{"id":731,"date":"2021-03-13T15:41:17","date_gmt":"2021-03-13T15:41:17","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=731"},"modified":"2021-03-13T15:41:17","modified_gmt":"2021-03-13T15:41:17","slug":"%c2%a7-273-beurkundung-der-hauptverhandlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=731","title":{"rendered":"\u00a7 273 Beurkundung der Hauptverhandlung"},"content":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 273 Beurkundung der Hauptverhandlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Das Protokoll mu\u00df den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung im wesentlichen wiedergeben<!--more--> und die Beachtung aller wesentlichen F\u00f6rmlichkeiten ersichtlich machen, auch die Bezeichnung der verlesenen Urkunden oder derjenigen, von deren Verlesung nach \u00a7 249 Abs. 2 abgesehen worden ist, sowie die im Laufe der Verhandlung gestellten Antr\u00e4ge, die ergangenen Entscheidungen und die Urteilsformel enthalten. In das Protokoll muss auch der wesentliche Ablauf und Inhalt einer Er\u00f6rterung nach \u00a7 257b aufgenommen werden.<\/p>\n<p>(1a) Das Protokoll muss auch den wesentlichen Ablauf und Inhalt sowie das Ergebnis einer Verst\u00e4ndigung nach \u00a7 257c wiedergeben. Gleiches gilt f\u00fcr die Beachtung der in \u00a7 243 Absatz 4, \u00a7 257c Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5 vorgeschriebenen Mitteilungen und Belehrungen. Hat eine Verst\u00e4ndigung nicht stattgefunden, ist auch dies im Protokoll zu vermerken.<\/p>\n<p>(2) Aus der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter und dem Sch\u00f6ffengericht sind au\u00dferdem die wesentlichen Ergebnisse der Vernehmungen in das Protokoll aufzunehmen; dies gilt nicht, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel verzichten oder innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt wird. Der Vorsitzende kann anordnen, dass anstelle der Aufnahme der wesentlichen Vernehmungsergebnisse in das Protokoll einzelne Vernehmungen im Zusammenhang als Tonaufzeichnung zur Akte genommen werden. \u00a7 58a Abs. 2 Satz 1 und 3 bis 6 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(3) Kommt es auf die Feststellung eines Vorgangs in der Hauptverhandlung oder des Wortlauts einer Aussage oder einer \u00c4u\u00dferung an, so hat der Vorsitzende von Amts wegen oder auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person die vollst\u00e4ndige Protokollierung und Verlesung anzuordnen. Lehnt der Vorsitzende die Anordnung ab, so entscheidet auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person das Gericht. In dem Protokoll ist zu vermerken, da\u00df die Verlesung geschehen und die Genehmigung erfolgt ist oder welche Einwendungen erhoben worden sind.<\/p>\n<p>(4) Bevor das Protokoll fertiggestellt ist, darf das Urteil nicht zugestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 274 Beweiskraft des Protokolls<\/strong><\/p>\n<p>Die Beobachtung der f\u00fcr die Hauptverhandlung vorgeschriebenen F\u00f6rmlichkeiten kann nur durch das Protokoll bewiesen werden. Gegen den diese F\u00f6rmlichkeiten betreffenden Inhalt des Protokolls ist nur der Nachweis der F\u00e4lschung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 275 Absetzungsfrist und Form des Urteils<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ist das Urteil mit den Gr\u00fcnden nicht bereits vollst\u00e4ndig in das Protokoll aufgenommen worden, so ist es unverz\u00fcglich zu den Akten zu bringen. Dies mu\u00df sp\u00e4testens f\u00fcnf Wochen nach der Verk\u00fcndung geschehen; diese Frist verl\u00e4ngert sich, wenn die Hauptverhandlung l\u00e4nger als drei Tage gedauert hat, um zwei Wochen, und wenn die Hauptverhandlung l\u00e4nger als zehn Tage gedauert hat, f\u00fcr jeden begonnenen Abschnitt von zehn Hauptverhandlungstagen um weitere zwei Wochen. Nach Ablauf der Frist d\u00fcrfen die Urteilsgr\u00fcnde nicht mehr ge\u00e4ndert werden. Die Frist darf nur \u00fcberschritten werden, wenn und solange das Gericht durch einen im Einzelfall nicht voraussehbaren unabwendbaren Umstand an ihrer Einhaltung gehindert worden ist. Der Zeitpunkt, zu dem das Urteil zu den Akten gebracht ist, und der Zeitpunkt einer \u00c4nderung der Gr\u00fcnde m\u00fcssen aktenkundig sein.<\/p>\n<p>(2) Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizuf\u00fcgen, so wird dies unter der Angabe des Verhinderungsgrundes von dem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem \u00e4ltesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der Sch\u00f6ffen bedarf es nicht.<\/p>\n<p>(3) Die Bezeichnung des Tages der Sitzung sowie die Namen der Richter, der Sch\u00f6ffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Verteidigers und des Urkundsbeamten der Gesch\u00e4ftsstelle, die an der Sitzung teilgenommen haben, sind in das Urteil aufzunehmen.<\/p>\n<p>(4) (weggefallen)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=544\">Inhaltsverzeichnis der Strafprozessordnung<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO) \u00a7 273 Beurkundung der Hauptverhandlung (1) Das Protokoll mu\u00df den Gang und die Ergebnisse der Hauptverhandlung im wesentlichen wiedergeben<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=731\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-731","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/731","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=731"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/731\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":732,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/731\/revisions\/732"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=731"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=731"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=731"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}