{"id":3287,"date":"2021-09-19T10:30:15","date_gmt":"2021-09-19T10:30:15","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3287"},"modified":"2021-09-19T10:30:15","modified_gmt":"2021-09-19T10:30:15","slug":"anmerkungen-der-republik-oesterreich-zum-bericht-der-europaeischen-kommission-gegen-rassismus-und-intoleranz-ecri-ueber-oesterreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3287","title":{"rendered":"ANMERKUNGEN DER REPUBLIK \u00d6STERREICH ZUM BERICHT DER EUROP\u00c4ISCHEN KOMMISSION GEGEN RASSISMUS UND INTOLERANZ (ECRI) \u00dcBER \u00d6STERREICH"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der folgende Anhang ist nicht Teil der Analyse und der Vorschl\u00e4ge \u00fcber die Lage in \u00d6sterreich von ECRI<\/strong><\/p>\n<p><strong>ANHANG<\/strong><\/p>\n<p><!--more-->ECRI weist darauf hin, dass die Analyse in diesem zweiten Bericht \u00fcber \u00d6sterreich vom 16. Juni 2000 stammt und dass alle nachfolgenden Entwicklungen nicht ber\u00fccksichtigt wurden.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem l\u00e4nderspezifischen Verfahren von ECRI wurde eine nationale Verbindungsperson von den \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden ernannt, die einen vertraulichen Dialog mit ECRI \u00fcber den Textentwurf \u00fcber \u00d6sterreich f\u00fchrte. ECRI ber\u00fccksichtigte eine Reihe von Bemerkungen und nahm sie in ihren Bericht auf.<\/p>\n<p>Nach diesem Dialog ersuchte der nationale Verbindungsoffizier explizit, folgende Beobachtungen von Seiten der \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden als Anhang zu dem Bericht von ECRI aufzunehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>ANMERKUNGEN DER REPUBLIK \u00d6STERREICH ZUM BERICHT<\/strong><br \/>\n<strong>DER EUROP\u00c4ISCHEN KOMMISSION GEGEN RASSISMUS<\/strong><br \/>\n<strong>UND INTOLERANZ (ECRI) \u00dcBER \u00d6STERREICH<\/strong><\/p>\n<p>\u201eAllgemeine Anmerkungen<\/p>\n<p>Der Bericht enth\u00e4lt einige Bemerkungen sehr allgemeiner Natur, insbesondere an Stellen, an denen auf \u201cBerichte\u201d von F\u00e4llen rassischer Diskriminierung durch staatliche Beh\u00f6rden und Organe verwiesen wird, ohne die konkreten Ereignisse weiter zu spezifizieren (z.B. Ziffer 10: (&#8230;) berichtete Vorf\u00e4lle rassisch abwertenden Sprachgebrauchs und rassischer Vorurteile bei einigen RichterInnen (&#8230;)\u201d). Detailliertere Informationen \u00fcber diese Vorkommnisse, wie sie von den \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden wiederholt erbeten wurden, w\u00e4ren f\u00fcr die Untersuchung oder Kl\u00e4rung der Behauptungen hilfreich gewesen.<\/p>\n<p>Betreffend die allgemeine Aussage \u00fcber \u201czahlreiche Berichte \u00fcber Vorf\u00e4lle diskriminierenden und manchmal gewaltsamen Verhaltens der Polizei gegen\u00fcber eingewanderten Personen\u201d (vgl. Ziffer 39) wird betont, dass der Kampf gegen rassistische, fremdenfeindliche oder antisemitische Einstellungen ein Schl\u00fcsselelement in der Ausbildung und Aufgabenerf\u00fcllung der \u00f6sterreichischen Polizeikr\u00e4fte darstellt. Alle Beschwerden, darunter auch jene gegen einzelne Polizeibeamte, werden gr\u00fcndlich untersucht. Den Beschwerdef\u00fchrern steht das gesamte Rechtsschutzsystem zur Verf\u00fcgung, vor allem das Verfahren vor den unabh\u00e4ngigen Gerichten und den Unabh\u00e4ngigen Verwaltungssenaten.<\/p>\n<p>Spezifische Anmerkungen<\/p>\n<p>Ziffer 24: Das Arbeitsprogramm der \u00f6sterreichischen Bundesregierung, welches auf \u201cSch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern mit besonderem F\u00f6rderbedarf im Bereich der sprachlichen und soziokulturellen Integration\u201d verweist, wurde durch einen Erlass des Bundesministeriums f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 25. Juli 2000 n\u00e4her ausgef\u00fchrt. Der Erlass f\u00fchrt aus, dass der Begriff \u201cSch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit besonderem F\u00f6rderbedarf\u201d keinesfalls alle Kinder ausl\u00e4ndischer Herkunft umfasst oder alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit nicht deutscher Muttersprache, sondern lediglich jene, deren Beherrschung der deutschen Sprache noch nicht ausreicht, um dem Unterricht zur G\u00e4nze folgen zu k\u00f6nnen. Der Erlass, der an die Schulleiter gerichtet ist, empfiehlt, dass der Anteil dieser Kinder pro Klasse ein Drittel nicht \u00fcbersteigen sollte, um g\u00fcnstige Lernbedingungen f\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sicherzustellen und insbesondere den Lernfortschritt der genannten Gruppe zu erleichtern.