{"id":725,"date":"2021-03-13T15:14:17","date_gmt":"2021-03-13T15:14:17","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=725"},"modified":"2021-03-13T15:14:17","modified_gmt":"2021-03-13T15:14:17","slug":"%c2%a7-257c-verstaendigung-zwischen-gericht-und-verfahrensbeteiligten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=725","title":{"rendered":"\u00a7 257c\u00a0Verst\u00e4ndigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten"},"content":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 257c\u00a0Verst\u00e4ndigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten<\/strong><\/p>\n<p>(1) Das Gericht kann sich in geeigneten F\u00e4llen mit den Verfahrensbeteiligten nach Ma\u00dfgabe der folgenden Abs\u00e4tze<!--more--> \u00fcber den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verst\u00e4ndigen. \u00a7 244 Absatz 2 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Gegenstand dieser Verst\u00e4ndigung d\u00fcrfen nur die Rechtsfolgen sein, die Inhalt des Urteils und der dazugeh\u00f6rigen Beschl\u00fcsse sein k\u00f6nnen, sonstige verfahrensbezogene Ma\u00dfnahmen im zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten. Bestandteil jeder Verst\u00e4ndigung soll ein Gest\u00e4ndnis sein. Der Schuldspruch sowie Ma\u00dfregeln der Besserung und Sicherung d\u00fcrfen nicht Gegenstand einer Verst\u00e4ndigung sein.<\/p>\n<p>(3) Das Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verst\u00e4ndigung haben k\u00f6nnte. Es kann dabei unter freier W\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde des Falles sowie der allgemeinen Strafzumessungserw\u00e4gungen auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Verst\u00e4ndigung kommt zustande, wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen.<\/p>\n<p>(4) Die Bindung des Gerichtes an eine Verst\u00e4ndigung entf\u00e4llt, wenn rechtlich oder tats\u00e4chlich bedeutsame Umst\u00e4nde \u00fcbersehen worden sind oder sich neu ergeben haben und das Gericht deswegen zu der \u00dcberzeugung gelangt, dass der in Aussicht gestellte Strafrahmen nicht mehr tat- oder schuldangemessen ist. Gleiches gilt, wenn das weitere Prozessverhalten des Angeklagten nicht dem Verhalten entspricht, das der Prognose des Gerichtes zugrunde gelegt worden ist. Das Gest\u00e4ndnis des Angeklagten darf in diesen F\u00e4llen nicht verwertet werden. Das Gericht hat eine Abweichung unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p>(5) Der Angeklagte ist \u00fcber die Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichtes von dem in Aussicht gestellten Ergebnis nach Absatz 4 zu belehren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 258\u00a0Schlussvortr\u00e4ge; Recht des letzten Wortes<\/strong><\/p>\n<p>(1) Nach dem Schlu\u00df der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt und sodann der Angeklagte zu ihren Ausf\u00fchrungen und Antr\u00e4gen das Wort.<\/p>\n<p>(2) Dem Staatsanwalt steht das Recht der Erwiderung zu; dem Angeklagten geb\u00fchrt das letzte Wort.<\/p>\n<p>(3) Der Angeklagte ist, auch wenn ein Verteidiger f\u00fcr ihn gesprochen hat, zu befragen, ob er selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuf\u00fchren habe.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 259\u00a0Dolmetscher<\/strong><\/p>\n<p>(1) Einem der Gerichtssprache nicht m\u00e4chtigen Angeklagten m\u00fcssen aus den Schlu\u00dfvortr\u00e4gen mindestens die Antr\u00e4ge des Staatsanwalts und des Verteidigers durch den Dolmetscher bekanntgemacht werden.<\/p>\n<p>(2) Dasselbe gilt nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes f\u00fcr einen h\u00f6r- oder sprachbehinderten Angeklagten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 260\u00a0Urteil<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Hauptverhandlung schlie\u00dft mit der auf die Beratung folgenden Verk\u00fcndung des Urteils.<\/p>\n<p>(2) Wird ein Berufsverbot angeordnet, so ist im Urteil der Beruf, der Berufszweig, das Gewerbe oder der Gewerbezweig, dessen Aus\u00fcbung verboten wird, genau zu bezeichnen.