{"id":3258,"date":"2021-09-19T08:45:09","date_gmt":"2021-09-19T08:45:09","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3258"},"modified":"2021-09-19T08:45:09","modified_gmt":"2021-09-19T08:45:09","slug":"dritter-bericht-ueber-deutschland-verabschiedet-am-5-dezember-2003-strassburg-den-8-juni-2004","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3258","title":{"rendered":"Dritter Bericht \u00fcber Deutschland. Verabschiedet am 5. Dezember 2003. Stra\u00dfburg, den 8. Juni 2004"},"content":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz<\/p>\n<p>Download: <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/DEU-CbC-III-2004-023-DEU.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF<\/a>, <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/DEU-CbC-III-2004-023-DEU.docx\">WORD<\/a> Dokument<!--more--><\/p>\n<h2>Dritter Bericht \u00fcber Deutschland<\/h2>\n<p>Verabschiedet am 5. Dezember 2003<br \/>\nStra\u00dfburg, den 8. Juni 2004<\/p>\n<p><strong>Vorwort<\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission gegen Intoleranz und Rassismus (ECRI) wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Sie ist ein unabh\u00e4ngiges Gremium, das \u00fcber die Einhaltung der Menschenrechte wacht, wenn es um Fragen von Rassismus und Intoleranz geht. Die Mitglieder der Kommission sind unabh\u00e4ngig und unparteiisch. Sie werden aufgrund ihrer moralischen Autorit\u00e4t und ihres anerkannten Sachverstands in Fragen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz ernannt.<\/p>\n<p>Einen wesentlichen Teil der Arbeit von ECRI bilden die L\u00e4nderberichte. ECRI untersucht der Reihe nach die Situation hinsichtlich Rassismus und Intoleranz in allen Mitgliedsstaaten des Europarats und gibt Anregungen und Empfehlungen f\u00fcr geeignete Schritte zur L\u00f6sung der festgestellten Probleme.<\/p>\n<p>Bei diesen Untersuchungen und L\u00e4nderberichten werden alle Mitgliedsstaaten des Europarats gleich behandelt. Die L\u00e4nder werden im Durchschnitt alle 4-5 Jahre besucht; jedes Jahr kommen 9 \u2013 10 L\u00e4nder dran. Die erste Runde wurde 1998 abgeschlossen, die zweite Ende 2002. Die dritte Runde begann im Januar 2003.<\/p>\n<p>Die Berichte der dritten Runde pr\u00fcfen, ob und mit welchem Erfolg Beanstandungen weiterverfolgt wurden und was etwaige Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung der wichtigsten Empfehlungen vorausgegangener ECRI-Berichte gebracht haben. Die dritte Berichtsrunde geht auch auf \u201ebesondere Probleme\u201c ein, die sich je nach der Situation in den verschiedenen L\u00e4ndern ergeben haben. Diese Probleme werden dann in dem jeweiligen Bericht besonders gr\u00fcndlich untersucht.<\/p>\n<p>Die Arbeitsmethoden umfassen die Durchsicht schriftlicher Unterlagen, einen Kontaktbesuch in dem betroffenen Land und anschlie\u00dfend ein vertrauliches Gespr\u00e4ch mit den Staatsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Die ECRI-Berichte sind nicht das Ergebnis von Auskunftsersuchen oder Zeugenbefragungen. Ihre Feststellungen beruhen auf einer Vielzahl von Informationen aus den verschiedensten Quellen. Zahlreiche nationale und internationale schriftliche Quellen werden gesichtet. Bei den Besuchen vor Ort werden Gespr\u00e4che mit den betroffenen (staatlichen und nichtstaatlichen) Stellen gef\u00fchrt, um ein m\u00f6glichst genaues Bild zu bekommen. Die Praxis vertraulicher Gespr\u00e4che mit den Staatsbeh\u00f6rden gestattet es diesen, notfalls Erg\u00e4nzungen zum Berichtsentwurf vorzuschlagen, um etwaige Irrt\u00fcmer tats\u00e4chlicher Art im Bericht zu berichtigen. Zum Abschluss des Gespr\u00e4chs steht es den Staatsbeh\u00f6rden frei zu verlangen, dass ihr Standpunkt dem Schlussbericht von ECRI als Anhang beigeheftet wird.<\/p>\n<p>Der folgende Bericht wurde von ECRI in voller Eigenverantwortung erstellt. Er erstreckt sich auf die Situation, wie sie am 5. Dezember 2003 bestand. Nach diesem Zeitpunkt erfolgte Entwicklungen sind von der folgenden Untersuchung nicht erfasst und folglich auch bei den Schlussfolgerungen und Vorschl\u00e4gen von ECRI nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><strong>Zusammenfassung der Ergebnisse<\/strong><\/p>\n<p>Seit der Ver\u00f6ffentlichung des zweiten ECRI-Berichts \u00fcber Deutschland hat es in einer ganzen Anzahl von Bereichen, die im Bericht hervorgehoben werden, Fortschritte gegeben.<\/p>\n<p>Die Umsetzung der \u00c4nderungen des Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetzes, das am 1. Januar 2000 in Kraft trat, hat dazu gef\u00fchrt, dass eine Reihe von schon lange in Deutschland lebende Ausl\u00e4nder und in Deutschland geborene Kinder die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit erworben haben. Ein Zuwanderungsgesetz ist in Vorbereitung und wird gegenw\u00e4rtig im Parlament diskutiert. In dem Gesetz spiegelt sich ein gradueller \u00dcbergang zur Selbstwahrnehmung Deutschlands als Einwanderungsland wieder, zu dessen Pflichten auch die F\u00f6rderung einer integrierten Gesellschaft geh\u00f6rt. Bei der Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und antisemitischer Gewalt verfolgen die deutschen Beh\u00f6rden inzwischen einen multidimensionaleren Ansatz. Neben Ma\u00dfnahmen gegen Aktivit\u00e4ten von Rechtsextremisten zielt ein solcher Ansatz auch auf die in der deutschen Gesellschaft insgesamt herrschenden Bedingungen, die solcher Gewalt zugrunde liegen. Dazu geh\u00f6rt unter anderem die Finanzierung lokaler Initiativen zur Festigung einer demokratischen Zivilgesellschaft. Vor allem in den Bereichen Besch\u00e4ftigung und Bildung hat es eine Reihe von Initiativen gegeben, mit denen haupts\u00e4chlich die Lage von Minderheitengruppen verbessert und die Rassendiskriminierung bek\u00e4mpft werden sollte. Dar\u00fcber hinaus ist ein Anti-Diskriminierungsgesetz in Vorbereitung, das nach gegenw\u00e4rtigen Pl\u00e4nen im Laufe des Jahres 2004 verabschiedet werden soll.<\/p>\n<p>Doch trotz solcher Initiativen bieten rassistisch, ausl\u00e4nderfeindlich und antisemitisch motivierte Gewalt aus der Sicht von ECRI weiterhin Anlass zur Sorge in Deutschland. Betroffen sind insbesondere Asylbewerber, Angeh\u00f6rige der j\u00fcdischen Gemeinde, Roma und Sinti. Angeh\u00f6rige erkennbarer Minderheiten scheinen solcher Gewalt besonders stark ausgesetzt zu sein. Weitere Anstrengungen m\u00fcssen unternommen werden um sicherzustellen, dass Nichtstaatsangeh\u00f6rigen und Einwanderern in allen Bereichen des \u00f6ffentlichen Lebens die gleichen M\u00f6glichkeiten offen stehen wie der \u00fcbrigen Bev\u00f6lkerung in Deutschland. In dieser Hinsicht bedarf es nach wie vor einer Anpassung des rechtlichen Rahmens f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung. Handlungsbedarf besteht angesichts der Stigmatisierung von Einwanderern, Asylbewerbern und Fl\u00fcchtlingen in der \u00f6ffentlichen Debatte; die positive Rolle von Zuwanderung muss deutlicher hervorgehoben werden. Eine ernsthafte Herausforderung stellen Antisemitismus und Islamophobie, Vorurteile und die Diskriminierung von Minderheitengruppen, Roma und Sinti dar.<\/p>\n<p>In diesem Bericht empfiehlt ECRI den deutschen Beh\u00f6rden in einer Anzahl von Bereichen weitere Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. Empfohlen wird u.a. die Fortf\u00fchrung und Intensivierung von Ma\u00dfnahmen zur effektiven Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und antisemitisch motivierter Gewalt. Bei der Gestaltung der Zuwanderungs- und Integrationspolitik sollten die positive Rolle der Zuwanderung und die Tatsache, dass Einwanderer einen festen Bestandteil der deutschen Gesellschaft bilden, st\u00e4rker ber\u00fccksichtigt werden. ECRI empfiehlt auch, den Umfang der Gesetze gegen Rassismus und Rassendiskriminierung auszudehnen und sie wirkungsvoller umzusetzen, vor allem um die Aufmerksamkeit st\u00e4rker auf die rassistische Dimension von Straftaten zu lenken. Um die Lage von Minderheitengruppen im Hinblick auf gleichen Zugang und gleiche M\u00f6glichkeiten in solchen Bereichen wie Besch\u00e4ftigung, Bildung und Wohnen zu verbessern, empfiehlt ECRI weitergehende Initiativen, auch im Gesetzgebungsbereich. Dar\u00fcber hinaus werden Empfehlungen ausgesprochen, die auf die vollst\u00e4ndige Wahrung der Rechte von Asylbewerbern und Personen mit geduldetem Aufenthalt in Deutschland abzielen.<\/p>\n<p><strong>I. WEITERVERFOLGUNG DER EMPFEHLUNGEN IM ZWEITEN ECRI-BERICHT \u00dcBER DEUTSCHLAND<\/strong><\/p>\n<p><strong>Internationale Rechtsinstrumente<\/strong><\/p>\n<p>1. In ihrem zweiten Bericht \u00fcber Deutschlandempfahl ECRI Deutschland, die Erkl\u00e4rung nach Artikel 14 des Internationalen \u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) abzugeben und es Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen dadurch zu erm\u00f6glichen, Beschwerden vor dem Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung (CERD) einzulegen. ECRI empfahl Deutschland ferner, das Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechtsstellung von Wanderarbeitnehmern zu ratifizieren. Weiter empfahl ECRI Deutschland, das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber die Staatsangeh\u00f6rigkeit, die Revidierte Europ\u00e4ische Sozialcharta sowie das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber die Beteiligung von Ausl\u00e4ndern am \u00f6ffentlichen Leben auf kommunaler Ebene zu unterzeichnen und zu ratifizieren.<\/p>\n<p>2. ECRI stellt mit Genugtuung fest, dass Deutschland im September 2001 die Erkl\u00e4rung nach Art, 14 ICERD abgegeben hat. Deutschland hat zwar noch nicht das Protokoll Nr. 12 zur EMRK ratifiziert, doch stellt ECRI fest, dass darauf hin gearbeitet wird.. Das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer , das Deutschland 1977 unterzeichnet hat, wurde noch nicht ratifiziert. ECRI nimmt zur Kenntnis, dass Deutschland im Februar 2002 das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber die Staatsangeh\u00f6rigkeit unterzeichnet, aber bisher noch nicht ratifiziert hat. Deutschland hat die Revidierte Europ\u00e4ische Sozialcharta noch nicht unterzeichnet, doch hat ECRI erfahren, dass die M\u00f6glichkeit einer Unterzeichnung derzeit gepr\u00fcft wird. Ferner wurde berichtet, dass auch die Unterzeichnung des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Beteiligung von Ausl\u00e4ndern am \u00f6ffentlichen Leben auf kommunaler Ebene vorbereitet wird. Die deutschen Beh\u00f6rden wiesen allerdings darauf hin, dass die Anwendung von Abschnitt C dieses \u00dcbereinkommens, wonach Ausl\u00e4nder das aktive und passive Wahlrecht erhalten, nicht in Frage komme.<\/p>\n<p>3. ECRI nimmt zur Kenntnis, dass Deutschland im Januar 2003 das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Datennetzkriminalit\u00e4t bez\u00fcglich der Kriminalisierung von Handlungen rassistischer oder fremdenfeindlicher Art, begangen durch Computersysteme unterzeichnet hat. ECRI stellt ferner fest, dass Deutschland das Internationale \u00dcbereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangeh\u00f6rigen noch nicht unterzeichnet hat.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>4. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, sobald als m\u00f6glich das Protokoll Nr. 12 zur EMRK zu ratifizieren. Ferner empfiehlt ECRI die Ratifizierung des Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens \u00fcber die Staatsangeh\u00f6rigkeit und des Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens \u00fcber die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer. Weiter erneuert ECRI seine Aufforderung an Deutschland, die Revidierte Europ\u00e4ische Sozialcharta und das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber die Beteiligung von Ausl\u00e4ndern am \u00f6ffentlichen Leben auf kommunaler Ebenezu unterzeichnen und zu ratifizieren. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, die in den Abschnitten A, B und C des genannten \u00dcbereinkommens enthaltenen Bestimmungen anzuwenden. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Datennetzkriminalit\u00e4t sowie die Unterzeichnung und Ratifizierung des Internationalen \u00dcbereinkommens zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangeh\u00f6rigen.<\/p>\n<p><strong>Verfassungs- und sonstige grundlegende Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Staatsangeh\u00f6rigkeitsrecht<\/strong><\/p>\n<p>5. Angesichts des hohen Ausl\u00e4nderanteils an der deutschen Bev\u00f6lkerung und des Umstands, dass ein gro\u00dfer Teil der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung schon lange in Deutschland lebt und schon dort geboren , begr\u00fc\u00dfte ECRI in seinem zweiten Bericht die zum 1. Januar 2000 in Kraft getretene Neufassung des Staatsangeh\u00f6rigkeitsrechts als positiven Schritt zur erleichterten Einb\u00fcrgerung dieses Personenkreises. Die neue Gesetzesfassung verk\u00fcrzte die f\u00fcr einen Einb\u00fcrgerungsantrag erforderliche Aufenthaltszeit betr\u00e4chtlich. Auch ist nunmehr vorgesehen, dass in Deutschland geborene Kinder ausl\u00e4ndischer Eltern automatisch deutsche Staatsb\u00fcrger werden, sofern mindestens ein Elternteil acht Jahre lang mit Aufenthaltsberechtigung oder drei Jahre lang mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis legal in Deutschland gelebt hat. Im zweiten Bericht nahm ECRI auch zur Kenntnis, dass Ausl\u00e4nder, welche die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit erwerben m\u00f6chten, auch weiterhin von Ausnahmef\u00e4llen abgesehen \u2013 ihre bisherige Staatsangeh\u00f6rigkeit aufgeben m\u00fcssen. ECRI stellte ferner fest, dass Kinder, die nach der neuen Regelung mit der Geburt eine doppelte Staatsangeh\u00f6rigkeit (die deutsche und eine andere) erwerben, sich bis zum Alter von 23 Jahren f\u00fcr eine der beiden entscheiden m\u00fcssen. ECRI empfahl deshalb den deutschen Beh\u00f6rden eine flexiblere Handhabung des Problems der Doppelstaatlichkeit. ECRI forderte die deutschen Beh\u00f6rden ferner auf, die praktische Anwendung der Einb\u00fcrgerungskriterien (z.B. ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache, Grundgesetztreue, keine Vorstrafen und die F\u00e4higkeit, f\u00fcr den eigenen Unterhalt zu sorgen) zu \u00fcberpr\u00fcfen und etwaige Probleme willk\u00fcrlicher oder diskriminierender Anwendung aufzugreifen.<\/p>\n<p>6. Seit dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung haben \u00fcber 500 000 Personen die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft durch Einb\u00fcrgerung erworben (ca. 186 000 Im Jahre 2000, 178 000 im Jahre 2001 und 155 000 im Jahre 2002). ECRI stellt fest, dass die Einb\u00fcrgerungsrate im Vergleich zu den dem Inkrafttreten der neuen Regelung vorausgegangenen drei Jahren um j\u00e4hrlich 56 % gestiegen ist. Zus\u00e4tzlich dazu wurden etwa 41 000 in Deutschland geborene Kinder ausl\u00e4ndischer Eltern im Jahre 2000 Deutsche. 