{"id":3183,"date":"2021-09-18T18:30:27","date_gmt":"2021-09-18T18:30:27","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3183"},"modified":"2021-09-18T18:39:49","modified_gmt":"2021-09-18T18:39:49","slug":"ecri-bericht-ueber-deutschland-fuenfte-pruefungsrunde-veroeffentlicht-am-25-februar-2014","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3183","title":{"rendered":"ECRI-BERICHT \u00dcBER DEUTSCHLAND (f\u00fcnfte Pr\u00fcfungsrunde). Ver\u00f6ffentlicht am 25. Februar 2014"},"content":{"rendered":"<p>Download: <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/DEU-CbC-V-2014-002-DEU.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF<\/a>, <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/DEU-CbC-V-2014-002-DEU.docx\">WORD<\/a> Dokument<\/p>\n<h2>ECRI-BERICHT \u00dcBER DEUTSCHLAND (f\u00fcnfte Pr\u00fcfungsrunde)<\/h2>\n<p>Verabschiedet am 5. Dezember 2013<br \/>\nVer\u00f6ffentlicht am 25. Februar 2014<!--more--><\/p>\n<p><strong>Vorwort<\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Sie ist ein unabh\u00e4ngiges Gremium, das \u00fcber die Einhaltung der Menschenrechte wacht, wenn es um Fragen von Rassismus und Intoleranz geht. Die Mitglieder der Kommission sind unabh\u00e4ngig und unparteiisch. Sie werden aufgrund ihrer moralischen Autorit\u00e4t und ihres anerkannten Sachverstands in Fragen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz ernannt.<\/p>\n<p>Im Rahmen ihres satzungsm\u00e4\u00dfigen Auftrags erstellt ECRI f\u00fcr jedes Land L\u00e4nderberichte, in denen die Situation in Bezug auf Rassismus und Intoleranz in jedem Mitgliedstaat des Europarates analysiert und Vorschl\u00e4ge zur L\u00f6sung der aufgezeigten Probleme unterbreitet werden.<\/p>\n<p>Bei diesen L\u00e4nderberichten werden alle Mitgliedsstaaten des Europarats gleich behandelt. Die Arbeit findet in F\u00fcnfjahreszyklen statt und deckt 9-10 Staaten pro Jahr ab. Die Berichte der ersten Runde wurden Ende 1998 abgeschlossen, jene der zweiten Runde Ende 2002 und jene der dritten Runde Ende 2007 und jene der vierten Runde werden Anfang 2014 abgeschlossen sein. Die Arbeit an der f\u00fcnften Runde begann im November 2012.<\/p>\n<p>Die Arbeitsmethode besteht in der Durchsicht schriftlicher Unterlagen, einem Kontaktbesuch in dem betreffenden Land und einem anschlie\u00dfenden vertraulichen Gespr\u00e4ch mit den Staatsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Die ECRI-Berichte sind nicht das Ergebnis von Auskunftsersuchen oder Zeugenbefragungen. Ihre Feststellungen beruhen auf einer Vielzahl von Informationen aus den verschiedensten Quellen. Zahlreiche nationale und internationale schriftliche Quellen werden gesichtet. Die Besuche vor Ort erm\u00f6glichen direkte Gespr\u00e4che mit den betroffenen (staatlichen und nichtstaatlichen) Stellen, um ein genaueres Bild zu bekommen. Die Praxis vertraulicher Gespr\u00e4che mit den Staatsbeh\u00f6rden gestattet es diesen, notfalls Bemerkungen zum Berichtsentwurf einzureichen, um etwaige Irrt\u00fcmer tats\u00e4chlicher Art im Bericht zu berichtigen. Zum Abschluss der Gespr\u00e4che steht es den Staatsbeh\u00f6rden frei zu verlangen, dass ihr Standpunkt dem Schlussbericht von ECRI als Anhang beigeheftet wird.<\/p>\n<p>Die f\u00fcnfte Runde der L\u00e4nderberichte konzentriert sich auf vier Themen, die alle Mitgliedstaaten betreffen: (1) Rechtsfragen, (2) Hassreden, (3) Gewalt,<br \/>\n(4) Integrationspolitik und eine Reihe von Unterthemen, die mit einem dieser vier Themen verbunden sind. In diesem Zusammenhang werden in der f\u00fcnften Pr\u00fcfungsrunde auch die nach der vierten Pr\u00fcfungsrunde gemachten Empfehlungen nachverfolgt, die nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden.<\/p>\n<p>Im Rahmen der f\u00fcnften Pr\u00fcfungsrunde wird erneut eine beschleunigte Umsetzung f\u00fcr zwei konkrete Empfehlungen gefordert, die in dem Bericht gemacht wurden. Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts wird ECRI in Bezug auf diese zwei Empfehlungen ein Verfahren zur vorl\u00e4ufigen Weiterverfolgung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der folgende Bericht wurde von ECRI in voller Eigenverantwortung erstellt. Er erstreckt sich auf die Situation, wie sie am 21. Juni 2013 bestand. Alle Entwicklungen nach diesem Zeitpunkt werden von der folgenden Analyse weder abgedeckt noch bei den Schlussfolgerungen und Vorschl\u00e4gen von ECRI in Betracht gezogen.<\/p>\n<p><strong>ZUSAMMENFASSUNG<\/strong><\/p>\n<p>Seit der Annahme des vierten Berichts von ECRI \u00fcber Deutschland am 19. Dezember 2008 wurden in einigen Bereichen Fortschritte erzielt.<\/p>\n<p>Deutschland hat das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t ratifiziert. Die nationalen Stellen haben k\u00fcrzlich die M\u00f6glichkeiten gepr\u00fcft, die Verpflichtung in die Richtlinien f\u00fcr Strafverfahren aufzunehmen, bei Ermittlungsverfahren nach dem Vorliegen eines \u201erassistischen, fremdenfeindlichen oder besonders verwerflichen&#8220; Motiv zu suchen. Mehrere Bundesl\u00e4nder haben eigene Antidiskriminierungsstellen eingerichtet.<\/p>\n<p>Die Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen, die darauf abzielen, junge Menschen besser \u00fcber die Gefahren von Neonazis und rechtsextremen Organisationen aufzukl\u00e4ren, wurden verst\u00e4rkt. Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2012 beschlossen, einen weiteren Antrag auf Verbot der NPD (Nationaldemokratische Partei) zu stellen. Morde mit einem m\u00f6glichen rassistischen Motiv werden neu untersucht. Das Land Brandenburg hat eine externe Stelle mit dieser Aufgabe betraut.<\/p>\n<p>Der Nationale Aktionsplan f\u00fcr Integration (Integrationsplan) wurde \u00fcberarbeitet. Zwei Berichte wurden ver\u00f6ffentlicht, in denen Schl\u00fcsselindikatoren festgelegt wurden. Alle Kinder im Alter von 1 Jahr oder \u00e4lter haben Anspruch auf einen Platz in einer Vorschuleinrichtung. Der Plan schlie\u00dft das Ziele in, die individuelle F\u00f6rderung von Kindern mit Migrationshintergrund zu verbessern.<\/p>\n<p>Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat ein Projekt \u00fcber den Einsatz anonymer Bewerbungsverfahren begonnen. Die positiven Ergebnisse haben eine Reihe von Organisationen veranlasst, diese Verfahren zu testen. Die Zahl der Arbeitgeber, die die Diversit\u00e4tscharta unterzeichnet haben, steigt.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Verbesserung der rechtlichen Lage von LGBT-Personen eine wichtige Rolle gespielt. Mehrere Bundesl\u00e4nder haben Ma\u00dfnahmen und Aktionspl\u00e4ne zur Verbesserung der Toleranz gegen\u00fcber lesbischen, schwulen, bisexuellen und transsexuellen Menschen (LGBT) und zur Bek\u00e4mpfung von Homo-\/Transphobie verabschiedet. Die Mehrheit der Bev\u00f6lkerung bef\u00fcrwortet eine v\u00f6llige Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren und verheirateten Paaren.<\/p>\n<p>ECRI begr\u00fc\u00dft diese positiven Entwicklungen in Deutschland. Es gibt jedoch, ungeachtet der erzielten Fortschritte, einige Themen, die weiterhin Anlass zur Sorge geben.<\/p>\n<p>Trotz der Empfehlung von ECRI hat Deutschland bisher noch nicht das Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention ratifiziert. 2012 hat es der Bundesrat in einem weiteren Versuch vers\u00e4umt, das rassistische Motiv als strafversch\u00e4rfenden Umstand in das Strafgesetz aufzunehmen. Im Bereich Aufstachelung zum Hass gibt es einen erheblichen Grad von Straffreiheit.<\/p>\n<p>Es fehlt den Opfern von rassistischen Taten oder von Rassendiskriminierung an Unterst\u00fctzung seitens der staatlichen Stellen, z. B. aufgrund von Racial Profiling. Der ADS und den Fachorganen der Bundesl\u00e4nder fehlt es an den erforderlichen Ressourcen, um in ganz Deutschland wirksam zu agieren, und die meisten Bundesl\u00e4nder haben kein Fachorgan.<\/p>\n<p>Seit der Wiedervereinigung ist die Zahl der Morde und das Ausma\u00df von Gewalt, die durch Rassismus und Homo-\/Transphobie motiviert werden, in Deutschland hoch. Es gibt keine verl\u00e4ssliche statistische Methode, um das Ausma\u00df der durch Rassismus und Homo-\/Transphobie motivierten Gewalt und Hassreden zu messen. Die hohe \u201eUntererfassung&#8220; von Straftaten, die mit Rassismus und Homo-\/Transphobie verbunden sind, spiegelt ein mangelndes Vertrauen seitens der schutzbed\u00fcrftigen Gruppen im Hinblick auf die Wirksamkeit von Strafverfahren wider, die von der Polizei und der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Diese Ineffektivit\u00e4t wurde durch die Vers\u00e4umnisse bei den Ermittlungen \u00fcber die Morde unterstrichen, die vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) begangen wurden. Ein rassistisches Motiv wird nur in einer verschwindend geringen Zahl von Urteilen angef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Begriff Rassismus wird in Deutschland h\u00e4ufig zu eng ausgelegt und mit organisierten Gruppen verbunden. Der rassistische und besonders der fremdenfeindliche Charakter in Teilen der \u00f6ffentlichen Debatte wird immer noch nicht ausreichend verdeutlicht.<\/p>\n<p>Der Aktionsplan gegen Rassismus und Intoleranz wurde seit 2008 nicht \u00fcberarbeitet. Der Nationale Aktionsplan f\u00fcr Integration enth\u00e4lt auch keinen Abschnitt \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz. Die historisch in Deutschland vertretenen Minderheiten werden nur kurz erw\u00e4hnt, obwohl Sinti und Roma immer noch unter einer erheblichen Diskriminierung leiden.<\/p>\n<p>Die strategischen und operativen Ziele des Nationalen Aktionsplans f\u00fcr Integration fehlen Indikatoren und Zielvorgaben, obwohl diese Indikatoren zusammen mit Informationen \u00fcber die mit ihnen verbundenen Trends ver\u00f6ffentlicht werden. Dem Plan fehlt es an quantifizierten Verpflichtungen seitens der Bundesl\u00e4nder, wirksame Ma\u00dfnahmen f\u00fcr das Erreichen der festgelegten Ziele zu ergreifen.<\/p>\n<p>Die Anmeldungszahlen von Kindern mit Migrationshintergrund in Vorschuleinrichtungen, Angebote f\u00fcr eine begleitende Unterst\u00fctzung dieser Kinder auf ihrem Bildungsweg und die Zahl der Kinder, die ein Gymnasium besuchen (die Sekundarschule, die die Sch\u00fcler auf den Besuch einer Universit\u00e4t vorbereitet) sind immer noch ungen\u00fcgend. Die Lehrkr\u00e4fte sprechen mit einer dreimal h\u00f6heren Wahrscheinlichkeit eine Empfehlung f\u00fcr das Gymnasium aus, wenn das Kind einen h\u00f6heren sozio\u00f6konomischen Status aufweist, was sich nachteilig auf Kinder mit Migrationshintergrund auswirkt. Vorurteile und ein erhebliches Ma\u00df an versteckter Diskriminierung gef\u00e4hrden f\u00fcr Menschen mit Migrationshintergrund den Zugang zum Arbeitsmarkt.<\/p>\n<p>Es gibt eine erhebliche Diskriminierung von LGBT-Personen, was tendenziell dazu f\u00fchrt, dass LGBT-Personen ihre sexuelle Orientierung verbergen. Besonders in den Schulen gibt es eine hohes Ma\u00df an Homo-\/Transphobie. Die Lage von transsexuellen Menschen ist im Besch\u00e4ftigungssektor besonders schlecht. Transsexualismus wird als \u201ePers\u00f6nlichkeits- oder Verhaltensst\u00f6rung&#8220; eingestuft. Viele LGBT-Personen leiden unter der Diskriminierung durch Fachpersonal aus dem Gesundheitswesen. Es bestehen erhebliche rechtliche Unterschiede zwischen anerkannten gleichgeschlechtlichen Paaren und verheirateten Paaren.<\/p>\n<p>Auf Bundesebene und in mehreren Bundesl\u00e4ndern gibt es keine Strategie f\u00fcr eine Aufkl\u00e4rung der Mehrheitsbev\u00f6lkerung zu diesen Themen, die die Toleranz gegen\u00fcber LGBT-Personen und die Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung erh\u00f6hen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>In diesem Bericht fordert ECRI Deutschland auf, in einigen Bereichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. In diesem Kontext spricht sie eine Reihe von Empfehlungen aus, u.a. die nachstehenden.<\/p>\n<p>Die deutschen Stellen sollten das Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention so rasch wie m\u00f6glich ratifizieren*. Sie sollten die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs mit \u00a7\u00a7 18 und 21 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7 von ECRI: Nationale Gesetzgebung zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in Einklang bringen. Der Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sollte auf den \u00f6ffentlichen Sektor ausgeweitet werden. Das Recht sollte ein Verbot des Racial Profiling enthalten und die Verpflichtung vorsehen, eine \u00f6ffentliche Finanzierung von Organisationen, einschlie\u00dflich politischer Parteien, einzustellen, die Rassismus bef\u00fcrworten.<\/p>\n<p>Die deutschen Stellen sollten sicherstellen, dass die ADS in der Lage ist, ihre Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten in ganz Deutschland durchzuf\u00fchren oder ein Fachorgan in allen Bundesl\u00e4ndern einzurichten. Sie sollten die Haushaltsmittel der ADS erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Das System f\u00fcr die Erfassung und Nachverfolgung \u201erassistischer, fremdenfeindlicher und transphober&#8220; Zwischenf\u00e4lle sollte reformiert werden, um sicherzustellen, dass alle F\u00e4lle mit solchen Motiven erfasst werden*. Die Polizei und die Staatsanwaltschaften in allen Bundesl\u00e4ndern sollten Kontaktstellen f\u00fcr die Meldung dieser Beschwerden einrichten.<\/p>\n<p>Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus sollte \u00fcberarbeitet und in den Integrationsplan aufgenommen werden, damit er die gleiche Unterst\u00fctzung erh\u00e4lt wie letzterer. Die Bundesbeh\u00f6rden und die Bundesl\u00e4nder sollten Indikatoren und Zielvorgaben f\u00fcr strategische und operative Ziele des Integrationsplan festlegen. Die Bundesl\u00e4nder und die kommunalen Stellen sollten in diesen Plan Ma\u00dfnahmen aufnehmen, die sie ergreifen m\u00fcssen, um die Ziele in den Bereichen, die ihrer Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis unterliegen, zu erreichen. Der Integrationsplan sollte das Ziel und die Ma\u00dfnahmen nennen, um die Praxis zu bek\u00e4mpfen, durch die Kinder aus h\u00f6heren sozio\u00f6konomischen Schichten dreimal wahrscheinlicher eine Empfehlung f\u00fcr das Gymnasium erhalten.<\/p>\n<p>In Verfahren zur Vergabe von Auftr\u00e4gen, Darlehen, Zusch\u00fcssen und anderen Leistungen sollten die Beh\u00f6rden die Vertragsnehmer und Leistungsempf\u00e4nger dazu auffordern, anonyme Bewerbungsverfahren zu verwenden und die Diversit\u00e4tscharta zu unterzeichnen und einzuhalten. Jede Verpflichtung zur Teilnahme an Sprach- und Orientierungskursen oder -tests sollten zuallererst von Anreizen und Belohnungen begleitet sein. Sanktionen sollten nur bei den F\u00e4llen angewendet werden, bei denen diese Ma\u00dfnahmen nicht erfolgreich waren.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung und jene Bundesl\u00e4nder, die bisher keinen Aktionsplan oder ein umfassendes Programm zur F\u00f6rderung der Toleranz gegen\u00fcber LGBT-Personen und zur Bek\u00e4mpfung von Homo-\/Transphobie angenommen haben, sollten sich von existierenden Pl\u00e4nen in diesem Bereich inspirieren lassen und eigene Ma\u00dfnahmen oder Aktionspl\u00e4ne verabschieden.<\/p>\n<p>Das Recht transsexueller Menschen, ihre geschlechtsspezifischen Merkmale in Urkunden zu \u00e4ndern, z. B. Abschlusszeugnisse und Arbeitszeugnisse, sollten in die Gesetzgebung aufgenommen werden. Probleme, die insbesondere transsexuelle Menschen betreffen, sollten systematisch in die Aktionspl\u00e4ne zur F\u00f6rderung der Gleichstellung aufgenommen werden. Die finanzielle Unterst\u00fctzung von Organisationen, die sich f\u00fcr ihre Rechte einsetzen, sollte erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<p><strong>ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p><strong>Finding and Recommendations<\/strong><\/p>\n<p><strong>I. Allgemeine Themenbereiche<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Gesetze gegen Rassismus[1] und Rassendiskriminierung[2]<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention<\/strong><\/p>\n<p>1. ECRI stellt mit Bedauern fest, dass Deutschland immer noch nicht das Protokoll Nr. 12 ratifiziert hat. Die deutschen Beh\u00f6rden haben ECRI in Kenntnis gesetzt, dass sie die Fortschritte beobachten m\u00f6chten, die andere Mitgliedstaaten des Europarats im Hinblick auf die Ratifizierung des Protokolls und die Auslegung seiner Bestimmungen durch den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) erzielt haben. Sie sind der Meinung, dass dieses Protokoll den Rechtsrahmen nicht verbessern w\u00fcrde; sie sind au\u00dferdem besorgt, dass einige Unterscheidungen im deutschen Recht auf der Grundlage der Staatsangeh\u00f6rigkeit, z. B. in Zusammenhang mit bestimmten Sozialleistungen, ggf. nicht mit dem Protokoll Nr. 12 vereinbar sind.<\/p>\n<p>2. ECRI lenkt die Aufmerksamkeit der Beh\u00f6rden auf die \u00a7\u00a7 18 und 19 des Begr\u00fcndungstextes zum Protokoll, die erkl\u00e4ren, dass das Recht der meisten Mitgliedstaaten bestimmte Unterscheidungen auf der Grundlage der Staatsangeh\u00f6rigkeit zul\u00e4sst. Die Situationen, in denen diese Unterscheidungen zul\u00e4ssig sind, sind ausreichend durch die Bedeutung des Begriffs \u201eDiskriminierung&#8220; abgesichert, wie in \u00a7 8 des Begr\u00fcndungstextes zur Allgemeinen politischen Empfehlung (GPR) Nr. 7 von ECRI \u00fcber die nationale Gesetzgebung gegen Rassismus und Rassendiskriminierung beschrieben, da Unterscheidungen, f\u00fcr die objektive und begr\u00fcndete Rechtfertigungen bestehen, keine Diskriminierung darstellen.<\/p>\n<p>3. Der Begriff Diskriminierung wurde im Fallrecht des EGMR einheitlich ausgelegt. Der Gerichtshof hat erkl\u00e4rt, er k\u00f6nne keinen Grund erkennen, im Kontext von Artikel 1 des Protokolls Nr. 12 von dieser festgelegten Auslegung abzuweichen.[3] Da jede Diskriminierung wegen der Gr\u00fcnde, die vom Mandat von ECRI abgedeckt sind, durch Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) und durch das Internationale \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD)[4] verboten ist, sollte Deutschland keine \u00dcberpr\u00fcfung durch den EGMR in diesem Bereich f\u00fcrchten. ECRI fordert daher Deutschland auf, ein Beispiel auf internationaler Ebene zu setzen und das Protokoll Nr. 12 zu ratifizieren.<\/p>\n<p>4. ECRI wiederholt ihre Empfehlungen an die Beh\u00f6rden, das Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention so rasch wie m\u00f6glich zu ratifizieren.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Strafrecht<\/strong><\/p>\n<p>5. Da ECRI bereits bei vier Gelegenheiten gepr\u00fcft hat, ob das deutsche Recht in Einklang mit ihrer GPR Nr. 7 steht, wird sie sich in diesem f\u00fcnften Bericht lediglich mit den weiterhin bestehenden M\u00e4ngeln befassen.<\/p>\n<p>6. \u00a7 130 (1) des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) verbietet die \u00f6ffentliche Aufstachelung zu Gewalt, Hass oder Willk\u00fcrma\u00dfnahmen sowie \u00f6ffentliche Beschimpfung und Verleumdung. Diese Handlungen m\u00fcssen \u201egeeignet sein, den \u00f6ffentlichen Frieden zu st\u00f6ren&#8220;. Man teilte ECRI mit, dieser kausale Zusammenhang sei schwer zu beweisen und dass diese Einschr\u00e4nkung eine signifikante Strafbarkeitsl\u00fccke im Recht darstelle. Dar\u00fcber hinaus wird es auch nicht in \u00a7 18 der GPR Nr. 7 behandelt und ist laut Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2008\/913\/JHA des Rats der Europ\u00e4ischen Union \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nur optional. Der UN-Ausschuss f\u00fcr die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) vertritt die Meinung, \u00a7 130 (1) StGB sei nicht mit Artikel 2 (1) d ICERD vereinbar. Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt \u00a7 130 StGB kein Verbot der Anstachelung zur Rassendiskriminierung (\u00a7 18 der GPR Nr. 7), sondern lediglich ein Verbot zur Anstachelung von Willk\u00fcrma\u00dfnahmen. Dieser Paragraf des StGB nennt nicht Hautfarbe und Sprache als Gr\u00fcnde f\u00fcr Straftaten.<\/p>\n<p>7. ECRI bedauert die zwei gescheiterten Versuche des Bundesrats[5] im Jahr 2008 und 2012, eine Bestimmung in \u00a7 46 StGB aufzunehmen, die rassistische Motive zu einem strafversch\u00e4rfenden Umstand erkl\u00e4rt (\u00a7 21 der GPR Nr. 7). ECRI stellt fest, dass der Begriff Rassismus in Strafrechtsf\u00e4llen und in der Strafrechtsliteratur nicht sehr pr\u00e4sent ist, besonders in den Kommentaren zu \u00a7 46 StGB. In diesem Zusammenhand betont ECRI, dass eine Untersuchung von 120 F\u00e4llen, die rassistisch motivierte Straftaten involvierten, zum Ergebnis gef\u00fchrt hat, dass lediglich 16 der 79 Urteile und Haftstrafen diese Motive genannt haben.[6] Dies best\u00e4tigt die \u00dcberzeugung der ECRI, dass alle Strafgesetzb\u00fccher explizit ein rassistisches Motiv als strafversch\u00e4rfenden Umstand auff\u00fchren sollten.