{"id":3278,"date":"2021-09-19T10:08:50","date_gmt":"2021-09-19T10:08:50","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3278"},"modified":"2021-09-19T10:08:50","modified_gmt":"2021-09-19T10:08:50","slug":"zweiter-bericht-ueber-deutschland-verabschiedet-am-15-dezember-2000-strassburg-3-juli-2001","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3278","title":{"rendered":"Zweiter Bericht \u00fcber Deutschland. verabschiedet am 15. Dezember 2000. Stra\u00dfburg, 3. Juli 2001"},"content":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz<\/p>\n<p>Download: <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/DEU-CbC-II-2001-036-DEU.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF<\/a>, <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/DEU-CbC-II-2001-036-DEU.docx\">WORD<\/a> Dokument<!--more--><\/p>\n<h2>Zweiter Bericht \u00fcber Deutschland<\/h2>\n<p>verabschiedet am 15. Dezember 2000<br \/>\nStra\u00dfburg, 3. Juli 2001<\/p>\n<p><strong>Einleitung<\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist ein Organ des Europarates, das sich aus unabh\u00e4ngigen Mitgliedern zusammensetzt. Ihr Ziel ist die Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz auf gesamteurop\u00e4ischer Ebene im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte.<\/p>\n<p>Einer der Pfeiler des Arbeitsprogramms von ECRI ist der l\u00e4nderspezifische Ansatz, bei dem die Situation in Bezug auf Rassismus und Intoleranz in jedem Mitgliedstaat des Europarates analysiert und Vorschl\u00e4ge zur L\u00f6sung der aufgezeigten Probleme unterbreitet werden.<\/p>\n<p>Ende 1998 schloss ECRI die erste Runde der L\u00e4nderberichte \u00fcber alle Mitgliedstaaten ab. Der erste Bericht von ECRI \u00fcber Deutschland stammt vom 7. Februar 1997 (ver\u00f6ffentlicht im M\u00e4rz 1998). Die zweite Phase des l\u00e4nderspezifischen Ansatzes begann im Januar 1999 und beinhaltet die Ausarbeitung eines zweiten Berichts \u00fcber jeden Mitgliedstaat. Ziel dieses zweiten Berichts ist die Weiterverfolgung der Vorschl\u00e4ge aus den ersten Berichten, die Aktualisierung der hierin enthaltenen Informationen sowie eine tiefgreifendere Analyse einiger Themen, die in dem betreffenden Land von besonderem Interesse sind.<\/p>\n<p>Ein wichtiger Teil der l\u00e4nderspezifischen Arbeit von ECRI ist der vertrauliche Dialog mit den nationalen Beh\u00f6rden des betreffenden Landes, bevor der Bericht endg\u00fcltig verabschiedet wird. In der zweiten Runde der L\u00e4nderberichte werden nun Kontaktbesuche f\u00fcr die Berichterstatter von ECRI organisiert, bevor der zweite Bericht ausgearbeitet wird.<\/p>\n<p>Der Kontaktbesuch in Deutschland fand vom 23. bis 26. Oktober 2000 statt. Bei diesem Besuch trafen die Berichterstatter mit Vertretern der verschiedenen Ministerien und \u00f6ffentlichen Verwaltungen zusammen, die f\u00fcr die Fragen, die in den Aufgabenbereich von ECRI fallen, zust\u00e4ndig sind. ECRI dankt allen nationalen Beh\u00f6rden in Deutschland f\u00fcr die gute Zusammenarbeit bei der Organisation der Kontaktbesuche, insbesondere den verschiedenen Vertretern, die die Delegation empfangen haben und ihr so viele wertvolle Informationen \u00fcber ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereich gaben. ECRI m\u00f6chte auch dem deutschen Verbindungsoffizier f\u00fcr die Effizienz und Zusammenarbeit danken, die die Berichterstatter von ECRI sehr sch\u00e4tzten.<\/p>\n<p>Weiterhin m\u00f6chte ECRI allen Vertretern der NROs, mit denen die Berichterstatter bei ihrem Kontaktbesuch zusammenkamen, f\u00fcr die n\u00fctzlichen Beitr\u00e4ge danken, die sie geleistet haben.<\/p>\n<p>Der folgende Bericht wurde von ECRI in Eigenverantwortung verfasst. Er behandelt die Lage am 15. Dezember 2000. Alle Entwicklungen nach diesem Datum werden von der folgenden Analyse nicht abgedeckt oder bei den Schlussfolgerungen und Vorschl\u00e4gen von ECRI in Betracht gezogen.<\/p>\n<p><strong>Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n<p>In den letzten Jahren hat Deutschland eine Reihe von Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Diskriminierung ergriffen, einschlie\u00dflich der Ratifizierung mehrerer wichtiger internationaler Rechtsinstrumente, \u00c4nderungen des Staatsangeh\u00f6rigkeitsrechts, um langfristig Ans\u00e4ssigen und in Deutschland geborenen Kindern den Erwerb der Staatsangeh\u00f6rigkeit zu erleichtern, sowie Ma\u00dfnahmen zur Durchsetzung des Strafrechts bei rassistischen und antisemitischen Straftaten.<\/p>\n<p>Deutschland ist jedoch eine Gesellschaft, in der schwere rassistisch motivierte Gewalttaten begangen werden. Das bedeutet, dass Themen wie Rassismus, Antisemitismus, Fremdenhass und Intoleranz erst noch als solche erkannt und bek\u00e4mpft werden m\u00fcssen. Der bestehende Gesetzesrahmen und die politischen Ma\u00dfnahmen haben sich als unzureichend bei der wirksamen Bek\u00e4mpfung dieser Probleme erwiesen. Besonders besorgniserregend sind die Situation von und die Einstellung gegen\u00fcber denen, die als \u201eAusl\u00e4nder\u201c betrachtet werden, die unzureichenden Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Integration und die fehlende Anerkennung, dass die deutsche Identit\u00e4t mit anderen Identit\u00e4tsformen als den traditionellen einher gehen kann.<\/p>\n<p>Im folgenden Bericht empfiehlt ECRI den deutschen Stellen, weitere Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenhass und Intoleranz in einigen Bereichen zu ergreifen. Diese Empfehlungen umfassen unter anderem, die Notwendigkeit eines Gesetzesrahmens zur Bek\u00e4mpfung dieser Ph\u00e4nomene, der angemessen und wirksam ist; die Notwendigkeit, Schranken und Probleme der Diskriminierung in Schl\u00fcsselbereichen wie Wohnungsbau, Ausbildung und Besch\u00e4ftigung aufzuzeigen; die Notwendigkeit, Deutschland als ein Einwanderungsland und den positiven Beitrag der Menschen ausl\u00e4ndischer Herkunft anzuerkennen; die Notwendigkeit, verschiedene Identit\u00e4tsformen neben der deutschen Identit\u00e4t anzuerkennen; die Notwendigkeit, die Verbindung zwischen rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Gewalttaten und dem allgemeinen Rassismus, Antisemitismus und Intoleranz anzuerkennen und unterschiedliche Aktionen gegen dieses ernste Problem zu ergreifen.<\/p>\n<p><strong>TEIL I: \u00dcBERBLICK \u00dcBER DIE SITUATION<\/strong><\/p>\n<p><strong>A. Internationale Rechtsinstrumente<\/strong><\/p>\n<p>1. Deutschland hat die meisten einschl\u00e4gigen internationalen Rechtsinstrumente zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz ratifiziert. ECRI begr\u00fc\u00dft es, dass Deutschland die Europ\u00e4ische Charta f\u00fcr Regional- oder Minderheitensprachen sowie die Rahmen\u00fcbereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ratifiziert hat, wie ECRI in ihrem ersten Bericht vorgeschlagen hatte. ECRI begr\u00fc\u00dft ebenfalls die Unterzeichnung des Protokolls Nr. 12 der Europ\u00e4ischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Deutschland und hofft, dass die Ratifizierung so bald wie m\u00f6glich erfolgen wird. Weiterhin nimmt ECRI mit Freude zur Kenntnis, dass die deutsche Regierung dabei ist, das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen zur Staatsangeh\u00f6rigkeit zu unterzeichnen und zu ratifizieren und setzt sich daf\u00fcr ein, diesen Prozess bald zum Abschluss zu bringen. ECRI fordert Deutschland auch auf, das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechtsstellung der Wanderarbeiter zu ratifizieren und die Revidierte Europ\u00e4ische Sozialcharta und das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber die Beteiligung von Ausl\u00e4ndern am kommunalen \u00f6ffentlichen Leben zu unterzeichnen und zu ratifizieren.<\/p>\n<p>2. ECRI wiederholt die Empfehlung aus dem ersten Bericht, dass Deutschland eine Erkl\u00e4rung unter Artikel 14 des \u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung abgeben sollte, in der die Befugnis des Ausschusses f\u00fcr die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) zur Pr\u00fcfung von Individualbeschwerden anerkannt wird. Diese M\u00f6glichkeit w\u00e4re ein n\u00fctzliches Instrument im Kampf gegen Rassismus und Intoleranz in Deutschland.<\/p>\n<p><strong>B. Verfassungsbestimmungen und andere Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>3. Das deutsche Grundgesetz sieht den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz vor und bestimmt, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben oder religi\u00f6ser oder politischer Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf (Artikel 3). Es sieht auch das Verbot von Verb\u00e4nden vor, deren Zwecke oder deren T\u00e4tigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung oder gegen den Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung richten (Artikel 9 (2)). Politische Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anh\u00e4nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintr\u00e4chtigen oder zu beseitigen, k\u00f6nnen vom Bundesverfassungsgericht f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt werden (Artikel 21 (2)). In der deutschen Nachkriegsgeschichte wurden zwei Parteien nach diesem Artikel f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Angesichts der j\u00fcngsten rassistisch motivierten Gewalt und Bel\u00e4stigungen hat die Bundesregierung einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) f\u00fcr verfassungswidrig zu erkl\u00e4ren mit der Begr\u00fcndung, dass die NPD rassistische und antidemokratische Politik und Aktionen durchf\u00fchre[1]..