{"id":3133,"date":"2021-09-17T19:43:17","date_gmt":"2021-09-17T19:43:17","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3133"},"modified":"2021-09-17T19:44:37","modified_gmt":"2021-09-17T19:44:37","slug":"ecri-bericht-ueber-deutschland-sechste-pruefungsrunde-veroeffentlicht-am-17-maerz-2020-europaeische-kommission-gegen-rassismus-und-intoleranz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3133","title":{"rendered":"ECRI-Bericht \u00fcber Deutschland Sechste Pr\u00fcfungsrunde. Ver\u00f6ffentlicht am 17. M\u00e4rz 2020. Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz"},"content":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz<br \/>\nDownload: <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/DEU-CBC-VI-2020-002-DEU.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF<\/a>, <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/DEU-CBC-VI-2020-002-DEU.docx\">Word<\/a> Dokument<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">CRI(2020)2<\/p>\n<h2>ECRI-Bericht \u00fcber Deutschland<\/h2>\n<p>Sechste Pr\u00fcfungsrunde<!--more--><br \/>\nVerabschiedet am 10. Dezember 2019<br \/>\nVer\u00f6ffentlicht am 17. M\u00e4rz 2020<\/p>\n<p>ECRI Secretariat<br \/>\nDirectorate General II &#8211; Democracy<br \/>\nCouncil of Europe<\/p>\n<p><strong>Vorwort<\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Sie ist ein unabh\u00e4ngiges Gremium, das \u00fcber die Einhaltung der Menschenrechte wacht, wenn es um die Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Diskriminierung (aufgrund von \u201eRasse&#8220;, ethnischer\/nationaler Herkunft, Hautfarbe, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Religion, Sprache, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t), Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz geht. Die Mitglieder der Kommission sind unabh\u00e4ngig und unparteiisch. Sie werden aufgrund ihrer moralischen Autorit\u00e4t und ihres anerkannten Sachverstands in Fragen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz ernannt.<\/p>\n<p>Im Rahmen ihres satzungsm\u00e4\u00dfigen Auftrags erstellt ECRI f\u00fcr jedes Land L\u00e4nderberichte, in denen die Situation in Bezug auf Rassismus und Intoleranz in jedem Mitgliedstaat des Europarates analysiert und Vorschl\u00e4ge zur L\u00f6sung der aufgezeigten Probleme unterbreitet werden.<\/p>\n<p>Bei diesen L\u00e4nderberichten werden alle Mitgliedsstaaten des Europarats gleich behandelt. Die Arbeit findet in F\u00fcnfjahreszyklen statt. Die Berichte der ersten Runde wurden Ende 1998 abgeschlossen, jene der zweiten Runde Ende 2002, jene der dritten Runde Ende 2007, jene der vierten Runde Anfang 2014 und jene der f\u00fcnften Runde Ende 2019. Die Arbeit an den Berichten der sechsten Runde begann Ende 2018.<\/p>\n<p>Die Arbeitsmethode besteht in der Durchsicht schriftlicher Unterlagen, einem Kontaktbesuch in dem betreffenden Land und einem anschlie\u00dfenden vertraulichen Gespr\u00e4ch mit den Staatsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Die ECRI-Berichte sind nicht das Ergebnis von Auskunftsersuchen oder Zeugenbefragungen. Ihre Feststellungen beruhen auf einer Vielzahl von Informationen aus den verschiedensten Quellen. Zahlreiche nationale und internationale schriftliche Quellen werden gesichtet. Die Besuche vor Ort erm\u00f6glichen direkte Gespr\u00e4che mit den betroffenen (staatlichen und nichtstaatlichen) Stellen, um ein genaueres Bild zu bekommen. Die Praxis vertraulicher Gespr\u00e4che mit den Staatsbeh\u00f6rden gestattet es diesen, notfalls Bemerkungen zum Berichtsentwurf einzureichen, um etwaige Irrt\u00fcmer tats\u00e4chlicher Art im Bericht zu berichtigen. Zum Abschluss der Gespr\u00e4che steht es den Staatsbeh\u00f6rden frei zu verlangen, dass ihr Standpunkt dem Schlussbericht von ECRI als Anhang beigeheftet wird.<\/p>\n<p>Die sechste Runde der L\u00e4nderberichte konzentriert sich auf drei Themen, die alle Mitgliedstaaten betreffen: (1) Effektive Gleichstellung und Zugang zu Rechten, (2) Hassrede und hassmotivierte Gewalt und (3)\u00a0Integration und Inklusion sowie eine Reihe von Unterthemen, die mit einem dieser drei Themen verbunden sind.<\/p>\n<p>Im Rahmen der sechsten Pr\u00fcfungsrunde wird erneut eine vorrangige Umsetzung f\u00fcr zwei konkrete Empfehlungen gefordert, die in dem Bericht gemacht wurden. Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts wird ECRI in Bezug auf diese zwei Empfehlungen ein Verfahren zur Zwischenpr\u00fcfung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der folgende Bericht wurde von ECRI in voller Eigenverantwortung erstellt. Er erstreckt sich auf die Situation, wie sie am 19. Juni 2019 bestand. Alle Entwicklungen nach diesem Zeitpunkt werden von der folgenden Analyse weder abgedeckt noch bei den Schlussfolgerungen und Vorschl\u00e4gen von ECRI in Betracht gezogen.<\/p>\n<p><strong>ZUSAMMENFASSUNG<\/strong><\/p>\n<p>Seit der Verabschiedung des f\u00fcnften ECRI-Berichts \u00fcber Deutschland am 05. Dezember 2013 wurden in einigen Bereichen Fortschritte erzielt und gute Praktiken entwickelt.<\/p>\n<p>Das Deutsche Institut f\u00fcr Menschenrechte hat eine gesetzliche Grundlage erhalten, und weitere Bundesl\u00e4nder haben Stellen eingerichtet, die sich f\u00fcr die F\u00f6rderung der Gleichheit einsetzen. Im Land Berlin gibt es Pl\u00e4ne, eine unabh\u00e4ngige Gleichheitsstelle einzurichten.<\/p>\n<p>Die Bildungsminister der Bundesl\u00e4nder haben eine Reihe von Empfehlungen f\u00fcr einen inklusiven Schulunterricht erarbeitet, und die Bundesl\u00e4nder f\u00fchren umfangreiche Projekte durch, um Rassismus, Homophobie und Transphobie an den Schulen vorzubeugen und zu bek\u00e4mpfen.<\/p>\n<p>Einige zentrale Grundrechte irregul\u00e4r anwesender Migranten werden durch sogenannte Schutzbarrieren gesch\u00fctzt, die vorsehen, dass Schulen, Lehrkr\u00e4fte und \u00c4rzte diese Migranten nicht zum Zwecke der Einwanderungskontrolle melden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Umfragen belegen in der Allgemeinbev\u00f6lkerung einen hohen Grad an Offenheit und Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Homosexuelle. 2017 wurde die gleichgeschlechtliche Ehe und 2018 eine dritte Geschlechtskategorie \u201edivers&#8220; eingef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden arbeiten an neuen Vorschriften zur \u00c4nderung des Geschlechtseintrags f\u00fcr Transgender-Personen und zu medizinischen Ma\u00dfnahmen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts von intergeschlechtlichen Kindern.<\/p>\n<p>Deutschland hat 2015 eine au\u00dfergew\u00f6hnlich gro\u00dfe Anzahl von Asylsuchenden willkommen gehei\u00dfen. Die Kanzlerin und mehrere Minister verurteilten \u00f6ffentlich Hassrede und riefen die sozialen Netzwerke auf, ihre Richtlinien zum Entfernen von Hassrede durchzusetzen. Auch Manager verurteilten \u00f6ffentlich Hassreden.<\/p>\n<p>2018 trat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft; es verpflichtet Anbieter gro\u00dfer sozialer Netzwerke, Hassrede in eindeutigen F\u00e4llen innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Die schwerwiegendsten und unverbl\u00fcmtesten Formen von Hassrede sind aus den gro\u00dfen sozialen Netzwerken verschwunden.<\/p>\n<p>Die Polizeidienste mehrerer Bundesl\u00e4nder arbeiten intensiv mit der Zivilgesellschaft daran, die Aufdeckung und das Protokollieren von Hasskriminalit\u00e4t zu verbessern. Die Polizei hat ihre Statistik zur Hasskriminalit\u00e4t verbessert, und die Justiz begann 2019 bundesweit mit der Erfassung von Daten zu Hassdelikten.<\/p>\n<p>Das Parlament hat gesetzliche Bestimmungen eingef\u00fchrt, die die Einstellung der \u00f6ffentlichen Finanzierung rassistischer Parteien m\u00f6glich machen; eine weitere Gesetzes\u00e4nderung sieht vor, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive eines Straft\u00e4ters nun Strafversch\u00e4rfungsgr\u00fcnde darstellen.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden haben viele Ressourcen in die fr\u00fchzeitige Integration der gro\u00dfen Anzahl von Neuank\u00f6mmlingen in Deutschland investiert. Sie haben des Weiteren damit begonnen, ihren Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I) mit einem ganzheitlichen Ansatz zu \u00fcberarbeiten, der die vollst\u00e4ndige Inklusion in die Gesellschaft zum Ziel hat.<\/p>\n<p>Die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund, die Vorschuleinrichtungen besuchen, ist gestiegen, und diese Kinder k\u00f6nnen eine zus\u00e4tzliche sprachliche F\u00f6rderung erhalten. Ein gr\u00f6\u00dferer Anteil dieser Kinder besucht das Gymnasium und im Anschluss Universit\u00e4ten oder Fachhochschulen. Mehr Menschen mit Migrationshintergrund arbeiten in der \u00f6ffentlichen Verwaltung, und eine signifikante Anzahl von Fl\u00fcchtlingen, die 2015 ankamen, hat einen Arbeitsplatz.<\/p>\n<p>Mediatoren f\u00fcr Sinti und Roma tragen zur Verbesserung der schulischen Ergebnisse von Sinti- und Roma-Kindern bei und kn\u00fcpfen Kontakte zu neu ankommenden Roma-Gruppen.<\/p>\n<p>ECRI begr\u00fc\u00dft diese positiven Entwicklungen in Deutschland. Ungeachtet der erzielten Fortschritte gibt es einige Themen, die Anlass zur Sorge bereiten.<\/p>\n<p>Das Mandat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist zu eng gefasst: ihr fehlen grundlegende Kompetenzen f\u00fcr die Unterst\u00fctzung von Opfern und die Durchsetzung von Rechten dieser Opfer; au\u00dferdem ist die ADS nicht vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngig und unterfinanziert. In den Bundesl\u00e4ndern gibt keine unabh\u00e4ngigen Gleichheitsstellen.<\/p>\n<p>Die Standards f\u00fcr den Schulunterricht zu Menschenrechten werden nicht ausreichend umgesetzt, und Lehrkr\u00e4fte f\u00fchlen sich nicht hinreichend auf das Unterrichten in einem von Diversit\u00e4t gepr\u00e4gten Umfeld vorbereitet.<\/p>\n<p>Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der \u00c4nderung des Geschlechtseintrags schr\u00e4nkt das Selbstbestimmungsrecht von Transgender-Personen stark ein. Intergeschlechtliche Babys und Kleinkinder k\u00f6nnen nach wie vor medizinisch unn\u00f6tigen und verschiebbaren Operationen und Therapien unterzogen werden.<\/p>\n<p>Es gibt einen hohen Grad an Islamophobie und der \u00f6ffentliche Diskurs ist zunehmend fremdenfeindlicher geworden. Rassismus ist in zwei Unterorganisationen einer neuen Partei besonders offensichtlich, und die st\u00e4ndige islamophobe und fremdenfeindliche Rhetorik der extremen Rechten hat sich auf den allgemeinen politischen Diskurs niedergeschlagen.<\/p>\n<p>Die Polizei kooperiert nicht in ausreichendem Ma\u00dfe mit der Zivilgesellschaft, um Hassdelikte aufzudecken und zu registrieren; dies f\u00fchrt dazu, dass viele solche Straftaten nicht erfasst werden. Beweise f\u00fcr Hassreden im Internet werden nicht systematisch an die Polizei und die Staatsanwaltschaften weitergeleitet.<\/p>\n<p>Die Zahl der Rechtsextremisten, die gewaltbereit sind, steigt. Rechtsextreme und islamistische Terroristen haben eine Reihe von rassistischen Angriffen ver\u00fcbt. Asylsuchende, die Opfer von Hassdelikten wurden, werden abgeschoben, bevor sie in Strafverfahren aussagen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Nationale Aktionsplan Integration enth\u00e4lt keine Indikatoren f\u00fcr das Messen von Fortschritten und der der Prozess f\u00fcr seine \u00dcberarbeitung kommt nur langsam voran. Lediglich 20 % der Kinder unter drei Jahre mit Migrationshintergrund besuchen Kindertagesst\u00e4tten. Im Hinblick auf ihre Lesekompetenz weisen Kinder mit Migrationshintergrund in der Grundschule einen R\u00fcckstand auf, der sich bis zur 9. Klasse noch vergr\u00f6\u00dfert; sie verlassen die Schule mehr als doppelt so h\u00e4ufig ohne Abschluss.<\/p>\n<p>Die Ergebnisse der Sprachtests bei Menschen mit Migrationshintergrund verschlechtern sich und ihre Arbeitslosenquote ist immer noch mehr als zweimal h\u00f6her als bei der restlichen Bev\u00f6lkerung. Deutsche Sinti und Roma ben\u00f6tigen Hilfe im Bereich der Bildung, und eingewanderte Roma werden h\u00e4ufig Opfer von Ausgrenzung und Ausbeutung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt.<\/p>\n<p>Auch wenn es starke Indizien f\u00fcr ein ausgepr\u00e4gtes Racial Profiling gibt, sind sich viele Polizeidienststellen und -vertreter dessen nicht bewusst oder leugnen dessen Existenz.<\/p>\n<p>In diesem Bericht fordert ECRI die Beh\u00f6rden auf, in verschiedenen Bereichen weitere Ma\u00dfnahmen zu ergreifen und spricht unter anderem die nachstehenden Empfehlungen aus.<\/p>\n<p>Die deutschen Beh\u00f6rden sollten die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Kompetenzen und Befugnisse der ADS und \u00fcber ihre Unabh\u00e4ngigkeit und Effektivit\u00e4t in Einklang mit den Standards der ECRI bringen. Sie sollten des Weiteren landesweit ein stimmiges System von Organisationen aufbauen, das Opfern von Diskriminierung effektive Unterst\u00fctzung einschlie\u00dflich rechtlichen Beistands gew\u00e4hrt, und alle Bundesl\u00e4nder sollten mit der Einrichtung unabh\u00e4ngiger Gleichheitsstellen beginnen.*<\/p>\n<p>Die Bundesl\u00e4nder sollten in ihre Schulgesetze und die verpflichtenden Teile ihrer Lehrpl\u00e4ne Menschenrechte und Gleichbehandlung aufnehmen und die Lehrerausbildung st\u00e4rker auf das inklusive Unterrichten in multikulturellen Klassen ausrichten.<\/p>\n<p>Sie sollten niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote f\u00fcr irregul\u00e4r anwesende Migranten finanzieren und vorsehen, dass auch die Stellen, die f\u00fcr die Erstattung von Arztkosten zust\u00e4ndig sind, nicht verpflichtet sind, diese Migranten den Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden zu melden.<\/p>\n<p>Deutschland sollte rasch eine gesetzliche Regelung verabschieden, die unn\u00f6tige Operationen und Therapien von intergeschlechtlichen Kindern verbietet, und Beratungs- und Hilfsdienste f\u00fcr intergeschlechtliche Kinder und deren Eltern einrichten.