<\/p>\n<p>8. ECRI begr\u00fc\u00dft dessen ungeachtet die Tatsache, dass die Justizministerien im Begriff sind, die Aufnahme von drei Bestimmungen \u00fcber die Verpflichtung, ein m\u00f6gliches \u201erassistisches, fremdenfeindliches oder besonders absto\u00dfendes Motiv\u201d seitens der T\u00e4ter zu ber\u00fccksichtigen, in die Richtlinien f\u00fcr das Strafverfahren und das Bu\u00dfgeldverfahren aufzunehmen. Gibt es Beweise f\u00fcr ein solches Motiv, m\u00fcssen sich von nun an die Ermittlungen auf diese Umst\u00e4nde konzentrieren (Richtlinie Nr. 15). Generell m\u00fcssen die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, wenn ein solches Motiv vorliegt, ein \u00f6ffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellen (Richtlinien Nr. 86 (2) und 234 (1)). Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese Richtlinien f\u00fcr Richter nicht bindend sind.<\/p>\n<p>9. ECRI vertritt des Weiteren die Ansicht, dass das deutsche Strafgesetzbuch nicht v\u00f6llig mit den \u00a7\u00a7 18c und h und 22 ihrer GPR Nr. 7 vereinbar ist, weil rassistisch motivierte Drohungen[7] und Rassendiskriminierung bei der Aus\u00fcbung eines \u00f6ffentlichen Amtes oder einer \u00f6ffentlichen Besch\u00e4ftigung nicht ausdr\u00fccklich als Straftaten aufgef\u00fchrt werden und es keine Bestimmung gibt, um juristische Personen im Rahmen des Strafrechts f\u00fcr rassistisch motivierte Taten zur Verantwortung zu ziehen.[8]<\/p>\n<p>10. ECRI wiederholt erneut ihre Empfehlung an die deutschen Beh\u00f6rden, das rassistische Motiv f\u00fcr eine gew\u00f6hnliche Straftat als strafversch\u00e4rfenden Umstand ausdr\u00fccklich in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Des Weiteren empfiehlt sie, den Vorbehalt, die Taten m\u00fcssten geeignet sein, die \u00f6ffentliche Ordnung zu st\u00f6ren, aus $ 130 StGB zu entfernen, die Gr\u00fcnde Hautfarbe und Sprache aufzunehmen und zu erkl\u00e4ren, dass jede \u00f6ffentliche Aufstachelung zu Rassendiskriminierung strafbar ist (\u00a7\u00a7 18 und 21 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7). Sie empfiehlt ihnen auch, die M\u00f6glichkeit zu pr\u00fcfen, die in diesem Bericht unter \u00a7 9 identifizierten L\u00fccken zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Zivil- und Verwaltungsrecht<\/strong><\/p>\n<p>11. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nennt nicht explizit die Kriterien der Sprache[9] und der Staatsangeh\u00f6rigkeit[10] als Diskriminierungsgr\u00fcnde. ECRI vertritt die Meinung, dass diese in das AGG aufgenommen werden sollten (\u00a7\u00a7 4 und 1a von GPR Nr. 7).<\/p>\n<p>12. Da Opfer von Diskriminierung ein schweres Trauma erleiden k\u00f6nnen, vertritt ECRI die Meinung, dass die zweimonatige Verj\u00e4hrungsfrist in den \u00a7\u00a7 15 (4) und 21 (5) AGG f\u00fcr das Einreichen einer Klage zu kurz ist, um sicherzustellen, dass ihnen ein leicht zug\u00e4ngliches Gerichtsverfahren zur Verf\u00fcgung steht (\u00a7\u00a7 10 und 12 der GPR Nr. 7).<\/p>\n<p>13. ECRI stellt fest, dass es bisher nur sehr wenige Klagen vor Gericht auf der Grundlage des AGG gibt. F\u00fcr eine wirksamere Bek\u00e4mpfung von Rassendiskriminierung sollte Deutschland die M\u00f6glichkeit in Betracht ziehen, bestimmten Organisationen, z. B. Verb\u00e4nden und Gewerkschaften, das Recht auf Zivilklagen einzur\u00e4umen (\u00a7 25 der GPR Nr. 7).[11]<\/p>\n<p>14. Im Bereich des \u00f6ffentlichen Rechts ist Diskriminierung unbestritten durch Artikel 3 GG verboten. Diskriminierungsopfer einer staatlichen Stelle, z. B. durch Racial Profiling, profitieren jedoch nicht von den gleichen Rechtsinstrumenten, die das AGG f\u00fcr den privaten Bereich vorsieht.[12] Der Anwendungsbereich des AGG sollte dementsprechend auf den \u00f6ffentlichen Sektor ausgeweitet werden (\u00a7\u00a7 4-15 und 24 der GPR Nr. 7).[13] Die Satzung des Deutschen Instituts f\u00fcr Menschenrechte (DIMR) gestattet ebenfalls nicht, den Opfern eine solche Unterst\u00fctzung zukommen zu lassen.[14]<\/p>\n<p>15. Am 29. Oktober 2012 hat das Verwaltungsgericht Koblenz [15] entschieden, dass eine Identit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfung durch die Bundespolizei gegen das Diskriminierungsverbot (Artikel 3 (3) GG) verstie\u00df, weil die Polizei die Hautfarbe als Auswahlkriterium eingesetzt hatte. ECRI wurde mitgeteilt, dass es sich nicht um einen isolierten Fall handelt. Der Bundespolizei und der Polizei der L\u00e4nder ist es gestattet, selbst dann Identit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfungen durchzuf\u00fchren, wenn keine Verdachtsmomente vorliegen[16], was diskriminierende Praktiken bef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>16. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, den Anwendungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf den \u00f6ffentlichen Sektor auszuweiten (\u00a7\u00a7 4-15 und 24 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7). Des Weiteren empfiehlt sie, Bestimmungen in das AGG und in Gesetze in Bezug auf die Polizei auf Bundes- und L\u00e4nderebene aufzunehmen, die das Racial Profiling definieren und ausdr\u00fccklich verbieten und einen Standard f\u00fcr einen begr\u00fcndeten Verdacht f\u00fcr das Durchf\u00fchren von Kontrollen, \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen und Ermittlungen festzulegen (\u00a7\u00a7 1-4 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 11 \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung bei der Polizeiarbeit).[17]<\/p>\n<p>17. ECRI ist der Ansicht, dass Deutschland die bestehenden Mittel einsetzen und st\u00e4rken sollte, um sicherzustellen, dass Parteien, an die die Beh\u00f6rden Auftr\u00e4ge, Darlehen, Zusch\u00fcsse oder andere Leistungen vergeben, eine Antidiskriminierungspolitik achten und f\u00f6rdern (\u00a7 9 der GPR Nr. 7).[18] \u00a7 97 (4) des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb erkl\u00e4rt, dass die Beh\u00f6rden von Unternehmen, die sich um \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge bewerben, eine Einhaltung des Gesetzes verlangen k\u00f6nnen. Weitere Gesetze k\u00f6nnen weitere Bedingungen festlegen, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Zweck des Auftrags besteht. ECRI fordert die deutschen Beh\u00f6rden auf, im Gesetz Bedingungen festzulegen, wie z. B. die Unterzeichnung der Diversit\u00e4tscharta oder den Einsatz anonymisierter Bewerbungsverfahren.[19]<\/p>\n<p>18. ECRI schl\u00e4gt in \u00a7 16 ihrer GPR Nr. 7 vor, das Recht solle eine Verpflichtung vorsehen, von einer \u00f6ffentlichen Finanzierung von Organisationen, einschlie\u00dflich politischer Parteien, Abstand zu nehmen, die sich f\u00fcr Rassismus einsetzen. Laut deutschem Recht wird eine \u00f6ffentliche Finanzierung einer politischen Partei nur eingestellt, wenn diese Partei vom Bundesverfassungsgericht verboten wird<br \/>\n(\u00a7 18 (7) Parteiengesetz). ECRI wurde mitgeteilt, dass das Verfahren f\u00fcr das Verbot einer politischen Partei \u00e4u\u00dferst komplex ist. Kein Antrag war seit 1956 erfolgreich.<\/p>\n<p>19. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, eine Verpflichtung in das Recht aufzunehmen, die \u00f6ffentliche Finanzierung von Organisationen, einschlie\u00dflich politischer Parteien, einzustellen, die sich f\u00fcr Rassismus einsetzen (\u00a7 16 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7). [20]<\/p>\n<p><strong>&#8211; Unabh\u00e4ngige Fachorgane (GPR Nr. 2 und 7);<\/strong><\/p>\n<p>20. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurde 2006 eingerichtet. Weitere Funktionen, die Fachorganen zufallen, werden vom DIMR ausgef\u00fchrt, das 2001 gegr\u00fcndet wurde.[21] Die geringen Finanzmittel und die wenigen Mitarbeiter, die der ADS zugewiesen werden[22], trugen zum Beschluss mehrerer L\u00e4nder bei, eigene Fachorgane f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung einzurichten. Die Bundesstelle hat den bestehenden Rechtsrahmen genutzt, um Antidiskriminierungsnetzwerke in 9 von 16 Bundesl\u00e4ndern zu gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>21. ECRI ist der Ansicht, es sollte eine oder mehrere Fachorgane geben, die Opfer von Rassismus und Rassendiskriminierung bundesweit helfen k\u00f6nnen.[23] Es bestehen gro\u00dfe L\u00fccken in den Antidiskriminierungsnetzwerken; in gro\u00dfen Teilen Deutschlands liegt die n\u00e4chstgelegene Hilfsorganisation f\u00fcr Opfer von Rassismus und Rassendiskriminierung \u00fcber 100 km entfernt.[24]<\/p>\n<p>22. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, in allen Bundesl\u00e4ndern eine unabh\u00e4ngige Stelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung einzurichten oder sicherzustellen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf dem gesamten Hoheitsgebiet von Deutschland alle Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten erbringt, die in Grundsatz 3 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2 \u00fcber Fachorgane vorgesehen sind.<\/p>\n<p>23. Laut \u00a7\u00a7 27 und 28 AGG unterst\u00fctzt die ADS Personen, die Schutz vor Diskriminierung suchen, indem sie deren Rechte auf dem gesamten Hoheitsgebiet von Deutschland durchsetzt. Sie kann sich um eine g\u00fctliche Einigung bem\u00fchen und zu diesem Zweck die Betroffenen bitten, Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten. ECRI, mit Verweis auf Grundsatz 3f und g ihrer GPR Nr. 2 und auf \u00a7\u00a7 50 ff. des Begr\u00fcndungstextes zur GPR Nr. 7, vertritt die Meinung, dass die ADS weiterreichernde Befugnisse erhalten sollte, um Ermittlungen durchf\u00fchren und den Opfern eine Rechtsbeistand zukommen lassen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>2. Hassreden[25]<\/strong><\/p>\n<p>24. In Deutschland sind Hassreden durch \u00a7\u00a7 130 (1) (siehe oben) und 185 (Beleidigung) des Strafgesetzbuches sowie durch das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch und das [26] AGG verboten.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Daten<\/strong><\/p>\n<p>25. Zur Bestimmung des Umfangs an Hassreden beziehen sich die Beh\u00f6rden auf die Polizeistatistik \u00fcber politisch motivierte Straftaten.[27] Die von der ADS vorgetragenen Ideen f\u00fcr die Entwicklung eines statistischen Instruments zur Abdeckung von Hassreden wurden bisher noch nicht umgesetzt.[28] Auch im zivilrechtlichen Bereich gibt es keine statistischen Daten f\u00fcr die Bestimmung des Umfangs an Hassreden.[29]<\/p>\n<p>26. Die Statistik \u00fcber politisch motivierte Straftaten[30] zeigt mehrere Schwachpunkte. ECRI wurde mitgeteilt, dass nur ein kleiner Teil der rassistischen und homo-\/ transphoben Beleidigungen in ihr erfasst wird. F\u00fcr 2012 listet sie f\u00fcr alle 16 Bundesl\u00e4nder lediglich 186 F\u00e4lle von Hassreden aufgrund von sexueller Orientierung auf, wohingegen allein die Berliner Staatsanwaltschaft bis zum 16.10.2013 bereits 90 F\u00e4lle protokolliert hatte. Laut Umfrage bei 24.000 LGBT-Personen, die 2006 und 2007 von einer NRO durchgef\u00fchrt wurde: 39,4% von ihnen wurden in den letzten 12 Monaten beleidigt oder bel\u00e4stigt, 14,4% hatten Drohungen erhalten und 13,6% hatten Bel\u00e4stigung erlebt oder waren unter Druck gesetzt worden.[31] Der Titel der amtlichen Statistik legt nahe, dass diese nur \u201epolitisch motivierte\u201d Straftaten abdeckt, obwohl viele rassistische und homo-\/ transphobe Straftaten auf keinerlei politischen Motiven basieren. Selbst wenn die von der deutschen Polizei stammende Definition des Begriffs \u201epolitisch motiviert&#8220; angibt, dass die Statistik alle rassistischen und homo-\/transphoben Hassreden einschlie\u00dfen sollte, k\u00f6nnten Polizeibeamte durch diesen Titel irregef\u00fchrt werden, wenn sie Straftaten protokollieren.[32]<\/p>\n<p>27. ECRI ist jedoch der Meinung, dass eine umfassende Erfassung dieser Straftaten besonders wichtig ist, da sie h\u00e4ufig nur eine Stufe auf dem Weg einer schrittweisen Radikalisierung sind, die in der Anwendung von Gewalt m\u00fcndet. Dies w\u00fcrde dar\u00fcber hinaus auch eine dauerhafte Diskussion dieser Straftaten sicherstellen. Die Beh\u00f6rden haben ECRI auch davon in Kenntnis gesetzt, dass es geografische Unterschiede in Bezug auf die Einstufung einer Straftat als rassistisch und eine signifikante \u201eUntererfassung&#8220; von Hassreden aufgrund von sexueller Orientierung gibt.[33] Angesichts dieser M\u00e4ngel empfiehlt ECRI eine tiefreichende Reform dieser Statistik in \u00a7 56 dieses Berichts.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Neonazis und rechtsextreme Gruppierungen<\/strong><\/p>\n<p>28. Die gr\u00f6\u00dfte Quelle f\u00fcr Hassreden ist der Rechtsextremismus und insbesondere die NPD (Nationaldemokratische Partei). Der Verfassungsschutzbericht beziffert die Zahl rechtsextremer Organisationen und Gruppierungen mit 225 (Angabe 2011) mit 22.150 Mitgliedern (Angabe 2012). Die NPD ist in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten, die Mitgliedschaft sinkt jedoch.[34] W\u00e4hrend der Prozentsatz der Bev\u00f6lkerung, der rechtsextreme Gruppen unterst\u00fctzt, von 7,6 % im Jahr 2010 auf 7,3 % im Jahr 2011 im Westen des Landes sank, ist die Zahl im Osten signifikant angestiegen, von 10,5 % auf 15,8 %.[35]<\/p>\n<p>29. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass die Beh\u00f6rden ihre Pr\u00e4ventionsarbeit fortgesetzt und ausgebaut haben, um Kinder und Jugendliche verst\u00e4rkt auf die Gefahren dieser Organisationen aufmerksam zu machen und sie aufzufordern, sich in die Bek\u00e4mpfung des Rechtsextremismus einzubringen.[36] Dies schlie\u00dft auch Aktivit\u00e4ten auf lokaler Ebene ein.[37] Wenige Tage nach dem Besuch von ECRI in Deutschland wurde eine neue Struktur f\u00fcr die Finanzierung des Exit-Projekts eingerichtet, die Mitglieder von Neonazi- und rechtsextremen Organisationen helfen, diese Kreise zu verlassen.<\/p>\n<p>30. Im Kontext der Arbeit ihrer Strafverfolgungsbeh\u00f6rden haben die relevanten Stellen des Bundes und der Bundesl\u00e4nder seit 1990 mehrere Dutzend Neonaziorganisationen verboten. Im Hinblick auf ein Verbot der NPD scheiterte 2003 eine erste Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Bundesrat ist der Meinung, die NPD habe \u201eantisemitische, rassistische und fremdenfeindliche&#8220; Einstellungen und sei mit dem Nazismus verwandt. ECRI begr\u00fc\u00dft die Entscheidung des Bundesrates vom 14. Dezember 2012, einen erneuten formalen Antrag f\u00fcr ein Verbot dieser Partei einzureichen.[38]<\/p>\n<p>31. Die rechtsextreme Szene verfolgt nach wie vor ihre Kommunikationsstrategie auf der Basis von Musik und Internet. In diesem Kontext begr\u00fc\u00dft ECRI die Tatsache, dass Deutschland das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t ratifiziert hat, das am 1. Oktober 2011 in Kraft trat. 2012 hat die Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien den Vertrieb von 104 Produkten an Minderj\u00e4hrige verboten (20 waren Internetangebote; 79 waren CDs und f\u00fcnf waren Drucksachen).<\/p>\n<p>32. ECRI ist zufrieden, dass die Justiz ebenfalls zur Pr\u00e4vention von Hassreden beitr\u00e4gt. 2011 gab es Verurteilungen von Personen, die auf den Internetseiten von Altamedia und Whitekinightseuropa zu Hass angestachelt hatten, sowie f\u00fcr 18 Betreiber des Internetradiosenders Radio Resistance. Die Staatsanwaltschaft in M\u00fcnchen hat ein Verfahren gegen eines der aktivsten Mitglieder der Internetseite \u201ePolitically Incorrect\u201d, Michael St\u00fcrzenberger, eingeleitet.[39] Im Januar 2013 wurde ein britischer katholischer Bischof zu einer Geldstrafe in H\u00f6he von 1.800 \u20ac verurteilt, weil er in einem Fernsehinterview den Holocaust geleugnet hatte.<\/p>\n<p>33. ECRI ruft die nationalen Stellen dringend auf, Pr\u00e4ventiv- und Strafverfolgungsma\u00dfnahmen gegen diese Organisationen und die von ihnen produzierten Hassreden zu ergreifen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Sonstige \u00f6ffentliche Auseinandersetzungen<\/strong><\/p>\n<p>34. ECRI wurde von der Existenz eines versteckten Rassismus gegen breite Teile der Bev\u00f6lkerung in Kenntnis gesetzt.[40] Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2012 treffen \u201efremdenfeindliche\u201d Bemerkungen auf die Zustimmung von 25,1 % der Bev\u00f6lkerung, und 8,6 % der Bev\u00f6lkerung sind mit \u201eantisemitischen\u201d \u00c4u\u00dferungen einverstanden.[41] In einer anderen Umfrage sagten 16 % der Befragten, dass \u201ewei\u00dfe Menschen die Welt regieren sollten\u201d[42] und 20 % neigen zu homophoben Einstellungen.[43] ECRI wiederholt in diesem Kontext, dass die Begriffe Rassismus und Hassreden in einem weit gefassten Sinne zu verstehen sind und auch Ph\u00e4nomene wie Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz einschlie\u00dfen.[44]<\/p>\n<p>35. ECRI bedauert, dass durch diesen Rassismus angefeuerte Hassreden selbst in \u00f6ffentlichen Debatten auftauchen, ohne dass sie immer eindeutig verurteilt werden. Bereits in ihrem vierten Bericht hat ECRI ihrer Sorge \u00fcber bestimmte \u00c4u\u00dferungen \u00fcber Muslime Ausdruck verliehen, die sich auf Sicherheitsfragen oder ein mutma\u00dfliches \u201eIntegrationsdefizit&#8220; konzentrierten. ECRI bedauert, dass Thilo Sarrazin, ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank und Politiker der Sozialdemokratischen Partei (SPD), \u00e4hnliche Bemerkungen in seinem Buch \u201eDeutschland schafft sich ab\u201d machte.[45]<\/p>\n<p>36. ECRI ist tief besorgt \u00fcber die Tatsache, dass mehrere Publikationen, einschlie\u00dflich der Bild-Zeitung und des Spiegel, Ausz\u00fcge aus diesem Buch gedruckt haben. Dar\u00fcber hinaus haben diese rassistischen \u00c4u\u00dferungen in der auf die Ver\u00f6ffentlichung folgenden Debatte erhebliche Unterst\u00fctzung erhalten, \u00fcber die von den Medien umfangreich berichtet wurde, obwohl nachgewiesen wurde, wie eng die vorgebrachten Argumente den Theorien der Eugenik kamen, die von den Nationalsozialisten bef\u00fcrwortet wurden.<\/p>\n<p>37. Es ist richtig, dass T. Sarrazin kurz nach der Ver\u00f6ffentlichung des Buches seinen Posten bei der Bundesbank aufgegeben hat. Aber der Antrag des SPD-Pr\u00e4sidiums auf Ausschluss aus der Partei wurde am 23. April 2011 zur\u00fcckgezogen, nachdem er erkl\u00e4rt hatte, er habe nicht beabsichtigt, Migranten oder eine andere Gruppe zu diskriminieren. Dar\u00fcber hinaus wurde eine Strafanzeige, die von einem t\u00fcrkischen Verband erstattet wurde, von der Berliner Staatsanwaltschaft abgewiesen.<\/p>\n<p>38. ECRI versteht die Wachsamkeit der deutschen Gesellschaft, die Achtung der Meinungsfreiheit sicherzustellen. Sie lenkt aber die Aufmerksamkeit auf das Fallrecht des EGMR, laut dem Toleranz und Achtung der gleichen W\u00fcrde aller Menschen das Fundament einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft sind. Daraus folgt, dass es grunds\u00e4tzlich in demokratischen Gesellschaften notwendig sein kann, alle Formen von \u00c4u\u00dferungen zu sanktionieren oder sogar zu verbieten, die Hass auf der Basis von Intoleranz (einschlie\u00dflich religi\u00f6ser Intoleranz) verbreiten, dazu aufrufen, f\u00f6rdern oder rechtfertigen, wenn man sorgsam darauf achtet sicherzustellen, dass die auferlegten Beschr\u00e4nkungen im Hinblick auf das verfolgte Ziel verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sind.[46]<\/p>\n<p>39. Angesichts der \u00c4hnlichkeit der \u00c4u\u00dferungen von T. Sarrazin mit jenen im Fall Le Pen[47] ist ECRI der Meinung, dass die Reaktion der Beh\u00f6rden und der SPD unzureichend ist. Mit gutem Grund beschloss der CERD, dass das Ausbleiben einer wirksamen Ermittlung nach den \u00c4u\u00dferungen von Herrn Sarrazin eine Verletzung von Artikel 2 (1) d, 4 und 6 ICERD darstellt.[48]<\/p>\n<p>40. ECRI ist sich nat\u00fcrlich bewusst, dass man nicht alle Hassreden ausschlie\u00dflich durch eine Strafverfolgung bek\u00e4mpfen kann. Andere Mechanismen m\u00fcssen daher entwickelt werden, um ihre sch\u00e4dliche Wirkung zu bek\u00e4mpfen. Dies trifft z. B. auf die Debatte zu, die durch eine \u00c4u\u00dferung des Deutschen St\u00e4dtetags \u00fcber die Gew\u00e4hrung der Freiz\u00fcgigkeit f\u00fcr rum\u00e4nische und bulgarische B\u00fcrger ab dem 1. Januar 2014 und den Anstieg von Migranten aus diesen zwei L\u00e4ndern ausgel\u00f6st wurde. ECRI ist der Meinung, die Verwendung des Begriffs \u201eArmutsmigration&#8220; durch die Massenmedien in den \u00dcberschriften habe unn\u00f6tigerweise zu einem Anstieg fremdenfeindlicher Gef\u00fchle beigetragen.[49] Es wurde nur selten darauf hingewiesen, dass viele dieser Migranten hochqualifizierte Menschen sind. ECRI bedauert auch die Tatsache, dass diese Debatte und die Medienberichterstattung sich gegen Roma gewendet haben, die in der Erkl\u00e4rung nur gestreift worden waren.