<\/p>\n<p>4. Auch die Verfassungen der Bundesl\u00e4nder bieten verschiedene Garantien in den Bereichen, die f\u00fcr ECRI von Interesse sind. Einige Verfassungen der Bundesl\u00e4nder beinhalten Garantien f\u00fcr Gleichheit und Nichtdiskriminierung, die Artikel 3 des Grundgesetzes wiederholen oder erg\u00e4nzen. Die Bundesl\u00e4nder k\u00f6nnen jedoch nicht von den Garantien, die auf Bundesebene gegeben werden, abweichen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht<\/strong><\/p>\n<p>5. Etwa 9% der Bev\u00f6lkerung, die auf deutschem Boden leben (meistens Wanderarbeiter, aber auch politische Fl\u00fcchtlinge) besitzen nicht die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit, obwohl sie ihr ganzes Leben oder einen gro\u00dfen Teil ihres Lebens in diesem Land verbracht haben und dort vermutlich bleiben werden. ECRI stellte in ihrem ersten Bericht fest, dass 1991 und 1993 der deutsche Gesetzgeber das Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht abge\u00e4ndert und es bestimmten Kategorien von nichtdeutschen Einwanderern erm\u00f6glicht hat, auf Antrag eingeb\u00fcrgert zu werden. Diese \u00c4nderungen f\u00fchrten jedoch nur zu einem leichten Anstieg der Antr\u00e4ge auf Einb\u00fcrgerung. Die neue Koalitionsregierung, die im Herbst 1998 die Regierung \u00fcbernahm, versprach eine weitere Reform des Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetzes von 1913 und im Juli 1999 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur \u00c4nderung des Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetzes, das am 1. Januar 2000 in Kraft trat.<\/p>\n<p>6. ECRI ist der Auffassung, dass dieses Gesetz eine positive Entwicklung ist, um den Erwerb der Staatsangeh\u00f6rigkeit f\u00fcr langfristig Ans\u00e4ssige zu erleichtern, wie ECRI in ihrem ersten Bericht empfohlen hatte. In diesem Zusammenhang stellt ECRI mit Interesse fest, dass die Aufenthaltsdauer, die erforderlich ist, damit ein erwachsener Ausl\u00e4nder ein Recht auf Einb\u00fcrgerung erh\u00e4lt, von f\u00fcnfzehn auf acht Jahre gesenkt wurde. Weiterhin kann der Anspruch auf Einb\u00fcrgerung auf die Ehepartner und minderj\u00e4hrige Kinder ausgedehnt werden, selbst wenn sie keine acht Jahre in Deutschland gelebt haben. ECRI stellt ebenfalls mit Interesse fest, dass dieses neue Gesetz Kinder, die in Deutschland geboren sind, dazu berechtigt, die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit zu erwerben, \u201ewenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtm\u00e4\u00dfig seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt im Inland gehabt hat und eine Aufenthaltsberechtigung besitzt oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt&#8220;.<\/p>\n<p>7. ECRI fordert Deutschland auf, seine Haltung zum Erwerb der doppelten Staatsangeh\u00f6rigkeit zu \u00fcberdenken. Nichtstaatsangeh\u00f6rige, die die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit erwerben m\u00f6chten, m\u00fcssen, mit einigen Ausnahmen, weiterhin auf ihre alte Staatsangeh\u00f6rigkeit verzichten. Diese Kinder, die nun bei ihrer Geburt einen Anspruch auf die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit und daher zwei Staatsangeh\u00f6rigkeiten haben, m\u00fcssen sich vor ihrem dreiundzwanzigsten Lebensjahr f\u00fcr eine Staatsangeh\u00f6rigkeit entscheiden. ECRI verweist erneut auf die allgemeine Tendenz der europ\u00e4ischen Staaten zu einem flexibleren Ansatz bei der Frage der doppelten Staatsangeh\u00f6rigkeit und darauf, dass ein solcher Ansatz in Einklang mit dem Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommen zur Staatsangeh\u00f6rigkeit steht. Weiterhin ist ECRI der Auffassung, dass \u00f6ffentliche Amtstr\u00e4ger sich bem\u00fchen sollten, das Thema in der \u00d6ffentlichkeit zu entdramatisieren, da die Besorgnisse mehr psychologischer Art zu sein scheinen und nicht der Wirklichkeit entsprechen. Es sollten zum Beispiel Informationen gegeben werden \u00fcber die Zahl der Personen, die das Kriterium der Mehrstaatigkeit erf\u00fcllen, da sie Eltern mit zwei verschiedenen Staatsangeh\u00f6rigkeiten besitzen oder die die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit automatisch aufgrund ihrer Abstammung erworben haben. Der vorherrschende Glaube, dass sich daraus betr\u00e4chtliche Vorteile ergeben w\u00fcrden, sollte ebenfalls durch Fakten entkr\u00e4ftet werden.<\/p>\n<p>8. Das deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht sieht eine Reihe von Anforderungen vor, die alle Personen, die eine Einb\u00fcrgerung beantragen, erf\u00fcllen m\u00fcssen. Hierzu geh\u00f6ren ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, das Bekenntnis zum Grundgesetz, keine Vorstrafen und die F\u00e4higkeit, f\u00fcr den Lebensunterhalt aufzukommen (Bezug von Sozialhilfe verhindert nicht die Einb\u00fcrgerung, wenn die Situation vom Antragsteller nicht zu vertreten ist). ECRI ist der Auffassung, dass diese Kriterien zwar nicht an sich diskriminierend sind, aber m\u00f6glicherweise zu einer willk\u00fcrlichen und diskriminierenden Anwendung f\u00fchren k\u00f6nnen. Die deutschen Stellen sind aufgefordert, diese m\u00f6glichen Probleme zu erw\u00e4gen.<\/p>\n<p>9. ECRI stellt fest, dass es Diskussionen \u00fcber die Reform der Staatsangeh\u00f6rigkeit gibt und hofft, dass diese Diskussionen zu weiteren positiven Entwicklungen beim Erwerb der Staatsangeh\u00f6rigkeit f\u00fcr Menschen, die in Deutschland geboren wurden oder seit langer Zeit dort ans\u00e4ssig sind, f\u00fchren. ECRI verweist ebenfalls auf die Verbindung, die zwischen der Gesetzgebung f\u00fcr die Staatsangeh\u00f6rigkeit und der Einstellung gegen\u00fcber Menschen ausl\u00e4ndischer Herkunft besteht. (Ausf\u00fchrlich in Teil II dieses Berichts behandelt[2]).<\/p>\n<p><strong>C. Strafrechtliche Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>10. Das deutsche Strafgesetzbuch enth\u00e4lt Bestimmungen zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz. Das Strafgesetzbuch erg\u00e4nzt das Grundgesetz, das einige Vereinigungen und Parteien verbietet, indem es die Fortf\u00fchrung ihrer Aktivit\u00e4ten (Paragraph 84 und 85) unter Strafe stellt. Die Verbreitung von Propagandamitteln und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind ebenfalls verboten. (Paragraph 86). Weiterhin enth\u00e4lt das Strafgesetzbuch sehr umfassende Bestimmungen gegen die Aufstachelung zum Hass und die Billigung, Leugnung oder das Verharmlosen des V\u00f6lkermordes unter dem Nationalsozialismus (Paragraph 130). Straftaten, die \u00fcber das Internet begangen werden, k\u00f6nnen ebenfalls verfolgt werden. Im Falle der T\u00f6tung erachtet der Bundesgerichtshof Rassismus als erschwerenden Umstand (Paragraph 211). Das Strafgesetzbuch stellt auch den V\u00f6lkermord unter Strafe (Paragraph 220a).<\/p>\n<p>11. In ihrem ersten Bericht stellte ECRI fest, dass nach den Brandanschl\u00e4gen in M\u00f6lln und Solingen strengere Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung rassistischer Gewalt ergriffen worden sind, darunter unter anderem die Verbesserung der polizeilichen Methoden zur \u00dcberwachung und Bek\u00e4mpfung gewaltt\u00e4tiger Rechtsextremisten, die polizeiliche \u00dcberwachung von rechtsgerichteten Gruppen, das Verbot einiger neonazistischer Organisationen und die Untersuchung der Angriffe gegen Mitglieder von Minderheitengruppen durch die Bundesanwaltschaft. Trotz dieser Bem\u00fchungen sind rassistisch und antisemitisch motivierte Straftaten weiterhin ein ernsthaftes Problem in Deutschland. Es werden zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen erwogen, um dieses Problem wirksamer zu bek\u00e4mpfen. Der vorliegende Bericht behandelt dieses Thema in Teil II[3]. Angesichts der Bedeutung der effektiven Durchf\u00fchrung gesetzlicher Bestimmungen verweist ECRI darauf, dass Strafvollzugsbeamte, Staatsanw\u00e4lte, Richter und Rechtsanw\u00e4lte die notwendige Ausbildung erhalten sollen, damit sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Antisemitismus erfolgreich anwenden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>D. Bestimmungen des Zivil- und Verwaltungsrechts<\/strong><\/p>\n<p>12. Wie ECRI in ihrem ersten Bericht feststellte, ist das Prinzip der Nichtdiskriminierung in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen \u00fcber die spezifischen Aspekte des Zivil- und Verwaltungsrechts enthalten. Es fehlt jedoch eine spezifische Antidiskriminierungsgesetzgebung auf Bundesebene gegen Rassendiskriminierung in den Schl\u00fcsselbereichen des \u00f6ffentlichen Lebens wie Wohnungsbau, Bildung, Gesundheit, Besch\u00e4ftigung und Waren- und Dienstleistungen. ECRI stellt fest, dass der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit diese Bereiche abdeckt, ist jedoch der Auffassung, dass diese Garantie durch zus\u00e4tzliche Gesetzgebung in spezifischen Bereichen gest\u00e4rkt w\u00fcrde. ECRI ist der Auffassung, dass eine solche Gesetzgebung nicht nur die M\u00f6glichkeit zur Entsch\u00e4digung der Opfer von Diskriminierung geben w\u00fcrde, sondern auch der Erziehung und Sensibilisierung dient und Diskriminierung aufdecken kann.<\/p>\n<p>13. In einigen L\u00e4ndern hat sich die Einf\u00fchrung eines einzigen Organs der Antidiskriminierungsgesetzgebung, die die Diskriminierung in mehreren Lebensbereichen abdeckt und effektiv durchgef\u00fchrt wird, als wirkungsvolles Instrument erwiesen. ECRI stellt fest, dass das Justizministerium diese Frage im Rahmen der neuen Richtlinie des Europ\u00e4ischen Rates \u00fcber die Umsetzung des Prinzips der Gleichbehandlung von Personen unabh\u00e4ngig von Rasse oder ethnischer Herkunft pr\u00fcft. ECRI hofft auf einen schnellen und erfolgreichen Abschluss dieses Verfahrens und hebt, wie unten erw\u00e4hnt[4], die grundlegende Rolle eines unabh\u00e4ngigen Fachorgans bei der Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz und der Kontrolle der Umsetzung der Gesetzgebung hervor.