{"id":3166,"date":"2021-09-18T17:35:28","date_gmt":"2021-09-18T17:35:28","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3166"},"modified":"2021-09-18T17:36:24","modified_gmt":"2021-09-18T17:36:24","slug":"ecri-bericht-ueber-oesterreich-fuenfte-pruefungsrunde-veroeffentlicht-am-13-oktober-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3166","title":{"rendered":"ECRI-BERICHT \u00dcBER \u00d6STERREICH (f\u00fcnfte Pr\u00fcfungsrunde) Ver\u00f6ffentlicht am 13. Oktober 2015"},"content":{"rendered":"<p>Download: <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/AUT-CbC-V-2015-034-DEU.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF<\/a>, <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/AUT-CbC-V-2015-034-DEU.docx\">WORD<\/a> Dokument<\/p>\n<h2>ECRI-BERICHT \u00dcBER \u00d6STERREICH (f\u00fcnfte Pr\u00fcfungsrunde)<\/h2>\n<p>Verabschiedet am 16. Juni 2015<br \/>\nVer\u00f6ffentlicht am 13. Oktober 2015<\/p>\n<p><strong>Vorwort<\/strong><\/p>\n<p><!--more-->Die Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Sie ist ein unabh\u00e4ngiges Gremium, das \u00fcber die Einhaltung der Menschenrechte wacht, wenn es um Fragen von Rassismus und Intoleranz geht. Die Mitglieder der Kommission sind unabh\u00e4ngig und unparteiisch. Sie werden aufgrund ihrer moralischen Autorit\u00e4t und ihres anerkannten Sachverstands in Fragen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz ernannt.<\/p>\n<p>Im Rahmen ihres satzungsm\u00e4\u00dfigen Auftrags erstellt ECRI f\u00fcr jedes Land L\u00e4nderberichte, in denen die Situation in Bezug auf Rassismus und Intoleranz in jedem Mitgliedstaat des Europarates analysiert und Vorschl\u00e4ge zur L\u00f6sung der aufgezeigten Probleme unterbreitet werden.<\/p>\n<p>Bei diesen L\u00e4nderberichten werden alle Mitgliedsstaaten des Europarats gleich behandelt. Die Arbeit findet in F\u00fcnfjahreszyklen statt und deckt 9-10 Staaten pro Jahr ab. Die Berichte der ersten Runde wurden Ende 1998 abgeschlossen, jene der zweiten Runde Ende 2002 und jene der dritten Runde Ende 2007 und jene der vierten Runde wurden Anfang 2014 abgeschlossen. Die Arbeit an der f\u00fcnften Runde begann im November 2012.<\/p>\n<p>Die Arbeitsmethode besteht in der Durchsicht schriftlicher Unterlagen, einem Kontaktbesuch in dem betreffenden Land und einem anschlie\u00dfenden vertraulichen Gespr\u00e4ch mit den Staatsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Die ECRI-Berichte sind nicht das Ergebnis von Auskunftsersuchen oder Zeugenbefragungen. Ihre Feststellungen beruhen auf einer Vielzahl von Informationen aus den verschiedensten Quellen. Zahlreiche nationale und internationale schriftliche Quellen werden gesichtet. Die Besuche vor Ort erm\u00f6glichen direkte Gespr\u00e4che mit den betroffenen (staatlichen und nichtstaatlichen) Stellen, um ein genaueres Bild zu bekommen. Die Praxis vertraulicher Gespr\u00e4che mit den Staatsbeh\u00f6rden gestattet es diesen, notfalls Bemerkungen zum Berichtsentwurf einzureichen, um etwaige Irrt\u00fcmer tats\u00e4chlicher Art im Bericht zu berichtigen. Zum Abschluss der Gespr\u00e4che steht es den Staatsbeh\u00f6rden frei zu verlangen, dass ihr Standpunkt dem Schlussbericht von ECRI als Anhang beigeheftet wird.<\/p>\n<p>Die f\u00fcnfte Runde der L\u00e4nderberichte konzentriert sich auf vier Themen, die alle Mitgliedstaaten betreffen: (1) Rechtsfragen, (2) Hassreden, (3) Gewalt, (4) Integrationspolitik und eine Reihe von Unterthemen, die mit einem dieser vier Themen verbunden sind. In diesem Zusammenhang werden in der f\u00fcnften Pr\u00fcfungsrunde auch die nach der vierten Pr\u00fcfungsrunde gemachten Empfehlungen nachverfolgt, die nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden.<\/p>\n<p>Im Rahmen der f\u00fcnften Pr\u00fcfungsrunde wird erneut eine beschleunigte Umsetzung f\u00fcr zwei konkrete Empfehlungen gefordert, die in dem Bericht gemacht wurden. Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts wird ECRI in Bezug auf diese zwei Empfehlungen ein Verfahren zur vorl\u00e4ufigen Weiterverfolgung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der folgende Bericht wurde von ECRI in voller Eigenverantwortung erstellt. Er erstreckt sich auf die Situation, wie sie am 20. M\u00e4rz 2015 bestand. Alle Entwicklungen nach diesem Zeitpunkt werden von der folgenden Analyse weder abgedeckt noch bei den Schlussfolgerungen und Vorschl\u00e4gen von ECRI in Betracht gezogen.<\/p>\n<p><strong>ZUSAMMENFASSUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>Seit der Verabschiedung des vierten ECRI-Berichts \u00fcber \u00d6sterreich am 15. Dezember 2009 wurden in einer Reihe von Bereichen Fortschritte erzielt.<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden sind dabei, die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Rassismus und Intoleranz zu verbessern. Sie erw\u00e4gen auch die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t. Gem\u00e4\u00df dem Regierungsprogramm von 2013 soll die Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung evaluiert werden, und eine neue Gesetzesvorlage hat zum Ziel, den Schutz vor Diskriminierung auszuweiten. Seit 2012 hat die Volksanwaltschaft ein ausdr\u00fcckliches, in der Verfassung verankertes Mandat, Beschwerden \u00fcber Menschenrechtsverletzungen seitens staatlicher Stellen zu untersuchen.<\/p>\n<p>Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben betr\u00e4chtliche Ressourcen f\u00fcr Ermittlungen im Bereich der Hassrede eingesetzt und die Menschenrechtsbildung ihrer Mitarbeiter intensiviert. Im Herbst 2014 fand ein interministerieller Gipfel zur Bek\u00e4mpfung von Hassrede statt, und die Regierung hat mehrere Kampagnen f\u00fcr eine ausgewogene Debatte \u00fcber Migration und Ausl\u00e4nder durchgef\u00fchrt. In Umsetzung einer ECRI-Empfehlung wurde der \u00f6sterreichische Presserat in 2010 wieder ins Leben gerufen. Einige Medien haben bei der Bek\u00e4mpfung von Hassrede eine wichtige Rolle gespielt, und Google hat Vorschriften \u00fcber das Entfernen von Hassrede im Internet erlassen.<\/p>\n<p>2010 wurde der allererste Nationale Aktionsplan f\u00fcr Integration verabschiedet. Um dessen Wirkung zu messen, haben die Beh\u00f6rden ein System mit 25 Integrationsindikatoren entwickelt. Die j\u00e4hrlichen Umfragen zur Einstellung der B\u00fcrger zum Thema Integration zeigen Verbesserungen. Der Expertenrat f\u00fcr Integration f\u00fchrt regelm\u00e4\u00dfig Evaluierungen durch und unterbreitet Verbesserungsvorschl\u00e4ge wie zum Beispiel zur St\u00e4rkung des Konzepts \u201eIntegration von Anfang an&#8220;. Ein kostenloses verpflichtendes Vorschuljahr wurde eingef\u00fchrt und Kinder mit Migrationshintergrund profitieren von einer Sprachf\u00f6rderung in den Kinderg\u00e4rten.<\/p>\n<p>2010 f\u00fchrte \u00d6sterreich auch das Rechtsinstitut der eingetragenen Partnerschaft f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare ein. Seither haben die Gerichte mehrere diskriminierende Bestimmungen aufgehoben und die Voraussetzungen f\u00fcr eine rechtliche Anerkennung des wahren Geschlechts von Transgender-Personen gesenkt. Die Wiener Antidiskriminierungsstelle f\u00fcr gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen ist mit der Aufgabe betraut, Diskriminierung zu eliminieren und ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem alle Menschen gleichberechtigt leben k\u00f6nnen. Die Lebensbedingungen f\u00fcr LGBT-Personen verbessern sich.<\/p>\n<p><strong>ECRI begr\u00fc\u00dft diese positiven Entwicklungen in \u00d6sterreich. Ungeachtet dieser Fortschritte geben einige Themenfelder Anlass zur Sorge.<\/strong><\/p>\n<p>\u00d6sterreich hat das Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert. Mehrere Strafrechtsnormen stellen lediglich nationalsozialistisch, nicht aber alle rassistisch motivierten Taten unter Strafe. Die hohe Zahl der Antidiskriminierungsgesetze und -institutionen unterminiert deren Wirksamkeit. Das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes enth\u00e4lt kein eindeutiges Verbot jeglicher Diskriminierung; auch sieht es keine Verpflichtung aller staatlichen Stellen zur F\u00f6rderung der Gleichbehandlung vor. Au\u00dferhalb des Bereichs der Besch\u00e4ftigung verbietet es lediglich die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist nicht vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngig. Sie verf\u00fcgt nicht \u00fcber die Befugnis, Rechtsbeistand zu leisten und Opfer in Gerichtsverfahren zu vertreten.<\/p>\n<p>In letzter Zeit ist die Antipathie gegen\u00fcber Migranten erheblich gestiegen. Mehrere politische Parteien und andere Organisationen kultivieren und verbreiten rassistisches, fremdenfeindliches und neonationalistisches Gedankengut. Hassreden insbesondere von Politikern wird nicht systematisch entgegengetreten. Eine neue Generation rechtsextremer Organisationen ist entstanden und andere durchlaufen eine Radikalisierung. 2013 wurden auf der Webseite der Polizei f\u00fcr die Meldung von Nazi-Aktivit\u00e4ten 1.900 Vorf\u00e4lle registriert. Es gab mehrere rassistische \u00dcbergriffe, die von Gruppen von T\u00e4tern begangen wurden.<\/p>\n<p>Bestimmte Medien ver\u00f6ffentlichen eindeutig rassistische Inhalte und respektieren die Entscheidungen des Presserats nicht; die Mitglieder schutzbed\u00fcrftiger Gruppen erhalten zu wenig Raum, um ihre Ansichten in den Medien darzulegen. Internetforen werden nicht systematisch daraufhin kontrolliert, dass sie keine Hassrede enthalten; solche Inhalte wurden auch auf den Internetseiten des Bundespr\u00e4sidenten und mehrerer Minister ver\u00f6ffentlicht. Es gibt keine offizielle Statistik \u00fcber homophobe und transphobe Vorf\u00e4lle; zahlreiche rassistische, homo- und transphobe Handlungen werden nicht zur Anzeige gebracht.<\/p>\n<p>Viele Personen, die aus Staaten au\u00dferhalb des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraumes (EWR) stammen, haben die Schule lediglich bis zum Ende der Schulpflicht besucht. Sie sind h\u00e4ufiger arbeitslos und von Armut betroffen als der Rest der Bev\u00f6lkerung. Die Schulen stellen nicht sicher, dass alle Kinder mit Migrationshintergrund angemessene Deutschkenntnisse erwerben. Das Islamgesetz von 2015 enth\u00e4lt mehrere kontroverse Einschr\u00e4nkungen der Religionsfreiheit, und im Asylbereich wird der Grundsatz der \u201eIntegration von Anfang an\u201c nicht angewendet. Die Dialogplattform f\u00fcr Roma, die 2012 eingerichtet wurde, verwendet nach wie vor einen erheblichen Teil ihrer Ressourcen auf die Bestandsaufnahme. Es gibt weiterhin ein erhebliches Ma\u00df an Racial Profiling und polizeilichem Fehlverhalten insbesondere gegen\u00fcber Schwarzen.<\/p>\n<p>Es gibt nur wenig offizielle statistische Daten und Forschung zu LGBT-Personen, die ein vergleichsweise hohes Ma\u00df an Diskriminierung erleben. Junge LGBT-Personen werden Opfer von Mobbing und erhalten w\u00e4hrend ihres Coming-Out nicht ausreichend Unterst\u00fctzung. Auf Bundesebene gibt es keine ganzheitliche Herangehensweise an LGBT-Angelegenheiten. Die \u00f6ffentliche Hand hat keine gesetzlichen Regelungen f\u00fcr spezifische Transgender-Themen geschaffen. Nicht alle ungerechtfertigten Unterschiede in der rechtlichen Behandlung verheirateter und eingetragener gleichgeschlechtlicher Paare wurden abgeschafft.<\/p>\n<p><strong>In diesem Bericht fordert ECRI die Beh\u00f6rden auf, in einigen Bereichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. In diesem Kontext spricht sie eine Reihe von Empfehlungen aus, u.a. die nachstehenden.<\/strong><\/p>\n<p>\u00d6sterreich sollte das Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention ratifizieren. Die Beh\u00f6rden sollten das Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht in Einklang mit den Standards von ECRI bringen und das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t ratifizieren.* Die zahlreichen Antidiskriminierungsgesetze und \u00ad\u2011institutionen sollten zusammengelegt werden, um den Schutz der Diskriminierungsopfer zu verbessern.[*] Die Gleichbehandlungsanwaltschaft sollte vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngig sein und die Befugnis erhalten, Opfer vor Gericht zu vertreten.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden sollten ein IT-basiertes System f\u00fcr die Registrierung und Verfolgung rassistischer, homo- und transphober Vorf\u00e4lle einrichten. Die vorhandenen gesetzlichen Normen sollten strikter anwenden werden, um die Aktivit\u00e4ten von Organisationen einzud\u00e4mmen, die rassistische Ideologien propagieren. Insbesondere w\u00e4hrend Wahlk\u00e4mpfen sollte Hassrede systematisch bek\u00e4mpft und verurteilt werden. Die Beh\u00f6rden sollten die Medien dazu aufrufen, ihre Selbstregulierung zu st\u00e4rken und den Angeh\u00f6rigen schutzbed\u00fcrftiger Gruppen mehr Raum zu geben, um ihre Ansichten zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>Die Schulverwaltung, aber auch die Arbeitsverwaltung, Gesundheitsbeh\u00f6rden und andere staatliche Stellen sollten Kernelemente der Integrationspolitik \u00fcbernehmen. Der Grundsatz der \u201eIntegration von Anfang an\u201c sollte auch auf den Asylbereich angewendet werden. Die Beh\u00f6rden sollten sicherstellen, dass sich jede Einschr\u00e4nkung und unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf das Praktizieren des Islams im Rahmen der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte h\u00e4lt. Die Umsetzung der Roma-Strategie sollten sie beschleunigen. Die Volksanwaltschaft sollte Hinweise auf Fehlverhalten seitens der Polizei untersuchen.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden sollten auf Bundesebene eine Stelle damit beauftragen, einen Aktionsplan f\u00fcr LGBT-Personen zu entwickeln. Sie sollten Forschung und Datenerhebung zu den Lebensbedingungen von LGBT-Personen initiieren, gesetzliche Regelungen f\u00fcr Transgender-Angelegenheiten schaffen und erneut pr\u00fcfen, ob alle verbleibenden Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen f\u00fcr verheiratete und eingetragene gleichgeschlechtliche Paare gerechtfertigt sind. Schlie\u00dflich sollten sie f\u00fcr die notwendige Unterst\u00fctzung und den Schutz jugendlicher LGBT-Personen sorgen.<\/p>\n<p><strong>ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p><strong>Finding and Recommendations<\/strong><\/p>\n<p><strong>I. Allgemeine Themen<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Gesetzgebung gegen Rassismus[2] und Rassendiskriminierung<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK)<\/strong><\/p>\n<p>1. \u00d6sterreich hat das Protokoll Nr. 12 zur EMRK, das am 4. November 2000 angenommen wurde, zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Wie bei den vorausgegangenen Pr\u00fcfungsrunden gaben die Beh\u00f6rden an, sie beabsichtigten keine Ratifizierung des Protokolls, um nicht zur Arbeitsbelastung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte beizutragen. Au\u00dferdem h\u00e4tten sie vor einer Ratifizierung gerne eine Kl\u00e4rung des Anwendungsbereichs des Protokolls.<\/p>\n<p>2. ECRI ist der Meinung, der beste Weg, um eine Mehrbelastung des EGMR zu verhindern, sei sicherzustellen, dass es auf nationaler Ebene keine Verletzungen des Rechts auf Gleichbehandlung gibt. Im Hinblick auf den Anwendungsbereich von Protokoll Nr. 12 hat der Gerichtshof wiederholt erkl\u00e4rt, er sehe keinen Grund, im Kontext von Artikel 1 von Protokoll Nr. 12 von seiner etablierten Auslegung des Gedankens der Diskriminierung abzuweichen.[3]<\/p>\n<p>3. ECRI wiederholt ihre Empfehlung an die Beh\u00f6rden, das Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Strafrecht<\/strong><\/p>\n<p>4. ECRI hat bereits bei vier Anl\u00e4ssen \u00fcberpr\u00fcft, ob die \u00f6sterreichische Gesetzgebung in Einklang steht mit ihrer Allgemeine Politikempfehlung Nr. 7 \u00fcber die nationale Gesetzgebung gegen Rassismus und Rassendiskriminierung. Aus diesem Grund wird sie sich in diesem f\u00fcnften Bericht nur mit den weiterhin bestehenden M\u00e4ngeln befassen.<\/p>\n<p>5. ECRI begr\u00fc\u00dft die \u00c4nderungen, die an \u00a7 283 des Strafgesetzbuchs (StGB) \u00fcber Anstiftung zu Gewalt und Hass vorgenommen wurden. Wohingegen bis 2011 \u00a7 283 StGB lediglich Handlungen unter Strafe stellte, die die \u00f6ffentliche Ordnung st\u00f6ren konnten, stellt nun \u00a7 283 StGB auch die Anstiftung zu Hass unter Strafe, die einer breiten \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich ist (einschlie\u00dflich Hassrede im Internet). ECRI stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Beh\u00f6rden beabsichtigen, die Anzahl der Personen, die eine \u201ebreite \u00d6ffentlichkeit&#8220; ausmacht, f\u00fcr die Zwecke dieser Bestimmung von 150 auf 10-30 zu senken, da Hassrede auch bei kleineren Zusammenk\u00fcnften rassistischer Organisationen bek\u00e4mpft werden muss.[4] Des Weiteren wurde der Grund der sexuellen Orientierung in \u00a7 283 StGB aufgenommen. Diese Bestimmung befindet sich jedoch nicht in v\u00f6lligem Einklang mit \u00a7 18a der Allgemeinen Politikempfehlung, da sie es nicht unter Strafe stellt, zur Diskriminierung oder zum Hass gegen eine bestimmte Person anzustiften.[5]<\/p>\n<p>6. Im Hinblick auf rassistische Beleidigungen enth\u00e4lt \u00a7 283.2 StGB die zus\u00e4tzliche Anforderung, dass die Menschenw\u00fcrde der beleidigten Gruppe verletzt worden sein muss. Ungeachtet der eindeutigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs[6] zitieren einige Staatsanw\u00e4lte und Gerichte immer noch alte Entscheidungen und Rechtsmeinungen, gem\u00e4\u00df derer es erforderlich w\u00e4re, dass der T\u00e4ter der Zielgruppe das Recht auf Leben abspricht.[7] Da dies nicht in Einklang steht mit Ziffer 18b der Empfehlung Nr. 7 und Ziffer 40 des Begr\u00fcndungstextes, vertritt ECRI die Meinung, dass diese Anforderung abgeschafft werden sollte.<\/p>\n<p>7. Das Strafgesetzbuch stellt rassistische Drohungen nicht explizit unter Strafe (\u00a7 18c von GPR Nr. 7).[8] \u00a7\u00a7 3a bis g des Verbotsgesetzes von 1947 (VbtG) und \u00a7 III.1.4. des Einf\u00fchrungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) bestrafen die Verbreitung der nationalsozialistischen Ideologie; sie stellen jedoch nicht die \u00f6ffentliche Meinungs\u00e4u\u00dferung anderer Ideologien mit rassistischem Ziel unter Strafe, die eine \u00dcberlegenheit einer Gruppierung von Personen behaupten oder eine Personengruppe herabsetzen oder verunglimpfen (Ziffer 18d von Empfehlung Nr. 7). \u00a7 3h VbtG deckt lediglich Ziffer 18e der Empfehlung Nr. 7 ab, da er nur das \u00f6ffentliche Leugnen des nationalsozialistischen Holocausts und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe stellt.[9] ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass die Beh\u00f6rden erw\u00e4gen, wie ECRI dies in ihrem 4. Pr\u00fcfbericht empfohlen hat, das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t zu ratifizieren und das \u00f6sterreichische Strafrecht an Artikel 6 des \u00dcbereinkommens \u00fcber den Straftatbestand der Leugnung von Genoziden und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ohne Einschr\u00e4nkung auf eine bestimmte Ideologie anzugleichen. ECRI erinnert daran, dass Ziffer 18e der Empfehlung Nr. 7 auch Kriegsverbrechen abdeckt; dieses Element sollte bei einer zuk\u00fcnftigen \u00dcberarbeitung des Strafrechts ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>8. \u00a7 III.1.4 EGVG \u00fcber die Verbreitung der nationalsozialistischen Ideologie, \u00a7\u00a7 1 bis 4 Abzeichengesetz \u00fcber die Verwendung von Uniformen und Symbolen verbotener Organisationen und \u00a7 283 StGB decken nur einen Teil von Ziffer 18f der Empfehlung Nr. 7 ab; dieser Abschnitt empfiehlt, nicht nur die \u00f6ffentliche Verbreitung oder den Vertrieb, sondern auch die Produktion oder Lagerung jeglicher (und nicht nur nationalsozialistischer) schriftlicher, bildlicher oder anderer Materialien, die rassistische \u00c4u\u00dferungen enthalten, unter Strafe zu stellen. \u00a7 3a VbtG stellt die Gr\u00fcndung oder Unterst\u00fctzung von Neonazi-Organisationen unter Strafe. \u00a7 278 StGB stellt die Teilnahme an einer kriminellen Organisation unter Strafe. Dies deckt nur einen Teil von Ziffer 18g der Empfehlung Nr.7 ab, da nicht alle rassistischen Organisationen abgedeckt sind.<\/p>\n<p>9. \u00a7 302.1 StGB bestraft Staatsbeamte, die ohne einen expliziten Bezug auf Rassismus ihre Befugnis missbrauchen; die \u00a7\u00a7 24 und 37 Gleichbehandlungsgesetz (GIBG) bestrafen diskriminierende Stellen- und Wohnungsanzeigen und \u00a7 III.1.3 EGVG bestraft die Verweigerung des Zugangs zu \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen und Diensten aufgrund rassistischer Motive. Es steht jedoch nicht jede Diskriminierung in der Aus\u00fcbung der eigenen &#8211; privaten &#8211; Besch\u00e4ftigung unter Strafe (Ziffer 18h der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 7).