2001 waren es ca. 39 000. ECRI begr\u00fc\u00dft diese Entwicklung, stellt aber fest, dass ein betr\u00e4chtlicher Prozentsatz von Ausl\u00e4ndern, die lange genug in Deutschland gelebt haben, um die Einb\u00fcrgerung beantragen zu k\u00f6nnen, noch immer ohne deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft in Deutschland lebt. Darunter sind besonders viele T\u00fcrken, auch wenn sie 40 % der eingeb\u00fcrgerten Ausl\u00e4nder ausmachen. Einer der Hauptgr\u00fcnde hierf\u00fcr scheint das Erfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangeh\u00f6rigkeit zu sein. Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangeh\u00f6rigkeit ist nur in Ausnahmef\u00e4llen gestattet, z.B. f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge, B\u00fcrger von Staaten, deren Gesetzgebung keinen Verzicht auf die Staatsb\u00fcrgerschaft erlaubt, sowie \u2013 im Falle der Gegenseitigkeit \u2013 B\u00fcrger der Europ\u00e4ischen Union (EU). Die deutschen Beh\u00f6rden haben darauf hingewiesen, dass mit R\u00fccksicht auf das allgemeine Ziel der F\u00f6rderung gesellschaftlicher Integration der Schwerpunkt derzeit auf den im Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes[1] skizzierten Ma\u00dfnahmen und nicht auf einer erneuten Er\u00f6ffnung der Debatte \u00fcber Doppelstaatlichkeit liegt.<\/p>\n<p>7. Die deutschen Beh\u00f6rden verf\u00fcgen \u00fcber keine verl\u00e4sslichen Angaben \u00fcber die Zahl abgelehnter Einb\u00fcrgerungsantr\u00e4ge und die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr. Ablehnende Bescheide werden jedoch stets schriftlich begr\u00fcndet und k\u00f6nnen angefochten werden, was auch vorkommt. ECRI hat keine Initiative zur \u00dcberwachung der praktischen Handhabung der Einb\u00fcrgerungskriterien festgestellt, um etwaigen F\u00e4llen \u00fcbertrieben enger Auslegung der Kriterien oder unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung auf die Spur zu kommen Es ist ECRI allerdings zu Ohren gekommen, dass diese Kriterien, vor allem das Erfordernis entsprechender Deutschkenntnisse und die F\u00e4higkeit, f\u00fcr den eigenen Unterhalt aufkommen zu k\u00f6nnen, mitunter \u00fcbertrieben eng ausgelegt werden.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>8. ECRI unterst\u00fctzt die Bem\u00fchungen der deutschen Beh\u00f6rden, schon lange in Deutschland lebenden Ausl\u00e4ndern und in Deutschland geborenen Personen den Erwerb der Staatsb\u00fcrgerschaft zu erleichtern. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, auch weiterhin die \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber eine flexiblere Handhabung des Problems der doppelten Staatsb\u00fcrgerschaft zu f\u00f6rdern. Wie im zweiten ECRI-Bericht angeregt, k\u00f6nnte man z.B. versuchen, der \u00d6ffentlichkeit st\u00e4rker bewusst zu machen, wie viele Personen bereits mehrere Staats-angeh\u00f6rigkeiten besitzen, und dem Eindruck entgegenzutreten, dass ein solcher Status betr\u00e4chtliche Vorteile bringe. Ferner bittet ECRI die deutschen Beh\u00f6rden, die praktische Anwendung der Einb\u00fcrgerungskriterien zu \u00fcberwachen, um einer etwaigen systematisch erfolgenden \u00fcbertrieben engen Auslegung solcher Kriterien oder unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Staatsangeh\u00f6rigkeit und nationaler oder ethnischer Herkunft auf die Spur zu kommen.<\/p>\n<p><strong>Strafrechtsbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>9. Die deutschen Beh\u00f6rden haben ECRI mitgeteilt, dass die nach dem zweiten ECRI-Bericht am h\u00e4ufigsten angewandten , f\u00fcr den Aufgabenbereich von ECRI einschl\u00e4gigen strafrechtlichen Bestimmungen in \u00a7 130 StGB zu finden sind. Dieser Paragraph untersagt die Aufstachelung zu Hass und Gewalt gegen Teile der Bev\u00f6lkerung (\u00a7 130 Abs.1), und zwar auch durch Verbreitung von Schriften oder in Rundfunk- und Fernsehsendungen (\u00a7 130 Abs.2). Ferner untersagt \u00a7 130 die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des unter der nationalsozialistischen Herrschaft begangenen V\u00f6lkermords (\u00a7 130 Abs.3), und zwar auch hier einschlie\u00dflich der Verbreitung von Schriften (\u00a7 130 Abs.4). Andere h\u00e4ufig angewandte Bestimmungen sind \u00a7 86a StGB, der die Verbreitung und Verwendung von Kennzeichen verfassungs Organisationen verbietet, sowie \u00a7 86 StGB, der die Verbreitung von Propaganda verfassungsfeindlicher Organisationen unter Strafe stellt. Ferner gab es F\u00e4lle, in denen \u00a7 85 StGB, der die Fortf\u00fchrung der Aktivit\u00e4ten einer verbotenen Organisation untersagt, angewandt wurde.<\/p>\n<p>10. \u00a7 46 StGB z\u00e4hlt verschiedene, bei der Strafzumessung zu ber\u00fccksichtigende Umst\u00e4nde auf, wobei allgemein auf die Beweggr\u00fcnde und Ziele des T\u00e4ters abgestellt wird. Rassistische Beweggr\u00fcnde einer Tat k\u00f6nnen daher in diesem Zusammenhang ber\u00fccksichtigt werden. Die deutschen Beh\u00f6rden haben von F\u00e4llen berichtet, in denen wegen der rassistischen Beweggr\u00fcnde der T\u00e4ter strengere Urteile gef\u00e4llt wurden. Wie bereits im zweiten ECRI-Bericht bemerkt wurde, betrachtet der BGH bei Mord Rassismus als erschwerenden Umstand. ECRI stellt jedoch fest, dass trotz der Empfehlungen im zweiten Bericht das deutsche Strafrecht nicht ausdr\u00fccklich bestimmt, dass rassistische Beweggr\u00fcnde bei der Urteilsfindung strafversch\u00e4rfend zu werten sind.<\/p>\n<p>11. In allgemeiner Hinsicht weisen Nichtregierungsorganisationen, die sich dem Kampf gegen Rassismus und rassische Diskriminierung verschrieben haben, darauf hin, dass das deutsche Strafrecht zwar umfassende Bestimmungen gegen zahlreiche Unternehmungen rechtsextremer Organisationen und ihrer Mitglieder enth\u00e4lt und das Verbot solcher Organisationen erlaubt, dass aber die bestehende Gesetzgebung nicht immer darauf abgestellt ist, den rassistischen Hintergrund von Straftaten aufzuhellen.<\/p>\n<p>12. Im zweiten Bericht betonte ECRI die Notwendigkeit, bei der Aus- und Fortbildung von Polizisten, Staatsanw\u00e4lten, Richtern und Anw\u00e4lten auf die gesetzlichen Bestimmungen gegen rassistisch, fremdenfeindlich oder antisemitisch motivierte Straftaten hinzuweisen. ECRI wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass der Kampf gegen Rassismus und rassische Diskriminierung einen hohen Stellenwert in den Programmen der Fortbildungseinrichtungen f\u00fcr Richter, Staatsanw\u00e4lte und andere juristische Berufe habe. Nichtregierungsorganisationen berichten von Fortschritten bei der Anwendung der bestehenden Strafbestimmungen durch die Justizbeh\u00f6rden in einigen, aber nicht in allen L\u00e4ndern.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>13. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden eine sorgf\u00e4ltige \u00dcberwachung der Wirksamkeit der bestehenden Strafbestimmungen im Aufgabenbereich von ECRI. Die deutschen Beh\u00f6rden werden gebeten zu pr\u00fcfen, in welchem Ausma\u00df das geltende Strafrecht die Justiz in die Lage versetzt, den rassistischen Hintergrund von Straftaten aufzuhellen. Hierzu weist ECRI die deutschen Beh\u00f6rden auf ihre Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 7[2] hin, die verschiedene Handlungen aufz\u00e4hlt, die ECRI unter Strafe gestellt sehen m\u00f6chte. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden insbesondere, ausdr\u00fccklich im Gesetz zu verankern, dass rassistische Beweggr\u00fcnde bei allen Straftatenals strafsch\u00e4rfend zu werten sind.<\/p>\n<p>14. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, weiterhin und verst\u00e4rkt daf\u00fcr zu sorgen, dass bei der Aus- und Fortbildung von Strafvollzugsbeamten, Staatsanw\u00e4lten, Richtern und Rechtsanw\u00e4lten auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Bek\u00e4mpfung rassistischer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Straftaten hingewiesen wird und dies in allen Bundes\u00e4ndern geschieht.<\/p>\n<p><strong>B\u00fcrgerlichrechtliche und verwaltungsrechtliche Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>15. Im zweiten Bericht empfahl ECRI Deutschland, in Schl\u00fcsselbereichen wie Wohnungswesen, Bildungswesen, Gesundheitswesen, Arbeitsmarkt, Warenverkehr und Dienstleistungen in Erg\u00e4nzung zum Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG spezifische gesetzliche Bestimmungen gegen Diskriminierung zu erlassen. ECRI nahm zur Kenntnis, dass diese Frage derzeit im Rahmen der Richtlinie (2000\/43\/EC) des Europ\u00e4ischen Rates zur Anwendungdes Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischenHerkunft (2000\/43\/EC) gepr\u00fcft werde. ECRI hoffte, dass diese Pr\u00fcfung rasch zum gew\u00fcnschten Erfolg f\u00fchren werde.<\/p>\n<p>16. Zwar wurde bisher kein besonderes Gesetz gegen Diskriminierung erlassen, jedoch haben die deutschen Beh\u00f6rden ECRI mitgeteilt, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf ausgearbeitet wurde und dem Parlament noch 2004 vorgelegt werden soll. Der Entwurf sieht ein ganzes Paket von Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung von \u2013 unter anderem \u2013 der Richtlinien 2000\/43\/EC und 2000\/78\/EC des Europ\u00e4ischen Rates vor, mit denen ein allgemeiner Rahmen zur Gleichbehandlung bei Arbeit und Besch\u00e4ftigung vorgegeben wird. Die deutschen Beh\u00f6rden haben mitgeteilt, dass sie zweierlei gesetzliche Regelungen vorschlagen werden: eine Reihe von Bestimmungen zu allgemeinen Aspekten der Diskriminierung im Bereich des b\u00fcrgerlichen Rechts, die alle Gebiete des \u00f6ffentlichen Lebens umfassen, sowie Bestimmungen gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in der Berufsausbildung. Die genauen Diskriminierungsgr\u00fcnde, die von der allgemeinen b\u00fcrgerlichrechtlichen Gesetzgebung erfasst werden sollen, ist noch nicht klar.<\/p>\n<p>17. ECRI wiest die deutschen Beh\u00f6rden auf ihre Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 7 hin, wo im Einzelnen aufgez\u00e4hlt wird, welche b\u00fcrgerlichrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen gegen rassische Diskriminierung nach Ansicht von ECRI n\u00f6tig sind. Auch wenn ECRI die Einzelheiten des in Vorbereitung befindlichen Gesetzesentwurfs noch nicht kennt, so spricht ECRI doch in der erw\u00e4hnten Allgemeinen Politik-Empfehlung Probleme an, die auch von deutschen Nichtregierungsorganisationen im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz aufgeworfen wurden. Solche Probleme sind vor allem: das Erfordernis sicherzustellen, dass gesetzliche Bestimmungen gegen Diskriminierung f\u00fcr alle \u00f6ffentlichen Beh\u00f6rden sowie f\u00fcr alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen gelten, und zwar sowohl im \u00f6ffentlichen wie im privaten Bereich; die Verpflichtung aller \u00f6ffentlichen Beh\u00f6rden, die Gleichbehandlung zu f\u00f6rdern und rassische Diskriminierung zu verhindern; das Erfordernis, die Beweislast beiden, dem angeblichen Opfer sowie der diskriminierenden Stelle oder Person zu gleichen Teilen aufzub\u00fcrden; das Erfordernis sicherzustellen, dass Organisationen , die ein berechtigtes Interesse haben, Rassismus und rassische Diskriminierung zu bek\u00e4mpfen, das Recht haben, F\u00e4lle den zust\u00e4ndigen Justizbeh\u00f6rden anzuzeigen. ECRI m\u00f6chte ferner betonen, dass die Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 7 die Empfehlung enth\u00e4lt, dass das Gesetz ausdr\u00fccklich Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangeh\u00f6rigkeit oder nationaler oder v\u00f6lkischer Herkunft verbietet.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>18. ECRI begr\u00fc\u00dft die Bem\u00fchungen der deutschen Beh\u00f6rden, gesetzliche Bestimmungen gegen Diskriminierung in allen Bereichen des \u00f6ffentlichen Lebens zu erlassen, und hofft, dass die notwendige Gesetzesvorlage bald fertiggestellt und dem Parlament zugeleitet wird. ECRI bittet die deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass bei der Pr\u00fcfung der verschiedenen M\u00f6glichkeiten das Erfordernis, den Opfern rassischer Diskriminierung den bestm\u00f6glichen Schutz zu gew\u00e4hren, ber\u00fccksichtigt wird. In diesem Zusammenhang empfiehlt ECRI den deutschen Beh\u00f6rden dringend, die Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 7 zu ber\u00fccksichtigen, vor allem hinsichtlich der oben genannten Bereiche.<\/p>\n<p><strong>Besondere Gremien und andere Einrichtungen<\/strong><\/p>\n<p>19. Im zweiten Bericht empfahl ECRI Deutschland, auf Bundesebene eine besondere Stelle zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und rassischer Diskriminierung zu schaffen, die u.a. daf\u00fcr zust\u00e4ndig w\u00e4re, die Opfer von Rassismus und rassischer Diskriminierung bei ihren Beschwerden zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>20. Die deutschen Beh\u00f6rden sind dabei, die Schaffung einer solchen Stelle im Rahmen der Debatte \u00fcber den Erlass gesetzlicher Bestimmungen gegen Diskriminierung[3] zu pr\u00fcfen. Die Allgemeinen Politik-Empfehlungen von ECRI geben Richtlinien zu Stellung, Rolle und Aufgaben solche staatlichen Stellen. ECRI m\u00f6chte besonders die in der Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 2[4] gemachten Empfehlungen betonen, wonach solche Gremien unabh\u00e4ngig und rechenschaftspflichtig sein m\u00fcssen. ECRI m\u00f6chte ferner unterstreichen, dass die Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 7 die Empfehlung enth\u00e4lt, dass solche besonderen staatlichen Stellen u.a. f\u00fcr Folgendes zust\u00e4ndig sein sollen: den Opfern zu helfen, vorgetragene F\u00e4lle zu untersuchen, vor Gericht zu bringen und am Gerichtsverfahren teilzunehmen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu \u00fcberwachen, den Gesetzgeber und die Vollzugsbeh\u00f6rden zu beraten, das Bewusstsein der \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr Fragen des Rassismus und der Rassendiskriminierung zu sch\u00e4rfen sowie politische und praktische Ma\u00dfnahmen zur Sicherstellung der Gleichbehandlung zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>21. Im zweiten Bericht begr\u00fc\u00dfte ECRI die Arbeit der Ausl\u00e4nderbeauftragten der Bundesregierung sowie der Ausl\u00e4nderbeauftragten oder Ausl\u00e4nderbeir\u00e4te auf der Ebene der L\u00e4nder und der St\u00e4dte. ECRI forderte die deutschen Beh\u00f6rden auf, Schwierigkeiten, mit denen solche Gremien zu k\u00e4mpfen hatten, zu beseitigen und sie personell und finanziell entsprechend auszustatten.