{"id":727,"date":"2021-03-13T15:16:55","date_gmt":"2021-03-13T15:16:55","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=727"},"modified":"2021-03-13T15:16:55","modified_gmt":"2021-03-13T15:16:55","slug":"%c2%a7-267-urteilsgruende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=727","title":{"rendered":"\u00a7 267 Urteilsgr\u00fcnde"},"content":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 267 Urteilsgr\u00fcnde<\/strong><\/p>\n<p>(1) Wird der Angeklagte verurteilt, so m\u00fcssen die Urteilsgr\u00fcnde die f\u00fcr erwiesen erachteten Tatsachen angeben,<!--more--> in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden. Soweit der Beweis aus anderen Tatsachen gefolgert wird, sollen auch diese Tatsachen angegeben werden. Auf Abbildungen, die sich bei den Akten befinden, kann hierbei wegen der Einzelheiten verwiesen werden.<\/p>\n<p>(2) Waren in der Verhandlung vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umst\u00e4nde behauptet worden, welche die Strafbarkeit ausschlie\u00dfen, vermindern oder erh\u00f6hen, so m\u00fcssen die Urteilsgr\u00fcnde sich dar\u00fcber aussprechen, ob diese Umst\u00e4nde f\u00fcr festgestellt oder f\u00fcr nicht festgestellt erachtet werden.<\/p>\n<p>(3) Die Gr\u00fcnde des Strafurteils m\u00fcssen ferner das zur Anwendung gebrachte Strafgesetz bezeichnen und die Umst\u00e4nde anf\u00fchren, die f\u00fcr die Zumessung der Strafe bestimmend gewesen sind. Macht das Strafgesetz Milderungen von dem Vorliegen minder schwerer F\u00e4lle abh\u00e4ngig, so m\u00fcssen die Urteilsgr\u00fcnde ergeben, weshalb diese Umst\u00e4nde angenommen oder einem in der Verhandlung gestellten Antrag entgegen verneint werden; dies gilt entsprechend f\u00fcr die Verh\u00e4ngung einer Freiheitsstrafe in den F\u00e4llen des \u00a7 47 des Strafgesetzbuches. Die Urteilsgr\u00fcnde m\u00fcssen auch ergeben, weshalb ein besonders schwerer Fall nicht angenommen wird, wenn die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, unter denen nach dem Strafgesetz in der Regel ein solcher Fall vorliegt; liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird aber gleichwohl ein besonders schwerer Fall angenommen, so gilt Satz 2 entsprechend. Die Urteilsgr\u00fcnde m\u00fcssen ferner ergeben, weshalb die Strafe zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt oder einem in der Verhandlung gestellten Antrag entgegen nicht ausgesetzt worden ist; dies gilt entsprechend f\u00fcr die Verwarnung mit Strafvorbehalt und das Absehen von Strafe. Ist dem Urteil eine Verst\u00e4ndigung (\u00a7 257c) vorausgegangen, ist auch dies in den Urteilsgr\u00fcnden anzugeben.<\/p>\n<p>(4) Verzichten alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel oder wird innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt, so m\u00fcssen die erwiesenen Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, und das angewendete Strafgesetz angegeben werden; bei Urteilen, die nur auf Geldstrafe lauten oder neben einer Geldstrafe ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis und damit zusammen die Einziehung des F\u00fchrerscheins anordnen, oder bei Verwarnungen mit Strafvorbehalt kann hierbei auf den zugelassenen Anklagesatz, auf die Anklage gem\u00e4\u00df \u00a7 418 Abs. 3 Satz 2 oder den Strafbefehl sowie den Strafbefehlsantrag verwiesen werden. Absatz 3 Satz 5 gilt entsprechend. Den weiteren Inhalt der Urteilsgr\u00fcnde bestimmt das Gericht unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls nach seinem Ermessen. Die Urteilsgr\u00fcnde k\u00f6nnen innerhalb der in \u00a7 275 Abs. 1 Satz 2 vorgesehenen Frist erg\u00e4nzt werden, wenn gegen die Vers\u00e4umung der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gew\u00e4hrt wird.