<\/p>\n<p>41. ECRI ist der Ansicht, dass der fremdenfeindliche und daher rassistische Charakter dieser Auseinandersetzung immer noch nicht ausreichend in den \u00f6ffentlichen Debatten verdeutlicht wurde. Wie bereits von der ECRI in ihrem vierten Bericht festgestellt, ist in Deutschland der Begriff Rassismus eng mit dem Rechtsextremismus verbunden. Der Begriff wird h\u00e4ufig nur f\u00fcr Bemerkungen mit einer \u201ebiologischen\u201d Komponente[50] verwendet, obwohl er auch f\u00fcr fremdenfeindliche und intolerante Einstellungen verwendet werden sollte.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Aktionsplan gegen Rassismus<\/strong><\/p>\n<p>42. Im Hinblick auf die erforderlichen Ma\u00dfnahmen, um Hassreden zu verhindern und zu bek\u00e4mpfen, bedauert ECRI, dass der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und \u00e4hnliche Intoleranz (Aktionsplan gegen Rassismus) in den Hintergrund geschoben wurde. Dieser Plan, ver\u00f6ffentlicht im Oktober 2008, endet mit der Erkenntnis f\u00fcr die Notwendigkeit, seine Ma\u00dfnahmen zu evaluieren und anzupassen (siehe \u00a7 70).<\/p>\n<p>43. ECRI fordert die nationalen Stellen auf, bei der \u00dcberarbeitung des Aktionsplans gegen Rassismus Ma\u00dfnahmen zu er\u00f6rtern und zu verabschieden, die Politiker, politische Parteien und die Medien, unter Achtung ihrer Unabh\u00e4ngigkeit und Meinungsfreiheit, auffordern, eindeutig Stellung gegen die oben beschriebene Art der Auseinandersetzung zu beziehen. Die Beh\u00f6rden sollten sich von den Standards der Charta der europ\u00e4ischen politischen Parteien f\u00fcr eine nicht rassistische Gesellschaft[51] leiten lassen und die Medien auffordern, ohne deren Unabh\u00e4ngigkeit zu beeintr\u00e4chtigen, Verhaltenskodizes zu verfassen oder bestehende Kodizes zu \u00fcberarbeiten, damit diese Vorschriften zur Verhinderung rassistischer Berichterstattung enthalten.[52]<\/p>\n<p>44. ECRI ist der Meinung, dass das b\u00fcrgerliche Engagement [53]gegen Rassismus besonders in den ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern wichtig ist, wo rechtsextreme Organisationen einen starken Stand haben. Die \u00dcberarbeitung des Aktionsplans bietet die Gelegenheit, Initiativen und Projekte zur Verhinderung von Rassismus zusammenzubringen und deren Finanzierung sicherzustellen, z. B. Schule ohne Rassismus oder Exit, ein Programm, das Rechtsextremen beim Ausstieg aus der Szene hilft.<\/p>\n<p>45. Im Hinblick auf Hassreden gegen Sinti und Roma ist ECRI der Meinung, dass die Beh\u00f6rden diese Gruppen auf allen Ebenen verteidigen sollten.[54] Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Intoleranz gegen LGBT-Personen sollten ebenfalls in diese Aktionspl\u00e4ne aufgenommen werden.[55]<\/p>\n<p><strong>3. Rassistische und homo-\/transphobe Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>46. Die Statistik \u00fcber politisch motivierte Straftaten zeigt f\u00fcr das Jahr 2011 528 F\u00e4lle von Gewalt, deren Motiv Hass war, und 524 F\u00e4lle f\u00fcr das Jahr 2012. Diese Zahl bedeutet einen Anstieg von 12,2% im Vergleich zu den 467 F\u00e4llen im Jahr 2010.[56] Das Ausma\u00df der durch Hass motivierten Gewalt wird von der Zahl der Personen unterstrichen, die von Straft\u00e4tern mit rechter Gesinnung get\u00f6tet wurden: zum Zeitpunkt des Kontaktbesuchs nannte die amtliche Statistik 63 Morde, die zwischen 1990 und 2011 begangen wurden. F\u00fcr den Zeitraum 1990-2008 wurden weitere 141 versuchte Morde protokolliert, bei denen 112 Opfer Verletzungen davon trugen.[57]<\/p>\n<p>47. Diese Zahlen werden hitzig diskutiert. Eine Koalition von NRO ver\u00f6ffentlichte eine eigene Statistik. Allein f\u00fcr die f\u00fcnf ostdeutschen Bundesl\u00e4nder und Berlin meldet sie 706 F\u00e4lle von Gewalt f\u00fcr das Jahr 2011 und 704 F\u00e4lle f\u00fcr das Jahr 2010.[58] Eine Akte, die von der Amadeu Antonio Stiftung \u00fcber Personen erstellt wurde, die von Rechtsextremisten get\u00f6tet wurden, nennt 182 Morde f\u00fcr den Zeitraum 1990-2011.[59] Zwei Journalisten, die diese Liste pr\u00fcften, korrigierten die Zahl auf 152 Todesf\u00e4lle f\u00fcr den Zeitraum 1990-2013[60], einschlie\u00dflich 62 Menschen, die aus rassistischen Gr\u00fcnden, und zwei Menschen, die aus homophoben Gr\u00fcnden get\u00f6tet wurden.<\/p>\n<p>48. Laut Beh\u00f6rden lag im Jahr 2011 die Zahl der Rechtsextremisten, die gewaltbereit sind oder Gewalt bef\u00fcrworten, bei 9.800 Personen.[61] Haftbefehle ergingen f\u00fcr 250 Rechtsextremisten, einschlie\u00dflich 46 f\u00fcr Straftaten in Verbindung mit politischem Extremismus.<\/p>\n<p>49. Auch die Gewalt gegen LGBT-Personen ist hoch.[62] W\u00e4hrend die Beh\u00f6rden lediglich 38 Straftaten von k\u00f6rperlicher Gewalt im Jahr 2011 und 42 im Jahr 2012 verzeichneten, meldeten NRO eine wesentlich h\u00f6here Zahl, einschlie\u00dflich dreier Morde und mehrerer K\u00f6rperverletzungen im Jahr 2011.[63] Laut einer Umfrage, die 2006 und 2007 von einer NRO durchgef\u00fchrt wurde[64], waren 15,6 % der 24.000 Befragten in den vorausgegangenen 12 Monaten Opfer von k\u00f6rperlicher Gewalt geworden. In 5,6 % der F\u00e4lle wurde eine Waffe benutzt. Die Rate der Untererfassung ist besonders hoch: die Berliner Polizei beziffert die Zahl mit 50% f\u00fcr K\u00f6rperverletzung und 90% f\u00fcr Beleidigung.[65] Laut einer zweiten Umfrage einer NRO wurden nur 57,5% der schweren K\u00f6rperverletzungen bei der Polizei angezeigt. ECRI ist besorgt \u00fcber die Tatsache, dass insbesondere jugendliche LGBT-Personen von dieser Gewalt betroffen sind. Diese Umfragen zeigen auch ein mangelndes Vertrauen seitens der LGBT-Personen in die Polizei.<\/p>\n<p>50. Ganz Europa war geschockt, als die Existenz der NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) im November 2011 und die Serie rassistischer Morde aufgedeckt wurden, die von ihren Mitgliedern begangen wurde. Zu den Opfern geh\u00f6rten acht t\u00fcrkische Migranten und ein griechischer Migrant. Die NSU wird auch verantwortlich gemacht f\u00fcr den Mord an einer Polizistin, mehrere Bombenanschl\u00e4ge, u.a. in K\u00f6ln 2001 und 2004 in der N\u00e4he von t\u00fcrkischen Gesch\u00e4ften, bei denen \u00fcber 20 Personen verletzt wurden, sowie mehrere Raub\u00fcberf\u00e4lle.<\/p>\n<p>51. Die Beh\u00f6rden, die f\u00fcr die Ermittlungen zust\u00e4ndig waren, wurden massiv daf\u00fcr kritisiert, das Ausma\u00df der rechtsextremen Gewalt so grob untersch\u00e4tzt zu haben, und f\u00fcr das Vers\u00e4umnis, die M\u00f6glichkeit eines rassistischen Motivs nach dieser Mordserie in Betracht zu ziehen. W\u00e4hrend der Ermittlungen litten nicht nur die Familien der Opfer, sondern auch Sinti und Roma erheblich unter den falschen Verd\u00e4chtigungen, f\u00fcr die Morde verantwortlich zu sein. Nach Aufdeckung der Gruppe wurden einige potenziell kompromittierende Akten von den Diensten vernichtet, die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndig sind. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war erforderlich, damit das Berufungsgericht Pl\u00e4tze f\u00fcr die t\u00fcrkische und griechische Presse reservierte, was den Beginn des Verfahrens weiter verz\u00f6gerte.<\/p>\n<p>52. Diese Ereignisse f\u00fchrten zur Entlassung der Leiter einiger Beh\u00f6rden, die f\u00fcr den Verfassungsschutz zust\u00e4ndig sind. Der Bundestag und die Parlamente mehrerer Bundesl\u00e4nder[66] richteten eine Untersuchungskommission ein, die die Vers\u00e4umnisse der Beh\u00f6rden untersuchte, die an den Ermittlungen beteiligt waren. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass Deutschland eine Ombudsperson f\u00fcr die Opfer ernannt hat.<\/p>\n<p>53. Das Innenministerium hat zwei neue Stellen eingerichtet. Das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus wurde im Dezember 2011 gegr\u00fcndet, um die Bedrohung durch den Rechtsextremismus zu beurteilen und um Ma\u00dfnahmen, wie z. B. Verhaftungen und vor allem den Informationsaustausch, zu f\u00f6rdern. Eine Rechtsextremismusdatei wurde im September 2012 eingerichtet, um die rechtsextreme Gewalt wirksamer bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen. 36 Polizeiabteilungen und -beh\u00f6rden zum Schutz der Verfassung auf Bundes- und L\u00e4nderebene nutzen diese, um Informationen \u00fcber den Rechtsextremismus zentral zu sammeln. Die Beh\u00f6rden beschlossen auch, Mordf\u00e4lle neu zu untersuchen, die in der Statistik der Zivilgesellschaft gef\u00fchrt werden und die rassistisch motiviert sein k\u00f6nnten. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass das Land Brandenburg diese Aufgabe einer externen Stelle \u00fcbertragen hat, einem Institut der Universit\u00e4t Potsdam.<\/p>\n<p>54. ECRI ist der Meinung, dass die aktuellen Statistiken keine Beurteilung des Ausma\u00dfes von Rassismus und Homo-\/Transphobie zulassen.[67] Die gro\u00dfen Unterschiede zwischen amtlichen und zivilgesellschaftlichen Zahlen sollten die Polizei und die Justizbeh\u00f6rden vor allem dazu veranlassen, ihre Statistiken \u00fcber Rassismus in Frage zu stellen. Sie sollten erw\u00e4gen, ob das Justizsystem in ausreichendem Ma\u00dfe f\u00fcr Opfer von Rassismus und Homo-\/Transphobie zug\u00e4nglich ist.<\/p>\n<p>55. Da die Justiz eine \u00c4nderung der Richtlinien f\u00fcr Strafverfahren erw\u00e4gt, indem sie es zur Pflicht erkl\u00e4rt, ein m\u00f6gliches \u201erassistisches, fremdenfeindliches oder ein anderes besonders verwerfliches Motiv\u201d zu ermitteln, w\u00e4re es sinnvoll, separat von Polizei und Justiz eine Statistik \u00fcber Straftaten mit einem \u201erassistischen, fremdenfeindlichen oder anderen besonders verwerflichen Motiv\u201d zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>56. ECRI empfiehlt den deutschen Stellen, ihr System zur Erfassung und Nachverfolgung \u201erassistischer, fremdenfeindlicher und transphober\u201d Zwischenf\u00e4lle zu reformieren, um sicherzustellen, dass alle F\u00e4lle, die ein solches Motiv einschlie\u00dfen, erfasst werden (\u00a7 12 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 11).[68]<\/p>\n<p>57. In diesem Kontext ist ECRI \u00e4u\u00dferst besorgt \u00fcber die Tatsache, dass selbst angesichts der M\u00e4ngel bei den Ermittlungen der vom NSU begangenen Straftaten einige Polizeistellen immer noch zu rasch die M\u00f6glichkeit eines rassistischen Motivs ausschlie\u00dfen. Noch 2013 mussten die t\u00fcrkischen Stellen die Polizei bei mehreren Gelegenheiten daran erinnern, diese M\u00f6glichkeit nach schweren Br\u00e4nden in H\u00e4usern, die von t\u00fcrkischst\u00e4mmigen Menschen bewohnt wurden, ernsthaft zu erw\u00e4gen.<\/p>\n<p>58. ECRI wurde auch mitgeteilt, dass einige Polizeibeamte z\u00f6gerlich sind, Anzeigen von Straftaten mit einem rassistischen oder homo-\/transphoben Motiv aufzunehmen. Dies bezieht sich nicht nur auf Beleidigungen, sondern auch auf die Besch\u00e4digung von Eigentum. Einige Polizeibeamte f\u00fcrchten die Formalit\u00e4ten, die mit dieser Art Anzeigen verbunden sind. Weitere Informationen legen nahe, dass rassistische Gedanken und Sympathien f\u00fcr rechtsextreme Organisationen bei der Polizei weit verbreitet sind.[69]<\/p>\n<p>59. Der Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt hat mangelnde Kenntnisse der vorhandenen Instrumente bei den Beh\u00f6rden festgestellt, die Taten von \u201eRassismus und Diskriminierung\u201d verfolgten.[70] Ein weiterer Experte erw\u00e4hnt den Fall eines Staatsanwalts, der die Meinung vertrat, es sei nicht im \u00f6ffentlichen Interesse, ein Verfahren gegen einen T\u00e4ter einzuleiten, der sein Opfer mit Aussagen wie \u201eArschficker&#8220;, \u201eSchei\u00dfschwuler&#8220; und \u201eSchande f\u00fcr Deutschland&#8220; bezeichnet und ihm gesagt hatte, er solle sich in \u201eAuschwitz vergasen lassen&#8220;. Die Staatsanwaltschaften sollten jedoch, wie in den ge\u00e4nderten Richtlinien f\u00fcr Strafverfahren vorgesehen, systematisch feststellen, dass es im \u00f6ffentlichen Interesse liegt, eine Strafverfolgung einzuleiten, wenn ein rassistisches oder homo-\/transphobes Motiv vorliegt, weil Hassverbrechen nicht nur das einzelne Opfer betreffen, sondern in der gesamten betroffenen Gruppe Angst verbreiten.<\/p>\n<p>60. Die Umfrage, auf die in \u00a7 7 oben verweisen wird, zeigt, dass die Registrierung einer Straftat als Hassverbrechen jedoch ausschlaggebend ist, um sicherzustellen, dass das rassistische Motiv bei der Verurteilung ber\u00fccksichtigt wird. In der Praxis scheint es oft so zu sein, dass es die Aufgabe des Opferanwalts ist, das rassistische Motiv des T\u00e4ters zu beweisen. Diese Feststellungen best\u00e4tigen die \u00dcberzeugung von ECRI, wie wichtig es ist, dass die Polizei die erforderlichen Schritte ergreift, um sicherzustellen, dass alle Straftaten mit einem rassistischen oder homo-\/transphoben Motiv erkannt und als solche erfasst werden und dass dieser Erfassung eine wirksame Ermittlung folgt.[71] Sie sollte des Weiteren sicherstellen, dass die geplanten \u00c4nderungen an den Richtlinien, die eine Ermittlung nach einem \u201erassistischen, fremdenfeindlichen oder anderweitig besonders verwerflichen Motiv&#8220; fordern, systematisch eingehalten werden.<\/p>\n<p>61. ECRI betrachtet f\u00fcr das Erreichen dieser Ziele als besten Weg, in allen Bundesl\u00e4ndern Kontaktstellen mit der besonderen Zust\u00e4ndigkeit einzurichten, Beschwerden von Personen mit Migrationshintergrund, einer ethnischen, religi\u00f6sen oder sprachlichen Minderheit, die historisch in Deutschland ans\u00e4ssig ist, von LGBT-Personen (schutzbed\u00fcrftige Gruppen) und von Einzelpersonen oder eines Verbandes, der sich f\u00fcr deren Rechte einsetzt, zu erfassen und in diesen F\u00e4llen zu ermitteln. Diese Stellen sollten insbesondere in St\u00e4dten eingerichtet werden, in denen diese Gruppen in gro\u00dfer Zahl vertreten sind. Die Wirksamkeit dieser Ma\u00dfnahme k\u00f6nnte durch die Besch\u00e4ftigung einer wesentlichen Zahl von Mitarbeitern aus diesen schutzbed\u00fcrftigen Gruppen bei den Kontaktstellen verst\u00e4rkt werden.[72] Letztere sollten auch einen regelm\u00e4\u00dfigen Dialog mit den fraglichen Gruppen aufbauen und sich von \u00a7\u00a7 15-20 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 11 von ECRI inspirieren lassen.[73]<\/p>\n<p>62. ECRI fordert die nationalen Stellen auf, sich von den positiven Erfahrungen von LGBT-Personen mit diesen Kontaktstellen inspirieren zu lassen.[74] Ihre Einrichtung bei der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft hat zu einem signifikanten Anstieg der Beschwerden gef\u00fchrt. Diese Spezialisierung erm\u00f6glicht den betreffenden Diensten auch, gr\u00f6\u00dfere Erfahrungen bei der Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz zu machen und sicherzustellen, dass ordnungsgem\u00e4\u00dfe Statistiken gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>63. ECRI empfiehlt den deutschen Stellen, in allen Bundesl\u00e4ndern Kontaktstellen oder Kontaktpersonen in Polizeistationen und bei der Staatsanwaltschaft einzurichten, um Beschwerden von Personen zu erfassen, die besonders schutzbed\u00fcrftigen Gruppen angeh\u00f6ren, und um wirksame Ermittlungen im Anschluss an solche Beschwerden durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>4. Integrationspolitik<\/strong><\/p>\n<p>64. Die Integrationspolitik f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes und der L\u00e4nder. Staatsangeh\u00f6rigkeit, das Recht auf Freiz\u00fcgigkeit und Niederlassung, Einwanderung und Auswanderung und die Auslieferung fallen unter die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes, w\u00e4hrend die Bundesl\u00e4nder exklusive Zust\u00e4ndigkeiten in den Bereichen Bildung, Polizei, Justiz, Gesundheit und Wohnen haben. Die Bundesl\u00e4nder setzen auch die Bundesgesetzgebung um und betreiben aus diesem Grund die meisten \u00f6ffentlichen Verwaltungen. Einige Bundesl\u00e4nder haben Integrationsministerien eingerichtet und erarbeiten Aktionspl\u00e4ne oder Strategien in diesem Bereich. Berlin und Nordrhein-Westfalen haben Gesetze \u00fcber Partizipation und Integration verabschiedet.<\/p>\n<p>65. Nach der Pr\u00e4sentation eines ersten Nationalen Integrationsplans im Jahr 2007[75] hat die Bundesregierung im Januar 2012 einen neuen Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration (Integrationsplan) verabschiedet. Die Bundesl\u00e4nder, die Kommunen und Vertreter der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft nahmen an 11 Foren teil, um zur Aktualisierung der Integrationspolitik beizutragen. Der 471 Seiten starke Plan deckt 11 Bereiche ab und enth\u00e4lt unz\u00e4hlige strategische und operative Ziele und praktische Ma\u00dfnahmen.[76] Die Ma\u00dfnahmen benennen jene, die f\u00fcr ihre Umsetzung zust\u00e4ndig sind, und enthalten Zeitpl\u00e4ne und Kontrollindikatoren.<\/p>\n<p>66. Der Plan richtet sich an Personen mit Migrationshintergrund.[77] Die historisch in Deutschland vertretenen Minderheiten werden nur kurz erw\u00e4hnt. Fragen zu diesen Minderheiten fallen in die Rechtsprechung des Kommissars, der f\u00fcr Fragen in Bezug auf r\u00fcckgef\u00fchrte Fl\u00fcchtlinge und nationale Minderheiten zust\u00e4ndig ist. Es gibt jedoch keine Strategie f\u00fcr diese Minderheiten, die mit dem Integrationsplan vergleichbar w\u00e4re, obwohl vor allem Sinti und Roma weiterhin unter der schweren Diskriminierung leiden. Im Rahmen der EU-Evaluierung der Strategien f\u00fcr die Integration der Roma wurde Deutschland von Sinti- und Roma-Organisationen scharf f\u00fcr sein Vers\u00e4umnis kritisiert, eine Strategie und Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Integration sowohl der nationalen Minderheit als auch der Roma-Migranten vorzulegen. Dies ist der Grund, warum der Fortschrittsbericht 2012 f\u00fcr Deutschland die Ma\u00dfnahmen anf\u00fchrte, die f\u00fcr eine bessere Integration dieser Minderheit vorbereitet und umgesetzt werden.<\/p>\n<p>67. ECRI fordert die deutschen Stellen auf, die Ausarbeitung von Strategien fortzuf\u00fchren und Ma\u00dfnahmen zugunsten der ethnischen, religi\u00f6sen und sprachlichen Minderheiten in den Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration aufzunehmen, die historisch in Deutschland ans\u00e4ssig sind, besonders Roma und Sinti.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz<\/strong><\/p>\n<p>68. ECRI bedauert die Tatsache, dass der Integrationsplan kein Kapitel \u00fcber Ma\u00dfnahmen gegen Rassismus und Intoleranz enth\u00e4lt. Wie die OSZE ist ECRI der Meinung, dass diesbez\u00fcgliche Ma\u00dfnahmen ein Schl\u00fcsselbereich f\u00fcr eine erfolgreiche Integrationspolitik sind[78], weil die soziale Integration schutzbed\u00fcrftiger Gruppen[79] durch Diskriminierung beeintr\u00e4chtigt wird: Diskriminierung unterminiert das Selbstbewusstsein des Einzelnen und auch seine kognitiven F\u00e4higkeiten, sie kann schutzbed\u00fcrftige Gruppen dazu bringen, sich zur\u00fcckzuziehen, sie l\u00f6st einen Anstieg von Gewalt aus, beeintr\u00e4chtigt die Integration in den Arbeitsmarkt und kann negative Auswirkungen auf die k\u00f6rperliche und psychische Gesundheit haben.[80]<\/p>\n<p>69. Wie in \u00a7 43 erkl\u00e4rt, hat Deutschland einen Aktionsplan gegen Rassismus. Dieser Plan stammt jedoch aus dem Jahr 2008, ist kaum bekannt und wurde, anders als der Integrationsplan, nicht im Hinblick auf einen partizipatorischen Ansatz \u00fcberarbeitet. Die Beh\u00f6rden haben ECRI mitgeteilt, dass bestimmte Ma\u00dfnahmen gepr\u00fcft und angepasst wurden. Es wurden jedoch weder praktische Ma\u00dfnahmen noch zust\u00e4ndige Beamte f\u00fcr deren Umsetzung noch Zeitpl\u00e4ne oder Kontrollindikatoren in den Plan aufgenommen.[81] Dar\u00fcber hinaus erh\u00e4lt er nicht die gleiche Unterst\u00fctzung wie der Integrationsplan, der der Zust\u00e4ndigkeit des Kanzleramts unterstellt und allgemein bekannt ist, regelm\u00e4\u00dfig gepr\u00fcft wird und erhebliche Gelder erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>70. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, ihren Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und damit verbundene Intoleranz zu aktualisieren und diesen in den Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration aufzunehmen, um sicherzustellen, dass er die gleiche Unterst\u00fctzung erf\u00e4hrt wie dieser.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Integrationskurse und Erwerb der Staatsangeh\u00f6rigkeit<\/strong><\/p>\n<p>71. ECRI betont, wie die OSZE, die Bedeutung eines inklusiven und nichtdiskriminierenden Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetzes f\u00fcr die Integration.[82] Die Zahl der Einb\u00fcrgerungen, die im Zeitraum 2006 bis 2008 gefallen war, steigt wieder seit 2009 und erreichte im Jahr 2011 insgesamt 106.897. \u00dcber die H\u00e4lfte der 18 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund besitzt die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit. 2011 konnten 50,4 % aller eingeb\u00fcrgerten Personen ihre alte Staatsangeh\u00f6rigkeit behalten.