<\/p>\n<p>22. Seit dem zweiten ECRI-Bericht und in \u00dcbereinstimmung mit der im Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes[5] zum Ausdruck kommenden neuen Politik wurde die Ausl\u00e4nderbeauftragte umbenannt in Beauftragte der Bundesregierung f\u00fcr Migration, Fl\u00fcchtlinge und Integration. Auf der Ebene der L\u00e4nder und der St\u00e4dte stellt ECRI jedoch fest, dass seit dem zweiten Bericht in etlichen F\u00e4llen das Amt des Ausl\u00e4nderbeauftragten oder Beir\u00e4te f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen aufgel\u00f6st oder mit Stellen anderer Zust\u00e4ndigkeit zusammengelegt wurden.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>23. ECRI best\u00e4rkt die deutschen Beh\u00f6rden in ihren Bem\u00fchungen, auf Bundesebene eine besondere Stelle zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und rassischer Diskriminierung zu schaffen. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden dringend, die Allgemeinen Politik-Empfehlungen Nr. 2 und Nr. 7, vor allem hinsichtlich der oben erw\u00e4hnten Bereiche, zu beachten.<\/p>\n<p>24. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, auch weiterhin daf\u00fcr zu sorgen, dass die Beauftragte der Bundesregierung f\u00fcr Migration, Fl\u00fcchtlinge und Integration \u00fcber die n\u00f6tigen Mittel zur Erledigung ihrer Aufgaben verf\u00fcgt. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden ferner, sich daf\u00fcr einzusetzen, dass die Ausl\u00e4nderbeauftragten oder Ausl\u00e4nderbeir\u00e4te der L\u00e4nder und der St\u00e4dte weiter ihrer Arbeit nachgehen k\u00f6nnen, und dabei vor allem sicherzustellen, dass solchen Gremien ausreichende Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt werden und dass eine etwaige Ausweitung ihrer Zust\u00e4ndigkeiten nicht dazu f\u00fchrt, dass Probleme der Wanderarbeiter, Asylanten und Fl\u00fcchtlinge vernachl\u00e4ssigt werden.<\/p>\n<p><strong>Bildungswesen und Bewusstseinsweckung<\/strong><\/p>\n<p>25. Im zweiten Bericht betonte ECRI, wie wichtig es sei, die Erziehung zur Achtung der Menschenrechte in die Lehrpl\u00e4ne aufzunehmen. ECRI unterstrich auch die Notwendigkeit, daf\u00fcr zu sorgen, dass Lehr- und Lernmaterial an Schulen \u00fcber die Vielfalt der deutschen Gesellschaft informiert und diese Vielfalt positiv wertet.<\/p>\n<p>26. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass eine der Hauptaufgaben des von den deutschen Beh\u00f6rden im M\u00e4rz 2001 gegr\u00fcndeten Instituts f\u00fcr Menschenrechte die F\u00f6rderung der Erziehung zur Achtung der Menschenrechte in Deutschland ist. Was jedoch die Menschenrechtserziehung an den Schulen angeht, stellt ECRI fest, dass trotz einer entsprechenden Empfehlung der Bundesbeh\u00f6rden zur Aufnahme von Menschenrechtserziehung in die Lehrpl\u00e4ne aller L\u00e4nder nur wenige L\u00e4nder dem bisher nachgekommen sind. Das Ergebnis ist, dass in den Schulen der meisten L\u00e4nder die Menschenrechte nur in Projektarbeit behandelt werden, auch wenn einige davon dabei besonders auf Fragen von Rassismus und rassischer Diskriminierung abstellen.<\/p>\n<p>27. Ferner empfahlen die Bundesbeh\u00f6rden interkulturelle Erziehung in den Schulen aller Bundesl\u00e4nder \u2013 zwar nicht als eigenes Fach, jedoch als f\u00e4cher\u00fcbergreifendes Thema. ECRI erfuhr, dass im Gro\u00dfen und Ganzen alle L\u00e4nder entsprechende Schritte zugunsten f\u00e4cher\u00fcbergreifender interkultureller Erziehung unternommen haben. ECRI wurde aber auch darauf aufmerksam gemacht, dass die derzeit an deutschen Schulen gebr\u00e4uchlichen Lehr- und Lernmaterialien nicht immer die Vielfalt der deutschen Gesellschaft widerspiegeln. Hinzukommt, dass laut vorliegenden Berichten Bem\u00fchungen zur Entwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrer, Erzieher und aller am schulischen Leben Beteiligten noch nicht sehr weit gediehen sind.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>28. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Erziehung zur Achtung der Menschenrechte als Pflichtfach auf allen Schulstufen in ganz Deutschland eingef\u00fchrt wird. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden auch nachzupr\u00fcfen, in welchem Ma\u00dfe interkulturelle Erziehung auch tats\u00e4chlich im Alltagsleben deutscher Schulen stattfindet, und sicherzustellen, dass Lehr- und Lernmaterialien die Vielfalt der deutschen Gesellschaft widerspiegeln. ECRI fordert auch weitere Ma\u00dfnahmen zur Entwicklung der interkulturellen Kompetenz der Lehrer, Erzieher und aller am schulischen Leben Beteiligten.<\/p>\n<p><strong>Aufnahme und Status von Ausl\u00e4ndern<\/strong><\/p>\n<p>29. Im zweiten Bericht ging ECRI ausf\u00fchrlich auf die Lage der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung in Deutschland ein, die etwa 9 % der Gesamtbev\u00f6lkerung ausmacht. ECRI stellte fest, dass Deutschland trotz der gro\u00dfen Zahl schon lange im Land lebender oder gar dort geborener Ausl\u00e4nder noch immer z\u00f6gert, sich als Einwanderungsland zu betrachten. ECRI fand, dass Einwanderer, auch solche der zweiten oder dritten Generation, die schon in Deutschland geboren sind, in der deutschen Statistik und im \u00f6ffentlichen Sprachgebrauch immer noch als \u201eAusl\u00e4nder\u201c wahrgenommen werden. Das Wort \u201eAusl\u00e4nder\u201c scheint vielfach sogar noch f\u00fcr Leute zu gelten, die schon l\u00e4ngst die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft besitzen. ECRI stellte fest, dass die deutsche Politik gegen\u00fcber diesem Personenkreis weitgehend von einer Gastarbeiter-Perspektive gepr\u00e4gt wurde, d.h. Einwanderer wurden in erster Linie nach ihrem Nutzen als Arbeitskr\u00e4fte bewertet. Folglich oblag es haupts\u00e4chlich der zugewanderten Bev\u00f6lkerung selbst, sich um ihre Eingliederung in die deutsche Gesellschaft zu bem\u00fchen, denn Integrationsma\u00dfnahmen hatten keine Priorit\u00e4t. Der Umstand, dass solche Personen oft keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hatten, wirkte sich dabei negativ auf die M\u00f6glichkeit, sich zu integrieren, aus.<\/p>\n<p>30. In den letzten Jahren machte sich die schon im zweiten ECRI-Bericht angedeutete Betrachtungsweise, der zufolge die deutschen Beh\u00f6rden und Leute, welche die \u00f6ffentliche Meinung pr\u00e4gen, dazu \u00fcbergegangen sind, von Deutschland als Einwanderungsland zu sprechen, immer deutlicher bemerkbar. ECRI h\u00e4lt diesen Wandel in der Betrachtungsweise f\u00fcr wichtig; denn Probleme mit Rassismus und Rassendiskriminierung sind \u2013 wie in anderen Abschnitten des Berichts erw\u00e4hnt \u2013 eng verkn\u00fcpft mit der Stellung und Rolle von Einwanderern und Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft in der deutschen Gesellschaft und der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung dieses Teils der Bev\u00f6lkerung in der Gesellschaft. Diese Tendenz zu einer vergleichsweise positiveren Wertung von Einwanderung f\u00fcr Deutschland hat sich auch bei der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage \u201ezur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsb\u00fcrgern und Ausl\u00e4ndern\u201c (Zuwanderungsgesetz) gezeigt. Die Gesetzesvorlage wurde vom Bundestag angenommen, aber im Juni 2003 vom Bundesrat abgelehnt und befindet sich gegenw\u00e4rtig im Vermittlungsausschuss des Parlaments. Obwohl Nichtregierungsorganisationen darauf hingewiesen haben, dass einige Bestimmungen dieses Zuwanderungsgesetzes umstritten sind, scheint man sich doch einig zu sein, dass die Gesetzesvorlage darauf hindeutet, dass die Rolle der Einwanderung in der deutschen Gesellschaft und die Pflicht und Verantwortung des Staates, die Integartion zu f\u00f6rdern, anerkannt wird.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>31. ECRI erhofft sich weitere Fortschritte beim Bem\u00fchen der deutschen Beh\u00f6rden, in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik nicht nur auf den Nutzen von Zuwanderern als Arbeitskr\u00e4fte abzustellen, sondern Einwanderung an sich als positiv und Einwanderer voll und ganz als Teil der deutschen Gesellschaft anzusehen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Die Situation von Ausl\u00e4ndern<\/strong><\/p>\n<p>32. Die Anwesenheit von Familienmitgliedern ist gef\u00fchlsm\u00e4\u00dfig und psychologisch von Vorteil und wichtig f\u00fcr erfolgreiche Integration. ECRI regte deshalb im zweiten Bericht an zu \u00fcberlegen, ob man nicht die Altersgrenze f\u00fcr zuzugsberechtigte Kinder von Ausl\u00e4ndern heraufsetzen und Besuche von im Ausland lebenden Familienmitgliedern erleichtern k\u00f6nnte. Mit Bedauern stellt ECRI jedoch fest, dass der Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes die Altersgrenze f\u00fcr Kinder, die zu ihren bereits in Deutschland lebenden Eltern ziehen d\u00fcrfen, von 16 auf 12 Jahre herabsetzt und nur f\u00fcr Kinder von Fl\u00fcchtlingen und k\u00fcrzlich eingetroffenen hochqualifizierten Arbeitskr\u00e4ften eine Altersgrenze von 18 Jahren vorsieht. In mehr allgemeiner Hinsicht nimmt ECRI zur Kenntnis, dass Deutschland gegen\u00fcber dem \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber die Rechte des Kindes eine Vorbehaltserkl\u00e4rung des Inhalts abgegeben hat, dass das \u00dcbereinkommen nicht dahingehend ausgelegt werden k\u00f6nne, dass das Recht Deutschlands beschr\u00e4nkt werde, den Zuzug und Aufenthalt von Ausl\u00e4ndern durch Gesetze und Verordnungen zu regeln oder zwischen Deutschen und Ausl\u00e4ndern zu unterscheiden. ECRI hat erfahren, dass diese Erkl\u00e4rung in der Praxis Kinder im Genuss ihrer Rechte in Deutschland beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>33. Wie bereits im zweiten ECRI-Bericht ausgef\u00fchrt wurde, k\u00f6nnen Ausl\u00e4nder aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn sie eine Straftat begangen haben, welche die \u00f6ffentliche Sicherheit verletzt oder bedroht und mit Gef\u00e4ngnis von mindestens drei Jahren bestraft wird. Obwohl Personen unter 21 gr\u00f6\u00dferen Schutz gegen Ausweisung genie\u00dfen, wurde dennoch vermerkt, dass es m\u00f6glich ist, Jugendliche, die in Deutschland geboren sind oder die meiste Zeit ihres Lebens dort verbracht haben, auszuweisen.<\/p>\n<p>34. Im zweiten Bericht empfahl ECRI Deutschland, Ausl\u00e4ndern, die schon lange im Land leben, gewisse politische Rechte wie z.B. das Wahlrecht bei Kommunalwahlen zu gew\u00e4hren. ECRI stellt fest, dass EU-B\u00fcrger noch immer die einzigen Ausl\u00e4nder sind, die aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen genie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>35. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass das Recht auf Privat- und Familienleben sowie die Rechte des Kindes gegen\u00fcber allen in Deutschland lebenden Personen, auch gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern,uneingeschr\u00e4nkt geachtet werden. ECRI wiederholt die Bitte, Kindern den Zuzug zu ihrer Familie und Besuche von im Ausland lebenden Mitgliedern einer Familie zu erleichtern. ECRI ist insoweit der Ansicht, dass die Altersgrenze f\u00fcr zuzugsberechtigte Kinder, die derzeit bei 16 liegt, nicht gesenkt, sondern im Gegenteil f\u00fcr alle Kinder auf 18 erh\u00f6ht werden sollte. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass keine Ausweisung von Ausl\u00e4ndern unter Verletzung ihres Rechts auf Privat- und Familienleben oder unter Verletzung der Rechte des Kindes erfolgt.<\/p>\n<p>36. ECRI empfiehlt Deutschland, auch Ausl\u00e4ndern, die nicht EU-B\u00fcrger sind, aber schon lange in Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen einzur\u00e4umen.<\/p>\n<p>37. Das geplante Zuwanderungsgesetz sieht zum ersten Mal ein Integrationsprogramm von Bund und L\u00e4ndern f\u00fcr Neuank\u00f6mmlinge vor. Personen, die erst k\u00fcrzlich im Rahmen der Familienzusammenf\u00fchrung oder der Einwanderungsbestimmungen f\u00fcr Arbeitskr\u00e4fte ins Land gekommen sind, sowie Fl\u00fcchtlinge sind berechtigt und verpflichtet, an einem Integrationskurs teilzunehmen, sofern sie nicht Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen k\u00f6nnen. Bei dem Kurs geht es in erster Linie um Deutschunterricht, aber auch um andere Aspekte wie deutsche Kultur und Geschichte. Personen, die bereits in Deutschland leben, brauchen solche Kurse nicht zu besuchen, d\u00fcrfen aber teilnehmen, wenn gen\u00fcgend Pl\u00e4tze verf\u00fcgbar sind. Die Teilnahme am Kurs z\u00e4hlt bei der Entscheidung \u00fcber eine Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltserlaubnis der betroffenen Personen. Nichtregierungsorganisationen und Vertreter ausl\u00e4ndischer Gemeinschaften haben ECRI berichtet, dass das Programm wenigstens teilweise der Nachfrage aus Einwanderungskreisen entspricht. Sie haben jedoch Bedenken hinsichtlich m\u00f6gliche Sanktionen f\u00fcr Personen, die nicht teilgenommen haben, ge\u00e4u\u00dfert. Sie bef\u00fcrworten Ausnahmen f\u00fcr Personen, die sich in einer besonderen Situation befinden oder besonders verletzlich sind.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>38. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass Integrationskurse f\u00fcr Neuank\u00f6mmlinge soweit m\u00f6glich auf die besonderen Umst\u00e4nde des einzelnen Teilnehmers, seinen Bildungsstand, seine beruflichen F\u00e4higkeiten, sein Alter und seinen Gesundheitszustand R\u00fccksicht nehmen. Weiter empfiehlt ECRI den deutschen Beh\u00f6rden sicherzustellen, dass alle L\u00e4nder dabei einen hohen Ausbildungsstand bieten, was z.B, durch entsprechende Richtlinien, Kontrollverfahren, Ausbildung der Lehrer und Austausch von Beispielen guter Praxis unter den verschiedenen L\u00e4ndern zu gew\u00e4hrleisten w\u00e4re. Die deutschen Beh\u00f6rden werden auch dringend gebeten, die Folgen etwaiger Sanktionen bei Nichtteilnahme zu \u00fcberwachen und notfalls korrigierend einzugreifen und gegebenenfalls verh\u00e4ngte Sanktionen wieder aufzuheben.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Die Situation von Asylbewerbern und Fl\u00fcchtlingen<\/strong><\/p>\n<p>39. Im zweiten Bericht nahm ECRI zur Kenntnis, dass Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis bekommen, nachdem sie sich ein Jahr rechtm\u00e4\u00dfig in Deutschland aufgehalten haben. Allerdings stellte ECRI fest, dass freie Arbeitspl\u00e4tze laut Gesetz erst Deutschen, EU-B\u00fcrgern und Ausl\u00e4ndern mit Daueraufenthaltserlaubnis angeboten werden m\u00fcssen, ehe Personen mit weniger sicherem Aufenthaltsstatus zum Zuge kommen. Dadurch haben Asylbewerber es besonders schwer, Arbeit zu finden. ECRI stellte ferner fest, dass die Sozialleistungen f\u00fcr Asylbewerber gek\u00fcrzt wurden. ECRI empfahl den deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass Asylbewerber nicht in die Mittellosigkeit gedr\u00e4ngt werden. Seit dem zweiten ECRI-Bericht hat es in dieser Hinsicht keine neuen Entwicklungen gegeben. Auch wenn das geplante Zuwanderungsgesetz angeblich die Regeln, in welcher Reihenfolge freie Arbeitspl\u00e4tze anzubieten sind, teilweise ab\u00e4ndern w\u00fcrde, so gehtECRI dennoch davon aus, dass sich dadurch die Aussichten von Asylbewerbern auf dem Arbeitsmarkt nicht verbessern w\u00fcrden.