{"id":729,"date":"2021-03-13T15:32:00","date_gmt":"2021-03-13T15:32:00","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=729"},"modified":"2021-03-13T15:32:00","modified_gmt":"2021-03-13T15:32:00","slug":"%c2%a7-268a-aussetzung-der-vollstreckung-von-strafen-oder-massregeln-zur-bewaehrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=729","title":{"rendered":"\u00a7 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Ma\u00dfregeln zur Bew\u00e4hrung"},"content":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Ma\u00dfregeln zur Bew\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Wird in dem Urteil die Strafe zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt oder der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt,<!--more--> so trifft das Gericht die in den \u00a7\u00a7 56a bis 56d und 59a des Strafgesetzbuches bezeichneten Entscheidungen durch Beschlu\u00df; dieser ist mit dem Urteil zu verk\u00fcnden.<\/p>\n<p>(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn in dem Urteil eine Ma\u00dfregel der Besserung und Sicherung zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt oder neben der Strafe F\u00fchrungsaufsicht angeordnet wird und das Gericht Entscheidungen nach den \u00a7\u00a7 68a bis 68c des Strafgesetzbuches trifft.<\/p>\n<p>(3) Der Vorsitzende belehrt den Angeklagten \u00fcber die Bedeutung der Aussetzung der Strafe oder Ma\u00dfregel zur Bew\u00e4hrung, der Verwarnung mit Strafvorbehalt oder der F\u00fchrungsaufsicht, \u00fcber die Dauer der Bew\u00e4hrungszeit oder der F\u00fchrungsaufsicht, \u00fcber die Auflagen und Weisungen sowie \u00fcber die M\u00f6glichkeit des Widerrufs der Aussetzung oder der Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe (\u00a7 56f Abs. 1, \u00a7\u00a7 59b, 67g Abs. 1 des Strafgesetzbuches). Erteilt das Gericht dem Angeklagten Weisungen nach \u00a7 68b Abs. 1 des Strafgesetzbuches, so belehrt der Vorsitzende ihn auch \u00fcber die M\u00f6glichkeit einer Bestrafung nach \u00a7 145a des Strafgesetzbuches. Die Belehrung ist in der Regel im Anschlu\u00df an die Verk\u00fcndung des Beschlusses nach den Abs\u00e4tzen 1 oder 2 zu erteilen. Wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt, so kann der Vorsitzende von der Belehrung \u00fcber die M\u00f6glichkeit des Widerrufs der Aussetzung absehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 268b Beschluss \u00fcber die Fortdauer der Untersuchungshaft<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Urteilsf\u00e4llung ist zugleich von Amts wegen \u00fcber die Fortdauer der Untersuchungshaft oder einstweiligen Unterbringung zu entscheiden. Der Beschlu\u00df ist mit dem Urteil zu verk\u00fcnden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 268c Belehrung bei Anordnung eines Fahrverbots<\/strong><\/p>\n<p>Wird in dem Urteil ein Fahrverbot angeordnet, so belehrt der Vorsitzende den Angeklagten \u00fcber den Beginn der Verbotsfrist (\u00a7 44 Abs. 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches). Die Belehrung wird im Anschlu\u00df an die Urteilsverk\u00fcndung erteilt. Ergeht das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten, so ist er schriftlich zu belehren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 268d Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung<\/strong><\/p>\n<p>Ist in dem Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach \u00a7 66a Absatz 1 oder 2 des Strafgesetzbuches vorbehalten, so belehrt der Vorsitzende den Angeklagten \u00fcber die Bedeutung des Vorbehalts sowie \u00fcber den Zeitraum, auf den sich der Vorbehalt erstreckt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 269 Verbot der Verweisung bei Zust\u00e4ndigkeit eines Gerichts niederer Ordnung<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht darf sich nicht f\u00fcr unzust\u00e4ndig erkl\u00e4ren, weil die Sache vor ein Gericht niederer Ordnung geh\u00f6re.