{"id":660,"date":"2021-03-07T20:17:42","date_gmt":"2021-03-07T20:17:42","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=660"},"modified":"2021-03-07T20:17:42","modified_gmt":"2021-03-07T20:17:42","slug":"vernehmung-des-beschuldigten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=660","title":{"rendered":"Vernehmung des Beschuldigten"},"content":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Zehnter Abschnitt<br \/>\nVernehmung des Beschuldigten<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 133 Ladung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Beschuldigte ist zur Vernehmung schriftlich zu laden.<!--more--><\/p>\n<p>(2) Die Ladung kann unter der Androhung geschehen, da\u00df im Falle des Ausbleibens seine Vorf\u00fchrung erfolgen werde.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 134 Vorf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die sofortige Vorf\u00fchrung des Beschuldigten kann verf\u00fcgt werden, wenn Gr\u00fcnde vorliegen, die den Erla\u00df eines Haftbefehls rechtfertigen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>(2) In dem Vorf\u00fchrungsbefehl ist der Beschuldigte genau zu bezeichnen und die ihm zur Last gelegte Straftat sowie der Grund der Vorf\u00fchrung anzugeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 135 Sofortige Vernehmung<\/strong><\/p>\n<p>Der Beschuldigte ist unverz\u00fcglich dem Richter vorzuf\u00fchren und von diesem zu vernehmen. Er darf auf Grund des Vorf\u00fchrungsbefehls nicht l\u00e4nger festgehalten werden als bis zum Ende des Tages, der dem Beginn der Vorf\u00fchrung folgt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 136 Erste Vernehmung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu er\u00f6ffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, da\u00df es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu \u00e4u\u00dfern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu w\u00e4hlenden Verteidiger zu befragen. M\u00f6chte der Beschuldigte vor seiner Vernehmung einen Verteidiger befragen, sind ihm Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren. Auf bestehende anwaltliche Notdienste ist dabei hinzuweisen. Er ist ferner dar\u00fcber zu belehren, da\u00df er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen und unter den Voraussetzungen des \u00a7 140 die Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 141 Absatz 1 und des \u00a7 142 Absatz 1 beantragen kann; zu Letzterem ist er dabei auf die Kostenfolge des \u00a7 465 hinzuweisen. In geeigneten F\u00e4llen soll der Beschuldigte auch darauf, dass er sich schriftlich \u00e4u\u00dfern kann, sowie auf die M\u00f6glichkeit eines T\u00e4ter-Opfer-Ausgleichs hingewiesen werden.<\/p>\n<p>(2) Die Vernehmung soll dem Beschuldigten Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgr\u00fcnde zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.<\/p>\n<p>(3) Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten ist zugleich auf die Ermittlung seiner pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse Bedacht zu nehmen.<\/p>\n<p>(4) Die Vernehmung des Beschuldigten kann in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Sie ist aufzuzeichnen, wenn<\/p>\n<p>1. dem Verfahren ein vors\u00e4tzlich begangenes T\u00f6tungsdelikt zugrunde liegt und der Aufzeichnung weder die \u00e4u\u00dferen Umst\u00e4nde noch die besondere Dringlichkeit der Vernehmung entgegenstehen oder<\/p>\n<p>2. die schutzw\u00fcrdigen Interessen von Beschuldigten, die erkennbar unter eingeschr\u00e4nkten geistigen F\u00e4higkeiten oder einer schwerwiegenden seelischen St\u00f6rung leiden, durch die Aufzeichnung besser gewahrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 58a Absatz 2 gilt entsprechend.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Freiheit der Willensentschlie\u00dfung und der Willensbet\u00e4tigung des Beschuldigten darf nicht beeintr\u00e4chtigt werden durch Mi\u00dfhandlung, durch Erm\u00fcdung, durch k\u00f6rperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Qu\u00e4lerei, durch T\u00e4uschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zul\u00e4\u00dft. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzul\u00e4ssigen Ma\u00dfnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.<\/p>\n<p>(2) Ma\u00dfnahmen, die das Erinnerungsverm\u00f6gen oder die Einsichtsf\u00e4higkeit des Beschuldigten beeintr\u00e4chtigen, sind nicht gestattet.<\/p>\n<p>(3) Das Verbot der Abs\u00e4tze 1 und 2 gilt ohne R\u00fccksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, d\u00fcrfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=544\">Inhaltsverzeichnis der Strafprozessordnung<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=660\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=660&text=Vernehmung+des+Beschuldigten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=660&title=Vernehmung+des+Beschuldigten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=660&description=Vernehmung+des+Beschuldigten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO) Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten \u00a7 133 Ladung (1) Der Beschuldigte ist zur Vernehmung schriftlich zu laden. 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