<\/p>\n<p>72. In ihrem vierten Bericht empfiehlt ECRI Deutschland, nach besten Kr\u00e4ften sicherzustellen, dass die Verpflichtung bestimmter Gruppen von Migranten zur Teilnahme an Sprach- und Orientierungskursen und an Sprach-, Integrations- und Einb\u00fcrgerungstests keine kontraproduktive Wirkung auf die Integration haben.[83] Die Teilnahme am Sprachtest nach den Sprachkursen ist ebenfalls seit Ende 2007 Pflicht. Seit 2009 wurden diese Tests gem\u00e4\u00df dem Gemeinsamen europ\u00e4ischen Referenzrahmen f\u00fcr Sprachen durchgef\u00fchrt. 2012 bestanden 55,9% der 93.010 Teilnehmer den Test in der Stufe B2 und 35,4% mit der Stufe A2. 92,8% der Teilnehmer bestanden im Zeitraum 2009-2012 den Orientierungstest.[84] Die Erfolgsquote des Einb\u00fcrgerungstests \u00fcberstieg ebenfalls 90%.<\/p>\n<p>73. Deutschland hat sein System aus Verpflichtungen, Belohnungen und Sanktionen im Hinblick auf die Teilnahme an Sprach- und Orientierungskursen und Tests beibehalten. Ein Versto\u00df gegen die Verpflichtungen kann zu einem Verwaltungszwangsverfahren und -sanktionen f\u00fchren, wenn die vorl\u00e4ufige Aufenthaltsgenehmigung verl\u00e4ngert werden soll. Wenn die betroffene Person eine Grundsicherung als Arbeitssuchende bezieht, kann ein Vers\u00e4umnis, an diesen Kursen und Tests teilzunehmen, ebenfalls ein Versto\u00df gegen die Pflichten der Person darstellen und zu Leistungsk\u00fcrzungen f\u00fchren.[85]<\/p>\n<p>74. ECRI ist der Meinung, dass der Integrationsprozess auf einem wechselseitigen Ansatz beruhen sollte, der die gegenseitige Anerkennung der Mehrheitsbev\u00f6lkerung und der Minderheitengruppen f\u00f6rdert.[86] Aus diesem Grund empfiehlt ECRI, die Mitglieder dieser Gruppen zu motivieren, damit sie an den Ma\u00dfnahmen teilnehmen, die ihre Integration erleichtern, indem man Anreize und Belohnungen einsetzt. Sie begr\u00fc\u00dft z. B. die Absenkung der Mindestaufenthaltszeit f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung, festgelegt in \u00a7 10 (3) des Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetzes, in den F\u00e4llen, in denen der Antragsteller an den Integrationskursen teilgenommen und in den Sprachtests gut abgeschnitten hat. Der Einsatz von Sanktionen ist mit diesem Ansatz kaum zu vereinbaren und kann die Motivation der betreffenden Personen ernsthaft beeintr\u00e4chtigen. Aus diesem Grund bef\u00fcrwortet ECRI den Einsatz von Sanktionen nur als letztes Mittel.<\/p>\n<p>75. ECRI empfiehlt Deutschland, jede Verpflichtung zur Teilnahme an Sprach- und Orientierungskursen oder Sprach- und Orientierungstests zuallererst durch Anreize und Belohnungen zu erg\u00e4nzen, und Sanktionen auf jene F\u00e4lle zu beschr\u00e4nken, bei denen diese motivierenden Ma\u00dfnahmen gescheitert sind und eine Integration ohne Teilnahme an diesen Ma\u00dfnahmen unwahrscheinlich ist.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Beurteilung der Umsetzung der Integrationspolitik<\/strong><\/p>\n<p>76. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass Deutschland im Zeitraum 2009-2012 mehrere detaillierte, hochwertige Berichte ver\u00f6ffentlicht hat, von denen der zweite 64 Schl\u00fcsselindikatoren in Bezug auf die Integrationspolitik enth\u00e4lt. Diese Berichte weisen auf gro\u00dfe Fortschritte im Bereich Integration hin. Dazu geh\u00f6rt die steigende Anzahl von Personen mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung, der \u00fcberdurchschnittliche Anstieg der Anmeldungsraten f\u00fcr Kinder mit Migrationshintergrund in Vorschulen (Tagesbetreuung und Kinderg\u00e4rten) im Zeitraum 2008-2010 und die h\u00f6here Rate von jungen Menschen mit Migrationshintergrund, die eine berufliche Ausbildung begonnen haben.[87] Diese Indikatoren zeigen auch, dass Personen mit Migrationshintergrund immer noch unterprivilegiert sind im Vergleich zur restlichen Bev\u00f6lkerung. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Schl\u00fcsselbereiche Bildung (\u00a7\u00a7 77-89 und 94-95) und Besch\u00e4ftigung (\u00a7\u00a7 94-97). Nicht alle Unterschiede k\u00f6nnen auf den bescheideneren sozialen Hintergrund von Migranten zur\u00fcckgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>77. Obwohl die Anmeldungsrate der Kinder mit Migrationshintergrund in Vorschuleinrichtungen steigt (wie oben erw\u00e4hnt), liegt sie unter dem Durchschnitt, dies gilt auch f\u00fcr ihre Anmeldungsrate im Gymnasium, der h\u00f6chsten der drei Sekundarstufen. Der Bildungsgrad der Eltern beeinflusst nach wie vor erheblich die Bildungserfolge der Kinder[88], und dies betrifft erneut Kinder mit Migrationshintergrund. Letztere sind bei den Sch\u00fclern, die ein Jahr wiederholen m\u00fcssen, \u00fcberrepr\u00e4sentiert.[89] F\u00e4lle von Diskriminierung von Migranten aus Afrika und muslimische M\u00e4dchen mit Kopftuch wurden gemeldet.[90] 70 % der deutschen Bev\u00f6lkerung sind der Meinung, Fragen der Toleranz, Vielfalt und Achtung von Personen mit Migrationshintergrund sollten intensiver in der Schule behandelt werden.[91]<\/p>\n<p>78. Die Zahl der Kinder, die vor dem Eintritt in eine Vorschule kein Deutsch lernen, stieg im Zeitraum 2007-2010 um 13% und erreichte eine Gesamtzahl von 401.723. Trotz der bereits eingef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen (relativ erfolgreich) zur Motivierung der Familien mit Migrationshintergrund, ihre Kinder in einem fr\u00fcheren Alter zur Vorschule zu schicken[92], werden nur 12,2 % der 1- bis 2-J\u00e4hrigen in einer Tagesbetreuung angemeldet (im Vergleich zu 27,7 % bei anderen Kindern), und 85,7 % der 3- bis 6-J\u00e4hrigen gehen in den Kindergarten (im Vergleich zu 94,9 %). Dar\u00fcber hinaus bewegen sie sich, aufgrund der de facto bestehenden Segregation, h\u00e4ufig in Strukturen, die einen hohen Anteil von Kindern aufweisen, die zu Hause kein Deutsch sprechen. Diese Unterrepr\u00e4sentation betrifft vorwiegend die Kinder jener Eltern, die von au\u00dferhalb der EU einwanderten.<\/p>\n<p>79. Der Integrationsplan analysiert die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese Unterrepr\u00e4sentation und schlie\u00dft das Ziel ein, H\u00fcrden abzubauen, die den Zugang zur Vorschulbildung behindern, und die Antr\u00e4ge auf Anmeldung zu erh\u00f6hen. Dieses Ziel wurde nicht quantifiziert. Der Plan sieht vor, dass Organisationen, die Tagesbetreuung und Kinderg\u00e4rten betreiben, und die Gemeinden Schritte ergreifen, um diese H\u00fcrden abzubauen. Dessen ungeachtet enth\u00e4lt er nur zwei recht vage Ma\u00dfnahmen, um dies zu erreichen: der Versuch sicherzustellen, dass die Vorschuleinrichtungen kostenlos sind, und ein erleichterter Zugang zu Tagesbetreuung und Kinderg\u00e4rten.[93] Au\u00dferdem enth\u00e4lt der Beitrag der L\u00e4nder keine klaren Ma\u00dfnahmen, die von allen 16 L\u00e4ndern f\u00fcr die Umsetzung dieses Ziels akzeptiert w\u00fcrden.<\/p>\n<p>80. ECRI ist sich bewusst, dass die f\u00f6derale Struktur Deutschlands die Umsetzung einer stimmigen Integrationsstrategie erschwert. Sie ist jedoch der Meinung, dass der Bund und die L\u00e4nder sich st\u00e4rker bem\u00fchen sollten, sich auf Indikatoren und Zielvorgaben f\u00fcr die strategischen und operativen Ziele in diesen Bereichen, wie z. B. Bildung, zu einigen, die auch die Zust\u00e4ndigkeiten der Bundesl\u00e4nder ber\u00fchren. Ein Beispiel f\u00fcr ein diesbez\u00fcgliches quantifiziertes Ziel f\u00fcr alle Bundesl\u00e4nder k\u00f6nnte sein, innerhalb von f\u00fcnf Jahren eine Angleichung der Teilnahmerate von Kindern mit Migrationshintergrund an der Vorschulbildung mit der der Mehrheitsbev\u00f6lkerung zu erreichen.<\/p>\n<p>81. ECRI empfiehlt den Bundesbeh\u00f6rden und den Bundesl\u00e4ndern, alle strategischen und operativen Ziele des Nationalen Aktionsplans f\u00fcr Integration durch Zielvorgaben zu erg\u00e4nzen, und dass die Bundesl\u00e4nder und kommunalen Stellen anhand von Zielvorgaben die Ma\u00dfnahmen dokumentieren, deren Annahme sie planen, um diese Ziele bei allen Angelegenheiten zu erreichen, die in die Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis der Bundesl\u00e4nder fallen.<\/p>\n<p>82. ECRI betont die gro\u00dfe Bedeutung einer fr\u00fchzeitigen und kontinuierlichen F\u00f6rderung der Sprachkompetenzen[94], aber auch der pers\u00f6nlichen und sozialen F\u00e4higkeiten der Kinder mit Migrationshintergrund f\u00fcr den dauerhaften Erfolg ihrer Integration. Aus diesem Grund begr\u00fc\u00dft ECRI die Tatsache, dass ab dem 1. August 2013 alle Kinder \u00e4lter als 12 Monate Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesst\u00e4tte haben. ECRI fordert die Beh\u00f6rden auf, ihre Bem\u00fchungen zu verst\u00e4rken, die Eltern mit Migrationshintergrund zu \u00fcberzeugen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>83. Nach der Beurteilung der Sprachkompetenz von 4- bis 6-J\u00e4hrigen wurde 39% der Kinder, die zu Hause kein Deutsch sprachen, die Teilnahme an Sprachf\u00f6rderma\u00dfnahmen vor Beginn der Grundschule empfohlen. Dies zeigt zum einen, dass die Ma\u00dfnahmen und der Umfang des Sprachunterrichts, die momentan von Vorschuleinrichtungen angeboten werden, bisher nicht ausreichen, um ein ordentliches Erlernen der deutschen Sprache durch alle Kinder zu gew\u00e4hrleisten. Vorschuleinrichtungen, die traditionell als Betreuungseinrichtungen betrachtet werden[95], sollten sich zu Bildungseinrichtungen weiterentwickeln. Andererseits best\u00e4tigen diese Ergebnisse die Notwendigkeit f\u00fcr einen massiven Anstieg des Anteils an Kindern mit Migrationshintergrund, die in fr\u00fchen Jahren eine Vorschule besuchen. Experten haben au\u00dferdem eine mangelnde Finanzierung in diesem Bereich festgestellt.<\/p>\n<p>84. Die in \u00a7 83 genannten Zahlen zeigen auch, dass Kinderbetreuer und Vorschullehrer sich mit steigenden Anforderungen im Bereich der Vorschulbildung befassen m\u00fcssen: in Gruppen mit vielen Kindern mit Migrationshintergrund m\u00fcssen sie Deutsch als Fremdsprache unterrichten. Dieser Unterricht sollte vorzugsweise in die allt\u00e4glichen Aktivit\u00e4ten integriert werden. Kinderbetreuer und Vorschullehrer m\u00fcssen einen ausreichenden Spracherwerb gew\u00e4hrleisten, um den anschlie\u00dfenden schulischen Erfolg der Kinder mit Migrationshintergrund sicherzustellen. Eines der Ziele des Integrationsplans ist daher die Verbesserung des Sprachunterrichts.<\/p>\n<p>85. Andererseits ist die Ausbildung der Kinderbetreuer und Vorschullehrer offensichtlich unzureichend f\u00fcr diese Aufgabe: nur 67% in West- und 78% in Ostdeutschland verf\u00fcgen \u00fcber eine Lehrerausbildung und nur 3 % haben einen Universit\u00e4tsabschluss. Aus diesem Grund fordert ECRI die nationalen Stellen auf, die Ausbildung und Verg\u00fctung dieser Mitarbeiter an diese Entwicklung anzupassen, was in anderen Staaten dazu gef\u00fchrt hat, ihnen die gleiche Ausbildung zu geben wie Grundschullehrern. Eine betr\u00e4chtliche Zahl der bestehenden Stellen m\u00fcssen herauf gestuft werden, um Vorschullehrer einzustellen oder auszubilden, die einen hochwertigen Sprachunterricht anbieten k\u00f6nnen, der auf die spezifischen Bed\u00fcrfnisse der betreffenden Kinder zugeschnitten ist. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen zus\u00e4tzliche Stellen geschaffen werden, um einer steigenden Anmeldungsrate von Kindern mit Migrationshintergrund Rechnung zu tragen.[96] ECRI fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Teil der f\u00fcr den Bildungsbereich vorgesehenen Gelder in diesen Bereich zu investieren.[97]<\/p>\n<p>86. ECRI empfiehlt den deutschen Stellen, im Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration die zwei Ziele einer wesentlichen Erh\u00f6hung der Anmelderaten von Kindern mit Migrationshintergrund in Vorschuleinrichtungen und der Anhebung des Ausbildungsstandards und der schulischen und interkulturellen Kompetenzen der Kinderbetreuer und Vorschullehrer klar festzulegen und zu quantifizieren; der Plan sollte auch die Ma\u00dfnahmen beschreiben, die alle Bundesl\u00e4nder ergreifen sollten, um diese zwei Ziele zu erreichen.<\/p>\n<p>87. Der bestehende Graben zwischen Kindern mit Migrationshintergrund und anderen Kindern tritt erneut auf, wenn sie in die Sekundarstufe wechseln. Die zwei unteren Sekundarschulen (Hauptschule und Realschule[98]) werden von zweimal so vielen Kindern mit Migrationshintergrund besucht als das Gymnasium, der dritte Schultyp, das immer noch die Eliteschule f\u00fcr die Mehrheitsbev\u00f6lkerung ist.[99] Aus diesem Grund fordert ECRI die nationalen Stellen auf, Kindern mit Migrationshintergrund f\u00fcr die Dauer ihrer Primar- und Sekundarbildung die erforderliche sprachliche und schulische Unterst\u00fctzung anzubieten, damit sie in der Schule erfolgreich sind. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass die Beh\u00f6rden das Ziel der St\u00e4rkung der Einzelf\u00f6rderung und die weitere F\u00f6rderung von Ganztagsschulen in den Integrationsplan aufgenommen haben, denen es leichter f\u00e4llt, diese Form der Hilfen in ihren Zeitplan aufzunehmen. Die Schulen m\u00fcssen \u00fcber die erforderlichen Instrumente zur Sicherung dieser Unterst\u00fctzung verf\u00fcgen, weil viele Familien mit Migrationshintergrund nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>88. Studenten mit Migrationshintergrund sto\u00dfen immer noch auf vielf\u00e4ltige Probleme, und es fehlt ihnen an Unterst\u00fctzung: sie kommen h\u00e4ufig aus Familien mit geringem Bildungsstand und man muss bedenken, dass sie Sprachprobleme haben und ihnen bestimmte Schl\u00fcsselkompetenzen fehlen, u.a. die F\u00e4higkeit, ihre Studien selbst\u00e4ndig zu organisieren. Sie f\u00fchlen sich nicht in das Universit\u00e4tsleben integriert und haben gro\u00dfe finanzielle Probleme. Sie sind weniger erfolgreich als deutsche Studenten und ihre Abbruchrate ist doppelt so hoch. Aus diesem Grund ist ECRI der Meinung, dass diese Studenten ebenfalls eine intensive Unterst\u00fctzung w\u00e4hrend des Studiums ben\u00f6tigen.[100]<\/p>\n<p>89. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, im Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration das Ziel festzulegen und zu quantifizieren, Kinder mit Migrationshintergrund f\u00fcr die Dauer ihrer schulischen und universit\u00e4ren Ausbildung die erforderliche Unterst\u00fctzung anzubieten, damit sie ihr Potenzial nutzen k\u00f6nnen. Die Ma\u00dfnahmen, die von L\u00e4ndern zur Umsetzung dieses Ziels eingesetzt werden, m\u00fcssen konkretisiert werden.<\/p>\n<p><strong>II. Deutschland-spezifische Themen<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Zwischenzeitlich weiter zu verfolgende Empfehlungen der vierten Pr\u00fcfungsrunde<\/strong><\/p>\n<p>90. Die erste zwischenzeitlich weiter zu verfolgende Empfehlung, die ECRI in ihrem vierten Bericht f\u00fcr Deutschland ausgesprochen hatte, betraf die Verbesserung der Kenntnisse \u00fcber die aktuelle Gesetzgebung gegen Rassendiskriminierung. In ihren Schlussfolgerungen [101]vertrat ECRI die Meinung, dass Deutschlands Reaktion auf diese Empfehlung positiv, aber unvollst\u00e4ndig war. Sie \u00e4u\u00dferte Bedenken \u00fcber die Reduzierung der bereits geringen Haushaltsmittel der ADS. ECRI ist der Ansicht, die ADS habe ihre geringen Haushaltsmittel exzellent eingesetzt, die sich 2013 auf insgesamt 2,99 Mio. Euro belaufen. Dies gilt z. B. f\u00fcr die Vermarktung ihres Projekts f\u00fcr den Einsatz anonymer Bewerbungsverfahren.[102] Die au\u00dfergew\u00f6hnliche Medienberichterstattung hat eine erhebliche Zahl anderer Organisationen, insbesondere im \u00f6ffentlichen Sektor, motiviert, diese Verfahren zu testen. Die ADS hat ECRI mitgeteilt, dass ihre Erkennungsrate von 25,2 % im Jahr 2010 auf 47 % im Dezember 2011 gestiegen ist.[103]<\/p>\n<p>91. Die ADS ist aber mit lediglich 26 Stellen eindeutig nicht in der Lage, bundesweit pr\u00e4sent zu sein oder alle ihre Aufgaben durchzuf\u00fchren. ECRI erinnert daran, dass die ADS, als Fachorgan f\u00fcr Ma\u00dfnahmen gegen Rassismus und Intoleranz, die Allgemeinheit auf Diskriminierungsthemen aufmerksam machen, Informationen verfassen und ver\u00f6ffentlichen und Opfer in ganz Deutschland unterst\u00fctzen sollte (Grunds\u00e4tze 3d-g, k und 5 (1) der GPR Nr. 2).[104] Aus diesem Grund verweist ECRI auf die Empfehlung in \u00a7 22 dieses Berichts. Sie ist der Meinung, dass die f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung ausgewiesenen Mittel vervielfacht werden sollten. Um eine Idee im Hinblick auf die erforderlichen Mittel zu erhalten, verweist ECRI auf das positive Beispiel des Landes Berlin, das bei einer Bev\u00f6lkerung von 3,5 Mio. Einwohnern die Zahl der Stellen in seiner ADS auf 10 angehoben und einen hohen Haushalt f\u00fcr die Umsetzung von Projekten ausgewiesen hat.<\/p>\n<p>92. Die zweite zwischenzeitlich weiter zu verfolgende Empfehlung betraf die Umsetzung von gezielten Ausbildungsprogrammen, um sicherzustellen, dass alle Lehrkr\u00e4fte in der Lage sind, objektiv die F\u00e4higkeiten ihrer Sch\u00fcler einzusch\u00e4tzen, um Empfehlungen f\u00fcr die Sekundarstufe auszusprechen. ECRI ist der Meinung, dass diese Empfehlung bisher nur teilweise umgesetzt wurde. Sie stellt erfreut fest, dass die Empfehlung der Schule f\u00fcr die Sekundarstufe nur in sechs der 16 Bundesl\u00e4nder bindend ist. 2011 empfahlen die Lehrkr\u00e4fte jedoch immer noch dreimal so h\u00e4ufig Kindern den Besuch des Gymnasiums, wenn sie aus h\u00f6heren sozio\u00f6konomischen Schichten kamen.[105] Dies benachteiligt ein weiteres Mal Kinder mit Migrationshintergrund.[106] ECRI ist der Meinung, dass die Beh\u00f6rden weiter diese unangemessene Verkn\u00fcpfung bek\u00e4mpfen sollten. Die betroffenen Familien nehmen diese Meinungen ernst, auch wenn sie nicht mehr bindend sind. Aus diesem Grund ist ECRI besorgt \u00fcber die Tatsache, dass der Integrationsplan keine Ziele oder Ma\u00dfnahmen in diesem Bereich vorsieht.<\/p>\n<p>93. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, das Ziel und die Ma\u00dfnahmen in den Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration aufzunehmen, um die Praxis zu bek\u00e4mpfen, durch die Kinder aus h\u00f6heren sozio\u00f6konomischen Schichten dreimal wahrscheinlicher eine Empfehlung f\u00fcr das Gymnasium erhalten.<\/p>\n<p>94. Die dritte zwischenzeitlich weiter zu verfolgende Empfehlung betraf eine Kampagne zur Unterstreichung der positiven Aspekte von Diversit\u00e4t, die zum Ziel hatte, die Einstellungen von Arbeitgebern gegen\u00fcber Personen mit Migrationshintergrund zu \u00e4ndern. ECRI ist der Meinung, dass zus\u00e4tzliche Bem\u00fchungen erforderlich sind. Sie weist darauf hin, dass die Arbeitslosenrate f\u00fcr Ausl\u00e4nder immer noch zweimal so hoch ist wie die f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige. Trotz des Anstiegs der allgemeinen Arbeitslosenzahlen in den letzten Jahren, vergr\u00f6\u00dferte sich der Graben: 2005 war die Arbeitslosenrate f\u00fcr Ausl\u00e4nder 2,15 Mal h\u00f6her, dieser Koeffizient stieg 2011 auf 2,35.[107] Eine Studie zeigt, dass eine Bewerbung mit einem t\u00fcrkischen Namen die Chance auf eine Einstellung um 14 % senkte, und in KMU sogar um 24 %. Sinti und Roma und Menschen mit afrikanischer Abstammung sind ebenfalls erheblich von dieser Diskriminierung betroffen.[108]<\/p>\n<p>95. In Anbetracht dieser Feststellung begr\u00fc\u00dft ECRI das Pilotprojekt der ADS \u00fcber den Einsatz anonymer Bewerbungsverfahren: 8.550 Bewerbungen ohne Nennung von Name, Geschlecht, Familienstand oder Foto wurden von acht teilnehmenden Unternehmen und \u00f6ffentlichen Beh\u00f6rden gepr\u00fcft. Diese Auswertung durch Personalmanager zeigt, dass geeignete Bewerber ohne Schwierigkeit identifiziert werden konnten. 41 % der Bewerber waren der Meinung, ihre Chance, zu einem Vorstellungsgespr\u00e4ch eingeladen zu werden, war h\u00f6her als bei konventionellen Bewerbungsverfahren. Bewerber mit Migrationshintergrund hatten die gleiche Chance wie alle anderen, zu einer zweiten Runde des Verfahrens eingeladen zu werden.[109] ECRI fordert die deutschen Beh\u00f6rden auf, den Einsatz anonymer Bewerbungsverfahren zu f\u00f6rdern.[110]<\/p>\n<p>96. ECRI begr\u00fc\u00dft auch die Tatsache, dass immer mehr Arbeitgeber die Diversit\u00e4tscharta[111] unterzeichnen, auch wenn die gro\u00dfe Mehrheit der Arbeitgeber dies bisher noch nicht getan hat.<\/p>\n<p>97. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, die Haushaltsmittel f\u00fcr die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu erh\u00f6hen, damit sie ihre Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Vielfalt am Arbeitsplatz ausweiten kann. Sie empfiehlt des Weiteren, jene, die sich f\u00fcr Vertr\u00e4ge, Darlehen, Zusch\u00fcsse oder andere Leistungen bewerben, aufzufordern, anonyme Bewerbungsverfahren einzusetzen und die Diversit\u00e4tscharta zu unterzeichnen und diese zu erf\u00fcllen (Allgemeine politische Empfehlung Nr. 7 und 14).