<\/p>\n<p>10. Nur die strafrechtlichen Bestimmungen, nicht aber die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen \u00fcber diskriminierende Stellen- und Wohnungsanzeigen sehen abschreckende Sanktionen vor. Letztere bieten nur eine Ermahnung f\u00fcr Erstt\u00e4ter und ein Bu\u00dfgeld von bis zu 360 Euro f\u00fcr Wiederholungst\u00e4ter.[10] ECRI ist des Weiteren der Meinung, die Beh\u00f6rden sollten die Bestimmungen \u00fcber nationalsozialistisch motivierte Straftaten &#8211; insbesondere VbtG, Abzeichengesetz und das EGVG &#8211; auf alle Formen rassistisch motivierter Handlungen ausweiten.<\/p>\n<p>11. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, das Strafrecht in der in den vorstehenden Abs\u00e4tzen aufgef\u00fchrten Weise in \u00dcbereinstimmung mit ECRIs Allgemeiner Politikempfehlung Nr. 7 zu bringen; insbesondere sollten sie (i) die Bestimmungen \u00fcber nationalsozialistisch motivierte Straftaten auf alle rassistisch motivierten Handlungen ausweiten, (ii) die L\u00fccken im Schutz vor Verhetzung zu Hass und Diskriminierung und \u00f6ffentlichen rassistischen Beleidigungen und Verleumdungen schlie\u00dfen, (iii) die aus rassistischen Gr\u00fcnden begangene \u00f6ffentliche Leugnung, Trivialisierung, Rechtfertigung oder Billigung von Kriegsverbrechen unter Strafe stellen (iv) die Herstellung und Lagerung aller bildlichen oder anderweitigen Materialien unter Strafe stellen, die rassistische \u00c4u\u00dferungen enthalten, (v) jede Diskriminierung in Aus\u00fcbung einer beruflichen T\u00e4tigkeit unter Strafe stellen, und (vi) abschreckende Sanktionen f\u00fcr diskriminierende Stellen- und Wohnungsanzeigen vorsehen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Zivil- und Verwaltungsrecht<\/strong><\/p>\n<p>12. ECRI hat in ihrem 4. Bericht eine wesentliche Verbesserung im Bereich des Zivil- und Verwaltungsrechts zur Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung festgestellt. Gleichzeitig verlieh sie ihrer Sorge Ausdruck, dass die hohe Zahl von Antidiskriminierungsgesetzen deren Wirksamkeit unterminiere. Dieses fragmentierte rechtliche und institutionelle Umfeld ist auf die Zust\u00e4ndigkeitsverteilung zwischen Bund und Bundesl\u00e4ndern zur\u00fcckzuf\u00fchren: der Bund ist f\u00fcr das Zivilrecht, das staatliche Schulwesen, das Beamtentum auf Bundesebene, Land- und Forstwirtschaft zust\u00e4ndig; alle anderen Angelegenheiten liegen bei den Bundesl\u00e4ndern.[11] ECRI erhielt keine exakte Zahl der Antidiskriminierungsgesetze und -gremien; es gibt 35-60 Gesetze und ca. 50 Institutionen.[12] Die Zivilgesellschaft und unabh\u00e4ngige Gremien haben ECRI informiert, dass in Folge viele Opfer von Diskriminierung nicht wissen, an welches Gremium sie sich wenden k\u00f6nnen, um Hilfe zu erhalten. Der Schultyp w\u00fcrde z. B. bestimmen, ob ein Gremium des Bundes oder des Bundeslandes zust\u00e4ndig ist. Dar\u00fcber hinaus verfolgen viele Opfer ihre Suche nach Hilfe nicht, wenn sie von einer nicht zust\u00e4ndigen Stelle an eine andere verwiesen werden. Viele Opfer, die au\u00dferhalb von Wien leben, trauen sich nicht, sich mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien per Telefon oder E-Mail in Kontakt zu setzen, da sie die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen. Da die Gleichbehandlungsanwaltschaft vor Ort keine Mitarbeiter hat, die sich mit Rassismus befassen, erh\u00e4lt sie au\u00dferhalb von Wien nur wenige Beschwerden.<\/p>\n<p>13. ECRI begr\u00fc\u00dft das wachsende Bewusstsein f\u00fcr diese M\u00e4ngel.[13] Da sie sich durchaus der Schwierigkeiten bewusst ist, diesen rechtlichen und institutionellen Rahmen in einem f\u00f6deralen Staat abzustimmen, ruft sie die Beh\u00f6rden auf, alle verf\u00fcgbaren M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine Vereinfachung und Verbesserung zu pr\u00fcfen. Dies kann das Zusammenlegen von Gesetzen und Institutionen auf Bundesebene und in jedem der Bundesl\u00e4nder; den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung unter \u00a7 15a Bundesverfassungsgesetz zwischen Bund und L\u00e4ndern im Bereich der Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung; eine Angleichung in der Unterteilung der Besch\u00e4ftigung im Bereich Diskriminierung in \u00a7 10 ff B-VG[14]; eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Gremien; eine bessere Aufkl\u00e4rung bez\u00fcglich ihrer Zust\u00e4ndigkeiten und die Ernennung eines regionalen Beauftragten f\u00fcr die Gleichbehandlungsanwaltschaft einschlie\u00dfen. Auf institutioneller Ebene sollte der Mehrwert der einzelnen Gremien gepr\u00fcft werden. Ziel sollte es sein, die Hilfe f\u00fcr Diskriminierungsopfer zu optimieren und zu vereinfachen und die wenigen Mitarbeiter zu b\u00fcndeln, die momentan auf verschiedene Institutionen aufgeteilt sind.[15] Alle diese Fragen k\u00f6nnten im Rahmen des laufenden Entwurfsprozesses f\u00fcr den ersten \u00f6sterreichischen Aktionsplan f\u00fcr Menschenrechte behandelt werden. Ein Schritt in die richtige Richtung wurde bereits vom Bundesministerium f\u00fcr Europa, Integration und \u00c4u\u00dferes, der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Zivilgesellschaft gemacht, die im Februar 2015 eine \u201eTelefon-Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz&#8220; eingerichtet haben.[16]<\/p>\n<p>14. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die verschiedenen Antidiskriminierungsgesetze und -institutionen des Bundes und der L\u00e4nder zusammenzulegen, um den Schutz der Opfer von Rassismus und Diskriminierung zu verbessern.<\/p>\n<p>15. Im Folgenden konzentriert sich die ECRI auf die verbleibenden M\u00e4ngel in der Bundesgesetzgebung. Laut Ziffer 4 und 7 der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 7 sollte das Recht Rassendiskriminierung wegen aller in Ziffer 1 der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 7 aufgef\u00fchrten Gr\u00fcnde definieren und verbieten. Wie im letzten Bericht von ECRI ausgewiesen, bezieht sich das Gleichbehandlungsgesetz nur auf die Gr\u00fcnde Geschlecht, \u201eethnische Zugeh\u00f6rigkeit&#8220;, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung. Aus den \u00a7\u00a7 17.4, 31.4 und 43.3 GIBG kann indirekt abgeleitet werden, dass auch eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangeh\u00f6rigkeit verboten ist. Die Gr\u00fcnde \u201eRasse&#8220;, Hautfarbe, Sprache und Geschlechtsidentit\u00e4t fehlen.[17] Dar\u00fcber hinaus ist au\u00dferhalb des Bereichs Besch\u00e4ftigung das Diskriminierungsverbot auf zwei Gr\u00fcnde beschr\u00e4nkt: Geschlecht und ethnische Zugeh\u00f6rigkeit (\u00a7 30 GIBG). ECRI begr\u00fc\u00dft die Ank\u00fcndigung einer neuen Gesetzesvorlage, die eine Ausweitung dieses Schutzes zum Ziel hat.[18]<\/p>\n<p>16. Laut Ziffer 7 der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 7 sollte das Diskriminierungsverbot Anwendung auf alle \u00f6ffentlichen und privaten Bereiche finden. Ein allgemeines Diskriminierungsverbot im \u00f6ffentlichen Sektor kann aus den \u00a7\u00a7 7.1 und 18.1 B-VG, \u00a7 1 Bundesgesetz \u00fcber die Umsetzung des Internationalen \u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und Artikel 14 EMRK, der verfassungsrechtlichen Status genie\u00dft, abgeleitet werden.[19] Das GlBG findet jedoch nur auf bestimmte \u00f6ffentliche Bereiche Anwendung, u.a. die soziale Absicherung und die Bildung (\u00a7 30.2); au\u00dferdem wird nicht der gesamte Privatbereich abgedeckt (\u00a7\u00a7 17ff). In Folge profitieren nicht alle Diskriminierungsopfer z. B. von einer Sonderregelung, die die Beweislast erleichtert, wie z. B. die in den \u00a7\u00a7 26.12 und 38.3 GlBG.<\/p>\n<p>17. ECRI ist der Meinung, dass ein klares Verbot jeglicher Diskriminierung im \u00f6ffentlichen und Privatsektor wegen aller Gr\u00fcnde, die in Ziffer 1a der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 7 aufgef\u00fchrt sind, in das GlBG aufgenommen werden sollte.[20] Au\u00dferdem sollte das Recht den staatlichen Beh\u00f6rden die Pflicht auferlegen, positiv die Gleichbehandlung zu f\u00f6rdern, wenn sie ihre Funktionen wahrnehmen (Ziffer 8 der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 7).<\/p>\n<p>18. Segregation, die angek\u00fcndigte Absicht der Diskriminierung und die Unterst\u00fctzung einer Person, andere zu diskriminieren, werden in den \u00a7\u00a7 19 und 32 GlBG nicht verboten (Ziffer 6 der Empfehlung Nr. 7). Die \u00a7\u00a7 28 und 40 GIBG sehen vor, dass Unternehmen nur dann Subventionen erhalten d\u00fcrfen, wenn sie das Diskriminierungsverbot einhalten. Laut \u00a7\u00a7 84, 87, 68 und 19 Bundesvergabegesetz[21] m\u00fcssen alle, die Auftr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen Hand erhalten sollen, die Arbeits- und Sozialgesetze erf\u00fcllen, einschlie\u00dflich des Diskriminierungsverbots, das Teil der ADL und der ILO Konvention Nr. 111 ist. Es gibt jedoch keine Regelung hinsichtlich der Anforderung an die Vertragsnehmer, positiv die Gleichbehandlung zu f\u00f6rdern (Ziffer 9 der Empfehlung Nr. 7).[22]<\/p>\n<p>19. Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Diskriminierung k\u00f6nnen weder bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft noch der Gleichbehandlungskommission geltend gemacht werden, sondern nur bei ordentlichen Gerichten.[23] Diskriminierungsopfer m\u00fcssen die vollen Kosten dieser Gerichtsverfahren tragen; nur eine NRO, der Klagsverband, hat das Recht, in Gerichtsf\u00e4lle einzugreifen.[24] Dar\u00fcber hinaus sind die von den Gerichten zugesprochenen Entsch\u00e4digungssummen gering; in mehreren F\u00e4llen wurden sie im Berufungsverfahren weiter gesenkt; am Ende des Tages beliefen sie sich auf gerade mal einige hundert Euro.[25] In Folge ist die Durchsetzung des GIBG unzureichend und es gibt keine ausreichende Rechtsprechung.[26] ECRI ist der Meinung, dass dieses Gesetz nicht in Einklang steht mit den Ziffern 10 und 12 ihrer Empfehlung Nr. 7, insbesondere im Hinblick auf die Entsch\u00e4digung sowohl f\u00fcr materielle als auch immaterielle Sch\u00e4den, da den Diskriminierungsopfern keine leicht zug\u00e4ngliche Methode zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verf\u00fcgung steht. Dar\u00fcber hinaus bietet das bestehende System keine wirksamen, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen und abschreckenden Sanktionen. ECRI begr\u00fc\u00dft aus diesem Grund die Tatsache, dass das Regierungsprogramm 2013 die Verpflichtung enth\u00e4lt, die Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung zu evaluieren und dass die \u00f6sterreichische Volksanwaltschaft Verbesserungsvorschl\u00e4ge vorgelegt hat.[27]<\/p>\n<p>20. Die Vorschriften \u00fcber die Beweislast bei Diskriminierungsf\u00e4llen erf\u00fcllt nicht Ziffer 11 der Empfehlung Nr. 7. Wenn das Opfer belegt, dass es eine Diskriminierung gegeben haben k\u00f6nnte, muss die Gegenpartei gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 26.12 und 38.3 GlBG lediglich beweisen, dass ein anderes Motiv als Diskriminierung wahrscheinlicher den Ausschlag gegeben hat. In diesen F\u00e4llen erkl\u00e4rt die Empfehlung jedoch, es der Gegenpartei aufzuerlegen, vollst\u00e4ndig zu beweisen, dass es keine Diskriminierung gegeben hat.[28]<\/p>\n<p>21. Es gibt keine allgemeine Vorschrift, die eine Aussetzung der \u00f6ffentlichen Finanzierung von Organisationen vorsieht, die Rassismus bef\u00fcrworten (Ziffer 16 der Empfehlung Nr. 7). Subventionen m\u00fcssen jedoch zur\u00fcckgezahlt werden, wenn die Bedingungen, unter denen sie gew\u00e4hrt wurden, nicht erf\u00fcllt werden. Dar\u00fcber hinaus sind seit 2014 die Printmedien und ihre Verlage verpflichtet, \u00f6ffentliche Gelder zu erstatten, wenn sie wegen \u00a7 283 StGB oder dem Verbotsgesetz verurteilt wurden. Seit 2010 gilt das gleiche f\u00fcr politische Parteien und deren Bildungseinrichtungen; sie sind verpflichtet, \u00f6ffentliche Gelder zu erstatten, wenn diese in unrechtm\u00e4\u00dfiger Weise ausgegeben wurden.[29] \u00a7 29.1 Vereinsgesetz sieht vor, dass ein Verein aufgel\u00f6st werden kann, wenn die Bedingungen von Artikel 11.2 EMRK nicht erf\u00fcllt sind und wenn der Verein gegen das Strafrecht versto\u00dfen hat.[30] Dies stimmt nicht v\u00f6llig mit Ziffer 17 der Empfehlung Nr. 7 \u00fcberein, laut der das Recht die M\u00f6glichkeit der Aufl\u00f6sung aller Organisationen vorsehen sollte, die sich f\u00fcr Rassismus einsetzen, selbst wenn sie nicht strafrechtlich auff\u00e4llig geworden sind.<\/p>\n<p>22. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die Antidiskriminierungsgesetze in der in den vorstehenden Abs\u00e4tzen aufgef\u00fchrten Weise in \u00dcbereinstimmung mit der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 7 zu bringen; insbesondere sollten die Bundesbeh\u00f6rden (i) in das Gleichbehandlungsgesetz ein allgemeines Diskriminierungsverbot f\u00fcr den \u00f6ffentlichen und privaten Sektor und alle Diskriminierungsgr\u00fcnde, einschlie\u00dflich Staatsangeh\u00f6rigkeit, aufnehmen,<br \/>\n(ii) sicherstellen, dass die Opfer ihre Rechte auf einfache Weise durchsetzen k\u00f6nnen, (iii) sicherstellen, dass die Opfer eine angemessene Entsch\u00e4digung erhalten, (iv) die Vorschriften \u00fcber die Beweislast verst\u00e4rken und (v) die M\u00f6glichkeit vorsehen, alle rassistischen Organisationen aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Nationale Fachstellen<\/strong> [31]<\/p>\n<p>23. Wie in Ziffer 34 ff. des 4.Berichts von ECRI beschrieben, wurde 2004 die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingerichtet und das Mandat der Gleichbehandlungskommission erweitert. Zwei der drei Abteilungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft befassen sich mit den Gr\u00fcnden, die unter das Mandat von ECRI fallen: Diskriminierung in der Besch\u00e4ftigung im Privatsektor aufgrund von ethnischer Zugeh\u00f6rigkeit, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung; und die Diskriminierung in anderen Bereichen aufgrund von Geschlecht und ethnischer Zugeh\u00f6rigkeit. Die zweite und dritte Kammer der Gleichbehandlungskommission decken die gleichen Bereiche wie die zwei eben beschriebenen Abteilungen ab.<\/p>\n<p>24. Das Bundesgesetz \u00fcber die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft geben diesen Gremien die meisten der Funktionen und Zust\u00e4ndigkeiten, die im Grundsatz 3 der Empfehlung Nr. 2 \u00fcber Fachorgane zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Fremdenhass, Antisemitismus und Intoleranz auf nationaler Ebene enthalten sind.[32] Gem\u00e4\u00df \u00a7 5.1 GBK\/GAW-Gesetz kann die Gleichbehandlungsanwaltschaft Diskriminierungsopfer beraten und unterst\u00fctzen. Opfer und die Gleichbehandlungsanwaltschaft k\u00f6nnen Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission einleiten. Die Hauptaufgabe der Gleichbehandlungskommission lautet, Stellungnahmen herauszugeben und \u00fcber Einzelbeschwerden zu entscheiden. Die Gleichbehandlungskommission kann jedoch nur entscheiden, ob eine Diskriminierung stattgefunden hat oder nicht; sie ist nicht befugt, eine Entsch\u00e4digung zuzusprechen oder Sanktionen zu verh\u00e4ngen.[33] Aus diesem Grund m\u00fcssen die Opfer Verfahren vor einem zust\u00e4ndigen Gericht einleiten, wenn sie eine Entsch\u00e4digung wollen. Unter diesen Umst\u00e4nden bezweifelt die ECRI den Wert des Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission. Gleichzeitig hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht das Recht, rechtlich zu beraten oder die Opfer bei Gerichtsverfahren zu vertreten (Grundsatz 3 d und e der Empfehlung Nr. 2; Ziffer 51 des Begr\u00fcndungstextes zur Empfehlung Nr. 7). Dies tr\u00e4gt zur geringen Zahl der Gerichtsf\u00e4lle und -entscheidungen bei. ECRI ist der Meinung, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft die Befugnis erhalten sollte, den Opfern bei Gericht und bei anderen Institutionen zur Seite zu stehen. Dies w\u00fcrde de facto zu einer Straffung des Systems f\u00fchren.<\/p>\n<p>25. ECRI stellte in ihren Schlussfolgerungen 2012 \u00fcber die Umsetzung der Empfehlungen zur Zwischenpr\u00fcfung f\u00fcr \u00d6sterreich fest, dass die erste Empfehlung zur Festlegung der Unabh\u00e4ngigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt wurde. Die Situation ist unver\u00e4ndert; die Mitglieder der Gleichbehandlungsanwaltschaft werden immer noch vom Bundeskanzler ernannt (\u00a7 3.4 GBK\/GAW-Gesetz) und ihr Amt ist Teil des Bundeskanzleramts.[34] In \u00e4hnlicher Weise werden die Vorsitzenden der Kammern der Gleichbehandlungskommission durch den Bundeskanzler ernannt, und die Gleichbehandlungskommission ist Teil des Bundesministeriums f\u00fcr Bildung und Frauen.[35] Es ist die Regierung und nicht die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Gleichbehandlungskommission, die dem Parlament Bericht erstattet (\u00a7 24 GBK\/GAW-Gesetz kontr\u00e4r zu Grundsatz 5.3 der Empfehlung Nr. 2). ECRI nimmt den Standpunkt der Beh\u00f6rden zur Kenntnis, dass die N\u00e4he der Gleichbehandlungsanwaltschaft zur Verwaltung von Vorteil sein kann, wenn sie gemeinsam an einer Verbesserung arbeiten. Sie ist jedoch der Meinung, dass eine Gleichstellungsbeh\u00f6rde ohne Eingriff durch andere staatliche Stellen arbeiten sollte (Grundsatz 5.2 der Empfehlung Nr. 2). besonders wenn sie f\u00fcr Diskriminierungsf\u00e4lle in Bereichen wie z. B. Bildung und Sozialdienste zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>26. ECRI empfiehlt erneut, der Gleichbehandlungsanwaltschaft die Befugnis zu verleihen, Diskriminierungsopfer in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zu vertreten. Laut Grundsatz 5 der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 2 zu Fachorganen zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus sollten die Gleichbehandlungsanw\u00e4lte und die Gleichbehandlungskommissionen auf organisatorischer Ebene vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngig sein und frei von Eingriffen anderer staatlicher Beh\u00f6rden arbeiten.<\/p>\n<p>27. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass seit der \u00c4nderung von \u00a7 148a B-VG dieser explizit vorsieht, dass die \u00f6sterreichische Volksanwaltschaft Beschwerden \u00fcber Menschenrechtsverletzungen seitens der \u00f6ffentlichen Verwaltung untersuchen kann.[36] In ihrem Jahresbericht 2012 erkl\u00e4rte die Volksanwaltschaft, dass ihr viele F\u00e4lle von Diskriminierung in der \u00f6ffentlichen Verwaltung bekannt wurden.[37] Allerdings k\u00f6nnen sich die Opfer erst an die Volksanwaltschaft wenden, wenn ihnen keine anderen Rechtsbehelfe zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>28. ECRI empfiehlt den \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden zu erw\u00e4gen, die Einschr\u00e4nkung aufzuheben, dass Diskriminierungsopfer erst dann eine Beschwerde bei der \u00d6sterreichischen Volksanwaltschaft einlegen k\u00f6nnen, wenn ihnen kein anderer Rechtsbehelf zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p><strong>2. Hassrede<\/strong> [38]<\/p>\n<p><strong>&#8211; Ausma\u00df des Ph\u00e4nomens<\/strong><\/p>\n<p>29. In Bezug auf Hassrede im Allgemeinen bezieht sich die \u00f6sterreichische Polizei auf die Statistik im Bericht zum Verfassungsschutz. 2013 wurden 574 Taten aus vorurteilsbedingten Motiven begangen (2012: 519). 10,6% davon wurden als rassistisch und fremdenfeindlich (2012: 11,4%), 6,5% als antisemitisch (2012: 5,2%), 2,1% als islamophob (2012: 0,8%)[39] und 64,6% als rechtsextremistisch (2012: 56,4%) eingestuft. Von diesen wurden in 152 F\u00e4llen Anklage erhoben wegen Anstiftung zum Hass gem\u00e4\u00df \u00a7 283 StGB (2012: 83).[40] Die Staatsanwaltschaften haben ECRI informiert, dass 2013 162 (2012: 117) bekannte Personen wegen \u00a7 283 StGB verfolgt wurden; 77 (2012: 51) F\u00e4lle betrafen unbekannte Personen. Es gab 13 rechtsg\u00fcltige Verurteilungen (2012: 15). ECRI stellt fest, dass es keine offizielle Statistik f\u00fcr homo- und transphobe Straftaten gibt. Dar\u00fcber hinaus haben die Beh\u00f6rden ECRI informiert, dass sie keine Sch\u00e4tzung nicht gemeldeter F\u00e4lle nennen k\u00f6nnen; sie sind im Begriff, ihre Statistik zu \u00fcberarbeiten, wie im 4. Bericht von ECRI empfohlen.<\/p>\n<p>30. Experten und die Zivilgesellschaft sind der Meinung, dass Hassrede allgemein unvollkommen erfasst wird.