<\/p>\n<p>Ziffer 30: Die Bestimmungen \u00fcber die F\u00f6rderung von Volksgruppen nach der Definition des Volksgruppengesetzes 1976 werden in der Praxis mit der Ma\u00dfgabe angewendet, dass auch jene Roma, welche nicht zur autochthonen Minderheit z\u00e4hlen, an bestimmten von der \u00f6sterreichischen Bundesregierung finanzierten Volksgruppenprojekten teilnehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Abschnitt II, Kapitel N: Die Bemerkungen von ECRI vermitteln den Eindruck, dass das von der Freiheitlichen Partei \u00d6sterreichs (FP\u00d6) bei den Nationalratswahlen im Oktober 1999 erzielte Ergebnis in erster Linie auf deren angeblich rassistischen und fremdenfeindlichen Wahlkampf zur\u00fcckzuf\u00fchren sei.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von der Frage, ob es zul\u00e4ssig ist, einen derart komplexen Vorgang wie eine Wahlwerbungskampagne pauschal als rassistisch und fremdenfeindlich zu bezeichnen, muss betont werden, dass unter keinen Umst\u00e4nden der Schluss gezogen werden kann, dass der Erfolg der FP\u00d6 bei den W\u00e4hlern auf rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven beruhte. Es ist unbestritten, dass Wahlergebnisse \u2013 wie auch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen \u2013 auf einer Vielzahl sozialer und politischer Faktoren beruhen.<\/p>\n<p>Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen \u00fcber die Motive jener W\u00e4hler, die bei den letzten Wahlen f\u00fcr die FP\u00d6 gestimmt haben, haben gezeigt, dass die Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der FP\u00d6 u.a. der Wunsch nach einem politischen Wechsel, strenge Ma\u00dfnahmen gegen Korruption und die Modernisierung \u00d6sterreichs waren. Erst an f\u00fcnfter Stelle stand die Einwanderungspolitik, welche daher nicht im selben Ausma\u00df entscheidend war wie die oben genannten Gr\u00fcnde.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sollte in Erinnerung gerufen werden, dass der Pr\u00e4sident des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte Herrn Ahtisaari, den fr\u00fcheren Pr\u00e4sidenten von Finnland, Professor Frowein, den Direktor des Max-Planck-Instituts in Heidelberg und fr\u00fcheren Vizepr\u00e4sidenten der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskommission sowie Herrn Oreja, den fr\u00fcheren Generalsekret\u00e4r des Europarates und fr\u00fcheren Au\u00dfenminister von Spanien, beauftragt hat, unter anderem die Entwicklung der politischen Natur der FP\u00d6 zu untersuchen. W\u00e4hrend ECRI in ihrem Bericht Besorgnis \u00fcber die Beteiligung der FP\u00d6 an der gegenw\u00e4rtigen Regierungskoalition ausdr\u00fcckt (vgl. Ziffer 36), sollte bemerkt werden, dass der drei Monate sp\u00e4ter angenommene Bericht der drei genannten Personen zu folgender Schlussfolgerung kommt (Ziffer 113): Bei der Aus\u00fcbung ihrer Regierungst\u00e4tigkeit \u201chaben die von der FP\u00d6 gestellten Minister im gro\u00dfen und ganzen die Verpflichtungen der Regierung beachtet\u201d (etwa in Bezug auf \u201cRespekt, Toleranz und Verst\u00e4ndnis f\u00fcr ale Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung\u201d, vgl. Ziffer 85 des Berichts von Hrn. Ahtisaari, Hrn. Frowein und Hrn. Oreja, angenommen am 8. September 2000 in Paris).<\/p>\n<p>Abschnitt II, Kapitel O:<\/p>\n<p>Ziffer 41: In Zusammenhang mit dem Wunsch nach Einrichtung einer unabh\u00e4ngigen Kommission sollte betont werden, dass gem\u00e4\u00df Sicherheitspolizeigesetz der Menschenrechtsbeirat befugt ist, Kommissionen zu unangek\u00fcndigten Besuchen an jeder Dienststelle der Sicherheitsexekutive und an jedem Ort der Aus\u00fcbung verwaltungsbeh\u00f6rdlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die Sicherheitsexekutive anzuweisen. Eine derartige Kommission besteht aus unabh\u00e4ngigen Experten unter der Leitung einer auf dem Gebiet der Menschenrechte angesehenen Pers\u00f6nlichkeit.