<\/p>\n<p><strong>2. Richtlinien zur Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung und Intoleranz gegen\u00fcber LGBT-Personen[112]<\/strong><\/p>\n<p>98. Beim letzten Mikrozensus im Jahr 2011 wurden 67.000 Haushalte bestehend aus homosexuellen Paaren in Deutschland gez\u00e4hlt.[113] 27.000 homosexuelle Paare sind gem\u00e4\u00df Gesetz eingetragene Lebenspartnerschaften. Laut amtlicher Statistik lebten 7.000 Kinder bei gleichgeschlechtlichen Eltern.[114] Die Zahl der transsexuellen Personen ist schwierig zu ermitteln. Zwischen 1995 und 2010 befassten sich die Gerichte mit 11.514 Antr\u00e4gen von Personen, die ihre Vornamen oder ihr eingetragenes Geschlecht \u00e4ndern wollten.[115]<\/p>\n<p><strong>&#8211; Rechtliche Fragen<\/strong><\/p>\n<p>99. Artikel 3 GG, der die Gleichheit aller Menschen garantiert und ausdr\u00fccklich die Diskriminierung aufgrund von zehn verschiedenen Gr\u00fcnden verbietet, erw\u00e4hnt weder die sexuelle Orientierung noch die Geschlechtsidentit\u00e4t. 1994 wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit f\u00fcr die Aufnahme dieser Gr\u00fcnde nicht erreicht, aber es ging nur um den Grund Behinderung. Eine weitere Initiative mit dem Ziel, den Schutz f\u00fcr LGBT-Personen zu erh\u00f6hen, wurde 2009 im Bundesrat abgelehnt. Die Verfassungen mehrerer Bundesl\u00e4nder enthalten ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identit\u00e4t.[116] Das Gesetz \u00fcber die Eingetragene Lebenspartnerschaft trat 2001 in Kraft. Es findet ausschlie\u00dflich auf gleichgeschlechtliche Paare Anwendung und gestattet ihnen eine rechtm\u00e4\u00dfige Lebensgemeinschaft. Die meisten rechtlichen Folgen \u00e4hneln jenen f\u00fcr Verheiratete.[117] Die meisten Bundesl\u00e4nder gew\u00e4hren eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Bereichen, die der Rechtsprechung unterliegen, die gleichen Rechte wie verheirateten Paaren. [118]<\/p>\n<p>100. Das Verfassungsgericht hat mehrere Entscheidungen getroffen, dass die Unterscheidung zwischen verheirateten Personen und Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, einen Versto\u00df gegen Artikel 3 (1) GG darstellt. Es hat allgemein entschieden, dass der besondere Schutz der Ehe, der laut Artikel 6 GG gew\u00e4hrt wird, nicht dahingehend ausgelegt werden kann, dass eingetragene Lebenspartnerschaften notwendigerweise weniger Rechte genie\u00dfen. Im Gegenteil, es muss ausnahmslos eine ausreichend gute Begr\u00fcndung f\u00fcr eine unterschiedliche Behandlung angef\u00fchrt werden.[119]<\/p>\n<p>101. Trotz dieses Fallrechts gibt es immer noch gro\u00dfe Unterschiede zwischen den Rechten von eingetragenen Lebenspartnerschaften und verheirateten Paaren.[120] Eine von der Regierung erstellte Liste nennt die Gesetze, die eingetragene Lebenspartnerschaften im Hinblick auf bestimmte Familienzusch\u00fcsse und andere finanzielle Vorteile, Wohnrechte[121] und Staatsangeh\u00f6rigkeit, bestimmte Rechte im Sozialversicherungsbereich, beim Erben von Bauernh\u00f6fen und die Reglungen f\u00fcr das Erbe in einer Reihe von Berufen weniger beg\u00fcnstigen.[122]<\/p>\n<p>102. ECRI begr\u00fc\u00dft die gro\u00dfen Fortschritte in Bezug auf die rechtliche Situation homosexueller und bisexueller Personen und die wichtige Rolle, die das Bundesverfassungsgericht in diesem Kontext spielte. Sie ist auch mit den Ergebnissen einer Umfrage zufrieden, die nach dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts durchgef\u00fchrt wurde: 74% der deutschen Bev\u00f6lkerung sprechen sich f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Gleichstellung des Status einer Partnerschaft und einer Ehe aus.[123] ECRI ist jedoch der Meinung, dass die Beh\u00f6rden erneut pr\u00fcfen sollten, ob es eine objektive und begr\u00fcndete Rechtfertigung f\u00fcr alle diese Gesetzestexte gibt, und dass sie alle ungerechtfertigten Unterscheidungen aufheben sollten.[124]<\/p>\n<p>103. Das Transsexuellengesetz trat 1980 in Kraft. 2008 und 2011 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass mehrere Bedingungen im Gesetz f\u00fcr die rechtliche Anerkennung von Geschlechtsumwandlungen im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.[125] Dies betrifft Einschr\u00e4nkungen dahingehend, dass der Beschwerdef\u00fchrer nicht heiraten konnte, sich einer Operation hatte unterziehen m\u00fcssen und zeugungsunf\u00e4hig sein musste.[126] Angesichts der Tatsache, dass Artikel 5 und 10(2) des Transsexuellengesetzes die Offenlegung der ehemaligen sexuellen Identit\u00e4t nach der \u00c4nderung des Vornamens und der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsumwandlung verbietet, haben die Gerichte auch das Recht Transsexueller anerkannt, ihre Geschlechtsbezeichnung in wichtigen Urkunden zu \u00e4ndern, wie z. B. Diplome oder Arbeitszeugnisse.[127] Dieses Recht ist jedoch vielen Arbeitgebern, Schulen und selbst Organisationen unbekannt, die Diskriminierung bek\u00e4mpfen.[128]<\/p>\n<p>104. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, das Recht auf \u00c4nderung der Geschlechtsbezeichnungen in Urkunden in das Transsexuellengesetz aufzunehmen, z. B. Schulzeugnisse und Arbeitszeugnisse.<\/p>\n<p><strong>&#8211; F\u00f6rderung von Toleranz und Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung<\/strong><\/p>\n<p>105. Ein k\u00fcrzlich durchgef\u00fchrte FRA-Umfrage zeigt, dass es immer noch eine erhebliche Diskriminierung von LGBT-Personen in Deutschland gibt und dass man die Bek\u00e4mpfung dieser Diskriminierung verbessern k\u00f6nnte. 49 % der LGBT-Personen sind der Meinung, dass es nur wenige Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung des Respekts der Menschenrechte von LGBT gibt. 79 % sind in Zusammenhang mit Transsexuellen der gleichen Meinung. Trotz einer starken Tendenz der LGBT-Personen, ihre sexuelle Orientierung zu verheimlichen[129], waren 15 % der in Deutschland Befragten der Meinung, dass sie Diskriminierung bei der Arbeitssuche, 21 % am Arbeitsplatz und 17 % bei der Wohnungssuche erfahren hatten.[130] Kenntnisse \u00fcber die verschiedenen Formen und das Ausma\u00df der Diskriminierung von LGBT-Personen auf dem Wohnungsmarkt sind immer noch rar.<\/p>\n<p>106. Homo-\/Transphobie ist eines der gr\u00f6\u00dften Probleme an deutschen Schulen. 73 % der LGBT-Sch\u00fcler haben in der Schule noch nie offen \u00fcber ihre sexuelle Orientierung gesprochen. 64 % haben negative Kommentare \u00fcber ihre Klassenkameraden geh\u00f6rt, die als LGBT wahrgenommen werden. Das Wort \u201eschwul&#8220; ist die h\u00e4ufigste Beleidigung in der Schule. 17 % der LGBT-Sch\u00fcler haben durch das Schul- oder Universit\u00e4tspersonal Diskriminierung erlebt. ECRI ist der Meinung, dass die f\u00fcr Bildung zust\u00e4ndigen Ministerien sexuelle Vielfalt zu einem \u00fcbergreifenden Thema im Lehrplan machen sollten, um die Toleranz f\u00fcr junge LGBT-Personen zu f\u00f6rdern und ihnen zu erm\u00f6glichen, offen \u00fcber ihre sexuelle Orientierung zu sprechen. ECRI ruft sie auf, Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung und Gewalt[131] zu ergreifen, die von jungen LGBT-Personen in der Schule erlebt wird.<\/p>\n<p>107. Die Lage von transsexuellen Menschen ist im Besch\u00e4ftigungssektor besonders schwierig. Sie werden im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt und bei der beruflichen Karriere diskriminiert, sie erleben Ablehnung, Bel\u00e4stigung und sogar Gewalt. Sie sind h\u00e4ufiger betroffen vom Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitslosigkeit und Armut und sind h\u00e4ufig f\u00fcr ihre Stellen \u00fcberqualifiziert. Sie sind transphobem Verhalten seitens der Kollegen und Vorgesetzten ausgesetzt[132].<\/p>\n<p>108. Bezogen auf die Gesundheit wird Transsexualismus immer noch als \u201ePers\u00f6nlichkeits- und Verhaltensst\u00f6rung&#8220; eingestuft.[133] Es fehlt auch \u00c4rzten, Psychotherapeuten und \u00c4rzteverb\u00e4nden an Kenntnissen \u00fcber die unterschiedlichen Probleme der einzelnen LGBT-Gruppen. 12 % der LGBT-Personen sagen, sie seien in den vergangenen 12 Monaten von \u00c4rzten oder anderen medizinischen Fachleuten diskriminiert worden. Eine Gruppe, die besonders schwer von dieser Diskriminierung betroffen ist, sind \u00e4ltere LGBT-Personen. Viele von ihnen haben Angst, nach dem Umzug in ein Altersheim oder Sanatorium ausgegrenzt zu werden.[134]<\/p>\n<p>109. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass mehrere Bundesl\u00e4nder Ma\u00dfnahmen und Aktionspl\u00e4ne verabschiedet haben, um die Toleranz gegen\u00fcber LGBT-Personen zu erh\u00f6hen und Homophobie und Transphobie zu bek\u00e4mpfen.[135] Das Land Berlin hat vor Kurzem die Umsetzung seines Aktionsplanes 2010 ausgewertet. Der Aktionsplan, der von Nordrhein-Westfalen umgesetzt wurde, kann ebenfalls als gutes Beispiel angef\u00fchrt werden. Er befasst sich mit nahezu allen Bereichen, die in der Empfehlung CM\/Rec(2010)5 des Ministerkomitees erw\u00e4hnt werden. Ein weiterer guter Punkt bei diesen Prozessen ist die intensive Mitwirkung der Zivilgesellschaft bei ihrer Ausarbeitung. ECRI ist der Meinung, dass der Bund und die anderen Bundesl\u00e4nder diesem Beispiel folgen sollten.<\/p>\n<p>110. ECRI empfiehlt der Bundesregierung und den Bundesl\u00e4ndern, die dies bisher noch nicht getan haben, einen Aktionsplan oder ein umfassendes Programm zur F\u00f6rderung der Toleranz gegen\u00fcber LGBT-Personen und zur Bek\u00e4mpfung von Homophobie und Transphobie zu entwickeln und sich von den bereits bestehenden Pl\u00e4nen f\u00fcr eigene Ma\u00dfnahmen oder einen eigenen Aktionsplan inspirieren zu lassen.<\/p>\n<p>111. ECRI stellt fest, dass die Probleme, denen transsexuelle Menschen ausgesetzt sind, bisher noch nicht in ausreichendem Ma\u00dfe im kollektiven Bewusstsein verankert sind. So hat die Stadt Berlin bei der Auswertung ihres Aktionsplans festgestellt, dass transsexuelle Themen nur eine untergeordnete Rolle spielten.[136] Da die Transsexuellengemeinde ihre Strukturen zur Verteidigung ihrer Mitglieder erst sehr sp\u00e4t eingerichtet hat, fehlt es ihr immer noch an politischer und finanzieller Unterst\u00fctzung. Die ADS und der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) in Nordrhein-Westfalen hat erst 2010 mit der Ver\u00f6ffentlichung der ersten beiden gro\u00dfen Umfragen \u00fcber die Situation transsexueller Menschen begonnen.[137]<\/p>\n<p>112. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, systematisch konkrete Belange von Transsexuellen in ihre Aktionspl\u00e4ne zur F\u00f6rderung der Gleichstellung aufzunehmen und die finanzielle Unterst\u00fctzung von Organisationen, die sich f\u00fcr ihre Rechte einsetzen, zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>113. Im Hinblick auf die niedrige Beschwerderate \u00fcber Diskriminierung von LGBT-Personen verweist ECRI erneut auf ihre Empfehlungen zur Erh\u00f6hung der finanziellen Mittel und des Personals der ADS und die Einrichtung von Kontaktstellen bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften.<\/p>\n<p><strong>VORRANGIGE EMPFEHLUNGEN, DIE EINER ZWISCHENZEITLICHEN NACHVERFOLGUNG UNTERLIEGEN<\/strong><\/p>\n<p>Die zwei konkreten Empfehlungen, f\u00fcr die ECRI eine vorrangige Umsetzung seitens der Beh\u00f6rden in Deutschland fordert, sind die Folgenden:<\/p>\n<p>\u2022 ECRI wiederholt ihre Empfehlung an die Beh\u00f6rden, das Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention so rasch wie m\u00f6glich zu ratifizieren.<\/p>\n<p>\u2022 ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, ihr System zur Erfassung und Nachverfolgung \u201erassistischer, fremdenfeindlicher, homophober und transphober\u201d Zwischenf\u00e4lle zu reformieren, um sicherzustellen, dass alle F\u00e4lle, die ein solches Motiv einschlie\u00dfen, erfasst werden (\u00a7 12 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 11).<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts wird ECRI in Bezug auf diese zwei Empfehlungen ein Verfahren zur vorl\u00e4ufigen Weiterverfolgung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>LISTE DER EMPFEHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Die Stelle der Empfehlungen im Berichtstext stehen in Klammern.<\/p>\n<p>1. (\u00a74.)ECRI wiederholt ihre Empfehlungen an die Beh\u00f6rden, das Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention so rasch wie m\u00f6glich zu ratifizieren.<\/p>\n<p>2. (\u00a710.)ECRI wiederholt erneut ihre Empfehlung an die deutschen Beh\u00f6rden, das rassistische Motiv f\u00fcr eine gew\u00f6hnliche Straftat als strafversch\u00e4rfenden Umstand ausdr\u00fccklich in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Des Weiteren empfiehlt sie, den Vorbehalt, die Taten m\u00fcssten geeignet sein, die \u00f6ffentliche Ordnung zu st\u00f6ren, aus $ 130 StGB zu entfernen, die Gr\u00fcnde Hautfarbe und Sprache aufzunehmen und zu erkl\u00e4ren, dass jede \u00f6ffentliche Aufstachelung zu Rassendiskriminierung strafbar ist (\u00a7\u00a7 18 und 21 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7). Sie empfiehlt ihnen auch, die M\u00f6glichkeit zu pr\u00fcfen, die in diesem Bericht unter \u00a7 9 identifizierten L\u00fccken zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>3. (\u00a716.)ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, den Anwendungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf den \u00f6ffentlichen Sektor auszuweiten (\u00a7\u00a7 4-15 und 24 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7). Des Weiteren empfiehlt sie, Bestimmungen in das AGG und in Gesetze in Bezug auf die Polizei auf Bundes- und L\u00e4nderebene aufzunehmen, die das Racial Profiling definieren und ausdr\u00fccklich verbieten und einen Standard f\u00fcr einen begr\u00fcndeten Verdacht f\u00fcr das Durchf\u00fchren von Kontrollen, \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen und Ermittlungen festzulegen (\u00a7\u00a7 1-4 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 11 \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung bei der Polizeiarbeit).<\/p>\n<p>4. (\u00a719.)ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, eine Verpflichtung in das Recht aufzunehmen, die \u00f6ffentliche Finanzierung von Organisationen, einschlie\u00dflich politischer Parteien, einzustellen, die sich f\u00fcr Rassismus einsetzen (\u00a7 16 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7).<\/p>\n<p>5. (\u00a722.)ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, in allen Bundesl\u00e4ndern eine unabh\u00e4ngige Stelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung einzurichten oder sicherzustellen, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf dem gesamten Hoheitsgebiet von Deutschland alle Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten erbringt, die in Grundsatz 3 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2 \u00fcber Fachorgane vorgesehen sind.<\/p>\n<p>6. (\u00a756.)ECRI empfiehlt den deutschen Stellen, ihr System zur Erfassung und Nachverfolgung \u201erassistischer, fremdenfeindlicher und transphober\u201d Zwischenf\u00e4lle zu reformieren, um sicherzustellen, dass alle F\u00e4lle, die ein solches Motiv einschlie\u00dfen, erfasst werden (\u00a7 12 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 11).<\/p>\n<p>7. (\u00a763.)ECRI empfiehlt den deutschen Stellen, in allen Bundesl\u00e4ndern Kontaktstellen oder Kontaktpersonen in Polizeistationen und bei der Staatsanwaltschaft einzurichten, um Beschwerden von Personen zu erfassen, die besonders schutzbed\u00fcrftigen Gruppen angeh\u00f6ren, und um wirksame Ermittlungen im Anschluss an solche Beschwerden durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>8. (\u00a767.)ECRI fordert die deutschen Stellen auf, die Ausarbeitung von Strategien fortzuf\u00fchren und Ma\u00dfnahmen zugunsten der ethnischen, religi\u00f6sen und sprachlichen Minderheiten in den Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration aufzunehmen, die historisch in Deutschland ans\u00e4ssig sind, besonders Roma und Sinti.<\/p>\n<p>9. (\u00a770.)ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, ihren Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und damit verbundene Intoleranz zu aktualisieren und diesen in den Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration aufzunehmen, um sicherzustellen, dass er die gleiche Unterst\u00fctzung erf\u00e4hrt wie dieser.<\/p>\n<p>10. (\u00a775.)ECRI empfiehlt Deutschland, jede Verpflichtung zur Teilnahme an Sprach- und Orientierungskursen oder Sprach- und Orientierungstests zuallererst durch Anreize und Belohnungen zu erg\u00e4nzen, und Sanktionen auf jene F\u00e4lle zu beschr\u00e4nken, bei denen diese motivierenden Ma\u00dfnahmen gescheitert sind und eine Integration ohne Teilnahme an diesen Ma\u00dfnahmen unwahrscheinlich ist.<\/p>\n<p>11. (\u00a781.)ECRI empfiehlt den Bundesbeh\u00f6rden und den Bundesl\u00e4ndern, alle strategischen und operativen Ziele des Nationalen Aktionsplans f\u00fcr Integration durch Zielvorgaben zu erg\u00e4nzen, und dass die Bundesl\u00e4nder und kommunalen Stellen anhand von Zielvorgaben die Ma\u00dfnahmen dokumentieren, deren Annahme sie planen, um diese Ziele bei allen Angelegenheiten zu erreichen, die in die Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis der Bundesl\u00e4nder fallen.<\/p>\n<p>12. (\u00a786.)ECRI empfiehlt den deutschen Stellen, im Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration die zwei Ziele einer wesentlichen Erh\u00f6hung der Anmelderaten von Kindern mit Migrationshintergrund in Vorschuleinrichtungen und der Anhebung des Ausbildungsstandards und der schulischen und interkulturellen Kompetenzen der Kinderbetreuer und Vorschullehrer klar festzulegen und zu quantifizieren; der Plan sollte auch die Ma\u00dfnahmen beschreiben, die alle Bundesl\u00e4nder ergreifen sollten, um diese zwei Ziele zu erreichen.<\/p>\n<p>13. (\u00a789.)ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, im Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration das Ziel festzulegen und zu quantifizieren, Kinder mit Migrationshintergrund f\u00fcr die Dauer ihrer schulischen und universit\u00e4ren Ausbildung die erforderliche Unterst\u00fctzung anzubieten, damit sie ihr Potenzial nutzen k\u00f6nnen. Die Ma\u00dfnahmen, die von L\u00e4ndern zur Umsetzung dieses Ziels eingesetzt werden, m\u00fcssen konkretisiert werden.<\/p>\n<p>14. (\u00a793.)ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, das Ziel und die Ma\u00dfnahmen in den Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration aufzunehmen, um die Praxis zu bek\u00e4mpfen, durch die Kinder aus h\u00f6heren sozio\u00f6konomischen Schichten dreimal wahrscheinlicher eine Empfehlung f\u00fcr das Gymnasium erhalten.<\/p>\n<p>15. (\u00a797.)ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, die Haushaltsmittel f\u00fcr die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu erh\u00f6hen, damit sie ihre Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Vielfalt am Arbeitsplatz ausweiten kann. Sie empfiehlt des Weiteren, jene, die sich f\u00fcr Vertr\u00e4ge, Darlehen, Zusch\u00fcsse oder andere Leistungen bewerben, aufzufordern, anonyme Bewerbungsverfahren einzusetzen und die Diversit\u00e4tscharta zu unterzeichnen und diese zu erf\u00fcllen (Allgemeine politische Empfehlung Nr. 7 und 14).<\/p>\n<p>16. (\u00a7104.)ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, das Recht auf \u00c4nderung der Geschlechtsbezeichnungen in Urkunden in das Transsexuellengesetz aufzunehmen, z. B. Schulzeugnisse und Arbeitszeugnisse.<\/p>\n<p>17. (\u00a7110.)ECRI empfiehlt der Bundesregierung und den Bundesl\u00e4ndern, die dies bisher noch nicht getan haben, einen Aktionsplan oder ein umfassendes Programm zur F\u00f6rderung der Toleranz gegen\u00fcber LGBT-Personen und zur Bek\u00e4mpfung von Homophobie und Transphobie zu entwickeln und sich von den bereits bestehenden Pl\u00e4nen f\u00fcr eigene Ma\u00dfnahmen oder einen eigenen Aktionsplan inspirieren zu lassen.<\/p>\n<p>18. (\u00a7112.)ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, systematisch konkrete Belange von Transsexuellen in ihre Aktionspl\u00e4ne zur F\u00f6rderung der Gleichstellung aufzunehmen und die finanzielle Unterst\u00fctzung von Organisationen, die sich f\u00fcr ihre Rechte einsetzen, zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p><strong>Bibliographie<\/strong><\/p>\n<p>Diese Bibliografie listet die wichtigsten ver\u00f6ffentlichten Quellen auf, die f\u00fcr die Untersuchung der Situation in Deutschland verwendet wurden. Sie ist nicht als vollst\u00e4ndige Liste aller Informationsquellen zu sehen, die ECRI w\u00e4hrend der Erstellung dieses Berichts zur Verf\u00fcgung standen.