{"id":667,"date":"2021-03-08T12:58:25","date_gmt":"2021-03-08T12:58:25","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=667"},"modified":"2021-03-08T12:58:25","modified_gmt":"2021-03-08T12:58:25","slug":"%c2%a7-153a-absehen-von-der-verfolgung-unter-auflagen-und-weisungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=667","title":{"rendered":"\u00a7 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen"},"content":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Mit Zustimmung des f\u00fcr die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens zust\u00e4ndigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft<!--more--> bei einem Vergehen vorl\u00e4ufig von der Erhebung der \u00f6ffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das \u00f6ffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,<\/p>\n<p>1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,<\/p>\n<p>2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinn\u00fctzigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,<\/p>\n<p>3. sonst gemeinn\u00fctzige Leistungen zu erbringen,<\/p>\n<p>4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten H\u00f6he nachzukommen,<\/p>\n<p>5. sich ernsthaft zu bem\u00fchen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (T\u00e4ter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum \u00fcberwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,<\/p>\n<p>6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder<\/p>\n<p>7. an einem Aufbauseminar nach \u00a7 2b Abs. 2 Satz 2 oder an einem Fahreignungsseminar nach \u00a7 4a des Stra\u00dfenverkehrsgesetzes teilzunehmen.<\/p>\n<p>Zur Erf\u00fcllung der Auflagen und Weisungen setzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Frist, die in den F\u00e4llen des Satzes 2 Nummer 1 bis 3, 5 und 7 h\u00f6chstens sechs Monate, in den F\u00e4llen des Satzes 2 Nummer 4 und 6 h\u00f6chstens ein Jahr betr\u00e4gt. Die Staatsanwaltschaft kann Auflagen und Weisungen nachtr\u00e4glich aufheben und die Frist einmal f\u00fcr die Dauer von drei Monaten verl\u00e4ngern; mit Zustimmung des Beschuldigten kann sie auch Auflagen und Weisungen nachtr\u00e4glich auferlegen und \u00e4ndern. Erf\u00fcllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Erf\u00fcllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen nicht, so werden Leistungen, die er zu ihrer Erf\u00fcllung erbracht hat, nicht erstattet. \u00a7 153 Abs. 1 Satz 2 gilt in den F\u00e4llen des Satzes 2 Nummer 1 bis 6 entsprechend. \u00a7 246a Absatz 2 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren vorl\u00e4ufig einstellen und zugleich dem Angeschuldigten die in Absatz 1 Satz 1 und 2 bezeichneten Auflagen und Weisungen erteilen. Absatz 1 Satz 3 bis 6 und 8 gilt entsprechend. Die Entscheidung nach Satz 1 ergeht durch Beschlu\u00df. Der Beschlu\u00df ist nicht anfechtbar. Satz 4 gilt auch f\u00fcr eine Feststellung, da\u00df gem\u00e4\u00df Satz 1 erteilte Auflagen und Weisungen erf\u00fcllt worden sind.<\/p>\n<p>(3) W\u00e4hrend des Laufes der f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Auflagen und Weisungen gesetzten Frist ruht die Verj\u00e4hrung.<\/p>\n<p>(4) \u00a7 155b findet im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 6, auch in Verbindung mit Absatz 2, entsprechende Anwendung mit der Ma\u00dfgabe, dass personenbezogene Daten aus dem Strafverfahren, die nicht den Beschuldigten betreffen, an die mit der Durchf\u00fchrung des sozialen Trainingskurses befasste Stelle nur \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen, soweit die betroffenen Personen in die \u00dcbermittlung eingewilligt haben. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach sonstigen strafrechtlichen Vorschriften die Weisung erteilt wird, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 153b Absehen von der Verfolgung bei m\u00f6glichem Absehen von Strafe<\/strong><\/p>\n<p>(1) Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen das Gericht von Strafe absehen k\u00f6nnte, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts, das f\u00fcr die Hauptverhandlung zust\u00e4ndig w\u00e4re, von der Erhebung der \u00f6ffentlichen Klage absehen.<\/p>\n<p>(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht bis zum Beginn der Hauptverhandlung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=544\">Inhaltsverzeichnis der Strafprozessordnung<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=667\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=667&text=%C2%A7+153a+Absehen+von+der+Verfolgung+unter+Auflagen+und+Weisungen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=667&title=%C2%A7+153a+Absehen+von+der+Verfolgung+unter+Auflagen+und+Weisungen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=667&description=%C2%A7+153a+Absehen+von+der+Verfolgung+unter+Auflagen+und+Weisungen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO) \u00a7 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen (1) Mit Zustimmung des f\u00fcr die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens zust\u00e4ndigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=667\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-667","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/667","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=667"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/667\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":668,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/667\/revisions\/668"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=667"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=667"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=667"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}