[41] In einer neuen Studie \u00fcber die Lebenssituation von Schwarzen in vier \u00f6sterreichischen St\u00e4dten gaben 52% der 717 Befragten an, sie seien in den letzten 12 Monaten aufgrund ihrer Hautfarbe oder ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit beleidigt oder bel\u00e4stigt worden.[42] Laut der LGBT-Umfrage 2012 der Agentur der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr Grundrechte (FRA) wurden nahezu alle LGBT-Personen in den letzten 12 Monaten bel\u00e4stigt; 93% meldeten diese Zwischenf\u00e4lle nicht.[43] 29% der \u00f6sterreichischen LGBT-Personen sind der Meinung, dass eine beleidigende Sprache \u00fcber LGBT-Personen bei Politikern recht oder sehr verbreitet sei. Roma, Juden, Muslime und Asylsuchende sind ebenfalls Ziele von Hassrede.[44] Eine Studie aus dem Jahr 2011 \u00fcber Ablehnung gegen\u00fcber Migranten zeigt, dass die \u00f6sterreichischen Zahlen sich im letzten Jahrzehnt erheblich verschlechtert haben; \u00d6sterreich schnitt unter den 16 europ\u00e4ischen Staaten, die abgedeckt wurden, am schlechtesten ab.[45]<\/p>\n<p>31. ECRI ist der Meinung, dass die Beh\u00f6rden die volle Bandbreite der elektronischen Datenverarbeitung nutzen sollten, wenn sie ein neues System f\u00fcr die Protokollierung hassmotivierter Straftaten einrichten. Insbesondere sollten die Polizei und die Staatsanwaltschaften eine weit gefasste Definition rassistischer, homo- und transphober Zwischenf\u00e4lle annehmen und ein Instrument einrichten, mit dem man automatisch nach Schl\u00fcsselw\u00f6rtern in ihren Akten suchen kann und mit dessen Hilfe man F\u00e4lle aufsp\u00fcren kann, die ggf. durch Rassismus, Homo- oder Transphobie motiviert waren. Sie sollten des Weiteren sicherstellen, dass die Daten mittels verschiedener Kriterien unterteilt werden k\u00f6nnen, z. B. nach der Gruppe, zu der die Opfer geh\u00f6ren und den Strafrechtsparagrafen, unter dem die Straftat verfolgt wurde. Sie sollten schlie\u00dflich sicherstellen, dass alle F\u00e4lle mit Beweisen f\u00fcr ein vorurteilsbasiertes Motiv korrekt als Hassverbrechen eingetragen werden; eine Methode, um dies zu erreichen, w\u00e4re ein spezielles Training.<\/p>\n<p>32. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, ein IT-basiertes System zu schaffen, um rassistische, homo- und transphobe Vorf\u00e4lle und die Anzahl der F\u00e4lle zu registrieren und zu verfolgen, in denen die Staatsanwaltschaft mit solchen Vorf\u00e4llen befasst wurde und diese letztendlich als rassistische, homo- und transphobe Straftaten eingestuft hat (Ziffer 12 der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 11 zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der Polizeiarbeit).<\/p>\n<p>33. In ihrem vierten Bericht wiederholt die ECRI ihre Forderung nach ad hoc-Ma\u00dfnahmen, um die Verwendung eines zum Rassenhass anstachelnden oder fremdenfeindlichen Diskurses durch politische Parteien oder deren Vertreter zu bek\u00e4mpfen. Seither wurden viele hassmotivierte \u00c4u\u00dferungen get\u00e4tigt, insbesondere bei Wahlk\u00e4mpfen, und tragen so zum allt\u00e4glichen Rassismus und Neofaschismus in \u00d6sterreich bei.[46] Die extreme Rechte \u2013 die FP\u00d6 (Freiheitliche Partei \u00d6sterreichs) und die BZ\u00d6 (B\u00fcndnis Zukunft \u00d6sterreich[47]) &#8211; ist gegen\u00fcber historischen ethnischen, religi\u00f6sen und sprachlichen Minderheiten, Migranten, Fl\u00fcchtlingen und Asylsuchenden offen feindselig.[48] In ihrem Handbuch f\u00fcr eine liberale Politik zitiert die FP\u00d6 Dokumente, die Migranten beschuldigen, Verbrechen und Arbeitslosigkeit zu verursachen, Krankheiten zu verbreiten und f\u00fcr steigende Immobilienpreise verantwortlich zu sein. Als L\u00f6sung wird eine \u201enegative Immigration&#8220; vorgeschlagen, i.e. die Abschiebung von Ausl\u00e4ndern in ihre Herkunftsl\u00e4nder. Im M\u00e4rz 2012 verwendete die FP\u00d6 Wahlplakate mit einer rassistischen Aussage[49], im Dezember 2012 gab ein Wiener Lokalpolitiker der FP\u00d6 und Polizeibeamter eine islamophobe Pressemitteilung heraus,[50] und 2014 verwendete ein FP\u00d6-Kandidat rassistische Begriffe im Europawahlkampf.[51] Auch einzelne Mitglieder der konservativen \u00d6sterreichischen Volkspartei geben ebenfalls der Versuchung nach und benutzen Hassrede.[52]<\/p>\n<p>34. Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz meldet, dass eine neue Generation extremistischer Organisationen entstanden ist, die rassistische Ansichten durch eine \u201ediplomatischere Propaganda\u201d verbreitet und das Ziel verfolgt, jungen Menschen in den Universit\u00e4ten und den Burschenschaften zu rekrutieren. So hat z. B. die IB\u00d6 (Identit\u00e4re Bewegung \u00d6sterreich) Kampagnen f\u00fcr die Aufrechterhaltung der \u00f6sterreichischen Identit\u00e4t durchgef\u00fchrt und erkl\u00e4rt, dass \u00d6sterreich vor Masseneinwanderung und \u201eIslamisierung&#8220; gesch\u00fctzt werden m\u00fcsse. Auch Musik wird zur Verbreitung von neonazistischem Gedankengut eingesetzt. [53]<\/p>\n<p>35. Bis 2002 meldete das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz starke Verbindungen zwischen Burschenschaften und Rechtsextremisten.[54] Laut den Beh\u00f6rden hat das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz dann die Schwerpunktbereiche in seinen Berichten ge\u00e4ndert und deckte dann nicht mehr die Aktivit\u00e4ten der Burschenschaften ab.[55] Experten beobachten eine stete Radikalisierung unter den Mitgliedern der Dachorganisation Deutsche Burschenschaft: 2011 wurden zwei Antr\u00e4ge von 14 \u00f6sterreichischen Burschenschaften unterzeichnet, die zum Ziel hatten, dass nicht nur die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit, sondern die deutsche Abstammung erforderlich sei, um Mitglied einer Burschenschaft zu werden, und eine Organisation auszuschlie\u00dfen, die einen Studenten chinesischer Abstammung aufgenommen hatte. Laut Begr\u00fcndungsaussage ist \u201ez. B. eine nichteurop\u00e4ische Gesichts- und K\u00f6rpermorphologie [\u2026] ein Zeichen einer nicht-deutschen Abstammung.&#8220; 2013 hatte ein weiterer Antrag, der von einer Arbeitsgruppe aufgesetzt wurde, zum Ziel, die Mitgliedschaft an eine Art \u201eBescheinigung der arischen Abstammung&#8220; zu kn\u00fcpfen. Unter \u00f6ffentlichem Druck wurde der Antrag zur\u00fcckgezogen und viele liberale Burschenschaften verlie\u00dfen den Dachverband. Das Amt f\u00fcr Verfassungsschutz hat in seinem Jahresbericht 2013 erneut festgestellt, dass die Burschenschaften wiederholt f\u00fcr ihren latenten Faschismus kritisiert worden sind. Viele FP\u00d6-Mitglieder sind Mitglieder von Burschenschaften. Nach Berichten \u00fcber antisemitische \u00c4u\u00dferungen, die der FP\u00d6-Chef Heinz-Christian Strache bei ihrem \u201eWiener Kooperationsball&#8220; in der Wieder Hofburg get\u00e4tigt hatte, erkl\u00e4rten die Beh\u00f6rden, sie w\u00fcrden die Vermietung der R\u00e4umlichkeiten an Burschenschaften einstellen; der Ball wurde umgetauft und er wird heute von der FP\u00d6 organisiert.[56]<\/p>\n<p>36. Rassismus im Internet und in den sozialen Medien ist auf dem Vormarsch. 2013 stieg die Zahl der F\u00e4lle von Neonazi-Aktivit\u00e4ten laut den Angaben auf der Webseite der Polizei auf 1.900 (2012: 940; 2011: 338). Die Beh\u00f6rden nennen drei Gr\u00fcnde: bessere Sensibilisierung, die M\u00f6glichkeit einer anonymen Meldung und der Anstieg der relevanten Taten.[57] Die Forschung zeigt, dass diese Art Inhalte nicht nur von Einzelpersonen gepostet wird, sondern auch von politischen Parteien, anderen rassistischen und Neonazi-Gruppen sowie von rechtsextremistischen und rassistischen Musikern.[58] 2013 bezogen sich diese rassistischen Postings auf Facebook auf den Bombenanschlag in Oberwart, bei dem 1995 vier Roma get\u00f6tet wurden.[59] 2014 wurden rassistische Kommentare auf den Internetseiten mehrerer Ministerien[60] gepostet, und der Sieg von Conchita Wurst beim Eurovision Song Contest l\u00f6ste eine Welle von Hassrede und Drohungen im Internet aus. Diese Kommentare wurden sogar auf der Facebook-Seite des Bundespr\u00e4sidenten gepostet und erst vier Tage sp\u00e4ter gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>37. Laut Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz generieren einige radikale islamistische Prediger Hass gegen Menschen anderer Glaubensbekenntnisse. Im November 2014 forderte die Wieder Schulbeh\u00f6rde eine Privatschule auf, eine beglaubigte \u00dcbersetzung eines Geschichtsbuchs vorzulegen, nachdem Anzeigen eingegangen waren, dieses enthalte antisemitisches Material.[61] Im Juli 2014 wurden antisemitische \u00c4u\u00dferungen auf der Facebook-Seite des Au\u00dfenministers in Folge seines Aufrufs f\u00fcr Frieden im Nahen Osten, gepostet.[62]<\/p>\n<p>38. Auch die traditionellen Medien ver\u00f6ffentlichen eindeutig rassistische Inhalte[63] und decken h\u00e4ufig die ethnische Abstammung der Verd\u00e4chtigen auf, wenn sie \u00fcber Straftaten berichten. Einigen Medien wirft man die Produktion fremdenfeindlicher Inhalte vor, die nicht ordnungsgem\u00e4\u00df recherchiert wurden; Vorurteile werden gesch\u00fcrt und Roma, Asylsuchende und andere schutzbed\u00fcrftige Gruppen werden als Kriminelle dargestellt.[64] So haben Medienberichte z. B. zur Verst\u00e4rkung der Ablehnung von Roma bei Diskussionen \u00fcber die mutma\u00dfliche Existenz einer \u201eBettler-Mafia&#8220; beigetragen. In Salzburg wurde w\u00e4hrend der Wahlkampfs f\u00fcr die Kommunalwahlen 2014 die Debatte sehr hitzig. Obwohl die Forschung bereits zu dem Schluss gelangt war, es sei unwahrscheinlich, dass solche Strukturen existierten, f\u00fchrte die laufende Diskussion im August 2014 zur Einrichtung einer Sonderpolizeitruppe, um diese Frage zu untersuchen. Vier Beamte investierten 3.000 Stunden, bevor die Polizei zu dem Schluss kam, es gebe keine solche Organisation, die die Mehrzahl der Bettler kontrolliere. Diese Arbeit kostete mindestens 35.000 Euro.[65]<\/p>\n<p>39. Positiv zu vermerken sind Personen der \u00d6ffentlichkeit, wie die S\u00e4ngerin Conchita Wurst und der Fu\u00dfballspieler David Alaba, die eine positive Wirkung auf die Wahrnehmung von Menschen mit einem anderen Hintergrund haben.[66] Au\u00dferdem gibt es keine Meldungen mehr \u00fcber Feindseligkeiten gegen die slowenische Minderheit in K\u00e4rnten.[67]<\/p>\n<p><strong>&#8211; Reaktionen auf Hassrede<\/strong><\/p>\n<p>40. ECRI stellt fest, dass mehrere rassistische \u00c4u\u00dferungen, einschlie\u00dflich einiger, die von Politikern get\u00e4tigt wurden, unbestraft blieben. Ein Grund ist, dass die Gerichte der Meinung waren, diese \u00c4u\u00dferungen seien nicht vor einer ausreichend gro\u00dfen Gruppe get\u00e4tigt worden (siehe Ziffer 5).[68] Gleichzeitig haben die Polizei und die Staatsanwaltschaften erhebliche Mittel investiert, um eine strafrechtliche Reaktion auf Hassrede zu gew\u00e4hrleisten. Die Polizei hat z. B. eine besondere Einsatzgruppe eingerichtet, die die Neonazi-Webseite Alpen-Donau-Info untersuchte. Dabei handelte es sich um eine komplizierte Operation, da die meisten Daten und Inhalte verschl\u00fcsselt und anonymisiert waren. Da einige T\u00e4ter im Ausland lebten, mussten andere Staaten um Rechtshilfe ersucht werden. 2013 wurden die drei Hauptt\u00e4ter in zweiter Instanz zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren und neun Monaten wegen Versto\u00dfes gegen \u00a7 3g VbtG verurteilt. Mehrere Benutzer der Webseite wurden ebenfalls zu sechs bis 18 Monaten Haft verurteilt.[69] Dar\u00fcber hinaus wurde die Identit\u00e4t des Neonazi-Musikers \u201eReichstrunkenbold&#8220; offengelegt; er und f\u00fcnf weitere T\u00e4ter wurden zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt.[70] Die Polizei hat ihre Aus- und Fortbildung zu den Themen Rassismus und Diskriminierung ausgeweitet, und die Justiz hat sich mit diesen Themen auf mehreren Seminaren befasst. Sch\u00e4tzungsweise 300 Polizeikr\u00e4fte wurden f\u00fcr die Ermittlung im Bereich Computerkriminalit\u00e4t ausgebildet. ECRI begr\u00fc\u00dft diese Initiativen sowie die Webseite f\u00fcr das Melden von Neonazi-Aktivit\u00e4ten.<\/p>\n<p>41. ECRI freut sich \u00fcber die Feststellung, dass die Beh\u00f6rden im Begriff sind, ihren strafrechtlichen Umgang mit Hassrede weiter zu verbessern. Es gab einen Anstieg der strafrechtlichen Ermittlungen nach einer Welle von Hassreden im Internet im Jahr 2014[71], und im Herbst 2014 wurde ein interministerieller Gipfel zur Bek\u00e4mpfung von Hassrede durchgef\u00fchrt.[72] Im Hinblick auf die Frage der \u00c4nderung von \u00a7 283 StGB und die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t verweist die ECRI wieder auf die Ziffern 7 ff. dieses Berichts und die Empfehlung in Ziffer 7 ihres 4. Berichts. Nach der Meinung von ECRI w\u00fcrde die Ratifizierung dieses Protokolls die Reaktion der \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden auf Hassrede im Internet erheblich verbessern: es w\u00fcrde nicht nur zu einer Angleichung der relevanten \u00f6sterreichischen Strafrechtsbestimmungen an internationale Standards f\u00fchren, sondern den \u00f6sterreichischen Polizeieinheiten f\u00fcr Computerkriminalit\u00e4t erm\u00f6glichen, von der internationalen Zusammenarbeit zu profitieren.<\/p>\n<p>42. ECRI empfiehlt \u00d6sterreich nachdr\u00fccklich, das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art zu ratifizieren.<\/p>\n<p>43. ECRI ist des Weiteren der Meinung, dass mehr getan werden muss, um bestimmte politische Parteien und andere Organisationen daran zu hindern, Neonazismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu kultivieren und zu verbreiten. Diesen Parteien und Organisationen Toleranz zu zeigen und das Vers\u00e4umnis, klare Ma\u00dfnahmen zur Verh\u00fctung der Verbreitung ihrer Ideologie zu ergreifen, tr\u00e4gt zum allt\u00e4glichen Rassismus und Neofaschismus in der \u00f6sterreichischen Gesellschaft bei. In Reaktion auf die in Ziffer 35 beschriebenen Entwicklungen, muss diese Vorgehensweise auch bei Studentenvereinigungen angewendet werden, die diese Ideologie im universit\u00e4ren Bereich am Leben erhalten. Neben einer strikten Anwendung des Strafrechts in diesen F\u00e4llen, sollte auch die \u00f6ffentliche Finanzierung dieser Organisationen, einschlie\u00dflich politischer Parteien, eingestellt werden. Die Beh\u00f6rden sollten sicherstellen, dass rassistische Organisationen keine weiteren \u00f6ffentlichen Gelder erhalten und aufgel\u00f6st werden (Ziffern 16 und 17 von Empfehlung Nr. 7).<\/p>\n<p>44. ECRI empfiehlt, das Straf- und Verwaltungsrecht strikter anzuwenden, um die Aktivit\u00e4ten von Organisationen einzud\u00e4mmen, die rassistische Ideologien propagieren. Dieses Vorgehen sollte das Verh\u00e4ngen von Sanktionen und die Aufl\u00f6sung solcher Organisationen einschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>45. ECRI stellt fest, dass die Beh\u00f6rden sich auch f\u00fcr andere als strafrechtliche Reaktionen auf Hassreden entschieden haben. Auf dem Gipfeltreffen zum Thema Hassrede im Jahr 2014 wurde die Verpflichtung auf eine Fortsetzung der Pr\u00e4vention wiederholt. Die Schulbildung wurde als wichtiger Bereich f\u00fcr Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen herausgestellt. Ebenso wurde die Selbstregulierung der Internetanbieter, Moderatoren von Online-Foren und Medien diskutiert.<\/p>\n<p>46. ECRI empfahl in ihrem 4. Bericht den Beh\u00f6rden, systematisch alle Formen von Rassismus im politischen Diskurs zu verurteilen. Diesbez\u00fcglich kann man das Menschenrechts-Monitoring der Stadt Graz, das Hassrede w\u00e4hrend Wahlk\u00e4mpfen einschlie\u00dft, als gutes Beispiel nennen.[73] Leider werden auf Bundesebene rassistische und homo- und transphobe Reden, insbesondere Hassreden von Politikern, nicht systematisch verurteilt. Recht h\u00e4ufig ziehen es die Mitglieder der Bundesregierung vor, nicht zu reagieren. Dar\u00fcber hinaus verbietet die Gesch\u00e4ftsordnung des Parlaments nur die Verwendung einer beleidigenden Sprache, aber nicht explizit Hassrede. ECRI ist der Meinung, dass die Bundesbeh\u00f6rden dem Beispiel der Stadt Graz folgen und ein Gremium einrichten oder ein bestehendes Gremium[74] beauftragen sollten, Hassrede zu \u00fcberwachen.<\/p>\n<p>47. ECRI empfiehlt den \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden, einschlie\u00dflich der Mitglieder der Regierung, der Volksanwaltschaft und den Fachstellen, Hassrede systematisch entgegenzutreten und zu verurteilen und Instrumente zu entwickeln, um deren Einsatz, besonders bei Wahlk\u00e4mpfen, vorzubeugen und zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>48. ECRI begr\u00fc\u00dft die Bem\u00fchungen der Regierung f\u00fcr mehr Toleranz und eine ausgewogene Debatte \u00fcber Migration und Ausl\u00e4nder. Mehrere Kampagnen wurden im Rahmen des Projekts \u201eZusammen: \u00d6sterreich&#8220; durchgef\u00fchrt.[75] 300 Prominente aus den Bereichen Sport, Wirtschaft und Kultur, aber auch normale B\u00fcrger mit Migrationshintergrund fungieren als Integrationsbotschafter und besuchen Schulen, Unternehmen und Vereine, um ihre erfolgreiche Integration zu diskutieren. Die Beh\u00f6rden haben au\u00dferdem ein Integrationsglossar f\u00fcr Journalisten herausgegeben, das eine Reihe von Schl\u00fcsselbegriffen im Bereich Integration erkl\u00e4rt.[76] Die Initiative \u201e#proud of&#8220; aus dem Jahr 2014 konzentriert sich auf \u00d6sterreicher mit Migrationshintergrund, die stolz auf \u00d6sterreich sind.[77]<\/p>\n<p>49. Einige Medien haben bei der Bek\u00e4mpfung von Hassrede eine wichtige Rolle gespielt und mehrere FP\u00d6-Politiker, wie z. B. Andreas M\u00f6lzer, der hassmotivierte \u00c4u\u00dferungen get\u00e4tigt hatte, zum R\u00fccktritt gezwungen. Forscher und die Zivilgesellschaft sind jedoch der Meinung, dass Menschen mit Migrationshintergrund und Angeh\u00f6rige von schutzbed\u00fcrftigen Gruppen, wie die Roma, immer noch nicht ausreichend Gelegenheit erhalten, sich selbst in den Medien zu pr\u00e4sentieren.[78] Roma und Asylsuchende werden z. B. selten in Berichten zu Themen zitiert, die sie betreffen.<\/p>\n<p>50. In Reaktion auf eine Empfehlung der ECRI wurde 2010 der \u00f6sterreichische Presserat wieder eingef\u00fchrt. Der Presserat stellte Verst\u00f6\u00dfe gegen seinen Ehrenkodex in den meisten der medienbezogenen F\u00e4lle in Ziffern 33 ff. fest.[79] Die Mitgliedschaft im Presserat ist jedoch nicht verpflichtend. Da ein Gro\u00dfteil der Regenbogenpresse kein Mitglied ist, sind diese Zeitungen nicht verpflichtet, die Entscheidungen des Presserats zu befolgen oder zu ver\u00f6ffentlichen. Au\u00dferdem gibt es keinen vergleichbaren Mechanismus f\u00fcr andere Medien, u.e. Fernsehen und Radio. ECRI ist der Meinung, die Beh\u00f6rden sollten die Ausweitung des Mandats des Presserats auf andere Medien erw\u00e4gen. Au\u00dferdem sollten Sanktionen f\u00fcr alle Medien eingef\u00fchrt werden, bei denen ein Versto\u00df gegen den Ehrenkodex festgestellt wurde; die Beh\u00f6rden sollten erw\u00e4gen, die Verpflichtung zur R\u00fcckerstattung \u00f6ffentlicher Gelder (\u00a7 2.8 Pressef\u00f6rderungsgesetz) auf jene auszuweiten, bei denen der Presserat Verst\u00f6\u00dfe gegen seinen Ehrenkodex festgestellt hat. Des Weiteren unterst\u00fctzt ECRI einen Vorschlag eines Experten, diese F\u00f6rdermittel, die momentan allen Medien gezahlt werden, auf jene zu begrenzen, die bestimmt Kriterien erf\u00fcllen (qualitativer Journalismus und gr\u00fcndliche Recherche).[80] Schlie\u00dflich sollten die Beh\u00f6rden sicherstellen, dass die ethnische Zugeh\u00f6rigkeit aller mutma\u00dflichen T\u00e4ter einer Straftat nur dann von der Polizei und der Justiz offengelegt wird, wenn dies absolut notwendig ist und einem legitimen Zweck dient. Sie sollten au\u00dferdem die Aufnahme einer solchen Vorschrift f\u00fcr die Medien in den Ehrenkodex des Presserats bef\u00fcrworten (Ziffern 20 und 88 bis 89 der Empfehlung Nr. 11). Wenn die Selbstregulierung keine ausreichenden Resultate erzielt, sollte ein externer Rahmen eingerichtet werden.<\/p>\n<p>51. ECRI ist dar\u00fcber hinaus der Meinung, dass es mehr Vorschriften f\u00fcr Online-Foren geben sollte. Bisher kann Hassrede anonym auf vielen elektronischen Medien gepostet werden, und es gibt keine systematische \u00dcberwachung ihrer Inhalte. Eine Erkl\u00e4rung ist, dass die Medien ein wirtschaftliches Interesse haben, so viele Kommentare wie m\u00f6glich zu haben. ECRI ist der Meinung, die Beh\u00f6rden sollten die Idee f\u00f6rdern, dass alle Medien Mechanismen entwickeln, die sicherstellen, dass hassmotivierte Kommentare entfernt werden. Diesbez\u00fcglich hebt ECRI die gute Praxis von Google World heraus, die vor Kurzem die M\u00f6glichkeit eingef\u00fchrt hat, Hassrede zu melden, um diese entfernen zu lassen.