<\/p>\n<p>40. ECRI stellt fest, dass die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern in Deutschland erheblich eingeschr\u00e4nkt ist. Asylbewerber d\u00fcrfen den Kreis, in dem sie gemeldet sind, nicht ohne Erlaubnis der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde verlassen. ECRI hat jedoch mehrfach davon geh\u00f6rt, dass diese Erlaubnis oft ohne triftige Gr\u00fcnde verz\u00f6gert oder verweigert wird. ECRI hat erfahren, dass das geplante Zuwanderungsgesetz Vorschriften enth\u00e4lt, die den Ermessensspielraum der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde bei der Erteilung der Erlaubnis zum Verlassen des Kreises regeln.<\/p>\n<p>41. ECRI stellt fest, dass nicht alle anerkannten Fl\u00fcchtlinge in vollem Umfang berechtigt sind, ihre Familie nachkommen zu lassen. Derzeit gibt es zwei Kategorien anerkannter Fl\u00fcchtlinge in Deutschland: solche, denen nach Art. 16a GG Asyl gew\u00e4hrt wurde, und solche, denen nach \u00a7 51 des Ausl\u00e4ndergesetzes Fl\u00fcchtlingsstatus zuerkannt wurde. Die letztere Gruppe genie\u00dft nicht alle Rechte, die Familie nachkommen zu lassen; dies h\u00e4ngt in der Praxis vielmehr von wirtschaftlichen Erfordernissen ab. Wenn sie Empf\u00e4nger von Sozialhilfe sind, d\u00fcrfen sie nicht ihre Familienmitglieder nachkommen lassen. ECRI hat erfahren, dass das geplante Zuwanderungsgesetz allen anerkannten Fl\u00fcchtlingen das Recht zubilligen w\u00fcrde, die Familie nachkommen zu lassen.<\/p>\n<p>42. Die Zahl der Asylantr\u00e4ge ist in den letzten Jahren stetig gesunken. Auch der Prozentsatz anerkannter Fl\u00fcchtlinge ist laut Berichten in der Zeit von Januar bis August 2003 zur\u00fcckgegangen. ECRI stellt fest, dass Verfolgung durch nichtstaatliche Stellen und Verfolgung aufgrund des Geschlechts in Deutschland nicht als Gr\u00fcnde f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des Fl\u00fcchtlingsstatus z\u00e4hlen Die deutschen Beh\u00f6rden haben ECRI jedoch mitgeteilt, dass das geplante Zuwanderungsgesetz Umst\u00e4nde dieser Art f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des Fl\u00fcchtlingsstatus nach der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention anerkennen w\u00fcrde. Obwohl Richter an Verwaltungsgerichten keine besonderen Fortbildungslehrg\u00e4nge zum Thema Asylbewerber und Fl\u00fcchtlinge besuchen m\u00fcssen, werden Kurse dieser Art sowohl vom Justizministerium als auch vom Amt des Hochkommissars der Vereinten Nationen f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge angeboten.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>43. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden erneut, daf\u00fcr zu sorgen, z.B. durch angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, dass Asylbewerber nicht mittellos dastehen. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden ferner sicherzustellen, dass Asylbewerber sich frei bewegen d\u00fcrfen. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass allen anerkannten Fl\u00fcchtlingen das uneingeschr\u00e4nkte Recht auf Familienzusammenf\u00fchrung gew\u00e4hrt wird.<\/p>\n<p>44. ECRI best\u00e4rkt die deutschen Beh\u00f6rden in ihren Bem\u00fchungen sicherzustellen, dass Verfolgung durch nichtstaatliche Stellen und Verfolgung aufgrund des Geschlechts als Gr\u00fcnde f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des Fl\u00fcchtlingsstatus nach der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention anerkannt werden. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, sich st\u00e4rker darum zu bem\u00fchen, dass Richter, die mit Asylverfahren zu tun haben, eine besondere Ausbildung in Asyl- und Fl\u00fcchtlingsfragen erhalten.<\/p>\n<p>45. Im zweiten Bericht zeigte ECRI sich beunruhigt \u00fcber Berichte, wonach Roma und Mitglieder anderer Minderheiten aus dem Kosovo trotz des Abschiebungsverbots und trotz Art. 3 EMRK gewaltsam zur\u00fcckgeschickt worden waren. Inzwischen hat Deutschland sich schriftlich verpflichtet, bis zum 31. M\u00e4rz 2004 keine Serben und Roma mehr gewaltsam ins Kosovo zur\u00fcckzuschicken; Mitglieder anderer Minderheiten k\u00f6nnen hingegen abgeschoben werden, mitunter aber erst nach Pr\u00fcfung des Einzelfalls.<\/p>\n<p>46. Asylbewerber, die auf bestimmten deutschen Flugh\u00e4fen eintreffen und aus L\u00e4ndern stammen, die als sicher gelten, oder die ihre Identit\u00e4t nicht nachweisen k\u00f6nnen, k\u00f6nnen dem so genannten Flughafenverfahrenunterliegen. Nach Angaben der deutschen Beh\u00f6rden trifft dies j\u00e4hrlich auf eine begrenzte Zahl von Personen zu (2001 waren es 278, 2002 waren es 298). Angesichts der kurzen Fristen bei diesem Verfahren empfahl ECRI den deutschen Beh\u00f6rden im zweiten Bericht, daf\u00fcr zu sorgen, dass alle Asylbewerber gen\u00fcgend Zeit bekommen, ihren Antrag gr\u00fcndlich vorzubereiten, und sich hierf\u00fcr ungehindert Rechtsbeistand holen d\u00fcrfen. Die deutschen Beh\u00f6rden berichten, dass Asylbewerbern, die diesem Verfahren unterliegen, kostenlose Beratung durch einen Anwalt angeboten wird; sie k\u00f6nnen sich aber auch an einen Anwalt ihrer Wahl wenden. ECRI stellt das Fehlen von Bestimmungen fest, wonach Kinder ohne Begleitung vom Flughafenverfahren ausgenommen sind. ECRI stellt weiter fest, dass nach deutschem Gesetz Kindern ohne Begleitung ein Betreuer bestellt werden muss, doch hat ECRI erfahren, dass gleichwohl manchmal kein Betreuer bestellt wurde oder dass Betreuern viel zu viel Kinder zur Betreuung zugewiesen wurden.<\/p>\n<p>47. Das Gesetz schreibt vor, dass alle auf deutschem Boden geborenen Kinder das Recht haben, beim Standesamt angemeldet zu werden und eine Geburtsurkunde zu erhalten. Allerdings m\u00fcssen die Eltern ihre Identit\u00e4t nachweisen au\u00dfer in F\u00e4llen, in denen dies mit \u00fcbergro\u00dfen Schwierigkeiten oder unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden w\u00e4re. ECRI hat erfahren, dass Standes\u00e4mter in manchen Bundesl\u00e4ndern sich geweigert haben, in Deutschland geborene Kinder von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere einzutragen.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>48. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass niemand gegen den Grundsatz, dass nicht abgeschoben werden soll, und unter Verletzung von Art. 3 EMRK abgeschoben wird. In diesem Zusammenhang empfiehlt ECRI besondere Vorsicht, wenn es darum geht, Personen ins Kosovo zur\u00fcckzuschicken.<\/p>\n<p>49. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden erneut, daf\u00fcr zu sorgen, dass alle Asylbewerber, auch solche, die dem Flughafenverfahren unterliegen, gen\u00fcgend Zeit bekommen, ihren Antrag gr\u00fcndlich vorzubereiten und sich daf\u00fcr uneingeschr\u00e4nkt Rechtsbeistand holen k\u00f6nnen. ECRI empfiehlt ferner, dass Kinder ohne Begleitung vom Flughafenverfahren ausgenommen werden. ECRI unterst\u00fctzt die deutschen Beh\u00f6rden bei ihrem Bem\u00fchen sicherzustellen, dass alle Kinder ohne Begleitung in der Praxis wirksam betreut werden.<\/p>\n<p>50. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass das Recht aller in Deutschland geborenen Kinder auf standesamtliche Eintragung in allen F\u00e4llen voll beachtet wird, egal, ob die Identit\u00e4t ihrer Eltern bekannt ist oder nicht.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Personen mit Duldungsstatus<\/strong><\/p>\n<p>51. Ungef\u00e4hr 227 000 Personen leben derzeit mit Duldungsstatus in Deutschland. Hierunter fallen Personen, denen angesichts der Gefahr einer Verletzung ihrer Menschenrechte im Falle der R\u00fcckkehr vor\u00fcbergehend Schutz gew\u00e4hrt wurde, ferner Personen, die aus dem einen oder anderen Grunde nicht aus Deutschland abgeschoben werden k\u00f6nnen. Personen, deren Aufenthalt in Deutschland nur geduldet ist, haben an sich kein Recht auf Wohnsitz in Deutschland und somit nur eingeschr\u00e4nkte Rechte. Sie d\u00fcrfen z.B. erst eine Arbeit aufnehmen, wenn sie l\u00e4nger als ein Jahr geduldet in Deutschland gelebt haben. Wenn es um das Angebot freier Arbeitspl\u00e4tze geht, gilt f\u00fcr sie dieselbe Rangfolge wie die oben f\u00fcr Asylbewerber beschriebene[6], was Probleme bei der Arbeitssuche schafft. Es wurde ECRI auch berichtet, dass Personen mit Duldungsstatus in manchen F\u00e4llen nur eine Arbeitserlaubnis f\u00fcr eine eng begrenzte Anzahl von Wochenstunden erhielten und dass eine Ausweitung dieser Erlaubnis trotz entsprechender Bitten des Arbeitgebers abgelehnt wurde. Dies hat mitunter dazu gef\u00fchrt, dass solche Personen mit Duldungsstatus ihre Arbeit wieder verloren und der Sozialhilfe zur Last fielen. Was das Recht auf Bildung angeht, d\u00fcrfen Kinder mit Duldungsstatus zwar die Schule besuchen, haben aber keinen Anspruch auf Berufsausbildung. Au\u00dferdem genie\u00dfen Personen mit Duldungsstatus kein Recht auf Familienzusammenf\u00fchrung und sind in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>52. ECRI stellt fest, dass sehr, sehr viele Personen seit Jahren geduldet in Deutschland leben, manche schon 12 Jahre und l\u00e4nger, und folglich enge Bindungen zu Deutschland entwickelt haben. In vielen F\u00e4llen wurden die Kinder solcher Personen in Deutschland geboren und kennen nur das deutsche Schulwesen. Gleichwohl h\u00e4ngt \u00fcber solchen Personen immer das Damoklesschwert der Abschiebung. Es wurde von F\u00e4llen berichtet, in denen Familien, die sich in Deutschland bestens eingelebt hatten, abgeschoben wurden oder in denen Familien auseinandergerissen wurden, weil einige ihrer Mitglieder abgeschoben wurden.<\/p>\n<p>53. Die deutschen Beh\u00f6rden haben ECRI mitgeteilt, dass nach dem geplanten Zuwanderungsgesetz Personen, denen zeitweilig Schutz gew\u00e4hrt wurde, eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten sollen. Es wird jedoch alles versucht werden, um die \u00fcbrigen Personen mit derzeitigem Duldungsstatus so schnell als m\u00f6glich abzuschieben. ECRI h\u00e4lt es aber f\u00fcr n\u00f6tig, eine L\u00f6sung f\u00fcr solche Personen zu finden, die schon jahrelang geduldet in Deutschland leben. ECRI hat z.B. erfahren, dass einige Nichtregierungsorganisationen sich daf\u00fcr eingesetzt haben, dass Personen, die schon f\u00fcnf Jahre und l\u00e4nger geduldet in Deutschland leben, bleiben d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>54. ECRI best\u00e4rkt die deutschen Beh\u00f6rden in ihrer Absicht, Personen, denen zeitweilig Schutz gew\u00e4hrt wurde, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu geben. Bis dahin empfiehlt ECRI den deutschen Beh\u00f6rden, sich um humane und den Menschenrechten entsprechende L\u00f6sungen f\u00fcr diejenigen Personen zu bem\u00fchen, die schon lange geduldet in Deutschland leben und enge Bindungen zu Deutschland entwickelthaben.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Die allgemeine Einstellung gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern<\/strong><\/p>\n<p>55. Im zweiten Bericht befasste ECRI sich mit der Auswirkung von Zuwanderungs- und Asylpolitik und der Debatte zu diesem Thema auf die Einstellung und das Verhalten der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern, aber auch gegen\u00fcber Deutschen ausl\u00e4ndischer Abstammung. Trotz der oben erw\u00e4hnten und zu begr\u00fc\u00dfenden wachsenden Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland stellt ECRI fest, dass die Debatte \u00fcber das Zuwanderungsgesetz und andere Ma\u00dfnahmen gegen Diskriminierung keineswegs immer zu einem Klima gef\u00fchrt hat, in dem Einwanderer, Asylbewerber, Fl\u00fcchtlinge und Personen ausl\u00e4ndischer Abstammung als gleichberechtigte und willkommene Teile der deutschen Bev\u00f6lkerung betrachtet werden. ECRI hat geh\u00f6rt, dass auch dann, wenn Ma\u00dfnahmen zugunsten von Zuwanderung oder zur Verbesserung der Lage von Ausl\u00e4ndern und Asylbewerbern getroffen wurden, Politiker und Meinungsmacher mitunter eine zwiesp\u00e4ltige Haltung hinsichtlich der Frage, ob die Anwesenheit von Einwanderern in der deutschen Gesellschaft \u00fcberhaupt w\u00fcnschenswert sei, eingenommen haben.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>56. ECRI ruft Politiker, Journalisten und sonstige Personen des \u00f6ffentlichen Lebens erneut dazu auf, m\u00f6glichst den Eindruck einer ablehnenden Einstellung oder Vorurteile gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern und Angeh\u00f6rigen von Minderheitsgruppen zu vermeiden. Sie sollten im Gegenteil ma\u00dfgeblich dazu beitragen, Rassismus und Diskriminierung anzuprangern, und daf\u00fcr sorgen, dass Ausl\u00e4nder als gleichberechtigte und willkommene Teile der deutschen Gesellschaft gesehen werden. In dieser Hinsicht betont ECRI, dass es bei der Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung entscheidend darauf ankommt, dass alle politischen Parteien und ihre Vertreter der Versuchung widerstehen, im Wahlkampf Probleme mit Einwanderern, Fl\u00fcchtlingen und Asylbewerbern auszuschlachten, um Stimmen zu gewinnen. Politische Parteien und ihre Vertreter sollten statt dessen allen Formen von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit entschieden entgegentreten und sich bei ihrer Politik von keinen derartigen Gef\u00fchlen leiten lassen.