<\/p>\n<p><strong>E. Fachorgane und andere Institutionen<\/strong><\/p>\n<p>14. Die Ausl\u00e4nderbeauftragte der Bundesregierung besch\u00e4ftigt sich mit den Anliegen der Ausl\u00e4nder in Deutschland. Zu ihren Aufgaben z\u00e4hlen: Beteiligung an relevanten Bundesgesetzesinitiativen, Abfrage von Informationen \u00fcber m\u00f6gliche Diskriminierung durch \u00f6ffentliche Organe, F\u00f6rderung der Integration und Ber\u00fccksichtigung der Belange der in Deutschland lebenden Ausl\u00e4nder und Beratung und Aktionen gegen Fremdenhass sowie Entwicklung eines Verst\u00e4ndnisses innerhalb der verschiedenen Gruppen f\u00fcr einander. Die Mehrheit der Bundesl\u00e4nder und viele St\u00e4dte haben auch Beauftragte oder Ausl\u00e4nderbeir\u00e4te ernannt, die unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen haben. Diese verschiedenen Vertreter treffen sich zum Informations- und Erfahrungsaustausch. ECRI ist der Auffassung, dass diese Beauftragten und Beir\u00e4te eine wichtige Funktion bei der Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz erf\u00fcllen und best\u00e4rkt die zust\u00e4ndigen Stellen, ihren Ratschl\u00e4gen und Empfehlungen in ihrem Fachgebiet Aufmerksamkeit zu schenken und gleichzeitig die Effizienz ihrer Arbeit zu bewerten. Sie best\u00e4rkt die Beh\u00f6rden, die Schwierigkeiten bei der Funktionsweise solcher Organe anzusprechen und ihnen die notwendigen Mittel zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>15. ECRI stellt mit Bedauern fest, dass es in Deutschland derzeit auf nationaler Ebene immer noch keine Kommission oder einen B\u00fcrgerbeauftragten gibt, die in der Lage w\u00e4ren, Einzelbeschwerden entgegen zu nehmen und den Opfern bei den Beschwerden zu helfen. Wie in der allgemeinen politischen Empfehlung Nr.2 dargelegt, misst ECRI der Einrichtung und Funktionsweise unabh\u00e4ngiger Fachorgane auf nationaler Ebene gro\u00dfe Bedeutung f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz bei. ECRI best\u00e4rkt die deutschen Stellen, sich nach der politischen Empfehlung zu richten und im Einklang mit den allgemeinen Prinzipien und Leitlinien der allgemeinen politischen Empfehlung von ECRI ein solches Organ einzurichten. ECRI ist der Auffassung, dass die Einrichtung einer solchen Institution ebenfalls im Rahmen einer m\u00f6glichen Annahme der Antidiskriminierungsgesetzgebung gepr\u00fcft werden sollte, angesichts der zentralen Rolle, die sie bei der \u00dcberwachung der Umsetzung einer solchen Gesetzgebung spielen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p><strong>F. Aufnahme und Status von Nichtstaatsangeh\u00f6rigen<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Die Lage der Nichtstaatsangeh\u00f6rigen<\/strong><\/p>\n<p>16. Deutschland ist ein Land, in dem eine gro\u00dfe Anzahl von Nichtstaatsangeh\u00f6rigen leben, haupts\u00e4chlich ehemalige Gastarbeiter und ihre Nachkommen, die eine recht gro\u00dfe Minderheitengruppe darstellen[5]. In ihrem ersten Bericht schlug ECRI vor, dass die deutsche Regierung die Lage der Nichtstaatsangeh\u00f6rigen durch Erleichterung h\u00e4ufigerer Besuche von im Ausland lebenden Familienmitgliedern verbessern und die M\u00f6glichkeit der Anhebung der Altersgrenze f\u00fcr Kinder, die unter die Klausel der Familienzusammenf\u00fchrung fallen, von 16 auf 18 Jahre erw\u00e4gen sollte. Zwar hat die Bundesregierung die Besuchsregelung f\u00fcr \u00e4ltere Ausl\u00e4nder gelockert, die ehemals in Deutschland besch\u00e4ftigt waren, jedoch gab es keine weiteren Ver\u00e4nderungen im Sinne der Vorschl\u00e4ge von ECRI. Au\u00dferdem scheinen die Anforderungen f\u00fcr den Erhalt eines Visums und insbesondere die Ausstellung eines Visums f\u00fcr diejenigen, die Deutschland besuchen m\u00f6chten, in einigen deutschen Auslandsvertretungen ein ernsthaftes Problem zu sein. In diesem Sinne stellt ECRI fest, dass ein Erlass an die Botschaften im M\u00e4rz 2000 Regeln und Anweisungen \u00fcber die Ausstellung von Visa enth\u00e4lt und sich haupts\u00e4chlich auf eine schnelle und transparente Visumspraxis konzentriert, die die rechtm\u00e4\u00dfigen Interessen der Antragsteller ber\u00fccksichtigt. Bei der Zusammenf\u00fchrung mit einem Ehepartner ist das Recht abh\u00e4ngig von der Aufenthaltsberechtigung dieser Person in Deutschland. Diejenigen, die Asyl erhalten oder ein st\u00e4ndiges Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, verf\u00fcgen \u00fcber dieses Recht, andere F\u00e4lle werden einzeln entschieden. Antr\u00e4ge auf Familienzusammenf\u00fchrung werden von der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde auf L\u00e4nderebene bearbeitet, die nicht nur den Anspruch pr\u00fcfen, sondern auch, ob der Antragsteller in Deutschland seinen Lebensunterhalt angemessen verdient und \u00fcber den entsprechenden Wohnraum verf\u00fcgt. ECRI weist auf den emotionalen und psychologischen Nutzen der Anwesenheit der Familienmitglieder und ihre Bedeutung f\u00fcr eine erfolgreiche Integration hin.<\/p>\n<p>17. ECRI wiederholt ihre Ansicht aus dem ersten Bericht, dass langfristig ans\u00e4ssige Nichtstaatsangeh\u00f6rige besser in die Gesellschaft integriert und daran beteiligt werden k\u00f6nnten, indem ihnen einige politische Rechte zugestanden werden, wie das Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Eine solche Praxis wurde bereits in einigen anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern f\u00fcr Angeh\u00f6rige aus Drittl\u00e4ndern eingef\u00fchrt. Wenn langfristig ans\u00e4ssigen Nichtstaatsangeh\u00f6rigen das Kommunalwahlrecht zugestanden w\u00fcrde, w\u00fcrden dadurch auch die politischen Parteien in Deutschland angeregt, die Interessen der Nichtstaatsangeh\u00f6rigen in vollem Umfang zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>18. Nach dem deutschen Gesetz k\u00f6nnen Jugendliche, die die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit nicht besitzen, aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn sie eine Straftat begehen, die als Versto\u00df oder Bedrohung der \u00f6ffentlichen Sicherheit gilt. Eine Straftat kann nur dann als solche erachtet werden, wenn sie eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zufolge hat. Es wurde darauf hingewiesen, dass Jugendliche, die in Deutschland geboren wurden oder den gr\u00f6\u00dften Teil ihres Lebens in dem Land verbracht haben, unter das Gesetz fallen k\u00f6nnen. Jugendliche unter 21 Jahren sind jedoch vor einer Ausweisung besser gesch\u00fctzt. ECRI verweist in diesem Zusammenhang auf die internationalen Normen bez\u00fcglich der Achtung des Privat- und Familienlebens.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Die Lage der Fl\u00fcchtlinge und Asylbewerber<\/strong><\/p>\n<p>19. ECRI ist \u00fcber Berichte von Ausweisungen von Menschen besorgt, die Gefahr laufen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen in ihrem Herkunftsland zu werden. Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz der Nichtzur\u00fcckweisung und Artikel 3 der Europ\u00e4ischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. ECRI verweist insbesondere auf Berichte \u00fcber F\u00e4lle von Roma und anderen Minderheiten aus dem Kosovo, die zwangsweise abgeschoben werden, obwohl die Bundesbeh\u00f6rden versicherten, dass keine Minderheit gegen ihren Willen zur\u00fcckgeschickt werde. ECRI stellt in diesem Zusammenhang fest, dass eine besondere Anlaufstelle im Bundesamt f\u00fcr die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Fl\u00fcchtlinge eingerichtet wurde, die den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bei der Kl\u00e4rung unklarer F\u00e4lle zur Seite steht.<\/p>\n<p>20. Gem\u00e4\u00df dem deutschen Asylverfahrensrecht gibt es spezielle Flughafenverfahren, die bei Asylbewerbern angewendet werden, die aus sicheren Ursprungsl\u00e4ndern einreisen oder nicht in der Lage sind, ihre Identit\u00e4t durch einen g\u00fcltigen Pass oder ein Ersatzdokument nachzuweisen. Dieses Verfahren findet statt, bevor der Asylbewerber in das ordentliche Asylverfahren au\u00dferhalb des Flughafengeb\u00e4udes aufgenommen wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Abk\u00fcrzung des Verfahrens die Gefahr erh\u00f6ht, dass ein Mensch, der von Menschenrechtsverletzung bedroht ist, zur\u00fcckgeschickt wird. ECRI verweist darauf wie wichtig es ist, dass alle Antragsteller ausreichend Zeit haben, um ihren Fall gr\u00fcndlich vorzubereiten, und uneingeschr\u00e4nkten Zugang zur Rechtsberatung erhalten. Weiterhin unterstreicht ECRI, dass die Asylbewerber nicht als Kriminelle behandelt werden sollten und dass dies bei allen Ma\u00dfnahmen ihnen gegen\u00fcber ber\u00fccksichtigt werden sollte.<\/p>\n<p>21. ECRI lenkt die Aufmerksamkeit auch auf die Vorfeldkontrollen, die an einigen deutschen Flugh\u00e4fen durchgef\u00fchrt werden, bei denen die deutschen Flughafenbeh\u00f6rden bei Flugzeugen aus bestimmten L\u00e4ndern Pass und Visum der Passagiere am Ausstieg des Flugzeugs kontrollieren, bevor die ordentliche Kontrolle im Geb\u00e4ude stattfindet. Die deutschen Beh\u00f6rden erkl\u00e4ren, dass diese Kontrollen bei Fl\u00fcgen durchgef\u00fchrt werden, die weitab vom Flughafengeb\u00e4ude ankommen, um sicher zu gehen, auf welchem Flug und aus welchem Land die Passagiere ankommen. ECRI \u00e4u\u00dfert ihre Besorgnis dar\u00fcber, dass dieses Verfahren nicht transparent genug ist und willk\u00fcrliche Entscheidungen zul\u00e4sst.<\/p>\n<p>22. Auch die Dauer des Asylverfahrens und die schlechten Lebensbedingungen der Asylbewerber w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung ihres Antrags geben Anlass zur Besorgnis. Im Mai 1997 wurde ein Verbot erlassen, das Asylbewerbern, die nach dem 15. Mai 1997 in das Land eingereist waren, den Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt. Diese Verordnung wurde im Dezember 2000 aufgehoben und durch eine Ab\u00e4nderung der Verordnung \u00fcber die Arbeitserlaubnis ersetzt, in der geregelt ist, dass Asylbewerber, die sich ein Jahr lang rechtm\u00e4\u00dfig in Deutschland aufgehalten haben oder deren Aufenthalt ein Jahr lang geduldet wurde, Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, wenn kein berechtigter Arbeitnehmer aus Deutschland oder dem Ausland f\u00fcr die Arbeit zur Verf\u00fcgung steht. Asylbewerber haben gro\u00dfe Schwierigkeiten, eine Arbeit zu finden, da die Gesetzgebung vorsieht, dass eine Arbeit erst den Deutschen, den B\u00fcrgern der Europ\u00e4ischen Union oder Personen mit einer unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis angeboten werden muss, bevor sie demjenigen mit einer schw\u00e4cheren Aufenthaltsgenehmigung wie den Asylbewerbern angeboten wird. Auch die Sozialleistungen der Asylbewerber wurden verringert. ECRI ist der Auffassung, dass die Bundesbeh\u00f6rden die Lage in verschiedenen Teilen des Landes pr\u00fcfen und sicherstellen sollten, dass die Asylbewerber nicht mittellos sind, w\u00e4hrend sie auf die Pr\u00fcfung ihres Asylantrages warten. In diesem Zusammenhang hebt ECRI hervor, dass solche \u00e4rmlichen Bedingungen Vorurteile, Klischeevorstellungen und Feindseligkeit gegen\u00fcber diesen Personen noch verst\u00e4rken.