[81]<\/p>\n<p>52. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, Folgendes zu f\u00f6rdern: (i) den Beitritt weiterer Medien zum Presserat, (ii) die Achtung und Ver\u00f6ffentlichung seiner Entscheidungen durch Nichtmitglieder, (iii) die Ausweitung des Mandats des Presserats auf alle Medien oder die Einrichtung \u00e4hnlicher Gremien f\u00fcr andere Arten von Medien, einschlie\u00dflich Radio und Fernsehen, (iv) das Prinzip, dass die Medien nur dann die ethnische Zugeh\u00f6rigkeit von mutma\u00dflichen T\u00e4tern offenlegen, wenn dies absolut notwendig ist und einem legitimen Zweck dient und (v) die Selbstregulierung, um das Entfernen von Hassrede im Internet zu gew\u00e4hrleisten. Die Beh\u00f6rden sollten die Medien sensibilisieren, ohne deren redaktionelle Unabh\u00e4ngigkeit einzuschr\u00e4nken, Angeh\u00f6rigen schutzbed\u00fcrftiger Gruppen einen angemessenen Raum zu geben, sich selbst zu pr\u00e4sentieren. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, in diesen Bereichen notfalls den Erlass gesetzgeberischer Regelungen zu erw\u00e4gen. Die Beh\u00f6rden sollten schlie\u00dflich sicherstellen, dass auch die Polizei und die Justiz nur dann die ethnische Zugeh\u00f6rigkeit mutma\u00dflicher Straft\u00e4ter offenlegt, wenn dies absolut notwendig ist und einem legitimen Zweck dient.<\/p>\n<p>3. Rassistische und homo-\/transphobe Gewalt<\/p>\n<p>53. Laut dem neusten Verfassungsschutzbericht wurden 2013 zwei Personen bei antisemitischen Angriffen verletzt; 2012 wurde eine Person bei einem solchen Angriff verletzt, w\u00e4hrend acht Personen bei anderen rassistischen oder fremdenfeindlichen Angriffen verletzt wurden (niemand im Jahr 2013). Daten aus anderen Quellen zeigen, dass die Zahl der hassmotivierten Straftaten erheblich h\u00f6her ist. In einer FRA-Studie (Agentur der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr Grundrechte) aus dem Jahr 2012 gaben 7% der Befragten t\u00fcrkischer Abstammung an, sie seien in den vergangenen 12 Monaten Opfer von Angriffen oder anderen schweren Straftaten gewesen.[82] Auch die im Jahr 2013 stattgefundene t\u00f6dliche Messerattacke auf einen Schwarzen in Wien[83] scheint nicht in der offiziellen Statistik aufzutauchen. Der T\u00e4ter wurde zu 8 Jahren verurteilt und \u00a7 33 StGB \u00fcber erschwerende Umst\u00e4nde fand Anwendung.[84] In Bezug auf Hassrede gibt es keine offiziellen Daten \u00fcber homophobe und transphobe Gewalt. 23% der Befragten der von der FRA durchgef\u00fchrten LGBT-Umfrage gaben an, sie seien in den letzten f\u00fcnf Jahren k\u00f6rperlich oder sexuell angegriffen oder mit Gewalt bedroht worden. 54% jener, die in den vorausgegangenen 12 Monaten einen solchen Angriff erlebt hatten, waren der Meinung, dieser sei teilweise oder ganz darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass sie als LGBT wahrgenommen wurden. Nur 19% der Opfer meldeten den Vorfall der Polizei.[85]<\/p>\n<p>54. Unter den neueren hassmotivierten Straftaten ist der Angriff auf das Lager mehrerer Roma-Familien am 2. September 2013 besonders besorgniserregend. Nach einem Facebook-Aufruf zur Anstiftung zum Hass, zu Gewalt und Brandstiftung und trotz des Eingreifens der Polizei besch\u00e4digten ca. 20 junge Erwachsene mehrere Fahrzeuge, die legal in der N\u00e4he von Bischofshofen geparkt waren. Acht T\u00e4ter wurden wegen Anstiftung zu Hass zu drei und vier Monaten Haft verurteilt.[86] Am 24. Juli 2014 griffen ca. 20 junge Personen die Fu\u00dfballspieler von Maccabi Haifa w\u00e4hrend eines Freundschaftsspiels gegen den OSC Lille in Bischofshofen an. Die T\u00e4ter schwenkten t\u00fcrkische und pal\u00e4stinensische Fahnen; es wurden ein Messer und Steine eingesetzt. F\u00fchrende Politiker verurteilten den antisemitischen Angriff und die Strafverfahren f\u00fchrten zu einer f\u00fcnfmonatigen Haftstrafe auf Bew\u00e4hrung.[87] Die j\u00fcdische Gemeinde informierte ECRI, ihre Mitglieder f\u00fcrchteten immer mehr k\u00f6rperliche Angriffe, und sie m\u00fcsse immer mehr Mittel in die Sicherheit investieren. Moscheen und Asylunterk\u00fcnfte sind ebenfalls Ziele von Angriffen. 2010 wurden mehrere Sch\u00fcsse auf eine Moschee in Freistadt abgegeben, und 2011 gab es einen Brandanschlag auf die Moschee in Kufstein. Im Oktober 2014 wurden f\u00fcnf Sch\u00fcsse neben einer Unterkunft f\u00fcr Asylsuchende in der N\u00e4he von Kitzb\u00fchel abgegeben.[88]<\/p>\n<p>55. Im Hinblick auf die Meldung von Hassverbrechen verweist die ECRI auf die Empfehlung in Ziffer 32. Sie ist der Meinung, ein nachdr\u00fcckliches Vorgehen sei erforderlich, um eine angemessene Bestrafung all jener zu gew\u00e4hrleisten, die zu hassmotivierter Gewalt greifen. Im Hinblick auf den Angriff des Roma-Lagers im Jahr 2013 betont ECRI erneut, die Beh\u00f6rden sollten ihr Vorgehen zur Verhinderung der Verbreitung rassistischer, homo- und transphober Inhalte im Internet intensivieren, und verweist auf die Empfehlungen, die bereits in diesem Bericht ausgesprochen wurden.<\/p>\n<p><strong>4. Integrationspolitik<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Menschen mit Migrationshintergrund<\/strong><\/p>\n<p>56. Im Jahr 2013 lebten in \u00d6sterreich 1,625 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund (19,4% der Gesamtbev\u00f6lkerung). Von den 1,197 Mio. Menschen, die im Ausland geboren wurden, und den 428.200 Personen mit einem Elternteil, das im Ausland geboren wurde, stammten 566.700 aus<br \/>\nEU-Staaten, 533.100 aus Ex-Jugoslawien und 268.400 aus der T\u00fcrkei.<br \/>\n17.413 Personen hatten Asyl beantragt (2012: 17.400).[89]<\/p>\n<p>57. Trotz einer langen Migrationsgeschichte wurde die Integration erst k\u00fcrzlich eine politische Priorit\u00e4t auf Bundesebene. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass nach ihrer Empfehlung im 4. Bericht die Regierung im Januar 2010 den ersten Nationalen Aktionsplan f\u00fcr Integration (NAP-I) angenommen hat. Er zielt auf \u201edie gesamte Gesellschaft, Ausl\u00e4nder, die dauerhaft in \u00d6sterreich leben, \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrger, die im Ausland geboren wurden, und Menschen mit Eltern ab, die im Ausland geboren wurden, die dauerhaft in \u00d6sterreich leben&#8220;. Mehrere Gremien sind f\u00fcr seine Umsetzung zust\u00e4ndig. Der Expertenrat f\u00fcr Integration wurde als Kompetenzzentrum eingerichtet, das 2011 die verschiedenen Ma\u00dfnahmen des NAP-I zu einem 20-Punkte-Programm verdichtete. Das Beratungsgremium f\u00fcr Integration ist f\u00fcr die Koordinierung der Akteure verantwortlich. 2011 wurde das Staatssekretariat f\u00fcr Integration eingerichtet. 2014 wurde die Verantwortung f\u00fcr die Integrationspolitik dem Bundesministerium f\u00fcr Europa, Integration und \u00c4u\u00dferes \u00fcbertragen, das in der Bundesverwaltung die Leitung f\u00fcr dieses Thema \u00fcbernommen hat. Der Integrationsfonds betreibt sechs Integrationszentren und f\u00fchrt Integrationsprojekte durch.<\/p>\n<p>58. Ein Grundprinzip der \u00f6sterreichischen Integrationspolitik ist das Konzept der \u201eIntegration von Anfang an&#8220;: der Lernprozess, der die Integration f\u00f6rdert, soll so fr\u00fch wie m\u00f6glich beginnen; er beginnt mit Pr\u00e4-Integrationsma\u00dfnahmen im Herkunftsland und endet mit der Erlangung der Staatsb\u00fcrgerschaft.[90] Gem\u00e4\u00df \u00a7 21a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) m\u00fcssen Ausl\u00e4nder, die nicht B\u00fcrger eines Landes des EWR oder der Schweiz sind (Staatsb\u00fcrger aus Drittstaaten) Belege f\u00fcr Grundkenntnisse in Deutsch vorlegen, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Jene, denen zu ersten Mal eine befristete Aufenthaltsgenehmigung gew\u00e4hrt wird, m\u00fcssen innerhalb von zwei Jahren das Modul 1 des Integrationsvertrags erf\u00fcllen[91] (\u00a7 14a.1 NAG). Modul 1 vermittelt Sprachkenntnisse der Stufe A2, um die Teilhabe am sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu erm\u00f6glichen. Modul 2 bietet Deutschkenntnisse der Stufe B1. Sein Abschluss ist nicht verpflichtend, aber eine Voraussetzung f\u00fcr die Erlangung einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung und die Verleihung der Staatsb\u00fcrgerschaft. Migranten m\u00fcssen f\u00fcr beide Module bezahlen. Jene, die Modul 1 innerhalb von 18 Monaten abschlie\u00dfen, k\u00f6nnen eine R\u00fcckerstattung der Kosten in H\u00f6he von maximal 750 Euro beantragen. Gem\u00e4\u00df NAP-1 sollte die Erlangung der \u00f6sterreichischen Staatsb\u00fcrgerschaft das Endziel eines umfassenden Integrationsprozesses sein.[92] 2013 erhielten 7.400 Ausl\u00e4nder die \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrgerschaft.[93]<\/p>\n<p>59. Im Bereich Besch\u00e4ftigung von Ausl\u00e4ndern begr\u00fc\u00dft ECRI die Tatsache, dass nach wiederholten Empfehlungen in diesem Bereich \u00a7 8.2 des Ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungsgesetzes 2011 aufgehoben wurde, das von Arbeitgebern bei Reduzierungen der Mitarbeiter forderte, zun\u00e4chst ausl\u00e4ndische Besch\u00e4ftigte zu k\u00fcndigen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Auswirkungen der Integrationspolitik auf Menschen mit Migrationshintergrund<\/strong><\/p>\n<p>60. In einer Beurteilung der \u00f6sterreichischen Integrationspolitik im Jahr 2010 erhielt \u00d6sterreich kein sehr hohes Ranking.[94] Seither haben die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden ein System mit 25 Integrationsindikatoren eingerichtet, um die Auswirkungen des NAP-1 zu evaluieren.[95] Die f\u00fcnf wichtigsten Indikatoren sind: Bildungsstand, Partizipation am Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit unterteilt nach Staatsb\u00fcrgerschaft und Bildungsstand, Jahreseinkommen und Armut. Migranten aus EU-Staaten, EWR-Staaten und der Schweiz schneiden besser ab als der Durchschnitt, w\u00e4hrend Personen, die aus Ex-Jugoslawien, der T\u00fcrkei oder anderen Staaten stammen, schlechter abschneiden. So schlossen z. B. im Jahr 2013 62% der Personen t\u00fcrkischer Abstammung nur die allgemeine Schulpflicht ab (im Vergleich zu 16% der Gesamtbev\u00f6lkerung). Die Arbeitslosenrate bei Personen aus Ex-Jugoslawien (au\u00dferhalb der EU) betrug 11,6%, aus der T\u00fcrkei 15,4% und aus anderen Drittstaaten 17,2%, wohingegen die allgemeine Rate bei 7,6% lag. Die Partizipation von Frauen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt ist signifikant schlechter als die der Frauen der Mehrheitsbev\u00f6lkerung (58% im Vergleich zu 70%; f\u00fcr Frauen t\u00fcrkischer Abstammung liegt sie bei 40%). Zwischen 2009 und 2011 waren 44% der Personen t\u00fcrkischer Abstammung vom Armutsrisiko betroffen; ebenso 47% der Migranten aus anderen Drittstaaten (im Vergleich zu 14% der Gesamtbev\u00f6lkerung).[96]<\/p>\n<p>61. 24% der \u00d6sterreicher, die Kontakt zu Migranten haben, sind der \u00dcberzeugung, Letztere w\u00fcrden benachteiligt; ein Drittel der Migranten denkt ebenso. Eine Umfrage unter Schwarzen zeigte, dass sie von Gerichten und anderen staatlichen Beh\u00f6rden sowie im Bereich der medizinischen Versorgung und auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Ihre Arbeitslosenrate lag bei ca. 20%; 50% gaben an, dass sie f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit \u00fcberqualifiziert seien.[97] Ausl\u00e4nder, insbesondere diejenigen afrikanischer Abstammung, werden nicht nur Opfer hassmotivierter Verbrechen, sondern auch Opfer anderer Straftaten.[98]<\/p>\n<p>62. Wie bereits in Ziffer 30 ausgef\u00fchrt, schnitt \u00d6sterreich unter den 16 westeurop\u00e4ischen Staaten bei einem Index f\u00fcr Antipathie gegen Migranten am schlechtesten ab. Seit 2010 f\u00fchren die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden j\u00e4hrliche Umfragen zu den Einstellungen zur Integration durch. Die Mehrheit der \u00d6sterreicher glaubt immer noch, dass die Integration schlecht oder sehr schlecht funktioniert, aber die Ergebnisse verbessern sich. W\u00e4hrend im Jahr 2010 17,8% der Bev\u00f6lkerung der Ansicht waren, die Integration funktioniere sehr schlecht, waren es im Jahr 2013 nur noch 8,6%. Menschen \u00e4lter als 60 Jahre mit geringem Einkommen und\/oder geringem Bildungsgrad und ungelernte Arbeiter sind die pessimistischsten Gruppen. 82% der Migranten f\u00fchlen sich vollkommen oder gr\u00f6\u00dftenteils zu Hause in \u00d6sterreich. Die Mehrzahl der \u00d6sterreicher ist der Meinung, Migranten sollten sich besser an den \u00f6sterreichischen Lebensstil anpassen. ECRI begr\u00fc\u00dft das Engagement des Bundesministers Sebastian Kurz und der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, die erhebliche positive Auswirkungen hatte. Angesichts des weiterhin bestehenden Ausma\u00dfes an Ablehnung von Migranten ist ECRI der \u00dcberzeugung, die Beh\u00f6rden sollten ihre Bem\u00fchungen f\u00fcr eine ausgewogene \u00f6ffentliche Debatte \u00fcber Migration z. B. durch das Hervorheben der Notwendigkeit der Migration f\u00fcr \u00fcberalterte Gesellschaften und die positiven Auswirkungen dieser Migration fortsetzen.<\/p>\n<p>63. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass die Beh\u00f6rden zusammen mit dem Expertenrat f\u00fcr Integration ein effektives Gremium eingerichtet haben, das in seinen Jahresberichten regelm\u00e4\u00dfige Evaluationen der Integrationspolitik durchf\u00fchrt und Verbesserungsvorschl\u00e4ge unterbreitet. Aus seinem Bericht 2014 ergibt sich, dass viele Integrationsinitiativen die Form eigenst\u00e4ndiger Projekte annehmen; gleichzeitig sind Kernelemente der sozialen Dienste, wie z. B. das Schulsystem, nicht in der Lage, die Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund zu erf\u00fcllen, die sehr h\u00e4ufig mit einer Benachteiligung starten. Auch die Auswirkungen des NAP-1 sind in den Bundesl\u00e4ndern begrenzt. Bei dem Besuch im Burgenland beobachtete die ECRI-Delegation, dass der NAP-1 bei den regionalen Beh\u00f6rden nahezu unbekannt war. Ein projektbasierter Ansatz au\u00dferhalb der etablierten Strukturen ist sicherlich angemessen, wenn man neue Instrumente entwickelt. Damit Nachhaltigkeit und eine angemessene Finanzierung gew\u00e4hrleistet sind, ist es jedoch wichtig, die Integrationspolitik abzustimmen und dass Bildungseinrichtungen, Arbeitsagenturen, medizinische und andere staatliche Dienste Kernbereiche \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>64. ECRI empfiehlt, dass die klassischen Teile der Verwaltung, wie z. B. die Schulverwaltung auf Bundes- und Regionalebene, die Arbeitsverwaltung, Gesundheitsbeh\u00f6rden und anderen staatlichen Stellen, Kernelemente der Integrationspolitik \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>65. ECRI hat den Beh\u00f6rden wiederholt empfohlen, sich mit der benachteiligten Bildungsposition von Kindern mit Migrationshintergrund zu befassen und eine radikalere Reform des schulischen Bildungssystems zu erw\u00e4gen. In der Bildung konzentrieren sich die Beh\u00f6rden nun auf den fr\u00fchzeitigen Erwerb guter Deutschkenntnisse als Schl\u00fcsselelement einer erfolgreichen Integration. Die Einf\u00fchrung eines kostenlosen verpflichtenden Vorschuljahres f\u00fcr alle F\u00fcnfj\u00e4hrigen war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Expertenrat f\u00fcr Integration ist der Meinung, die Kinderg\u00e4rten sollten schrittweise in Bildungseinrichtungen umgewandelt werden, und er empfiehlt, die Kinder sollten Anspruch auf ein zweites kostenloses Jahr im Kindergarten haben. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass die Regierung mit der Umsetzung dieser Empfehlung des Expertenrats f\u00fcr Integration begonnen hat[99] und dass die Sprachf\u00f6rderprogramme im Kindergarten bereits positive Ergebnisse zeitigen: die \u00dcberwachung der Sprachkenntnisse bei den 4 \u00bd- und 5 \u00bd-j\u00e4hrigen Kindern zeigt f\u00fcr das Jahr 2008, dass 58% der Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch war, zus\u00e4tzlichen Sprachunterricht ben\u00f6tigten. Der Prozentsatz war bei Kindern, die zuvor noch nie einen Kindergarten besucht hatten, noch h\u00f6her.[100] Ein anschlie\u00dfender Test zeigte, dass ca. 80% der Kinder, die f\u00fcr ein Jahr an Sprachf\u00f6rderprogrammen teilgenommen hatten, keine weitere Hilfe mehr ben\u00f6tigten.[101]<\/p>\n<p>66. Grund- und Sekundarschulen sind immer noch nicht ausreichend ausgestattet, um bei Kindern mit bestehenden Schwierigkeiten L\u00fccken zu schlie\u00dfen. Au\u00dferdem verlassen sich die Schulen nach wie vor in erheblichem Ma\u00dfe auf die Unterst\u00fctzung der Eltern. Da viele Eltern mit Migrationshintergrund keine Hilfe leisten k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Schulen eine individualisierte Unterst\u00fctzung anbieten, um sicherzustellen, dass die Kinder angemessene Deutschkenntnisse erwerben. Die anf\u00e4ngliche und fortlaufende Ausbildung sollte die Vorschul- und Schullehrkr\u00e4fte besser darauf vorbereiten, Kindern mit einer anderen Muttersprache Deutschunterricht zu geben, und mit den Herausforderungen umzugehen, die sich in vielf\u00e4ltigen Klassen ergeben.[102] Die Schulen sollten die Eltern besser in den Unterricht einbeziehen und die Menschenrechtsbildung sollte ab dem Kindergarten in den Schulunterricht integriert werden. ECRI ist der Meinung, die Beh\u00f6rden sollten sich weiterhin in ihrer Integrationspolitik auf die Bildung konzentrieren und die Frage der Menschenrechtsbildung in den Aktionsplan f\u00fcr Menschenrechte, der gegenw\u00e4rtig erstellt wird, aufnehmen.<\/p>\n<p>67. Der NAP-I befasst sich nicht explizit mit Asylsuchenden und Personen, die Asyl oder einen subsidi\u00e4ren Schutz erhalten. Aufgrund der L\u00e4nge der Asylverfahren verbleiben jedoch viele f\u00fcr Jahre in \u00d6sterreich, ohne einen angemessenen Sprachunterricht zu erhalten und mit einem beschr\u00e4nkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Ihre Kinder haben Probleme, in einen Kindergarten aufgenommen zu werden. In den ersten drei Monaten d\u00fcrfen Asylsuchende keiner regul\u00e4ren T\u00e4tigkeit nachgehen, sondern nur unbezahlte oder gering verg\u00fctete Gemeindearbeit oder Hilfsarbeiten in ihrer Unterkunft erledigen. Dementsprechend k\u00f6nnen sie innerhalb eines Zeitraums von 14 Monaten nur sechs Wochen w\u00e4hrend der Ernte bzw. 12 Monate in Saisonjobs arbeiten oder als Selbst\u00e4ndige t\u00e4tig sein; es gibt f\u00fcr sie keine Anreize zu arbeiten, da ihre Geh\u00e4lter von den Sozialleistungen abgezogen werden und sie ihre Unterkunft verlassen m\u00fcssen. ECRI ist der Meinung, dass diese Einschr\u00e4nkungen kontraproduktiv sind, da viele neu angekommenen Asylsuchenden hochmotiviert sind und arbeiten wollen. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit der Asylsuchenden teuer und tr\u00e4gt zu rassistischen und fremdenfeindlichen Einstellungen in den Medien, im \u00f6ffentlichen Diskurs und in der Bev\u00f6lkerung allgemein bei. ECRI vertritt dementsprechend die Ansicht, dass der \u00f6sterreichische Grundsatz der Integration von Anfang an auch auf Asylsuchende Anwendung finden sollte. In diesem Zusammenhang begr\u00fc\u00dft sie die Bereitstellung von Ausbildungsstellen f\u00fcr jungen Asylsuchende. Im Hinblick auf Fl\u00fcchtlinge weist der UNHCR darauf hin, dass eine bessere Bereitstellung von Sprachkursen, insbesondere im Rahmen der beruflichen Ausbildung und von Sprachf\u00f6rderprogrammen, ein Schl\u00fcsselfaktor f\u00fcr eine bessere Integration ist.[103]<\/p>\n<p>68. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, den Grundsatz der Integration von Anfang an auch in den Bereichen Asyl und subsidi\u00e4rer Schutz zu verwirklichen. Sie sollten ein Konzept f\u00fcr den Umgang mit besonderen Integrationsanforderungen der betroffenen Personen erarbeiten und implementieren.<\/p>\n<p>69. Der gesetzliche Rahmen f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Religion wirft ebenfalls wichtige Integrationsfragen auf. Bisher konnten Muslime Vereine, religi\u00f6se Gemeinden[104] und Religionsverb\u00e4nde gr\u00fcnden, die aus einer oder mehreren Glaubensgemeinden bestehen.[105] Das Islamgesetz 2015 f\u00fchrt zu einer erheblichen Verbesserung, u.a. der staatliche Schutz islamischer Feiertage, das Recht von Religionsverb\u00e4nden, in staatlichen Krankenh\u00e4usern und anderen Institutionen eine islamische Betreuung durchzuf\u00fchren, sowie regul\u00e4re Studieng\u00e4nge in Islamischer Theologie. Bedenken gab es \u00fcber mehrere andere Bestimmungen, u.a. das Verbot der ausl\u00e4ndischen Finanzierung islamischer Religionsverb\u00e4nde und die M\u00f6glichkeit f\u00fcr die Aufl\u00f6sung einer erheblichen Zahl von Verb\u00e4nden, deren Zweck es ist, die Doktrin einer Religionsgemeinschaft zu verbreiten, die bereits laut Islamgesetz anerkannt ist (\u00a7\u00a7 6.2 und 31.3).