<\/p>\n<p>(3) Die Einstellung des Verfahrens ist im Urteil auszusprechen, wenn ein Verfahrenshindernis besteht.<\/p>\n<p>(4) Die Urteilsformel gibt die rechtliche Bezeichnung der Tat an, deren der Angeklagte schuldig gesprochen wird. Hat ein Straftatbestand eine gesetzliche \u00dcberschrift, so soll diese zur rechtlichen Bezeichnung der Tat verwendet werden. Wird eine Geldstrafe verh\u00e4ngt, so sind Zahl und H\u00f6he der Tagess\u00e4tze in die Urteilsformel aufzunehmen. Wird die Entscheidung \u00fcber die Sicherungsverwahrung vorbehalten, die Strafe oder Ma\u00dfregel der Besserung und Sicherung zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt, der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt oder von Strafe abgesehen, so ist dies in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen. Im \u00fcbrigen unterliegt die Fassung der Urteilsformel dem Ermessen des Gerichts.<\/p>\n<p>(5) Nach der Urteilsformel werden die angewendeten Vorschriften nach Paragraph, Absatz, Nummer, Buchstabe und mit der Bezeichnung des Gesetzes aufgef\u00fchrt. Ist bei einer Verurteilung, durch die auf Freiheitsstrafe oder Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt wird, die Tat oder der ihrer Bedeutung nach \u00fcberwiegende Teil der Taten auf Grund einer Bet\u00e4ubungsmittelabh\u00e4ngigkeit begangen worden, so ist au\u00dferdem \u00a7 17 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes anzuf\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 261\u00a0Grundsatz der freien richterlichen Beweisw\u00fcrdigung<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung gesch\u00f6pften \u00dcberzeugung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 262\u00a0Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen<\/strong><\/p>\n<p>(1) H\u00e4ngt die Strafbarkeit einer Handlung von der Beurteilung eines b\u00fcrgerlichen<\/p>\n<p>Rechtsverh\u00e4ltnisses ab, so entscheidet das Strafgericht auch \u00fcber dieses nach den f\u00fcr das Verfahren und den Beweis in Strafsachen geltenden Vorschriften.<\/p>\n<p>(2) Das Gericht ist jedoch befugt, die Untersuchung auszusetzen und einem der Beteiligten zur Erhebung der Zivilklage eine Frist zu bestimmen oder das Urteil des Zivilgerichts abzuwarten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 263\u00a0Abstimmung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung \u00fcber die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>(2) Die Schuldfrage umfa\u00dft auch solche vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umst\u00e4nde, welche die Strafbarkeit ausschlie\u00dfen, vermindern oder erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>(3) Die Schuldfrage umfa\u00dft nicht die Voraussetzungen der Verj\u00e4hrung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 264\u00a0Gegenstand des Urteils<\/strong><\/p>\n<p>(1) Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Verhandlung darstellt.<\/p>\n<p>(2) Das Gericht ist an die Beurteilung der Tat, die dem Beschlu\u00df \u00fcber die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens zugrunde liegt, nicht gebunden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 265\u00a0Ver\u00e4nderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Angeklagte darf nicht auf Grund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angef\u00fchrten Strafgesetzes verurteilt werden, ohne da\u00df er zuvor auf die Ver\u00e4nderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.<\/p>\n<p>(2) Ebenso ist zu verfahren, wenn<\/p>\n<p>1. sich erst in der Verhandlung vom Strafgesetz besonders vorgesehene Umst\u00e4nde ergeben, welche die Strafbarkeit erh\u00f6hen oder die Anordnung einer Ma\u00dfnahme oder die Verh\u00e4ngung einer Nebenstrafe oder Nebenfolge rechtfertigen,<\/p>\n<p>2. das Gericht von einer in der Verhandlung mitgeteilten vorl\u00e4ufigen Bewertung der Sach- oder Rechtslage abweichen will oder<\/p>\n<p>3. der Hinweis auf eine ver\u00e4nderte Sachlage zur gen\u00fcgenden Verteidigung des Angeklagten erforderlich ist.