{"id":590,"date":"2021-03-07T17:30:43","date_gmt":"2021-03-07T17:30:43","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=590"},"modified":"2021-03-07T17:30:43","modified_gmt":"2021-03-07T17:30:43","slug":"%c2%a7-101-verfahrensregelungen-bei-verdeckten-massnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=590","title":{"rendered":"\u00a7 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Ma\u00dfnahmen"},"content":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Ma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p>(1) F\u00fcr Ma\u00dfnahmen nach den \u00a7\u00a7 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i, 110a, 163d bis 163f gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist,<!--more--> die nachstehenden Regelungen.<\/p>\n<p>(2) Entscheidungen und sonstige Unterlagen \u00fcber Ma\u00dfnahmen nach den \u00a7\u00a7 100b, 100c, 100f, 100h Abs. 1 Nr. 2 und \u00a7 110a werden bei der Staatsanwaltschaft verwahrt. Zu den Akten sind sie erst zu nehmen, wenn die Voraussetzungen f\u00fcr eine Benachrichtigung nach Absatz 5 erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>(3) Personenbezogene Daten, die durch Ma\u00dfnahmen nach Absatz 1 erhoben wurden, sind entsprechend zu kennzeichnen. Nach einer \u00dcbermittlung an eine andere Stelle ist die Kennzeichnung durch diese aufrechtzuerhalten.<\/p>\n<p>(4) Von den in Absatz 1 genannten Ma\u00dfnahmen sind im Falle<\/p>\n<p>1. des \u00a7 98a die betroffenen Personen, gegen die nach Auswertung der Daten weitere Ermittlungen gef\u00fchrt wurden,<\/p>\n<p>2. des \u00a7 99 der Absender und der Adressat der Postsendung,<\/p>\n<p>3. des \u00a7 100a die Beteiligten der \u00fcberwachten Telekommunikation,<\/p>\n<p>4. des \u00a7 100b die Zielperson sowie die erheblich mitbetroffenen Personen,<\/p>\n<p>5. des \u00a7 100c<\/p>\n<p>a) der Beschuldigte, gegen den sich die Ma\u00dfnahme richtete,<\/p>\n<p>b) sonstige \u00fcberwachte Personen,<\/p>\n<p>c) Personen, die die \u00fcberwachte Wohnung zur Zeit der Durchf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme innehatten oder bewohnten,<\/p>\n<p>6. des \u00a7 100f die Zielperson sowie die erheblich mitbetroffenen Personen,<\/p>\n<p>7. des \u00a7 100h Abs. 1 die Zielperson sowie die erheblich mitbetroffenen Personen,<\/p>\n<p>8. des \u00a7 100i die Zielperson,<\/p>\n<p>9. des \u00a7 110a<\/p>\n<p>a) die Zielperson,<\/p>\n<p>b) die erheblich mitbetroffenen Personen,<\/p>\n<p>c) die Personen, deren nicht allgemein zug\u00e4ngliche Wohnung der Verdeckte Ermittler betreten hat,<\/p>\n<p>10. des \u00a7 163d die betroffenen Personen, gegen die nach Auswertung der Daten weitere Ermittlungen gef\u00fchrt wurden,<\/p>\n<p>11. des \u00a7 163e die Zielperson und die Person, deren personenbezogene Daten gemeldet worden sind,<\/p>\n<p>12. des \u00a7 163f die Zielperson sowie die erheblich mitbetroffenen Personen<\/p>\n<p>zu benachrichtigen. Dabei ist auf die M\u00f6glichkeit nachtr\u00e4glichen Rechtsschutzes nach Absatz 7 und die daf\u00fcr vorgesehene Frist hinzuweisen. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn ihr \u00fcberwiegende schutzw\u00fcrdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen. Zudem kann die Benachrichtigung einer in Satz 1 Nummer 2 und 3 bezeichneten Person, gegen die sich die Ma\u00dfnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Ma\u00dfnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat. Nachforschungen zur Feststellung der Identit\u00e4t einer in Satz 1 bezeichneten Person sind nur vorzunehmen, wenn dies unter Ber\u00fccksichtigung der Eingriffsintensit\u00e4t der Ma\u00dfnahme gegen\u00fcber dieser Person, des Aufwands f\u00fcr die Feststellung ihrer Identit\u00e4t sowie der daraus f\u00fcr diese oder andere Personen folgenden Beeintr\u00e4chtigungen geboten ist.