[106] ECRI erinnert daran. dass die Religionsfreiheit vollst\u00e4ndig zu garantieren ist (Artikel 9 EMRK) und dass die Beh\u00f6rden sicherstellen m\u00fcssen, dass muslimische Gemeinden im Hinblick auf die Umst\u00e4nde, in denen sie sich organisieren und ihre Religion praktizieren, nicht diskriminiert werden.[107] Die Venedig-Kommission hat erkl\u00e4rt, dass ein generelles Verbot aller ausl\u00e4ndischen Finanzierungen strittig und in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig ist. Auch die Bandbreite der in ihrer Schwere schwankenden Sanktionen sollte \u00fcberdacht werden, bevor man harsche Schritte wie die Aufl\u00f6sung einer religi\u00f6sen Organisation ergreift, was immer das letzte Mittel sein sollte.[108] Laut EGMR muss die Macht eines Staates, seine Institutionen und B\u00fcrger vor Verb\u00e4nden zu sch\u00fctzen, die sie gef\u00e4hrden k\u00f6nnten,[109] sparsam eingesetzt werden und mit einer dringlichen sozialen Notwendigkeit einhergehen.[110]<\/p>\n<p>70. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden zur nachhaltigen Integration wichtiger Teile der Bev\u00f6lkerung sicherzustellen, dass sich jede Einschr\u00e4nkung und unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf das Praktizieren des Islams im Rahmen der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte h\u00e4lt.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Roma<\/strong><\/p>\n<p>71. ECRI hat in ihrem 4. Bericht \u00fcber \u00d6sterreich den Beh\u00f6rden empfohlen, ihre Bem\u00fchungen zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus gegen und Diskriminierung von Roma fortzuf\u00fchren, insbesondere im Bereich der Bildung, und die Zivilgesellschaft in die Erarbeitung und Umsetzung neuer Ma\u00dfnahmen einzubeziehen.[111] Die Sch\u00e4tzungen der Roma-Bev\u00f6lkerung in \u00d6sterreich belaufen sich auf 35.000 bis 50.000. Diese besteht aus einheimischen Roma und vielen Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, die seit den 1960er Jahren zugezogen sind.[112] Die Regierung legte 2012 eine Roma-Strategie vor und fasste in ihrem Fortschrittsbericht 2013 alle laufenden Aktivit\u00e4ten und Projekte zusammen. Eine Dialogplattform wurde eingerichtet, um die Umsetzung der Strategie zu \u00fcberwachen; sie traf sich seit 2012 zw\u00f6lf Mal. Die ECRI-Delegation traf sich bei ihrem Besuch mit mehreren Roma-Organisationen, die erfolgreiche Projekte in den Bereichen Bildung und Besch\u00e4ftigung betrieben.<\/p>\n<p>72. Die Zivilgesellschaft bedauert es, dass die Dialogplattform keine klaren Ziele hat, es ihr an Effizienz fehlt und sie sich immer noch in der Phase der Bestandsaufnahme und Datenerfassung befindet. Nur eine der drei Studien, die in Auftrag gegeben wurden, waren 2014 abgeschlossen. Die Roma weisen darauf hin, dass die Strategie nur projektbasiert ist (siehe auch die in Ziffer 63 beschriebene Situation). Es gibt keinen nationalen Haushalt f\u00fcr neue Programme oder Projekte, obwohl manche von ihnen vollst\u00e4ndig ausgearbeitet sind, und EU-Gelder treffen zu sp\u00e4t ein.[113] Roma-Organisationen verf\u00fcgen nicht \u00fcber die finanziellen Mittel, die EU-finanzierten Projekte vorzufinanzieren; einige ben\u00f6tigen eine externe Erm\u00e4chtigung, um ihre Projekte ausf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Der Zeitpunkt f\u00fcr die Aktualisierung der Roma-Strategie ist Anfang 2016. Die Beh\u00f6rden haben ECRI informiert, dass das \u00f6sterreichische operative Programm der ESF am 28. November 2014 von der Europ\u00e4ischen Kommission genehmigt wurde, und dass ein Aufruf zur Erm\u00e4chtigung der Roma f\u00fcr den Arbeitsmarkt im April 2015 ver\u00f6ffentlicht wurde. Die Beh\u00f6rden werden die Projekte vorfinanzieren und es wird ein spezielles Augenmerk auf die Anwendungen der Zielgruppe selbst gelegt.<\/p>\n<p>73. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass die Beh\u00f6rden in eine sorgf\u00e4ltige Bestandsaufnahme und Datenerfassung f\u00fcr die Evaluierung der laufenden und zuk\u00fcnftigen Integrationsma\u00dfnahmen investieren. Gleichzeitig ist sie der Ansicht, sie sollten die Umsetzung und die (Vor-) Finanzierung konkreter Programme beschleunigen, um alle Ziele der Strategie parallel zu dieser Bestandsaufnahme umzusetzen, ohne auf die Aktualisierung der Strategie 2016 zu warten. Besondere Sorgfalt sollte darauf verwendet werden, wann immer m\u00f6glich, weiterhin positive Ma\u00dfnahmen zugunsten von einzelnen Roma und zur Erm\u00e4chtigung der Gemeinschaften und Organisationen der Roma zu ergreifen. So k\u00f6nnten z. B. zuk\u00fcnftige Ausschreibungen erkl\u00e4ren, dass ein bestimmter Prozentsatz des Personals, das Projekte durchf\u00fchrt, Roma sein oder Romani beherrschen muss.<\/p>\n<p>74. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die Umsetzung konkreter Programme und Projekte zu beschleunigen, um die Ziele der Roma-Strategie zu erreichen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der weiteren St\u00e4rkung der Handlungskompetenz der Roma und ihrer Organisationen durch positive Ma\u00dfnahmen gewidmet werden.<\/p>\n<p><strong>II. Spezifische Themen in \u00d6sterreich<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Empfehlungen der vierten Pr\u00fcfungsrunde, die einer Zwischenpr\u00fcfung unterliegen<\/strong><\/p>\n<p>75. ECRI befasste sich in ihrem vierten Bericht mit einer Empfehlung an \u00d6sterreich zur St\u00e4rkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Gegenstand einer Zwischenpr\u00fcfung ist. ECRI hat die Umsetzung in Ziffer 23 ff. dieses Berichts gepr\u00fcft. Sie ist der Meinung, dass die Beh\u00f6rden mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft die Notwendigkeit zus\u00e4tzlicher Mittel f\u00fcr die Vertretung der Diskriminierungsopfer bei Verfahren vor staatlichen Beh\u00f6rden und bei Gericht besprechen sollten (siehe Ziffer 26).<\/p>\n<p>76. Eine weitere Empfehlung, die einer Zwischenpr\u00fcfung unterliegt, war die Reaktion, die bei Anschuldigungen von rassistischem oder diskriminierendem Verhaltens seitens der Polizei erfolgt. ECRI stellt mit Interesse fest, dass die Polizei erhebliche Mittel in das Menschenrechtstraining und in die Unterst\u00fctzung des Vereins Fair und Sensibel gesteckt hat, der aus Vertretern der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Personen mit Migrationshintergrund besteht, insbesondere der schwarzen Bev\u00f6lkerungsgruppe.[114] Die Forschung deutet jedoch darauf hin, dass es immer noch ein erhebliches Ma\u00df an Racial Profiling und Fehlverhalten der Polizei in Bezug auf Schwarze gibt.[115] Da die Erfahrung lehrt, dass Opfer von polizeilicher Gewalt in der Regel kein Vertrauen in die polizeiinternen Beschwerdeverfahren haben, stellt ECRI erfreut fest, dass die Volksanwaltschaft nun Beschwerden \u00fcber Fehlverhalten entgegennehmen kann. Es scheint jedoch, dass die Opfer und die Zivilgesellschaft nicht ausreichend \u00fcber diese neue Befugnis unterrichtet sind. Aus diesem Grund ist ECRI der Ansicht, dass die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine Plattform f\u00fcr einen regelm\u00e4\u00dfigen Dialog mit der Zivilgesellschaft einrichten sollte (Grundsatz 3 l und m der ECRI-Empfehlung Nr. 2). Angesichts der oben zitierten Ergebnisse ist ECRI der Meinung, dass die Volksanwaltschaft ihre von Amts wegen bestehenden Befugnisse einsetzen und eine Ermittlung in dieser Sache durchf\u00fchren sollte.<\/p>\n<p>77. ECRI empfiehlt der \u00f6sterreichischen Volksanwaltschaft, ihre Befugnisse einzusetzen, um Hinweise auf Racial Profiling und anderes Fehlverhalten von Polizeibeamten gegen\u00fcber Personen mit Migrationshintergrund zu untersuchen. Sie sollte au\u00dferdem einen regelm\u00e4\u00dfigen Dialog mit der Zivilgesellschaft f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>2. Richtlinien zur Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung und Intoleranz gegen\u00fcber LGBT-Personen<\/strong><\/p>\n<p>78. In \u00d6sterreich gibt es nur wenige offizielle Daten und Forschung \u00fcber LGBT-Personen. Ihre Zahl wird auf mehrere Hunderttausend gesch\u00e4tzt.[116] Die LGBT-Umfrage der FRA bietet wertvolle Einblicke in die Lebensbedingungen, und die Wiener Antidiskriminierungsstelle f\u00fcr gleichgeschlechtliche und transgender Lebensstile (WASt) gab k\u00fcrzlich eine Umfrage \u00fcber die Lebensbedingungen von LGBT-Personen in der Hauptstadt in Auftrag. Alle zwei Jahre wird ein Preis f\u00fcr Forschung \u00fcber Homosexualit\u00e4t vergeben.[117] ECRI ist der Meinung, eine quantitative und qualitative Forschung ist erforderlich, um die Lebensbedingungen von LGBT-Personen zu verstehen und um einen Rechtsrahmen und eine Politik f\u00fcr LGBT-Personen zu erarbeiten und zu evaluieren.<\/p>\n<p>79. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, Forschung und Datenerhebung zu den Lebensbedingungen von LGBT-Personen zu initiieren, die auch die Themen Diskriminierung und Intoleranz umfassen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Gesetzgebung<\/strong><\/p>\n<p>80. Wie oben angef\u00fchrt, wurde 2012 zwar der Grund der sexuellen Orientierung, nicht aber der Grund der Geschlechtsidentit\u00e4t in \u00a7 283 StGB \u00fcber Anstiftung zum Hass aufgenommen. \u00a7 33 StGB nennt nicht explizit diese Gr\u00fcnde, die durch seine offene Liste erschwerender Umst\u00e4nde abgedeckt werden. Das Bundesgesetz GIBG verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung; die Geschlechtsidentit\u00e4t f\u00e4llt unter den Grund Geschlecht.[118] Der Schutz f\u00fcr die sexuelle Orientierung ist jedoch auf den Bereich Besch\u00e4ftigung beschr\u00e4nkt[119] und das GIBG findet keine Anwendung auf F\u00e4lle, wie z. B. die verweigerte Bedienung eines lesbischen P\u00e4rchens im ber\u00fchmten Wiener Caf\u00e9 P\u00fcckler im Jahr 2015.[120] Acht von neun Bundesl\u00e4ndern haben den Anwendungsbereich des Schutzes auf die Bereiche Waren und Dienstleistungen ausgeweitet. Die Kenntnisse \u00fcber diese Gesetzgebung und die Kompetenz der Gleichbehandlungsstellen sind jedoch relativ gering. Bei der LGBT-Umfrage der FRA antworteten 58%, die w\u00fcrden Diskriminierung nicht anzeigen, weil sie der \u00dcberzeugung sind, nichts w\u00fcrde passieren; 36% wussten nicht, wie oder wo sie eine Anzeige einreichen k\u00f6nnen.[121] Nur wenige F\u00e4lle gelangen vor die Gleichbehandlungsstellen oder die Gerichte.<\/p>\n<p>81. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass \u00d6sterreich 2010 ein Sondersystem der eingetragenen Partnerschaft f\u00fcr gleichgeschlechtliche Paare eingef\u00fchrt hat.[122] \u00d6sterreich hat au\u00dferdem in Folge eines Urteils des EGMR den Krankenschutz auf den homosexuellen Partner eines Versicherten ausgeweitet.[123] Asyl kann aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentit\u00e4t gew\u00e4hrt werden, und eingetragene Lebenspartner k\u00f6nnen von einer Familienzusammenf\u00fchrung profitieren.[124] Die Zivilgesellschaft hat jedoch eine Liste mit mehr als 40 Unterschieden zwischen der Regelung der Partnerschaften und der Ehe erstellt.[125] Mehrere diskriminierende Bestimmungen wurden seither als Folge der strategischen Prozesse abgeschafft. Diese betrafen u.a. Unterschiede in den Doppelnamen f\u00fcr eingetragene und verheiratete Personen und die Tatsache, dass nur verheiratete Personen nach der Verm\u00e4hlung den Namen ihres Partners annehmen konnten, dass die Partnerschaft nur beim Standesamt stattfinden konnte, dass unterschiedliche Zeremonien f\u00fcr Ehe und Partnerschaft durchgef\u00fchrt wurden und dass die k\u00fcnstliche Befruchtung nur heterosexuellen Paaren zur Verf\u00fcgung stand.[126] 2013 stellte der EGMR eine Verletzung aufgrund der unterschiedlichen Behandlung gleichgeschlechtlicher und unverheirateter heterosexueller Paare fest, die das Kind des Partners adoptieren wollten (Stiefelternadoption). In einem anderen Fall stellte er eine Diskriminierung fest, weil \u00d6sterreich sich weigerte, Verurteilungen aus dem Strafregister eines schwulen Mannes f\u00fcr einvernehmliche homosexuelle Beziehungen mit einem Erwachsenen zu streichen.[127] Am 11. Dezember 2014 annullierte der \u00f6sterreichische Verfassungsgerichtshof das Verbot der gemeinsamen Adoption durch gleichgeschlechtliche Partner.[128]<\/p>\n<p>82. Vertreter der Zivilgesellschaft haben einige der verbleibenden Unterschiede nicht angefochten, u.a. das Mindestalter von 18 Jahren anstatt von 16 Jahren f\u00fcr die Eintragung einer Partnerschaft. W\u00e4hrend die Beh\u00f6rden im Begriff sind, die Gesetze an die vorstehenden Urteile des Gerichtshofs anzupassen[129], wurde das Urteil des EGMR \u00fcber die L\u00f6schung von Verurteilungen aus dem Strafregister bisher noch nicht umgesetzt.[130] Die Beh\u00f6rden haben auf Bitte von ECRI eine Liste mit den verbleibenden Unterschieden in der Gesetzgebung erstellt, u.a. die Tatsache, dass Partner nicht denselben Familiennamen haben k\u00f6nnen,[131] unterschiedliche Vorschriften im Hinblick auf die gemeinsame Wohnung im Fall einer Trennung und die Vorschriften \u00fcber k\u00fcnstliche Befruchtung und Adoption, die Gegenstand der Urteile in Ziffer 112 waren.<\/p>\n<p>83. In \u00d6sterreich gibt es Verwaltungsverfahren f\u00fcr die \u00c4nderung des Vornamens einer Transgender-Person, f\u00fcr die Anerkennung des Geschlechts und f\u00fcr die \u00c4nderung der Geschlechterbezeichnung in amtlichen Dokumenten. Es gibt aber keine spezifische Gesetzgebung zu diesen Themen, da der Verfassungsgerichtshof 2006 die sekund\u00e4re Gesetzgebung mit der Begr\u00fcndung annullierte, dieser fehle eine angemessene Rechtsgrundlage.[132] Laut Vertretern der Zivilgesellschaft verwenden die Beh\u00f6rden immer noch einen Erlass aus dem Jahr 1983.[133] Am 27. Februar 2009 entschied das Verwaltungsgerichtshof, dass, um Zugang zu einer rechtlichen Geschlechteranerkennung zu haben, es ausreichend sei, das Geschlecht ver\u00e4ndernde Eingriffe durchgef\u00fchrt zu haben, die zu einer signifikanten \u00c4hnlichkeit des \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes des anderen Geschlechts f\u00fchren; das Gericht erinnerte auch daran, dass die Geschlechteranerkennung nicht auf unverheiratete Personen beschr\u00e4nkt ist.[134] Es kann aus dieser Entscheidung abgeleitet werden, dass keine Sterilisation erforderlich ist. 2014 gab das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit Empfehlungen heraus, gem\u00e4\u00df denen eine medizinische Beurteilung vor einer \u00c4nderung des personenbezogenen Status erforderlich sei. Das Verwaltungsgerichtsgerichtshof befand auch, dass die \u00c4nderung des Geschlechts ber\u00fccksichtigt werden muss, wenn eine neue Heiratsurkunde ausgestellt wird.[135] Da es eine bestehende Rechtsunsicherheit zu wesentlichen Aspekten des Privatlebens von Transgender-Personen gibt, ist die ECRI der Meinung, die Beh\u00f6rden sollten Gesetze zu den in diesem Abschnitt er\u00f6rterten Themen verabschieden. [136]<\/p>\n<p>84. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, erneut zu pr\u00fcfen, ob es eine objektive und angemessene Rechtfertigung f\u00fcr jeden der verbleibenden Unterschiede in den Vorschriften f\u00fcr verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare gibt, und alle ungerechtfertigten Unterschiede zu beseitigen. Sie empfiehlt des Weiteren, den Zugang zur Geschlechtsumwandlung, die \u00c4nderung des Vornamens einer Transgender-Person, die Anerkennung des wahren Geschlechts und die \u00c4nderung der Geschlechterbezeichnung in Dokumenten gesetzlich zu regeln.<\/p>\n<p>85. Die Gleichbehandlungskommission auf Bundesebene und die Volksanwaltschaft[137] sind f\u00fcr den Umgang mit LGBT-Fragen zust\u00e4ndig. ECRI verweist erneut auf die Empfehlung in Ziffer 14 und 47 dieses Berichts.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Politik<\/strong><\/p>\n<p>86. Die LGBT-Umfrage der FRA aus dem Jahr 2012 zeigte ein vergleichsweise hohes Ausma\u00df an Diskriminierung, die von LGBT-Personen in \u00d6sterreich erlebt wird.[138] 78% antworteten, beil\u00e4ufige Witze \u00fcber LGBT seien relativ oder sehr verbreitet im Alltag. 65% sind der Meinung, positive Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Achtung vor den Menschenrechte lesbischer, schwuler und bisexueller Personen (LGB) seien recht oder sehr selten. 60% stimmten sehr und 27% stimmten zu, ein Training f\u00fcr Beamte (z. B. Polizei, Lehrkr\u00e4fte) \u00fcber die Rechte von LGBT w\u00fcrde ihre Situation verbessern. Bei Transgender-Personen lag die Zahl bei 77%. LGB-Vertreter meldeten in positiver Hinsicht, dass ihre Situation sich verbessert und dass der Sieg von Conchita Wurst beim Eurovision Song Contest 2014 zu einem besseren \u00f6ffentlichen Bewusstsein \u00fcber LGB-Themen gef\u00fchrt. habe Die Situation von Transgender-Personen ist nach wie vor sehr viel schlechter; die allgemeine Bev\u00f6lkerung und die Beamten wissen nur wenig \u00fcber deren Situation. Es gibt auch nur geringe Kenntnisse \u00fcber intersexuelle Personen.[139]<\/p>\n<p>87. ECRI ist der Meinung, die Beh\u00f6rden sollten bei LGBT-Themen einen systematischeren Ansatz verfolgen. Sie sollten eine Strategie oder einen Aktionsplan annehmen, um das Recht auf Gleichbehandlung von LGBT-Personen sicherzustellen und um sich um die konkreten Bed\u00fcrfnisse jeder Untergruppe und auch die von intersexuellen Personen zu k\u00fcmmern. Des Weiteren sollte eine Verwaltungseinheit auf Bundesebene mit der Auftrag betraut werden, Forschung zu und politische Leitlinien f\u00fcr LGBT-Personen zu initiieren und zu koordinieren.[140] Auf L\u00e4nderebene kann Wien als gutes Beispiel dienen. Die WASt hat die Aufgabe, Diskriminierung von LGBT-Personen zu eliminieren und ein soziales Klima zu schaffen, in dem alle Menschen gleichberechtigt leben.<\/p>\n<p>88. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, auf Bundesebene eine Stelle damit zu beauftragen, einen Aktionsplan oder ein umfassendes Programm f\u00fcr LGBT-Personen zu entwickeln und zu koordinieren, um sicherzustellen, dass LGBT-Personen gleichberechtigt mit anderen in \u00d6sterreich leben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>89. Der Coming-Out-Prozess ist eine besonders sensible Phase bei jungen LGBT-Personen. Viele von ihnen werden Opfer von Mobbing; und Homosexuelle sind einem h\u00f6heren Suizidrisiko ausgesetzt als Heterosexuelle. Bei der FRA-Umfrage antworteten 73%, sie h\u00e4tten an ihrer Schule noch nie offen dar\u00fcber gesprochen, LGBT zu sein. Ca. 90% stimmten zu oder stimmten uneingeschr\u00e4nkt zu, dass Ma\u00dfnahmen, die an der Schule durchgef\u00fchrt werden, um die Achtung f\u00fcr LGB-Personen zu erh\u00f6hen, ihnen erm\u00f6glichen w\u00fcrde, sich als LGB-Personen wohler zu f\u00fchlen (82% der Transgender-Personen antworteten ebenso). Die Forschung zeigt, dass LGBT-Themen nicht systematisch oder standardm\u00e4\u00dfig in der Schule behandelt werden, obwohl die sexuelle Aufkl\u00e4rung Teil des Lehrplans ist. So gibt es z. B. in Wien keine Vorgaben bez\u00fcglich der Anzahl der Stunden f\u00fcr die sexuelle Aufkl\u00e4rung, die zu behandelnden Themen und das eingesetzte Material und die Methoden. Die Lehrkr\u00e4fte sind nicht ausreichend vorbereitet, um LGBT-Themen anzusprechen und behandeln sie nicht angemessen oder gar nicht.[141] Der Erlass des Bundesministeriums f\u00fcr Bildung \u00fcber die sexuelle Aufkl\u00e4rung stammt aus dem Jahr 1990 und nennt weder Homosexualit\u00e4t noch gleichgeschlechtliche Partnerschaft, noch Regenbogenfamilien, noch sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentit\u00e4t.[142] Dessen ungeachtet werden spezielle Informationen und Kurse f\u00fcr Schulen von den LGBT-Organisationen angeboten.<\/p>\n<p>90. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass die Beh\u00f6rden momentan den Erlass \u00fcber sexuelle Aufkl\u00e4rung \u00fcberarbeiten; gleichzeitig ist die ECRI der Meinung, dass zus\u00e4tzliche Bem\u00fchungen der Schulen und\/oder anderer Beh\u00f6rden erforderlich sind, um jungen LGBT-Personen w\u00e4hrend ihres Coming-Out die erforderliche Unterst\u00fctzung und Hilfestellung zu bieten und um sie vor Mobbing und Diskriminierung zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>91. ECRI empfiehlt den Bundes- und Landesbeh\u00f6rden sicherzustellen, dass alle LGBT-Jugendlichen die notwendigen Informationen, Hilfestellungen und den erforderlichen Schutz erhalten, um in Einklang mit ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t leben zu k\u00f6nnen. Sie empfiehlt ihnen au\u00dferdem, insbesondere an den Schulen Ma\u00dfnahmen umzusetzen, die das gegenseitige Verst\u00e4ndnis und die gegenseitige Achtung aller Menschen unabh\u00e4ngig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t f\u00f6rdern.