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden sollten das Melden von Hassrede auf sozialen Netzwerken standardisieren und sicherstellen, dass Beweise f\u00fcr solche Hassreden systematisch an die Polizei weitergeleitet werden. Die Polizei sollte zusammen mit der Zivilgesellschaft Indizien f\u00fcr das Vorliegen von Hassdelikten auswerten, Studien zur Ermittlung von Hassdelikten initiieren und Berichte zur Hasskriminalit\u00e4t ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Die Polizei und Nachrichtendienste sollten Ma\u00dfnahmen ergreifen, die Radikalisierung verhindern und Extremisten beim Ausstieg aus rassistischen, homo- und transphoben Gruppen unterst\u00fctzen. Die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten, Staatsanw\u00e4lten und Richtern zum Thema Hasskriminalit\u00e4t sollte intensiviert werden, und Opfer, deren Asylantr\u00e4ge abgelehnt wurden, sollten nicht abgeschoben werden, bevor sie vor Gericht ausgesagt haben.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden sollten die Aktualisierung des NAP-I beschleunigen und Integrationsindikatoren festlegen und in den NAP-I einf\u00fcgen; au\u00dferdem sollten sie in diesen Plan das Ziel und Ma\u00dfnahmen daf\u00fcr aufnehmen, die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund zu erh\u00f6hen, die Vorschuleinrichtungen besuchen. Die Charta der Vielfalt sollte dazu animiert werden, einen Index f\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige Evaluierung der Aktivit\u00e4ten zu entwickeln, die ihrer Mitglieder zur F\u00f6rderung der Diversit\u00e4t durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden sollten Roma-Mediatoren an allen Orten finanzieren, an denen deutsche Sinti und Roma oder neu angekommene Roma leben.<\/p>\n<p>Die Polizei des Bundes und der L\u00e4nder sollten eine Studie zum Racial Profiling in Auftrag geben und sich an dieser mit dem Ziel beteiligen, diese Form des institutionalisierten Rassismus zu beenden.*<\/p>\n<p>_____________<\/p>\n<p>* Diese Empfehlung wird sp\u00e4testens in zwei Jahren nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts Gegenstand eines Verfahrens zur zwischenzeitlichen Weiterverfolgung durch ECRI sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p><strong>I. EFFEKTIVE GLEICHHEIT UND ZUGANG ZU RECHTEN<\/strong><\/p>\n<p><strong>A. Gleichheitsstellen<\/strong> [1]<\/p>\n<p>1. Im Hinblick auf die Existenz, das Mandat, die Unabh\u00e4ngigkeit und die Wirksamkeit der deutschen Gleichheitsstellen bedauert ECRI, dass weiterhin eine Reihe von M\u00e4ngeln besteht. Die Deutsche Antidiskriminierungsstelle (ADS) wurde 2006 durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als selbst\u00e4ndige Stelle mit eigener Rechtspers\u00f6nlichkeit gegr\u00fcndet (siehe Ziffer 1 und 2 der Allgemeinen politischen Empfehlung von ECRI Nr. 2 \u00fcber Gleichheitsstellen zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz auf nationaler Ebene). Das Mandat der ADS ist auf den Anwendungsbereich des AGG beschr\u00e4nkt und deckt nicht explizit Hassrede, die Diskriminierungsgr\u00fcnde Hautfarbe, Sprache, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Geschlechtsidentit\u00e4t und intersektionelle Diskriminierung ab, wie in Ziffer 4 a und b der GPR Nr. 2 empfohlen. Dar\u00fcber hinaus fallen nicht alle Bereiche sowohl des \u00f6ffentlichen als auch des privaten Sektors unter das Mandat der ADS (\u00a7 4c der GPR Nr. 2).<\/p>\n<p>2. Im Hinblick auf die F\u00f6rder- und Pr\u00e4ventionsaufgabe von Gleichheitsstellen fehlt der ADS die Zust\u00e4ndigkeit, am Gesetzgebungsverfahren beteiligt zu werden (\u00a7 13j der GPR Nr. 2). Es fehlt ihr auch an wesentlichen Zust\u00e4ndigkeiten in den Bereichen Unterst\u00fctzung und Klagebefugnis: w\u00e4hrend die ADS die Zust\u00e4ndigkeit hat, Personen, die Rassismus und Intoleranz ausgesetzt sind, mit Informationen weiterzuhelfen, sie an andere Organisationen weiterzuleiten und durch Mediation zu unterst\u00fctzen, kann sie sie nicht, wie in Ziffer 14a, c, d und e der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2 empfohlen, rechtlich unterst\u00fctzen, sie vor Institutionen, Entscheidungsinstanzen und vorGericht vertreten, F\u00e4lle eigenst\u00e4ndig einbringen oder als Amicus Curiae, Drittpartei oder Sachverst\u00e4ndige vertreten. Auch die Mitglieder des Antidiskriminierungsnetzwerks der ADS kann diese Unterst\u00fctzung in Deutschland nicht leisten. Wie im letzten ECRI-Bericht \u00fcber Deutschland hervorgehoben, fehlt der ADS auch die Befugnis, Personen zu befragen und eine gerichtliche Verf\u00fcgung zu beantragen oder Verwaltungsstrafen zu verh\u00e4ngen, wenn eine Person oder Institution die Entscheidung in Bezug auf ihre Ermittlungsbefugnisse nicht befolgt (Ziffer 21 c und d der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2).<\/p>\n<p>3. Des Weiteren stellt ECRI im Hinblick auf die Unabh\u00e4ngigkeit der ADS mit Bedauern bestimmte M\u00e4ngel fest. Der Leiter der ADS wird vom Bundesministerium f\u00fcr Familie ernannt, auf Grundlage eines Vorschlags der Bundesregierung (\u00a7 26.1 AGG), w\u00e4hrend, gem\u00e4\u00df Ziffer 23 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2, die Exekutive in keiner der Phasen des Auswahlverfahrens eine Entscheidungsbefugnis haben sollte. Dar\u00fcber hinaus ist die Amtszeit des Leiters mit der Legislaturperiode des Parlamentes verkn\u00fcpft, und die Zivilgesellschaft weist darauf hin, dass die k\u00fcrzlich frei gewordene Stelle nicht fl\u00e4chendeckend und in transparenter Weise ver\u00f6ffentlicht wurde. In der Praxis f\u00fchrte dies zum zweiten Mal im relativ kurzen Bestehen der ADS zu einer Beschwerde eines nicht erfolgreichen Bewerbers beim Verwaltungsgericht; in Folge ist die Position seit vielen Monaten unbesetzt. Des Weiteren sieht das Gesetz lediglich vor, alle vier Jahre einen gemeinsamen Bericht der ADS zusammen mit anderen Institutionen zu erstellen, der dann im Parlament debattiert wird. Im Vergleich dazu sollten Gleichheitsstellen laut Ziffer 30 und 35 der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2 j\u00e4hrliche Berichte herausgeben, die vom Parlament und der Regierung diskutiert werden, aber nicht von deren Genehmigung oder Zustimmung durch eine andere externe Partei abh\u00e4ngig sind.<\/p>\n<p>4. Das Deutsche Institut f\u00fcr Menschenrechte (DIMR) hat ebenfalls einen Gleichheitsauftrag, der den \u00f6ffentlichen Bereich abdeckt. Obwohl das DIMR, das urspr\u00fcnglich als Verein gegr\u00fcndet wurde, 2015 einen Rechtsstatus erhielt, um die Grundvoraussetzungen f\u00fcr die Unabh\u00e4ngigkeit zu erf\u00fcllen, verf\u00fcgt es nicht \u00fcber die Befugnis, Beschwerden entgegenzunehmen und es fehlt ihr an weiterer grundlegender Unterst\u00fctzung und Befugnissen bei Rechtsstreitigkeiten (siehe Ziffer 14 Allgemeine Politikempfehlung Nr. 2). Es kann z. B. keine F\u00e4lle von Racial Profiling vor Gericht bringen (siehe auch Ziff. 104ff. unten).<\/p>\n<p>5. ECRI wei\u00df, dass laut Artikel 30, 83 f. und 92 des Grundgesetzes &#8211; der deutschen Verfassung \u2013 grunds\u00e4tzlich die Bundesl\u00e4nder die Gesetzgebungsbefugnis haben, Rechtsprechungsorgane und (unabh\u00e4ngige) Verwaltungsorgane, wie z. B. Gleichheitsstellen, einzurichten. In diesem Kontext stellt ECRI erfreut fest, dass gem\u00e4\u00df ihrer Empfehlung, in allen Bundesl\u00e4ndern Gleichheitsstellen einzurichten (Ziffer 22 ihres f\u00fcnften Berichts \u00fcber Deutschland), weitere Bundesl\u00e4nder Stellen gegr\u00fcndet oder bestimmt haben, die f\u00fcr die F\u00f6rderung der Gleichheit und die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz zust\u00e4ndig sind. Bei der Jahresversammlung 2019 dieser Stellen waren 11 der 16 Bundesl\u00e4nder vertreten. ECRI bedauert jedoch, dass diese Antidiskriminierungseinheiten innerhalb der Verwaltungen der Bundesl\u00e4nder eingerichtet wurden und nicht unabh\u00e4ngig sind. Obwohl ECRI die wichtige Rolle anerkennt, die diese staatlichen Ministerien f\u00fcr die F\u00f6rderung der Gleichheit und die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz haben, betont sie die dringende Notwendigkeit, dass auch die Bundesl\u00e4nder unabh\u00e4ngige Gleichheitsstellen einrichten. Diesbez\u00fcglich begr\u00fc\u00dft ECRI die Initiative des Bundeslandes Berlin, ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden,[2] das den \u00f6ffentlichen Bereich des Bundeslandes abdeckt und das Amt einer unabh\u00e4ngigen Ombudsperson als Gleichheitsstelle mit dem Mandat einrichtet, die bei F\u00e4llen von Diskriminierung, die in Zusammenhang mit \u00f6ffentlichen Stellen des Bundeslandes entstehen, vermittelt und im Fall einer erfolglosen Vermittlung die zust\u00e4ndige Stelle ersucht, die Situation zu kl\u00e4ren.[3]<\/p>\n<p>6. In den Jahren seit ihrer Gr\u00fcndung und durch Forschung und Aufkl\u00e4rungskampagnen hat die ADS mit ihren begrenzten Mitteln einen wertvollen Beitrag zur Verh\u00fctung und Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung und Intoleranz geleistet. Im Hinblick auf das DIMR haben die Mitglieder des Parlamentarischen Ausschusses f\u00fcr Menschenrechte und humanit\u00e4re Hilfe ECRI informiert, dass ihr Jahresbericht wesentlich dazu beitr\u00e4gt, die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber das Thema Diskriminierung besser zu informieren.<\/p>\n<p>7. In Anbetracht der steigenden Vielfalt der deutschen Gesellschaft (siehe Ziffer 72 unten) ist ECRI der Ansicht, dass die Beh\u00f6rden mehr in ihre Gleichheitsstrukturen investieren sollten. Nach Meinung von ECRI ist die ADS mit einem Budget von 4,4\u00a0Mio. Euro und 27 Stellen erheblich unterbesetzt und unterfinanziert. Die Finanzierung und das Personal der ADS sollten auf Grundlage objektiver Indikatoren berechnet werden (vgl. Ziffer 101 des Begr\u00fcndungstextes zur Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2) und es sollte insbesondere die steigende Vielfalt der deutschen Gesellschaft ber\u00fccksichtigt werden.[4]<\/p>\n<p>8. ECRI ist bewusst, dass es erhebliche Widerst\u00e4nde im Hinblick auf die St\u00e4rkung der Gleichheitsstellen und Antidiskriminierungsgesetze gibt, die auch dazu gef\u00fchrt haben, dass Deutschland neue Gleichheitsinitiativen auf EU-Ebene blockiert hat. Sie bedauert insbesondere, dass die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde lediglich die Kosten berechnet hat, die die Einf\u00fchrung eines Antidiskriminierungsgesetzes nach sich gezogen hat,[5] sie aber deren positiven Auswirkungen v\u00f6llig au\u00dfer Acht gelassen hat. Eine gleichere Behandlung und weniger Diskriminierung f\u00fchren nicht nur zu gesellschaftlichen Fortschritten, sondern auch zu wirtschaftlichem Wachstum, wenn Menschen mit vielf\u00e4ltiger Herkunft ihre schulischen Ergebnisse in einem diskriminierungsfreien Bildungssystem verbessern, bessere Abschl\u00fcsse erzielen, im Rahmen diskriminierungsfreier Bewerbungssysteme eingestellt werden und sich in einem diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld weiterentwickeln und zu diesem beitragen.[6] ECRI ruft aus diesem Grund die Stellen auf, zusammen mit den Sozialpartnern diese positiven Auswirkungen auf stabilere Gleichbehandlungsstrukturen zu evaluieren, um den Boden zur St\u00e4rkung der ADS und der bestehenden Antidiskriminierungsnetzwerke beizutragen, was diese in die Lage versetzt, effektive Unterst\u00fctzung zu leisten, u. a. Rechtsbeistand f\u00fcr Diskriminierungsopfer, Gr\u00fcndung unabh\u00e4ngiger Gleichheitsstellen in den Bundesl\u00e4ndern und Bereitstellung von Opferhilfe und Befugnisse im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten, um ihnen zu helfen, die Rechte von Menschen durchzusetzen, die Rassismus und Intoleranz ausgesetzt sind.<\/p>\n<p>9. Bei der \u00dcberarbeitung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes der ADS sollten die Beh\u00f6rden auch die Antidiskriminierungsgesetze des Bundes im Sinne der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7 der ECRI, der konkreten Empfehlungen in Ziffer 11 bis 17 des F\u00fcnften Berichts der ECRI \u00fcber Deutschland und der von der ADS durchgef\u00fchrten Evaluation des AGG st\u00e4rken. Bei der Gr\u00fcndung unabh\u00e4ngiger Gleichheitsstellen sollten die Bundesl\u00e4nder auch Antidiskriminierungsgesetze erlassen, die die Teile des \u00f6ffentlichen Sektors abdecken, die unter ihre Gesetzgebungsbefugnis fallen, insbesondere Bildung und Polizeiarbeit.<\/p>\n<p>10. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Kompetenzen und Befugnissen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und \u00fcber ihre Unabh\u00e4ngigkeit und Effektivit\u00e4t in Einklang mit der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 2 der ECRI zu Gleichheitsstellen zu bringen. Insbesondere sollten sie (i) deren Mandat auf Hassrede, die Diskriminierungsgr\u00fcnde Hautfarbe, Sprache, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Geschlechtsidentit\u00e4t sowie intersektionelle Diskriminierung ausweiten; (ii) sicherstellen, dass ihr Mandat alle Bereiche des \u00f6ffentlichen und privaten Sektors abdeckt, die in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes fallen; (iii)\u00a0sie mit den Kompetenzen ausstatten, im Gesetzgebungsprozess mitzuwirken, Menschen, die Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt sind, Rechtsbeistand zu leisten, sie vor Institutionen, Entscheidungsorganen und Gerichten zu vertreten, im eigenen Namen Verfahren einzuleiten und in solchen Verfahren als amicus curiae, Drittpartei oder Sachverst\u00e4ndige aufzutreten; (iv)\u00a0ihr die Befugnis \u00fcbertragen, Zeugen zu h\u00f6ren; (v) das Ernennungsverfahren f\u00fcr ihren Leiter\/ihre Leiterin reformieren; (vi)\u00a0festlegen, dass sie Jahresberichte verfasst, die im Parlament und der Regierung er\u00f6rtert werden; und (vii) sie mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausstatten.<\/p>\n<p>11. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, ein stimmiges System von Organisationen zu schaffen, das Diskriminierungsopfern landesweit eine wirksame Unterst\u00fctzung einschlie\u00dflich rechtlichen Beistands gew\u00e4hrt. Zu diesem Zweck sollten die deutschen Bundesl\u00e4nder entsprechend ECRI\u2018s Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 2 damit beginnen, unabh\u00e4ngige Gleichheitsstellen einzurichten.<\/p>\n<p><strong>B. Inklusiver Schulunterricht<\/strong><\/p>\n<p>12. Dieser Abschnitt befasst sich mit der Bildungspolitik, die durch eine inklusive Bildung f\u00fcr alle Kinder Ausgrenzung und Marginalisierung verhindert und zum Ziel hat, eine inklusive und tolerante Gesellschaft zu schaffen (Abschnitte II und III der GPR Nr. 10).