<\/p>\n<p><strong>Zugang zu \u00f6ffentlichen Dienstleistungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Bildungswesen<\/strong><\/p>\n<p>57. Wie bereits im zweiten ECRI-Bericht ausgef\u00fchrt, findet man unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig viele Ausl\u00e4nderkinder in der Hauptschule und in Sonderschulen f\u00fcr Leistungsschwache. In Deutschland insgesamt gehen 14 % der Ausl\u00e4nderkinder auf Sonderschulen, aber nur 4 % der deutschen Kinder. Ausl\u00e4nderkinder sind auch in der Realschule und im Gymnasium untervertreten. Hinzukommt, dass mehr ausl\u00e4ndische als deutsche Kinder ohne Hauptschulabschluss abgehen. Im zweiten Bericht regte ECRI an, diese Probleme n\u00e4her zu untersuchen und zu pr\u00fcfen, ob Ausl\u00e4nderkinder insoweit diskriminiert werden. Die deutschen Beh\u00f6rden haben erkl\u00e4rt, dass Vorurteile und Klischees nur teilweise Ursache des geringeren Schulerfolgs sind. Andere Ursachen sind Sprachschwierigkeiten, ungen\u00fcgende Kenntnis der gebotenen M\u00f6glichkeiten, der niedrige Bildungsstand der Eltern und mangelnde interkulturelle Kompetenz aller am Schulleben Beteiligten. Weiter scheint es eine Rolle zu spielen, ob der Aufenthalt in Deutschland gesichert ist, d.h. inwieweit ausl\u00e4ndische Familien ihre Zukunft in Deutschland planen k\u00f6nnen. Die deutschen Beh\u00f6rden haben auch darauf hingewiesen, dass bei statistischen Erhebungen auf den Besitz der deutschen Staatsb\u00fcrgerschaft abgestellt wird, so dass deutsche Kinder ausl\u00e4ndischer Herkunft statistisch in der Gruppe der deutschen Sch\u00fcler, die besser abschneiden, erfasst werden. Einige L\u00e4nder haben jedoch damit begonnen, in der Statistik auf die Muttersprache der Kinder abzustellen. ECRI wurde informiert, dass mehrere L\u00e4nder dazu \u00fcbergegangen sind, ausl\u00e4ndischen Kindern Unterricht in ihrer Muttersprache anzubieten ECRI hat auch erfahren, dass vermehrt versucht wird, Deutsch als Zweitsprache anzubieten, und zwar schon im Kindergarten, wo es unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig viele Ausl\u00e4nderkinder gibt. ECRI stellt in dieser Hinsicht fest, dass einige L\u00e4nder zur Qualit\u00e4tskontrolle nach der zweiten Klasse Pr\u00fcfungen eingef\u00fchrt haben. ECRI nimmt auch mit Interesse von Initiativen Kenntnis, die erzieherischen F\u00e4higkeiten der Eltern zu verbessern.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>58. ECRI best\u00e4rkt die deutschen Beh\u00f6rden in ihren Bem\u00fchungen, ausl\u00e4ndischen Kindern zu besserem Schulerfolg zu verhelfen. ECRI h\u00e4lt es f\u00fcr sinnvoll, hierbei den Schwerpunkt auf den Unterricht von Deutsch als Zweitsprache schon ab dem Kindergarten zu legen. ECRI betont aber, dass ausschlie\u00dflich auf Ausl\u00e4nderkinder abzielende Ma\u00dfnahmen nicht gen\u00fcgen, um die Chancengleichheit dieser Kinder im Bildungswesen sicherzustellen. ECRI empfiehlt insoweit dringend zu versuchen, auch durch Ma\u00dfnahmen gegen\u00fcber der einheimischen Bev\u00f6lkerung die interkulturelle Kompetenz aller am Schulleben Beteiligten zu verst\u00e4rken.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Wohnungswesen<\/strong><\/p>\n<p>59. Nach wie vor h\u00f6rt man von Rassendiskriminierungsf\u00e4llen auf dem Wohnungsmarkt. ECRI hat erfahren, dass die Wohnungsbeschaffung eines der Gebiete ist, das die in Vorbereitung befindliche Gesetzgebung gegen Diskriminierung erfassen soll. Im zweiten Bericht regte ECRI an, diskriminierende Praktiken, Hindernisse oder Ausschlussmechanismen auf dem \u00f6ffentlichen und privaten Wohnungsmarkt zu untersuchen. Die deutschen Beh\u00f6rden haben ECRI mitgeteilt, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und L\u00e4ndern verst\u00e4rkt wurde, um durch gezielte Ma\u00dfnahmen Wohnungen f\u00fcr Personen mit niedrigem Einkommen bereitzustellen. Ausl\u00e4nder sind bekanntlich in dieser Gruppe unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig stark vertreten. Die deutschen Beh\u00f6rden haben ferner unterstrichen, dass Bund und L\u00e4nder mit dem Programm \u201eSoziale Stadt\u201c jenen Bezirken helfen wollen, in denen erheblicher Mangel an sozialer Infrastruktur, Geb\u00e4uden, und Wohnungen herrscht.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>60. ECRI empfiehlt, diskriminierende Praktiken, Hindernisse oder Ausschlussmechanismen auf dem \u00f6ffentlichen und privaten Wohnungsmarkt zu untersuchen, um eine Grundlage f\u00fcr gezielte wohnungspolitische Ma\u00dfnahmen zur Behebung etwaiger Probleme zu erhalten.<\/p>\n<p><strong>Besch\u00e4ftigungswesen<\/strong><\/p>\n<p>61. Im zweiten Bericht empfahl ECRI den deutschen Beh\u00f6rden weitere Untersuchungen der Schwierigkeiten von Ausl\u00e4ndern und Personen ausl\u00e4ndischer Abstammung auf dem Arbeitsmarkt, wobei es darauf ank\u00e4me, unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufzuzeigen. ECRI hatte von diskriminierenden Niedrigl\u00f6hnen f\u00fcr Ausl\u00e4nder in gewissen Sektoren geh\u00f6rt und forderte weitere Ma\u00dfnahmen gegen solche Praktiken. Schlie\u00dflich empfahl ECRI den Erlass umfassender Gesetzgebung gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt.<\/p>\n<p>62. Seit dem zweiten ECRI-Bericht haben die deutschen Beh\u00f6rden ein Programm namens XENOS zur Finanzierung sowohl von Ma\u00dfnahmen zur Arbeitsbeschaffung als auch von Ma\u00dfnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rassendiskriminierung aufgelegt. XENOS bezuschusst Projekte verschiedener sozialer Einrichtungen, vor allem auf kommunaler Ebene. Darunter fallen Seminare zur interkulturellen Kompetenz, Berufsausbildung f\u00fcr Angeh\u00f6rige benachteiligter Gruppen, Ausbildung von Multiplikatoren, Entwicklung betrieblicher Ma\u00dfnahmen gegen Diskriminierung und betrieblicher Mittlerverfahren (Mediation) usw. 55 % der Gelder dieses Programms sind f\u00fcr Vorhaben in den ostdeutschen L\u00e4ndern bestimmt, der Rest f\u00fcr westdeutsche Vorhaben.<\/p>\n<p>63. Seit dem zweiten ECRI-Bericht wurde die Rolle der Betriebsr\u00e4te im Kampf gegen Rassendiskriminierung gest\u00e4rkt. Die neuen Aufgaben der Betriebsr\u00e4te umfassen die F\u00f6rderung der Integration ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer und die Aufforderung an die Betriebsleitung, Ma\u00dfnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bei der Arbeit zu ergreifen. Die Betriebsr\u00e4te sind nunmehr berechtigt, die Zustimmung zur Einstellung von Arbeitern, die durch rassistisches und fremdenfeindliches Verhalten aufgefallen sind, zu verweigern und die Entlassung solcher Arbeiter zu verlangen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber die Integration ausl\u00e4ndischer Arbeiter auf ihren Lohnlisten zu berichten, wenn Betriebsversammlungen stattfinden. Wie bereits oben erw\u00e4hnt[7] (7), betrifft eine Reihe von Bestimmungen des Gesetzpakets gegen Diskriminierung, das 2004 dem Parlament vorgelegt werden soll, das Besch\u00e4ftigungswesen und die Berufsausbildung und soll F\u00e4lle von Diskriminierung aus vielf\u00e4ltigen Gr\u00fcnden erfassen, auch solchen, die in den Aufgabenbereich von ECRI fallen.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>64. ECRI best\u00e4rkt die deutschen Beh\u00f6rden in ihren Bem\u00fchungen, Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verh\u00fcten und zu bek\u00e4mpfen. ECRI empfiehlt eine Evaluierung des XENOSenos-Programms um festzustellen, wie wirksam es ist und ob seine Zusch\u00fcsse auch wirklich einem gro\u00dfen Kreis von Einrichtungen der Zivilgesellschaft zug\u00e4nglich und f\u00fcr vielf\u00e4ltige Initiativen verf\u00fcgbar sind. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden erneut, daf\u00fcr zu sorgen, dass die Probleme von Ausl\u00e4ndern und Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft bei der Arbeitssuche so genau als m\u00f6glich ermittelt werden, damit Zusch\u00fcsse f\u00fcr Projekte schwerpunktm\u00e4\u00dfig eingesetzt werden k\u00f6nnen. Ferner empfiehlt ECRI den deutschen Beh\u00f6rden, die praktische Wahrnehmung der neuen Aufgaben der Betriebsr\u00e4te bei derBek\u00e4mpfung von Rassendiskriminierung und bei der F\u00f6rderung der Integration ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer zu evaluieren.<\/p>\n<p><strong>Besonders von Diskriminierung bedrohte Gruppen<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Die j\u00fcdische Gemeinde<\/strong><\/p>\n<p>65. Im zweiten Bericht stellte ECRI wachsenden Antisemitismus und eine Zunahme gewaltsamer \u00dcbergriffe gegen die j\u00fcdische Gemeinde fest. Seit dem zweiten ECRI-Bericht hat Deutschland eine merkliche Zunahme von F\u00e4llen antisemitischer Propaganda verzeichnet. Antisemitisch motivierte Gewalt gegen Personen und Eigemtum hat zugenommen. Es gab auch Berichte \u00fcber eine Zunahme antisemitischer Briefe, Telefonanrufe und Drohungen gegen Mitglieder j\u00fcdischer Gemeinden und j\u00fcdische Organisationen. ECRI geht in Abschnitt II dieses Berichts n\u00e4her auf antisemitisch motivierte Gewalt ein. Hier ist jedoch festzustellen, dass seit dem zweiten ECRI-Bericht die gef\u00fchlsm\u00e4\u00dfige Wahrnehmung gegenw\u00e4rtiger Ereignisse im Nahen Osten zum Entstehen antisemitischer Einstellungen in Deutschland beigetragen hat, wobei die j\u00fcdischen Gemeinden in Deutschland in unangemessener Weise damit in Verbindung gebracht wurden oder unrealistische Erwartungen an sie gestellt wurden.<\/p>\n<p>66. Im zweiten Bericht empfahl ECRI, besonders darauf zu achten, dass gewisse Streitfragen, die Anlass zu \u00f6ffentlichen Bekundungen von Antisemitismus geben k\u00f6nnten, nicht falsch dargestellt werden, so etwa das Problem der j\u00fcngsten j\u00fcdischen Einwanderungswelle nach Deutschland und die Frage der Entsch\u00e4digung f\u00fcr Zwangsarbeit in der NS-Zeit. ECRI empfahl, statt dessen die Verantwortung Deutschlands bei der Wiederherstellung seiner j\u00fcdischen Gemeinde und deren Wert f\u00fcr Deutschland zu betonen. In den letzten zehn Jahren ist die j\u00fcdische Gemeinde Deutschlands von ca. 30 000 auf mindestens 100 000 Personen angewachsen. ECRI nimmt zur Kenntnis, dass im Januar 2003 zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden in Deutschland ein \u00dcbereinkommen geschlossen wurde, wonach Deutschland den Zentralrat bei seiner Arbeit zugunsten der gesellschaftlichen und politischen Eingliederung der Juden und der Entwicklung der j\u00fcdischen Gemeinde unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Moslems<\/strong><\/p>\n<p>67. Die deutschen Beh\u00f6rden sch\u00e4tzen die Zahl der in Deutschland lebenden Moslems auf 3 200 000, wovon 500 000 deutsche Staatsb\u00fcrger sind. Nichtregierungsorganisationen berichten von einem pl\u00f6tzlichen Anstieg der Furcht vor dem Islam in Deutschland nach den Anschl\u00e4gen vom 11. September 2001; dieses Ph\u00e4nomen habe sich seither nicht wesentlich vermindert. Organisationen, die im Rahmen der Zivilgesellschaft um die F\u00f6rderung der Integration von Moslems bem\u00fcht sind, berichten, dass sie auf Misstrauen und diskriminierendes Verhalten von Landesbeh\u00f6rden sto\u00dfen, wenn es darum geht, den Moslems Gebetsr\u00e4ume, Moscheen und Kinderg\u00e4rten zur Verf\u00fcgung zu stellen oder moslemischen Religionsunterricht an den Schulen anzubieten. Moslemische Frauen, die das Kopftuch tragen, sind besonders h\u00e4ufig \u00c4u\u00dferungen von Rassismus und diskriminierendem Verhalten ausgesetzt, wie aus Berichten \u00fcber Beschimpfungen und Bel\u00e4stigungen sowie Berichten \u00fcber Bel\u00e4stigungen und Diskriminierungen am Arbeitsplatz hervorgeht. Zwar haben die deutschen Beh\u00f6rden betont, dass das Tragen des Kopftuchs an \u00f6ffentlichen Schulen nicht verboten ist, doch hat ECRI erfahren, dass die strikte Beachtung von Verhaltenskodizes gegen das Tragen von Kopft\u00fcchern an einigen Schulen moslemische M\u00e4dchen davon abgehalten hat, bestimmte Ausbildungsangebote wahrzunehmen. Ganz allgemein berichten moslemische Organisationen, dass Bem\u00fchungen von Moslems, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, h\u00e4ufig auf Zur\u00fcckhaltung sto\u00dfen, vor allem bei \u00f6ffentlichen Beh\u00f6rden und in den Medien.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Roma \/ Sinti<\/strong><\/p>\n<p>68. Roma und Sinti sind nach wie vor ernsthaft sozial benachteiligt, sto\u00dfen auf Vorurteile und werden diskriminiert. Besonders eklatante F\u00e4lle von Diskriminierung sind bei der Arbeits- und Wohnungssuche sowie im Schulwesen anzutreffen. Roma und Sinti sind auch weiterhin rassistischen \u00dcbergriffen und Bel\u00e4stigungen ausgesetzt und Gegenstand rassistischer Propaganda im Internet. Es wurden auch Denkmalssch\u00e4ndungen und Angriffe rechtsextremer Gruppen auf Gedenkst\u00e4tten der Roma und Sinti gemeldet. Wie weiter unten ausgef\u00fchrt[8], haben einige Medien zur Fortdauer von Vorurteilen gegen\u00fcber diesem Teil der deutschen Gesellschaft und zu ihrer Ausgrenzung beigetragen. Wie im zweiten ECRI-Bericht bemerkt, sind Roma und Sinti eine offiziell anerkannte Minderheit. Vertreter etlicher Roma- und Sinti-Verb\u00e4nde betonen insoweit, dass es weiterer Fortschritte bedarf, so z.B. beim Gebrauch der Romani-Sprache, deren Unterricht an den Schulen aller deutschen L\u00e4nder erm\u00f6glicht werden sollte, sowie bei der Vertretung der Roma und Sinti in politischen Gremien und Institutionen. Roma und Sinti wiederum, die nicht deutsche Staatsb\u00fcrger sind, haben offensichtlich noch weit mehr unter Rassismus und Diskriminierung zu leiden. In vielen F\u00e4llen wird ihre Lage noch dadurch erschwert, dass sie oftmals nur Duldungsstatus[9] in Deutschland genie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; \u00c4u\u00dferlich erkennbare Minderheiten<\/strong><\/p>\n<p>69. Angeh\u00f6rige \u00e4u\u00dferlich erkennbarer Minderheiten, besonders Schwarze, sind besonders gef\u00e4hrdet und besonders ernsten Bekundungen von Rassismus ausgesetzt, z.B. rassisch motivierten Bel\u00e4stigungen, Benachteiligungen und Angriffen. Es hei\u00dft, dass diese Gruppe unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig oft von der Polizei angehalten und auf Bahnh\u00f6fen und Flugh\u00e4fen zur Kontrolle ausgesondert wird. Zwar sind ausl\u00e4ndische Angeh\u00f6rige \u00e4u\u00dferlich erkennbarer Minderheiten von Rassismus und Rassendiskriminierung besonders betroffen, doch haben auch Deutsche fremder Abstammung oder schwarzer Hautfarbe darunter zu leiden.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Frauen als Opfer von Menschenhandel<\/strong><\/p>\n<p>70. Die deutschen Beh\u00f6rden melden, dass Ermittlungen wegen Menschenhandels im Jahre 2002 gegen\u00fcber dem Vorjahr um 5 % zugenommen haben. Alle 811 festgestellten Opfer waren Frauen. Etwa 80 % davon kamen aus Mittel- und Osteuropa, und ca. 5 % waren noch minderj\u00e4hrig, zwischen 14 und 17. Die Strafverfolgung in Deutschland st\u00fctzt sich auf die Bestimmungen gegen Menschenhandel im Strafgesetzbuch. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die derzeitigen Bestimmungen lediglich Menschenhandel zu geschlechtlichen Zwecken verbieten, nicht aber zu anderen Zwecken wie Zwangsarbeit oder Erzwingung von Dienstleistungen. ECRI nimmt zur Kenntnis, dass die deutschen Beh\u00f6rden derzeit eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, der zufolge die Strafrechtsbestimmungen auch Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft erfassen. Nichtregierungsorganisationen, die den Opfern von Frauenhandel helfen, halten es f\u00fcr erforderlich, dass jedes Bundesland eine Stelle zum Schutz und zur Beratung der Opfer einrichtet. Sie haben ferner darauf hingewiesen, dass s\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Opfer von Menschenhandel f\u00fcr alle Opfer gelten m\u00fcssen, egal, aus welchem Land sie kommen.