<\/p>\n<p><strong>EMPFEHLUNGEN DER ZWISCHENPR\u00dcFUNG<\/strong><\/p>\n<p>Die zwei konkreten Empfehlungen, f\u00fcr die ECRI die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden zu einer vorrangigen Umsetzung auffordert, sind die Folgenden:<\/p>\n<p>\u2022 ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die verschiedenen Antidiskriminierungsgesetze und -institutionen des Bundes und der L\u00e4nder zusammenzulegen, um den Schutz der Opfer von Rassismus und Diskriminierung zu verbessern.<\/p>\n<p>\u2022 ECRI empfiehlt \u00d6sterreich nachdr\u00fccklich, das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art zu ratifizieren.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts wird ECRI in Bezug auf diese zwei Empfehlungen ein Verfahren zur Zwischenpr\u00fcfung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>LISTE DER EMPFEHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Die Fundstellen f\u00fcr die Empfehlungen im Berichtstext stehen in Klammern.<\/p>\n<p>1. (\u00a7 3) ECRI wiederholt ihre Empfehlung an die Beh\u00f6rden, das Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren.<\/p>\n<p>2. (\u00a7 11) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, das Strafrecht in der in den vorstehenden Abs\u00e4tzen aufgef\u00fchrten Weise in \u00dcbereinstimmung mit ECRIs Allgemeiner Politikempfehlung Nr. 7 zu bringen; insbesondere sollten sie (i) die Bestimmungen \u00fcber nationalsozialistisch motivierte Straftaten auf alle rassistisch motivierten Handlungen ausweiten, (ii) die L\u00fccken im Schutz vor Verhetzung zu Hass und Diskriminierung und \u00f6ffentlichen rassistischen Beleidigungen und Verleumdungen schlie\u00dfen, (iii) die aus rassistischen Gr\u00fcnden begangene \u00f6ffentliche Leugnung, Trivialisierung, Rechtfertigung oder Billigung von Kriegsverbrechen unter Strafe stellen (iv) die Herstellung und Lagerung aller bildlichen oder anderweitigen Materialien unter Strafe stellen, die rassistische \u00c4u\u00dferungen enthalten, (v) jede Diskriminierung in Aus\u00fcbung einer beruflichen T\u00e4tigkeit unter Strafe stellen, und (vi) abschreckende Sanktionen f\u00fcr diskriminierende Stellen- und Wohnungsanzeigen vorsehen.<\/p>\n<p>3. (\u00a7 14) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die verschiedenen Antidiskriminierungsgesetze und -institutionen des Bundes und der L\u00e4nder zusammenzulegen, um den Schutz der Opfer von Rassismus und Diskriminierung zu verbessern.<\/p>\n<p>4. (\u00a7 22) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die Antidiskriminierungsgesetze in der in den vorstehenden Abs\u00e4tzen aufgef\u00fchrten Weise in \u00dcbereinstimmung mit der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 7 zu bringen; insbesondere sollten die Bundesbeh\u00f6rden (i) in das Gleichbehandlungsgesetz ein allgemeines Diskriminierungsverbot f\u00fcr den \u00f6ffentlichen und privaten Sektor und alle Diskriminierungsgr\u00fcnde, einschlie\u00dflich Staatsangeh\u00f6rigkeit, aufnehmen, (ii) sicherstellen, dass die Opfer ihre Rechte auf einfache Weise durchsetzen k\u00f6nnen, (iii) sicherstellen, dass die Opfer eine angemessene Entsch\u00e4digung erhalten, (iv) die Vorschriften \u00fcber die Beweislast verst\u00e4rken und (v) die M\u00f6glichkeit vorsehen, alle rassistischen Organisationen aufzul\u00f6sen.<\/p>\n<p>5. (\u00a7 26) ECRI empfiehlt erneut, der Gleichbehandlungsanwaltschaft die Befugnis zu verleihen, Diskriminierungsopfer in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zu vertreten. Laut Grundsatz 5 der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 2 zu Fachorganen zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus sollten die Gleichbehandlungsanw\u00e4lte und die Gleichbehandlungskommissionen auf organisatorischer Ebene vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngig sein und frei von Eingriffen anderer staatlicher Beh\u00f6rden arbeiten.<\/p>\n<p>6. (\u00a7 28) ECRI empfiehlt den \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden, die Aufhebung der Einschr\u00e4nkungen zu erw\u00e4gen, dass die Opfer von Diskriminierung erst dann eine Beschwerde bei der \u00d6sterreichischen Volksanwaltschaft einlegen k\u00f6nnen, wenn ihnen kein anderer Rechtsbehelf zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p>7. (\u00a7 32) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, ein IT-basiertes System zu schaffen, um rassistische, homo- und transphobe Vorf\u00e4lle und die Anzahl der F\u00e4lle zu registrieren und zu verfolgen, in denen die Staatsanwaltschaft mit solchen Vorf\u00e4llen befasst wurde und diese letztendlich als rassistische, homo- und transphobe Straftaten eingestuft hat (Ziffer 12 der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 11 zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der Polizeiarbeit).<\/p>\n<p>8. (\u00a7 42) ECRI empfiehlt \u00d6sterreich nachdr\u00fccklich, das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art zu ratifizieren.<\/p>\n<p>9. (\u00a7 44) ECRI empfiehlt, das Straf- und Verwaltungsrecht strikter anzuwenden, um die Aktivit\u00e4ten von Organisationen einzud\u00e4mmen, die rassistische Ideologien propagieren. Dieses Vorgehen sollte das Verh\u00e4ngen von Sanktionen und die Aufl\u00f6sung solcher Organisationen einschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>10. (\u00a7 47) ECRI empfiehlt den \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden, einschlie\u00dflich der Mitglieder der Regierung, der Volksanwaltschaft und den Fachstellen, Hassrede systematisch entgegenzutreten und zu verurteilen und Instrumente zu entwickeln, um deren Einsatz, besonders bei Wahlk\u00e4mpfen, vorzubeugen und zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>11. (\u00a7 52) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, Folgendes zu f\u00f6rdern: (i) den Beitritt weiterer Medien zum Presserat, (ii) die Achtung und Ver\u00f6ffentlichung seiner Entscheidungen durch Nichtmitglieder, (iii) die Ausweitung des Mandats des Presserats auf alle Medien oder die Einrichtung \u00e4hnlicher Gremien f\u00fcr andere Arten von Medien, einschlie\u00dflich Radio und Fernsehen, (iv) das Prinzip, dass die Medien nur dann die ethnische Zugeh\u00f6rigkeit von mutma\u00dflichen T\u00e4tern offenlegen, wenn dies absolut notwendig ist und einem legitimen Zweck dient und (v) die Selbstregulierung, um das Entfernen von Hassrede im Internet zu gew\u00e4hrleisten. Die Beh\u00f6rden sollten die Medien sensibilisieren, ohne deren redaktionelle Unabh\u00e4ngigkeit einzuschr\u00e4nken, Angeh\u00f6rigen schutzbed\u00fcrftiger Gruppen einen angemessenen Raum zu geben, sich selbst zu pr\u00e4sentieren. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, in diesen Bereichen notfalls den Erlass gesetzgeberischer Regelungen zu erw\u00e4gen. Die Beh\u00f6rden sollten schlie\u00dflich sicherstellen, dass auch die Polizei und die Justiz nur dann die ethnische Zugeh\u00f6rigkeit mutma\u00dflicher Straft\u00e4ter offenlegt, wenn dies absolut notwendig ist und einem legitimen Zweck dient<\/p>\n<p>12. (\u00a7 64) ECRI empfiehlt, dass die klassischen Teile der Verwaltung, wie z. B. die Schulverwaltung auf Bundes- und Regionalebene, die Arbeitsverwaltung, Gesundheitsbeh\u00f6rden und anderen staatlichen Stellen, Kernelemente der Integrationspolitik \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>13. (\u00a7 68) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, den Grundsatz der Integration von Anfang an auch in den Bereichen Asyl und subsidi\u00e4rer Schutz zu verwirklichen. Sie sollten ein Konzept f\u00fcr den Umgang mit besonderen Integrationsanforderungen der betroffenen Personen erarbeiten und implementieren.<\/p>\n<p>14. (\u00a7 70) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden zur nachhaltigen Integration wichtiger Teile der Bev\u00f6lkerung sicherzustellen, dass sich jede Einschr\u00e4nkung und unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf das Praktizieren des Islams im Rahmen der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte h\u00e4lt.<\/p>\n<p>15. (\u00a7 74) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die Umsetzung konkreter Programme und Projekte zu beschleunigen, um die Ziele der Roma-Strategie zu erreichen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der weiteren St\u00e4rkung der Handlungskompetenz der Roma und ihrer Organisationen durch positive Ma\u00dfnahmen gewidmet werden.<\/p>\n<p>16. (\u00a7 77) ECRI empfiehlt der \u00f6sterreichischen Volksanwaltschaft, ihre Befugnisse einzusetzen, um Hinweise auf Racial Profiling und anderes Fehlverhalten von Polizeibeamten gegen\u00fcber Personen mit Migrationshintergrund zu untersuchen. Sie sollte au\u00dferdem einen regelm\u00e4\u00dfigen Dialog mit der Zivilgesellschaft f\u00fchren.<\/p>\n<p>17. (\u00a7 79) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, Forschung und Datenerhebung zu den Lebensbedingungen von LGBT-Personen zu initiieren, die auch die Themen Diskriminierung und Intoleranz umfassen.<\/p>\n<p>18. (\u00a7 84) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, erneut zu pr\u00fcfen, ob es eine objektive und angemessene Rechtfertigung f\u00fcr jeden der verbleibenden Unterschiede in den Vorschriften f\u00fcr verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare gibt, und alle ungerechtfertigten Unterschiede zu beseitigen. Sie empfiehlt des Weiteren, den Zugang zur Geschlechtsumwandlung, die \u00c4nderung des Vornamens einer Transgender-Person, die Anerkennung des wahren Geschlechts und die \u00c4nderung der Geschlechterbezeichnung in Dokumenten gesetzlich zu regeln.<\/p>\n<p>19. (\u00a7 88) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, auf Bundesebene eine Stelle damit zu beauftragen, einen Aktionsplan oder ein umfassendes Programm f\u00fcr LGBT-Personen zu entwickeln und zu koordinieren, um sicherzustellen, dass LGBT-Personen gleichberechtigt mit anderen in \u00d6sterreich leben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>20. (\u00a7 91) ECRI empfiehlt den Bundes- und Landesbeh\u00f6rden sicherzustellen, dass alle LGBT-Jugendlichen die notwendigen Informationen, Hilfestellungen und den erforderlichen Schutz erhalten, um in Einklang mit ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t leben zu k\u00f6nnen. Sie empfiehlt ihnen au\u00dferdem, insbesondere an den Schulen Ma\u00dfnahmen umzusetzen, die das gegenseitige Verst\u00e4ndnis und die gegenseitige Achtung aller Menschen unabh\u00e4ngig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t f\u00f6rdern.<\/p>\n<p><strong>Literatur<\/strong><\/p>\n<p>Diese Bibliografie listet die wichtigsten ver\u00f6ffentlichten Quellen auf, die f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Situation in \u00d6sterreich verwendet wurden. Sie ist nicht als vollst\u00e4ndige Liste aller Informationsquellen zu betrachten, die ECRI w\u00e4hrend des Verfassens dieses Berichtes zur Verf\u00fcgung standen.<\/p>\n<p><strong>European Commission against Racism and Intolerance (ECRI)<\/strong><\/p>\n<p>1. ECRI (2013), Conclusions on the implementation of the recommendations in respect of Austria subject to interim follow-up, CRI(2013)4.<\/p>\n<p>2. ECRI (2010), Fourth report on Austria, CRI(2010)2.<\/p>\n<p>3. ECRI (2005), Third Report on Austria, CRI(2005)1.<\/p>\n<p>4. ECRI (2001a), Second Report on Austria, CRI(2001)3.<\/p>\n<p>5. ECRI (1999), Report on Austria, CRI(99)7.<\/p>\n<p>6. ECRI (1996), General Policy Recommendation No.1: Combating racism, xenophobia, antisemitism and intolerance, CRI(96)43 rev.<\/p>\n<p>7. ECRI (1997), General Policy Recommendation No. 2: Specialised bodies to combat racism, xenophobia, antisemitism and intolerance at national level, CRI(97)36.<\/p>\n<p>8. ECRI (1998a), General Policy Recommendation No. 3: Combating racism and intolerance against Roma\/Gypsies, CRI(98)29 rev.<\/p>\n<p>9. ECRI (1998b), General Policy Recommendation No. 4: National surveys on the experience and perception of discrimination and racism from the point of view of potential victims, CRI(98)30.<\/p>\n<p>10. ECRI (2000), General Policy Recommendation No. 5: Combating intolerance and discrimination against Muslims, CRI(2000)21.<\/p>\n<p>11. ECRI (2001b), General Policy Recommendation No. 6: Combating the dissemination of racist, xenophobic and antisemitic material via the Internet, CRI(2001)1.<\/p>\n<p>12. ECRI (2003), General Policy Recommendation No. 7: National legislation to combat racism and racial discrimination, CRI(2003)8.<\/p>\n<p>13. ECRI (2004a), General Policy Recommendation No. 8: Combating racism while fighting terrorism, CRI(2004)26.<\/p>\n<p>14. ECRI (2004b), General Policy Recommendation No. 9: The fight against antisemitism, CRI(2004)37.<\/p>\n<p>15. ECRI (2007a), General Policy Recommendation No. 10: Combating racism and racial discrimination in and through school education, CRI(2007)6.<\/p>\n<p>16. ECRI (2007b), General Policy Recommendation No. 11: Combating racism and racial discrimination in policing, CRI(2007)39.<\/p>\n<p>17. ECRI (2009), General Policy Recommendation No. 12: Combating racism and racial discrimination in the field of sport, CRI(2009)5.<\/p>\n<p>18. ECRI (2011), General Policy Recommendation No. 13: Combating anti-Gypsyism and discrimination against Roma, CRI(2011)37.<\/p>\n<p>19. ECRI (2012), General Policy Recommendation No. 14: Combating racism and racial discrimination in employment, CRI(2012)48.<\/p>\n<p><strong>Other sources<\/strong><\/p>\n<p>20. Republic of Austria, Austrian Parliament (Nationalrat and Bundesrat) (2014), Reply to ECRI questionnaire on Existence of internal rules\/code of conduct against hate speech in national parliaments, European Centre for Research and Documentation (ECPRD).<\/p>\n<p>21. Republic of Austria (2013a), Arbeitsprogramm der \u00f6sterreichischen Bundesregierung 2013-2018 \u2013 Erfoglreich. \u00d6sterreich.<\/p>\n<p>22. Republic of Austria (2013b), Austria Mid-Term Review &#8211; UPR Recommendations, Status of Implementation.<\/p>\n<p>23. Republic of Austria (2010), Nationaler Aktionsplan f\u00fcr Integration \u2013 Bericht.<\/p>\n<p>24. Federal Chancellery (2012), An EU Framework for National Roma Integration Strategies up to 2020 \u2013 Political and legal measures.<\/p>\n<p>25. Federal Ministry for Education and Women (FMEW) (2014a), Gleichbehandlungsbericht f\u00fcr die Privatwirtschaft 2012 und 2013, Teil I, Gleichbehandlungskommission und Bundesministerium f\u00fcr Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.<\/p>\n<p>26. FMEW (2014b), Gleichbehandlungsbericht f\u00fcr die Privatwirtschaft 2012 und 2013, Teil II, Anwaltschaft f\u00fcr Gleichbehandlung.<\/p>\n<p>27. Federal Ministry for Education, Art and Culture (1994), Grundsatzerlass, \u201cSexualerziehung in den Schulen\u201d, Wiederverlautbarung.<\/p>\n<p>28. Federal Ministry for Family and Youth (2014), Karmasin und Kurz: Startschuss f\u00fcr das zweite verpflichtende Kindergartenjahr, press release.<\/p>\n<p>29. Federal Ministry of Interior (FMI) (2014), Verfassungsschutzbericht 2013.<\/p>\n<p>30. FMI (2013), Verfassungsschutzbericht 2012.<\/p>\n<p>31. FMI (2003), Verfassungsschutzbericht 2002.<\/p>\n<p>32. Federal Ministry of Justice (2014a, October 14), Facts zu \u201eHate Crime\u201c, Press release.<\/p>\n<p>33. Federal Ministry of Justice (2014b), Entwurf &#8211; Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine b\u00fcrgerliche Gesetzbuch und das Gentechnikgesetz ge\u00e4ndert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts\u00c4nderungsgesetz 2015 \u2013 FMedR\u00c4G 2015).<\/p>\n<p>34. Federal Ministry for Labour, Social Affairs and Consumer Protection (FMLSACP) (2014), Chancengleichheit \u2013 Das Gleichbehandlungsrecht in \u00d6sterreich, 4th edition 2014.<\/p>\n<p>35. Austrian Ombudsman Board (AOB) (2013), Annual report of the Austrian Ombudsman Board to the National Council and the Federal Council 2012.<\/p>\n<p>36. AOB (2012), Annual report to the National Council and the Federal Council 2012, International Version.<\/p>\n<p>37. Rechnungshof (2014), Bericht des Rechnungshofs &#8211; F\u00f6rderung der staatsb\u00fcrgerlichen Bildungsarbeit in den Bildungseinrichtungen der politischen Parteien.<\/p>\n<p>38. Medien-Servicestelle Neue \u00d6sterreicher\/innen (2012), Integrationsglossar \u2013 Wer ist wer? Was ist Was ? Die wichtigsten Begriffe rund um Integration auf einen Blick.<\/p>\n<p>39. Statistik Austria (2013), Migration &amp; Integration, Zahlen, Daten, Indikatoren 2013.<\/p>\n<p>40. Statistik Austria (2014), Migration &amp; Integration, Zahlen, Daten, Indikatoren 2014.<\/p>\n<p>41. Expert Council for Integration (2014), Integration report 2014.<\/p>\n<p>42. Human Rights Council of the City of Graz (2014), Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2013.<\/p>\n<p>43. Wirtschaftskammern \u00d6sterreichs (2014), The Charta of Diversity in Austria.<\/p>\n<p>44. Council of Europe (CoE), Committee of Ministers (2010), Recommendation CM\/Rec(2010)5 of the Committee of Ministers to member states on measures to combat discrimination on grounds of sexual orientation or gender identity.<\/p>\n<p>45. CoE, Parliamentary Assembly (PACE) (2013), Resolution 1952 (2013) on Children\u2019s right to physical integrity.<\/p>\n<p>46. CoE, PACE (2014), Resolution 1968 (2014), Tackling racism in the police.<\/p>\n<p>47. CoE, PACE, Committee on Equality and Non-Discrimination (2014), Tackling racism in the police, Report, Rapporteur Mr David Davies.<\/p>\n<p>48. CoE, European Court of Human Rights (ECtHR) (2013a), E.B. and others v. Austria (Applications nos. 31913\/07, 38357\/07, 48098\/07, 48777\/07 and 48779\/07), Judgment.<\/p>\n<p>49. CoE, ECtHR (Grand Chamber) (2013b), X and others v. Austria (Application no. 19010\/07), Judgment.<\/p>\n<p>50. CoE, ECtHR (2010), Schalk and Kopf v. Austria (Application no. 30141\/04), Judgment.<\/p>\n<p>51. CoE, ECtHR (2009), Lang v. Austria (Application no. 28648\/03), Judgment.<\/p>\n<p>52. CoE, Commissioner for Human Rights (2012), Report by Nils Mui\u017enieks following his visit to Austria from 4 to 6 June 2012, CommDH(2012)28.<\/p>\n<p>53. CoE, Commissioner for Human Rights (2010), Discrimination on grounds of sexual orientation and gender identity in Europe, 2nd edition.<\/p>\n<p>54. CoE Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities (ACFC) (2011a), Third Opinion on Austria adopted on 28 June 2011, ACFC\/OP\/III(2011)005.<\/p>\n<p>55. CoE, ACFC (2011b), Comments of the Government of Austria on the Third Opinion of the Advisory Committee on the implementation of the Framework Convention for the Protection of National Minorities by Austria (GVT\/CM\/III(2011)009).<\/p>\n<p>56. CoE, European Commission for Democracy through Law (Venice Commission) (2014), Compilation of the Venice Commission opinions and reports concerning freedom of religion and belief, CDL-PI(2014)005.<\/p>\n<p>57. European Roma and Travellers Forum (ERTF) (2014), Briefing paper on the situation of Roma and Travellers in Austria.<\/p>\n<p>58. European Court of Justice (Grand Chamber) (2012), Case C\u2011245\/ 11, K. v Bundesasylamt, Judgment.<\/p>\n<p>59. European Union (EU), European Commission (2014a), Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the implementation of Council Framework Decision 2008\/913\/JHA on combating certain forms and expressions of racism and xenophobia by means of criminal law, 27.1.2014, COM(2014) 27 final.<\/p>\n<p>60. European Commission (2014b), Joint Report on the application of Council Directive 2000\/43\/EC of 29 June 2000 implementing the principle of equal treatment between persons irrespective of racial or ethnic origin (&#8218;Racial Equality Directive&#8216;) and of Council Directive 2000\/78\/EC of 27 November 2000 establishing a general framework for equal treatment in employment and occupation (&#8218;Employment Equality Directive&#8216;), COM(2014)2 final.<\/p>\n<p>61. EU, European Commission (2014c), Report on discrimination of Roma children in education.<\/p>\n<p>62. EU, European Commission (2013a), National protection beyond the two EU Anti-discrimination Directives &#8211; The grounds of religion and belief, disability, age and sexual orientation beyond employment.<\/p>\n<p>63. EU, European Commission (2013b), Discrimination in Housing.<\/p>\n<p>64. EU, European Commission (2011), Migrants in Europe \u2014 A statistical portrait of the first and second generation<\/p>\n<p>65. European Asylum Support Office (2013), Annual Report on the Situation of Asylum in the European Union 2012.