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Allgemeine Stimmung in Bezug auf die Nichtstaatsangeh\u00f6rigen<\/strong><\/p>\n<p>23. ECRI ist besorgt \u00fcber die negative Einstellung in einigen Teilen der deutschen Gesellschaft gegen\u00fcber Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft. ECRI besch\u00e4ftigt sich damit insbesondere in Teil II dieses Berichts[6]. Sie zeigt sich jedoch \u00fcber die Folgen dieser Lage f\u00fcr die Einwanderungs- und Asylpolitik sowie die entsprechenden Auswirkungen dieser Politik auf die Einstellung und das Verhalten gegen\u00fcber Deutschen ausl\u00e4ndischer Herkunft besorgt.<\/p>\n<p><strong>G. Zugang zu den \u00f6ffentlichen Diensten<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Wohnungen<\/strong><\/p>\n<p>24. Es gibt Berichte \u00fcber F\u00e4lle von Diskriminierung von Ausl\u00e4ndern und Angeh\u00f6rigen von Minderheitengruppen auf dem Wohnungsmarkt. ECRI verweist auf ihre allgemeine politische Empfehlung Nr. 1, in der die Regierungen aufgefordert werden, diskriminierende Praktiken und Schranken oder Ausgrenzungsma\u00dfnahmen auf dem \u00f6ffentlichen und privaten Wohnungssektor zu untersuchen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass ein Kontrollsystem eingesetzt wird, das es erm\u00f6glicht, Probleme der Diskriminierung aufzuzeigen und Ma\u00dfnahmen zu entwickeln, um diese Probleme anzugehen. ECRI ist auch der \u00dcberzeugung, wie bereits in diesem Bericht erw\u00e4hnt[7], dass es von Vorteil w\u00e4re, wenn die Bestimmungen des Zivil- und Verwaltungsrechts bez\u00fcglich der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingef\u00fchrt und effektiv umgesetzt w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Zugang zur Bildung<\/strong><\/p>\n<p>25. ECRI stellt fest, dass die Kinder der Migranten und Einwanderer in den Hauptschulen und Sonderschulen \u00fcberrepr\u00e4sentiert und dementsprechend in den Realschulen und dem Gymnasium unterrepr\u00e4sentiert sind. Auch die Zahl der vorzeitigen Schulabg\u00e4nger ist bei dieser Gruppe von Kindern besonders gro\u00df. ECRI schl\u00e4gt vor, diese Themen weiter zu pr\u00fcfen und zu behandeln. Die Beh\u00f6rden werden insbesondere aufgefordert, die Rolle der Diskriminierung bei den Auswahlverfahren und w\u00e4hrend des Schuljahres zu pr\u00fcfen. Indirekte oder verborgene Diskriminierung kann in allen Stufen des Auswahlverfahrens auftreten, daher sind besondere Bem\u00fchungen notwendig, um diskriminierende Schranken aufzudecken. Klischeevorstellungen und Vorurteile von Lehrern k\u00f6nnen ebenfalls negative Auswirkungen auf die Leistung von Minderheitenkindern haben. Au\u00dferdem ist ECRI der Auffassung, dass weitere Ma\u00dfnahmen ergriffen werden sollten, um den Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, zu helfen, sich erfolgreich am Schulsystem zu beteiligen. In diesem Zusammenhang nimmt ECRI die interessanten Initiativen in einigen Schulen auf Ebene der Bundesl\u00e4nder und der St\u00e4dte zur Kenntnis, z.B. Vorbereitungskurse, Unterricht in der Muttersprache und das Erlernen der deutschen Sprache als Zweitsprache. ECRI ist der Auffassung, dass es von Vorteil w\u00e4re, erfolgreiche Programme landesweit in die Aktivit\u00e4ten von Schulen zu integrieren. Zus\u00e4tzlich sollten die zust\u00e4ndigen Stellen verschiedene Arten aktiver Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Beteiligung von Migranten- und Einwandererkindern auf allen Ebenen des Schulsystems erw\u00e4gen, wie z.B. besondere Informationsprogramme f\u00fcr Eltern.<\/p>\n<p>26. Bei der Berufsausbildung wurde in den letzten f\u00fcnf Jahren ein R\u00fcckgang der Beteiligung der Ausl\u00e4nder am dualen System verzeichnet. Bei den Berufssch\u00fclern, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule nicht erhalten, \u00fcberwiegen die Nichtdeutschen. Die Bundesregierung zeigte sich \u00fcber diese Probleme besorgt. ECRI best\u00e4rkt sie in ihren Bem\u00fchungen, diese Themen anzugehen und verweist in diesem Sinne auf die Empfehlungen, die sie im vorhergehenden Absatz zur Pr\u00fcfung und Behandlung der Probleme der Diskriminierung und einer besonderen Sprachausbildung abgegeben hat.<\/p>\n<p><strong>H. Besch\u00e4ftigung<\/strong><\/p>\n<p>27. ECRI ist \u00fcber die unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Arbeitslosigkeit bei Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft besorgt. Diese Personen treffen auf besondere Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt. ECRI stellt fest, dass eine Reihe von Ma\u00dfnahmen ergriffen wurden, um diesen Personen zu helfen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, einschlie\u00dflich einer Sprachausbildung. Deutschland ist jedoch gefordert, weiterhin die Hindernisse beim Zugang zum Arbeitmarkt zu untersuchen, um effektive Ma\u00dfnahmen f\u00fcr diese Probleme zu ergreifen. ECRI ist der Auffassung, dass direkte und indirekte Diskriminierung oft eine gro\u00dfe Rolle bei diesem Ph\u00e4nomen spielen. Diskriminierende Arbeitsanforderungen, Vorurteile und Klischeevorstellungen seitens der Arbeitgeber gegen\u00fcber Personen mit einem unterschiedlichen ethnischen Hintergrund k\u00f6nnten sich negativ auf ihre Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten auswirken. Bei Neuank\u00f6mmlingen wurde berichtet, dass die Verfahren zur Anerkennung der Ausbildung und der Berufserfahrung sehr kompliziert sind und einige Personen daran hindern, eine Besch\u00e4ftigung in ihrem Bereich zu finden.<\/p>\n<p>28. ECRI hat auch Berichte \u00fcber diskriminierende Praktiken bez\u00fcglich der Entlohnung von Migranten in einigen Bereichen erhalten, insbesondere im Baugewerbe. Diese Arbeitnehmer befinden sich in einer schwachen Position, wenn sie ihre Rechte einfordern, obwohl Mindestl\u00f6hne und ein staatlicher Kontrollmechanismus existieren. Obwohl es L\u00f6sungen gibt, wie die Anrufung von Betriebsr\u00e4ten, scheinen weitere Ma\u00dfnahmen notwendig zu sein. Es k\u00f6nnte sich als vorteilhaft erweisen, den weiteren Dialog zwischen den verschiedenen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Akteuren zu f\u00f6rdern, um neue Initiativen und Strategien im Kampf gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu ergreifen.<\/p>\n<p>29. Obwohl rechtliche Ma\u00dfnahmen alleine nicht ausreichen, erfolgreich gegen die Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen, ist ECRI der Auffassung, dass richtig umgesetzte Rechtsvorschriften eine wichtige Rolle spielen k\u00f6nnen und hofft daher, dass die Tendenz zu einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung in diesem Bereich dazu f\u00fchren wird, alle Stufen des Besch\u00e4ftigungsprozesses abzudecken. ECRI verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Erleichterung der Beweislast f\u00fcr den Arbeitnehmer ma\u00dfgeblich zur Wirksamkeit der Antidiskriminierungsgesetzgebung in diesem Bereich beitr\u00e4gt. Sie fordert die deutschen Stellen auf, diese M\u00f6glichkeit bei neuen Gesetzen in diesem Bereich zu erw\u00e4gen.<\/p>\n<p><strong>I. Schutzbed\u00fcrftige Gruppen<\/strong><\/p>\n<p>Dieser Teil behandelt Minderheitengruppen, die besonders unter Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz in dem betreffenden Land leiden. Es ist nicht beabsichtigt, einen ersch\u00f6pfenden \u00dcberblick \u00fcber die Situation aller Minderheitengruppen in dem Land zu geben oder anklingen zu lassen, dass nicht erw\u00e4hnte Gruppen nicht auch Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Es wird ebenfalls auf Teil II dieses Berichtes verwiesen, in dem die Situation der Migranten behandelt wird.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Roma\/Sinti Gemeinschaft<\/strong><\/p>\n<p>30. Mitglieder der Roma- und Sinti-Gemeinschaften sind ernsthaft sozial benachteiligt und werden mit Vorurteilen und Diskriminierung in Bereichen wie Besch\u00e4ftigung, Wohnungsbau und Bildung konfrontiert. Stigmatisierende Vorurteile gegen\u00fcber Roma und Sinti werden von einigen Medien hartn\u00e4ckig aufrecht erhalten, insbesondere indem angebliche Straft\u00e4ter als Roma oder Sinti herausgestellt werden, ohne dass dies f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis des Vorfalls notwendig w\u00e4re. Au\u00dferdem wurde von Bel\u00e4stigungen und rassistischen Angriffen gegen Angeh\u00f6rige dieser Gemeinschaft berichtet, die in Teil II dieses Berichtes im Einzelnen behandelt werden. Die Tatsache, dass die Roma und Sinti offiziell aufgrund der Antr\u00e4ge der Roma- und Sinti-Organisationen als nationale Minderheit anerkannt wurden, ist ein wichtiger positiver Schritt zur Verbesserung ihrer Lage. ECRI ist jedoch der Auffassung, dass weitere Bem\u00fchungen notwendig sind und lenkt die Aufmerksamkeit der deutschen Stellen auf ihre allgemeine politische Empfehlung Nr. 3 zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz gegen\u00fcber Roma\/Zigeunern. Weiterhin hebt ECRI die wichtige Rolle der verschiedenen Meinungsbildner, einschlie\u00dflich der Politiker und Medien hervor, unabl\u00e4ssig gegen rassistische Ansichten \u00fcber diese Gemeinschaft anzugehen und sich daf\u00fcr einzusetzen , sie durch unparteiische Informationen \u00fcber den positiven Beitrag der Roma und Sinti zur deutschen Gesellschaft zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; J\u00fcdische Gemeinschaft<\/strong><\/p>\n<p>31. Das Thema Antisemitismus bleibt ein heikles Thema in Deutschland und die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung z\u00f6gert, dieses \u00f6ffentlich anzusprechen. ECRI ist besorgt \u00fcber den zunehmenden Antisemitismus und die gewaltt\u00e4tigen Angriffe gegen die j\u00fcdische Gemeinschaft in den