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>71. ECRI wiederholt in diesem Zusammenhang die in verschiedenen Abschnitten dieses Berichts gegebenen Empfehlungen, da ECRI der Ansicht ist, dass die Einhaltung dieser Empfehlungen helfen d\u00fcrfte, Bekundungen von Rassismus und Rassendiskriminierung gegen\u00fcber hiervon besonders bedrohten Minderheiten, wie sie in diesem Abschnitt angesprochen werden, zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>72. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, sich auch weiterhin und verst\u00e4rkt darum zu bem\u00fchen, Bekundungen von Antisemitismus in Deutschland zu unterbinden. Insoweit betont ECRI die Rolle all derer, welche die \u00f6ffentliche Meinung beeinflussen: der Politiker, der Religionsgemeinschaften, der Medien oder der Zivilgesellschaft. Sie alle m\u00fcssen sich beharrlich gegen jede Bekundung von Antisemitismus wenden und daf\u00fcr sorgen, dass ihre eigenen Gremien eindeutig und beharrlich dagegen auftreten.<\/p>\n<p>73. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um Rassismus und Diskriminierung gegen\u00fcber Moslems in Deutschland wirksam zu bek\u00e4mpfen und zu verhindern. Insoweit verweist ECRI auf die Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 5[10], in der den Regierungen zu diesem Zweck eine Reihe gesetzlicher und politischer Ma\u00dfnahmen vorgeschlagen wird.<\/p>\n<p>74. ECRI empfiehlt weitere Schritte zur Verbesserung der Lage von Sinti und Roma in Deutschland, um Rassismus und Rassendskriminierung gegen\u00fcber diesem Teil der deutschen Bev\u00f6lkerung zu bek\u00e4mpfen und zu verhindern. ECRI verweist die deutschen Beh\u00f6rden erneut auf die Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 3[11], in der den Regierungen zu diesem Zweck eine Reihe von gesetzlichen und politischen Ma\u00dfnahmen vorgeschlagen wird.<\/p>\n<p>75. ECRI best\u00e4rkt die deutschen Beh\u00f6rden in ihren Bem\u00fchungen, Menschenhandel, vor allem Frauenhandel, zu bek\u00e4mpfen. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden zu \u00fcberlegen, wie den Opfern besser geholfen werden k\u00f6nnte, z.B. durch die Schaffung besonderer Anlaufstellen in jedem Land. ECRI bittet die deutschen Beh\u00f6rden auch, daf\u00fcr zu sorgen, dass alle Ma\u00dfnahmen zugunsten der Opfer von Frauenhandel f\u00fcr alle Opfer gelten, ohne R\u00fccksicht, aus welchem Land sie kommen.<\/p>\n<p><strong>Medien<\/strong><\/p>\n<p>76. Im zweiten Bericht stellte ECRI fest, dass einige Medien negative Vorstellungen und Vorurteile in Bezug auf Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft und ethnische Minderheiten propagiert und dadurch zu einem fremdenfeindlichen Klima beigetragen hatten. ECRI nahm zur Kenntnis, dass die Richtlinien des Presserats auch Richtlinien gegen Diskriminierung enthalten, und bat die deutschen Medien ganz allgemein, Regeln der Eigenkontrolle zu erlassen und besondere Fortbildungskurse f\u00fcr die Berichterstattung in einer unterschiedlich zusammengesetzten Gesellschaft zu veranstalten.<\/p>\n<p>77. ECRI hat geh\u00f6rt, dass sich die Lage in dieser Hinsicht nicht gebessert hat. ECRI stellt fest, dass etliche Berichte in den Medien auch weiterhin die ethnische Herkunft von Straft\u00e4tern und Beschuldigten angeben, ohne dass dies objektiv gesehen f\u00fcr die gemeldeten Tatsachen relevant ist. Der Zentralrat der deutschen Sinti und Roma berichtet, dass er im Jahre 2002 dem Presserat ohne jeden Erfolg 45 diesbez\u00fcgliche Beschwerden vorgelegt habe.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>78. ECRI fordert die Berichterstatter in den Medien auf, ganz besonders sorgf\u00e4ltig darauf zu achten, dass ihre Berichte keine rassistischen Vorurteile und Vorstellungen verewigen, sondern vielmehr aktiv solchen Vorurteilen und Klischees entgegenzutreten. ECRI h\u00e4lt es zu diesem Zweck f\u00fcr n\u00fctzlich, n\u00f6tigenfalls Regeln der Selbstkontrolle aufzustellen und einzuhalten. Wichtig ist es auch, daf\u00fcr zu sorgen, dass Medienberichterstatter f\u00fcr die Berichterstattung in einer unterschiedlich zusammengesetzten Gesellschaft besonders ausgebildet werden. Schlie\u00dflich betont ECRI, dass eine st\u00e4rkere Vertretung von Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft in den Medien sich positiv auf das Bild auswirken k\u00f6nnte, das die Presse von Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft vermittelt.<\/p>\n<p><strong>Verhalten der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden<\/strong><\/p>\n<p>79. Seit dem zweiten ECRI-Bericht haben Nichtregierungsorganisationen, die das Verhalten der Beamten der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in Deutschland beobachten, eine Abnahme der ihnen vorgelegten Beschwerden \u00fcber angebliche Misshandlung oder \u00fcbertriebene Gewaltanwendung durch die Polizei gemeldet. Die Tatsache, dass ein Gro\u00dfteil solcher Beschwerden nach wie vor von Ausl\u00e4ndern oder Angeh\u00f6rigen ethnischer Minderheiten kommt, gibt ECRI gleichwohl weiter Anlass zu Besorgnis. ECRI ist auch weiterhin besorgt \u00fcber F\u00e4lle angeblicher Misshandlung und \u00fcbertriebener Polizeigewalt gegen Ausl\u00e4nder, deren Abschiebung angeordnet wurde, und zwar entweder in Zusammenhang mit der Abschiebungshaft oder beim Vollzug der Abschiebung, auch wenn die Zahl solcher gemeldeten F\u00e4lle merklich zur\u00fcckgegangen ist. ECRI hat auch geh\u00f6rt, dass Angeh\u00f6rige \u00e4u\u00dferlich erkennbarer Minderheiten unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig oft von der Polizei kontrolliert werden[12].<\/p>\n<p>80. Um derartige Vorf\u00e4lle abzustellen, empfahl ECRI im zweiten Bericht, alles zu tun, um daf\u00fcr zu sorgen, dass behauptete \u00dcbergriffe streng untersucht und die T\u00e4ter bestraft werden. Zu diesem Zweck empfahl ECRI insbesondere die Einsetzung eines unabh\u00e4ngigen Gremiums zur Untersuchung aller behaupteten F\u00e4lle polizeilicher Misshandlung. ECRI empfahl ferner, bei der polizeilichen Ausbildung auch auf Wachsamkeit gegen\u00fcber Rassismus und unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung zu dringen. Schlie\u00dflich empfahl ECRI den deutschen Beh\u00f6rden, sich st\u00e4rker als bisher darum zu bem\u00fchen, auch Angeh\u00f6rige von Minderheitsgruppen f\u00fcr den Polizeidienst zu gewinnen.<\/p>\n<p>81. Obwohl ECRI von der Einsetzung von Vermittlungsstellen aus Polizeibeamten und Angeh\u00f6rigen der Zivilgesellschaft in einigen L\u00e4ndern informiert wurde, wurde seit dem zweiten ECRI-Bericht nirgends ein unabh\u00e4ngiges Gremium zur Untersuchung behaupteter polizeilicher \u00dcbergriffe eingesetzt. In diesem Zusammenhang wurde ECRI berichtet, dass es nach wie vor sehr schwer ist, mit einer Beschwerde \u00fcber polizeiliche Misshandlung durchzudringen, was verschiedene Ursachen hat: etwa die \u00fcbertrieben lange Dauer der Untersuchung, eine gewisse Scheu mancher Staatsanw\u00e4lte, gegen die Polizei vorzugehen, und schlie\u00dflich der Umstand, dass gegen die Opfer polizeilicher Misshandlung Gegenklagen erhoben werden, weshalb davon abgesehen wird, eine Wiedergutmachung einzufordern.<\/p>\n<p>82. Was Personen betrifft, deren Abschiebung angeordnet wurde, stellt ECRI fest, dass das Bundesministerium des Innern nach dem Tod eines Abschiebeh\u00e4ftlings im Mai 1999 Richtlinien zur Abschiebung erlassen hat. ECRI hat ferner mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass in Nordrhein-Westfalen ein Forum von Beamten des Bundesgrenzschutzes und Mitgliedern von Menschenrechtsorganisationen zur \u00dcberwachung des Vollzugs von Ausweisungsbescheiden ins Leben gerufen wurde.<\/p>\n<p>83. ECRI stellt fest, dass etliche L\u00e4nder bei der Aus- und Fortbildung der Polizei gesteigerten Wert auf die n\u00f6tige interkulturelle Kompetenz legen und zur Wachsamkeit gegen\u00fcber Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und rassischer Diskriminierung aufrufen. ECRI hat jedoch erfahren, dass die Behandlung solcher Fragen in der Ausbildung von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich ist. Die deutschen Beh\u00f6rden haben mitgeteilt, dass Beamte des Bundesgrenzschutzes, die Abschiebungen vornehmen m\u00fcssen, hierf\u00fcr besonders ausgebildet werden.<\/p>\n<p>84. In einigen L\u00e4ndern bewerben sich Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft in hinreichender Zahl um Einstellung in den Polizeidienst. Die deutschen Beh\u00f6rden berichten jedoch, dass nur relativ wenige davon die Aufnahmepr\u00fcfung bestehen. In Berlin z.B. bewarben sich 910 Personen ausl\u00e4ndischer Herkunft im Jahre 2000 um Einstellung in den Polizeidienst, aber nur 66 konnten genommen werden.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>85. ECRI wiederholt die Aufforderung, ein unabh\u00e4ngiges Gremium zur Untersuchung behaupteter polizeilicher \u00dcbergriffe zu schaffen. ECRI empfiehlt ferner, die Initiative einiger Bundesl\u00e4nder, Stellen zur \u00dcberwachung des Vollzugs von Ausweisungsbescheiden zu schaffen, auf das gesamte Bundesgebiet auszuweiten. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, die Einf\u00fchrung eines Meldesystems f\u00fcr Polizeikontrollen zu erw\u00e4gen, weil der Einzelne dadurch nachweisen k\u00f6nnte, wie oft er kontrolliert wurde. Dadurch lie\u00dfe sich feststellen, ob es systematisch zu unmittelbarer oder mittelbarer Rassendiskriminierung kommt.<\/p>\n<p>86. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass bei der Polizeiausbildung im gesamten Bundesgebiet auf interkulturelle Kompetenz Wert gelegt wird und zur Wachsamkeit gegen\u00fcber Rassismus und unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung aufgerufen wird. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden dringend, sich auch weiterhin um eine entsprechende Ausbildung der mit Ausweisungen beauftragten Beamten des Bundesgrenzschutzes zu bem\u00fchen, um sicherzustellen, dass Ausweisungen unter Achtung der Menschenrechte und der Menschenw\u00fcrde erfolgen.<\/p>\n<p>87. ECRI wiederholt die Aufforderung, daf\u00fcr zu sorgen, dass Angeh\u00f6rige von Minderheitsgruppen in der Polizei angemessen vertreten sind. Dabei sollten auch Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, um Hindernisse festzustellen, die Angeh\u00f6rige solcher Gruppen z\u00f6gern lasst, sich um Einstellung in den Polizeidienst zu bewerben. Sodann sollte gezielt versucht werden, derartige Hindernisse abzubauen.<\/p>\n<p><strong>\u00dcberwachung der Situation<\/strong><\/p>\n<p>88. Im zweiten Bericht regte ECRI statistische Erhebungen, aufgeschl\u00fcsselt nach ethnischer Herkunft, an, da dies den deutschen Beh\u00f6rden helfen k\u00f6nnte, einen \u00dcberblick \u00fcber die Situation der verschiedenen Minderheitsgruppen in Deutschland in den einzelnen Bereichen wie Besch\u00e4ftigungs-, Wohnungs- und Bildungswesen zu gewinnen. ECRI unterstrich die Notwendigkeit, hierbei europ\u00e4ische Normen, Regelungen und Empfehlungen zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsph\u00e4re sowie den Grundsatz der Freiwilligkeit aller Angaben zu beachten.<\/p>\n<p>89. Die deutschen Beh\u00f6rden haben erkl\u00e4rt, dass die Erhebung solcher Daten weder nach f\u00fcr Deutschland verbindlichen internationalen Abkommen gestattet noch mit der diesbez\u00fcglichen deutschen Politik nach dem 2. Weltkrieg vereinbar sei. Die deutschen Beh\u00f6rden haben auch angemerkt, dass Angeh\u00f6rige von Minderheitsgruppen, vor allem einiger nationaler Minderheiten, die Erhebung solcher Daten ablehnen. W\u00e4hrend ECRI die Zur\u00fcckhaltung einiger deutscher Nichtregierungsorganisationen gegen\u00fcber solchen Erhebungen zur Kenntnis genommen hat, sind andere Organisationen, besonders solche, die \u00e4u\u00dferlich erkennbare Minderheitsgruppen vertreten, der Meinung, dass solche Daten wesentlich dazu beitragen w\u00fcrden, politische Ma\u00dfnahmen gegen Rassismus und Rassendiskriminierung auszuarbeiten und ihre Wirksamkeit einzusch\u00e4tzen.<\/p>\n<p>90. ECRI hat auch erfahren, dass die Polizei in manchen Bundesl\u00e4ndern Daten \u00fcber die ethnische Herkunft von Straft\u00e4tern oder Beschuldigten ohne deren Zustimmung und sogar ohne deren Wissen erhebt.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>91. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden erneut, ihre \u00dcberwachungsm\u00f6glichkeiten zu verbessern und zu diesem Zweck diesbez\u00fcgliche Erhebungen anzustellen, und zwar aufgeschl\u00fcsselt nach Religion, Sprache, Staatsangeh\u00f6rigkeit und nationaler oder ethnischer Herkunft. Dabei w\u00e4re sicherzustellen, dass dies in allen F\u00e4llen unter geb\u00fchrender Beachtung der Grunds\u00e4tze der Vertraulichkeit geschieht und dass die Betroffenen nach vorheriger Aufkl\u00e4rung ihre Zustimmung erteilt und sich aus freien St\u00fccken als Angeh\u00f6rige einer bestimmten Gruppe zu erkennen gegeben haben. Ein derartiges System sollte auch das Geschlecht einer Person ber\u00fccksichtigen, da die M\u00f6glichkeit besteht, dass jemand aus zwei oder mehr Gr\u00fcnden diskriminiert wird..<\/p>\n<p><strong>II. BESONDERE PROBLEME<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rassistisch, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierte Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>92. Wie schon im zweiten Bericht erw\u00e4hnt, z\u00e4hlt ECRI rassistisch, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierte Gewalt zu den gef\u00e4hrlichsten \u00c4u\u00dferungen von Rassismus, gegen die Deutschland mit \u00e4u\u00dferster Sch\u00e4rfe vorgehen sollte. Nach wie vor wird von \u2013 mitunter sogar t\u00f6dlichen \u2013 \u00dcbergriffen auf Angeh\u00f6rige von Minderheitsgruppen wie Asylanten, Juden oder Roma und Sinti berichtet. Es hei\u00dft, dass Angeh\u00f6rige \u00e4u\u00dferlich sichtbarer Minderheitsgruppen dem ganz besonders ausgesetzt sind. In Folge dessen gibt es Gebiete in Deutschland, wo Angeh\u00f6rige solcher Gruppen Angst haben, sich in die \u00d6ffentlichkeit zu begeben. Nichtregierungsorganisationen und Vertreter von Minderheitengruppen berichten, dass rassistisch, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierte Gewalt nicht nur in vielen Gegenden der ostdeutschen L\u00e4nder, sondern auch in einer wachsender Zahl westdeutscher Gebiete f\u00fcr solche Personen eine ganz konkrete Gefahr darstellt. Zwar lagen bei Abfassung dieses Berichts noch keine Daten f\u00fcr 2003 vor, doch l\u00e4sst sich sagen, dass vom zweiten ECRI-Bericht bis 2002 rassistisch, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierte Gewaltakte zugenommen haben.