<\/p>\n<p><strong>European Commission against Racism and Intolerance (ECRI)<\/strong><\/p>\n<p>1. Conclusions on the implementation of the recommendations in respect of Germany subject to interim follow-up, 22 May 2012, CRI(2012)28<\/p>\n<p>2. Fourth report on Germany, 26 May 2009, CRI(2009)19<\/p>\n<p>3. Third Report on Germany, 8 June 2004, CRI(2004)23<\/p>\n<p>4. Second report on Germany, 3 July 2001, CRI(2001)36<\/p>\n<p>5. Report on Germany, March 1998, CRI(98)22<\/p>\n<p>6. General Policy Recommendation No. 1: Combating racism, xenophobia, antisemitism and intolerance, October 1996, CRI(96)43<\/p>\n<p>7. General Policy Recommendation No. 2: Specialised bodies to combat racism, xenophobia, antisemitism and intolerance at national level, June 1997, CRI(97)36<\/p>\n<p>8. General Policy Recommendation No. 3: Combating racism and intolerance against Roma\/Gypsies, March 1998, CRI(98)29<\/p>\n<p>9. General Policy Recommendation No. 4: National surveys on the experience and perception of discrimination and racism from the point of view of potential victims, March 1998, CRI(98)30<\/p>\n<p>10. General Policy Recommendation No. 5: Combating intolerance and discrimination against Muslims, April 2000, CRI(2000)21<\/p>\n<p>11. General Policy Recommendation No. 6: Combating the dissemination of racist, xenophobic and antisemitic material via the Internet, December 2000, CRI(2001)1<\/p>\n<p>12. General Policy Recommendation No. 7: National legislation to combat racism and racial discrimination, February 2003, CRI(2003)8<\/p>\n<p>13. General Policy Recommendation No. 8: Combating racism while fighting terrorism, June 2004, CRI(2004)26<\/p>\n<p>14. General Policy Recommendation No. 9: The fight against antisemitism, September 2004, CRI(2004)37<\/p>\n<p>15. General Policy Recommendation No. 10: Combating racism and racial discrimination in and through school education, March 2007, CRI(2007)6<\/p>\n<p>16. General Policy Recommendation No. 11: Combating racism and racial discrimination in policing, October 2007, CRI(2007)39<\/p>\n<p>17. General Policy Recommendation No. 12: Combating racism and racial discrimination in the field of sport, March 2009, CRI(2009)5<\/p>\n<p>18. General Policy Recommendation No. 13: Combating anti-Gypsyism and discrimination against Roma, September 2011, CRI(2011)37<\/p>\n<p>19. General Policy Recommendation No. 14: Combating racism and racial discrimination in employment, September 2012, CRI(2012)48<\/p>\n<p><strong>Other sources<\/strong><\/p>\n<p>20. Deutscher Bundestag, Der Jahresbericht des Petitionsausschusses, Ausgabe 2012, Juni 2012<\/p>\n<p>21. Bundesregierung, 10. Bericht der Bundesregierung \u00fcber ihre Menschenrechtspolitik, 2012.<\/p>\n<p>22. The Federal Government, National Action Plan on Integration, November 2011<\/p>\n<p>23. Bundesregierung, Nationaler Integrationsplan, Erster Fortschrittsbericht, Oktober 2008<\/p>\n<p>24. Bundesrepublik Deutschland, Nationaler Aktionsplan zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz, 2008<\/p>\n<p>25. Federal Ministry of the Interior, Report from the Federal Republic of Germany to the European Commission, An EU Framework for National Roma Integration Strategies up to 2020, Integrated packages of measures to promote the integration and participation of Sinti and Roma in Germany, 2011<\/p>\n<p>26. Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 2011<\/p>\n<p>27. Bundesministerium des Innern, Verfassungsschutzbericht 2012<\/p>\n<p>28. Bundesministerium des Innern, Pressemitteilungen, Entwicklung der politisch motivierten Kriminalit\u00e4t im Jahr 2011, Mai 2012<\/p>\n<p>29. Federal Ministry of the Interior, Migration and Integration \u2013 Residence law and policy on migration and integration in Germany, October 2011<\/p>\n<p>30. Federal Ministry of the Interior, Report from the Federal Republic of Germany to the European Commission &#8211; An EU Framework for National Roma Integration Strategies up to 2020 \u2013 Integrated packages of measures to promote the integration and participation of Sinti and Roma in Germany, 2011<\/p>\n<p>31. Bundesministerium des Innern, Informationen Deutschlands \u00fcber den Fortschritt bei der Umsetzung ihrer nationalen Strategien oder politischen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Eingliederung von Roma, 2012<\/p>\n<p>32. Federal Ministry of Education and Research (BMBF), Education and Research in Figures 2012, Selected information from the BMBF\u2019s Data Portal, August 2012<\/p>\n<p>33. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, August 2010<\/p>\n<p>34. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Research Project, Discrimination in Everyday Life, Perceptions of Discrimination and Anti-Discrimination Policy in our Society, July 2008<\/p>\n<p>35. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Benachteiligungserfahrungen von Personen mit und ohne Migrations-hintergrund im Ost-West-Vergleich, Expertise f\u00fcr die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 27 Juli 2012<\/p>\n<p>36. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Benachteiligungserfahrungen von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben, Expertise von Jannik Franzen, Arn Sauer, Dezember 2010<\/p>\n<p>37. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Endbericht zum Projekt Diskriminierungsfreie Hochschule \u2013 Mit Vielfalt Wissen schaffen, Juni 2012<\/p>\n<p>38. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Pilot project \u2018Depersonalised application procedures\u2019, Outcomes of the evaluation implemented by the Unit for Co-operation between Science and the Working World, European University Viadrina (KOWA) and the Institute for the Study of Labour (IZA) March 2012<\/p>\n<p>39. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Wechselwirkung zwischen Diskriminierung und Integration &#8211; Analyse bestehender Forschungsst\u00e4nde, Expertise des Zentrums f\u00fcr T\u00fcrkeistudien und Integrationsforschung (ZfTI) im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Haci-Halil Uslucan, Cem Serkan Yalcin, Essen, Dezember 2012<\/p>\n<p>40. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Wichtige Entwicklungen beim Diskriminierungsschutz im Jahr 2011, Ein Jahresr\u00fcckblick, Februar 2012<\/p>\n<p>41. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Machbarkeitsstudie: \u201cStandardisierte Datenerhebung zum Nachweis von Diskriminierung!? \u2013 Bestandsaufnahme und Ausblick\u201d, Studie von Mario Peucker und Claudia Lechner, Mai 2010<\/p>\n<p>42. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Dokumentation des Fachgespr\u00e4chs der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu \u02baStandardisierte Datenerhebung zum Nachweis von Diskriminierung !?\u02ba Dezember 2010<\/p>\n<p>43. Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, Stellungnahme im Verfahren vor dem UN-Antirassismus-Ausschuss, Dezember 2011<\/p>\n<p>44. Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, Combating Discrimination: How a National Human Rights Institution can strengthen Civil Society Organisations &#8211; An Example of Good Practice, 2013<\/p>\n<p>45. Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, \u201eRacial Profiling\u201c \u2013 Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach \u00a7 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz, Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei, 2013<\/p>\n<p>46. Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, Amicus curiae \u2013 Stellungnahme des Deutschen Instituts f\u00fcr Menschenrechte im Verfahren 7 A 10532\/ 12.OVG vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Oktober 2012<\/p>\n<p>47. Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, Written Contribution to the Thematic Discussion of the Committee on the Elimination of Racial Discrimination on Racist Hate Speech (28 August 2012)<\/p>\n<p>48. Beauftragte der Bundesregierung f\u00fcr Migration, Fl\u00fcchtlinge und Integration, 9. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung f\u00fcr Migration, Fl\u00fcchtlinge und Integration \u00fcber die Lage der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in Deutschland, Juni 2012<\/p>\n<p>49. Beauftragte der Bundesregierung f\u00fcr Migration, Fl\u00fcchtlinge und Integration, Zweiter Integrationsindikatorenbericht, Dezember 2011<\/p>\n<p>50. Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge, Bericht zur Integrationskursgesch\u00e4ftsstatistik f\u00fcr das erste Halbjahr 2012, Oktober 2012<\/p>\n<p>51. Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz, Symbole und Zeichen der Rechtsextremisten, Oktober 2012<\/p>\n<p>52. Statistisches Bundesamt, Statistische Jahrbuch 2012, 2 Bev\u00f6lkerung, Familien, Lebensformen<\/p>\n<p>53. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 2.2, Bev\u00f6lkerung und Erwerbst\u00e4tigkeit, Bev\u00f6lkerung mit Migrationshintergrund \u2013 Ergebnisse des Mikrozensus 2011, 19 September 2012<\/p>\n<p>54. Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 3, Rechtspflege, Strafverfolgung, 2011, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2012<\/p>\n<p>55. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 18. Dezember 2012 \u2013 448\/ 12, 10,7 Millionen Migranten aus 194 L\u00e4ndern leben in Deutschland<\/p>\n<p>56. Bundespr\u00fcfstelle f\u00fcr jugendgef\u00e4hrdende Medien, PjM-Aktuell 1\/2013, BPjM Statistik 2012 (01.01.2012-31.12.2012), Verfahrenseing\u00e4nge<\/p>\n<p>57. Th\u00fcringer Landtag, Zwischenbericht, des Untersuchungsausschusses 5\/1, M\u00e4rz 2013<\/p>\n<p>58. Abgeordnetenhaus Berlin, Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung mit Schwerpunkt auf den Arbeits- und Handlungsfeldern der Senatsverwaltungen, M\u00e4rz 2011<\/p>\n<p>59. Konferenz der f\u00fcr Integration zust\u00e4ndigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) der L\u00e4nder, Integrationsmonitoring der L\u00e4nder 2005 \u2013 2009, Februar 2011<\/p>\n<p>60. Bayerisches Staatsministerium f\u00fcr Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Aktion Integration, Zehn-Punkte-Programm \u2013 Integrationsleitlinien \u2013 Integrationskonzept, 2008<\/p>\n<p>61. Senatsverwaltung f\u00fcr Arbeit, Integration und Frauen, Die Beauftragte des Senats von Berlin f\u00fcr Integration und Migration, Vielfalt f\u00f6rdern &#8211; Zusammenhalt st\u00e4rken, Bericht zur Umsetzung des Integrationskonzepts 2007 f\u00fcr den Zeitraum 2009 bis September 2011<\/p>\n<p>62. Senatsverwaltung f\u00fcr Arbeit, Integration und Frauen, Berlin, Gesamtevaluation zur Initiative \u02baBerlin tritt ein f\u00fcr Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt\u02ba, Mai 2012<\/p>\n<p>63. Senatsverwaltung f\u00fcr Arbeit, Soziales und Frauen, Senatsverwaltung f\u00fcr Schule, Jugend und Sport, Regenbogenfamilien \u2013 Wenn Eltern lesbisch, schwul, bi- oder transsexuell sind, Oktober 2001<\/p>\n<p>64. Ministerium f\u00fcr Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Homophobie in Nordrhein-Westfalen, Sonderauswertung der Studie \u201cGruppenbezogene Menschenfeindlichkeit\u201d, Beate K\u00fcpper, Andreas Zick, 2012<\/p>\n<p>65. Ministerium f\u00fcr Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, NRW-Aktionsplan f\u00fcr Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt \u2013 gegen Homo-und Transphobie, 2012<\/p>\n<p>66. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) in der Bundesrepublik Deutschland, Staatsvertrag f\u00fcr Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag \u2013 RStV), 1 April 2010<\/p>\n<p>67. Polizeipr\u00e4sident Berlin, Landeskriminalamt, Jahresbericht Politisch motivierte Kriminalit\u00e4t in Berlin 2010<\/p>\n<p>68. Polizeipr\u00e4sident in Berlin, Straftagen gegen Homosexuelle, Konzept und T\u00e4tigkeitsbericht der Ansprechpartnerin und des Ansprechpartners f\u00fcr gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Februar 2009<\/p>\n<p>69. Deutscher St\u00e4dtetag, Position Papier des Deutschen St\u00e4dtetages zu den Fragen der Zuwanderung aus Rum\u00e4nien und Bulgarien, 22.01.2013<\/p>\n<p>70. City Council of Berlin-Neuk\u00f6lln, District Mayor, Integration Policies in Neuk\u00f6lln, May 2009<\/p>\n<p>71. Council of Europe, Recommendation CM\/Rec(2010)5 of the Committee of Ministers to member states on measures to combat discrimination on grounds of sexual orientation or gender identity (Adopted by the Committee of Ministers on 31 March 2010 at the 1081st meeting of the Ministers&#8216; Deputies)<\/p>\n<p>72. Council of Europe, Response of the German authorities to the questionnaire concerning Recommendation CM\/Rec(2010)5 of the Committee of Ministers to member states on measures to combat discrimination on grounds of sexual orientation or gender identity, 2013<\/p>\n<p>73. European Court of Human Rights, Factsheet \u2013 Sexual orientation issues, January 2013<\/p>\n<p>74. European Court of Human Rights, Factsheet \u2013 Gender identity issues, October 2012<\/p>\n<p>75. Council of Europe, Discrimination on grounds of sexual orientation and gender identity in Europe, Council of Europe publishing, December 2011<\/p>\n<p>76. Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities, Third Opinion on Germany, 6 December 2010, ACFC\/OP\/III(2010)003<\/p>\n<p>77. Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities, Comments of the Government of Germany on the Third Opinion of the Advisory Committee on the implementation of the Framework Convention for the Protection of National Minorities by Germany, 6 December 2010, GVT\/COM\/III(2010)005<\/p>\n<p>78. Third report submitted by Germany pursuant to article 25, paragraph 2 of the Framework Convention for the Protection of National Minorities, Strasbourg, 9 April 2009, ACFC\/SR\/III(2009)003<\/p>\n<p>79. Council of Europe and the European Commission, Neuk\u00f6lln: Results of the Intercultural Cities Index, A comparison between 29 cities, 25 August 2011<\/p>\n<p>80. Council of Europe, Education and Culture DG and European Commission, Culture Programme, Survey of Berlin-Neuk\u00f6lln for the analytical grid of the Council of Europe \u201c10 steps to become an Intercultural City\u201d, 8 July 2008<\/p>\n<p>81. United Nations, Committee on the Elimination of Racial Discrimination, Communication No. 48\/2010, Opinion adopted by the Committee, 4 April 2013, CERD\/C\/82\/D\/48\/2010<\/p>\n<p>82. United Nations, General Assembly, Human Rights Council, Report of the Special Rapporteur on contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance, Githu Muigai, Addendum, Mission to Germany, 22 February 2010, A\/HRC\/14\/43\/Add.2<\/p>\n<p>83. United Nations, General Assembly, Human Rights Council, Discriminatory laws and practices and acts of violence against individuals based on their sexual orientation and gender identity, Report of the United Nations High Commissioner for Human Rights, 17 November 2011, A\/HRC\/19\/41<\/p>\n<p>84. Human Rights Committee, Concluding observations on the sixth periodic report of Germany, adopted by the Committee at its 106th session, 15 October to 2 November, 13 November 2012, CCPR\/C\/DEU\/CO\/6<\/p>\n<p>85. United Nations, Committee on Economic, Social and Cultural Rights, Consideration of reports submitted by States parties under articles 16 and 17 of the Covenant, Concluding observations of the Committee on Economic, Social and Cultural Rights, 12 July 2011, E\/C.12\/DEU\/CO\/5<\/p>\n<p>86. United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR), A Dialogue with Young Refugees in Germany, Angekommen \u2013 We Have Arrived, December 2011<\/p>\n<p>87. European Commission, Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the Committee of the Regions, National Roma Integration Strategies: a first step in the implementation of the EU Framework, Com(2012)226 final<\/p>\n<p>88. European Commission, National Roma Integration Strategies, 2012<\/p>\n<p>89. European Commission, Special Eurobarometer 393, Discrimination in the EU in 2012, Report, November 2012<\/p>\n<p>90. FRA, Making hate crime visible in the European Union: acknowledging victim\u2019s rights, 2012<\/p>\n<p>91. FRA, Antisemitism, Summary overview of the situation in the European Union 2001-2011, Working paper, June 2012<\/p>\n<p>92. FRA, Migrants in an irregular situation: access to healthcare in 10 European Union Member States, 2012<\/p>\n<p>93. FRA, LGBT Survey data explorer, 2013<\/p>\n<p>94. FRA, EU LGBT survey, Results at a glance, 2013<\/p>\n<p>95. OSCE, The Ljubljana Guidelines on Integration of Diverse Societies, November 2012<\/p>\n<p>96. ODHIR, Hate crimes in the OSCE region \u2013 incidents and responses, Annual report for 2011<\/p>\n<p>97. OECD, Recruiting immigrant workers: Germany, 2013<\/p>\n<p>98. OECD, The German Labour Market: Preparing for the Future, Economics Department Working Paper No. 983, by Felix H\u00fcfner and Caroline Klein, 13 September 2012, ECO\/WKP(2012)60<\/p>\n<p>99. Amadeu Antonio Stiftung, Wie Engagierte gegen Rechtsextremismus im Stich gelassen werden. Ein Report aus Westdeutschland, 2013<\/p>\n<p>100. Amadeu Antonio Stiftung, Das Kartell der Verharmloser \u2013 Wie deutsche Beh\u00f6rden systematisch rechtsextremen Alltagsterror bagatellisieren, 2012<\/p>\n<p>101. Amnesty International, Unknown Assailant \u2013 Insufficient investigation into alleged ill-treatment by police in Germany, 2010<\/p>\n<p>102. Amnesty International, Submission to the European Commission against Racism and Intolerance on Germany, 2012<\/p>\n<p>103. Autorengruppe Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland 2012, Ein indikatorengest\u00fctzter Bericht mit einer Analyse zur kulturellen Bildung im Lebenslauf, 2012<\/p>\n<p>104. Autorengruppe Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland 2010, Ein indikatorengest\u00fctzter Bericht mit einer Analyse zu Perspektiven des Bildungswesens im demografischen Wandel, 2010<\/p>\n<p>105. Bartlett J. et al., The New Face of Digital Populism, Demos, 2011<\/p>\n<p>106. Bertelsmann Stiftung, Willkommenskultur in Deutschland, Ergebnisse einer repr\u00e4sentativen Bev\u00f6lkerungsumfrage in Deutschland, TNS Emnid im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, Dezember 2012<\/p>\n<p>107. Bos W. et al. (ed.), IGLU 2011, Lesekompetenz von Grundschulkindern in Deutschland im internationalen Vergleich, 2012<\/p>\n<p>108. Central Council of German Sinti and Roma, Participation with equal rights for Sinti and Roma in Germany, Position paper on the general framework of the European Union for improving the situation of Roma in Europe, Heidelberg, January 2013<\/p>\n<p>109. Central Council of German Sinti and Roma, Equal participation for Sinti and Roma in Germany, Position paper on the European Union framework to improve the situation of Roma in Europe, December 2011<\/p>\n<p>110. CNET, Report: Twitter bans German group for hate speech, 18 October 2012<\/p>\n<p>111. Decker O. et al., Die Mitte in Umbruch \u2013 Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2012, Herausgegeben f\u00fcr die Friedrich-Ebert-Stiftung von Ralf Melzer, Dietz 2012<\/p>\n<p>112. Decker O. et al., Die Mitte in der Krise &#8211; Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2010, Friedrich-Ebert-Stiftung, 2010<\/p>\n<p>113. Deutscher Akademischer Austauschdienst\/German Academic Exchange Service (DAAD), Bildungsinl\u00e4nder 2011, Daten und Fakten zur Situation von ausl\u00e4ndischen Studierenden mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung, 2011<\/p>\n<p>114. Deutscher Fu\u00dfball-Bund, Gegen Extremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Fu\u00dfballstadien, F\u00fcr Toleranz und Fairness, Dezember 2008<\/p>\n<p>115. Deutsches \u00c4rzteblatt, Jg. 103, Heft 20, (Muster-)Richtlinie zur Durchf\u00fchrung der assistierten Reproduktion, Novelle 2006, 19 Mai 2006<\/p>\n<p>116. Deutschen Ethikrat, Intersexualit\u00e4t \u2013 Stellungnahme, 23 Februar 2012<\/p>\n<p>117. Deutsches Institut f\u00fcr Wirtschaftsforschung e. V., Der Wochenbericht in Abo, Herkunft pr\u00e4gt beruflichen Erfolg, 4, 2012, 23 Januar 2013<\/p>\n<p>118. Doris Nahawandi, Mythos Kreuzberg \u2013 oder Kreuzberg als gelungenes Integrationsbeispiel? 