{"id":708,"date":"2021-03-12T14:48:09","date_gmt":"2021-03-12T14:48:09","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=708"},"modified":"2021-03-12T14:48:09","modified_gmt":"2021-03-12T14:48:09","slug":"entscheidung-ueber-die-eroeffnung-des-hauptverfahrens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=708","title":{"rendered":"Entscheidung \u00fcber die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens"},"content":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Vierter Abschnitt<br \/>\nEntscheidung \u00fcber die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 198\u00a0(weggefallen)<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 199\u00a0Entscheidung \u00fcber die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens<\/strong><\/p>\n<p>(1) Das f\u00fcr die Hauptverhandlung zust\u00e4ndige Gericht entscheidet dar\u00fcber,<!--more--> ob das Hauptverfahren zu er\u00f6ffnen oder das Verfahren vorl\u00e4ufig einzustellen ist.<\/p>\n<p>(2) Die Anklageschrift enth\u00e4lt den Antrag, das Hauptverfahren zu er\u00f6ffnen. Mit ihr werden die Akten dem Gericht vorgelegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 200\u00a0Inhalt der Anklageschrift<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Anklageschrift hat den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen (Anklagesatz). In ihr sind ferner die Beweismittel, das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und der Verteidiger anzugeben. Bei der Benennung von Zeugen ist deren Wohn- oder Aufenthaltsort anzugeben, wobei es jedoch der Angabe der vollst\u00e4ndigen Anschrift nicht bedarf. In den F\u00e4llen des \u00a7 68 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 1 gen\u00fcgt die Angabe des Namens des Zeugen. Wird ein Zeuge benannt, dessen Identit\u00e4t ganz oder teilweise nicht offenbart werden soll, so ist dies anzugeben; f\u00fcr die Geheimhaltung des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Zeugen gilt dies entsprechend.<\/p>\n<p>(2) In der Anklageschrift wird auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen dargestellt. Davon kann abgesehen werden, wenn Anklage beim Strafrichter erhoben wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 201\u00a0\u00dcbermittlung der Anklageschrift<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorsitzende des Gerichts teilt die Anklageschrift dem Angeschuldigten mit und fordert ihn zugleich auf, innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu erkl\u00e4ren, ob er die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung \u00fcber die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens vorbringen wolle. Die Anklageschrift ist auch dem Nebenkl\u00e4ger und dem Nebenklagebefugten, der dies beantragt hat, zu \u00fcbersenden; \u00a7 145a Absatz 1 und 3 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(2) \u00dcber Antr\u00e4ge und Einwendungen beschlie\u00dft das Gericht. Die Entscheidung ist unanfechtbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 202\u00a0Anordnung erg\u00e4nzender Beweiserhebungen<\/strong><\/p>\n<p>Bevor das Gericht \u00fcber die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens entscheidet, kann es zur besseren Aufkl\u00e4rung der Sache einzelne Beweiserhebungen anordnen. Der Beschlu\u00df ist nicht anfechtbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 202a\u00a0Er\u00f6rterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten<\/strong><\/p>\n<p>Erw\u00e4gt das Gericht die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens, kann es den Stand des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten er\u00f6rtern, soweit dies geeignet erscheint, das Verfahren zu f\u00f6rdern. Der wesentliche Inhalt dieser Er\u00f6rterung ist aktenkundig zu machen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 203\u00a0Er\u00f6ffnungsbeschluss<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht beschlie\u00dft die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verd\u00e4chtig erscheint.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 204\u00a0Nichter\u00f6ffnungsbeschluss<\/strong><\/p>\n<p>(1) Beschlie\u00dft das Gericht, das Hauptverfahren nicht zu er\u00f6ffnen, so mu\u00df aus dem Beschlu\u00df hervorgehen, ob er auf tats\u00e4chlichen oder auf Rechtsgr\u00fcnden beruht.<\/p>\n<p>(2) Der Beschlu\u00df ist dem Angeschuldigten bekanntzumachen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 205\u00a0Einstellung des Verfahrens bei vor\u00fcbergehenden Hindernissen<\/strong><\/p>\n<p>Steht der Hauptverhandlung f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit die Abwesenheit des Angeschuldigten oder ein anderes in seiner Person liegendes Hindernis entgegen, so kann das Gericht das Verfahren durch Beschlu\u00df vorl\u00e4ufig einstellen. Der Vorsitzende sichert, soweit n\u00f6tig, die Beweise.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 206\u00a0Keine Bindung an Antr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht ist bei der Beschlu\u00dffassung an die Antr\u00e4ge der Staatsanwaltschaft nicht gebunden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 206a\u00a0Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis<\/strong><\/p>\n<p>(1) Stellt sich nach Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens ein Verfahrenshindernis heraus, so kann das Gericht au\u00dferhalb der Hauptverhandlung das Verfahren durch Beschlu\u00df einstellen.<\/p>\n<p>(2) Der Beschlu\u00df ist mit sofortiger Beschwerde anfechtbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 206b\u00a0Einstellung des Verfahrens wegen Gesetzes\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p>Wird ein Strafgesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung ge\u00e4ndert und hat ein gerichtlich anh\u00e4ngiges Strafverfahren eine Tat zum Gegenstand, die nach dem bisherigen Recht strafbar war, nach dem neuen Recht aber nicht mehr strafbar ist, so stellt das Gericht au\u00dferhalb der Hauptverhandlung das Verfahren durch Beschlu\u00df ein. Der Beschlu\u00df ist mit sofortiger Beschwerde anfechtbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 207\u00a0Inhalt des Er\u00f6ffnungsbeschlusses<\/strong><\/p>\n<p>(1) In dem Beschlu\u00df, durch den das Hauptverfahren er\u00f6ffnet wird, l\u00e4\u00dft das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll.<\/p>\n<p>(2) Das Gericht legt in dem Beschlu\u00df dar, mit welchen \u00c4nderungen es die Anklage zur Hauptverhandlung zul\u00e4\u00dft, wenn<\/p>\n<p>1. wegen mehrerer Taten Anklage erhoben ist und wegen einzelner von ihnen die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird,<\/p>\n<p>2. die Verfolgung nach \u00a7 154a auf einzelne abtrennbare Teile einer Tat beschr\u00e4nkt wird oder solche Teile in das Verfahren wieder einbezogen werden,<\/p>\n<p>3. die Tat rechtlich abweichend von der Anklageschrift gew\u00fcrdigt wird oder<\/p>\n<p>4. die Verfolgung nach \u00a7 154a auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen, die durch dieselbe Straftat begangen worden sind, beschr\u00e4nkt wird oder solche Gesetzesverletzungen in das Verfahren wieder einbezogen werden.<\/p>\n<p>(3) In den F\u00e4llen des Absatzes 2 Nr. 1 und 2 reicht die Staatsanwaltschaft eine dem Beschlu\u00df entsprechende neue Anklageschrift ein. Von der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen kann abgesehen werden.<\/p>\n<p>(4) Das Gericht beschlie\u00dft zugleich von Amts wegen \u00fcber die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 208\u00a0(weggefallen)<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 209\u00a0Er\u00f6ffnungszust\u00e4ndigkeit<\/strong><\/p>\n<p>(1) H\u00e4lt das Gericht, bei dem die Anklage eingereicht ist, die Zust\u00e4ndigkeit eines Gerichts niedrigerer Ordnung in seinem Bezirk f\u00fcr begr\u00fcndet, so er\u00f6ffnet es das Hauptverfahren vor diesem Gericht.<\/p>\n<p>(2) H\u00e4lt das Gericht, bei dem die Anklage eingereicht ist, die Zust\u00e4ndigkeit eines Gerichts h\u00f6herer Ordnung, zu dessen Bezirk es geh\u00f6rt, f\u00fcr begr\u00fcndet, so legt es die Akten durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft diesem zur Entscheidung vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 209a\u00a0Besondere funktionelle Zust\u00e4ndigkeiten<\/strong><\/p>\n<p>Im Sinne des \u00a7 4 Abs. 2, des \u00a7 209 sowie des \u00a7 210 Abs. 2 stehen<\/p>\n<p>1. die besonderen Strafkammern nach \u00a7 74 Abs. 2 sowie den \u00a7\u00a7 74a und 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes f\u00fcr ihren Bezirk gegen\u00fcber den allgemeinen Strafkammern und untereinander in der in \u00a7 74e des Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichneten Rangfolge und<\/p>\n<p>2. die Jugendgerichte f\u00fcr die Entscheidung, ob Sachen<\/p>\n<p>a) nach \u00a7 33 Abs. 1, \u00a7 103 Abs. 2 Satz 1 und \u00a7 107 des Jugendgerichtsgesetzes oder<\/p>\n<p>b) als Jugendschutzsachen (\u00a7 26 Abs. 1 Satz 1, \u00a7 74b Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes)<br \/>\nvor die Jugendgerichte geh\u00f6ren, gegen\u00fcber den f\u00fcr allgemeine Strafsachen zust\u00e4ndigen Gerichten gleicher Ordnung<\/p>\n<p>Gerichten h\u00f6herer Ordnung gleich.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 210\u00a0Rechtsmittel gegen den Er\u00f6ffnungs- oder Ablehnungsbeschluss<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Beschlu\u00df, durch den das Hauptverfahren er\u00f6ffnet worden ist, kann von dem Angeklagten nicht angefochten werden.<\/p>\n<p>(2) Gegen den Beschlu\u00df, durch den die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder abweichend von dem Antrag der Staatsanwaltschaft die Verweisung an ein Gericht niederer Ordnung ausgesprochen worden ist, steht der Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde zu.<\/p>\n<p>(3) Gibt das Beschwerdegericht der Beschwerde statt, so kann es zugleich bestimmen, da\u00df die Hauptverhandlung vor einer anderen Kammer des Gerichts, das den Beschlu\u00df nach Absatz 2 erlassen hat, oder vor einem zu demselben Land geh\u00f6renden benachbarten Gericht gleicher Ordnung stattzufinden hat. In Verfahren, in denen ein Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat, kann der Bundesgerichtshof bestimmen, da\u00df die Hauptverhandlung vor einem anderen Senat dieses Gerichts stattzufinden hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 211\u00a0Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss<\/strong><\/p>\n<p>Ist die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschlu\u00df abgelehnt, so kann die Klage nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel wieder aufgenommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=544\">Inhaltsverzeichnis der Strafprozessordnung<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=708\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=708&text=Entscheidung+%C3%BCber+die+Er%C3%B6ffnung+des+Hauptverfahrens\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=708&title=Entscheidung+%C3%BCber+die+Er%C3%B6ffnung+des+Hauptverfahrens\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=708&description=Entscheidung+%C3%BCber+die+Er%C3%B6ffnung+des+Hauptverfahrens\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO) Vierter Abschnitt Entscheidung \u00fcber die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens \u00a7 198\u00a0(weggefallen) \u00a7 199\u00a0Entscheidung \u00fcber die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens (1) Das f\u00fcr die Hauptverhandlung zust\u00e4ndige Gericht entscheidet dar\u00fcber, FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=708\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-708","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/708","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=708"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/708\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":709,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/708\/revisions\/709"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=708"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=708"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=708"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}