<\/p>\n<p>13. In Deutschland liegen die Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnis f\u00fcr Bildung bei den Bundesl\u00e4ndern, die die St\u00e4ndige Kultusministerkonferenz (KMK) eingerichtet haben, um nicht bindende Empfehlungen zu erarbeiten. ECRI stellt erfreut fest, dass die KMK 2013 eine \u00fcberarbeitete Empfehlung \u201eInterkulturelle Bildung in der Schule\u201d[7] und 2015 eine Empfehlung \u201eLehrerbildung f\u00fcr eine Schule der Vielfalt\u201d sowie eine gemeinsame Erkl\u00e4rung \u201eDarstellung kultureller Vielfalt, Integration und Migration in Bildungsmedien\u201d vorgelegt hat. 2018 hat sie ihre \u201eEmpfehlungen zur Menschenrechtserziehung in der Schule\u201d vollst\u00e4ndig \u00fcberarbeitet. Die KMK arbeitet gegenw\u00e4rtig an einem Dokument zur Geschichte, Kultur und Lebensweise der Sinti und Roma.[8] Laut ihren Standards ist die Menschenrechtserziehung eines der lehrplan\u00fcbergreifenden Themen der Sekundarstufe f\u00fcr Kinder im Alter von 10-19 Jahren.[9]<\/p>\n<p>14. ECRI wurde jedoch davon unterrichtet, dass diese Standards nicht ausreichend in den Bundesl\u00e4ndern umgesetzt werden. Laut einer Studie des DIMR erw\u00e4hnen lediglich drei der Schulgesetze der 16 Bundesl\u00e4nder Kenntnisse \u00fcber Menschenrechte als Teil ihrer allgemeinen Bildungsziele. W\u00e4hrend ihres Besuchs in Deutschland wurde ECRI informiert, dass auch in der Praxis nur unzureichend Menschenrechte, Gleichheit und Werte im Unterricht behandelt werden. Laut DIMR enthalten einige Schulb\u00fccher und Unterrichtsmaterialien Stereotypen und abwertende Darstellungen im Hinblick auf Herkunft, Religion oder Geschlecht, und in vielen Schulb\u00fcchern fehlt eine Darstellung von Vielfalt als allt\u00e4gliche Norm.[10]<\/p>\n<p>15. ECRI ist des Weiteren besorgt \u00fcber die Ergebnisse einer Studie aus dem Jahr 2017, laut der 18\u00a0% der Menschen, die aus Staaten s\u00fcdlich der Sahara stammen, und 15\u00a0% der Menschen, die aus der T\u00fcrkei stammen, sich in deutschen Bildungseinrichtungen als Sch\u00fcler oder Elternteil diskriminiert f\u00fchlen.[11] Rund 16\u00a0% aller deutschen 15-J\u00e4hrigen, die befragt wurden, erkl\u00e4rten, \u201emindestens einige Male pro Monat&#8220; an der Schule Opfer von Mobbing zu werden;[12] antisemitisches Mobbing betraf insbesondere Schulen in Berlin.[13] Die Lehrkr\u00e4fte sind nicht ausreichend auf das Unterrichten in einem vielf\u00e4ltigen Umfeld vorbereitet, da weder Menschenrechte, noch das Unterrichten in vielf\u00e4ltigen Klassen oder der Umgang mit Diskriminierung und Mobbing obligatorischer Bestandteil des Studiums auf Lehreramt, des Referendariats oder der Fortbildung in den Bundesl\u00e4ndern sind.[14]<\/p>\n<p>16. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass der Bund und die Bundesl\u00e4nder verschiedene gute Praktiken entwickelt haben, um diese M\u00e4ngel zu beheben. Unter anderem gibt es ein Netzwerk aus mehr als 1.000 Lehrkr\u00e4ften mit Migrationshintergrund im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW), das sich f\u00fcr die F\u00f6rderung von Vielfalt und Inklusion im Bildungssystem einsetzt. Berlin hat vor Kurzem das Amt einer Antidiskriminierungsbeauftragten der Berliner Senatsverwaltung f\u00fcr Bildung, Jugend und Familie eingerichtet, die sich im ersten vollst\u00e4ndigen Schuljahr im Rahmen ihrer T\u00e4tigkeit mit mehr als einhundert Beschwerden \u00fcber Rassendiskriminierung an Schulen befasste, von denen viele Lehrkr\u00e4fte involvierten.[15] 170 Experten f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Mobbing wurden bundesweit an ausgew\u00e4hlte Schulen geschickt, um Antisemitismus entgegenzuwirken.[16] Das mit 115,5 Mio. Euro finanzierte Programm \u201eDemokratie leben!\u201d des Bundesministeriums f\u00fcr Familie, Senioren, Jugend und Frauen unterst\u00fctzt Initiativen, die u. a. die Themen Vielfalt und gewaltfreie und respektvolle Koexistenz an Schulen abdecken.[17] Eines der Projekte, \u201eSchule ohne Rassismus &#8211; Schule mit Courage&#8220;, ruft Kinder auf, Diskriminierung zu bek\u00e4mpfen und zu einer gewaltfreien, demokratischen Gesellschaft beizutragen.[18] Aktionspl\u00e4ne zur sexuellen Vielfalt und zu Geschlechterstereotypen und das Projekt \u201eSchule der Vielfalt &#8211; Schule ohne Homophobie&#8220; befasst sich mit LGBTI-Themen in der Bildung. Insbesondere in Bezug auf das Bundesprogramm \u201eDemokratie leben!\u201d wiesen einige Gespr\u00e4chspartner auf die Notwendigkeit f\u00fcr Nachhaltigkeit und eine Form von Institutionalisierung der entwickelten guten Praktiken und f\u00fcr die Verbreitung in Schulen und anderen Teilen der \u00f6ffentlichen Verwaltung hin.<\/p>\n<p>17. In Anbetracht der gro\u00dfen Vielfalt in deutschen Klassenr\u00e4umen ist ECRI der Meinung, alle Bundesl\u00e4nder sollten Menschenrechte und Gleichbehandlung in ihre Bildungsgesetze und aufnehmen und zu Pflichtteilen ihrer Lehrpl\u00e4ne machen. Sie sollten dar\u00fcber hinaus gute Praktiken, die in Projekten entwickelt wurden, auf Schulen \u00fcbertragen und an diesen verbreiten. Des Weiteren sollten die Lehrkr\u00e4fte besser ausgebildet werden, damit sie einen qualitativ guten und inklusiven Unterricht in vielf\u00e4ltigen Klassen bieten, in F\u00e4lle von Mobbing und Diskriminierung eingreifen und auf diesem Wege Bedingungen schaffen k\u00f6nnen, unter denen die Sch\u00fcler jeglicher Herkunft in einem gesch\u00fctzten Raum aufwachsen, ihr volles Potenzial entwickeln und die bestm\u00f6glichen schulischen Ergebnisse erreichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>18. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden aller deutschen Bundesl\u00e4nder, Menschenrechte und Gleichbehandlung in ihre Schulgesetze aufzunehmen und in ihren Lehrpl\u00e4nen den Unterricht zu diesen Themen verpflichtend zu machen. Au\u00dferdem sollten sie gute Praktiken, die in Projekten entwickelt wurden, an anderen Schulen einf\u00fchren und Lehrer in der Aus- und Fortbildung verst\u00e4rkt darauf vorbereiten, in von Diversit\u00e4t gepr\u00e4gten Klassen in inklusiver Weise zu unterrichten und in F\u00e4llen von Mobbing und Diskriminierung einzugreifen.<\/p>\n<p><strong>C. Irregul\u00e4r anwesende Migranten<\/strong><\/p>\n<p>19. ECRI empfiehlt in ihrer GPR Nr. 16[19], klare Schutzbarrieren einzurichten, um grundlegende Menschenrechte von irregul\u00e4r anwesenden Migranten in den Bereichen Bildung, medizinische Versorgung, Wohnen, soziale Absicherung und Unterst\u00fctzung, Arbeitsschutz und Justiz zu sch\u00fctzen. Diese Schutzbarrieren sollten getrennt von der T\u00e4tigkeit staatlicher Beh\u00f6rden bestehen, die f\u00fcr Einwanderungskontrolle und Vollzug zust\u00e4ndig sind, um sicherzustellen, dass irregul\u00e4r anwesende Migranten nicht aus Angst vor Abschiebung davor zur\u00fcckschrecken, sich an staatliche Beh\u00f6rden zu wenden.[20]<\/p>\n<p>20. Obwohl deutsche Beh\u00f6rden generell verpflichtet sind, die Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde \u00fcber Verdachtsmomente hinsichtlich illegaler Migranten zu informieren (\u00a7\u00a087.2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)),[21] nimmt ECRI erfreut zur Kenntnis, dass 2011 eine Schutzbarriere im Hinblick auf den Bildungsbereich eingef\u00fchrt wurde: seither sind Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kinderg\u00e4rten und Krippen von der allgemeinen Meldepflicht ausgenommen (\u00a7 87.1 und 87.2 RA). Bereits vor diesem Datum hatten mehrere kommunale und regionale Beh\u00f6rden vergleichbare Schutzbarrieren eingerichtet.[22] Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen jugendliche oder heranwachsende Ausl\u00e4nder und deren Eltern eine vor\u00fcbergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten, vor allem wenn der Heranwachsende sich ohne Unterbrechung seit vier Jahren in Deutschland aufh\u00e4lt und er\/sie erfolgreich f\u00fcr vier Jahre eine deutsche Schule besucht hat (\u00a7\u00a7 25a.1, 25a.2 und 26.1 AufenthG).[23] Bis Ende Dezember 2018 wurde 4.842 Personen eine vor\u00fcbergehende Aufenthaltserlaubnis unter \u00a7 25a.1 AufenthG gew\u00e4hrt.[24]<\/p>\n<p>21. Im Hinblick auf die medizinische Versorgung haben die Beh\u00f6rden ECRI informiert, dass illegale Migranten Asyl beantragen k\u00f6nnen und dass sie dann umgehend Zugang zu medizinischen Behandlungen laut \u00a7\u00a7\u00a01.1.1 und 1.1.4 bis 1.1.6 Asylbewerberleistungsgesetz (AufenthG) haben. Dar\u00fcber hinaus ist es \u00c4rzten laut \u00a7 88.2 AufenthG generell nicht gestattet, Daten \u00fcber irregul\u00e4r anwesende Migranten weiterzuleiten. Es gibt jedoch keine vergleichbaren Bestimmungen und somit keine Schutzbarrieren im Hinblick auf die Dienste, die f\u00fcr die Erstattung medizinischer Behandlungskosten zust\u00e4ndig sind. Aufgrund der sich daraus ergebenden Gefahr, von diesen Diensten gemeldet und abgeschoben zu werden, wagen es irregul\u00e4r anwesende Migranten, einschlie\u00dflich Schwangeren und Menschen, die eine Notbehandlung ben\u00f6tigen, h\u00e4ufig nicht, \u00c4rzte oder Krankenh\u00e4user aufzusuchen.[25] ECRI freut sich \u00fcber die gute Praxis einiger kommunaler Verwaltungen, die diesen Menschen medizinische Dienste auf eine Weise anbieten, die keine Abschiebung nach sich zieht. Des Weiteren hat eine Reihe von \u00c4rzten ein Netzwerk aus 36 Medib\u00fcros gegr\u00fcndet, das irregul\u00e4r anwesenden Migranten medizinische Hilfe anbietet.[26] ECRI ist der Ansicht, die Beh\u00f6rden sollten sicherstellen, dass das unverzichtbare Menschenrecht auf Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung f\u00fcr irregul\u00e4r anwesende Migranten gesch\u00fctzt ist und dass sie bundesweit Zugang zu dieser medizinischen Versorgung haben, ohne Gefahr zu laufen, der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde gemeldet zu werden.<\/p>\n<p>22. Im Bereich Besch\u00e4ftigung stellt ECRI mit Sorge Meldungen \u00fcber Ausbeutung von irregul\u00e4r anwesenden Migranten fest, insbesondere die Nichtbeachtung des Mindestlohns oder unbezahlte \u00dcberstunden.[27] Gleichzeitig findet ECRI es positiv, dass die Arbeitsgerichte die Frage des \u00f6rtlichen Wohnsitzes nicht pr\u00fcft, wenn irregul\u00e4r anwesende Migranten Zivilklagen gegen ihre Arbeitgeber wegen Lohnzahlungen einreichen (vgl. Ziffer 30 GPR 16). Organisationen der Zivilgesellschaft, u. a. das Respekt-Netzwerk in Berlin, verteidigt die Arbeits- und Menschenrechte von Migrantinnen f\u00fcr bezahlte Hausarbeit, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus (vgl.\u00a0\u00a7\u00a035 GPR 16), und die Bereitstellung eines Rechtsbeistands und einer Vertretung irregul\u00e4r anwesender Migranten bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht durch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) sind ebenfalls vielversprechende Ans\u00e4tze.[28]<\/p>\n<p>23. Organisationen der Zivilgesellschaft haben ECRI mitgeteilt, dass bis zu einem Drittel der Migranten ohne Rechtsstatus, die sie kontaktierten, tats\u00e4chlich Anspruch auf eine Form einer Aufenthaltserlaubnis h\u00e4tten, sich aber ihrer Rechte entweder nicht bewusst oder nicht in der Lage sind, diese einzufordern. ECRI vertritt daher die Meinung, die Beh\u00f6rden sollten bundesweit niederschwellige Beratungs- und Hilfsdienste unterst\u00fctzen und finanzieren, bei denen Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis ihre Optionen pr\u00fcfen k\u00f6nnen, ihre Situation zu legalisieren und Hilfe zu bekommen, ihre Aufenthaltsrechte wahrzunehmen, ohne systematisch der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde gemeldet zu werden.[29]<\/p>\n<p>24. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, (i) die bestehende Schutzbarriere gegen das Melden irregul\u00e4r anwesender Migranten, die eine medizinische Notfallbehandlung oder eine andere medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, auf die Stellen auszuweiten, die f\u00fcr die Erstattung der Behandlungskosten zust\u00e4ndig sind; (ii)\u00a0bundesweit niederschwellige Beratungs- und Hilfsdienste zu finanzieren, bei denen Migranten ohne Aufenthaltstitel die Optionen f\u00fcr eine Legalisierung ihrer Situation pr\u00fcfen und Hilfe bei der Geltendmachung von Aufenthaltsrechten erhalten k\u00f6nnen; und (iii) Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um Wissen \u00fcber den rechtlichen Rahmen f\u00fcr irregul\u00e4r anwesende Migranten zu verbreiten, wie z. B. das Bestehen von Schutzbarrieren in den Bereichen medizinische Versorgung und Schulbildung.<\/p>\n<p><strong>D. Gleichheit von LGBTI-Personen<\/strong><\/p>\n<p>25. In einer pers\u00f6nlichen Umfrage aus dem Jahr 2016 gaben 1,5\u00a0% der Befragten jeden Geschlechts an, vorrangig oder ausschlie\u00dflich homosexuell und 1\u00a0% bisexuell zu sein.[30] 2017 ergab eine nur mit Frauen durchgef\u00fchrte Umfrage, dass sich 5\u00a0% der deutschen Frauen als lesbisch oder bisexuell bezeichnen.[31] Dies f\u00fchrt zu der Sch\u00e4tzung von mindestens zwei Millionen homosexuellen und bisexuellen Menschen in Deutschland. Laut dem letzten Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes gab es 130.000 gleichgeschlechtliche Paare, von denen 37.000 verheiratet waren und weitere 38.000 eine eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft aufwiesen.[32] Laut den Beh\u00f6rden identifizieren sich ca. 1 bis 4\u00a0% der Bev\u00f6lkerung nicht oder nur teilweise mit ihrem eingetragenen Geschlecht; ca. 4.000 Transgender-Personen (5 von 100.000 Einwohnern) haben sich einer medizinischen Behandlung unterzogen. Abh\u00e4ngig davon, wie viele Formen von Intersexualit\u00e4t ber\u00fccksichtigt werden, liegt die Zahl der intergeschlechtlichen Personen zwischen 0,02\u00a0% und 1,7\u00a0% der Bev\u00f6lkerung.<\/p>\n<p>26. In einer 2017 ver\u00f6ffentlichten Umfrage stimmten 83\u00a0% der Befragten zu bzw. stimmten nachdr\u00fccklich zu, dass gleichgeschlechtlichen Paaren gestattet sein sollte, so zu heiraten wie heterosexuelle Paare, 76\u00a0% gaben an, dass sie die gleichen Adoptionsrechte haben sollten, 67\u00a0% gaben an, dass sie die gleiche Unterst\u00fctzung bei einer In vitro-Fertilisation erhalten sollten, und 86\u00a0% gaben an, dass Verurteilungen nach ehemaligen Bestimmungen zur Homosexualit\u00e4t aufgehoben werden sollten. Gleichzeitig stimmten 81\u00a0% zu, dass homosexuelle und bisexuelle Menschen in Deutschland immer noch diskriminiert und unfair behandelt werden.