06.04.2004<\/p>\n<p>119. European Network against Racism (ENAR), Shadow Report 2010-2011, Racism and related discriminatory practices in Germany, Dr Andreas Hieronymus, Ines F\u00f6gen, Y\u00fccel Meheroglu, March 2012<\/p>\n<p>120. ENAR, Shadow Report 2009-2010, Supplemental report: Ethnic profiling in Germany, Dr. Andreas Hieronymus, March 2011<\/p>\n<p>121. End, M., Antiziganismus &#8211; Zum Stand der Forschung und der Gegenstrategien, December 2012<\/p>\n<p>122. Euronews, Anti-Islam protest goes ahead in Germany, 18 August 2012<\/p>\n<p>123. Evangelische Kirche in Deutschland, Fragen und Antworten zum Arbeitsrecht der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie, Juli 2011<\/p>\n<p>124. Fekete L., Pedlars of Hate: the violent impact of the European far Right, Institute of Race Relations, 2012<\/p>\n<p>125. King Baudouin Foundation, Migration Policy Group, Immigrant Citizens Survey \u2013 How immigrants experience integration in 15 European cities, May 2012<\/p>\n<p>126. Forum Menschenrechte Berlin, Joint NGO Submission \u2013 UPR on the Federal Republic of Germany, 2 October 2012<\/p>\n<p>127. Glet A., The German Hate Crime Concept: an account of the classification and registration of bias-motivated offences and the implementation of the hate crime model into Germany\u2019s law enforcement system, Internet Journal of Criminology, 2009<\/p>\n<p>128. Gresch C., Migrantenkinder auf dem Weg zum Abitur \u2013 Wie kommen die \u00dcbergangs-empfehlungen nach der Grundschule zustande? Wissenschaftszentrum Berlin f\u00fcr Sozialforschung, WZBrief Bildung, 21 Mai 2012<\/p>\n<p>129. Haupt E., Regulating hate speech &#8211; damned if you do and damned if you don\u2019t: lessons learned from comparing the German and U.S. approaches, Boston University International Law Journal Vol. 23:299, 2005<\/p>\n<p>130. Human Rights Watch, The State Response to \u00ab Hate Crimes \u00bb in Germany, A Human Rights Watch Briefing Paper<\/p>\n<p>131. ILGA-Europe, Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex People in Europe 2013<\/p>\n<p>132. Institut der deutschen Wirtschaft K\u00f6ln (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), \u201eBildungsmonitor 2012: Infrastruktur verbessern \u2013 Teilhabe sichern \u2013Wachstumskr\u00e4fte st\u00e4rken\u201c, Kurzfassung einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft K\u00f6ln, Berlin, 15. August 2012<\/p>\n<p>133. Instituts f\u00fcr Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universit\u00e4t Osnabr\u00fcck, IMIS-Beitr\u00e4ge Heft 39\/2011, November 2011<\/p>\n<p>134. International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA)-Europe, Council of Europe Recommendation on measures to combat discrimination on grounds of sexual orientation or gender identity, A monitoring and advocacy guide, 8 Feb 2012<\/p>\n<p>135. Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU) 2011\/ Trends in International Mathematics and Science Study (TIMSS) 2011, Presseinformation, Pressekonferenz, Berlin, 11 Dezember 2012<\/p>\n<p>136. International Human Rights Movement, &#8222;World without Nazism&#8220;, Monitoring the social basis of the revival of Nazi sentiments, xenophobia and extremism, September 2012<\/p>\n<p>137. International Human Rights Movement, &#8222;A world without Nazism&#8220;, Monitoring the social foundations of the revival of Nazi sentiment, xenophobia and extremism, July 2012<\/p>\n<p>138. Iost D., L\u2019extr\u00eame droite allemande : une strat\u00e9gie de communication moderne, H\u00e9rodote, n\u00b0 144, La D\u00e9couverte, 1er trimestre 2012, 20\/03\/12<\/p>\n<p>139. Jesuit Refugee Service, From Deprivation to Liberty: Alternatives to detention in Belgium, Germany and the United Kingdom, December 2011<\/p>\n<p>140. Jugendschutznet, Annual Report 2011, Protection of Minors on the Internet<\/p>\n<p>141. Kolberg B. et Strauss D., Exclusive but not explicit, Complementary civil society report on the National Roma Inclusion Strategy paper provided by the Federal German Government in December 2011, 12 March 2012<\/p>\n<p>142. Krobisch V. et Wiest D., Country background paper \u2013 Germany, European forum for migration studies (efms), Bamberg, October 2011<\/p>\n<p>143. Krupna, K., Das Konzept der Hate Crimes in Deutschland, 2010.<\/p>\n<p>144. LesMigraS, Gewalt- und Mehrfachdiskriminierungserfahrungen von lesbischen\/ bisexuellen Frauen und Trans*Menschen, Zusammenfassung der Ergebnisse, 2012<\/p>\n<p>145. LSVD Nordrhein-Westfalen e.V., Studie zur Lebenssituation von Transsexuellen in Nordrhein-Westfalen, M\u00e4rz 2012<\/p>\n<p>146. Maneo, Das schwule Anti-Gewalt-Projekt in Berlin, Gewalterfahrungen von Schwulen und Bisexuellen Jugendlichen und M\u00e4nnern in Deutschland, Ergebnisse der Maneo-Umgrage 2007\/2008, M\u00e4rz 2009<\/p>\n<p>147. Maneo, Das schwule Anti-Gewalt-Projekt in Berlin, Gewalterfahrungen von Schwulen und Bisexuellen Jugendlichen und M\u00e4nnern in Deutschland, Ergebnisse der Maneo-Umgrage 2006\/2007, M\u00e4rz 2007<\/p>\n<p>148. National Secular Society, German poll indicates a widespread fear of Muslims and Islam, December 2012<\/p>\n<p>149. Open Society Justice Initiative, Submission to the UN Human Rights Committee: Review of Germany, 18-19 October 2012<\/p>\n<p>150. Rupp M., Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, Bundesanzeiger Verlag<\/p>\n<p>151. Sachverst\u00e4ndigenrat deutscher Stiftungen f\u00fcr Integration und Migration, Integrationsbarometer, Jahresgutachten 2012<\/p>\n<p>152. Sachverst\u00e4ndigenrat deutscher Stiftungen f\u00fcr Integration und Migration, Muslime in der Mehrheitsgesellschaft: Medienbild und Alltagserfahrungen in Deutschland, 2013<\/p>\n<p>153. Schyma M., Sexuelle Identit\u00e4t(en) im Berufsleben \u2013 Ein Informationsheft des Career Service der Universit\u00e4t M\u00fcnster, 2012<\/p>\n<p>154. Spiegel Online Forum, Rechte Jugendbewegung &#8222;Identit\u00e4re&#8220;: Flashmob der Islamhasser, von Timo Br\u00fccken 1 Februar 2013<\/p>\n<p>155. Spiegel Online, Immigration in Germany: Young Turks Increasingly Favor Integration and Religion, 27 August 2012<\/p>\n<p>156. Strauss, Study on the Current Educational Situation of German Sinti and Roma, Documentation and Research Report, Summary, RomnoKher, 2011<\/p>\n<p>157. S\u00fcddeutsche Zeitung, Akte Eisleben, Nr. 7 Mittwoch, 9: Januar 2013<\/p>\n<p>158. S\u00fcddeutsche Zeitung, Wissensstand von Grundsch\u00fclern &#8211; Risiko Herkunft, 05.10.2012<\/p>\n<p>159. S\u00fcddeutsche Zeitung, Sehn, wo die Nazis aufmarschieren, 19: M\u00e4rz 2013<\/p>\n<p>160. Universit\u00e4t Bielefeld, Institut f\u00fcr interdisziplin\u00e4re Konflikt- und Gewaltforschung (IKG), Das Projekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Deutschland, Laufzeit: 2002-2012<\/p>\n<p>161. U.S. Department of State, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, 2009 Country Reports on Human Rights Practices \u2013 Germany, 11 March 2010<\/p>\n<p>162. U.S. Department of State, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, 2010 Country Reports on Human Rights Practices \u2013 Germany, 8 April 2011<\/p>\n<p>163. U.S. Department of State, Bureau of Democracy, Human Rights and Labor, International Religious Freedom Report 2010 &#8211; Germany, 17 November 2010<\/p>\n<p>164. U.S. Department of State, International Religious Freedom Report, July-December 2010, Germany, 13 September 2011<\/p>\n<p>165. Vertreter\/innen der Roma-Zivilgesellschaft und anderer Interessentr\u00e4ger und Expert\/innen, Erg\u00e4nzungsbericht zum Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europ\u00e4ische Kommission zum EU-Rahmen f\u00fcr Nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020, M\u00e4rz 2012<\/p>\n<p>166. Zeit Online, Todesopfer rechter Gewalt 1990-2013, im Daten \u00dcberblick<\/p>\n<p>167. Zick A. et al., Intolerance, Prejudice and Discrimination, A European Report, Friedrich-Ebert-Stiftung, 2011<\/p>\n<p>_____________<\/p>\n<p>* Die Empfehlungen dieses Absatzes werden sp\u00e4testens in zwei Jahren nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts Gegenstand eines Verfahrens zur zwischenzeitlichen Weiterverfolgung durch ECRI sein.<br \/>\n[1] Laut der Allgemeinen politischen Empfehlung (GPR) Nr. 7 bedeutet \u201eRassismus\u201d die \u00dcberzeugung, dass ein Beweggrund wie Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangeh\u00f6rigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gef\u00fchl der \u00dcberlegenheit gegen\u00fcber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt.<br \/>\n[2] Laut der Allgemeinen politischen Empfehlung (GPR) Nr. 7 bedeutet \u201eRassendiskriminierung&#8220; jede unterschiedliche Behandlung aufgrund von \u201eRasse&#8220;, Hautfarbe, Sprache, Religion, Nationalit\u00e4t oder nationale oder ethnische Abstammung, die keine objektive und begr\u00fcndete Rechtfertigung aufweist.<br \/>\n[3] Maktouf und Damjanovi\u0107 gegen Bosnien-Herzegowina, Nr. 2312\/08 und 34179\/08, 18. Juli 2013, \u00a7 81.<br \/>\n[4] Deutschland hat dieses \u00dcbereinkommen am 16.5.1969 ratifiziert; es hat auch den Internationalen Pakt \u00fcber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und den Internationalen Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte ratifiziert, die ebenfalls Rechtsmittel im Fall von mutma\u00dflicher Diskriminierung vorsehen.<br \/>\n[5] Der Bundesrat ist ein unabh\u00e4ngiges Verfassungsorgan, das aus den Mitgliedern der Landesregierungen besteht und am Gesetzgebungsprozess beteiligt ist.<br \/>\n[6] F\u00fcr ver\u00f6ffentlichte Studien in diesem Bereich vgl. die Stellungnahmen der sieben Sachverst\u00e4ndigen, die vom Rechtsausschuss des Bundestages am 13.6.2012 angeh\u00f6rt wurden, http:\/\/webarchiv.bundestag.de\/cgi\/show.php?fileToLoad=2406&amp;id=1193 und Der Spiegel, Kommen T\u00e4ter mit rechter Gesinnung vor Gericht zu leicht davon?, 25.11.13.<br \/>\n[7] Diese sind nur strafbar nach \u00a7\u00a7 126 und 241 StGB.<br \/>\n[8] In Deutschland k\u00f6nnen juristische Personen nur mit einem Bu\u00dfgeld bestraft werden, \u00a7\u00a7 30 und 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes; vgl. auch Bundestag Drucksache Nr. 17\/3124, S. 8 und \u00a7 32 des 4. ECRI-Berichts \u00fcber Deutschland. Die Beh\u00f6rden haben keine Beispiele f\u00fcr die Anwendung dieser Paragrafen auf F\u00e4lle genannt, die Rassismus involvieren.<br \/>\n[9] Vgl. jedoch Arbeitsgericht Berlin, 55 Ca 16952\/ 08, 11.2.2009, und Hamburg, 25 Ca 282\/ 09, 26.1.2010.<br \/>\n[10] Laut Begr\u00fcndungstext kann es durchaus eine Diskriminierung (Unterscheidung) aufgrund der ethnischen Herkunft geben, wenn diese Unterscheidung tats\u00e4chlich auf der ethnischen Herkunft basiert und nur scheinbar auf der Staatsangeh\u00f6rigkeit, Bundestag Drucksache Nr. 16\/1780, S. 31.<br \/>\n[11] \u00a7 23 (1) und (2) AGG gew\u00e4hrt Verb\u00e4nden mit mindestens 75 Mitgliedern oder bestehend aus mindestens sieben Mitgliedsverb\u00e4nden nur das Recht als Beistand, aber nicht das Recht, selbst Klagen einzureichen. Im Hinblick auf das Recht auf Beistand vgl. auch \u00a7 67 (2) und (7) der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die Beh\u00f6rden haben ECRI von der M\u00f6glichkeit der Opfer in Kenntnis gesetzt, Rechte auf einen Verband zu \u00fcbertragen, der dann ihre Klagen bei einem Gerichtsprozess vertritt. ECRI verweist dessen ungeachtet auf \u00a7 56 des Begr\u00fcndungstextes zu ihrer GPR Nr. 7.<br \/>\n[12] Zum Beispiel Unterst\u00fctzung durch ein unabh\u00e4ngiges Fachorgan und Erleichterung der Beweislast.<br \/>\n[13] Vgl. \u00a7\u00a7 25 und 28 des 4. ECRI-Berichts \u00fcber Deutschland; Uslucan\/Yalcinp, Wechselwirkung zwischen Diskriminierung und Integration \u2013 Analyse bestehender Forschungsst\u00e4nde 2012, S. 49.<br \/>\n[14] ECRI stellt fest, dass die ADS und das DIMR bei mehreren Gelegenheiten dieses Thema kommentiert haben.<br \/>\n[15] Fall 7 A 10532\/ 12.OVG; vgl. auch die Erkl\u00e4rung des DIMR zu diesem Fall, Oktober 2012.<br \/>\n[16] ADS Pressemitteilung vom 30.10.2012, Illegale polizeiliche \u00dcberpr\u00fcfungen aufgrund der Hautfarbe; S\u00fcddeutsche Zeitung, Hautfarbe als Hauptkriterium, 22.11.2012.<br \/>\n[17] Vgl. auch \u00a7\u00a7 27-47 des Begr\u00fcndungstextes.<br \/>\n[18] Baer\/\u00d6lc\u00fcm, Diskriminierungsschutz im Rahmen der \u00f6ffentlichen Auftragsvergabe, 2008; Wechselwirkung zwischen Diskriminierung und Integration \u2013 Analyse bestehender Forschungsst\u00e4nde, S. 56.<br \/>\n[19] Vgl. \u00a7\u00a7 94 ff., ECRI Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Empfehlungen in Bezug auf Deutschland, die einer zwischenzeitlichen Weiterverfolgung unterliegen, verabschiedet am 23.3.2012 und Begr\u00fcndungstext zu \u00a7 1 der GPR Nr. 14 von ECRI.<br \/>\n[20] In Bezug auf die Begr\u00fcndung f\u00fcr einen solchen Eingriff in die Vereinigungsfreiheit auf der Basis von Artikel 11 (2) der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention vgl. insbesondere EGMR, Chassagnou und andere gegen Frankreich [GC], Nr. 25088\/94, 28331\/95 und 28443\/95, 29.4.1999; Herri Batasuna und andere gegen Spanien, Nr. 25803\/04 und 25817\/04, 30.6.2009; Eusko abertzale ekintza \u2013 Accion nacionalista vasca (EAE-ANV) gegen Spanien (Nr. 2), Nr. 40959\/09, 15.1.2013.<br \/>\n[21] Vgl. Grundsatz 3 a, b, c, h, I, j, l und m von ECRI GPR Nr. 2.<br \/>\n[22] Vgl. \u00a7\u00a7 90 ff.<br \/>\n[23] Vgl. im gleichen Kontext: Vereinte Nationen, Menschenrechtsausschuss, Bericht des Sonderberichterstatters \u00fcber aktuelle Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit verbundener Intoleranz, Addendum, Mission in Deutschland, 2010, A\/HRC\/14\/43\/Add.2.<br \/>\n[24] Vgl. die ADS Datenbank, http:\/\/www.antidiskriminierungsstelle.de\/SiteGlobals\/Forms\/Suche\/UmkreisSuche\/UmkreisSucheHauptSeite\/UmkreisSuche_formular.html, aufgerufen am 28.3.2013.<br \/>\n[25] Hier bezieht sich ECRI auf \u00c4u\u00dferungen, die von Rassismus und\/oder Homo-\/Transphobie motiviert werden. F\u00fcr eine Definition des Begriffs \u201eHassreden&#8220; siehe Empfehlung Nr. R (97) 20 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten \u00fcber \u201eHassreden\u201d, angenommen am 30.10.1997.<br \/>\n[26] Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch entschieden, dass die Deutsche Post AG von der Nationaldemokratischen Partei produzierte Drucksachen bef\u00f6rdern muss, BGH, I ZR 116\/11, Urteil vom 20.9.2012.<br \/>\n[27] F\u00fcr eine Definition dieses Begriffs siehe die Internetseiten des Bundesinnenministeriums.<br \/>\n[28] Dokumentation in Zusammenhang mit der Debatte, die von der ADS zum Thema \u201eErfassung standardisierter Daten zum Nachweis von Diskriminierung?\u201d angesto\u00dfen wurde, 2010, S. 8 und 34.<br \/>\n[29] Auch juristische Datenbanken liefern kein klares Bild.<br \/>\n[30] Die Tabelle zeigt die Straftaten, die von Personen aus dem linken Milieu begangen wurden (PMK-links: 70 im Jahr 2012), von Personen aus dem rechten Milieu (PMK-rechts, 4.112 im Jahr 2012), von Ausl\u00e4ndern (PMK-Ausl\u00e4nder, 120 im Jahr 2012), von sonstigen (PMK-sonstige, 212 im Jahr 2012) und Gesamt (PMK Gesamt, 4.514 im Jahr 2012).<br \/>\n[31] Maneo, Experiences of violence by gay and bisexual adolescents and men in Germany \u2013 Findings of the MANEO survey 2006\/2007, S. 16.<br \/>\n[32] Eine weitere H\u00fcrde f\u00fcr das Protokollieren k\u00f6nnten die recht umst\u00e4ndlichen Formalit\u00e4ten sein, die damit verbunden sind.<br \/>\n[33] Vgl. \u00a7 49 unten.<br \/>\n[34] Bericht des BfV 2011, S. 56 ff.; 6.300 Mitglieder im Jahr 2011 und 6.600 im Jahr 2010.<br \/>\n[35] Decker\/Kiess\/Br\u00e4hler, Friedrich-Ebert-Stiftung, Die Mitte im Umbruch \u2013 Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2012, S. 54.<br \/>\n[36] Vgl. \u00a7\u00a7 81 ff. des 4. Berichts \u00fcber Deutschland und die Internetseiten des Netzwerks gegen Rechtsextremismus, die vom Bundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend betrieben wird.<br \/>\n[37] Vgl. das Beispiel der Stadt Greifswald und das Projekt \u201eSchule ohne Rassismus&#8220;.<br \/>\n[38] Bundesrat Drucksache Nr. 770\/ 12. Nach reiflicher \u00dcberlegung beschloss die Bundesregierung, diesen Antrag zu unterst\u00fctzen, aber keinen eigenen Antrag zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Antrag der NPD auf Feststellung ihrer Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit ab, 2 BvE 11\/ 12, 5.3. 2013. Vgl. auch \u00a7\u00a7 18ff.<br \/>\n[39] Vgl. auch Fekete, Pedlars of hate: the violent impact of the European far right, 2012, S. 8 ff.<br \/>\n[40] Vgl. in diesem Zusammenhang eine Presseerkl\u00e4rung des Justizministers des Landes Hessen J\u00f6rg Uwe Hahn vom Februar 2013, der auch f\u00fcr Integrationsfragen zust\u00e4ndig ist. Nach einem Interview, in dem er gefragt hatte, wie lange die Deutschen noch einen asiatisch aussehenden Vizekanzler hinnehmen w\u00fcrden, erkl\u00e4rte er, seine Absicht sei gewesen, auf den weitverbreiteten Rassismus sehr subtiler Art hinzuweisen und dass es wichtig sei, diesen nicht zu schlucken, sondern offen dar\u00fcber zu sprechen, damit man ihn bek\u00e4mpfen k\u00f6nne. Seinerseits wies der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt bei der Pr\u00e4sentation der Statistik \u00fcber politisch motivierte Straftaten im Jahr 2012 darauf hin, dass viele Straft\u00e4ter keine Extremisten seien.<br \/>\n[41] Decker\/Kiess\/Br\u00e4hler, Friedrich-Ebert-Stiftung, Die Mitte im Umbruch \u2013 Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2012, S. 39; vgl. auch Decker\/Wei\u00dfmann\/Kiess\/Br\u00e4hler, Die Mitte in der Krise \u2013 Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2010, S. 91 ff.<br \/>\n[42] University of Bielefeld, Das Projekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Deutschland &#8211; Eine 10\u2011J\u00e4hrige Langzeituntersuchung mit einer j\u00e4hrlichen Bev\u00f6lkerungsumfrage zur Abwertung und Ausgrenzung von schwachen Gruppen, Laufzeit: 2002-2012, S. 6. Laut dieser Umfrage waren 49 % der Befragten mit \u201efremdenfeindlichen\u201d \u00c4u\u00dferungen einverstanden.<br \/>\n[43] K\u00fcpper\/Zick, Homophobie in Nordrhein-Westfalen, 2012, S. 4.<br \/>\n[44] \u00a7 6 des Begr\u00fcndungstextes zur ECRI GPR Nr. 7 und Fu\u00dfnote 25. Vgl. auch die geplante Reform der deutschen Richtlinien f\u00fcr das Strafverfahren und das Bu\u00dfgeldverfahren, die es zur Pflicht macht, ein m\u00f6gliches rassistisches oder fremdenfeindliches Motiv zu ermitteln, in \u00a7 8 oben. Im Hinblick auf die Umst\u00e4nde, in denen fremdenfeindliche Bemerkungen als Anstachelung zum Hass strafbar sind (\u00a7 130 (1) StGB) siehe BGH, 4 StR 129\/ 11, Urteil vom 20.9.2011; Krau\u00df, im Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, \u00a7 130, 12. Auflage 2009, Abs. 40; Lenckner\/Sternberg-Lieben, in Sch\u00f6nke\/Schr\u00f6der, Strafgesetzbuch, \u00a7 130, 28. Auflage 2010, Abs. 1 bis 11.<br \/>\n[45] \u201eAlle Juden teilen ein bestimmtes Gen; Basken haben bestimmte Gene, die sie von anderen Menschen unterscheiden.\u201d, Welt am Sonntag, 29.8.2010; \u201eMigranten aus dem ehemaligen Jugoslawien, der T\u00fcrkei und den arabischen L\u00e4ndern bilden den Kern des Integrationsproblems.\u201d, Buch, 13. \u00fcberarb. 2010, S. 59; \u201eViele Araber und T\u00fcrken in dieser Stadt haben keine produktive Funktion, au\u00dfer f\u00fcr den Fr\u00fcchte- und Gem\u00fcsehandel.\u201d, Lettre Internationale Nr. 86, 1.10.2009, S. 197 ff.; \u201eWenn die am wenigsten intelligenten Menschen die h\u00f6chste Fortpflanzungsrate haben, nimmt die durchschnittliche Intelligenz der Bev\u00f6lkerung ab.\u201d, Buch S. 85; \u201eIch m\u00f6chte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel vorwiegend muslimisch ist, oder dass T\u00fcrkisch und Arabisch gesprochen werden, dass Frauen Kopft\u00fccher tragen und der Tagesablauf durch die Rufe des Muezzins bestimmt werden.\u201d, Buch S. 234; Zitate von http:\/\/www.zukunftskinder.org\/?p=3078, aufgerufen am 19.6.2013. Es wurden bisher 1,5 Mio. Kopien dieses Buches verkauft.<br \/>\n[46] Vgl. EGMR, F\u00e9ret gegen Belgien, Nr. 15615\/07, 16.7.2009, \u00a7\u00a7 63, 64 und 72-74.<br \/>\n[47] Im Fall Le Pen gegen Frankreich, [Zul\u00e4ssigkeitsentscheidung], Nr. 18788\/09, 20.4.2010, war das Gericht der Auffassung, eine Verurteilung sei gerechtfertigt, weil die \u00c4u\u00dferungen des Beschwerdef\u00fchrers zweifellos die gesamte muslimische Gemeinschaft negativ dargestellt habe, was sehr wahrscheinlich Gef\u00fchle der Ablehnung und Feindseligkeit zeitigen w\u00fcrde. Nach Ansicht des Gerichts habe der Beschwerdef\u00fchrer die Franzosen in Opposition zu einer Gemeinschaft gesetzt, deren religi\u00f6se Zugeh\u00f6rigkeit ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt wurde und deren rapides Wachstum als latente Bedrohung der Sicherheit des franz\u00f6sischen Volkes pr\u00e4sentiert worden sei.<br \/>\n[48] CERD, Kommunikation Nr. 48\/2010 vom 4.4.2013, CERD\/C\/82\/D\/48\/2010, \u00a7\u00a7 12.9 und 13.<br \/>\n[49] Laut einer neuen Umfrage betrachten 50 % der Bev\u00f6lkerung die Integrationsdebatte als zu negativ, Sachverst\u00e4ndigenrat deutscher Stiftungen f\u00fcr Integration und Migration, Jahresbericht 2012, S. 26. Die Mehrheit ist der Meinung, die Darstellung der verschiedenen Migrantengruppen durch die Medien sei zu negativ, Sachverst\u00e4ndigenrat deutscher Stiftungen f\u00fcr Integration und Migration, Muslime in Deutschland \u2013 Darstellung in den Medien und allt\u00e4gliche Erfahrungen, 2013, S. 11 ff.<br \/>\n[50] Vgl. z. B. SpiegelOnline, Sarrazin-Debatte: Angriff auf die Unschuldsvermutung, 22.9.2010.<br \/>\n[51] ECRI begr\u00fc\u00dft den Ausschluss von Martin Korol auf der SPD-Fraktion des Bremer Senats. Auf seiner Webseite beschrieb er Roma als \u201eLandstreicher&#8220; des Balkans, die nur allein aus dem Grund nach Bremen k\u00e4men, um \u201eihre B\u00e4uche zu f\u00fcllen&#8220;.