<\/p>\n<p>(5) Die Benachrichtigung erfolgt, sobald dies ohne Gef\u00e4hrdung des Untersuchungszwecks, des Lebens, der k\u00f6rperlichen Unversehrtheit und der pers\u00f6nlichen Freiheit einer Person und von bedeutenden Verm\u00f6genswerten, im Fall des \u00a7 110a auch der M\u00f6glichkeit der weiteren Verwendung des Verdeckten Ermittlers m\u00f6glich ist. Wird die Benachrichtigung nach Satz 1 zur\u00fcckgestellt, sind die Gr\u00fcnde aktenkundig zu machen.<\/p>\n<p>(6) Erfolgt die nach Absatz 5 zur\u00fcckgestellte Benachrichtigung nicht binnen zw\u00f6lf Monaten nach Beendigung der Ma\u00dfnahme, bed\u00fcrfen weitere Zur\u00fcckstellungen der gerichtlichen Zustimmung. Das Gericht bestimmt die Dauer weiterer Zur\u00fcckstellungen. Es kann dem endg\u00fcltigen Absehen von der Benachrichtigung zustimmen, wenn die Voraussetzungen f\u00fcr eine Benachrichtigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht eintreten werden. Sind mehrere Ma\u00dfnahmen in einem engen zeitlichen Zusammenhang durchgef\u00fchrt worden, so beginnt die in Satz 1 genannte Frist mit der Beendigung der letzten Ma\u00dfnahme. Bei Ma\u00dfnahmen nach den \u00a7\u00a7 100b und 100c betr\u00e4gt die in Satz 1 genannte Frist sechs Monate.<\/p>\n<p>(7) Gerichtliche Entscheidungen nach Absatz 6 trifft das f\u00fcr die Anordnung der Ma\u00dfnahme zust\u00e4ndige Gericht, im \u00dcbrigen das Gericht am Sitz der zust\u00e4ndigen Staatsanwaltschaft. Die in Absatz 4 Satz 1 genannten Personen k\u00f6nnen bei dem nach Satz 1 zust\u00e4ndigen Gericht auch nach Beendigung der Ma\u00dfnahme bis zu zwei Wochen nach ihrer Benachrichtigung die \u00dcberpr\u00fcfung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme sowie der Art und Weise ihres Vollzugs beantragen. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde statthaft. Ist die \u00f6ffentliche Klage erhoben und der Angeklagte benachrichtigt worden, entscheidet \u00fcber den Antrag das mit der Sache befasste Gericht in der das Verfahren abschlie\u00dfenden Entscheidung.<\/p>\n<p>(8) Sind die durch die Ma\u00dfnahme erlangten personenbezogenen Daten zur Strafverfolgung und f\u00fcr eine etwaige gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung der Ma\u00dfnahme nicht mehr erforderlich, so sind sie unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen. Die L\u00f6schung ist aktenkundig zu machen. Soweit die L\u00f6schung lediglich f\u00fcr eine etwaige gerichtliche \u00dcberpr\u00fcfung der Ma\u00dfnahme zur\u00fcckgestellt ist, d\u00fcrfen die Daten ohne Einwilligung der betroffenen Personen nur zu diesem Zweck verwendet werden; ihre Verarbeitung ist entsprechend einzuschr\u00e4nken.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=544\">Inhaltsverzeichnis der Strafprozessordnung<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafproze\u00dfordnung (StPO) \u00a7 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Ma\u00dfnahmen (1) F\u00fcr Ma\u00dfnahmen nach den \u00a7\u00a7 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i, 110a, 163d bis 163f gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist,<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=590\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-590","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/590","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=590"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/590\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":591,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/590\/revisions\/591"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=590"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=590"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=590"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}