<\/p>\n<p>(5) Wird der Angeklagte freigesprochen, so m\u00fcssen die Urteilsgr\u00fcnde ergeben, ob der Angeklagte f\u00fcr nicht \u00fcberf\u00fchrt oder ob und aus welchen Gr\u00fcnden die f\u00fcr erwiesen angenommene Tat f\u00fcr nicht strafbar erachtet worden ist. Verzichten alle zur Anfechtung Berechtigten auf Rechtsmittel oder wird innerhalb der Frist kein Rechtsmittel eingelegt, so braucht nur angegeben zu werden, ob die dem Angeklagten zur Last gelegte Straftat aus tats\u00e4chlichen oder rechtlichen Gr\u00fcnden nicht festgestellt worden ist. Absatz 4 Satz 4 ist anzuwenden.<\/p>\n<p>(6) Die Urteilsgr\u00fcnde m\u00fcssen auch ergeben, weshalb eine Ma\u00dfregel der Besserung und Sicherung angeordnet, eine Entscheidung \u00fcber die Sicherungsverwahrung vorbehalten oder einem in der Verhandlung gestellten Antrag entgegen nicht angeordnet oder nicht vorbehalten worden ist. Ist die Fahrerlaubnis nicht entzogen oder eine Sperre nach \u00a7 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches nicht angeordnet worden, obwohl dies nach der Art der Straftat in Betracht kam, so m\u00fcssen die Urteilsgr\u00fcnde stets ergeben, weshalb die Ma\u00dfregel nicht angeordnet worden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 268 Urteilsverk\u00fcndung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Das Urteil ergeht im Namen des Volkes.<\/p>\n<p>(2) Das Urteil wird durch Verlesung der Urteilsformel und Er\u00f6ffnung der Urteilsgr\u00fcnde verk\u00fcndet. Die Er\u00f6ffnung der Urteilsgr\u00fcnde geschieht durch Verlesung oder durch m\u00fcndliche Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts. Bei der Entscheidung, ob die Urteilsgr\u00fcnde verlesen werden oder ihr wesentlicher Inhalt m\u00fcndlich mitgeteilt wird, sowie im Fall der m\u00fcndlichen Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Urteilsgr\u00fcnde soll auf die schutzw\u00fcrdigen Interessen von Prozessbeteiligten, Zeugen oder Verletzten R\u00fccksicht genommen werden. Die Verlesung der Urteilsformel hat in jedem Falle der Mitteilung der Urteilsgr\u00fcnde voranzugehen.<\/p>\n<p>(3) Das Urteil soll am Schlu\u00df der Verhandlung verk\u00fcndet werden. Es mu\u00df sp\u00e4testens am elften Tage danach verk\u00fcndet werden, andernfalls mit der Hauptverhandlung von neuem zu beginnen ist. \u00a7 229 Absatz 3, 4 Satz 2 und Absatz 5 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(4) War die Verk\u00fcndung des Urteils ausgesetzt, so sind die Urteilsgr\u00fcnde tunlichst vorher schriftlich festzustellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=544\">Inhaltsverzeichnis der Strafprozessordnung<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=727\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=727&text=%C2%A7+267+Urteilsgr%C3%BCnde\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=727&title=%C2%A7+267+Urteilsgr%C3%BCnde\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=727&description=%C2%A7+267+Urteilsgr%C3%BCnde\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO) \u00a7 267 Urteilsgr\u00fcnde (1) Wird der Angeklagte verurteilt, so m\u00fcssen die Urteilsgr\u00fcnde die f\u00fcr erwiesen erachteten Tatsachen angeben, FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=727\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-727","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/727","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=727"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/727\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":728,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/727\/revisions\/728"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=727"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=727"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=727"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}