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 270 Verweisung bei Zust\u00e4ndigkeit eines Gerichts h\u00f6herer Ordnung<\/strong><\/p>\n<p>(1) H\u00e4lt ein Gericht nach Beginn einer Hauptverhandlung die sachliche Zust\u00e4ndigkeit eines Gerichts h\u00f6herer Ordnung f\u00fcr begr\u00fcndet, so verweist es die Sache durch Beschlu\u00df an das zust\u00e4ndige Gericht; \u00a7 209a Nr. 2 Buchstabe a gilt entsprechend. Ebenso ist zu verfahren, wenn das Gericht einen rechtzeitig geltend gemachten Einwand des Angeklagten nach \u00a7 6a f\u00fcr begr\u00fcndet h\u00e4lt.<br \/>\n(2) In dem Beschlu\u00df bezeichnet das Gericht den Angeklagten und die Tat gem\u00e4\u00df \u00a7 200 Abs. 1 Satz 1.<\/p>\n<p>(3) Der Beschlu\u00df hat die Wirkung eines das Hauptverfahren er\u00f6ffnenden Beschlusses. Seine Anfechtbarkeit bestimmt sich nach \u00a7 210.<\/p>\n<p>(4) Ist der Verweisungsbeschlu\u00df von einem Strafrichter oder einem Sch\u00f6ffengericht ergangen, so kann der Angeklagte innerhalb einer bei der Bekanntmachung des Beschlusses zu bestimmenden Frist die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Hauptverhandlung beantragen. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorsitzende des Gerichts, an das die Sache verwiesen worden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 271 Hauptverhandlungsprotokoll<\/strong><\/p>\n<p>(1) \u00dcber die Hauptverhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Gesch\u00e4ftsstelle, soweit dieser in der Hauptverhandlung anwesend war, zu unterschreiben. Der Tag der Fertigstellung ist darin anzugeben.<\/p>\n<p>(2) Ist der Vorsitzende verhindert, so unterschreibt f\u00fcr ihn der \u00e4lteste beisitzende Richter. Ist der Vorsitzende das einzige richterliche Mitglied des Gerichts, so gen\u00fcgt bei seiner Verhinderung die Unterschrift des Urkundsbeamten der Gesch\u00e4ftsstelle.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 272 Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls<\/strong><\/p>\n<p>Das Protokoll \u00fcber die Hauptverhandlung enth\u00e4lt<\/p>\n<p>1. den Ort und den Tag der Verhandlung;<\/p>\n<p>2. die Namen der Richter und Sch\u00f6ffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Gesch\u00e4ftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;<\/p>\n<p>3. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;<\/p>\n<p>4. die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkl\u00e4ger, Nebenkl\u00e4ger, Verletzten, die Anspr\u00fcche aus der Straftat geltend machen, der sonstigen Nebenbeteiligten, gesetzlichen Vertreter, Bevollm\u00e4chtigten und Beist\u00e4nde;<\/p>\n<p>5. die Angabe, da\u00df \u00f6ffentlich verhandelt oder die \u00d6ffentlichkeit ausgeschlossen ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=544\">Inhaltsverzeichnis der Strafprozessordnung<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=729\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=729&text=%C2%A7+268a+Aussetzung+der+Vollstreckung+von+Strafen+oder+Ma%C3%9Fregeln+zur+Bew%C3%A4hrung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=729&title=%C2%A7+268a+Aussetzung+der+Vollstreckung+von+Strafen+oder+Ma%C3%9Fregeln+zur+Bew%C3%A4hrung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=729&description=%C2%A7+268a+Aussetzung+der+Vollstreckung+von+Strafen+oder+Ma%C3%9Fregeln+zur+Bew%C3%A4hrung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO) \u00a7 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Ma\u00dfregeln zur Bew\u00e4hrung (1) Wird in dem Urteil die Strafe zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt oder der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt, FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=729\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-729","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/729","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=729"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/729\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":730,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/729\/revisions\/730"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=729"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=729"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=729"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}