letzten Jahren. Es wurde \u00fcber mehrere Entweihungen j\u00fcdischer Grabsteine und Sprengstoffanschl\u00e4ge berichtet, die offenbar gegen Juden gerichtet waren. Das Problem der antisemitischen Gewalt wird im Einzelnen in Teil II dieses Berichtes diskutiert[8]. ECRI hebt die Rolle der verschiedenen Meinungsbildner in der Gesellschaft hervor, ob es nun Politiker, religi\u00f6se Gruppen, die Medien oder die Zivilbev\u00f6lkerung sind, die sich gegen den Antisemitismus aussprechen und sicherstellen sollten, dass ihre eigenen Organe unzweideutig und entschlossen Position gegen diese Ph\u00e4nomene beziehen. Es sollte insbesondere vermieden werden, Themen, die den Antisemitismus in der \u00d6ffentlichkeit noch verst\u00e4rken, wie die j\u00fcngste j\u00fcdische Einwanderung nach Deutschland oder die Entsch\u00e4digung der Zwangsarbeiter hochzuspielen oder zu verzerren. Stattdessen sollte die Verantwortung und der Wert des Wiederaufbaus der j\u00fcdischen Gemeinschaft f\u00fcr Deutschland hervorgehoben werden. Au\u00dferdem sollten genaue Informationen \u00fcber die Entsch\u00e4digung der Zwangsarbeiter ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p><strong>J. \u00dcberwachung der Situation in dem Land<\/strong><\/p>\n<p>32. Es ist schwierig, verl\u00e4ssliche Daten \u00fcber die Lage der Minderheitengruppen in Deutschland zu erhalten. ECRI ist der Auffassung, dass die Erhebung verl\u00e4sslicher und vergleichbarer Daten, aufgeschl\u00fcsselt nach ethnischer Herkunft, dazu beitragen k\u00f6nnte, die Situation und die Erfahrungen der verschiedenen Minderheitengruppen in Deutschland in Bereichen wie Besch\u00e4ftigung, Wohnungsbau, Bildung usw. besser einzusch\u00e4tzen und zu bewerten. Dies sollte im Einklang mit den europ\u00e4ischen Gesetzen, Verordnungen und Empfehlungen \u00fcber Datenschutz und Schutz der Privatsph\u00e4re und dem Prinzip der Meinungsfreiheit geschehen. Au\u00dferdem ist ECRI der Auffassung, dass weitere Bem\u00fchungen notwendig sind zur Beurteilung der Wirksamkeit der verschiedenen Ma\u00dfnahmen, die bereits zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz und zur Bewertung der wirklichen Lage bez\u00fcglich der Diskriminierung und Rassismus ergriffen wurden. ECRI unterstreicht die bestehende gute Praxis, Meinungsumfragen unter Beteiligung der Mitglieder von Minderheitengruppen durchzuf\u00fchren, um festzustellen, wie sie die Diskriminierung und die Intoleranz wahrnehmen und hofft, dass diese Praxis weiter gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p><strong>K. Verhalten einiger Institutionen<\/strong><\/p>\n<p>33. ECRI ist weiterhin aufgrund von Berichten \u00fcber Misshandlung und Fehlverhalten von Strafvollzugsbeamten bei der Festnahme, w\u00e4hrend der Haft und in den Gef\u00e4ngnissen besorgt, insbesondere bei Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft. Es gibt auch beunruhigende Berichte \u00fcber angebliche Misshandlungen durch Grenzbeamte, die f\u00fcr die Abschiebung verantwortlich sind. ECRI stellt fest, dass Strafverfahren gegen Beamte, die des Versto\u00dfes gegen das Strafgesetzbuch beschuldigt werden, eingeleitet werden und dass ein internes Untersuchungsverfahren von Beschwerden ebenfalls existiert. Es gibt jedoch eine gro\u00dfe Diskrepanz zwischen den Berichten \u00fcber Ausschreitungen und den Ergebnissen der Strafverfahren und den internen Untersuchungsverfahren der Beschwerden, bei denen eine recht geringe Zahl von Beschwerden als begr\u00fcndet angesehen wird. ECRI wiederholt ihre Empfehlung an die Polizeien des Bundes und der L\u00e4nder, ihre Bem\u00fchungen zu verst\u00e4rken, damit die untersten R\u00e4nge der Polizeibeamten die grundlegenden Menschenrechte der Angeh\u00f6rigen von Minderheitengruppen achten. Alle Berichte \u00fcber Misshandlungen sollten gr\u00fcndlich gepr\u00fcft und die T\u00e4ter bestraft werden. ECRI ist der Auffassung, dass ein unabh\u00e4ngiges Organ mit der Aufgabe betraut werden sollte, alle F\u00e4lle von Misshandlung durch Polizeibeamte, insbesondere an Angeh\u00f6rigen von Minderheitengruppen zu untersuchen. Dieses Organ sollte am besten auf lokaler und regionaler Ebene in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der betroffenen Minderheitengemeinschaften arbeiten und der zust\u00e4ndigen Zentralbeh\u00f6rde Bericht erstatten. Ein Jahresbericht \u00fcber die Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieses Zentralorgans ist dann zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>34. Besondere Bem\u00fchungen zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Polizei und Minderheitengruppen sind ebenfalls n\u00f6tig. ECRI begr\u00fc\u00dft die Haltung der Polizei, Schritte in diese Richtung zu unternehmen. Die Grundausbildung der Polizei in allen Bundesl\u00e4ndern und auf Bundesebene schlie\u00dft die Achtung der Grundrechte und der Menschenrechte ein. ECRI ist der Auffassung, dass es f\u00fcr die Verbesserung der Beziehungen zu den Minderheitengruppen von Vorteil w\u00e4re, wenn bei der Grund- und Weiterbildung auch die Sensibilisierung f\u00fcr Rassismus und Diskriminierung eingeschlossen w\u00e4ren. Bei einer solchen Ausbildung k\u00f6nnte gepr\u00fcft werden, inwieweit Vorurteile aufgrund von Unwissenheit, Ignoranz, Gedankenlosigkeit und rassistische Klischeevorstellungen der Polizeibeamten zu Verhaltensweisen und Praktiken f\u00fchren, die Angeh\u00f6rige von Minderheitengruppen benachteiligen. ECRI begr\u00fc\u00dft auch den Wunsch der deutschen Polizei, die Vertretung der Angeh\u00f6rigen von Minderheitengruppen dort zu erh\u00f6hen. Hier w\u00e4re es auch hilfreich zu untersuchen, ob es diskriminierende Hemmnisse gibt, die Angeh\u00f6rige von Minderheitengruppen daran hindern, in den Polizeidienst einzutreten und positive Schritte zur \u00dcberwindung solcher Hemmnisse zu ergreifen. ECRI stellt fest, dass eine Reihe von Bundesl\u00e4ndern spezielle Ma\u00dfnahmen ergriffen haben, wie z.B. Sprachausbildung, damit sich die Mitglieder dieser Gruppen erfolgreich f\u00fcr den Polizeidienst bewerben k\u00f6nnen. ECRI ermutigt die deutschen Beh\u00f6rden, ihre Bem\u00fchungen zu verst\u00e4rken und erfolgreiche Ma\u00dfnahmen auf das ganze Land auszudehnen.<\/p>\n<p><strong>L. Medien<\/strong><\/p>\n<p>35. ECRI ist besorgt \u00fcber die Berichte, dass einige Medien in Deutschland negative Klischeevorstellungen und Vorurteile gegen\u00fcber Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft und ethnische Minderheitengruppen noch f\u00f6rdern und so zu einem Klima beitragen, das diesen Personen feindlich gegen\u00fcber steht, wie in Teil II dieses Berichtes erw\u00e4hnt9. Auf der anderen Seite wird \u00fcber die normalen Aktivit\u00e4ten dieser Personen als Teil der deutschen Gesellschaft und Einwohner nicht gen\u00fcgend berichtet. ECRI stellt fest, dass der Pressekodex des Presserates antidiskriminierende Leitlinien enth\u00e4lt und ermutigt die deutschen Medien allgemein, eine Selbstregulierung zu erw\u00e4gen und eine Spezialausbildung in multi-ethnischer Berichterstattung anzubieten.<\/p>\n<p>36. Die Medien spielten in den letzten Monaten eine wichtige Rolle und brachten das Problem der rassistischen und antisemitischen Gewalt in die Schlagzeilen. Leider vereinfachen einige Medien diese Straftaten und schreiben sie dem Problem der Jugendkriminalit\u00e4t oder der Frustration in den neuen Bundesl\u00e4ndern zu. Sie setzen dabei diese Ereignisse nicht in den gr\u00f6\u00dferen Kontext des Rassismus, Antisemitismus und der Intoleranz. ECRI begr\u00fc\u00dft die Bem\u00fchungen anderer Medien, die zugrunde liegenden Probleme sowie die tieferen Ursachen der Gewalt zu untersuchen. Solche Bem\u00fchungen sind wesentlich, um die Aufmerksamkeit der deutschen \u00d6ffentlichkeit und der Beamten auf die Komplexit\u00e4t des Problems zu lenken. Die Verantwortung der Medienfachleute in diesem Bereich wird ausf\u00fchrlich in Teil II dieses Berichtes behandelt10.<\/p>\n<p>37. ECRI ist \u00fcber den starken Anstieg der rassistisch gepr\u00e4gten Internetseiten aus Deutschland besorgt, stellt jedoch auch fest, dass die Internetanbieter sich bem\u00fchen, die Verbreitung von rassistischem und fremdenfeindlichem Material per Computer zu bek\u00e4mpfen. Etwa 400 Organisationen von Internetanbietern in Deutschland f\u00fchren eine freiwillige Selbstkontrolle mit einer Hotline durch, bei der Beschwerden vorgebracht werden k\u00f6nnen und Sanktionen gegen Mitglieder, die rassistisches und fremdenfeindliches Material verbreiten, erlassen werden k\u00f6nnen. Dieses Organ schafft Abhilfe (Seiten werden herausgenommen) und hat eine pr\u00e4ventive und erzieherische Funktion.<\/p>\n<p><strong>TEIL II: FRAGEN VON BESONDEREM INTERESSE<\/strong><\/p>\n<p>38. In diesem Teil des L\u00e4nderberichtes m\u00f6chte ECRI die Aufmerksamkeit auf einige Belange lenken, die ihrer Meinung nach besonderer und dringender Aufmerksamkeit in dem betreffenden Land bed\u00fcrfen. Im Fall Deutschlands m\u00f6chte ECRI auf die Herausforderung der Integration und das Problem rassistischer und antisemitischer Gewalt und Bel\u00e4stigung aufmerksam machen.<\/p>\n<p><strong>M. Die Herausforderung der Integration<\/strong><\/p>\n<p>39. Laut dem zentralen Ausl\u00e4nderregister11 sind etwa 8,9% der Bev\u00f6lkerung in Deutschland Migranten. Diese Zahl umfasst Personen und ihre Familien, die nach Deutschland gezogen sind, um die Bed\u00fcrfnisse des deutschen Arbeitsmarktes als Gastarbeiter zu decken. 1999 waren etwa 16,4% der Zuwandererbev\u00f6lkerung Fl\u00fcchtlinge und Asylbewerber. Etwa 22,3% der Zuwandererbev\u00f6lkerung sind in Deutschland geboren, 67,85% sind unter 18 Jahre alt. Ende 1999 lebten 32% der gesamten Zuwandererbev\u00f6lkerung zwanzig Jahre oder l\u00e4nger in Deutschland, 40% l\u00e4nger als 15 Jahre und 53% l\u00e4nger als 10 Jahre. Die Durchschnittsaufenthaltsdauer von Gastarbeitern ist \u00fcbrigens h\u00f6her als diese Statistiken auf den ersten Blick zeigen, da die Zahlen einen recht gro\u00dfen Zustrom von Asylbewerbern und Fl\u00fcchtlingen in den letzten Jahren und die kurze \u201eAufenthaltdauer\u201c von in Deutschland geborenen Einwandererkindern beinhalten.