[33]<\/p>\n<p>27. ECRI stellt zufrieden fest, dass die Verfassungen mehrerer Bundesl\u00e4nder ein explizites Diskriminierungsverbot aufgrund von \u201esexueller Identit\u00e4t\u201d enthalten, und dass Artikel 46 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) homo- und transphobe Motive von Hassdelikten abdeckt[34] und sie als strafversch\u00e4rfende Umst\u00e4nde w\u00fcrdigt. Wie in ihrem vorausgegangenen Bericht ruft ECRI die Beh\u00f6rden auf, die Liste der Diskriminierungsgr\u00fcnde zu erweitern und die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t explizit in Artikel 3 des Grundgesetzes, i.e. die deutsche Verfassung, aufzunehmen.<\/p>\n<p>28. ECRI stellt mit Zufriedenheit fest, dass am 1. Oktober 2017 in Deutschland die gleichgeschlechtliche Ehe eingef\u00fchrt wurde[35] und dass die Beh\u00f6rden gegenw\u00e4rtig das Abstammungsrecht \u00fcberarbeiten, um die Diskriminierung lesbischer Paare zu beenden, die aktuell eine Adoption als zweites Elternteil beantragen m\u00fcssen, um das volle Sorgerecht f\u00fcr ein Kind zu erhalten; ECRI ruft die Beh\u00f6rden auf, diese \u00dcberarbeitung so rasch wie m\u00f6glich abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>29. ECRI hat bereits in ihrem f\u00fcnften Bericht festgestellt (Ziffer\u00a0103), dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrere Kernbestimmungen des Transsexuellengesetzes f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt hat. ECRI begr\u00fc\u00dft den neuen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der \u00c4nderung des Geschlechtseintrags, der am 9. Mai 2019 \u00f6ffentlich wurde und der vorschl\u00e4gt, die Gerichte sollten weiterhin f\u00fcr die Anerkennung der Geschlechtsidentit\u00e4t und die \u00c4nderung von Vornamen zust\u00e4ndig sein. Organisationen der Zivilgesellschaft kritisieren die Tatsache, dass die Antragsteller eine Bescheinigung eines \u201equalifizierten Beraters\u201d vorlegen m\u00fcssen, der erkl\u00e4rt und begr\u00fcndet, dass sich die Person ernsthaft und dauerhaft dem anderen Geschlecht oder keinem Geschlecht zugeh\u00f6rig f\u00fchlt. Die Beh\u00f6rden haben ECRI informiert, dass diese Anforderung zum Ziel hat, einen Missbrauch des Verfahrens f\u00fcr die Anerkennung der Geschlechtsidentit\u00e4t zu verhindern. ECRI ruft die Beh\u00f6rden auf, sich von anderen Staaten inspirieren zu lassen, die dem Recht auf Selbstbestimmung von Transgender-Personen mehr Raum geben. Eine gute L\u00f6sung k\u00f6nnte sein, den Betroffenen grunds\u00e4tzlich ohne Vorlage einer Bescheinigung das Recht auf Anerkennung der Geschlechtsidentit\u00e4t und \u00c4nderung des Vornamens zu geben und f\u00fcr die Entscheidung des Antrags zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde vorzusehen, eine Bescheinigung nur dann zu fordern, wenn es Anzeichen f\u00fcr einen m\u00f6glichen Missbrauchs des Rechts gibt.[36]<\/p>\n<p>30. ECRI stellt des Weiteren erfreut fest, dass der Bund und 15 der 16 Bundesl\u00e4nder die Empfehlung umgesetzt haben, die in Ziffer 110 des f\u00fcnften Berichts der ECRI enthalten ist, und die besagt, einen Aktionsplan oder ein umfassendes Programm f\u00fcr die F\u00f6rderung von Toleranz f\u00fcr LGBT-Personen und f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Homo-\/Transphobie anzunehmen. Gem\u00e4\u00df der Empfehlung in Ziffer 112 des f\u00fcnften Berichts der ECRI haben sie auch einige konkrete Transgender-Themen in ihre Aktionspl\u00e4ne aufgenommen.[37]<\/p>\n<p>31. In dieser Pr\u00fcfungsrunde deckt ECRI auch die Situation von intergeschlechtlichen Menschen ab, die mit Abweichungen der Geschlechtschromosomen, Hormonspiegeln oder Geschlechtsmerkmalen geboren werden, die im Hinblick auf die sexuelle oder reproduktive Anatomie nicht den g\u00e4ngigen Kategorien von \u201em\u00e4nnlich\u201d oder \u201eweiblich\u201d entsprechen. Im Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, die bestehende Regelung f\u00fcr die Anmeldung intergeschlechtlicher Menschen sei verfassungswidrig und legte eine Frist f\u00fcr die Annahme einer neuen Regelung fest.[38] ECRI stellt erfreut fest, dass Deutschland im Dezember 2018 eine dritte Geschlechtskategorie \u201edivers\u201d eingef\u00fchrt hat[39] und betrachtet dies als gute Praxis. Gleichzeitig bedauert sie die allgemeine Anforderung, eine medizinische Bescheinigung vorzulegen, die best\u00e4tigt, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. ECRI ruft die Beh\u00f6rden erneut auf, ein Minimum an Restriktionen in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht von intergeschlechtlichen Menschen festzulegen.[40]<\/p>\n<p>32. ECRI findet es beunruhigend, dass intergeschlechtliche Babys und Kleinkinder in Deutschland Berichten zufolge immer noch medizinisch unn\u00f6tigen und aufschiebbaren Operationen und Therapien mit dem Ziel unterzogen werden, ihre physische Erscheinung und Funktion mit einem bin\u00e4ren Geschlechtsverst\u00e4ndnis in Einklang zu bringen. Diese Eingriffe sind in der Regel irreversibel und k\u00f6nnen schwere langfristige physische und psychische Leiden verursachen.[41] ECRI ist des Weiteren besorgt, dass Beratungszentren f\u00fcr intersexuelle Menschen und deren Familien nur an wenigen Orten existieren.[42] Au\u00dferdem bedauert sie die Feststellung, dass intergeschlechtliche Menschen Probleme beim Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Aufgrund des bin\u00e4ren Krankenversicherungssystems ist es schwierig, eine Erstattung f\u00fcr eine Prostatabehandlung einer intergeschlechtlichen Person zu erhalten, die als weiblich eingetragen ist, oder f\u00fcr eine Brustkrebsuntersuchung bei einer intergeschlechtlichen Person, die als m\u00e4nnlich eingetragen ist.<\/p>\n<p>33. Nach Meinung der ECRI ist es unerl\u00e4sslich, gesetzgeberische und verfahrenstechnische Ma\u00dfnahmen zum Schutz intergeschlechtlicher Babys und Kinder vor verfr\u00fchten Operationen zu ergreifen.[43] Aus diesem Grund stellt sie mit Zufriedenheit fest, dass die Beh\u00f6rden einen Gesetzesentwurf zur Regelung medizinischer Ma\u00dfnahmen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts erarbeiten und dass eine Gruppe von Sachverst\u00e4ndigen, u. a. \u00c4rzte, Psychologen, intergeschlechtliche Menschen, Verb\u00e4nde und Rechtsprofessoren, zu diesem Entwurf beigetragen hat.[44] ECRI ist des Weiteren der Ansicht, dass es dringend erforderlich ist, weiter Aufkl\u00e4rung \u00fcber die Existenz von intergeschlechtlichen Menschen und deren konkrete Situation und Bed\u00fcrfnisse zu betreiben. Dies wird dazu beitragen, den erforderlichen Raum f\u00fcr sie in der Gesellschaft zu schaffen, in dem sie ohne Druck, sich unn\u00f6tigen Operationen oder anderen medizinischen Behandlungen zu unterziehen, nur um den bin\u00e4ren Geschlechtsvorstellungen zu entsprechen, aufwachsen k\u00f6nnen. Aus diesem Grund ruft sie die Beh\u00f6rden aller Bundesl\u00e4nder auf, Beratungsstellen mit niederschwelligem Zugang und Internetseiten f\u00fcr intergeschlechtliche Menschen einzurichten, die eine Beratung und Unterst\u00fctzung der Eltern von intergeschlechtlich geborenen Babys zum Schwerpunkt haben, die fundamentale und irreversible Entscheidungen im Hinblick auf die K\u00f6rper und das Leben ihrer Kinder treffen m\u00fcssen. ECRI ruft die Beh\u00f6rden au\u00dferdem auf, die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um f\u00fcr intergeschlechtliche Menschen einen effektiven Zugang zu einer medizinischen Versorgung sicherzustellen.<\/p>\n<p>34. ECRI empfiehlt Deutschland, zeitnah eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, die unn\u00f6tige Operationen und Therapien bei intergeschlechtlichen Kindern verbietet. Des Weiteren empfiehlt sie allen Bundesl\u00e4ndern, Stellen mit niederschwelligem Zugang einzurichten, die intergeschlechtlichen Menschen und deren Eltern Beratung und Unterst\u00fctzung anbieten.<\/p>\n<p><strong>II. HASSREDE UND HASSMOTIVIERTE GEWALT<\/strong><\/p>\n<p><strong>A. Hassrede<\/strong> [45]<\/p>\n<p><strong>Daten<\/strong><\/p>\n<p>35. ECRI begr\u00fc\u00dft, dass die deutschen Polizeibeh\u00f6rden mehrere neue Kategorien in ihre Statistik zur Hasskriminalit\u00e4t aufgenommen haben.[46] Sie nennen jedoch lediglich \u201eHasskommentare im Internet&#8220;, es gibt jedoch in anderen Bereichen keine Kategorie, die F\u00e4lle von Hassrede enth\u00e4lt. Von den insgesamt 7.913 F\u00e4llen von Hasskriminalit\u00e4t im Jahr 2017[47] (2016: 10.751) wurden 2.270 als Hasskommentare im Internet registriert. Die Justiz sammelt seit 1992 Daten zu fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen Straftaten. Ab dem 1. Januar 2019 sammelt sie bundesweit Daten zur Hasskriminalit\u00e4t, aber ECRI hat von den Beh\u00f6rden keine Informationen erhalten, ob diese Statistiken mit jenen der Polizei verbunden werden und eine Verfolgung der F\u00e4lle von den ersten Ermittlungen bis zur Verurteilung erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>36. Eine weitere wichtige Datenquelle zu Hassreden sind die Reihen der sechsmonatigen Transparenzberichte, die Soziale Netzwerk-Unternehmen unter dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) seit dem ersten Halbjahr 2018 ver\u00f6ffentlichen. Google erkl\u00e4rte, es habe im ersten Halbjahr 2019 Antr\u00e4ge auf Entfernung von 304.425 Inhalten f\u00fcr You-Tube erhalten (250.957 im zweiten Halbjahr 2017 und 214.827 im ersten Halbjahr 2018), von denen 95.950 Hassrede oder politischen Extremismus betrafen. Unter den 71.168 entfernten Inhalten gab es 23.567 F\u00e4lle von Hassrede oder politischem Extremismus. 88\u00a0% von diesen wurden innerhalb von 24 Stunden entfernt oder blockiert.[48] Facebook erhielt im ersten Halbjahr 2019 L\u00f6schungsantr\u00e4ge f\u00fcr 1.050 Inhalte (1.048 im zweiten und 1.704 im ersten Halbjahr 2018), die zur L\u00f6schung von 349 (369\u00a0und 362) Kommentaren f\u00fchrte, was 33\u00a0% (35\u00a0% und 21\u00a0%) aller Antr\u00e4ge entspricht.[49] Weitere Analysen dieser Zahlen finden Sie nachstehend unter Ziffer53.<\/p>\n<p>37. 2018 erhielt der Deutsche Presserat 112 Beschwerden, die \u00a7 12 des Pressekodex betrafen,[50] der Diskriminierung verbietet (2017: 164, 2016: 162). In einer neueren weltweiten Forschungsarbeit geh\u00f6rte Deutschland zu den Staaten, die den h\u00f6chsten Grad an sozialer Feindseligkeit aufwiesen, und belegte auf einer Skala f\u00fcr soziale Feindseligkeit den 3. Platz unter den 47 Mitgliedstaaten des Europarats, und sein Feindseligkeits-Score ist in den letzten Jahren gestiegen. Laut dieser Forschung sind Muslime die am h\u00e4ufigsten betroffene religi\u00f6se Gruppe in Deutschland.[51] Dieser hohe Grad an Islamophobie wird durch eine weitere neuere Umfrage gest\u00fctzt, bei der die H\u00e4lfte aller befragten Muslime aus Afrika s\u00fcdlich der Sahara (48\u00a0%) sagten, sie h\u00e4tten in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Bel\u00e4stigung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Migrationshintergrunds erlebt.[52]<\/p>\n<p><strong>\u00d6ffentlicher Diskurs<\/strong><\/p>\n<p>38. ECRI stellt mit Bedauern fest, dass der deutsche \u00f6ffentliche Diskurs in den letzten Jahren immer fremdenfeindlicher geworden ist und dass es immer h\u00e4ufiger Hassreden gibt. Im Oktober 2014 begann die nationalistische, anti-Islam-Bewegung PEGIDA ihre w\u00f6chentlichen Demonstrationen in Dresden, an denen bis zu 25.000 Menschen teilnahmen. Im selben Jahr verwendete die Nationaldemokrantische Partei Deutschlands (NPD) Wahlplakate mit rassistischen Slogans.[53] Netzwerke internationaler und innerstaatlicher rechtsextremistischer Aktivisten und einige ausl\u00e4ndische Medien nutzen soziale Netzwerke, um einseitige Inhalte zu Themen wie Migration, Au\u00dfenpolitik und den Krieg in Syrien zu verbreiten und um f\u00fcr Antimigrationsthemen zu werben, um W\u00e4hler und Medien zu beeinflussen und das Vertrauen in die Institutionen zu untergraben. Studien zeigen, dass diese kleinen Gruppen einen erheblichen Einfluss auf die Diskussion im Internet und letztendlich auf die \u00f6ffentliche Debatte, die traditionellen Medien und im Bund und in den Bundesl\u00e4ndern erlangt haben.[54] 2015 forderten der Bundesjustizminister und die deutsche Kanzlerin Facebook \u00f6ffentlich auf, wirksamere Ma\u00dfnahmen gegen Hassrede zu ergreifen.[55]<\/p>\n<p>39. Vor diesem Hintergrund hebt ECRI besonders positiv hervor, dass viele Deutsche auf Initiative der Bundeskanzlerin die au\u00dferordentlich gro\u00dfe Anzahl von ca. 890.000 Asylsuchenden herzlich begr\u00fc\u00dfte, die im Herbst 2015 eintrafen. Diese \u201eWillkommenskultur\u201d mobilisierte Hunderttausende von Menschen, die dabei halfen, die Neuank\u00f6mmlinge, von denen viele Fl\u00fcchtlinge aus Syrien waren, unterzubringen und ihnen beizustehen. Muslimische Gemeinschaften spielten in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.<\/p>\n<p>40. Andere Teile der Bev\u00f6lkerung[56] zeigten sich jedoch wegen der Einwanderungswelle besorgt. Feindselige und fremdenfeindliche Einstellungen stiegen und die \u00f6ffentliche Debatte verschlechterte sich. Die politische Partei \u201eAlternative f\u00fcr Deutschland&#8220; (AfD), die 2013 gegr\u00fcndet wurde, sprach sich vehement gegen Migration aus. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch sprach sich z. B. \u00fcber Facebook daf\u00fcr aus, Grenzsch\u00fctzer k\u00f6nnten Waffen gegen Migranten einsetzen, die an der Grenze eintr\u00e4fen und der Aufforderung, stehenzubleiben, nicht nachk\u00e4men. Themen, wie z. B. die Ermittlungen hinsichtlich einer gro\u00dfen Zahl von Anzeigen wegen sexueller Bel\u00e4stigung und Diebstahls nach den Neujahrsfeierlichkeiten 2015\/2016 in K\u00f6ln und der Verdacht, es h\u00e4tten sich viele Asylsuchende unter den Verd\u00e4chtigen befunden, entz\u00fcndeten eine riesige \u00f6ffentliche Debatte, wirkten sich auf das allgemeine Sicherheitsgef\u00fchl aus und trugen zur steigenden islamophoben und fremdenfeindlichen Haltung und zu Hassreden bei.[57] Die wiederholte Aufmerksamkeit der \u00d6ffentlichkeit und der Medien bei anderen Straftaten, die mutma\u00dflich von Asylsuchenden begangen wurden, der Angriff eines islamistischen Terroristen auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 und \u00e4hnliche Angriffe in Nachbarstaaten verst\u00e4rkten noch diese \u00c4ngste, Fremdenfeindlichkeit und diesen Rassismus. Die AfD bekam bei den Bundestagswahlen 2017 12,6\u00a0% der Stimmen und z. B. 15,1\u00a0% bei den Wahlen in Baden-W\u00fcrttemberg, 20,8\u00a0%\u00a0in Mecklenburg-Vorpommern und 24,3\u00a0% in Sachsen-Anhalt.