<\/p>\n<p>(3) Bestreitet der Angeklagte unter der Behauptung, auf die Verteidigung nicht gen\u00fcgend vorbereitet zu sein, neu hervorgetretene Umst\u00e4nde, welche die Anwendung eines schwereren Strafgesetzes gegen den Angeklagten zulassen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angef\u00fchrten oder die zu den in Absatz 2 Nummer 1 bezeichneten geh\u00f6ren, so ist auf seinen Antrag die Hauptverhandlung auszusetzen.<\/p>\n<p>(4) Auch sonst hat das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen die Hauptverhandlung auszusetzen, falls dies infolge der ver\u00e4nderten Sachlage zur gen\u00fcgenden Vorbereitung der Anklage oder der Verteidigung angemessen erscheint.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 265a\u00a0Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen<\/strong><\/p>\n<p>Kommen Auflagen oder Weisungen (\u00a7\u00a7 56b, 56c, 59a Abs. 2 des Strafgesetzbuches) in Betracht, so ist der Angeklagte in geeigneten F\u00e4llen zu befragen, ob er sich zu Leistungen erbietet, die der Genugtuung f\u00fcr das begangene Unrecht dienen, oder Zusagen f\u00fcr seine k\u00fcnftige Lebensf\u00fchrung macht. Kommt die Weisung in Betracht, sich einer Heilbehandlung oder einer Entziehungskur zu unterziehen oder in einem geeigneten Heim oder einer geeigneten Anstalt Aufenthalt zu nehmen, so ist er zu befragen, ob er hierzu seine Einwilligung gibt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 266\u00a0Nachtragsanklage<\/strong><\/p>\n<p>(1) Erstreckt der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung die Anklage auf weitere Straftaten des Angeklagten, so kann das Gericht sie durch Beschlu\u00df in das Verfahren einbeziehen, wenn es f\u00fcr sie zust\u00e4ndig ist und der Angeklagte zustimmt.<\/p>\n<p>(2) Die Nachtragsanklage kann m\u00fcndlich erhoben werden. Ihr Inhalt entspricht dem \u00a7 200 Abs. 1. Sie wird in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. Der Vorsitzende gibt dem Angeklagten Gelegenheit, sich zu verteidigen.<\/p>\n<p>(3) Die Verhandlung wird unterbrochen, wenn es der Vorsitzende f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt oder wenn der Angeklagte es beantragt und sein Antrag nicht offenbar mutwillig oder nur zur Verz\u00f6gerung des Verfahrens gestellt ist. Auf das Recht, die Unterbrechung zu beantragen, wird der Angeklagte hingewiesen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=544\">Inhaltsverzeichnis der Strafprozessordnung<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=725\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=725&text=%C2%A7+257c%C2%A0Verst%C3%A4ndigung+zwischen+Gericht+und+Verfahrensbeteiligten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=725&title=%C2%A7+257c%C2%A0Verst%C3%A4ndigung+zwischen+Gericht+und+Verfahrensbeteiligten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=725&description=%C2%A7+257c%C2%A0Verst%C3%A4ndigung+zwischen+Gericht+und+Verfahrensbeteiligten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO) \u00a7 257c\u00a0Verst\u00e4ndigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (1) Das Gericht kann sich in geeigneten F\u00e4llen mit den Verfahrensbeteiligten nach Ma\u00dfgabe der folgenden Abs\u00e4tze FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=725\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-725","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/725","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=725"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/725\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":726,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/725\/revisions\/726"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=725"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=725"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=725"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}