<\/p>\n<p>93. Derartige Gewaltakte werden meist von Mitgliedern mehr oder weniger gut organisierter rechtsextremer Gruppen einschlie\u00dflich der Neonazis und Skinheads ver\u00fcbt. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, das unter anderem die T\u00e4tigkeit der Mitglieder solcher Gruppen \u00fcberwacht, meldet, dass zwar die Zahl potentieller Rechtsextremisten seit 1998 langsam, aber stetig gesunken ist, dem gegen\u00fcber aber die Zahl potentiell gewaltbereiter Rechtsextremisten zugenommen hat \u2013 und f\u00fcr 2001 auf 10 400 Personen gesch\u00e4tzt wird. Die deutschen Beh\u00f6rden f\u00fchren dies auf den relativ schwachen Erfolg der politisch organisierten \u00e4u\u00dfersten Rechten und die parallel hierzu wachsende Anziehungskraft der Skinhead-Bewegung zur\u00fcck. Nichtregierungs-organisationen berichten, dass sich Neonazis, Skinheads und andere Gruppen, die rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Propaganda verbreiten, wachsender Beliebtheit erfreuen, vor allem, aber nicht ausschlie\u00dflich, in den ostdeutschen L\u00e4ndern. Dieser Erfolg hat auch mit dem Aufkommen einer Jugendkultur zu tun, die sich auf Musik, Comics und Videospiele gr\u00fcndet, mit denen rassistische Theorien propagiert werden und Gewalt gegen Minderheitsgruppen verherrlicht wird. Diese Jugendkultur hat die ganze \u00f6rtliche Szene erfasst, wie Schulen, Kneipen, Stadien, Diskotheken und sonstige \u00f6ffentliche Pl\u00e4tze.<\/p>\n<p>94. Im zweiten Bericht vertrat ECRI die Meinung, dass das Problem rassistisch, fremdenfeindlich oder antisemitisch motivierter Gewalt nicht allein auf die besonderen Umst\u00e4nde der jugendlichen Straft\u00e4ter solcher Gewaltakte zur\u00fcckzuf\u00fchren sei, sondern auch durch andere und eher allgemein in der gesamten deutschen Gesellschaft vorherrschende Bedingungen beg\u00fcnstigt werde. Dazu geh\u00f6ren Auffassungen \u00fcber Ausl\u00e4nder und ihren Platz in der deutschen Gesellschaft, die H\u00e4ufigkeit rassischer Diskriminierung im Alltag sowie das unterschwellige Gef\u00fchl von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ganz allgemein auch in anderen Teilen der deutschen Bev\u00f6lkerung. ECRI empfahl deshalb den deutschen Beh\u00f6rden, zur wirksamen Bek\u00e4mpfung von rassistisch, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierter Gewalt m\u00f6glichst vielschichtig vorzugehen: nicht nur gegen Rechtsextremisten anzugehen, sondern auch die mehr allgemeinen Aspekte des Problems aufzugreifen. In diesem Zusammenhang nahm ECRI mit Interesse den \u201eBericht \u00fcber laufende und geplante Ma\u00dfnahmen und Aktivit\u00e4ten der Bundesregierung zur Bek\u00e4mpfung von Rechtsextremismus, Ausl\u00e4nderfeindlichkeit und Gewalt\u201c zur Kenntnis, der im Mai 2002 ver\u00f6ffentlicht wurde. Dieser Bericht spiegelt eine umfassendere Vorgangsweise wider, indem er nicht nur auf Ma\u00dfnahmen gegen Straft\u00e4ter und ihr soziales Umfeld, sondern auch auf Initiativen zum Schutz der Menchenrechte, zur St\u00e4rkung der Zivilgesellschaft und zur F\u00f6rderung der Integration der verschiedenen Teile der deutschen Gesellschaft, besonders der Volksgruppen ausl\u00e4ndischer Herkunft, eingeht.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>95. ECRI best\u00e4rkt die deutschen Beh\u00f6rden in ihrem Bem\u00fchen, das Problem rassistisch, fremdenfeindlich und antisemitisch motivierter Gewalt in breiterem Rahmen anzugehen und nicht nur auf die Aktivit\u00e4ten rechtsextremer Gruppen abzustellen. ECRI ist der Ansicht, dass eine wirksame Reaktion auf rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Gewalt in Deutschland auch Bem\u00fchungen umfassen muss, die sonstigen Ursachen solcher Gewalt in der Gesellschaft insgesamt anzupacken. Wie in anderen Abschnitten dieses Berichts betont, liegen die Gr\u00fcnde f\u00fcr Gewalt auch in der Einstellung gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern (einschlie\u00dflich Asylbewerbern und Einwanderern) und in Auffassungen \u00fcber ihren Platz in der deutschen Gesellschaft, wie sie oft im \u00f6ffentlichen Leben anzutreffen sind. Andere Gr\u00fcnde sind die H\u00e4ufigkeit von Rassendiskriminierung im Alltag und \u2013 allgemein gesprochen \u2013 rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Vorurteile in der Gesellschaft.<\/p>\n<p>96. Im zweiten Bericht empfahl ECRI den deutschen Beh\u00f6rden die Unterst\u00fctzung \u00f6rtlicher Initiativen unter Einbeziehung verschiedener Gruppen der \u00f6rtlichen Bev\u00f6lkerung, welche die F\u00f6rderung einer demokratischen Zivilgesellschaft zum Ziel haben, die Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ablehnt. Als Teil ihres Aktionsprogramms \u201eJugend f\u00fcr Toleranz und Demokratie \u2013 Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus\u201c haben die deutschen Beh\u00f6rden drei Finanzierungsprogramme f\u00fcr \u00f6rtliche Initiativen aufgelegt. Dabei handelt es sich um das XENOS-Programm, auf das an anderer Stelle dieses Berichts eingegangen wurde[13], ferner das Programm ENTIMON, mit dem die demokratische Kultur im Kampf gegen Gewalt und Rechtsextremismus in ganz Deutschland gefestigt werden soll, und das CIVITAS-Programm, mit dem der Rechtsextremismus in den ostdeutschen L\u00e4ndern bek\u00e4mpft werden soll. ECRI begr\u00fc\u00dft diese Entwicklungen sowie die Tatsache, dass bereits eine betr\u00e4chtliche Anzahl von Projekten im Rahmen dieser Programme finanziert wurde. Nichtregierungsorganisationen haben jedoch darauf hingewiesen, dass es in der Praxis f\u00fcr \u00f6rtliche Basisorganisationen nicht immer leicht ist, Zusch\u00fcsse im Rahmen dieser Programme zu erhalten, obwohl sie doch den Bekundungen von rassistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Gewalt am n\u00e4chsten sind. Sie haben betont, dass Probleme dieser Art nur dann erfolgreich in den Griff zu bekommen sind, wenn ihre nachhaltige Finanzierung gesichert ist. Sie bedauerten diesbez\u00fcglich, dass die langfristige Finanzierung \u00f6rtlicher Projekte keineswegs gesichert sei.<\/p>\n<p>97. Im zweiten Bericht betonte ECRI die Wichtigkeit von Ma\u00dfnahmen zur Erziehung von Kindern, Jugendlichen und der gesamten \u00d6ffentlichkeit und zur Sch\u00e4rfung ihres Bewusstseins f\u00fcr die Werte der Achtung von Verschiedenheit. ECRI nahm Initiativen der Bundeszentrale und der Landeszentralen f\u00fcr politische Bildung zur F\u00f6rderung der demokratischen Erziehung zur Kenntnis, die auch Ma\u00dfnahmen zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit einschlossen. Die deutschen Beh\u00f6rden haben ECRI mitgeteilt, dass die Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung seit dem zweiten ECRI-Bericht besonders gro\u00dfes Gewicht auf Initiativen gegen Rechtsextremismus gelegt hat.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>98. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, weiterhin und verst\u00e4rkt \u00f6rtliche Initiativen zu unterst\u00fctzen, welche die Festigung der demokratischen Zivilgesellschaft zum Ziel haben, und ihnen die Mittel an die Hand zu geben, Rechtsextremismus und ganz allgemein Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu bek\u00e4mpfen. In dieser Hinsicht bittet ECRI die deutschen Beh\u00f6rden, Mittel und Wege zu finden, um Basisorganisationen, die auf \u00f6rtlicher Ebene etwas bewirken k\u00f6nnen, in der Praxis angemessene Zusch\u00fcsse zu gew\u00e4hren. ECRI bittet die deutschen Beh\u00f6rden auch dringend, daf\u00fcr zu sorgen, dass auch die Finanzierung langfristig angelegter \u00f6rtlicher Initiativen im Kampf gegen Rechtsextremismus und ganz allgemein gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gesichert ist, damit sie Wirkung zeigen.<\/p>\n<p>99. ECRI bittet die deutschen Beh\u00f6rden, daf\u00fcr zu sorgen, dass Vorhaben gegen Rechtsextremismus und rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Gewalt auch k\u00fcnftig einen Schwerpunkt der Arbeit der Bundeszentrale und der Landeszentralen f\u00fcr politische Bildung bilden.<\/p>\n<p>100. Im zweiten Bericht bat ECRI die deutschen Beh\u00f6rden, weiterhin nach M\u00f6glichkeiten zu suchen, um die praktische Anwendung der Strafbestimmungen gegen Rechtsextremismus und ganz allgemein gegen rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Gewalt zu verbessern. ECRI empfahl den deutschen Beh\u00f6rden auch, weiterhin die Ergebnisse der Verfolgung von Straftaten gegen Angeh\u00f6rige von Minderheitsgruppen und die den T\u00e4tern auferlegten Strafen zu \u00fcberwachen.<\/p>\n<p>101. Wie oben erw\u00e4hnt[14], sind die am h\u00e4ufigsten gegen\u00fcber Mitgliedern rechtsextremer Gruppen angewandten Bestimmungen des Strafgesetzes jene, die Aufforderung zum Hass unter Strafe stellen, ferner jene, welche die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung des unter der NS-Herrschaft begangenen V\u00f6lkermords untersagen, und schlie\u00dflich jene, die den Gebrauch von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen und die Verbreitung ihrer Propaganda unter Strafe stellen. Im zweiten Bericht regte ECRI an, den Kampf gegen rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Gewalt dadurch zu verst\u00e4rken, dass solche Delikte zum Gegenstand besonderer Tatbest\u00e4nde gemacht werden oder den Gerichten gesetzlich vorgeschrieben wird, rassistische Beweggr\u00fcnde strafversch\u00e4rfend zu bewerten. ECRI hat diesen Aspekt im vorliegenden Bericht bereits angesprochen[15].<\/p>\n<p>102. In den meisten F\u00e4llen liegt die Zust\u00e4ndigkeit zur Verfolgung strafbarer Handlungen von Rechtsextremisten einschlie\u00dflich rassistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Gewaltakte bei den L\u00e4ndern. Die deutschen Beh\u00f6rden haben ECRI mitgeteilt, dass ihre bereits zur Zeit des zweiten ECRI-Berichts unternommenen Initiativen zugunsten eines st\u00e4rkeren Einsatzes des Bundesgrenzschutzes bei rechtsextremistischen Straftaten andauern und positive Ergebnisse gezeigt haben. Diese Initiativen umfassten auch die Einrichtung einer Bundesgrenzschutz &#8211; Telefonhotline, mit der die Leute rechtsextreme Aktivit\u00e4ten, Drohungen und Gewaltakte anzeigen k\u00f6nnen, sowie Streifen und Kontrollen auf Bahnh\u00f6fen. Hinzukommt, dass seit dem zweiten ECRI-Bericht Beamte des Bundesgrenzschutzes mit der \u00dcberwachung rechtsextremer Umz\u00fcge beauftragt wurden. Im zweiten Bericht nahm ECRI auch \u00dcberlegungen zur Kenntnis, die Verfahrensbestimmungen zugunsten einer st\u00e4rkeren Beteiligung der Bundesanwaltschaft bei der Verfolgung rechtsextremer Gewaltakte zu \u00e4ndern, um ihr Gewicht zu unterstreichen. Die Beh\u00f6rden haben ECRI nun aber mitgeteilt, dass hierf\u00fcr keine Notwendigkeit gesehen wurde.<\/p>\n<p>103. Die deutschen Beh\u00f6rden haben ECRI mitgeteilt, dass das Parlament im Jahre 2001 Mittel zu Entsch\u00e4digung der Opfer rechtsextremistischer \u00dcbergriffe bereitgestellt habe. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bearbeitet die Antr\u00e4ge der Opfer und entscheidet \u00fcber die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung. Diese Entsch\u00e4digungen erfolgen auf freiwilliger Basis; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nichtregierungsorganisationen haben jedoch die Notwendigkeit betont, mehr f\u00fcr die Opfer rassistischer, und antisemitischer Gewalt zu tun, ihnen nicht nur Entsch\u00e4digung zu zahlen, sondern ihnen auch konkrete Rehabilitierungsma\u00dfnahmen anzubieten wieder auf die Beine zu helfen. Sie halten es auch f\u00fcr erforderlich, dass die wissenschaftliche Forschung, die angeblich dazu neigt, sich nur mit den T\u00e4tern rassistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Gewaltakte zu befassen, ihr Augenmerk k\u00fcnftig auch mehr auf die Opfer richtet.<\/p>\n<p>104. Die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamts sammelt statistische Angaben \u00fcber politisch motivierte Straftaten f\u00fcr das gesamte Bundesgebiet und wertet sie aus. Seit dem zweiten ECRI-Bericht haben die deutschen Beh\u00f6rden die Definition politisch motivierter Straftaten \u00fcberarbeitet. Mittlerweile fallen darunter auch rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Handlungen. Nach der neuen Definition, die seit Januar 2001 in Kraft ist, gilt eine Straftat insbesondere dann als politisch motiviert, wenn die Umst\u00e4nde der Tat oder die Haltung des T\u00e4ters darauf schlie\u00dfen lassen, dass die Tat sich gegen eine Person unter anderem wegen ihrer Nationalit\u00e4t, ethnischer Herkunft, Rasse, Hautfarbe oder Religion richtete und dass die Tat in kausalem Zusammenhang mit diesen Merkmalen steht oder sich aus derartigen Beweggr\u00fcnden gegen eine Einrichtung oder Eigentum richtete.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>105. ECRI best\u00e4rktunterst\u00fctzt die deutschen Beh\u00f6rden in ihren Bem\u00fchungen, Mittel und Wege zu finden, um die praktische Anwendung der bestehenden Strafbestimmungen gegen Rechtsextremismus und ganz allgemein gegen rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Gewaltakte zu verbessern. Diesbez\u00fcglich betont ECRI, dass in der polizeilichen Ausbildung weiterhin auf die einschl\u00e4gigen Gesetzesbestimmungen hingewiesen wird. ECRI weist erneut darauf hin, dass eine ausdr\u00fcckliche gesetzliche Bestimmung, der zufolge rassistische Beweggr\u00fcnde bei allen Straftaten als strafsch\u00e4rfend zu werten sind, dazu beitragen k\u00f6nnte, den rassistischen Hintergrund von Straftaten und auch Gewaltakten aufzudecken.<\/p>\n<p>106. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, sich auch weiterhin und verst\u00e4rkt um die Lage der Opfer von rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Gewaltakten zu k\u00fcmmern. Ma\u00dfnahmen dieser Art sollten sinnvolle Entsch\u00e4digungszahlungen, aber auch konkrete Rehabilitierungsma\u00dfnahmen sowie die F\u00f6rderung entsprechender wissenschaftlicher Untersuchungen umfassen.<\/p>\n<p>107. ECRI best\u00e4rkt die deutschen Beh\u00f6rden eindringlich hinsichtlich ihrer Bem\u00fchungen, sich einen \u00dcberblick \u00fcber rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten und dabei vor allem auch Gewaltverbrechen zu verschaffen.