<\/p>\n<p>66. EU, European Union Agency for Fundamental Rights (FRA) (2015), Forthcoming FRANET Update, Legal Study on Homophobia and Discrimination on Grounds of Sexual Orientation and Gender Identity for Austria.<\/p>\n<p>67. EU FRA (2014a), Antisemitism, Summary overview of the data available in the European Union 2003-2013.<\/p>\n<p>68. EU FRA (2014b), EU LGBT survey \u2013 European Union lesbian, gay, bisexual and transgender survey &#8211; Main results.<\/p>\n<p>69. EU FRA (2013), Discrimination and hate crime against Jews in EU Member States: Experiences and perceptions of Antisemitism.<\/p>\n<p>70. EU FRA (2012a), Survey data explorer \u2013 LGBT Survey 2012, http:\/\/fra.europa.eu\/DVS\/DVT\/lgbt.php.<\/p>\n<p>71. EU FRA (2012b), EU-MIDIS, European Union Minorities and Discrimination Survey, Data in Focus Report, Minorities as Victims of Crime: Austria.<\/p>\n<p>72. EU FRA (2012c), Making hate crime visible in the European Union: acknowledging victims\u2019 rights.<\/p>\n<p>73. EU FRA (2012d), Access to justice in cases of discrimination in the EU &#8211; Steps to further equality.<\/p>\n<p>74. Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE), Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) (2014), Opinion on the Draft Federal Law of Austria amending the Law on the Recognition of Adherents to Islam as a Religious Society, Opinion-Nr.: FOR-AT\/264\/2014 [RJU].<\/p>\n<p>75. OSCE, ODIHR (2013a), Hate Crimes in the OSCE Region: Incidents and Responses \u2013 Annual Report for 2012.<\/p>\n<p>76. OSCE, ODIHR (2013b), Implementation of the Action Plan on Improving the Situation of Roma and Sinti Within the OSCE Area 87, Renewed Commitments, Continued Challenges, Status Report 2013.<\/p>\n<p>77. OSCE (2012), Ljubljana Guidelines on Integration of Diverse Societies.<\/p>\n<p>78. United Nations (UN), Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD) (2012a), Concluding observations on the eighteenth to twentieth periodic reports of Austria, adopted by the Committee at its eighty-first session (6-13 August 2012), CERD\/C\/AUT\/CO\/18-20.<\/p>\n<p>79. UN CERD (2012b), Reports submitted by States parties under article 9 of the Convention, Eighteenth to twentieth periodic reports of States parties due in 2011, Austria, CERD\/C\/AUT\/18-20.<\/p>\n<p>80. UN Committee on the Elimination of Discrimination against Women (2013), Concluding observations on the seventh and eighth periodic reports of Austria adopted by the Committee at its fifty-fourth session (11 February-1 March 2013), CEDAW\/C\/AUT\/CO7-8<\/p>\n<p>81. UN, International Coordinating Committee of National Institutions for the Promotion and Protection of Human Rights (ICC), Sub-Committee on Accreditation Report (2011), Report and Recommendations of the Session of the Sub-Committee on Accreditation (SCA), Geneva, 23-27 May 2011.<\/p>\n<p>82. United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) (2013a), Facilitators and Barriers &#8211; Refugee Integration in Austria.<\/p>\n<p>83. UNHCR (2013b), A new beginning \u2013 Refugee integration in Europe.<\/p>\n<p>84. UNHCR (2014), The Economic, Social and Cultural Rights of Migrants in an Irregular Situation.<\/p>\n<p>85. Ammer, M. (2013), Zugang zum Arbeitsmartk f\u00fcr Asylsuchende aus menschenrechtlicher Perspektive.<\/p>\n<p>86. Bartlett, J., Birdwell, J. and Littler, M. (2011), The New Face of Digital Populism, Demos.<\/p>\n<p>87. Brantner, C., Herczeg, P. (2012), Sound broadcasting? How Austrian radio newscasts cover and frame ethnic minorities. Paper presented at the 4th Conference of the European Communication Research and Education Association (ECREA), 24-27 October, Istanbul, Turkey.<\/p>\n<p>88. Danish Institute for Human Rights (COWI) (2009), The social situation concerning homophobia and discrimination on grounds of sexual orientation in Austria.<\/p>\n<p>89. DerStandard.at (2015a, March 2), Platzsturm in Bischofshofen: F\u00fcnf Monate bedingt.<\/p>\n<p>90. DerStandard.at (2015b, January 15), SP\u00d6 startet neuen Anlauf f\u00fcr Homosexuellen-Gleichbehandlung.<\/p>\n<p>91. DerStandard.at (2014a, April 8), FP\u00d6-Spitze zwingt M\u00f6lzer zu v\u00f6lligem R\u00fcckzug.<\/p>\n<p>92. DerStandard.at (2014b, Mai 5), Salzburg im Bann der \u201eBettelmafia\u201c.<\/p>\n<p>93. DerStandard.at (2014c, July 22), Vorw\u00fcrfe gegen Polizei: \u201eWitze \u00fcber T\u00fcrken und Afrikaner sind Alltag\u201c.<\/p>\n<p>94. DerStandard.at (2014d, October 29), F\u00fcnf Sch\u00fcsse: Angriff auf Asylheim in Tirol.<\/p>\n<p>95. DerStandard.at (2014e, November 14), Stadtschulrat pr\u00fcft Saudi-Schule wegen Verdachts auf Judenhetze.<\/p>\n<p>96. DerStandard.at (2011), Verurteilungen nach Anschlag auf Moschee.<\/p>\n<p>97. Deutschen Ethikrat (2012), Intersexualit\u00e4t \u2013 Stellungnahme.<\/p>\n<p>98. Diepresse.com (2014a, July 17), Tirol: Ex-FP\u00d6-Kandidat Penz rechtskr\u00e4ftig freigesprochen.<\/p>\n<p>99. Diepresse.com (2014b, July 23), Brandstetter nimmt Hassposter ins Visier.<\/p>\n<p>100. Diepresse.com (2013, September 9), Afrikaner erstochen: Acht Jahre Haft f\u00fcr<br \/>\n25-J\u00e4hrigen.<\/p>\n<p>101. European Network against Racism (ENAR) (2013a), Shadow Report, Racism and related discriminatory practices in employment in Austria, Mayer, A.<\/p>\n<p>102. ENAR (2013b), ENAR Shadow Report, Racism and related discriminatory practices in Austria, Teubl, C., Radio Afrika TV.<\/p>\n<p>103. ENAR (2012), Far-right Parties and discourse in Europe: A challenge for our times.<\/p>\n<p>104. European Network of Equality Bodies (Equinet) (2012a), Equality Law in Practice &#8211; Comparative analysis of discrimination cases in Europe &#8211; An Equinet Report.<\/p>\n<p>105. Equinet (2012b), Equality Bodies Combating Discrimination on the Ground of Racial or Ethnic Origin &#8211; An Equinet Perspective.<\/p>\n<p>106. Equinet (2012c), Equality Bodies Supporting Good Practice by Service Providers &#8211; An Equinet Good Practice Guide.<\/p>\n<p>107. Equinet (2011), Equality Law in Practice &#8211; A question of faith: Religion and belief in Europe.<\/p>\n<p>108. European Network of Legal Experts in the Non-discrimination Field (ENLENF) (2013a), Executive Summary &#8211; Country Report Austria 2012 on measures to combat discrimination.<\/p>\n<p>109. ENLENF (2013b), Report on measures to combat discrimination \u2013 Directives 2000\/43\/EC and 2000\/78\/EC, Country Report 2012 \u2013 Austria \u2013 State of affairs up to 1st January 2013.<\/p>\n<p>110. Fekete, L. (2012), Pedlars of hate: the violent impact of the European far Right, Institute of Race Relations.<\/p>\n<p>111. Focus online (2014, October 22), Antisemitischer Facebook-Post bringt Mann vor Gericht.<\/p>\n<p>112. Forum against Antisemitism (FGA) (2014), Anti-Semitic Incidents.<\/p>\n<p>113. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) (2013, March 4), Deutsche Burschenschaft &#8211; Kleiner und rechter.<\/p>\n<p>114. Gobuleva, M. (2012), Mapping European Stakeholders on Migrant Education, European Union, Migration Policy Group, Network of Education Policy Centres, Sirius.<\/p>\n<p>115. Gruber, O., Herczeg, P., Wallner, C. (2012), Integration im \u00f6ffentlichen Diskurs: Gesellschaftliche Ausverhandlungsprozesse in der massenmedialen \u00d6ffentlichkeit. Analysiert anhand des Fallbeispiels &#8222;Arigona Zogaj&#8220; in den \u00f6sterreichischen Medien. In: Medien Journal, 3\/2012, S.16-34. Herczeg, P., The representation of migrants in the Austrian media \u2013 case studies.<\/p>\n<p>116. Haas, H. (2012), Evaluierung der Pressef\u00f6rderung in \u00d6sterreich. Status, Bewertung, internationaler Vergleich und Innvoationspotenziale.<\/p>\n<p>117. Hafez, F. (2014), Institutionalized Islamophobia \u2013 The Draft of the Austrian Islam-Law.<\/p>\n<p>118. Heute.at (2014, April 12), EU-Wahl: FP\u00d6 verliert in j\u00fcngster Umfrage.<\/p>\n<p>119. Inou, s. and Achaleke, C. (2011), Schwarze Menschen in \u00d6sterreich \u2013 Lagebericht.<\/p>\n<p>120. Initiative Minderheiten (ed.) (2014), ROMBAS Studienbericht zur Bildungssituation von Roma und Sinti in \u00d6sterreich.<\/p>\n<p>121. Institut f\u00fcr Gesellschafts- und Sozialpolitik an der Johannes Kepler Universit\u00e4t Linz (2012), Rassismus und Social Media.<\/p>\n<p>122. International Human Rights Movement \u201eWorld Without Nazism\u201c (2013), Monitoring of neo-nazism, xenophobia and extremism January 2013.<\/p>\n<p>123. International Legal Research Group on Online Hate Speech (2014), Final Report, Council of Europe and the European Law Students\u2019 Association.<\/p>\n<p>124. Klagsverband (Litigation Association of NGOs) (2012), Ablehnung der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Schande f\u00fcr \u00d6sterreich, 21.11.2012.<\/p>\n<p>125. Litigation Association of NGOs against Discrimination (2013), Annual Report 2012.<\/p>\n<p>126. Litigation Association of NGOs against Discrimination (2011), Annual Report 2010.<\/p>\n<p>127. Melzer, R. and Serafin, S. (2013), Right-wing extremism in Europe, Country Analyses, Counter-Strategies and Labour-Market Oriented Exit Strategies, Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) Projekt \u201cGegen Rechtsextremismus\u201d.<\/p>\n<p>128. m-media.or.at (2014a, April 23), Die Schwarzen Menschen in \u00d6sterreich \u2013 Eine vernichtende Bilanz ihrer Akzeptanz.<\/p>\n<p>129. m-media.or.at (2014b, November 11), #stolzdrauf, \u00d6sterreicherIn zu sein? \u2013 Sebastian Kurz stellt neue Initiative vor.<\/p>\n<p>130. Nowak, M. (2010), Legal Study on Homophobia and Discrimination on Grounds of Sexual Orientation and Gender Identity \u2013 Thematic study Austria.<\/p>\n<p>131. Oe24.at (2014a, January 16), 3 Jahre haft f\u00fcr \u201eReichstrunkenbold\u201c.<\/p>\n<p>132. oe24.at (2014b, July 18), \u00d6VP plant \u201cGipfel gegen Verhetzung\u201d.<\/p>\n<p>133. Peham, A., \u201eDurch Reinheit zur Einheit\u201c (2014), www.doew.at.<\/p>\n<p>134. Philipp, S. and Starl, K. (2013), Lebenssituation von \u00ab Schwarzen \u00bb in urbanen Zentren \u00d6sterreichs.<\/p>\n<p>135. Rechtskomitee Lamda (2014a, November 13), Registered Partnership: Pink Triangle of Austria\u00b4s Law of Names Goes to Strasbourg.<\/p>\n<p>136. Rechtskomitee Lamda (2014b, November 9), Austria Ignores Strasbourg-Judgment.<\/p>\n<p>137. Rechtskomitee Lamda (2010), Eingetragene Partnerschaft (EP), Regierungsvorlage \u2013 mit den \u00c4nderungen des Justizausschusses, Ungleichbehandlung zum Eherecht (ohne Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit).<\/p>\n<p>138. Rights, Equality and Diversity European Network (RED) (2013), Annual Report 2012, RED Early Warning System, RED Atlas of racism and discrimination.<\/p>\n<p>139. Romano Centro (2013), Antiziganismus in \u00d6sterrreich, Dokumentation rassistischer Vorf\u00e4lle gegen Roma\/Romnja und Sinti\/Sintize.<\/p>\n<p>140. Romano Centro (2014), Heft 79\/ 80, Oktober 2014.<\/p>\n<p>141. Rosenberger, S., Seeber, G., in: Polak R., ed. (2011), Zukunft.Werte.Europa \u2013 Die Europ\u00e4ische Wertestudie 1990-2010: \u00d6sterreich im Vergleich.<\/p>\n<p>142. Salzburger Nachrichten (2014, December 4), \u201eBettel-Soko\u201c:32 Anzeigen in 11 Monaten.<\/p>\n<p>143. Salzburg.orf.at (2014a, July 24), Israelische Kicker attackiert: Verfassungsschutz ermittelt.<\/p>\n<p>144. Salzburg.orf.at (2014b, July 30), Hetze gegen Roma: Sieben M\u00e4nner verurteilt.<\/p>\n<p>145. Salzburg.orf.at (2014c, August 20), Rassismus in Facebook: Pongauer verurteilt.<\/p>\n<p>146. Schmatz, S. et al. (2014), Roma in \u00d6sterreich: Integrationsaspekte in den Bereichen Besch\u00e4ftigung, Wohnen und Freizeit.<\/p>\n<p>147. Schoibl, H. (2013), Notreisende und Bettel-MigrantInnen in Salzburg, Erhebung der Lebens und Bedarfslagen.<\/p>\n<p>148. Spiegelonline (2013a, May 23), Treffen in Eisenach: Burschenschaftler planen Neuauflage des \u201eAriernachweises\u201c.<\/p>\n<p>149. Spiegelonline (2013b, May 24), Treffen in Eisenach: Burschenschafter ziehen \u201eAriernachweis\u201c-Antrag zur\u00fcck.<\/p>\n<p>150. Spiegelonline (2014), Streit um rechten Akademikerball: Mit Schmiss auf die Tanzfl\u00e4che.<\/p>\n<p>151. Stavros, S. (2014), Combating Religious Hate Speech: Lessons Learned from Five Years of Country-Monitoring by the European Commission against Racism and Intolerance (ECRI), Religion an Human Rights 9 (2014), pp. 139-150.<\/p>\n<p>152. Steiermark.orf.at (2009, June 17), Urteil gegen Susanne Winter best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>153. S\u00fcddeutsche Zeitung (2014, April 7), Warum David Alaba kein \u201ewirklicher \u00d6sterreicher\u201c sein soll.<\/p>\n<p>154. Swiss National Advisory Commission on Biomedical Ethics (2012), Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung \u2013 Ethische Fragen zur \u201eIntersexualit\u00e4t\u201c, Stellungnahme Nr. 20\/2012,<\/p>\n<p>http:\/\/www.nek-cne.ch\/de\/themen\/stellungnahmen\/index.html.<\/p>\n<p>155. Thelocal.at (2015, February 8), Neo-Nazi vandals plague Salzburg.<\/p>\n<p>156. United Press International, upi.com (2015, February 16), Austria moves to ban Nazi license plate messages.<\/p>\n<p>157. U.S. Department of State (2014), Austria 2013 Human Rights Report.<\/p>\n<p>158. U.S. Department of State (2013), Austria 2012 Human Rights Report.<\/p>\n<p>159. Vorarlberg.orf.at (2014, November 28), Hass-Postings: 18-J\u00e4hriger wurde freigesprochen.<\/p>\n<p>160. Weidinger, B. (2015), \u201eIm nationalen Abwehrkampf der Grenzlanddeutschen\u201c \u2013 Akademische Burschenschaften und Politik in \u00d6sterreich nach 1945.<\/p>\n<p>161. Wien.orf.at (2014, May 20), Kritik: Sexualunterricht \u201eunzeitgem\u00e4\u00df\u201c.<\/p>\n<p>162. WienerZeitung.at (2012, June 13), Nazi-Prozess endet mit Verurteilung.<\/p>\n<p>163. Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit (ZARA) (2014), Rassismus Report 2013 \u2013 Einzelfall-Bericht \u00fcber rassistische \u00dcbergriffe und Strukturen in \u00d6sterreich.<\/p>\n<p>164. ZARA (2013), Racism Report 2012 &#8211; Case report on racist incidents and structures in Austria.<\/p>\n<p>165. ZARA (2012), Factsheet \u2013 Rassismus im Internet\/Cyber Hate.<\/p>\n<p>___________<\/p>\n<p>[*] Diese Empfehlung unterliegt einer Zwischenpr\u00fcfung durch ECRI, sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts.<br \/>\n[2]Laut der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 7 von ECRI bedeutet \u201eRassismus\u201d die \u00dcberzeugung, dass ein Beweggrund wie \u201eRasse\u201c, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangeh\u00f6rigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gef\u00fchl der \u00dcberlegenheit gegen\u00fcber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt. \u201eRassendiskriminierung&#8220; meint jede unterschiedliche Behandlung aufgrund von \u201eRasse&#8220;, Hautfarbe, Sprache, Religion, Nationalit\u00e4t oder nationaler oder ethnischer Abstammung, die keine objektive und begr\u00fcndete Rechtfertigung aufweist.<br \/>\n[3] Maktouf und Damjanovi\u0107 gegen Bosnien-Herzegowina, Nr. 2312\/08 und 34179\/08, 18. Juli 2013, \u00a7 81; siehe auch den Begr\u00fcndungstext zu Protokoll Nr. 12, insbesondere die Abs\u00e4tze 24-28.<br \/>\n[4] Ein Ministererlass nennt die Zahlen. Vgl. auch Ziffer 38 des Begr\u00fcndungstextes zur Empfehlung Nr. 7.<br \/>\n[5] Im gleichen Sinne UN CERD 2012: \u00a7 10.<br \/>\n[6] \u00d6sterreichischer Verfassungsgerichtshof 13 Os 154\/ 03, 14.1.2004 und 11 Os 87\/ 10v, 28.9.2010.<br \/>\n[7] Entscheidung des Oberstaatsanwaltes von Wien, das Verfahren gegen Herrn M\u00f6lzer einzustellen Nr. (038) 8 OStA 171\/ 14s, 27.7.2014 (siehe nachstehend Absatz 49); Berufungsgericht Innsbruck, 11 Bs 110\/ 13h, 30.04.2013.<br \/>\n[8] Rassistische Drohungen sind jedoch gem\u00e4\u00df \u00a7 115 (Drohungen),\u00a7 275 (Drohungen gegen die Bev\u00f6lkerung oder einen Teil derselben \u2013 800 bis 1.000 Personen), \u00a7 33 StGB (erschwerende Umst\u00e4nde) und \u00a7 3g VbtG (nationalsozialistische Aktivit\u00e4ten) strafbar. \u00d6ffentliche Beleidigungen und Verleumdung sind gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 115, 117.3, 283.2 StGB strafbar.<br \/>\n[9] Vgl. EU 2014b: 5.<br \/>\n[10] European Network of Legal Experts in the Non-discrimination Field (ENLENF; Europ\u00e4ische Expertengruppe im Bereich Diskriminierung) 2013: 7, 26, 79. F\u00fcr weitere Details sehen Sie bitte Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Frauen 2014b: 130 ff.<br \/>\n[11] \u00a7 10ff Bundesverfassungsgesetz (B-VG).<br \/>\n[12] Bundesministerium f\u00fcr Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 2014: 67 ff. listet 35 Rechtstexte auf. Es gibt z. B. ein Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene und neun Antidiskriminierungsgesetze auf L\u00e4nderebene f\u00fcr die Besch\u00e4ftigung im \u00f6ffentlichen Dienst. F\u00fcr eine unvollst\u00e4ndige Liste der Gleichbehandlungsstellen vgl. http:\/\/www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at\/site\/7701\/default.aspx, aufgerufen am 16.12.14.<br \/>\n[13] Volksanwaltschaft 2013: 61 ff.; Menschenrechtskommissar des Europarats 2012; ZARA 2014: 66.<br \/>\n[14] Eine weitere M\u00f6glichkeit zur Optimierung des Systems ist in \u00a7 148i B-VG enthalten.<br \/>\n[15] Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat auf Bundesebene 23 Stellen. Die ehrenamtlichen Mitglieder der drei Kammern des Bundesministerium f\u00fcr Europa, Integration und \u00c4u\u00dferes werden von drei Anw\u00e4lten und mehreren Schreibkr\u00e4ften unterst\u00fctzt. Die Landesvolksanwaltschaft in der Steiermark hat vier Mitarbeiter und eine vergleichbare Stelle in Wien drei Stellen. In Wien wurden vier Stellen f\u00fcr LGBT-Fragen eingerichtet (vgl. \u00a787) und sechs Stellen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft.<br \/>\n[16] http:\/\/www.bmeia.gv.at\/integration\/hotline-gegen-diskriminierung\/, aufgerufen am 20.5.15.<br \/>\n[17] In der Praxis wird der Grund der Hautfarbe durch den Grund der ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit abgedeckt, vgl. Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Frauen 2014b: 124. Laut der Beh\u00f6rden wird der Grund der Geschlechtsidentit\u00e4t durch den Grund Geschlecht, und der Grund der \u201eRasse&#8220; durch den Grund ethnische Zugeh\u00f6rigkeit abgedeckt. Es ist eine bewusste Entscheidung, nicht den Terminus \u201eRasse&#8220; zu verwenden.<br \/>\n[18] DerStandard.at 2015a.<br \/>\n[19] Vgl. EU 2013: 19. Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t sind ebenfalls abgedeckt, vgl. nachstehend Ziffer 80<br \/>\n[20] Vgl. UPR-Empfehlung 93.8, \u00f6sterreichische Regierung 2013b: 48 und Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Frauen 2014b: 125. In der Vergangenheit sind zwei Initiativen zur Vereinheitlichung des Schutzes vor Diskriminierung im Parlament gescheitert, Klagsverband 2012.<br \/>\n[21] Bundesvergabegesetz. Vertragsnehmer m\u00fcssen au\u00dferdem \u00fcber eine Unternehmenslizenz verf\u00fcgen; diese kann entzogen werden, wenn der Vertragsnehmer gegen das Diskriminierungsverbot versto\u00dfen hat (\u00a7 87 Industriecode).<br \/>\n[22] F\u00fcr gute Praxis vgl. Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz 2014: 135 ff.<br \/>\n[23] \u00a7 12.1 des Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichbehandlungskommission und den Gleichbehandlungsbeauftragten (GBK\/GAW-Gesetz) gibt nur der Kommission die Befugnis zu pr\u00fcfen, ob es einen Versto\u00df gegen die Auflage der Gleichbehandlung gegeben hat.<br \/>\n[24] \u00a7 62 GIBG. Laut Vertretern der Zivilgesellschaft, die sich mit der Delegation der ECRI getroffen haben, z\u00f6gern die Arbeiterkammern, i.e. Organisationen, die die Interessen von 3 Mio. \u00f6sterreichischen Arbeitnehmern und Verbrauchern vertreten, Diskriminierungsopfern zu helfen.<br \/>\n[25] ENLENF 2013b: 79 ff. So wurde z. B. die Entsch\u00e4digung f\u00fcr den wiederholt verweigerten Zutritt zu einer Kneipe von 1.500 \u20ac auf 250 \u20ac gesenkt. Bei bestimmten Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen ist die Entsch\u00e4digung f\u00fcr immaterielle Sch\u00e4den auf max. 500 \u20ac begrenzt (\u00a7 26.1.2 GIBG). Zum Vergleich: \u00a7 6 des \u00f6sterreichischen Mediengesetzes sieht erhebliche Entsch\u00e4digungssummen f\u00fcr Straftaten vor, die durch die Medien erfolgen.<br \/>\n[26] ENLENF 2013a: 5. F\u00fcr einen \u00dcberblick zur Rechtsprechung vgl. Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Frauen 2014a: 218 ff.<br \/>\n[27] Republik \u00d6sterreich 2013a: 47; Volksanwaltschaft 2013: 61 ff.