<\/p>\n<p>41. Als \u00fcber den Antrag f\u00fcr ein Verbot und die Aufl\u00f6sung der NPD entschieden wurde, erkl\u00e4rte das BVerfG im Januar 2017, diese sei im Charakter dem Nationalsozialismus vergleichbar, wenn man ihr Verst\u00e4ndnis der \u201enationalen Gemeinschaft\u201d, ihre allgemeine antisemitische Haltung und ihre Verachtung f\u00fcr die bestehende demokratische Ordnung betrachte. Das Gericht lehnte jedoch den Verbotsantrag ab, da es keine Beweise erkennen konnte, dass es der NPD gelingen k\u00f6nnte, das Verfassungssystem abzuschaffen.[58] Weitere diesbez\u00fcgliche Ma\u00dfnahmen werden in Ziffer 56 behandelt.<\/p>\n<p>42. Es wurde auch unter den Mitgliedern der AfD eine signifikante Anzahl von Neonazis identifiziert. Mehrere von ihnen wurden aus der Partei ausgeschlossen, nachdem sie den Hitler-Gru\u00df gezeigt oder auf andere Weise ihre Bef\u00fcrwortung oder Sympathie f\u00fcr die Naziideologie gezeigt hatten. Im Januar 2018 wurden rassistische und fremdenfeindliche Kommentare von den Accounts von drei MPs der AfD in sozialen Medien gel\u00f6scht.[59] Im Januar 2019 erkl\u00e4rte das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV), es gebe auf Grundlage eines umfangreichen Berichts ausreichend Beweise, dass es in den zwei Unterorganisationen der AfD \u201eDer Fl\u00fcgel\u201d und der Jugendorganisation \u201eJunge Alternative\u201d verfassungswidrige Tendenzen gebe. Laut Bericht sei die gr\u00f6\u00dfte Gefahr, die von der AfD ausginge, ihr Rassismus, der auf einem \u201ebiologisch-rassistischen oder ethnisch-kulturellen Verst\u00e4ndnis des Menschen&#8220; basiere; dieser Rassismus konzentriere sich insbesondere und offensichtlich in den bereits erw\u00e4hnten Unterorganisationen Der Fl\u00fcgel und Junge Alternative; einige Mitglieder des \u201eFl\u00fcgel&#8220; h\u00e4tten Verbindungen zu extremistischen Organisationen.[60] Laut Recherche einer bekannten Zeitung sind mindestens 27 Mitarbeiter der MPs der AfD in der Vergangenheit Anh\u00e4nger radikaler oder rechtsextremer Organisationen gewesen.[61]<\/p>\n<p>43. Der konstante islamophobe und fremdenfeindliche Diskurs, der von der extremen Rechten ausgeht, wirkte sich ebenfalls auf den allgemeinen politischen Diskurs aus. W\u00e4hrend des Wahlkampfes in Bayern erkl\u00e4rte der Bundesinnenminister \u00f6ffentlich im M\u00e4rz 2018 in Deutschlands gr\u00f6\u00dfter Boulevardzeitung, der \u201eIslam geh\u00f6rt nicht zu Deutschland\u201d.[62] In einer Pressekonferenz am 10. Juli 2018 sagte er, es seien an seinem 69. Geburtstag 69 Afghanen abgeschoben worden.[63] Nach Meinung der ECRI f\u00f6rdert diese implizite Darstellung der Abschiebung von 69 Migranten als Geburtstagsgeschenk und die Verwendung ihres Schicksals als Gefallen f\u00fcr den Minister die Verunglimpfung der Betroffenen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Im August 2018 entbrannte eine heftige \u00f6ffentliche Debatte an der Frage, ob Ereignisse in Chemnitz als Hetze von Migranten und Pogrome durch einen Mob bezeichnet werden k\u00f6nnten, nachdem rassistische und fremdenfeindliche Slogans w\u00e4hrend der Ereignisse nach einem Mord gerufen worden waren, der mutma\u00dflich von einem Asylbewerber begangen worden war (siehe auch Ziffer65). W\u00e4hrend der Pr\u00e4sident des BfV f\u00fcr das Herunterspielen der Ereignisse entlassen wurde, erkl\u00e4rte der Innenminister im Zusammenhang mit den Unruhen, \u201eMigration ist die Mutter aller politischen Probleme\u201d[64]. ECRI hat mit Zufriedenheit festgestellt, dass er zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt seine Rhetorik herunterfuhr, als er eine Islamkonferenz im November 2018 organisierte.[65]<\/p>\n<p><strong>Reaktionen auf Hassrede<\/strong><\/p>\n<p>44. Wie in ihrer GPR Nr. 15 \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von Hassrede skizziert, ist ECRI der Meinung, es seien in mehreren Bereichen Ma\u00dfnahmen erforderlich, um Hassrede wirksam zu verhindern und zu bek\u00e4mpfen. Diese sind u.a. Aufkl\u00e4rungskampagnen, Pr\u00e4vention und Gegendarstellungen, Unterst\u00fctzung der Opfer, Selbstregulierung, der Einsatz gesetzlicher Befugnisse und, als letztes Mittel, strafrechtliche Ermittlungen und Bestrafung.<\/p>\n<p>45. In Bezug auf Aufkl\u00e4rung und Pr\u00e4vention erkennt ECRI als positiv die vielen Initiativen an, die entwickelt wurden. Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) enth\u00e4lt einen Abschnitt zu Hassrede und die Koalitionsvertr\u00e4ge der Regierungen der Bundesl\u00e4nder Hessen und Th\u00fcringen sehen die Ausarbeitung von Aktionspl\u00e4nen gegen Hassrede bzw. Antiziganismus vor. Die oben erw\u00e4hnten Initiativen zur St\u00e4rkung der Menschenrechtsbildung ebnen den Weg f\u00fcr einen systematischen Beitrag der regul\u00e4ren Bildungseinrichtungen zur Aufkl\u00e4rung junger Menschen \u00fcber die Bedeutung der Gleichbehandlung und die Gefahren von Hassrede. Im Rahmen des Projekts \u201eDemokratie leben!\u201d des Bundesministeriums f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend und \u00e4hnlicher Projekte der Bundesl\u00e4nder wurden viele Beispiele guter Praxis zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Hassrede entwickelt. Sie schlie\u00dfen Online-Kampagnen zur Bek\u00e4mpfung von Hassrede im Internet durch Hashtags wie #ichbinhier oder #wirsindmehr ein; in diesem Zusammenhang verweist ECRI wiederum auf die Empfehlung in Ziffer18. Die Bundeskanzlerin und die Minister haben mehrmals Hassrede verurteilt, Expertengruppen zur Bek\u00e4mpfung von Antisemitismus und Antiziganismus eingerichtet und sie f\u00f6rdern eine positive Vision der vollst\u00e4ndigen Integration und Vielfalt in der Gesellschaft.[66] Prominente Manager wie z. B. die Vorstandsvorsitzenden von Siemens, Daimler und EON haben sich nach den Ereignissen in Chemnitz[67] gegen Rassismus und Hassrede ausgesprochen, und es wurde nach solchen F\u00e4llen von Hassrede und Hasskriminalit\u00e4t eine gro\u00dfe Zahl von Gegendemonstrationen und Konzerten organisiert. Nach einem Angriff auf eine Person im April 2018 in Berlin, die eine Kippa trug, wurden in einem Akt der Solidarit\u00e4t 10.000 Kippas ausgeh\u00e4ndigt und es fanden aus diesem Anlass und in anderen St\u00e4dten \u201eKippa-M\u00e4rsche&#8220; statt.[68]<\/p>\n<p>46. ECRI bedauert jedoch, dass der NAP keine konkreten Ziele, Ma\u00dfnahmen, Zeitvorgaben, Budgets, Indikatoren mit Ausgangs- und Zielvorgaben und keine Befugnisse und keine Mitarbeiter nennt, die f\u00fcr das Erreichen der einzelnen Ziele und die Umsetzung der einzelnen Ma\u00dfnahmen zust\u00e4ndig sind. Wie ECRI bereits in ihrem f\u00fcnften Bericht unterstrichen hat, wirken sich diese M\u00e4ngel im Entwurf der Aktionspl\u00e4ne negativ auf ihre Umsetzung, Wirkung und das Monitoring aus. ECRI verweist des Weiteren auf die Empfehlung, die in Ziffer 18 dieses Berichts zur St\u00e4rkung der Menschenrechtsbildung in Schulen ausgesprochen wurde.<\/p>\n<p>47. Im Hinblick auf den zweiten Strang an Aktionen, die in der GPR Nr. 15 aufgef\u00fchrt sind, i.e. Unterst\u00fctzung der Opfer von Hassrede, ist ECRI der Meinung, wie bereits in Ziffer 5 ff. dieses Berichts erl\u00e4utert, dass ein ausreichend robustes und dichtes Netzwerk an Beratungsdiensten f\u00fcr Opfer fehlt. Gleichheitsstellen sollten ein klares Mandat, die erforderlichen Zust\u00e4ndigkeiten und Mittel erhalten, um Opfern von Hassrede zu helfen (siehe die Empfehlung in Ziffer 10 oben).<\/p>\n<p>48. ECRI erkennt die positive Tatsache an, dass der Bundestag und die Landtage der Bundesl\u00e4nder \u00fcber Verhaltenskodizes verf\u00fcgen, die in F\u00e4llen von Hassrede Sanktionen vorsehen. In Baden-W\u00fcrttemberg wurden zwei Mitglieder der AfD von einer Sitzung ausgeschlossen, u.a. wegen rassistischer Aussagen. Au\u00dferdem wurde der Ausschluss von den folgenden drei Sitzungen als zus\u00e4tzliche Sanktion angek\u00fcndigt, sollte der anf\u00e4nglichen Anordnung nicht Folge geleistet werden.[69]<\/p>\n<p>49. Im M\u00e4rz 2017 \u00e4nderte der Deutsche Presserat nach einer \u00f6ffentlichen Debatte zur Medienberichterstattung von Ereignissen, die mutma\u00dflich von Ausl\u00e4ndern begangene Straftaten und insbesondere den Angriff auf Frauen an Silvester 2015\/2016 betrafen, Ziffer 12 des Pressekodex und ver\u00f6ffentliche Richtlinien f\u00fcr dessen Interpretation[70]. Richtlinie 12.1 des Pressekodex erkl\u00e4rt nun, dass die Zugeh\u00f6rigkeit von Verd\u00e4chtigten zu ethnischen, religi\u00f6sen oder anderen Minderheiten normalerweise nicht genannt werden sollte, es sei denn, es bestehe ein begr\u00fcndetes \u00f6ffentliches Interesse. ECRI erinnert daran, dass diese Informationen von der Polizei nur dann offengelegt werden sollten, wenn dies unerl\u00e4sslich ist und einem legitimen Zweck dient.[71]<\/p>\n<p>50. Im Hinblick auf Hassrede im Internet h\u00e4lt ECRI es f\u00fcr positiv, dass der Bundesjustizminister und in Folge auch die Bundeskanzlerin die Betreiber sozialer Netzwerke aufgefordert haben, ihre bestehenden Selbstregulierungsrichtlinien umzusetzen und Hasskommentare rasch und umfassend von ihren Netzwerken zu l\u00f6schen. Dieser Druck allein reicht jedoch nicht aus, um die fraglichen Unternehmen zu motivieren, ihre Selbstregulierungsrichtlinien und das strafrechtliche Verbot von Hassrede durchzusetzen.[72] ECRI begr\u00fc\u00dft aus diesem Grund die weitere Initiative der Bundesregierung, auf diesen Mangel einer wirksamen Selbstregulierung mit der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetztes (NetzDG) zu reagieren, das am 1. Oktober 2017 in Kraft trat. Dieses Gesetz fordert seit dem 1. Januar 2018 von den Betreibern sozialer Netzwerke mit zwei oder mehr Millionen Nutzern in Deutschland, illegale Inhalte, u.a. Hasskommentare, bei eindeutigen F\u00e4llen innerhalb von 24 Stunden nach Benachrichtigung durch einen Nutzer zu entfernen. Das Bundesamt f\u00fcr Justiz kann bei einem Versto\u00df gegen diese Verpflichtung ein Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von bis zu 50 Mio. Euro verh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>51. ECRI ist die gro\u00dfe \u00f6ffentliche Debatte bekannt, die mit der Verabschiedung dieses Gesetzes verbunden war, das in die Meinungsfreiheit eingreift. Ihrer Meinung nach k\u00f6nnen die vom NetzDG festgelegten Restriktionen als notwendig f\u00fcr eine demokratische Gesellschaft im Sinne von Artikel 10.2 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrachtet werden, insbesondere zum Schutz des Ansehens und der Rechte auf Privatleben und der Ehre von Personen, die Hassrede ausgesetzt werden (Artikel 8 EMRK) und zur Verhinderung von Unruhen und Straftaten.[73]<\/p>\n<p>52. W\u00e4hrend des Besuchs in Deutschland wurde ECRI \u00fcber die positiven Auswirkungen des NetzDG informiert: die gro\u00dfen Betreiber sozialer Netzwerke haben erhebliche Mittel investiert, um das Gesetz effizient anzuwenden.[74] Viele Interessenvertreter haben best\u00e4tigt, dass die schwersten und offenkundigsten Formen von Hassrede von den gro\u00dfen Plattformen verschwunden sind und somit nicht mehr die hohe Anzahl von deren Nutzern erreichen. ECRI begr\u00fc\u00dft des Weiteren die Initiative einiger Betreiber von sozialen Netzwerken, die die Einrichtung eines Selbstregulierungsorgans fordert, das befugt ist, \u00fcber schwierige F\u00e4lle zu entscheiden. In Anbetracht des hohen Werts der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung ist ECRI der Ansicht, dass die Beh\u00f6rden einen wirksamen Zugang zu gerichtlichen Kontrollen in den F\u00e4llen sicherstellen sollten, in denen Inhalte gel\u00f6scht wurden. Diesbez\u00fcglich vermerkt ECRI auch als positive Entwicklung die wachsende Rechtsprechung in Bezug auf die Anwendung des NetzDG. ECRI stellt abschlie\u00dfend fest, dass sie w\u00e4hrend der extensiven Gespr\u00e4che, die sie bei ihrem Besuch in Deutschland gef\u00fchrt hat, keine Beweise f\u00fcr das ernstzunehmende Problem des \u201eOverblocking\u201d von Inhalten durch das NetzDG erhalten hat.[75] ECRI wird diese Frage weiter eingehend pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>53. ECRI bedauert, dass laut Zivilgesellschaft der Zugang zu Meldemechanismen auf den Seiten der sozialen Netzwerke nicht leicht zu finden und die Verfahren aufw\u00e4ndig sind; dies k\u00f6nnte die relativ geringe Menge an gemeldeten Inhalten auf einigen Internetseiten erkl\u00e4ren. Diesbez\u00fcglich stellt ECRI mit Interesse fest, dass gegen Facebook ein Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von 2 Mio. Euro verh\u00e4ngt wurde, u.a. weil sein NetzDG-Meldeformular zu schwierig zu finden war.[76] ECRI bedauert au\u00dferdem, dass es keinen Mechanismus gibt, der sicherstellen w\u00fcrde, \u00fcber den die sozialen Netzwerke systematisch strafrechtlich relevante Inhalte und die damit verbundenen Beweise an die Polizei und die Staatsanwaltschaft weiterleiteten k\u00f6nnen. Somit kann sich die allgemeine pr\u00e4ventive Wirkung der Strafverfolgung und Verurteilung von Hassrede nicht vollst\u00e4ndig entfalten und in Folge zur Eliminierung von Hassrede im Internet beitragen. Dar\u00fcber hinaus tauchen neue Herausforderungen auf, da Personen und Gruppen, die Hassrede verbreiten, zu kleineren Betreibern, zu Servern, die sich in Staaten befinden, die keine Gesetze gegen Hassrede haben, und zu geschlossenen WhatsApp-Gruppen wechseln; auf diese Weise versto\u00dfen sie weiter gegen deutsche Strafrechtsbestimmungen in Bezug auf Hassrede.[77]<\/p>\n<p>54. ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, die Meldemechanismen und die Vorschriften \u00fcber das Melden von Hassrede in den sozialen Medien zu standardisieren, sicherzustellen, dass Beweise f\u00fcr Hassrede im Internet gesichert und an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weitergeleitet werden, und f\u00fcr die Polizei und die Staatsanwaltschaften M\u00f6glichkeiten zu entwickeln, mit denen im Internet die Verbreitung von Hassrede auf neuen Kan\u00e4len unterbunden werden kann.<\/p>\n<p>55. ECRI stellt erfreut fest, dass der neue Nationale Aktionsplan Integration (NAP-I, siehe unten Ziffer 76) ein Kapitel \u00fcber Medien enthalten wird. ECRI ruft alle Interessenvertreter auf, die an der \u00dcberarbeitung des NAP-I beteiligt sind, Ma\u00dfnahmen zu entwickeln, die die Ausbreitung von Hassrede eind\u00e4mmen und Botschaften vermeiden, die unbeabsichtigt Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausl\u00f6sen.