<\/p>\n<p>40. Trotz der relativ gro\u00dfen Anzahl von Zuwanderern in Deutschland und der Zeit, die diese Menschen im Land verbracht haben, sieht sich Deutschland nicht als Einwanderungsland. Diese Personen, sogar diejenigen, die in der zweiten oder dritten Generation in Deutschland geboren sind, bleiben Zuwanderer oder Ausl\u00e4nder in der deutschen Statistik, der \u00f6ffentlichen Meinung und dem \u00f6ffentlichen Leben. Die Verwendung des Begriffs \u201eAusl\u00e4nder\u201c l\u00e4sst darauf schlie\u00dfen, dass damit h\u00e4ufig eine noch gr\u00f6\u00dfere Bev\u00f6lkerungsgruppe bezeichnet werden soll, einschlie\u00dflich der Minderheiten, die seit vielen Generationen in Deutschland leben. Diese Auffassung spiegelt sich im Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht wider, nach dem &#8211; bis zu den j\u00fcngsten \u00c4nderungen &#8211; in Deutschland geborene Kinder von Zuwanderern nicht automatisch die Staatsangeh\u00f6rigkeit erhalten haben, im Gegensatz zu au\u00dferhalb des Landes geborenen Personen deutscher Abstammung, die gem\u00e4\u00df dem Prinzip Jus soli automatisch ein Anrecht auf die Staatsangeh\u00f6rigkeit haben.<\/p>\n<p>41. Demographische Tendenzen in Deutschland (Bev\u00f6lkerungsr\u00fcckgang) und die Bed\u00fcrfnisse des Arbeitsmarktes brachten Deutschland dazu, seine Tore f\u00fcr diese Zuwanderer zu \u00f6ffnen. Die gr\u00f6\u00dfte Gruppe (2,2 Millionen) stammt aus der T\u00fcrkei. In der Politik und der Einstellung gegen\u00fcber diesen Menschen lie\u00df man sich von einer \u201eGastarbeiter\u201c-Strategie leiten, bei der sie haupts\u00e4chlich nach ihrer N\u00fctzlichkeit beurteilt wurden. Diese Menschen haben daher, obwohl ihre Lebensmitte in Deutschland liegt, oft eine widerrufliche Aufenthaltsgenehmigung, was abgesehen von den Problemen der Diskriminierung, mit denen sie sich auseinandersetzen m\u00fcssen, ihre M\u00f6glichkeit zur Integration und Beteiligung am gesellschaftlichen Leben in Deutschland beeintr\u00e4chtigt. Weiterhin obliegt es den Nichtstaatsangeh\u00f6rigen, sich in die deutsche Gesellschaft einzupassen und die Ma\u00dfnahmen zur Integration haben keine Priorit\u00e4t. Dieser Ansatz f\u00fchrte manchmal dazu, dass die Einwanderergemeinden von der restlichen Bev\u00f6lkerung abgeschottet sind, Probleme beim Erlernen der deutschen Sprache und andere soziale Schwierigkeiten haben. Eine solche Situation verst\u00e4rkt auch die negativen Klischeevorstellungen und Vorurteile gegen\u00fcber Zuwanderern, w\u00e4hrend die vielen positiven Beitr\u00e4ge, die diese Personen zur deutschen Gesellschaft leisten k\u00f6nnen und leisten, ignoriert werden. ECRI begr\u00fc\u00dft die Bem\u00fchungen in einigen St\u00e4dten und Gemeinden in diesem Sinne, die Mittel f\u00fcr besondere Initiativen zur Verf\u00fcgung gestellt haben, um diesen Menschen und ihren Kindern zu helfen, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Sie best\u00e4rkt die deutschen Stellen, sie als M\u00f6glichkeit zur Behandlung solcher Themen aufzugreifen.<\/p>\n<p>42. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass man in Deutschland damit begonnen hat, sich als Einwanderungsland zu betrachten und \u00fcber die Einrichtung eines umfassenden Integrationsprogramms zu diskutieren. ECRI unterstreicht die Bedeutung einer solchen ver\u00e4nderten Haltung. ECRI ist der Auffassung, dass die Probleme mit dem Rassismus und der Diskriminierung mit der allgemeinen Vorstellung von Platz und Rolle der Einwanderer in der deutschen Gesellschaft in Verbindung stehen. ECRI ist der Ansicht, dass eine verst\u00e4rkte Anerkennung der vielf\u00e4ltigen Zusammensetzung und des positiven Beitrages der Menschen ausl\u00e4ndischer Herkunft in der deutschen Gesellschaft dazu beitragen w\u00fcrde, viele Probleme des Rassismus und der Diskriminierung zu l\u00f6sen und auch eine Bereicherung der deutschen Gesellschaft als Ganzes w\u00e4re.<\/p>\n<p>43. Derzeit wird ein beunruhigender Begriff in den Debatten und Diskussionen \u00fcber Integration und Einwanderung verwendet, der Begriff der \u201eLeitkultur\u201c. Dieser Begriff spiegelt ein Konzept der deutschen Identit\u00e4t als homogene Gesellschaft wider und die Angst vor den Auswirkungen der Vielfalt auf die Kultur und die Identit\u00e4t. Er verst\u00e4rkt auch die negativen Klischeevorstellungen von anderen Kulturen und l\u00e4sst den Wert und den wichtigen Beitrag der Minderheiten in Deutschland au\u00dfer Acht. ECRI fordert die politischen Parteien und die Meinungsbildner auf, \u00f6ffentlich alle derartigen Vorstellungen mit fundierten Argumenten anzugreifen und die Rolle der ethnischen Minderheiten in der deutschen Gesellschaft realistischer darzustellen und auf ihren positiven Beitrag hinzuweisen. ECRI ist auch der Auffassung, dass die deutsche Gesellschaft st\u00e4rker als eine Gesellschaft anerkannt werden muss, in der verschiedene Formen der Identit\u00e4t mit der traditionellen deutschen Identit\u00e4t in Einklang gebracht werden k\u00f6nnen. Dies w\u00fcrde es allen Mitgliedern der deutschen Gesellschaft erm\u00f6glichen, eine echte Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen zu genie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>N. Rassistische und antisemitische Gewalt und Bel\u00e4stigung<\/strong><\/p>\n<p>44. Rassistische und antisemitische Gewalt ist eine der gef\u00e4hrlichsten Ausdrucksformen des Rassismus und der Intoleranz in Deutschland. Es gibt zahlreiche Berichte \u00fcber Bel\u00e4stigungen und Angriffe, teilweise mit Todesfolge, gegen Mitglieder von Minderheitengruppen, die in einigen Regionen des Landes Angst haben, sich in der \u00d6ffentlichkeit zu zeigen. Diese Angriffe richten sich gegen Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft sowie gegen Mitglieder der j\u00fcdischen Gemeinschaft. Erkennbare Minderheiten sind solchen Angriffen besonders ausgesetzt. Dieses Problem wird in Deutschland in der \u00d6ffentlichkeit hei\u00df diskutiert, wobei die Vertreter der Regierung und der Nichtregierungsorganisationen versuchen, den besten Weg zur Bek\u00e4mpfung solcher Straftaten zu finden. Diese Taten werden haupts\u00e4chlich von Neo-Nazigruppen oder anderen rechtsextremen Gruppen begangen. Die meisten T\u00e4ter sind zwischen vierzehn und einundzwanzig Jahre alt. Deutsche Verfassungssch\u00fctzer warnten, dass die \u201eHarte Rechte\u201c in Deutschland immer besser bewaffnet ist und immer gewaltt\u00e4tiger wird. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) sch\u00e4tzte, dass mehr als die H\u00e4lfte der gewaltt\u00e4tigen Rechten in den neuen Bundesl\u00e4ndern leben. Obwohl nur 2% der ostdeutschen Bev\u00f6lkerung Ausl\u00e4nder sind (verglichen mit 9% in Gesamtdeutschland) und nur 20% der Deutschen in diesem Gebiet leben, werden etwa die H\u00e4lfte der rassistischen Straftaten in den neuen Bundesl\u00e4ndern ver\u00fcbt.<\/p>\n<p>45. Das ist offenbar ein komplexes Problem mit vielen ineinander verflochtenen Ursachen. Einer der Gr\u00fcnde sind die besonderen Bedingungen der Jugend, die die Straftaten begehen, und ihre \u00f6rtliche Umgebung. Hierzu geh\u00f6ren Faktoren, die allgemein zur Jugendkriminalit\u00e4t beitragen, Gr\u00fcnde, warum einige deutsche Jugendliche anf\u00e4llig f\u00fcr rechtsextreme Propaganda und Ideologie sind sowie Faktoren, die spezifisch f\u00fcr die Gemeinden und Regionen sind, in denen die Neonazis aktiv sind. Auf der anderen Seite sind die Ursachen in der breiten Gesellschaft und dem bestehenden politischen Klima zu finden. Hierzu geh\u00f6ren offener und latenter Rassismus und Antisemitismus, der allgemein in einigen Teilen der deutschen Gesellschaft auftritt, Gleichg\u00fcltigkeit gegen\u00fcber solchen Ph\u00e4nomenen, Vorstellungen von Ausl\u00e4ndern und ihrem Platz in der deutschen Gesellschaft sowie diskriminierende Politik und Praktiken, die den Rassismus und den Antisemitismus noch verst\u00e4rken. ECRI glaubt, dass es f\u00fcr eine effiziente Bek\u00e4mpfung dieses Problems wesentlich ist, dass die verschiedenen Faktoren in einer vielf\u00e4ltigen Strategie analysiert und angesprochen werden, die sowohl sofortige als auch langfristige Ma\u00dfnahmen vorsieht.<\/p>\n<p><strong>Gesetzgebung und ihre Durchf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>46. Wie bei fr\u00fcheren Gewalttaten12 ist einer der Bereiche, auf den sich die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden konzentrieren, die Durchf\u00fchrung der strafrechtlichen Bestimmungen. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden auf L\u00e4nder- und Bundesebene diskutierten \u00fcber diese Angelegenheit. Das Hauptaugenmerk liegt auf Methoden, die es der Polizei erm\u00f6glichen, effektiv die rechtsgerichteten Organisationen zu \u00fcberwachen und schnell auf Zwischenf\u00e4lle und Angriffe zu reagieren. Vor kurzem wurde eine Entwicklung angek\u00fcndigt, n\u00e4mlich eine aktivere Rolle des Bundesgrenzschutzes (BGS) insbesondere bei Aktivit\u00e4ten der Rechtsextremisten in und um Bahnhofseinrichtungen. Eine Hotline des Bundesgrenzschutzes wurde hierzu eingerichtet, die landesweit zur Verf\u00fcgung steht und dem Bundesgrenzschutz zus\u00e4tzliche Informationen \u00fcber rechtsgerichtete Aktivit\u00e4ten geben soll. Der BGS soll alle gesammelten Informationen an die zust\u00e4ndigen Polizeibeh\u00f6rden der L\u00e4nder weitergeben und ihnen bei der Bek\u00e4mpfung der rechten Gewalt erforderlichenfalls zur Seite stehen. Auch m\u00f6gliche \u00c4nderungen der Verfahrensregeln werden zur Verbesserung der Rolle des Generalbundesanwalts bei der Verfolgung der F\u00e4lle erwogen, um ihre Bedeutung zu erh\u00f6hen. Die Internet\u00fcberwachung wurde verst\u00e4rkt, da die deutschen Stellen der Auffassung sind, dass dies ein wichtiges Instrument f\u00fcr rechtsgerichtete Gruppen ist. ECRI unterst\u00fctzt die deutschen Stellen in ihren Bem\u00fchungen und fordert sie auf, weiterhin nach M\u00f6glichkeiten zur Verbesserung der Umsetzung der Strafgesetzgebung auf allen Ebenen des Strafrechtssystems (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtswesen) zu streben. ECRI verweist darauf, dass alle Strafvollzugsbeamten die notwendige Ausbildung erhalten sollten, damit sie die entsprechenden Rechtsbestimmungen effektiv umsetzen k\u00f6nnen. Wie ECRI in ihrem ersten Bericht erw\u00e4hnte, sollten die zust\u00e4ndigen deutschen Stellen auch die Ergebnisse der Strafverfolgung von Straftaten gegen Angeh\u00f6rige von Minderheitengruppen und die Art der Strafe f\u00fcr diejenigen, die f\u00fcr eine solche Straftat verurteilt werden, \u00fcberwachen und dar\u00fcber Bericht erstatten.