<\/p>\n<p>Ziffern 42, 43, 44: Es ist sichergestellt, dass die Staatsanwaltschaft und die st\u00e4ndige Sonderkommission im Bundesministerium f\u00fcr Inneres unverz\u00fcglich \u00fcber alle Beschwerden \u00fcber behauptete Misshandlungen durch Polizeibeamte informiert werden. Im Zusammenhang mit Festnahmen und gegen Organe des \u00f6ffentlichen Sicherheitsdienstes erhobenen Misshandlungsvorw\u00fcrfen wird auf den Erlass vom 4. Dezember 1996 betreffend \u201cDokumentation von Verletzungen bei freiheitsentziehenden Ma\u00dfnahmen\u201d verwiesen. Dieser Erlass stellt u.a. sicher, dass eine andere Dienststelle oder an der Amtshandlung nicht beteiligte Beamte die gesamten notwendigen Beweise mit Bezug zu Beschwerden \u00fcber behauptete Misshandlungen unverz\u00fcglich aufnehmen. Aufgrund einer Dienstanweisung ist eine genaue \u00e4rztliche Befundaufnahme und die Erstellung eines Gutachtens durch den Polizeiamtsarzt sichergestellt.<\/p>\n<p>Ziffer 45: Der Menschenrechtsbeirat hat im Oktober 1999 32 Empfehlungen zu den sogenannten \u201cProblemabschiebungen\u201d erlassen; ihrer wirkungsvollen Umsetzung wird von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden h\u00f6chste Aufmerksamkeit gewidmet. Dar\u00fcber hinaus bestehen seit Mai 1999 besondere Richtlinien f\u00fcr Abschiebungen auf dem Luftweg. Demzufolge werden Abschiebungen auf dem Luftweg, bei denen eine Begleitung erforderlich ist, nur von besonders geschulten Organen des \u00f6ffentlichen Sicherheitsdienstes durchgef\u00fchrt. Zur Sicherstellung der Flugtauglichkeit hat l\u00e4ngstens 24 Stunden vor der Abschiebung eine \u00e4rztliche Untersuchung stattzufinden, deren Ergebnis in einem Formular festzuhalten ist.<\/p>\n<p>Ziffer 46: \u00d6sterreich ist bem\u00fcht, die Bedeutung der Menschenrechte in allen Bereichen der Aus- und Fortbildung zu vermitteln, insbesondere im Bereich der Exekutive. Die nachstehenden Schulungsveranstaltungen werden u.a. zur Vorbeugung von Vorurteilen und Diskriminierungen und zur Handhabung von Konfliktsituationen durchgef\u00fchrt:<\/p>\n<p>\u25a0 Angewandte Psychologie zur St\u00e4rkung der sozialen Handlungskompetenz; Rhetorik, Kommunikationstechnik und Konflikthandhabung; F\u00fchrungsverhalten, Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Bedeutung der Menschenrechte;<\/p>\n<p>\u25a0 Menschenrechte, Grundfreiheiten und Verfassung; Seminarreihe \u201cSituation von und Umgang mit Ausl\u00e4nderInnen\u201d; Projekt \u201cPolizei und AfrikanerInnen\u201d zur Verbesserung der t\u00e4glichen Kontakte zwischen Polizeibeamten und AfrikanerInnen; Projekt \u201cWie ist die Haltung der Exekutive gegen\u00fcber Fremden in \u00d6sterreich und wie geht sie mit ihnen um?\u201d; Projekt PAVEMENT zur erfolgreichen Umsetzung von Artikel 13 EGV am Beispiel der Exekutive;<\/p>\n<p>\u25a0 Woche der Menschenrechte im Rahmen des Europarats-Programmes \u201cPolice and Human Rights 1997 \u2013 2000\u201d.\u201d<\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3287\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3287&text=ANMERKUNGEN+DER+REPUBLIK+%C3%96STERREICH+ZUM+BERICHT+DER+EUROP%C3%84ISCHEN+KOMMISSION+GEGEN+RASSISMUS+UND+INTOLERANZ+%28ECRI%29+%C3%9CBER+%C3%96STERREICH\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3287&title=ANMERKUNGEN+DER+REPUBLIK+%C3%96STERREICH+ZUM+BERICHT+DER+EUROP%C3%84ISCHEN+KOMMISSION+GEGEN+RASSISMUS+UND+INTOLERANZ+%28ECRI%29+%C3%9CBER+%C3%96STERREICH\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3287&description=ANMERKUNGEN+DER+REPUBLIK+%C3%96STERREICH+ZUM+BERICHT+DER+EUROP%C3%84ISCHEN+KOMMISSION+GEGEN+RASSISMUS+UND+INTOLERANZ+%28ECRI%29+%C3%9CBER+%C3%96STERREICH\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der folgende Anhang ist nicht Teil der Analyse und der Vorschl\u00e4ge \u00fcber die Lage in \u00d6sterreich von ECRI ANHANG FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3287\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[12],"tags":[],"class_list":["post-3287","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-europaeische-kommission-gegen-rassismus-und-intoleranz"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3287","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3287"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3287\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3288,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3287\/revisions\/3288"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3287"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3287"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3287"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}