<\/p>\n<p>56. Obwohl ECRI erkennt, dass es nur wenige zivilrechtliche F\u00e4lle von Hassrede gibt, bef\u00fcrwortet sie die Umsetzung ihrer Empfehlung durch Deutschland, eine gesetzliche Pflicht zu verankern, die staatliche Finanzierung von politischen Parteien und anderen Organisationen einzustellen, die Rassismus bef\u00fcrworten (Ziffer 19 im f\u00fcnften ECRI-Bericht); der neue Artikel 21.3 des Grundgesetzes \u00fcber den Ausschluss verfassungswidriger Parteien von der staatlichen Finanzierung gestattet dies de facto. Ein Antrag, die staatliche Finanzierung der NPD auszusetzen, ist beim deutschen BVerfG anh\u00e4ngig. In Anbetracht der Ergebnisse des Berichts des BfV \u00fcber die AfD und ihre Unterorganisationen (siehe Ziffer 42 oben) ist ECRI der Ansicht, dass ein \u00e4hnliches Verfahren gegen diese Partei gepr\u00fcft werden sollte.<\/p>\n<p>57. Im nachfolgenden Abschnitt \u00fcber rassistische, homo- und transphobe Gewalt werden die Anzeige, Ermittlungen, Strafverfolgung und Bestrafung von Hassrede behandelt.<\/p>\n<p><strong>B. Hassmotivierte Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>58. F\u00fcr die letzten f\u00fcnf Jahre zeigen die Statistiken der Zivilgesellschaft h\u00f6here Zahlen von potenzieller Hasskriminalit\u00e4t als die offiziellen Statistiken. Im Jahr 2018 haben die Opferberatungsstellen der f\u00fcnf neuen Bundesl\u00e4nder und von Berlin 1.212\u00a0Angriffe registriert, die durch rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen Hass motiviert waren (2017: 1.123), wohingegen die Polizei f\u00fcr alle 16\u00a0Bundesl\u00e4nder lediglich 871 (2017: 821) F\u00e4lle von Hasskriminalit\u00e4t registrierten, die von rechten (rechtsextremen) T\u00e4tern begangen wurden.[78] Eine neuere Studie zeigt sogar noch eine gr\u00f6\u00dfere Untererfassung: 8\u00a0% aller muslimischen Befragten aus Staaten s\u00fcdlich der Sahara gaben z. B. an, dass sie in den vergangenen 12\u00a0Monaten k\u00f6rperliche Gewalt erlebt hatten.[79] Die Unterschiede in den Statistiken bestehen auch im Hinblick auf die Anzahl der Opfer, die von Personen mit einer rassistischen oder rechtsextremen Gesinnung get\u00f6tet wurden.[80]<\/p>\n<p>59. In Anbetracht dieser Unterschiede betrachtet es ECRI als gute Praxis, dass mehrere Bundesl\u00e4nder in Zusammenarbeit mit akademischen Einrichtungen Mordf\u00e4lle neu beurteilen, die bis in das Jahr 1990 zur\u00fcckreichen und die die Zivilgesellschaft und die Medien als Hassdelikte betrachten; diese neue Beurteilung f\u00fchrte zu einer wesentlichen \u00dcberarbeitung der offiziellen Statistiken.[81] Dar\u00fcber hinaus hat die NRO Opferberatungsstelle in Brandenburg ECRI informiert, dass sich aus der intensiven gemeinsamen Analyse dieser F\u00e4lle eine nachhaltige Zusammenarbeit ergeben hat; seither \u00fcbermittelt die Polizei w\u00f6chentlich Daten an die NRO und untersucht, ob weitere F\u00e4lle als Hassdelikte beurteilt und untersucht werden m\u00fcssen. Die Einrichtung spezieller Polizeieinheiten und Staatsanw\u00e4lte f\u00fcr Hasskriminalit\u00e4t hat ebenfalls zu einer verbesserten Meldung und Protokollierung von Hassdelikten gef\u00fchrt.[82]<\/p>\n<p>60. ECRI vermerkt des Weiteren als positiv die Tatsache, dass die Polizei und die Justiz auf die Empfehlungen des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags (siehe Ziffer 50 ff. des f\u00fcnften Berichts von ECRI) reagiert und die Definition von Hassdelikten ausgeweitet haben, indem sie Polizeibeamte verpflichtet haben, die Vorlage von Beweisen f\u00fcr eine hassmotivierte Tat anzugeben, und neue Unterkategorien in der Statistik zur Hasskriminalit\u00e4t geschaffen haben.<\/p>\n<p>61. Obwohl diese \u00c4nderungen zur Registrierung und Untersuchung einer wesentlich h\u00f6heren Anzahl von hassmotivierten Straftaten gef\u00fchrt haben, werden viele dieser F\u00e4lle immer noch nicht bei der Polizei angezeigt. Zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr diese Untererfassung geh\u00f6ren der irref\u00fchrende Name \u201eStatistik zu politisch motivierten Straftaten\u201d, in der Hassdelikte erfasst werden, die Definition von Hassdelikte,[83] die immer noch enger gefasst ist als von ECRI in Ziffer 14 ihrer GPR Nr. 11[84] empfohlen, i.e. jeder Zwischenfall, der vom Opfer oder einer anderen Person als rassistisch empfunden wird, eine fehlende kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und das daraus resultierende fehlende Vertrauen in die Polizei und das Fehlen einer Schulung von Polizeikr\u00e4ften, Staatsanw\u00e4lten und Richtern.[85]<\/p>\n<p>62. ECRI empfiehlt, dass die Polizeidienste des Bundes und aller 16 Bundesl\u00e4nder zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen systematisch Indizien f\u00fcr zur\u00fcckliegende und neue Hassdelikte einschlie\u00dflich strafbarer Hassrede analysieren, um F\u00e4lle von Hasskriminalit\u00e4t m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig zu identifizieren und zu erfassen. Zu diesem Zwecke sollten sie in allen Bundesl\u00e4ndern bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften Stellen benennen, die sich auf die Ermittlung von Hassdelikten spezialisieren und mit zivilgesellschaftlichen Organisationen einen regelm\u00e4\u00dfigen Austausch zu F\u00e4llen von Hasskriminalit\u00e4t aufbauen.<\/p>\n<p>63. ECRI empfiehlt des Weiteren, dass die Polizeidienste des Bundes und aller 16\u00a0Bundesl\u00e4nder Studien \u00fcber die Ermittlung von Hassdelikten einschlie\u00dflich strafbarer Hassrede in Auftrag geben, ihre Statistiken mit jenen der Justiz verkn\u00fcpfen und detaillierte Berichte herausgeben, die ihre Statistiken und Aktivit\u00e4ten zur Pr\u00e4vention und Ermittlung von Hassdelikten analysieren. Diese Berichte sollten die schwersten F\u00e4lle von Hasskriminalit\u00e4t untersuchen, mehr aufgeschl\u00fcsselte Daten enthalten (z. B. f\u00fcr die verschiedenen Vorschriften des Strafgesetzbuches zur Hasskriminalit\u00e4t, f\u00fcr die 16 Bundesl\u00e4nder, f\u00fcr T\u00e4ter- und Opferkategorien) und Ma\u00dfnahmen f\u00fcr ein besseres Erkennen, Erfassen und Ermitteln von F\u00e4llen der Hasskriminalit\u00e4t aufzeigen.<\/p>\n<p>64. ECRI stellt mit Bedauern fest, dass sich nach der oben erw\u00e4hnten Ankunft der hohen Zahl von Asylsuchenden in der zweiten H\u00e4lfte von 2015 eine Welle von Angriffen auf Asylbewerber ereignet hat. Im Januar 2016 wurden 326 F\u00e4lle von Hasskriminalit\u00e4t gegen diese Opfer registriert und im Mai 2016 wurde mit 67\u00a0Gewalttaten der H\u00f6hepunkt erreicht.[86] Laut den Beh\u00f6rden war ein Drittel der T\u00e4ter der Polizei zuvor nicht strafrechtlich bekannt.<\/p>\n<p>65. Laut Verfassungsschutzbericht steigt die Zahl der Rechtsextremisten, die gewaltbereit sind, weiter an und wurde Ende 2017 auf 12.700 gesch\u00e4tzt.[87] Bei den Angriffen auf Asylbewerberheime stechen f\u00fcnf Bombenangriffe hervor, die von einer Gruppe von rechten Terroristen aus Freital in Sachsen begangen wurden. Acht der T\u00e4ter wurden wegen versuchten Mordes, Bildung einer terroristischen Organisation und anderer Straftaten zu Freiheitsstrafen von 4 bis 10 Jahren verurteilt; die Berufungen wurden am 16. Mai 2019 abgelehnt.[88] An den Unruhen, die in Chemnitz nach einem Mord ausbrachen, der mutma\u00dflich von einem Asylbewerber begangen wurde, waren ebenfalls rechtsextreme und Neonazi-Gruppen beteiligt. 2019 erhielt eine Rechtsanw\u00e4ltin, die ein Opfer der rassistischen Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) vertrat, wiederholt Morddrohungen, die von einer Gruppe namens \u201eNSU 2.0\u201d unterzeichnet waren.[89] Das einzige \u00fcberlebende Mitglied des NSU (vgl. Ziffer 50 ff. im f\u00fcnften ECRI-Bericht) wurde am 11. Juli 2018 wegen Mordes in 10 F\u00e4llen, des versuchten Mordes in 32 F\u00e4llen, schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu lebenslanger Haft verurteilt.[90]<\/p>\n<p>66. Bei den Terrorangriffen mit islamistischem Hintergrund f\u00fchrte der am 19.\u00a0Dezember 2016 auf den Berliner Weihnachtsmarkt ver\u00fcbte Angriff zur h\u00f6chsten Opferzahl. Der T\u00e4ter, der 11 Menschen t\u00f6tete und ca. 100 verletzte, als er einen Lkw in eine Menschenmenge steuerte, nahm ein Video auf, in dem er dem IS treue Gefolgschaft gelobte und Anh\u00e4nger aufrief, Rache an den \u201eKreuzrittern\u201d zu nehmen, die Muslime bombardieren.[91]<\/p>\n<p>67. ECRI nimmt als positiv zur Kenntnis, dass die Polizei und Nachrichtendienste des Bundes und der Bundesl\u00e4nder ein Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum als Plattform f\u00fcr w\u00f6chentliche Treffen zur Bek\u00e4mpfung von Extremismus eingerichtet haben.[92] Die Beh\u00f6rden l\u00f6sen dar\u00fcber hinaus weiter rassistische Organisationen auf. W\u00e4hrend des Besuchs in Deutschland wurde ECRI davon in Kenntnis gesetzt, dass die Pr\u00e4vention von Extremismus vorrangig im Rahmen von Projekten erfolgt, die vom Bund und den Bundesl\u00e4ndern finanziert werden. In Anbetracht der wiederholten F\u00e4lle, in denen rechtsextreme, Neonazi- und islamistische Gruppen an t\u00f6dlichen Serien von rassistischen Hassdelikten beteiligt waren, ist ECRI der Meinung, die Polizei und die Nachrichtendienste sollten ihre T\u00e4tigkeit in den Bereichen Pr\u00e4vention von Radikalisierung verst\u00e4rken, indem sie auf Mitglieder rassistischer und homo-\/transphober Organisationen zugehen und diese \u00fcberzeugen, diese Organisationen zu verlassen[93], deren Aktivit\u00e4ten und Straftaten untersuchen und diese Organisationen aufl\u00f6sen. Es ist ein rigides Vorgehen insbesondere in den f\u00fcnf \u00f6stlichen Bundesl\u00e4ndern[94] erforderlich, um die Tendenz, u.a. durch die Intensivierung der Menschenrechtsbildung an den Schulen (siehe Ziffer 12 ff. oben), von steigender Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Homo-\/Transphobie und Radikalisierung in Teilen der Bev\u00f6lkerung umzukehren. In diesem Zusammenhang zeigt sich ECRI ersch\u00fcttert \u00fcber die Einstellungen von Nachbarn im Fall des brennenden Hauses in Plauen (Sachsen), das von Roma bewohnt wurde, die schrien \u201eLasst sie brennen&#8220;, den Hitlergru\u00df zeigten und die Polizei- und Feuerwehrkr\u00e4fte angriffen und versuchten, diese davon abzuhalten, die 42 Bewohner zu retten, von denen 22 verletzt wurden und einige schwere Verbrennungen davon trugen.[95]<\/p>\n<p>68. ECRI empfiehlt der Polizei und den Nachrichtendiensten des Bundes und der 16\u00a0Bundesl\u00e4nder, Strategien und Ma\u00dfnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um Radikalisierung zu verhindern und Mitglieder rassistischer, homophober, transphober und Neonazi-Gruppen gezielt anzusprechen und davon zu \u00fcberzeugen, die jeweilige Organisation dauerhaft zu verlassen.<\/p>\n<p>69. Im Hinblick auf die Ermittlungen in F\u00e4llen von Hasskriminalit\u00e4t begr\u00fc\u00dft ECRI die Umsetzung einer der Empfehlungen ihrer f\u00fcnften Pr\u00fcfungsrunde 2015 in Form einer \u00c4nderung von \u00a746 StGB, der nun vorsieht, dass jedes rassistische, fremdenfeindliche oder andere Motiv eines T\u00e4ters, das auf Menschenverachtung beruht, als strafversch\u00e4rfend gilt.[96] In Folge wurden auch die Richtlinien der Polizei und der Staatsanwaltschaft ge\u00e4ndert[97], und ein Schulungsprogramm f\u00fcr Richter und Staatsanw\u00e4lte wurden vom Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz und vom DIMR initiiert.[98]<\/p>\n<p>70. Gleichzeitig erhielt ECRI Berichte \u00fcber laufende M\u00e4ngel bei Ermittlungen und bei der Verurteilung von Hassdelikten, insbesondere w\u00e4hrend des Besuchs ihrer Delegation in Sachsen. Ermittlungen machen manchmal nur langsame Fortschritte, erfahrene Polizeibeamte werden von Ermittlungen bei Hassdelikten abgezogen, Asylbewerber, die Opfer von Hassdelikten werden, werden abgeschoben, bevor sie in Strafverfahren aussagen k\u00f6nnen, die Motive der T\u00e4ter werden nicht ausreichend untersucht oder ernst genommen und Richter wenden nicht immer Bestimmungen zu Hassdelikten an, insbesondere den neuen \u00a746 StGB.<\/p>\n<p>71. ECRI empfiehlt dem Bund und den Bundesl\u00e4ndern, die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten, Staatsanw\u00e4lten und Richtern im Erkennen, Ermitteln und Aburteilen von Hassdelikten einschlie\u00dflich strafbarer Hassrede zu intensivieren, und verbindliche Regeln einzuf\u00fchren, die sicherstellen, dass Opfer von Hassdelikten, deren Antr\u00e4ge auf Asyl abgelehnt wurden, nicht vor der endg\u00fcltigen Entscheidung der Strafverfahren abgeschoben werden.<\/p>\n<p><strong>III. INTEGRATION UND INKLUSION<\/strong><\/p>\n<p><strong>A. Migranten<\/strong><\/p>\n<p>72. 2017 wiesen ca. 23,56\u00a0% der deutschen Bev\u00f6lkerung einen Migrationshintergrund auf.[99] In einigen Bundesl\u00e4ndern liegt dieses Verh\u00e4ltnis bei nahezu einem Drittel und in einigen Ballungsgebieten betr\u00e4gt sie mehr als die H\u00e4lfte. Die gr\u00f6\u00dften Gruppen stammen aus der T\u00fcrkei (2.774.000), Polen (2.100.000), Russland (1.381.000), Kasachstan (1.237.000), Italien (859.000), Rum\u00e4nien (859.000) und Syrien (706.000).[100] Die H\u00e4lfte von ihnen besitzt die deutsche Staatsb\u00fcrgerschaft.[101] Im Sommer und Herbst 2015 kam eine gro\u00dfe Anzahl von Asylbewerbern nach Deutschland, die bis Ende 2018 auf insgesamt 1.780.000 Menschen stieg, die Schutz ben\u00f6tigten.[102]<\/p>\n<p>73. Wie im f\u00fcnften Pr\u00fcfungsbericht \u00fcber Deutschland von ECRI beschrieben, teilen sich Bund und L\u00e4nder die Zust\u00e4ndigkeiten bei der Integrationspolitik.[103] ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass der Bund klar eine fr\u00fche Integrationsstrategie f\u00fcr Neuank\u00f6mmlinge verfolgt, seit das Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren am 24. August 2015 in Kraft trat. Asylbewerber mit guten Aussichten, einen Status zu erhalten, haben bereits vor der Erteilung eines Schutzstatus Zugang zu Integrationskursen und anderen arbeitsmarktbezogenen Ma\u00dfnahmen. Personen, die Anspruch auf Asyl haben, anerkannte Fl\u00fcchtlinge und subsidi\u00e4r Schutzberechtigte haben ebenfalls Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Asylbewerber mit einer unklaren Perspektive haben Zugang zu Kursen, die eine erste Orientierung bieten, u.a. Grundkurse in Deutsch, und ihnen kann ebenfalls ein Zugang zu arbeitsmarktbezogenen Hilfsma\u00dfnahmen gew\u00e4hrt werden.