<\/p>\n<p>108. Im zweiten Bericht hatte ECRI zur Kenntnis genommen, dass die deutschen Beh\u00f6rden beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) beantragt hatten. ECRI forderte die deutschen Beh\u00f6rden auch auf, sich weiterhin um das Verbot rechtsextremer Organisationen zu bem\u00fchen. ECRI hat mittlerweile erfahren, dass das Bundesverfassungsgericht bisher kein Verbot der NPD aussprechen wollte, weil sich herausgestellt hat, dass sich das Vorbringen der Regierung auf Handlungen von NPD-Mitgliedern gest\u00fctzt hatte, die sich hinterher als Agenten des deutschen Verfassungsschutzes entpuppt hatten. ECRI nimmt zur Kenntnis, dass das von der Bundesregierung beantragte Verbot des deutschen Zweiges der Organisation \u201eBlut und Ehre\u201c und ihrer Jugendorganisation \u201eWei\u00dfe Jugend\u201c im Juni 2001 rechtskr\u00e4ftig geworden ist. Die deutschen Beh\u00f6rden haben erkl\u00e4rt, dass dieses Verbot die rechtsextreme Hassmusik-Szene geschw\u00e4cht hat. ECRI begr\u00fc\u00dft diese Entwicklung, stellt aber fest, dass die rechtsextreme Hassmusik-Szene noch immer zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, die rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Gewalt in Deutschland bek\u00e4mpfen, Anlass zu gro\u00dfer Sorge gibt. Die deutschen Beh\u00f6rden haben ECRI ferner mitgeteilt, dass seit dem zweiten ECRI-Bericht zahlreiche kleinere rechtsextreme Verb\u00e4nde von den Landesbeh\u00f6rden verboten wurden.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>109. ECRI best\u00e4rkt die deutschen Beh\u00f6rden in ihren Bem\u00fchungen, politische Parteien und sonstige Organisationen, die Zuflucht zu rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Handlungen und entsprechender Propaganda nehmen, zu verbieten. Als vorbeugende Ma\u00dfnahme empfiehlt ECRI in \u00dcbereinstimmung mit der Allgemeinen Politik-Empfehlung Nr. 7 den deutschen Beh\u00f6rden, gesetzliche Schritte zu erw\u00e4gen, um Organisationen, die Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus f\u00f6rdern, die finanzielle Unterst\u00fctzung zu entziehen. Weiter empfiehlt ECRI besondere Anstrengungen im Kampf gegen die rechtsextreme Hasmusik-Szene.<\/p>\n<p>110. Im zweiten Bericht unterstrich ECRI die Notwendigkeit, etwas gegen rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Handlungen per Internet zu unternehmen und begr\u00fc\u00dfte die Initiativen der deutschen Beh\u00f6rden in diesem Bereich. Seit dem zweiten ECRI-Bericht h\u00e4uften sich Berichte, wonach rechtsextreme Gruppen immer mehr das Internet nutzen. Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz sch\u00e4tzt, dass die Zahl der Homepages deutscher rechtsextremer Gruppen von 330 im Jahre 1999 auf mittlerweile 1300 gestiegen ist. Die deutschen Beh\u00f6ren berichten von ihren Versuchen, Internet- Anbieter zu Ma\u00dfnahmen der Selbstkontrolle zu bewegen. Eine Telefonhotline wurde eingerichtet, mit der sich Internet-Benutzer unter anderem \u00fcber rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Inhalte beschweren k\u00f6nnen. Die deutschen Beh\u00f6rden haben ECRI auch \u00fcber ihre Bem\u00fchungen informiert, die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Inhalte auf deutschsprachigen Websites ausl\u00e4ndischer Internet-Anbieter zu verst\u00e4rken. Die deutschen Beh\u00f6rden berichten ferner, dass in Nordrhein-Westfalen ans\u00e4ssige Internet-Anbieter in diesem Bundesland f\u00fcr rechtswidrige Inhalte der von ihnen ins Internet gestellten Homepages haftbar gemacht werden. Es hei\u00dft, dass dies in den meisten F\u00e4llen dazu gef\u00fchrt hat, dass die Internet-Anbieter spontan solche rechtswidrigen Inhalte aus dem Netz genommen haben; nur in einigen F\u00e4llen kam es zu Gerichtsverfahren.<\/p>\n<p><strong>Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>111. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, ihre Bem\u00fchungen im Kampf gegen rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Aktivit\u00e4ten im Internet zu verst\u00e4rken. Diesbez\u00fcglich verweist ECRI auf ihre Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 6[16]. ECRI bittet die deutschen Beh\u00f6rden, auch auf Bundesebene Initiativen gegen rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Inhalte im Internet, wie sie sich auf Landesebene bew\u00e4hrt haben, zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p><strong>BIBLIOGRAPHIE<\/strong><\/p>\n<p>Diese Bibliographie enth\u00e4lt eine List der wichtigsten ver\u00f6ffentlichten Quellen, die bei der Pr\u00fcfung der Situation in Deutschland herangezogen wurden. Es handelt sich jedoch nicht um eine ersch\u00f6pfende Liste aller von ECRI bei der Erstellung des vorliegenden Berichts benutzten Informationsquellen.<\/p>\n<p>1. CRI (2001) 36: Second report on Germany, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, July 2001<\/p>\n<p>2. CRI (98) 22: Report on Germany, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, March 1998<\/p>\n<p>3. CRI (96) 43: ECRI General Policy Recommendation n\u00b0 1: Combating racism, xenophobia, antisemitism and intolerance, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, October 1996<\/p>\n<p>4. CRI (97) 36: ECRI General Policy Recommendation n\u00b0 2: Specialised bodies to combat racism, xenophobia, antisemitism and intolerance at national level, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, June 1997<\/p>\n<p>5. CRI (98) 29: ECRI General Policy Recommendation n\u00b0 3: Combating racism and intolerance against Roma\/Gypsies, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, March 1998<\/p>\n<p>6. CRI (98) 30: ECRI General Policy Recommendation n\u00b0 4: National surveys on the experience and perception of discrimination and racism from the point of view of potential victims, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, March 1998<\/p>\n<p>7. CRI (2000) 21: ECRI General Policy Recommendation n\u00b0 5: Combating intolerance and discrimination against Muslims, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, April 2000<\/p>\n<p>8. CRI (2001) 1: ECRI General Policy Recommendation N\u00b0 6: Combating the dissemination of racist, xenophobic and antisemitic material via the Internet, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, December 2000<\/p>\n<p>9. CRI (2003) 8: ECRI General Policy Recommendation N\u00b07: National legislation to combat racism and racial discrimination, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, December 2002<\/p>\n<p>10. CRI (98) 80 rev: Legal measures to combat racism and intolerance in the member States of the Council of Europe, European Commission against Racism and Intolerance, Council of Europe, 2000<\/p>\n<p>11. ACFC\/SR (99) 17: Report Submitted by Germany pursuant to Article 25, paragraph 1 of the Framework Convention for the Protection of National Minorities, Council of Europe, February 2000<\/p>\n<p>12. ACFC\/INF\/OP\/I(2002)008: Opinion on Germany, Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities, Council of Europe, March 2002<\/p>\n<p>13. Comments of the Government of the Federal Republic of Germany on the Opinion of the Advisory Committee on the Report of the implementation of the Framework Convention for the Protection of National Minorities in the Federal Republic of Germany, July 2002<\/p>\n<p>14. ECRML (2002) 1: European Charter for Regional or Minority Languages: Application of the Charter in Germany, Report of the Committee of Experts and Recommendation of the Committee of Ministers, Council of Europe, December 2002<\/p>\n<p>15. CPT\/Inf (2003) 20: Report to the German Government on the visit to Germany carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 3 to 15 December 2000, Council of Europe, March 2003<\/p>\n<p>16. CPT\/Inf (2003) 21: Response of the German Government to the report of the European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) on its visit to Germany from 3 to 15 December 2000, Council of Europe, March 2003<\/p>\n<p>17. Sixth Report of the Government of the Federal Republic of Germany on its Human Rights Policy in the Context of Foreign Relations and Other Areas of National Policy, period covered: 1 January 2000-31 March 2002, Federal Foreign Office, June 2002<\/p>\n<p>18. Jahresbericht 2002, Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte (Annual Report 2002, German Institute for Human Rights)<\/p>\n<p>19. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung f\u00fcr Ausl\u00e2nderfragen \u00fcber die Lage der Ausl\u00e4nder in der Bundesrepublik Deutschland, September 2002<\/p>\n<p>20. Preis Soziale Stadt 2002, Dokumentation, GdW Berlin 2002<\/p>\n<p>21. Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland \u2013 K\u00f6rperschaft des \u00f6ffentlichen Rechts, 10 August 2003, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 40,<\/p>\n<p>22. Act to Control and Restrict Immigration and to Regulate Residence and Integration of EU Citizens and Foreigners (Immigration Act) of 20 June 2002<\/p>\n<p>23. Migration und Asyl in Zahlen, Bundesamt, July 2003<\/p>\n<p>24. Verfassungsschutzbericht 2002, Bundesministerium des Innern<\/p>\n<p>25. Report on Ongoing and Planned Measures and Activities of the Federal Government Aimed at Combating Right-wing Extremism, Xenophobia, Anti-Semitism and Violence pursuant to Subpara. 21 of the Resolution by the German Bundestag of 30 March 2001 (Doc. No. 14\/5456)<\/p>\n<p>26. Entwicklungen im Rechtsextremismus : Die Bedeutung des Antisemitismus im aktuellen deutschen Rechtsextremismus, Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, September 2002<\/p>\n<p>27. Structuring Immigration, Fostering Integration, Report by the Independent Commission on Migration to Germany, July 2001<\/p>\n<p>28. CERD\/C\/338\/Add.14: Fifteenth periodic reports of States parties due in 1998: Germany, August 2000<\/p>\n<p>29. CERD\/C\/304\/Add.115: Concluding observations of the Committee on the Elimination of Racial Discrimination: Germany 27\/04\/2001<\/p>\n<p>30. The Situation of Roma in Germany, Open Society Institute 2002<\/p>\n<p>31. Anti-discrimination Legislation in EU member States: A comparison of national anti-discrimination legislation on the grounds of racial or ethnic origin, religion or belief with the Council Directives: Germany, EUMC, Vienna 2002<\/p>\n<p>32. Anti-Islamic reactions in the EU after the terrorist acts against the USA, Reports on Germany, 12 September-31 December 2001, EUMC<\/p>\n<p>33. Attitudes towards minority groups in West and East Germany, Eurobarometer 2000, EUMC, Vienna 2001<\/p>\n<p>34. Germany: A Briefing for the UN Committee on the Elimination of Racial Discrimination, Amnesty International, February 2001, AI Index: EUR 23\/001\/2001<\/p>\n<p>35. Country Reports on Human Rights Practices for 2002 \u2013 Germany, US Department of State, March 2003<\/p>\n<p>36. International Religious Freedom Report 2002 \u2013 Germany, US Department of State, October 2002<\/p>\n<p>37. Antisemitism worldwide 2001\/2 \u2013 Germany<\/p>\n<p>38. \u201cUnease in the Global Village: German Language Racism on the Internet\u201c, Rebekah Webb for the Consultative Council of Jewish Organisations, Discussion Paper Six, World Conference against Racism, Durban 2001<\/p>\n<p>39. Migration News Sheet, Migration Policy Group, various issues 2002-2003<\/p>\n<p>40. European Race Bulletin, Institute of Race Relations, various issues, 2000-2003<\/p>\n<p>__________<\/p>\n<p>[1] Vgl. unten, Aufnahme und Status von Ausl\u00e4ndern.<br \/>\n[2] CRI (2003) 8. Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 7 von ECRI: Staatliche Gesetzgebung gegen Rassismus und rassische Diskriminierung.<br \/>\n[3] Vgl. B\u00fcrgerlichrechtliche und verwaltungsrechtliche Bestimmungen.<br \/>\n[4] CRI (97) 36: Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 2 von ECRI: Besondere Gremien zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz auf staatlicher Ebene.<br \/>\n[5] Vgl. unten unter \u201eAufnahme und Status von Ausl\u00e4ndern\u201c.<br \/>\n[6] Vgl. oben unter Aufnahme und Status von Ausl\u00e4ndern \u2013 Die Situation von Asylbewerbern und Fl\u00fcchtlingen<br \/>\n[7] Vgl. oben unter \u201eB\u00fcrgerlichrechtliche und verwaltungsrechtliche Bestimmungen\u201c<br \/>\n[8] Vgl. unter \u201eMedien\u201c<br \/>\n[9] Vgl. oben unter \u201eAufnahme und Status von Ausl\u00e4ndern \u2013 Personen mit Duldungsstatus\u201c<br \/>\n[10] CRI (2000) 21: Allgemeine Politzik-Empfehlung Nr. 5 von ECRI: Kampf gegen Intoleranz gegen\u00fcber Moslems und gegen ihre Diskriminierung. Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz.<br \/>\n[11] CRI (98) 29: Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 3 von ECRI: Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz gegen\u00fcber Roma \/ Zigeunern, Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz<br \/>\n[12] Vgl. oben unter \u201eBesonders von Diskriminierung bedrohte Gruppen \u2013 \u00c4u\u00dferlich erkennbare Minderheiten\u201c<br \/>\n[13] Vgl. oben unter \u201eBesch\u00e4ftigungswesen\u201c<br \/>\n[14] Vgl. unter \u201eStrafrechtliche Bestimmungen\u201c<br \/>\n[15] Vgl. unter \u201eStrafrechtliche Bestimmungen\u201c<br \/>\n[16] CRI (2001) 1: Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 6 von ECRI: Kampf gegen die Verbreitung rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Materials per Internet, Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz<\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3258\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3258&text=Dritter+Bericht+%C3%BCber+Deutschland.+Verabschiedet+am+5.+Dezember+2003.+Stra%C3%9Fburg%2C+den+8.+Juni+2004\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3258&title=Dritter+Bericht+%C3%BCber+Deutschland.+Verabschiedet+am+5.+Dezember+2003.+Stra%C3%9Fburg%2C+den+8.+Juni+2004\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3258&description=Dritter+Bericht+%C3%BCber+Deutschland.+Verabschiedet+am+5.+Dezember+2003.+Stra%C3%9Fburg%2C+den+8.+Juni+2004\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Download: PDF, WORD Dokument FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3258\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[12],"tags":[],"class_list":["post-3258","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-europaeische-kommission-gegen-rassismus-und-intoleranz"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3258","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3258"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3258\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3261,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3258\/revisions\/3261"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3258"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3258"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3258"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}