u00dfern. Wird ein gemeinschaftlicher Rechtsanwalt nach Absatz 1 bestellt oder hinzugezogen, sind bereits erfolgte Bestellungen oder Beiordnungen aufzuheben.<\/p>\n<p>(3) Wird ein Rechtsanwalt nicht als Beistand bestellt oder nicht beigeordnet, weil nach Absatz 1 ein anderer Rechtsanwalt bestellt oder beigeordnet worden ist, so stellt das Gericht fest, ob die Voraussetzungen nach \u00a7 397a Absatz 3 Satz 2 in Bezug auf den nicht als Beistand bestellten oder nicht beigeordneten Rechtsanwalt vorgelegen h\u00e4tten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 398 Fortgang des Verfahrens bei Anschluss<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Fortgang des Verfahrens wird durch den Anschlu\u00df nicht aufgehalten.<\/p>\n<p>(2) Die bereits anberaumte Hauptverhandlung sowie andere Termine finden an den bestimmten Tagen statt, auch wenn der Nebenkl\u00e4ger wegen K\u00fcrze der Zeit nicht mehr geladen oder benachrichtigt werden konnte.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 399 Bekanntmachung und Anfechtbarkeit fr\u00fcherer Entscheidungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Entscheidungen, die schon vor dem Anschlu\u00df ergangen und der Staatsanwaltschaft bekanntgemacht waren, bed\u00fcrfen au\u00dfer in den F\u00e4llen des \u00a7 401 Abs. 1 Satz 2 keiner Bekanntmachung an den Nebenkl\u00e4ger.<\/p>\n<p>(2) Die Anfechtung solcher Entscheidungen steht auch dem Nebenkl\u00e4ger nicht mehr zu, wenn f\u00fcr die Staatsanwaltschaft die Frist zur Anfechtung abgelaufen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 400 Rechtsmittelbefugnis des Nebenkl\u00e4gers<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Nebenkl\u00e4ger kann das Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, da\u00df eine andere Rechtsfolge der Tat verh\u00e4ngt wird oder da\u00df der Angeklagte wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum Anschlu\u00df des Nebenkl\u00e4gers berechtigt.<\/p>\n<p>(2) Dem Nebenkl\u00e4ger steht die sofortige Beschwerde gegen den Beschlu\u00df zu, durch den die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder das Verfahren nach den \u00a7\u00a7 206a und 206b eingestellt wird, soweit er die Tat betrifft, auf Grund deren der Nebenkl\u00e4ger zum Anschlu\u00df befugt ist. Im \u00fcbrigen ist der Beschlu\u00df, durch den das Verfahren eingestellt wird, f\u00fcr den Nebenkl\u00e4ger unanfechtbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 401 Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkl\u00e4ger<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Rechtsmittel kann sich der Nebenkl\u00e4ger unabh\u00e4ngig von der Staatsanwaltschaft bedienen. Geschieht der Anschlu\u00df nach ergangenem Urteil zur Einlegung eines Rechtsmittels, so ist dem Nebenkl\u00e4ger das angefochtene Urteil sofort zuzustellen. Die Frist zur Begr\u00fcndung des Rechtsmittels beginnt mit Ablauf der f\u00fcr die Staatsanwaltschaft laufenden Frist zur Einlegung des Rechtsmittels oder, wenn das Urteil dem Nebenkl\u00e4ger noch nicht zugestellt war, mit der Zustellung des Urteils an ihn auch dann, wenn eine Entscheidung \u00fcber die Berechtigung des Nebenkl\u00e4gers zum Anschlu\u00df noch nicht ergangen ist.<\/p>\n<p>(2) War der Nebenkl\u00e4ger in der Hauptverhandlung anwesend oder durch einen Anwalt vertreten, so beginnt f\u00fcr ihn die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels auch dann mit der Verk\u00fcndung des Urteils, wenn er bei dieser nicht mehr zugegen oder vertreten war; er kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vers\u00e4umung der Frist nicht wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung beanspruchen. Ist der Nebenkl\u00e4ger in der Hauptverhandlung \u00fcberhaupt nicht anwesend oder vertreten gewesen, so beginnt die Frist mit der Zustellung der Urteilsformel an ihn.<\/p>\n<p>(3) Hat allein der Nebenkl\u00e4ger Berufung eingelegt, so ist diese, wenn bei Beginn einer Hauptverhandlung weder der Nebenkl\u00e4ger noch f\u00fcr ihn ein Rechtsanwalt erschienen ist, unbeschadet der Vorschrift des \u00a7 301 sofort zu verwerfen. Der Nebenkl\u00e4ger kann binnen einer Woche nach der Vers\u00e4umung unter den Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 44 und 45 die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beanspruchen.<\/p>\n<p>(4) Wird auf ein nur von dem Nebenkl\u00e4ger eingelegtes Rechtsmittel die angefochtene Entscheidung aufgehoben, so liegt der Betrieb der Sache wiederum der Staatsanwaltschaft ob.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 402 Widerruf der Anschlusserkl\u00e4rung; Tod des Nebenkl\u00e4gers<\/strong><\/p>\n<p>Die Anschlu\u00dferkl\u00e4rung verliert durch Widerruf sowie durch den Tod des Nebenkl\u00e4gers ihre Wirkung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=544\">Inhaltsverzeichnis der Strafprozessordnung<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=749\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=749&text=Nebenklage\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=749&title=Nebenklage\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=749&description=Nebenklage\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO) Zweiter Abschnitt Nebenklage \u00a7 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkl\u00e4ger (1) Der erhobenen \u00f6ffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschlie\u00dfen, FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=749\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-749","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/749","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=749"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/749\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":750,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/749\/revisions\/750"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=749"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=749"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=749"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}