[104] Das wichtigste Integrationsinstrument ist der Integrationskurs, der Deutschunterricht (600 oder mehr Stunden) und B\u00fcrgerrechtskunde (100 Stunden) umfasst. Die Teilnahme kann verpflichtend sein und die Kurse m\u00fcssen sp\u00e4testens sechs Wochen nach der Registrierung der betroffenen Person beginnen.[105]<\/p>\n<p>74. ECRI lobt die hervorragende Geste Deutschlands, seine Grenzen f\u00fcr die vielen Asylbewerber und Migranten zu \u00f6ffnen, die in der zweiten H\u00e4lfte 2015 durch Europa zogen. Viele Menschen und NRO trugen zur Begr\u00fc\u00dfung und zu ihrer Aufnahme bei; die hohe Anzahl an Neuank\u00f6mmlingen f\u00fchrte zu 890.000 Asylantr\u00e4gen (siehe auch Ziffer 39oben).[106] Deutschland begann, massiv in seine Integration zu investieren, und 2018 gaben der Bund und die Bundesl\u00e4nder ca. 15,1 Mrd. Euro f\u00fcr die Aufnahme und Integration der Asylbewerber und Fl\u00fcchtlinge aus.[107]<\/p>\n<p>75. Die Beh\u00f6rden haben ECRI informiert, dass sie im Begriff sind, den zweiten Nationalen Aktionsplan Integration (NAP-I) aus dem Jahr 2012 zu \u00fcberarbeiten und dass die Empfehlungen, die ECRI in ihrem f\u00fcnften Bericht gemacht hat, geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigt werden. Der aktualisierte NAP-I deckt alle Migrantengruppen ab, einschlie\u00dflich Fl\u00fcchtlinge, EU-Migranten, qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte und jene, die bereits seit langer Zeit im Land leben. Er konzentriert sich auf f\u00fcnf Phasen der Immigration und Koexistenz: die Phase vor der Migration, die Anfangsphase, die Integrationsphase, das Zusammenwachsen und Koh\u00e4sion. Unter Mitwirkung der Bundesl\u00e4nder, Gemeinden, nichtstaatlichen Akteure und Migrantenorganisationen werden T\u00e4tigkeitsbereiche und konkrete Ma\u00dfnahmen erarbeitet. ECRI begr\u00fc\u00dft diesen ganzheitlichen Ansatz, der den gesamten Prozess der vollst\u00e4ndigen Integration abdeckt, der bereits vor Ankunft in Deutschland beginnen kann und \u00fcber die verschiedenen Phasen bis zur vollst\u00e4ndigen Inklusion in die Gesellschaft verl\u00e4uft. ECRI nimmt au\u00dferdem erfreut zur Kenntnis, dass der Plan mehrere neue Themen aufnimmt, u.a. Antidiskriminierung.<\/p>\n<p>76. Obwohl die \u00dcberarbeitung des NAP-I im Juni 2018 begann, bedauert ECRI die Feststellung, dass bisher keine signifikanten Fortschritte gemacht wurden und ruft die Beh\u00f6rden aus, den Prozess zu beschleunigen.[108] Wie im vorausgegangenen Bericht und in Ziffer 46 oben ausgef\u00fchrt, unterstreicht ECRI, dass effiziente Aktionspl\u00e4ne konkrete Zielsetzungen, Ma\u00dfnahmen, Indikatoren f\u00fcr das Messen von Fortschritten, Ausgangspunkte und zu erreichende Vorgaben, Zeitpl\u00e4ne und Budgets enthalten m\u00fcssen und dass sie eindeutig Personen und Beh\u00f6rden nennen sollten, die f\u00fcr das Erreichen der einzelnen Zielsetzungen und die Umsetzung der Ma\u00dfnahmen zust\u00e4ndig sind. In diesem Zusammenhang stellt ECRI erfreut fest, dass der Bund und die Bundesl\u00e4nder weiter ihr System der Integrationsindikatoren verfeinern, das bereits heute die \u00dcberwachung der Fortschritte, Vergleiche und positive Trends in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern und die Suche f\u00fcr die Erfolgsfaktoren und guten Praktiken erm\u00f6glicht, die sich hinter diesen Trends verbergen.[109] ECRI ruft die Beh\u00f6rden eindringlich auf, diese Indikatoren bei der \u00dcberarbeitung des NAP-I zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>77. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die \u00dcberarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration zu beschleunigen, zentrale Integrationsindikatoren f\u00fcr dessen Zielsetzungen und Ma\u00dfnahmen zu definieren und diese in ihn einzuf\u00fcgen. Des Weiteren sollten sie in dem Plan f\u00fcr alle Ziele und Ma\u00dfnahmen Ausgangswerte und messbaren Zielwerte, Zeitpl\u00e4ne und Budgets festlegen, Personen und\/oder Beh\u00f6rden benennen, die f\u00fcr das Erreichen jeder Zielsetzung und das Umsetzen jeder Ma\u00dfnahmen verantwortlich sind, und einen Mechanismus f\u00fcr eine regelm\u00e4\u00dfige Evaluierung schaffen.<\/p>\n<p>78. Vier Bundesl\u00e4nder \u2013 Berlin 2010, Nordrhein-Westfalen 2012, Baden-W\u00fcrttemberg 2015 und Bayern 2016 \u2013 haben eigene Integrationsgesetze verabschiedet, und alle 16\u00a0Bundesl\u00e4nder und viele Gemeinden haben Integrationskonzepte oder Richtlinien entwickelt.[110]<\/p>\n<p>79. Bei der Beurteilung der deutschen Integrationspolitik hat die UNESCO vor kurzem die Investitionen von zus\u00e4tzlich 800 Mio. Euro in den Sprachunterricht in Vorschulen und das System zur Anerkennung ausl\u00e4ndischer Abschl\u00fcsse hervorgehoben, die sie als beste Praxis bezeichnet. Gleichzeitig ist sie der Meinung, es bestehe Bedarf f\u00fcr Verbesserungen im Hinblick auf Gleichheit und dass viele Fl\u00fcchtlinge mangelnde Sprachkenntnisse haben und ihnen anderweitige Qualifikationen fehlen, um auf dem Arbeitsmarkt Fu\u00df fassen zu k\u00f6nnen.[111] Bei der Beurteilung 2015 unter dem Migrant Integration Policy Index (MIPEX), der 167 Indikatoren anwendet, erreichte Deutschland einen Platz unter den obersten 10 von 38 untersuchten Staaten. Die deutschen Beh\u00f6rden weisen darauf hin, dass einige Integrationsindikatoren in j\u00fcngster Zeit weniger positive Trends erkennen lassen, da eine gro\u00dfe Anzahl von Neuank\u00f6mmlingen sich erst am Anfang ihres Integrationsprozesses befinden.[112]<\/p>\n<p>80. Im Hinblick auf Bildung zeigte sich ECRI in seinem vorausgegangenen Bericht besorgt \u00fcber die Anmeldezahlen von Kindern mit Migrationshintergrund in Kindertagesst\u00e4tten und Vorschuleinrichtungen, die weit unter dem Durchschnitt liegen. Dieses Thema ist von gr\u00f6\u00dfter Bedeutung, da die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund weiter steigt und an vielen Orten \u00fcber 50\u00a0% der j\u00e4hrlich geborenen Kinder ausmacht. ECRI betont, dass die Vorschulbildung besonders wichtig f\u00fcr die Inklusion von Kindern ist, die die zuk\u00fcnftige Unterrichtssprache zu Hause nicht sprechen und deren Eltern nicht das nationale Bildungssystem durchlaufen haben. Wenn sie nicht Gelegenheit erhalten, Deutsch im Kindergarten oder in der Vorschule zu lernen, beginnen sie ihre Schulausbildung bereits mit einer entscheidenden Benachteiligung. Obwohl ECRI die Tatsache begr\u00fc\u00dft, dass alle Kinder \u00e4lter als 12 Monate seit dem 1. August 2013 Anspruch auf einen Kita-Platz haben, wurde sie bei ihrem Besuch informiert, dass es aufgrund des unzureichenden Platzangebots besonders in gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dten immer noch schwierig f\u00fcr Menschen mit Migrationshintergrund ist, Pl\u00e4tze f\u00fcr ihre Kinder zu finden. Obwohl sich die Anmeldezahlen an Vorschulen im Zeitraum 2009-2017 f\u00fcr Kinder mit Migrationshintergrund j\u00fcnger als drei Jahre nahezu verdoppelt haben[113], zeigt sich ECRI besorgt \u00fcber die Tatsache, dass sie nur auf 20\u00a0% gestiegen sind und nur die H\u00e4lfte der Zahlen f\u00fcr Kinder ohne Migrationshintergrund ausmachen (40\u00a0%). Bei Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren stiegen die Anmeldungen auf 84\u00a0%, lagen aber immer noch 14\u00a0% unter dem Anteil der Kinder ohne Migrationshintergrund. Es soll hier hervorgehoben werden, dass diese Unterschiede in einigen Bundes\u00e4ndern viel niedriger sind.[114]<\/p>\n<p>81. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden des Bundes, der Bundesl\u00e4nder und der Gemeinden nachdr\u00fccklich, in den Nationalen Aktionsplan Integration das Ziel und Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die signifikante Erh\u00f6hung der Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund aufzunehmen, die Vorschuleinrichtungen besuchen.<\/p>\n<p>82. ECRI stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Mehrzahl der Bundesl\u00e4nder Eignungstests f\u00fcr Kinder in Vorschulen eingef\u00fchrt haben, die 12 bis 24 Monate vor deren \u00dcbergang zur Grundschule stattfinden, um die Kinder mit Bedarf f\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Sprachf\u00f6rderung zu identifizieren. Die g\u00e4ngigste Praxis, um die Deutschkenntnisse von Kindern zu verbessern, ist der kindgerechte Ansatz Alltagsintegrierte Sprachliche Bildung, der durch das Bundesprogramm \u201eFr\u00fche Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache &amp; Integration\u201d, und umgesetzt und mit Nachfolgeprogramm \u201eSprach-Kitas: Weil Sprache der Schl\u00fcssel zur Welt ist\u201d.[115]<\/p>\n<p>83. Im Hinblick auf die Primar- und Sekundarschule bedauert ECRI feststellen zu m\u00fcssen, dass Kinder mit Migrationshintergrund nach dem 4. Schuljahr in der Lesekompetenz hinterher hinken: 18,3\u00a0% von ihnen erreichten nicht die Mindeststandards im Vergleich zu 7,9\u00a0% bei anderen Kindern. Noch besorgter zeigt sich ECRI, dass dieser Unterschied bis zum 9. Schuljahr auf 32,8\u00a0% der Kinder mit Migrationshintergrund steigt, die die Mindeststandards nicht erreichen, im Vergleich zu 15,2\u00a0% bei anderen Kindern. ECRI ruft die Bundesl\u00e4nder eindringlich auf, von anderen zu lernen, die diesbez\u00fcglich \u00fcberdurchschnittliche Ergebnisse erzielen[116] und ihre Ma\u00dfnahmen zur Reduzierung dieser L\u00fccke weiter zu intensivieren, insbesondere in der Sekundarstufe.<\/p>\n<p>84. ECRI wurde informiert, dass die Bundesl\u00e4nder unterschiedliche Programme f\u00fcr Kinder entwickelt haben, die erst k\u00fcrzlich nach Deutschland gekommen sind. W\u00e4hrend einige Bundesl\u00e4nder besondere \u201eBegr\u00fc\u00dfungsklassen\u201d eingerichtet haben, in denen Neuank\u00f6mmlinge getrennt unterrichtet werden, haben andere Programme entwickelt, in denen Neuank\u00f6mmlinge fr\u00fchzeitig in die regul\u00e4ren Klassen integriert werden: nach einem Schwerpunkt auf Spracherwerb nehmen sie an F\u00e4chern wie Musik und Sport teil und sie werden vollst\u00e4ndig in die regul\u00e4re Klasse integriert und erhalten zus\u00e4tzliche Hilfe. Diesbez\u00fcglich verweist ECRI auf eine Studie aus dem Jahr 2016, die zu dem Schluss kommt, dass Begr\u00fc\u00dfungsklassen leicht zu einer Segregationspraxis werden k\u00f6nnen, wohingegen sich Migrantenkinder in Schulen mit integrativem Programm leichter anpassen und Kontakte kn\u00fcpfen.[117] Dies entspricht der Empfehlung von ECRI in Ziffer I.3c und d ihrer GPR Nr. 10, die besagt, dass separate Klassen zu vermeiden und zeitlich strikt beschr\u00e4nkt sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>85. Im Hinblick auf den Wechsel zur Sekundarstufe nimmt ECRI erfreut zur Kenntnis, dass weitere Bundesl\u00e4nder beschlossen haben, die Empfehlungen, die in den Grundschulen f\u00fcr die drei weiterf\u00fchrenden Schulen ausgesprochen werden (Gymnasium, Realschule und Hauptschule), nicht mehr als bindend zu betrachten. In den meisten Bundesl\u00e4ndern wurde die unterste Stufe, die Hauptschule, abgeschafft und durch andere Schularten ersetzt, u.a. Gesamtschulen, und die Kinder k\u00f6nnen leichter zwischen den einzelnen Schularten wechseln. Diese \u00c4nderungen haben zu einer Erh\u00f6hung des Anteils ausl\u00e4ndischer Kinder in Gymnasien nach sich gezogen.[118] Wird der sozio\u00f6konomische Hintergrund ber\u00fccksichtigt, ist der Anteil der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund, die die verschiedenen Schularten besuchen, nahezu gleich. ECRI nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Anteil der Kinder mit den erforderlichen Qualifikationen, die sich f\u00fcr die h\u00f6here Bildung anmelden, in etwa bei jenen mit und ohne Migrationshintergrund gleich ist.[119]<\/p>\n<p>86. Dessen ungeachtet weisen ausl\u00e4ndische Kinder immer noch eine zweimal so hohe Wahrscheinlichkeit auf, die Schule ohne einen Abschluss der Sekundarstufe I zu verlassen (7,3\u00a0% im Vergleich zu 3,6\u00a0%) und sie erreichen mit einer dreimal so hohen Wahrscheinlichkeit keine Qualifikation f\u00fcr ein Hochschulstudium.[120] ECRI fordert den Einsatz dieser wichtigen Integrationsindikatoren bei der \u00dcberarbeitung des NAP-I und die Aufnahme einer Zielsetzung und von Ma\u00dfnahmen, die Ergebnisse in diesem Bereich zu verbessern.<\/p>\n<p>87. Im Hinblick auf die Integration in den Arbeitsmarkt nimmt ECRI erfreut zur Kenntnis, dass eine relativ hohe Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren in der Lage war, einen Arbeitsplatz zu finden.[121] Obwohl ihre Arbeitslosenrate st\u00e4rker fiel als bei der restlichen Bev\u00f6lkerung, lag sie immer noch zweimal so hoch wie im Jahr 2017 (6,6\u00a0% vs. 3,1\u00a0%). Die Arbeitslosenrate (65,1\u00a0%) liegt ebenfalls hinter der der restlichen Bev\u00f6lkerung (78,4\u00a0%), und Frauen mit Migrationshintergrund lagen 12,5 Prozentpunkte hinter den M\u00e4nnern dieser Gruppe.[122] Da Menschen mit Migrationshintergrund h\u00e4ufig eine geringere Bildung aufweisen, ihre ausl\u00e4ndischen Zeugnisse nicht anerkannt werden, h\u00e4ufig nur einem \u201eMinijob\u201d nachgehen und im Monat nicht mehr als 450 Euro verdienen (11,4\u00a0% vs. 8\u00a0%) und h\u00e4ufiger Arbeiter sind (30,1\u00a0% vs. 15,7\u00a0%)[123], weisen sie ein h\u00f6heres Armutsrisiko auf als der Rest der Bev\u00f6lkerung.[124]<\/p>\n<p>88. Im Hinblick auf die Besch\u00e4ftigung von Asylbewerbern und Fl\u00fcchtlingen nimmt ECRI positiv die Ma\u00dfnahmen zur Kenntnis, die Arbeits\u00e4mter und Jobcenter k\u00fcrzlich f\u00fcr deren Integration in den Arbeitsmarkt ergriffen haben.[125] Die Anzahl der berufsbildenden Kurse w\u00e4chst weiter und eine Ausbildung wird insbesondere in Berufen aus den Bereichen Gesundheit, Handel, Gewerbe und Technik angeboten. In diesem Zusammenhang betrachtet ECRI das Programm \u201eWillkommenslotsen&#8220; des Bundesministeriums f\u00fcr Wirtschaft und Energie als gute Praxis. Im Rahmen dieses Programms unterst\u00fctzen ca. 130 \u201eWillkommenslotsen\u201d Unternehmen bei der Besetzung von leeren Stellen und Ausbildungspl\u00e4tzen mit Fl\u00fcchtlingen und helfen ihnen w\u00e4hrend des Integrationsprozesses. Die ergriffenen Ma\u00dfnahmen haben zu ermutigenden Ergebnissen gef\u00fchrt: w\u00e4hrend Studien nahelegen, dass es in der Vergangenheit durchschnittlich zehn Jahre dauerte, um 60\u00a0% der Fl\u00fcchtlinge im Arbeitsmarkt zu integrieren,[126] hatte bereits ein Drittel der Migranten aus den acht Herkunftsstaaten, aus denen die meisten Asylbewerber kamen, im April 2019 eine Besch\u00e4ftigung gefunden.