<br \/>\n[52] Ziffer 12 des Pressekodex verbietet lediglich Diskriminierung und beschreibt die Umst\u00e4nde, in denen die Staatsangeh\u00f6rigkeit und ethnische Herkunft erw\u00e4hnt werden k\u00f6nnen. Artikel 41 (1) des Rundfunkstaatsvertrags der Bundesl\u00e4nder empfiehlt, die internationale Verst\u00e4ndigung und ein diskriminierungsfreies Miteinander zu f\u00f6rdern.<br \/>\n[53] ECRI fordert des Weiteren die Polizei und die Justizbeh\u00f6rden auf, ihren Umgang mit Neonaziversammlungen zu \u00fcberarbeiten und sicherzustellen, dass die Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr das b\u00fcrgerliche Engagement von Gegendemonstranten nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sind (vgl. EGMR, \u00d6llinger gegen \u00d6sterreich Nr. 76900\/01, 29.6.2006). Im Februar 2011, nach Zusammenst\u00f6\u00dfen der Polizei mit Personen, die gegen eine Neonazidemonstration in Dresden protestierten, machte der Bundestagspr\u00e4sident den folgenden Kommentar: \u201eDie alleinige Sorge der Polizei ist, die Neonazis zu sch\u00fctzen. [\u2026] Das ist die Demokratie Sachsens.\u201d Trotz der Kontroverse \u00fcber diesen Kommentar, wurden nahezu 1.500 Ermittlungen gegen Gegendemonstranten eingeleitet. In diesem Kontext \u00fcberpr\u00fcfte die Polizei \u00fcber eine Million Verbindungsdaten von Mobiltelefonen. Diese Ereignisse f\u00fchrten zur Versetzung des Pr\u00e4sidenten der Dresdner Polizei.<br \/>\n[54] Vgl. \u00a7 66 und den Berliner Aktionsplan f\u00fcr Roma, ver\u00f6ffentlicht im Juni 2013. Wie einige andere deutsche St\u00e4dte erlebt Berlin eine hohe Einwanderung aus Bulgarien und Rum\u00e4nien. Viele dieser Einwanderer halten sich momentan illegal in Deutschland auf und leben in extremer Abh\u00e4ngigkeit von ihren Arbeitgebern, die zu einer modernen Form der Sklaverei f\u00fchren k\u00f6nnte. Ihr Anspruch auf Freiz\u00fcgigkeit nach Ablauf der \u00dcbergangsperiode am 1. Januar 2014 k\u00f6nnte den positiven Effekt haben, den an diesen nicht angemeldeten Arbeitern ver\u00fcbten Missbrauch zu beenden und ihren Zugang zum regul\u00e4ren Arbeitsmarkt zu erleichtern.<br \/>\n[55] Vgl. \u00a7\u00a7 107 ff.<br \/>\n[56] ODIHR, Hate crimes in the OSCE region: incidents and responses, Jahresbericht 2011, S. 24.<br \/>\n[57] Bundestag Drucksache Nr. 16\/14122, 7.10.2009.<br \/>\n[58] http:\/\/www.opferperspektive.de\/Presse\/1106.html, aufgerufen am 17.4.2013; 2009: 739 F\u00e4lle; 2008: 997.<br \/>\n[59] http:\/\/www.amadeu-antonio-stiftung.de\/wir-ueber-uns\/; http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Todesopfer _rechtsextremer_Gewalt_in_Deutschland, aufgerufen am 17.4.13.<br \/>\n[60] http:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/todesopfer-rechter-gewalt\/, aufgerufen am 5.4.13; diese Zahl schlie\u00dft einen Mord aufgrund von Homophobie en.<br \/>\n[61] BfV-Bericht 2011, S. 56 ff.; die Zahl f\u00fcr 2010 ist 9.500.<br \/>\n[62]Zum Thema Gewalt gegen Transgender-Personen vgl. ADS, Diskriminierung von Transgender-Personen, besonders am Arbeitsplatz, 2010, S. 58.<br \/>\n[63] ODIHR, Hate crimes in the OSCE region: incidents and responses, Jahresbericht 2011, S. 82.<br \/>\n[64] Maneo, siehe Fu\u00dfnote 31, S. 16. 35 % der Befragten sagten, sie seien im vergangenen Jahr Gewalt (verbal oder k\u00f6rperlich) ausgesetzt gewesen. Bei jungen Menschen unter 18 Jahren stieg der Prozentsatz auf 63%; laut Umfrage erstatteten 90% der Opfer keine Anzeige. Diese Ergebnisse entsprechen denen einer zweiten Umfrage, die 2007\/2008 durchgef\u00fchrt wurde, und denen der FRA LGBT-Umfrage Data Explorer.<br \/>\n[65] Berliner Polizeipr\u00e4sident, 4. Straftaten gegen Homosexuelle &#8211; Konzept und T\u00e4tigkeitsbericht der Ansprechpartnerin und des Ansprechpartners f\u00fcr gleichgeschlechtliche Lebensweisen, 2009, S. 4. Laut einer zweiten MANEO-Umfrage wurden nur 57,5 % der schweren K\u00f6rperverletzungen bei der Polizei angezeigt.<br \/>\n[66] Zwischenbericht der Untersuchungskommission Th\u00fcringen, Drucksache Nr. 5\/5810.<br \/>\n[67] Vgl. auch \u00a7\u00a7 26 ff.<br \/>\n[68]Vgl. auch \u00a7\u00a7 68-71 des Begr\u00fcndungstextes. Aus Gr\u00fcnden der Beurteilung m\u00fcssen die neuen Statistiken mit jenen der Zivilgesellschaft verglichen werden.<br \/>\n[69] Erw\u00e4hnt sei hier u.a. die Mitschrift eines Telefongespr\u00e4chs, die im Verfahren des Polizeibeamten offengelegt wurde, der f\u00fcr den Tod von Oury Jalloh verantwortlich gemacht wird, der bei einem Brand in einer Zelle in Dessau starb (Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 13.12.2012, S. 7): Polizeibeamter: \u201eK\u00f6nnen Sie eine Nadel in einen Schwarzafrikaner stechen?\u201d Arzt: \u201eOh, Schei\u00dfe.&#8220; Polizeibeamter lacht. Arzt: \u201eIch kann bei dunkler Haut nie die Venen sehen.&#8220; Polizeibeamter: \u201eSie m\u00fcssen halt eine Spezialnadel mitbringen.&#8220; Arzt: \u201eIch mache das. Okay, ich komme.&#8220; &#8211; 2012 verbot der Pr\u00e4sident der M\u00fcnchner Polizei einen Kalender, der von der Polizeigewerkschaft produziert worden war, weil er rassistische Karikaturen enthielt. 2010 ver\u00f6ffentlichte Amnesty International einen Bericht \u00fcber Polizeigewalt, der mehrere F\u00e4lle von Rassismus enthielt. Ein Polizeireporter nannte die Mordserie, die vom NSU begangen wurde, \u201eD\u00f6ner-Morde&#8220;, und die polizeiliche Arbeitsgruppe erhielt den Namen \u201eBosporus&#8220;. Diese Begriffe wurden von den Medien vielfach verwendet.<br \/>\n[70] Zu \u00a7\u00a7 59-60 vgl. die Sachverst\u00e4ndigenmeinungen, auf die in Fu\u00dfnote 6 verwiesen wird<br \/>\n[71] Im Hinblick auf Straftaten, die Gewalt einschlie\u00dfen, gibt es eine diesbez\u00fcgliche Pflicht im internationalen Recht, EGMR Natchova und andere gegen Bulgarien [Gro\u00dfe Kammer], Nr. 43577\/98 und 43579\/98, 6.7.2005, \u00a7\u00a7 160 bis 168; Dink gegen T\u00fcrkei, Nr. 2668\/07, 6102\/08, 30079\/08, 7072\/09 und 7124\/09, 14.09.2010, \u00a7 81. Zur Notwendigkeit einer Reform der Polizeiarbeit siehe den Artikel \u201eAugenmerk auf Rassismus\u201d, der ein Interview mit dem Menschenrechtskommissar des Europarats enth\u00e4lt, S\u00fcddeutsche Zeitung, 27.2.2013.<br \/>\n[72] \u00dcber die Notwendigkeit, ihnen die Gelegenheit zu geben, eine beispielhafte Rolle einzunehmen, siehe Uslucan\/Yalcinp, Fu\u00dfnote 13, S. 53; vgl. auch OSZE, Ljubljana-Richtlinien f\u00fcr die Integration in vielf\u00e4ltigen Gesellschaften, November 2012, S. 57.<br \/>\n[73] Vgl. auch \u00a7\u00a7 76 ff. des Begr\u00fcndungstextes zu diesen Richtlinien.<br \/>\n[74] Vgl. z. B. den Bericht \u00fcber die Ergebnisse der Gesamtevaluation zur Initiative \u02baBerlin tritt ein f\u00fcr Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt\u02ba, 2012, S. 6.<br \/>\n[75] In Anbetracht der Einwanderungsdynamik in Deutschland und den Vorbehalten seitens eines Gro\u00dfteils der Mehrheitsbev\u00f6lkerung zu diesem Thema (Universit\u00e4t Bielefeld) vgl. Fu\u00dfnote 42, S. 1-10; TNS Emnid, Willkommenskultur in Deutschland, 2012, S. 3; Anhang 1 zum Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europ\u00e4ische Kommission, 2011, S. 4 ff., http:\/\/ec.europa.eu\/justice\/discrimination\/files\/roma _de_strategy_annexes_fr.zip, aufgerufen am 10.6.2013), ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass Deutschland 2005 offiziell seinen Status als Einwanderungsland anerkannt hat. In Zusammenhang mit dem ersten Nationalen Integrationsplan siehe den 4. ECRI Bericht \u00fcber Deutschland, \u00a7\u00a7 137 ff.<br \/>\n[76] Der erste Bereich, kindliche Fr\u00fcherziehung, listet drei strategische Ziele auf (Chancengleichheit f\u00fcr alle Kinder, Verbesserung des Unterrichts und Einbeziehung der Eltern), 11 operative Ziele (z. B. Verst\u00e4rkung der interkulturellen Kompetenzen und Verbesserung der Bildungskompetenzen der Eltern mit Migrationshintergrund) und mehr als 60 Ma\u00dfnahmen (z. B. Einf\u00fchrung und Umsetzung von Ausbildungsprogrammen).<br \/>\n[77] In Deutschland bezieht sich dieser Begriff auf Personen, die im Ausland geboren wurden, sowie auf Personen, bei denen ein Elternteil oder ein Gro\u00dfelternteil im Ausland geboren wurde.<br \/>\n[78] Ljubljana-Richtlinien, Fu\u00dfnote 72, S. 38 ff.<br \/>\n[79] ECRI meint mit diesem Begriff Gruppen, die besonders anf\u00e4llig f\u00fcr rassistische Taten sind, z. B. Gruppen von Migranten oder ethnische, religi\u00f6se und sprachliche Minderheiten, die historisch in Deutschland ans\u00e4ssig sind, Begr\u00fcndungstext zur GPR Nr. 14.<br \/>\n[80] Uslucan\/Yalcinp, Fu\u00dfnote 13, S. 54 ff.<br \/>\n[81] Vgl. z. B. GPR Nr. 14 \u00a7 10a.<br \/>\n[82] Diese Politik sollte auch Teil des Integrationsplans sein: Ljubljana-Richtlinien, Fu\u00dfnote 72, S. 40 ff.<br \/>\n[83] Vgl. \u00a7\u00a7 130-150 des 4. ECRI-Berichts \u00fcber Deutschland.<br \/>\n[84] Bez\u00fcglich \u00a7\u00a7 72-86 vgl. Engels et al., Zweiter Bericht \u00fcber Integrationsindikatoren, 2011, S. 41-42; Bericht \u00fcber die Gesch\u00e4ftsstatistik von Integrationskursen 2012, S. 13-14 und Autorengruppe Bildungsberichterstattung, Bildungsbericht 2012, S. 7 ff.<br \/>\n[85] Bundestag Drucksache Nr. 17\/3339, S. 2.<br \/>\n[86] Deutschland wendet manchmal den Begriff \u201eInklusion&#8220; auf diesen Ansatz.<br \/>\n[87] Engels et al., Fu\u00dfnote , S. 10 ff.; siehe auch 9. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung f\u00fcr Migration, Fl\u00fcchtlinge und Integration \u00fcber die Lage der Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in Deutschland, 2012; Bericht zur Umsetzung des Integrationskonzepts 2007 f\u00fcr den Zeitraum 2009 bis September 2011; Integrationsmonitoring der L\u00e4nder 2005 \u2013 2009. Die Europ\u00e4ische Union hat zu Recht festgestellt, dass es an Instrumenten fehlt, um die Wirkung von Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Integration von Sinti und Roma zu messen.<br \/>\n[88] Institut der deutschen Wirtschaft K\u00f6ln, Bildungsmonitor 2012: Infrastruktur verbessern \u2013 Teilhabe sichern &#8211; Wachstumskr\u00e4fte st\u00e4rken, S. 11; Bildungsbericht 2012, Fu\u00dfnote 85, S. 8.<br \/>\n[89] Deutschlands Jahresbeitrag zur FRA f\u00fcr 2012, \u00a7 31. Kinder mit einem im Ausland geborenen Elternteil mussten zweimal so h\u00e4ufig ein Schuljahr wiederholen wie andere, Bildungsbericht 2012, Fu\u00dfnote 85, S. 75 ff.<br \/>\n[90] ENAR, Schattenbericht 2010\/2011, S. 27.<br \/>\n[91] TNS Emnid, Willkommenskultur in Deutschland &#8211; Ergebnisse einer repr\u00e4sentativen Bev\u00f6lkerungsumfrage in Deutschland, 2012, S. 12.<br \/>\n[92] Als Beispiel kann man die \u201eNachbarschaftsm\u00fctter\u201d in Berlin-Neuk\u00f6lln nennen. M\u00fctter, die selbst einen Migrationshintergrund haben, werden ausgebildet, Familien zu kontaktieren und zu unterst\u00fctzen, die vor Kurzem eingetroffen sind oder nur wenige Kontakte in der Nachbarschaft haben, um Integrationshilfe anzubieten. 6.000 Familien haben bereits von einer Besuchsreihe von jeweils mindestens 10 Besuchen profitiert. Bildungsfragen werden h\u00e4ufig angesprochen.<br \/>\n[93] Siehe S. 34-36, 46, 393 des Integrationsplans.<br \/>\n[94]9. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung f\u00fcr Migration, Fu\u00dfnote 87, 2012, S. 115.<br \/>\n[95] Bullinger, Rechtliche M\u00f6glichkeiten des Bundesgesetzgebers zur Verbesserung der Qualit\u00e4t (Betreuungsschl\u00fcssel, Gruppengr\u00f6\u00dfen, Qualifikation des Personals) in Kindertagesst\u00e4tten, Bundestag Wissenschaftsdienst, WD 9 &#8211; 3000 &#8211; 017\/ 09.<br \/>\n[96] ECRI bezweifelt, dass die Schaffung der 4.000 Halbtagsstellen f\u00fcr 3 Jahre ausreicht.<br \/>\n[97] Vgl. die Ergebnisse und Empfehlungen des 9. Berichts der Beauftragten der Bundesregierung f\u00fcr Migration, Fu\u00dfnote 87, 2012, S. 107-115.<br \/>\n[98] In Zusammenhang mit diesen drei Sekundarschulen vgl. den 4. ECRI Bericht, \u00a7 46.<br \/>\n[99] Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Bildungsinl\u00e4nder, 2011, S. 6 und ENAR, Schattenbericht 2010\/2011, S. 28; f\u00fcr Berlin vgl. Open Society Justice Initiative, Vorlage beim UN-Menschenrechtsausschuss, Oktober 2012.<br \/>\n[100] In Zusammenhang mit Studenten, die nicht die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen, vgl. DAAD, Fu\u00dfnote Nr. 99, S. 6 ff.<br \/>\n[101] Angenommen am 23.3.2012, CRI(2012)28.<br \/>\n[102] Vgl. \u00a7\u00a7 94 ff.<br \/>\n[103] Die Ergebnisse der FRA-Umfrage zu LGBT-Personen unterstreichen jedoch den erheblichen Mangel an Wissen im Hinblick auf Gesetze und Einrichtungen f\u00fcr den Schutz vor Diskriminierung.<br \/>\n[104] Vgl. auch \u00a7 24 der GPR Nr. 7 und \u00a7\u00a7 50-52 des Begr\u00fcndungstextes.<br \/>\n[105]IGLU 2011, Lesekompetenzen von Grundsch\u00fclern in Deutschland im internationalen Vergleich, S. 219 in Bezug auf Kinder mit der gleichen Leistung und den gleichen kognitiven F\u00e4higkeiten.<br \/>\n[106] Eine Doktorarbeit kommt zu dem Schluss, dass Kinder mit Migrationshintergrund genauso h\u00e4ufig eine Empfehlung f\u00fcr das Gymnasium erhalten wie andere Kinder mit \u00e4hnlichem sozialen Hintergrund, Gresch, Migrantenkinder auf dem Weg zum Abitur: Wie kommen die \u00dcbergangsempfehlungen nach der Grundschule zustande?, WZ Brief Bildung 21, S. 6.<br \/>\n[107]9. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung f\u00fcr Migration, Fu\u00dfnote 87, 2012, S. 243.<br \/>\n[108] Vgl. den Zusatzbericht der Vertreter der Zivilgesellschaft der Roma und andere Autoren und Fachleute, die zum deutschen Bericht an die Europ\u00e4ische Union \u00fcber den EU-Rahmen f\u00fcr Nationale Strategien f\u00fcr die Integration von Roma bis 2020 beitrugen, 12.3.2012, S. 2; ENAR, Schattenbericht 2010-2011, S. 17-18.<br \/>\n[109] ADS, Pilotprojekt \u201eAnonyme Bewerbungsverfahren &#8211; Zusammenfassung der Ergebnisse\u201d, S. 3 ff. Die ADS stellte eine Trend zu einer Chancengleichheit f\u00fcr alle Bewerbergruppen fest.<br \/>\n[110] \u00a7 4 GPR Nr. 14.<br \/>\n[111] Nur 1.200 Arbeitgeber, die 6 Millionen Menschen besch\u00e4ftigen, hatten bis Dezember 2012 die Charta unterzeichnet.<br \/>\n[112] F\u00fcr die Terminologie sehen Sie bitte die Definitionen in: Europarat, Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentit\u00e4t in Europa, S. 136 ff.<br \/>\n[113] In dem Fragebogen war die Beantwortung dieser Frage optional. Laut konservativen Sch\u00e4tzungen betr\u00e4gt die Zahl der lesbischen und schwulen Personen in Deutschland \u00fcber eine halbe Million, und es gibt \u00fcber zwei Millionen bisexuelle Personen: laut mehrerer Umfragen sind 1,1 % bis 2,7 % der M\u00e4nner und 0,4 % bis 1,3 % der Frauen ausschlie\u00dflich homosexuell (http:\/\/lsvd.de\/233.0.html, aufgerufen am 10.6.2013), und 2,8 % der M\u00e4nner und 2,5 % der Frauen sind bisexuell. Laut einer anderen Sch\u00e4tzung, die die deutschen Beh\u00f6rden an ECRI weitergeleitet haben, sind 5-7 % der Bev\u00f6lkerung homosexuell, was ca. 4-5,5 Mio. Personen in Deutschland entspricht. In Bezug auf die Datenerfassung siehe \u00a7 19 der Empfehlung CM\/Rec(2010)5 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentit\u00e4t.<br \/>\n[114] F\u00fcr 2003 betrug diese Zahl 12.800. Es konnte nicht ermittelt werden, ob diese Abnahme auf methodologische Gr\u00fcnde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, Eggen, Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder, 2009, S. 7 und 32).<br \/>\n[115] Die tats\u00e4chliche Zahl der transsexuellen Personen k\u00f6nnte viel h\u00f6her sein: vgl. Lynn Conway, \u201eHow Frequently Does Transsexualism Occur?\u201d, 2002.<br \/>\n[116] Bundesrat, Protokoll der Sitzung vom 27.11. 2009, S. 426; Bundesrat, Drucksache Nr. 741\/ 09, S. 3.<br \/>\n[117] Antwort der Bundesregierung auf einen Fragebogen zur Umsetzung der Empfehlung CM\/Rec(2010)5 des Ministerkomitees, CDDH(2012) R 76 Addendum VIII, Antwort auf Frage Nr. 24.<br \/>\n[118] Dies gilt z. B. f\u00fcr die Rechte auf Pensionen und die Zahlung von Zusatzverg\u00fctungen f\u00fcr Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.<br \/>\n[119] Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 7.7.2009, 1 BvR 1164\/ 07, \u00a7 105; 21.7.2010, 1 BvR 611\/ 07, \u00a7\u00a7 86 und 95 \u00fcber Pensionen und Erb- und Schenkungsrechte; 1 BvL 1\/ 11 und 1 BvR 3247\/ 09, 19.2.2013, \u00fcber das Recht auf Adoption eines Kindes durch den Partner der Person, die zuvor dieses Kind adoptiert hatte, (Sukzessivadoption); 2 BvR 909\/ 06 et al., 7.5.2013 \u00fcber Einkommenssteuer.<br \/>\n[120] Vgl. Anhang 9 zum Schreiben an ECRI der Beh\u00f6rden vom 14.12.12 und ILGA-Europe Rainbow Map and Index, 2013.<br \/>\n[121] F\u00fcr einen Gesetzesentwurf der Regierung in diesem Bereich siehe Bundestag Drucksache Nr. 17\/10746.<br \/>\n[122] Bundestag Drucksache Nr. 17\/8248, S. 2 ff. und 14 ff.<br \/>\n[123] Am 22.3.13 entschied der Bundesrat, einen Gesetzesentwurf f\u00fcr die \u00d6ffnung der Heirat f\u00fcr alle Paare einzubringen, Bundesrat, Drucksache Nr. 196\/13.<br \/>\n[124] \u00a7 1 der Empfehlung CM\/Rec(2010)5 des Ministerkomitees.<br \/>\n[125] Vgl. das restriktivere Fallrecht des EGMR, siehe H. gegen Finnland, Nr. 37359\/09, 13. November 2012; Fall wurde an die Gro\u00dfe Kammer verwiesen.<br \/>\n[126] Bundesverfassungsgericht, Urteile vom 27.5.2008, 1 BvL 10\/ 05 und 11.1.2011, 1 BvR 3295\/ 07.<br \/>\n[127] Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.12.1998, 4 Sa 1337\/98; im Hinblick auf Schulzeugnisse siehe Verwaltungsgericht M\u00fcnchen, Urteil vom 20.9.2012, M 17 K 11.5453.<br \/>\n[128] Vgl. in diesem Kontext EGMR, B. gegen Frankreich, Nr. 13343\/87, 25.3.1992.<br \/>\n[129] 68 % verheimlichen in der Schule ihre sexuelle Orientierung; am Arbeitsplatz sind es 24 %, die ihre sexuelle Orientierung vollst\u00e4ndig verheimlichen und 49 % verheimlichen sie selektiv. Nur die H\u00e4lfte legte ihre sexuelle Orientierung den meisten oder allen ihren Schulkameraden, Arbeitskollegen oder Anbietern aus dem Gesundheitswesen offen. FRA, LGBT-Umfrage Data Explorer, 2013; EU LGBT-Umfrage, Ergebnisse auf einen Blick, 2013; siehe auch ILGA-Europe, Jahres\u00fcbersicht der Menschenrechtssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen in Europa 2013, S. 107 ff.<br \/>\n[130] 49 % verheimlichen sie selektiv; FRA, LGBT-Umfrage Data Explorer, 2013.<br \/>\n[131] Siehe \u00a7 49 oben.<br \/>\n[132] Siehe die Nachweise in Fu\u00dfnote 137.<br \/>\n[133] Abschnitt F64.0 der ICD-10-GM (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme &#8211; deutsche Modifikation), Fassung 2013. Vgl. auch Europarat, Fu\u00dfnote 112, S. 25 und die Initiative zur \u00c4nderung dieser Klassifikation im nordrhein-westf\u00e4lischen Aktionsplan, S. 47. Die Zivilgesellschaft war der Ansicht, sie sei nicht in der Lage gewesen, sich an der \u00dcberarbeitung der medizinischen Richtlinien \u201eGeschlechtsbezogene St\u00f6rungen in der Kindheit und Jugend&#8220; zu beteiligen.<br \/>\n[134] Vgl. die FRA-Umfrage, Fu\u00dfnote 130, und den nordrhein-westf\u00e4lischen Aktionsplan, S. 24.<br \/>\n[135] Andere Bundesl\u00e4nder sind bei der Ausarbeitung \u00e4hnlicher Pl\u00e4ne, z. B. Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-W\u00fcrttemberg und Hamburg.<br \/>\n[136] Bericht \u00fcber die Ergebnisse der allgemeinen Auswertung der Initiative \u201eBerlin tritt ein f\u00fcr Selbstbestimmung und die Akzeptanz sexueller Vielfalt\u201d, 2012, S. 6; die Antworten der deutschen Beh\u00f6rden auf die Fragen zu transsexuellen Personen im Fragebogen \u00fcber die Umsetzung der Empfehlung CM\/Rec(2010)5 sind ebenfalls rechts kurz; vgl. die Kritik der Transsexuellenverb\u00e4nde am Verfahren zur Ausarbeitung eines Aktionsplans in Baden-W\u00fcrttemberg.<br \/>\n[137] Franzen, Sauer, Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben, 2010, S. 83 ff.; Fuchs, Ghattas, Reinert, Widmann, Studie zur Lebenssituation von Transsexuellen in Nordrhein-Westfalen, 2012, S. 17 ff.<\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3183\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3183&text=ECRI-BERICHT+%C3%9CBER+DEUTSCHLAND+%28f%C3%BCnfte+Pr%C3%BCfungsrunde%29.+Ver%C3%B6ffentlicht+am+25.+Februar+2014\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3183&title=ECRI-BERICHT+%C3%9CBER+DEUTSCHLAND+%28f%C3%BCnfte+Pr%C3%BCfungsrunde%29.+Ver%C3%B6ffentlicht+am+25.+Februar+2014\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3183&description=ECRI-BERICHT+%C3%9CBER+DEUTSCHLAND+%28f%C3%BCnfte+Pr%C3%BCfungsrunde%29.+Ver%C3%B6ffentlicht+am+25.+Februar+2014\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download: PDF, WORD Dokument ECRI-BERICHT \u00dcBER DEUTSCHLAND (f\u00fcnfte Pr\u00fcfungsrunde) Verabschiedet am 5. 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