<\/p>\n<p>47. ECRI ist der Auffassung, dass der Kampf gegen diese Gewalt noch verst\u00e4rkt werden k\u00f6nnte, indem rassistisch begr\u00fcndete Straftaten als besondere Straftaten eingestuft werden oder der rassistische Beweggrund als erschwerender Faktor von den Gerichten ber\u00fccksichtigt wird. Eine solche Bestimmung setzt nicht nur einen Rahmen, in dem h\u00e4rtere Strafen f\u00fcr solche Straftaten systematisch und konsequent ausgesprochen werden, sondern hat auch eine symbolische Bedeutung, da er zeigt, dass rassistische Gewalt nicht toleriert wird. Brandenburg hat ein Gesetz ausgearbeitet, das die Strafverfolgung von Deutschen, die Internetseiten zur F\u00f6rderung von Rassismus ins Internet stellen, aus dem Ausland gestattet. ECRI begr\u00fc\u00dft diese Initiative und hofft, dass sie auf Bundesebene angenommen wird. ECRI unterstreicht auch in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung, die bereits in diesem Bericht erw\u00e4hnt wurde13. Obwohl eine solche Gesetzgebung nicht unmittelbar auf Straftaten ausgerichtet ist, tr\u00e4gt sie wesentlich zur Bek\u00e4mpfung der Diskriminierung im Alltag bei, die Teil eines allgemeinen Klimas des Rassismus ist, das der Gewalt zugrunde liegt.<\/p>\n<p>48. ECRI verweist in diesem Zusammenhang auf ihre allgemeine politische Empfehlung Nr.1, in der sie die Mitgliedstaaten aufforderte, \u201eMa\u00dfnahmen, einschlie\u00dflich ggf. notwendiger rechtlicher Ma\u00dfnahmen, zur Bek\u00e4mpfung rassistischer Organisationen zu ergreifen, einschlie\u00dflich des Verbots solcher Organisationen, wenn sie der Auffassung sind, dass dies zum Kampf gegen den Rassismus beitr\u00e4gt\u201c. ECRI stellt mit Interesse fest, dass die Bundesregierung einen Antrag an das Verfassungsgericht gestellt hat, um die Nationaldemokratische Partei (NPD) f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4ren zu lassen. ECRI stellt ebenfalls fest, dass die Bundesregierung eine Reihe von Skinhead-Vereinigungen verboten hat und best\u00e4rkt sie darin, weiterhin wachsam zu sein und die in derartigen F\u00e4llen anwendbaren strafrechtlichen Bestimmungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Meinungsklima<\/strong><\/p>\n<p>49. ECRI ist der Auffassung, dass obwohl eine relativ kleine Zahl von Personen rassistische und antisemitische Straftaten begehen oder aktiv extremistische Gruppierungen, die solche Straftaten ver\u00fcben, unterst\u00fctzen, eine weitaus gr\u00f6\u00dfere Zahl von Menschen mit einigen der rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Ideen sympathisiert, die Teil der Ideologie dieser Gruppen sind. Diese Handlungen k\u00f6nnen als extremer Ausdruck eines allgemeinen Klimas von Rassismus, Antisemitismus und Intoleranz angesehen werden. Daher ist ECRI der Auffassung, dass f\u00fcr eine effektive L\u00f6sung der derzeitigen Probleme der Bel\u00e4stigung und Gewalt andere Ausdrucksformen von Rassismus und Intoleranz bek\u00e4mpft werden m\u00fcssen. Es muss ein Klima geschaffen werden, in dem die Angeh\u00f6rigen von Minderheitengruppen geachtet werden und ihr Beitrag zur deutschen Gesellschaft gesch\u00e4tzt wird.<\/p>\n<p>50. Politiker, Journalisten und andere Personen des \u00f6ffentlichen Lebens spielen hierbei eine wichtige Rolle. Sie sollten vermeiden, negative Klischeevorstellungen und Feindseligkeiten gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern und Angeh\u00f6rigen von Minderheitengruppen zu verbreiten. Stattdessen sollten sie an der Spitze derer stehen, die sich gegen Rassismus und Diskriminierung aussprechen und sicherstellen, dass Angeh\u00f6rige von Minderheitengruppen als gleichwertige und erw\u00fcnschte B\u00fcrger gesehen werden14. ECRI unterstreicht in diesem Zusammenhang die Verbindung zwischen negativen und vorurteilsbehafteten \u00c4u\u00dferungen \u00fcber Ausl\u00e4nder im Zusammenhang mit dem Thema Staatsangeh\u00f6rigkeit und Asyl einerseits und Rassismus, Fremdenhass und Intoleranz gegen\u00fcber Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft andererseits. ECRI verweist auch auf die Vorstellung von dem Platz der Einwanderer in der deutschen Gesellschaft, der oben ausf\u00fchrlich behandelt wurde15. ECRI hebt hier hervor, dass es im Kampf gegen rassistische Gewalt und Bel\u00e4stigungen wichtig ist, dass alle politischen Parteien und Vertreter der Versuchung widerstehen, Minderheiten, Zuwanderer, Fl\u00fcchtlinge und Asylbewerber negativ zu belegen, um W\u00e4hlerstimmen zu gewinnen. Politische Parteien und Vertreter sollten stattdessen entschlossen gegen jede Art von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenhass Position beziehen und es ablehnen eine Politik zu betreiben, die sich von dieser Einstellung leiten l\u00e4sst. Gleichzeitig sollte die Existenz von Rassismus, Antisemitismus und Intoleranz in der deutschen Gesellschaft \u00f6ffentlich anerkannt werden. Das ist ein notwendiger erster Schritt, um aktiv diese Ph\u00e4nomene und ihre Gewaltausbr\u00fcche zu bek\u00e4mpfen. In diesem Sinne begr\u00fc\u00dft ECRI die Schaffung eines \u201eB\u00fcndnisses f\u00fcr Demokratie und Toleranz\u201c durch die Bundesregierung, das den Rahmen f\u00fcr die politischen Aktivit\u00e4ten schafft und Akteure aus Politik, Gesellschaft und Privatwirtschaft zusammenbringen soll. Obwohl im Folgenden ausf\u00fchrlich erkl\u00e4rt, verweist ECRI auf ihre \u00dcberzeugung, dass ein besseres Verst\u00e4ndnis eines modernen Deutschlands, in dem verschiedene Formen der Identit\u00e4t mit der traditionellen deutschen Identit\u00e4t vereint werden, dazu beitragen k\u00f6nnte, ein Klima zu schaffen, in dem die Vielfalt gesch\u00e4tzt wird.<\/p>\n<p>51. ECRI beobachtet bei den deutschen Beh\u00f6rden und den Medien die Tendenz,<\/p>\n<p>das Problem der rassistischen und antisemitischen Gewalt und Bel\u00e4stigung als Problem der neuen Bundesl\u00e4nder darzustellen. ECRI erkennt es als faktisch richtig an, dass das Auftreten von Gewalt ein in diesem Teil Deutschlands gr\u00f6\u00dferes Problem ist und dass es in den neuen Bundesl\u00e4ndern &#8211; aufgrund der historischen Umst\u00e4nde und der Wende &#8211; besondere Bedingungen gibt, die analysiert und ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, damit die Gewalt wirksam bek\u00e4mpft werden kann. ECRI hebt jedoch hervor, dass sich rassistische Bel\u00e4stigungen und Gewalt auch in den alten Bundesl\u00e4ndern zu einem schwerwiegenden Problem entwickelt haben. Sie unterstreicht, dass es wichtig ist, dass die relativ hohe Anzahl von Angriffen im Osten nicht die allgemeinen Ursachen der Gewalt verdeckt, die oben aufgef\u00fchrt wurden und die nicht nur im Osten auftreten. ECRI erhielt auch Berichte, die auf die Art und Weise, wie die Wende vor sich ging und auf das Problem der Diskriminierung von Ostdeutschen durch die Westdeutschen, wie zum Beispiel die unterschiedliche Bezahlung in den alten und den neuen Bundesl\u00e4ndern, hinwiesen. Dies vermittelte bei einigen den Eindruck von Ungerechtigkeit, der die ostdeutsche Jugend und das allgemeine Klima der Intoleranz in diesem Bereich beeinflusst.<\/p>\n<p><strong>Bildung und Sensibilisierung<\/strong><\/p>\n<p>52. ECRI verweist auf die Bedeutung von Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Bildung und die Sensibilisierung der deutschen Kinder, Jugendlichen und der allgemeinen \u00d6ffentlichkeit, damit die Unterschiede respektiert werden. ECRI nimmt mit Interesse die Initiativen zur demokratischen Erziehung der Bundes- und Landeszentralen f\u00fcr politische Bildung zur Kenntnis, die Ma\u00dfnahmen zur Verringerung der Vorurteile und des Fremdenhasses vorsehen. ECRI begr\u00fc\u00dft die Projekte zur F\u00f6rderung der Wertsch\u00e4tzung der kulturellen Vielfalt in der Berufsausbildung in einigen Bundesl\u00e4ndern und best\u00e4rkt die deutschen Stellen darin, erfolgreiche Projekte landesweit auszudehnen.<\/p>\n<p>53. Es ist wichtig, dass die Schulen sich bereits von Anfang an darum bem\u00fchen, Klischeevorstellungen und Vorurteile gegen\u00fcber Menschen nichtdeutscher Herkunft zu beseitigen und sie durch unparteiische Information \u00fcber verschiedene Minderheitengruppen zu ersetzen und die positiven Aspekte der Vielfalt anzuerkennen. ECRI nimmt die Bereitschaft einiger Bundesl\u00e4nder zur Kenntnis, weiterhin solche Erziehungsprogramme auszuarbeiten. Die zust\u00e4ndigen Stellen werden best\u00e4rkt, in solche Programme Material \u00fcber die allgemeinen Menschenrechte, die Gefahren durch die rechtsextremistischen Parteien sowie die Vielfalt der deutschen Gesellschaft aufzunehmen, so dass man diese Vielfalt sch\u00e4tzen lernt. Dieses Material sollte nicht einfach als ein getrenntes Thema oder Programm unterrichtet werden, sondern in andere F\u00e4cher auf allen Stufen des Bildungssystems eingegliedert werden. ECRI sch\u00e4tzt die deutschen Bem\u00fchungen, Wissen \u00fcber den Holocaust zu vermitteln, unterstreicht jedoch, dass besondere Aufmerksamkeit auf die Art und Weise, wie dieses Thema vermittelt wird, gelegt werden sollte. Es ist sorgf\u00e4ltig zu \u00fcberlegen, wie dieses Thema so angegangen werden kann, dass die Kinder aus den Gefahren des Rassismus und des Antisemitismus und der Gefahr, die diese Ereignisse f\u00fcr die gesamte deutsche Gesellschaft darstellten, lernen. Die Lehrer sollten auch eine besondere Ausbildung und Lehrmaterial in den genannten Bereichen erhalten.