<br \/>\n[28] Vgl. auch Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Frauen 2014b: 128.<br \/>\n[29] \u00a7 2.8 Pressef\u00f6rderungsgesetz 2004 und \u00a7\u00a7 4.3, 7.5 Publizistikf\u00f6rderungsgesetz. 2010 musste die Freiheitliche Partei \u00d6sterreich &#8211; FP\u00d6 &#8211; 1.000 Euro f\u00fcr ein Seminar mit dem Titel \u201eGrundlagen \u00fcber den Islam&#8220; erstatten, Rechnungshof 2014: 31.<br \/>\n[30] Laut Zivilgesellschaft wurde bisher nur eine einzige Organisation wegen F\u00f6rderung von Rassismus aufgel\u00f6st. Die Beh\u00f6rden k\u00f6nnen aus ihren Statistiken keine F\u00e4lle aufgel\u00f6ster rassistischer Organisationen ablesen. Laut einem Bericht des Verfassungsschutzamtes hat sich ein Neonazi-Verein selbst aufgel\u00f6st, nachdem die Beh\u00f6rden einen Antrag auf Aufl\u00f6sung gestellt hatten, Innenministerium 2014: 47.<br \/>\n[31] Unabh\u00e4ngige nationale Stellen, die ausdr\u00fccklich mit dem Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Intoleranz und Diskriminierung aufgrund u.a. von ethnischer Zugeh\u00f6rigkeit, Hautfarbe, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Religion und Sprache (Rassendiskriminierung) betraut sind. Alle neun Bundesl\u00e4nder haben ebenfalls Gleichbehandlungsstellen eingerichtet.<br \/>\n[32] Vgl. \u00a7\u00a7 5.2, 5.1, 12.4, 12.1, 13.1, 5,4, 12.1, 5.2 GBK\/GAW-Gesetz. In der Praxis bem\u00fcht sich die Gleichbehandlungsanwaltschaft um g\u00fctliche Einigungen, ENLENF 2013a: 7.<br \/>\n[33] Die Gleichbehandlungskommission kann Gerichtsverfahren anstrengen, wenn die diskriminierende Person nicht ihren Vorschl\u00e4gen nachkommt (\u00a7 12.4 GBK\/GAW-Gesetz). Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat das gleiche Recht, wenn sie das Verfahren bei der Gleichbehandlungskommission eingeleitet hat.<br \/>\n[34] F\u00fcr weitere Einzelheiten siehe die Schlussfolgerungen der ECRI im Zwischenbericht \u00fcber \u00d6sterreich.<br \/>\n[35] Die Gleichbehandlungskommission wurde innerhalb des Kanzleramtes eingerichtet und sp\u00e4ter ins Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Frauen verlegt.<br \/>\n[36] Der zuvor fehlende Verweis auf die Menschenrechte im Mandat der Volksanwaltschaft war der Hauptgrund, warum sie 2011 nur den B-Status erhielt, UN ICC Unterausschuss f\u00fcr Akkreditierung 2011: 11. \u00a7 148i B-VG sieht vor, dass die L\u00e4nder die Bundesanwaltschaft auch f\u00fcr ihre Verwaltung f\u00fcr zust\u00e4ndig erkl\u00e4ren k\u00f6nnen.<br \/>\n[37] \u00d6sterreichische Volksanwaltschaft 2012: 61 ff.<br \/>\n[38] Dieser Abschnitt behandelt rassistische und homo-\/transphobe Hassbotschaften. F\u00fcr eine Definition von \u201eHassrede&#8220; vgl. die Empfehlung Nr. R (97) 20 des Ministerkomitees, angenommen am 30. Oktober 1997.<br \/>\n[39]Die 110 F\u00e4lle, die in diese drei Gruppen fallen, wurden ODHIR gemeldet, OSZE 2013: 25.<br \/>\n[40] Bundesministerium f\u00fcr Inneres 2014: 17 ff.<br \/>\n[41] ZARA 2014: 58. Vgl. auch Bundesministerium f\u00fcr Inneres 2014: 20.<br \/>\n[42] Philipp und Starl 2013: 29 ff.<br \/>\n[43] FRA 2012a.<br \/>\n[44] Vgl. ZARA 2013 und 2014; f\u00fcr 2013 hat das Forum gegen Antisemitismus 49 F\u00e4lle von Hassmails\/Hassanrufen und 21 weitere F\u00e4lle von verbalen Beleidigungen\/Drohungen\/Bel\u00e4stigungen registriert, FGA 2014; das Romano Centro ver\u00f6ffentlichte einen Bericht \u00fcber 82 neuere F\u00e4lle von Diskriminierung von Roma, einschlie\u00dflich Hassrede, Roman Centro 2013.<br \/>\n[45] Rosenberger und Seeber 2011: 181 ff.<br \/>\n[46] F\u00fcr Beispiele siehe United Press International 2015 und thelocal.at 2015.<br \/>\n[47] 2005 wurde die BZ\u00d6 von J\u00f6rg Haider und anderen Mitgliedern der FP\u00d6 gegr\u00fcndet. Trotz anf\u00e4nglicher Wahlerfolge erreichte sie 2013 nicht die Mindestprozentzahl von 4%, um in das Bundesparlament zu gelangen.<br \/>\n[48] Jahresberichte von ZARA; insbesondere ZARA 2013: 58 ff.; ENAR 2012.<br \/>\n[49] Diepresse.com 2014a; ZARA 2013: 28 ff.; ZARA 2014: 30: \u201eMein Plan f\u00fcr Innsbruck: Heimatliebe statt Marokkanerdiebe&#8220;.<br \/>\n[50]Die \u00dcberschrift der Pressmitteilung lautete: \u201eU-Bahn-Sexmonster versteckt sich in der t\u00fcrkischen Gemeinde in Brigittenau! Ungebildet, kriminell und frauenfeindlich &#8211; die gew\u00fcnschten Ziele einer multikulturellen Gesellschaft?&#8220;<br \/>\n[51] Andreas M\u00f6lzer musste zugeben, dass er gesagt hatte, die EU sei ein \u201eKonglomerat von Negern\u201d; DerStandard.at 2014a. Ihm wird auch vorgeworfen, einen Artikel verfasst zu haben, in dem die Familie des schwarzen Fu\u00dfballspielers David Alaba herabw\u00fcrdigt wird, S\u00fcddeutsche Zeitung 2014.<br \/>\n[52] ZARA 2014: 32: im Dezember 2013 \u00e4u\u00dferte ein B\u00fcrgermeister, der dieser Partei angeh\u00f6rt, antisemitische und fremdenfeindliche S\u00e4tze w\u00e4hrend einer Debatte \u00fcber die Unterbringung von Asylsuchenden. F\u00fcr weitere Beispiele von Hassrede siehe Ziffer 38 und die Jahresberichte von ZARA.<br \/>\n[53] Bundesministerium f\u00fcr Inneres 2014: 15 ff. und 63 ff.; ZARA 2014: 55 ff.<br \/>\n[54] Bundesministerium f\u00fcr Inneres 2003: 26.<br \/>\n[55] Einzelne Mitglieder k\u00f6nnen immer noch der Beobachtung unterliegen, wenn sie verd\u00e4chtig sind, gegen das Strafrecht zu versto\u00dfen.<br \/>\n[56] Spiegelonline 2013a, 2013b und 2014; FAZ 2013; FMI 2013: 58; Weidinger 2015: 443 ff.; Peham 2014: 13 ff.<br \/>\n[57] Bundesministerium f\u00fcr Inneres 2013: 19 ff. Diese Webseite, Meldestelle NS-Wiederbet\u00e4tigung, kann aufgerufen werden unter: http:\/\/www.bmi.gv.at\/cms\/bmi_verfassungsschutz\/meldestelle\/, aufgerufen am 20.05.2015.<br \/>\n[58] Institut f\u00fcr Gesellschafts- und Sozialpolitik an der Johannes Kepler Universit\u00e4t Linz 2012: 21 ff. F\u00fcr homophobe Hassrede vgl. http:\/\/www.profil.at\/articles\/1421\/983\/375446\/shitstorm-conchita-wurst-heinz-fischer.<br \/>\n[59] Romano Centro 2013: 14<br \/>\n[60] Diepresse.com 2014b.<br \/>\n[61] Im Dezember 2014 verbot die Schulbeh\u00f6rde das Betreiben dieser Schule nach Beendigung des laufenden Schuljahrs, da sie sich geweigert hatte, eine Liste ihrer Lehrkr\u00e4fte und Verwaltungsmitarbeiter vorzulegen; standard.at 2014e.<br \/>\n[62] Bundesministerium f\u00fcr Inneres 2014: 50 ff.; Focusonline 2014; Vorarlberg.orf.at 2014; vgl. DerStandard.at 2014c.<br \/>\n[63] So ver\u00f6ffentlichte z. B. im Dezember 2012 die Gratiszeitung \u201eheute\u201c einen Artikel \u00fcber einen Mordfall in Klagenfurt; obwohl es keinerlei Informationen \u00fcber die Herkunft des T\u00e4ters gab, wird er beschrieben als die \u201eSorte Mann, die in der Regel und gl\u00fccklicherweise hinterm Mond lebt. In L\u00e4ndern, in denen beim Beten das Hinterteil h\u00f6her ist als der Kopf. Sie betrachten ihre Partnerinnen als Eigentum. Wenn sie versucht, selbst\u00e4ndig zu werden, f\u00fchlen sie sich in ihrem Stolz verletzt und drehen durch&#8220;, ZARA 2014: 27. Am 23. Dezember 2013 schrieb die Kronen Zeitung \u00fcber einen \u00dcberfall auf einen Taxifahrer: \u201eKurz vor der Ankunft zog der S\u00fcdl\u00e4nder (einer der Hunderten von kriminellen Ausl\u00e4ndern, die unsere Heimat unsicher machen) ein Messer&#8220;, \u00d6sterreichischer Presserat, Entscheidung Nr. 2013\/1. Am 20. M\u00e4rz 2013 ver\u00f6ffentlichte die Tiroler Tageszeitung unter der \u00dcberschrift \u201eDer Marokkaner, der mit Bier und Toast statt mit Drogen handelt&#8220; die folgende Passage \u201eNordafrikaner in Innsbruck haben tats\u00e4chlich nur zwei M\u00f6glichkeiten: Drogen zu handeln oder ins Gef\u00e4ngnis zu gehen&#8220;, ZARA 2014: 32.<br \/>\n[64] In Bezug auf Roma siehe Roma Centro 2014: 14 und \u00d6sterreichischer Presserat, Entscheidung Nr. 2014\/18 und 27 \u00fcber mehrere Artikel in der Kronen Zeitung. In Bezug auf Asylsuchende vgl. \u00d6sterreichischer Presserat, Entscheidung Nr. 2013\/78, 80 und 82 \u00fcber mehrere Artikel, die in derselben Zeitung ver\u00f6ffentlicht wurden. Die Artikel suggerieren, dass drei Asylsuchende, die in einem Kloster untergebracht waren, die K\u00f6pfe einer kriminellen Bande waren, und mit dem Menschenhandel 20 Mio. Euro verdient h\u00e4tten. Der \u00d6sterreichische Presserat stellte fest, dass die Zeitung gegen die Vorschriften einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Recherche und den Datenschutz versto\u00dfen hatte. Siehe auch ZARA 2014: 26.<br \/>\n[65] Schoibl 2013; Salzburger Nachrichten 2014; Romano Centro 2013: 17. ECRI begr\u00fc\u00dft die Entscheidung des \u00f6sterreichischen Verfassungsgerichtshofs, das absolute Bettelverbot in Salzburg versto\u00dfe gegen die Freiheit der Meinungs\u00e4u\u00dferung (Art. 10 EMRK), Nr. G155\/10, 30.6.2012.<br \/>\n[66]Leider trauen sich erfolgreiche Roma nicht, ihre Herkunft offenzulegen, Schmatz 2014: 10.<br \/>\n[67] Vgl. Ziffer 97 im vierten Bericht von ECRI \u00fcber \u00d6sterreich.<br \/>\n[68] ZARA 2014: 29 ff.; Heute.at 2014<br \/>\n[69] Bundesministerium f\u00fcr Inneres 2013: 45 ff.; 2014: 20.<br \/>\n[70] Oe24.at 2014a.<br \/>\n[71] Bis zum 5. November wurde gegen 193 bekannte Personen und weitere 77 unbekannte Personen gem\u00e4\u00df \u00a7 283 StGB ermittelt. Es gab 23 Verurteilungen.<br \/>\n[72] oe24.at 2014b; Diepresse.com 2014b.<br \/>\n[73] 2009 f\u00fchrte dies zur moralischen Verurteilung eines FP\u00d6-Politikers, der sich besonders mit Hassrede hervortat, Steiermark.orf.at 2009.<br \/>\n[74] Die Gleichbehandlungskommission (auf Bundesebene) kann sich aufgrund von Einschr\u00e4nkungen ihres Mandats nur mit Hassrede in den Bereichen Besch\u00e4ftigung, Bildung und Sozialdienste befassen. ECRI verweist erneut auf die Empfehlung in Ziffer 22 (i).<br \/>\n[75] http:\/\/www.zusammen-oesterreich.at\/index.php?id=2.<br \/>\n[76] Medien-Servicestelle Neue \u00d6sterreicher\/innen 2012.<br \/>\n[77] m-media.or.at 2014b.<br \/>\n[78] Gruber, O., Herczeg, P., Wallner, C. 2012; Brantner, C., Herczeg, P. 2012.<br \/>\n[79] Siehe die Entscheidungen, die auf der Internetseite des Presserates ver\u00f6ffentlicht wurden: http:\/\/www.presserat.at. Ziffer 7.2 des Ehrenkodex besagt: \u201eJede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religi\u00f6sen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen Gr\u00fcnden ist unzul\u00e4ssig.&#8220;<br \/>\n[80] Vgl. Ziffer 38 und die Expertenmeinung Haas 2012: 192 ff.<br \/>\n[81] http:\/\/googlepublicpolicy.blogspot.co.at\/2014\/09\/fighting-online-hate-speech.html und http:\/\/www.adl.org\/combating-hate\/cyber-safety\/best-practices\/.<br \/>\n[82] FRA 2012b: 11.<br \/>\n[83] DiePresse.com 2013.<br \/>\n[84] Nach Mutma\u00dfungen, ein weiterer Mord &#8211; der an einem Rum\u00e4nen im Jahr 2011 -sei rassistisch motiviert gewesen, pr\u00fcften die Beh\u00f6rden erneut auf Voreingenommenheit; sie kamen zu dem Schluss, der T\u00e4ter habe keine bestimmte Ideologie ausgelebt, sondern er sei der \u00dcberzeugung, es gebe zu viele Migranten in \u00d6sterreich.<br \/>\n[85] FRA 2012a. Vgl. auch OSZE 2013: 45. Siehe auch den Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz 2014: 37.<br \/>\n[86] Romano Centro 2013: 17; Salzburg.orf.at 2014b und c.<br \/>\n[87] F\u00fcr weitere Einzelheiten vgl. Salzburg.orf.at 2014a und DerStandard.at 2015b.<br \/>\n[88] WienerZeitung.at 2012; DerStandard 2011; DerStandard.at 2014d.<br \/>\n[89] Statistik \u00d6sterreich 2013: 8 und 2014: 9. Erste Generation meint Personen, die im Ausland geboren wurden, zweite Generation meint Personen mit einem im Ausland geborenen Elternteil.<br \/>\n[90] Expertenrat f\u00fcr Integration 2014.<br \/>\n[91] Trotz des Titels finden keine Verhandlung und kein Vertragsabschluss zwischen den Beh\u00f6rden und dem Ausl\u00e4nder statt.<br \/>\n[92] Republik \u00d6sterreich 2010: 9.<br \/>\n[93] Statistik \u00d6sterreich 2014: 9. Die Zahl war vorher viel h\u00f6her.<br \/>\n[94] Dies war das Jahr, in dem der Migrant Integration Policy Index (MIPEX) zum letzten Mal f\u00fcr \u00d6sterreich aktualisiert wurde; \u00d6sterreich lag auf dem 24. Platz. MIPEX ber\u00fccksichtigte die ersten positiven Auswirkungen des NAP-I.<br \/>\n[95]Expertenrat f\u00fcr Integration 2014: 7. Das System deckt die Bereiche Bildung, Besch\u00e4ftigung, Gesundheit und soziale Angelegenheiten, Sicherheit, Wohnen und Integrationsklima ab. Statistik \u00d6sterreich ver\u00f6ffentlicht Jahresberichte \u00fcber Integration.<br \/>\n[96] F\u00fcr die Ziffern 60 bis 62 und die dort genannten Zahlen siehe bitte Statistik \u00d6sterreich 2013 und 2014.<br \/>\n[97] Philipp und Starl 2013: 3 ff.; m-media.or.at 2014b.<br \/>\n[98] Statistik \u00d6sterreich 2014: 13.<br \/>\n[99] Bundesministerium f\u00fcr Familie und Jugend 2014.<br \/>\n[100] Statistik \u00d6sterreich 2014: 42 ff.<br \/>\n[101]Expertenrat f\u00fcr Integration 2014: 33.<br \/>\n[102] F\u00fcr diesen Absatz vgl. den Expertenrat f\u00fcr Integration 2014: 33 ff.<br \/>\n[103] UNHCR 2013: 9 ff. Volksanwaltschaft 2012: 25 ff.; 2013: 116; Ammer 2013: 2 ff.<br \/>\n[104] Vgl. Bundesgesetz \u00fcber die Rechtspers\u00f6nlichkeit von religi\u00f6sen Bekenntnisgemeinschaften.<br \/>\n[105]F\u00fcr weitere Details vgl. OSZE\/ODIHR 2014: 3 ff.<br \/>\n[106]OSZE\/ODIHR 2014: 3 ff.; Hafez 2014; OSZE 2012: 51 ff.<br \/>\n[107]Die Allgemeine Politikempfehlung Nr. 5 von ECRI \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von Intoleranz und Diskriminierung von Muslimen, EGMR, Jehovas Zeugen in \u00d6sterreich gegen \u00d6sterreich, Nr. 27540\/05, 25.09.2012, Ziffer 28 ff. und der Serie anderer \u00f6sterreichischer Diskriminierungsf\u00e4lle, die dort zitiert wird.<br \/>\n[108]Europarat, Europ\u00e4ische Kommission f\u00fcr Demokratie durch Recht 2014: 49 ff.<br \/>\n[109] ECRI hat bereits in Ziffer 8, 10 und 21 dieses Berichts erkl\u00e4rt, wie man das Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht in \u00dcbereinstimmung mit den Ziffern 16, 17 und 18g der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 7 einsetzen kann, um alle Formen von rassistischen Organisationen zu bek\u00e4mpfen, einschlie\u00dflich jener, die sich augenscheinlich f\u00fcr die F\u00f6rderung religi\u00f6ser \u00dcberzeugungen einsetzen. Vgl. auch Europarat, Europ\u00e4ische Kommission f\u00fcr Demokratie durch Recht 2014: 37 ff. und Stavros 2014.<br \/>\n[110] Magyar Kerest\u00e9ny Mennonita Egyh\u00e1z und andere gegen Ungarn, Nr. 70945\/11, 23611\/12, 26998\/12, 41150\/12, 41155\/12, 41463\/12, 41553\/12, 54977\/12 und 56581\/12, 8.4.2014, Ziffer 79 ff.<br \/>\n[111] In \u00d6sterreich gibt es sechs anerkannte nationale Minderheiten: die kroatische Minderheit im Burgenland, die slowenische Minderheit, die ungarische Minderheit, die tschechische Minderheit, die slowakische Minderheit und die Roma-Minderheit. Da die Roma immer noch besonders schutzbed\u00fcrftig sind, konzentriert sich ECRI in ihrem 5. Bericht auf diese historische Minderheit. F\u00fcr Programme f\u00fcr den Schutz und die Integration nationaler Minderheiten siehe die dritte Stellungnahme des Beratenden Ausschusses zum Rahmen\u00fcbereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, ACFC 2011:<br \/>\n[112] Bundeskanzleramt 2012: 6. F\u00fcr eine Bandbreite an Sch\u00e4tzungen siehe Schmatz et al. 2014: 10 ff.<br \/>\n[113] Ein Aufruf f\u00fcr Projekte des ESF im Bereich Besch\u00e4ftigung war immer noch nicht ver\u00f6ffentlicht worden, als die ECRI-Delegation ihren Kontaktbesuch im November 2014 durchf\u00fchrte.<br \/>\n[114] F\u00fcr weitere Informationen vgl. http:\/\/www.fairundsensibel.at\/.<br \/>\n[115] Philipp und Starl 2013; Inou und Achaleke 2011.<br \/>\n[116] Die Wiener Antidiskriminierungsstelle f\u00fcr gleichgeschlechtliche und transgender Lebensstile (WASt) sch\u00e4tzt die Zahl der LGBT-Personen, die in Wien leben, auf 180.000. Vgl. auch die Forschung und die Umfragen, die in den letzten Berichten der ECRI \u00fcber Deutschland und Norwegen zitiert werden. Transgender-Personen sind bei weitem die kleinste der vier Gruppen. Vertreter der \u00f6sterreichischen Zivilgesellschaft nennen die Zahl von 80 F\u00e4llen von Geschlechtsumwandlungen pro Jahr.<br \/>\n[117] http:\/\/www.agpro.at\/foerderpreis1.html.<br \/>\n[118] Nowak 2010: 26.<br \/>\n[119] Nowak 2010: 26. ECRI verweist erneut auf die Empfehlung in Ziffer 22 (i) dieses Berichts.<br \/>\n[120] DerStandard.at 2015a.<br \/>\n[121] EU FRA 2015: 3; EU FRA 2012a; Nowak 2010: 4.<br \/>\n[122] In seinem Urteil im Fall Schalk und Kopf gegen \u00d6sterreich, Nr. 30141\/04, 24.06.2010, befand der EGMR, dass die EMRK einen Staat nicht verpflichtet, gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zu erm\u00f6glichen.<br \/>\n[123] P.S. und J.S. gegen \u00d6sterreich, Nr. 18984\/02, 22.07.2010.<br \/>\n[124] FRA 2014: 4.<br \/>\n[125] Rechtskomitee Lambda 2010.<br \/>\n[126] Verfassungsgerichtshof, Nr. B 518\/ 11, 22.09.2011; Nr. G 131\/11, 03.03.2012; Nr. G 18, 19\/2012, 29.06.2012; Nr. B 121\/ 11 und B 137\/ 11, 12.12.2012; Nr. G 16\/2013 und G 44\/2013, 10.12.2013.<br \/>\n[127] X und andere gegen \u00d6sterreich, Nr. 19010\/07, 19.02.2013; E.B. und andere gegen \u00d6sterreich, Nr. 31913\/07, 38357\/07, 48098\/07 et al., 7.11.2013.<br \/>\n[128] Verfassungsgerichtshof, Nr. G 119-120\/2014-12, 11.12.2014.<br \/>\n[129] Bez\u00fcglich k\u00fcnstliche Befruchtung vgl. Bundesministerium der Justiz 2014b.<br \/>\n[130]Rechtskomitee Lambda 2014. Vgl. auch die Erkl\u00e4rungen \u00d6sterreichs, zusammengefasst unter: https:\/\/wcd.coe.int\/ViewDoc.jsp?Ref=DH-DD(2014)1006&amp;Language=lanEnglish&amp;Site=CM.<br \/>\n[131] Vgl. zu diesem Thema Verwaltungsgerichtshof Nr. 2012\/01\/0005, 23.09.2014; Rechtskomitee Lamda 2014a.<br \/>\n[132] Verfassungsgerichtshof Nr. V4\/06, 08.06.2006.<br \/>\n[133] http:\/\/transx.at\/Lib\/Law\/BMI1983.pdf. Siehe auch den Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz 2014: 36 und Verfassungsgerichtshof, 3.12.2009, Nr. B1973\/08.<br \/>\n[134] Verwaltungsgerichtshof, Nr. 2008\/17\/0054, 27.02.2009; vgl. auch Verfassungsgerichtshof Nr. B1973\/08, 3.12.2009. F\u00fcr den Moment scheint es unter internationalen Standards nicht erforderlich zu sein, dass es m\u00f6glich sein sollte, den Namen zu \u00e4ndern oder eine Geschlechteranerkennung ohne vorherige medizinische Beurteilung durchzuf\u00fchren, Menschenrechtskommissar des Europarats 2010: 13 ff.; Europarat, Ministerkomitee 2010: \u00a7 20, aber vgl. Ziffer 34 des des Begr\u00fcndungstextes.<br \/>\n[135] Verwaltungsgerichtshof, Nr. 2010\/17\/0042, 29.11.2010.<br \/>\n[136] Vgl. Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz 2014: 38 bis 39, 135.<br \/>\n[137] Vgl. Volksanwaltschaft 2013: 73 ff. \u00fcber Brustvergr\u00f6\u00dferungen bei Transgender-Frauen.<br \/>\n[138] FRA 2012a. So antworteten z. B. 41% aller LGBT-Personen, sie f\u00fchlten sich in den vorausgegangenen 12 Monaten diskriminiert, weil sie L, G, B oder T seien. 53% aller Transgender-Personen sagten das gleiche.<br \/>\n[139]Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz 2014: 38 bis 39. Zu den konkreten Angelegenheiten von intersexuellen Personen, insbesondere fr\u00fche chirurgische Eingriffe, vgl. z. B. Europarat, Parlamentarische Versammlung 2013; Eidgen\u00f6ssische Ethikkommission f\u00fcr die Gentechnik im au\u00dferhumanen Bereich 2012; Deutscher Ethikrat 2012.<br \/>\n[140] ECRI findet es positiv, dass eine NRO, die Regenbogenfamilien vertritt, in den Familienrat aufgenommen wurde, der vom Bundesministerium f\u00fcr Familie und Jugend eingerichtet wurde.<br \/>\n[141] Siehe die Studie des d\u00e4nischen Instituts f\u00fcr Menschenrechte 2009: 4 ff., die vom Menschenrechtskommissar des Europarats in Auftrag gegeben wurde; Wien.orf.at 2014.<br \/>\n[142] Bundesministerium f\u00fcr Bildung, Kunst und Kultur 1994. F\u00fcr Regenbogenfamilien siehe Menschenrechtskommissar des Europarats 2010: 96 ff.<\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3166\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3166&text=ECRI-BERICHT+%C3%9CBER+%C3%96STERREICH+%28f%C3%BCnfte+Pr%C3%BCfungsrunde%29+Ver%C3%B6ffentlicht+am+13.+Oktober+2015\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3166&title=ECRI-BERICHT+%C3%9CBER+%C3%96STERREICH+%28f%C3%BCnfte+Pr%C3%BCfungsrunde%29+Ver%C3%B6ffentlicht+am+13.+Oktober+2015\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3166&description=ECRI-BERICHT+%C3%9CBER+%C3%96STERREICH+%28f%C3%BCnfte+Pr%C3%BCfungsrunde%29+Ver%C3%B6ffentlicht+am+13.+Oktober+2015\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download: PDF, WORD Dokument ECRI-BERICHT \u00dcBER \u00d6STERREICH (f\u00fcnfte Pr\u00fcfungsrunde) Verabschiedet am 16. 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