<\/p>\n<p><strong>Engagement auf kommunaler Ebene<\/strong><\/p>\n<p>54. Aktivit\u00e4ten auf kommunaler Ebene, in die Jugendliche, Menschen ausl\u00e4ndischer Herkunft, ethnische Minderheiten, Vertreter der Zivilgesellschaft und der Gemeinden eingebunden werden, sind wichtig f\u00fcr den Kampf gegen rassistische und antisemitische Gewalt. ECRI nimmt mit Interesse die Aktivit\u00e4ten in einer Reihe von Gemeinden zur Kenntnis, bei denen verschiedene Akteure im Kampf gegen Rassismus und Intoleranz zusammenarbeiten und Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung dieses Ph\u00e4nomens ergreifen. ECRI begr\u00fc\u00dft ebenfalls die vielf\u00e4ltigen Initiativen der Zivilgesellschaft, die sich auch auf den Bildungsbereich und die St\u00e4rkung der Kommunen erstrecken, und best\u00e4rkt die kommunalen Beh\u00f6rden, ihre Zusammenarbeit fortzusetzen und solche Initiativen zu unterst\u00fctzen. ECRI ist der Auffassung, dass es wichtig ist, Akteure aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft und den betroffenen Gemeinschaften in die Entwicklung und Ausf\u00fchrung der Initiativen einzubinden.<\/p>\n<p><strong>BIBLIOGRAPHIE<\/strong><\/p>\n<p>Diese Bibliographie listet die Hauptquellen auf, die bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Situation in Deutschland herangezogen wurden. Sie deckt nicht alle verschiedenen Informationsquellen ab, die ECRI bei der Ausarbeitung ihres Berichtes zur Verf\u00fcgung standen.<\/p>\n<p>1. CRI (98) 22: Report on Germany, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, March 1998<\/p>\n<p>2. CRI (96) 43: ECRI general policy recommendation n\u00b01: Combating racism, xenophobia, antisemitism and intolerance, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, October 1996<\/p>\n<p>3. CRI (97) 36: ECRI general policy recommendation n\u00b02: Specialised bodies to combat racism, xenophobia, antisemitism and intolerance at national level, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, June 1997<\/p>\n<p>4. CRI (98) 29: ECRI general policy recommendation n\u00b0 3: Combating racism and intolerance against Roma\/Gypsies, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, March 1998<\/p>\n<p>5. CRI (98) 30: ECRI general policy recommendation n\u00b04: National surveys on the experience and perception of discrimination and racism from the point of view of potential victims, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, March 1998<\/p>\n<p>6. CRI (2000) 21: ECRI general policy recommendation n\u00b0 5: Combating intolerance and discrimination against Muslims, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, April 2000<\/p>\n<p>7. CRI (98) 80 : Legal measures to combat racism and intolerance in the member States of the Council of Europe, ECRI, Strasbourg, 1998<\/p>\n<p>8. ACFC\/SR (99)17: Report Submitted by Germany Pursuant to Article 25, Paragraph 1 of the Framework Convention for the Protection of National Minorities, received 24 February 2000<\/p>\n<p>9. CPT\/Inf(99)10 [EN] (Part 1): Report to the German Government on the visit to Frankfurt am Main Airport carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, Council of Europe, May 1998<\/p>\n<p>10. CPT\/Inf(99)10 [EN] (Part 2): Observations by the German Government in response to the report of European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) on its visit to Frankfurt am Main Airport, Council of Europe, May 1998<\/p>\n<p>11. European Social Charter \u2013 Committee of Independent Experts \u2013 Conclusions XIV-1-Vol. 1 (Council of Europe Publication)<\/p>\n<p>12. A\/53\/44: Concluding Observations of the Committee Against Torture \u2013 Germany, (United Nations), May 1998<\/p>\n<p>13. CERD\/C\/304\/Add.24: Concluding Observations of the Committee on the Elimination of Racial Discrimination \u2013 Germany, (United Nations), April 1997<\/p>\n<p>14. E\/C.12\/1\/Add.29: Concluding Observations of the Committee on Economic, Social and Cultural Rights \u2013 Germany, (United Nations), December 1998<\/p>\n<p>15. Annual Report of the Office of the Protection of the Constitution, Federal Ministry of Interior, 1999<\/p>\n<p>16. Facts and Figures on the Situation of Foreigners in the Federal Republic of Germany, Federal Government\u2019s Commissioner for Foreigners\u2019 Issues, June 1999<\/p>\n<p>17. 15th Report of the Federal Republic of Germany pursuant to Article 9 on the International Convention on the Elimination of all Forms of Racial Discrimination, 7 June 2000<\/p>\n<p>18. Information supplied by the German authorities on issues arising directly out of ECRI\u2019s first report<\/p>\n<p>19. Ministry of Interior comment concerning ECRI\u2019s first report<\/p>\n<p>20. Response of the German authorities to ECRI questionnaire, December 1994<\/p>\n<p>21. Survey of the Policy and Law Concerning Foreigners in the Federal Republic of Germany, The Federal Ministry of the Interior, March 1998<\/p>\n<p>22. US Department of State \u201cGermany Country Report on Human Rights Practices for 1999\u201d, February 2000<\/p>\n<p>23. Amnesty International, Report 2000: Germany<\/p>\n<p>24. Amnesty International, Report 1999: Germany<\/p>\n<p>25. European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions, Preventing Racism at the Workplace \u2013 Germany, Working Paper No: WP\/95\/43\/EN<\/p>\n<p>26. International Helsinki Federation for Human Rights, Annual Report 1999 on Germany<\/p>\n<p>27. IRR European Race Bulletin, No. 31, Nov. 1999<\/p>\n<p>28. Pro Asyl, German Asylum Policy After the Change of Government, Autumn 1998<\/p>\n<p>29. Statewatch, September-October 1999, (Vol. 9 no. 5)<\/p>\n<p>30. \u201cWorld Racism Report 1998\u201d, Anatolian Science and Technology Strategies Research Institute, September 1999<\/p>\n<p>31. Cohen, Roger, \u201cNew Xenophobia Alarms Germany: Silence Abets Anti-immigrant Attacks, Foreign Minister Asserts\u201d, New York Times Service, 28 August 2000<\/p>\n<p>32. Hooper, John, \u201cGerman Prosecutor Steps up War on Racist Crimes\u201d, The Guardian, 23 August 2000<\/p>\n<p>33. Kahane, Anetta, Fighting Racism and Anti-Democratic Nationalism, RAA<\/p>\n<p>34. Beck, Marieluise, \u201cGuest Commentary: Combating Xenophobia\u201d, Deutschland Magazine, 5\/2000<\/p>\n<p>35. Wild, Tammy, \u00ab Christian Democrats play race card in Germany \u00bb, Searchlight Magazine, March 1999<\/p>\n<p>36. Doomernik, Jeroen, \u201cThe effectiveness of integration policies towards immigrants and their descendants in France, Germany and the Netherlands\u201d, International Migration Papers 27,<\/p>\n<p>37. Geiger, Klaus F., \u00ab Le d\u00e9bat actuel sur le code de la nationalit\u00e9 en Allemagne \u00bb, Regards Crois\u00e9s France-Allemagne, N0 1223 \u2013 Janvier-f\u00e9vrier 2000<\/p>\n<p>38. Gunter, Hoffman, \u201cStrategies against Right-wing Extremism\u201d, Deutschland Magazine, 5\/2000-11-24<\/p>\n<p>39. Radtke, Frank-Olaf, \u201cInstitutional Discrimination. A theoretical approach to organizational forms of exclusion\u201d, International Conference at European Research Centre on Migration and Ethnic Relations, April 1998<\/p>\n<p>40. Reitz, Jeffrey G.; Frick, Joackim R.; Calabrese, Tony; Wagner, Gert C; \u201cThe institutional framework of ehtnic employment disadvantage: a comparison of Germany and Canada\u201d, Journal of Ethnic and Migration Studies, Vol. 25, No. 3: 397-443, July 1999<\/p>\n<p>41. Von M\u00fcnch\/Kunig, Grundgesetz, vol. 1, 4th ed., Munich<\/p>\n<p>___________<\/p>\n<p>[1] Siehe: Fragen von besonderem Interesse, Rassistische und antisemitische Gewalt und Bel\u00e4stigung<br \/>\n[2] Siehe: Fragen von besonderem Interesse, Die Herausforderung von Integration, Rassistische und antisemitische Gewalt und Bel\u00e4stigung<br \/>\n[3] Siehe: Fragen von besonderem Interesse, Rassistische und antisemitische Gewalt und Bel\u00e4stigung<br \/>\n[4] Siehe: Fachorgane und andere Institutionen<br \/>\n[5] Siehe: Fragen von besonderem Interesse, Die Herausforderung der Integration<br \/>\n[6] Siehe: Fragen von besonderem Interesse, Rassistische und antisemitische Gewalt und Bel\u00e4stigung<br \/>\n[7] Siehe: Bestimmungen des Zivil- und Verwaltungsrechts<br \/>\n[8] Siehe: Fragen von besonderem Interesse, Rassistische und antisemitische Gewalt<br \/>\n9 Siehe: Fragen von besonderem Interesse, Die Herausforderung der Integration, Rassistische und antisemitische Gewalt<br \/>\n10 Siehe: Fragen von besonderem Interesse, Rassistische und antisemitische Gewalt<br \/>\n11 Statistik von Ende 1999<br \/>\n12 Siehe oben, Bestimmungen des Strafrechts<br \/>\n13 Siehe Bestimmungen des Zivil\u2014und Verwaltungsrechts<br \/>\n14 Siehe auch den Abschnitt Medien oben<br \/>\n15 Siehe oben N. Meinungsklima<\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3278\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3278&text=Zweiter+Bericht+%C3%BCber+Deutschland.+verabschiedet+am+15.+Dezember+2000.+Stra%C3%9Fburg%2C+3.+Juli+2001\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3278&title=Zweiter+Bericht+%C3%BCber+Deutschland.+verabschiedet+am+15.+Dezember+2000.+Stra%C3%9Fburg%2C+3.+Juli+2001\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3278&description=Zweiter+Bericht+%C3%BCber+Deutschland.+verabschiedet+am+15.+Dezember+2000.+Stra%C3%9Fburg%2C+3.+Juli+2001\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Download: PDF, WORD Dokument FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3278\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[12],"tags":[],"class_list":["post-3278","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-europaeische-kommission-gegen-rassismus-und-intoleranz"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3278","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3278"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3278\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3281,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3278\/revisions\/3281"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3278"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3278"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3278"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}