[127] Fl\u00fcchtlinge und Asylbewerber, zusammen mit Migranten aus vielen EU-Staaten, tragen auf diese Weise zur Behebung des Fachkr\u00e4ftemangels in Deutschland bei, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Pflege.<\/p>\n<p>89. Neuste Zahlen zu Sprachtests f\u00fcr Migranten zeigen jedoch, dass die Erfolgsquote f\u00fcr Stufe B1 weiter abnimmt. W\u00e4hrend 2015 69,9\u00a0% aller Teilnehmer die Stufe B1 bestanden, sank diese Rate in den ersten neun Monaten 2018 auf 52,3\u00a0%.[128] Fehlende Qualifikationen der neu eingestellten Lehrkr\u00e4fte und eine h\u00f6here sprachliche Distanz der neu angekommenen Fl\u00fcchtlinge werden als Gr\u00fcnde angegeben. Da der Spracherwerb allgemein f\u00fcr die Integration unerl\u00e4sslich ist, ist ECRI der Ansicht, dass die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sorgf\u00e4ltig die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese Abnahme untersuchen und zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Qualit\u00e4t und der Erfolgsrate ihrer Spracherwerbsprogramme entwickeln sollten.<\/p>\n<p>90. Studien weisen auf die Tatsache hin, dass Diskriminierung einer der Faktoren f\u00fcr die bestehende Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt ist. Muslime und Dunkelh\u00e4utige erleben eine st\u00e4rkere Diskriminierung als andere, und der Grad der Diskriminierung variiert bei den einzelnen Berufen.[129] Weitere Faktoren, die zu den fraglichen L\u00fccken f\u00fchren, sind die soziale Situation und der Bildungsgrad der Menschen mit Migrationshintergrund und von deren Eltern, die Sprachkenntnisse und die Qualit\u00e4t der sozialen Netzwerke, die ihnen bei der Arbeitssuche helfen.[130] Zur Behebung dieser geb\u00fcndelten Gr\u00fcnde ruft ECRI die Beh\u00f6rden auf, den positiven Ansatz zur Motivierung von Arbeitgebern, Vielfalt zu akzeptieren[131], fortzuf\u00fchren und gleichzeitig einen strikteren Ansatz zu verfolgen, wenn Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung von Diskriminierung ergriffen werden.<\/p>\n<p>91. Im Hinblick auf den positiven Ansatz nimmt ECRI erfreut zur Kenntnis, dass der Prozentsatz der Menschen mit Migrationshintergrund, der in der \u00f6ffentlichen Verwaltung arbeitet, weiterhin steigt und 14,8\u00a0% in der Bundesverwaltung und 10,7\u00a0% in der allgemeinen \u00f6ffentlichen Verwaltung erreicht hat.[132] Diesbez\u00fcglich unterstreicht ECRI die gute Praxis der Berliner Polizei, bei der dieser Prozentsatz 2018 32,4\u00a0% betrug, und sie ruft die Beh\u00f6rden auf, generell die Zahl ihrer Mitarbeiter mit Migrationshintergrund zu erh\u00f6hen. ECRI begr\u00fc\u00dft auch die Aktivit\u00e4ten der Charta der Vielfalt[133], die von 3.000 Unternehmen und Institutionen mit mehr als 11 Mio. Angestellten im privaten und \u00f6ffentlichen Sektor, einschlie\u00dflich 15 Bundesl\u00e4ndern, unterzeichnet wurde. Bei der Frage nach dem Einfluss der Charta der Vielfalt wurde ECRI informiert, dass die Charta auf Eigeninitiative aufbaut. W\u00e4hrend einige Mitglieder die Charta zwar unterzeichnet haben, aber nicht sehr aktiv sind, haben andere umfangreiche Aktionspl\u00e4ne entwickelt und umgesetzt. ECRI ist der Ansicht, dass der Einfluss dieser exzellenten Initiative, die auf Eigenmotivation von Organisationen aufbaut, Vielfalt zu f\u00f6rdern, weiter verst\u00e4rkt werden k\u00f6nnte und sollte.<\/p>\n<p>92. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die Charta der Vielfalt und deren Mitglieder dazu zu animieren, einen Index oder Indikatoren f\u00fcr die Evaluierung der Auswirkungen der Ma\u00dfnahmen zu entwickeln, die die Mitgliedsorganisationen durchf\u00fchen. Auf Grundlage dieses Index sollte ein System f\u00fcr eine regelm\u00e4\u00dfige Evaluierung etabliert werden, um gute Praxisbeispiele zu identifizieren und die Voraussetzungen f\u00fcr ein Peer-Learning unter den Mitgliedsorganisationen der Charta zu schaffen.<\/p>\n<p>93. Da Diskriminierung einer der Haupth\u00fcrden f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Integration ist, nimmt ECRI erfreut den Plan zur Kenntnis, in den \u00fcberarbeiteten NAP-I einen Abschnitt \u00fcber Antidiskriminierung aufzunehmen. Gleichzeitig ruft sie die Beh\u00f6rden auf, Indikatoren f\u00fcr Diskriminierung in ihr System der Integrationsindikatoren aufzunehmen und verweist auf ihre Empfehlung in Ziffer 11, um ein stimmiges System zu etablieren, das Opfern von Diskriminierung effektive Hilfe bietet. Familienzusammenf\u00fchrung, Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis, das Wahlrecht f\u00fcr Kommunal- und Regionalwahlen und die Einb\u00fcrgerung sind zus\u00e4tzliche Meilensteine auf dem Weg zu einer vollst\u00e4ndigen Integration. ECRI ruft die Beh\u00f6rden auf, diese Themen in ihrem \u00fcberarbeiteten NAP-I zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>94. ECRI versteht, dass das so genannte \u201eNeutralit\u00e4tsgebot\u201d in acht Bundesl\u00e4ndern besagt, dass Lehrkr\u00e4fte in staatlichen Schulen und Richter keine religi\u00f6sen Symbole tragen d\u00fcrfen. De facto f\u00fchrt dies dazu, dass muslimische Frauen, die Kopftuch tragen, nicht in diesen Berufen t\u00e4tig sein k\u00f6nnen, und einige Privatschulen weigern sich ebenfalls, Lehrerinnern mit Kopftuch einzustellen. Obwohl Organisationen der Zivilgesellschaft dies als eine Form der indirekten Diskriminierung muslimischer Frauen betrachten, gew\u00e4hrt der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) den Staaten einen erheblichen Ermessensspielraum im Bereich der religi\u00f6sen Bekleidung und hat festgestellt, vergleichbare Einschr\u00e4nkungen seien gerechtfertigt, obwohl er die signifikanten negativen Auswirkungen dieser Verbote erkenne.[134] Das BVerfG entschied 2015, ein fl\u00e4chendeckendes gesetzliches Verbot des religi\u00f6sen Ausdrucks in Form des \u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes eines P\u00e4dagogen, das ausschlie\u00dflich auf einer abstrakten Gef\u00e4hrdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralit\u00e4t basiere, sei verfassungswidrig.[135] ECRI fordert die deutschen Beh\u00f6rden auf, sich von den Bundesl\u00e4ndern inspirieren zu lassen, die nicht \u00fcber ein solches Neutralit\u00e4tsgebot verf\u00fcgen, und zu pr\u00fcfen, ob strikte Verbote religi\u00f6ser Symbole und Kleidung abgeschafft oder flexibler gehandhabt werden k\u00f6nnten, um eine Ausgewogenheit mit der Religionsfreiheit der Personen zu erreichen, die von solchen Verboten betroffen sind.<\/p>\n<p><strong>B. Sinti und Roma<\/strong><\/p>\n<p>95. Es gibt in Deutschland keine offizielle Statistik zur Anzahl der Sinti und Roma, deren Zahl auf 70.000 bis 105.000 Personen gesch\u00e4tzt wird.[136] ECRI stellt besorgt fest, dass die neuste qualitative Studie \u00fcber die Situation der Sinti und Roma in Deutschland aus dem Jahr 2011 stammt. Laut dieser Studie litten 81,2\u00a0% der befragten Sinti und Roma unter offener oder versteckter Diskriminierung, w\u00e4hrend sich 54\u00a0% von Beh\u00f6rden eingesch\u00fcchtert, schlecht behandelt oder diskriminiert f\u00fchlten.[137] Andere Studien zeigen, dass der Grad an Vorurteilen und Stereotypen \u00fcber Sinti und Roma hoch ist und dass 40\u00a0% der Bev\u00f6lkerung eine negative Meinung zu ihnen haben.[138]<\/p>\n<p>96. Im EU-Rahmen f\u00fcr Roma haben die deutschen Beh\u00f6rden weder eine Strategie noch einen Aktionsplan f\u00fcr Sinti und Roma entwickelt, sondern entschieden sich f\u00fcr die Vorlage einer Reihe politischer Ma\u00dfnahmen, die auf der allgemeinen sozialen Integrationspolitik des Landes aufbauen.[139] Nur das Bundesland Berlin verf\u00fcgt \u00fcber eine umfassende Strategie f\u00fcr Roma, die allgemein die Bek\u00e4mpfung von Antiziganismus[140] und die F\u00f6rderung der Integration von Roma zum Ziel hat, die aus anderen europ\u00e4ischen Staaten stammen; sie befasst sich nicht mit der Verbesserung der Bedingungen der deutschen Sinti und Roma, die seit Jahrhunderten in Deutschland leben und Deutsch sprechen.[141] Vertreter der deutschen Sinti und Roma legen gro\u00dfen Wert auf die Feststellung, dass ihre Gemeinschaften keine soziale Integrationspolitik brauchen, da dies Antiziganismus ausl\u00f6sen w\u00fcrde. Die Beh\u00f6rden und die Zivilgesellschaft konzentrieren sich stattdessen auf die Bek\u00e4mpfung des Antiziganismus. Im M\u00e4rz 2019 wurde eine \u201eExpertenkommission Antiziganismus&#8220; eingerichtet, die die bestehenden Vorurteile und Stereotypen analysieren und Empfehlungen f\u00fcr deren Beendigung erarbeiten wird.[142] ECRI begr\u00fc\u00dft des Weiteren die Tatsache, dass Deutschland seit 2017 das Europ\u00e4ische Roma Institut f\u00fcr Kunst und Kultur besitzt, das die Anerkennung der Kunst und Kultur von Roma, eine Steigerung des Selbstwertgef\u00fchls der Roma und einen Abbau der Vorurteile gegen\u00fcber Roma in der Mehrheitsgesellschaft zum Ziel hat.[143]<\/p>\n<p>97. In Bezug auf die Bildungssituation der deutschen Sinti und Roma stellt ECRI besorgt fest, dass laut der oben erw\u00e4hnten qualitativen Studie 44\u00a0% der befragten Sinti und Roma keinen Schulabschluss besa\u00dfen (im Vergleich zu 7,5\u00a0% der Allgemeinbev\u00f6lkerung); 13\u00a0% hatten noch nie eine Schule besucht (im Vergleich zu 1\u00a0%); nur 19\u00a0% hatten eine abgeschlossene Berufsausbildung (im Vergleich zu 83\u00a0%); und 10,7\u00a0% hatten eine Sonderschule besucht (im Vergleich zu 4,9\u00a0%). Nur 11,5\u00a0% besuchten Schulen der Sekundarstufe I (im Vergleich zu mehr als 30\u00a0%) und nur 2,3\u00a0% die Sekundarstufe II. 46\u00a0% sagten, sie k\u00f6nnten innerhalb ihrer Familie keine Hilfe bei Hausaufgaben erhalten, der Hauptgrund hierf\u00fcr sei der geringe Bildungsgrad der Eltern.[144]<\/p>\n<p>98. ECRI stellt erfreut fest, dass vier Bundesl\u00e4nder (Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein) Sinti und Roma-Mediatoren eingef\u00fchrt haben und dass sich die Zusammenarbeit zwischen Sinti und Roma-Sch\u00fclern, ihren Eltern und den Schulen verbessert hat. W\u00e4hrend des Treffens mit der ECRI-Delegation betonten die Vertreter der Mediatoren den dringenden Bedarf f\u00fcr diese Unterst\u00fctzung. Sie skizzierten au\u00dferdem den Entwurf und die Umsetzung der Ausbildung und der Zertifizierung der Sinti und Roma-Mediatoren sowie die wirksamen Protokolle im Fall des Schulschw\u00e4nzens und wie diese dazu beitragen, die schulischen Ergebnisse von Sinti und Roma-Kindern zu verbessern. ECRI ruft die Beh\u00f6rden auf, diese gute Praxis auf weitere Bundesl\u00e4nder auszuweiten und auch Mediatoren f\u00fcr den Vorschulsektor einzustellen.<\/p>\n<p>99. Im Hinblick auf k\u00fcrzlich zugezogene Roma nimmt ECRI mit Sorge Berichte der Zivilgesellschaft zur Kenntnis, die auf ein hohes Ma\u00df an Diskriminierung und Ausgrenzung ihrer Kinder in den Schulen hinweisen.[145] ECRI wurde \u00fcber die Existenz von Personen und Netzwerken in Kenntnis gesetzt, die Roma ermutigen, nach Deutschland zu ziehen, sie unter Missachtung der Arbeitsbestimmungen zum Mindestlohn oder Arbeitsstunden besch\u00e4ftigen und sie in heruntergekommenen, \u00fcberf\u00fcllten Wohnungen unterbringen, wobei sie gleichzeitig horrende Mieten fordern. Die Beh\u00f6rden wissen h\u00e4ufig nicht, wie sie zu diesen Gruppen Kontakt kn\u00fcpfen k\u00f6nnen, und die prek\u00e4ren Lebensumst\u00e4nde f\u00fchren zur Ablehnung seitens der Nachbarn und der Allgemeinheit sowie zu Hassdelikten, wie in Ziffer 67 beschrieben.[146]<\/p>\n<p>100. In diesem Zusammenhang begr\u00fc\u00dft ECRI ein Projekt, das vom Gewerkschaftsverband in Hessen betrieben wird und Roma in F\u00e4llen von Arbeitsausbeutung ber\u00e4t und unterst\u00fctzt. Eine weitere gute Praxis wurde aus Dortmund gemeldet, wo die Stadt gemeinsam mit einem Roma-Verband heruntergekommene H\u00e4user aufkaufte und diese f\u00fcr Roma-Familien renovierte.[147] Ein dritter ganzheitlicher Ansatz und ein Beispiel guter Praxis ist, erfahrene Roma-Mediatoren zu bitten, Kontakte zu abgeschieden lebenden Gruppen neu zugezogener Roma zu kn\u00fcpfen, um den Schulbesuch ihrer Kinder zusammen mit einem Zugang zu angemessenen Unterk\u00fcnften und Diensten, einschlie\u00dflich medizinischer Versorgung, sicherzustellen. Gleichzeitig hat es sich als erfolgreich erweisen, dass der anf\u00e4ngliche Mediator unter den Angeh\u00f6rigen dieser Gruppen Personen identifiziert, die man als Roma-Mediatoren einstellen und ausbilden kann und die dann zum Aufbau nachhaltiger Kontakte beitragen k\u00f6nnen, die f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Integration notwendig sind. In einem ersten Schritt sollten diese neuen Mediatoren auch ohne Abschluss eingestellt werden und anschlie\u00dfend eine Ausbildung erhalten, um die entsprechenden Qualifikationen und ein Diplom zu erwerben.<\/p>\n<p>101. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, Roma-Mediatoren an allen Orten einzusetzen und zu finanzieren, an denen deutsche Sinti und Roma oder neu angekommene Roma leben.<\/p>\n<p><strong>IV. SPEZIFISCH THEMEN IN BEZUG AUF DEUTSCHLAND<\/strong><\/p>\n<p><strong>A. Der Zwischenpr\u00fcfung unterliegende Empfehlungen<\/strong><\/p>\n<p>102. In ihrem f\u00fcnften Bericht empfahl ECRI, das Protokoll Nr. 12 zur Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention so rasch wie m\u00f6glich zu ratifizieren. Die Beh\u00f6rden haben ECRI informiert, dass Deutschland bei seiner Haltung bleibe, dieses Protokoll zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt nicht zu ratifizieren, da das Gericht bisher noch keine konkreten Auslegungsrichtlinien erlassen habe, insbesondere nicht im Hinblick auf den weit gefassten Begriff \u201esonstiger Status\u201d. In diesem Zusammenhang lenkt ECRI die Aufmerksamkeit der deutschen Beh\u00f6rden auf Ziffer 20 des Begr\u00fcndungstextes des Protokolls, wo betont wird, die Liste der Nichtdiskriminierungsgr\u00fcnde im Protokoll seien identisch mit der in Artikel 14 der Konvention, der ebenfalls \u201ejeden sonstigen Status&#8220; abdecke und f\u00fcr den eine vielf\u00e4ltige Rechtsprechung existiere.[148] ECRI ruft die deutschen Beh\u00f6rden auf, im Bereich der Gleichheit f\u00fchrend t\u00e4tig zu werden und h\u00e4lt ihre Empfehlung aufrecht.<\/p>\n<p>103. Die zweite Empfehlung der zwischenzeitlichen Nachverfolgung zur Erfassung rassistischer, homophober und transphober Zwischenf\u00e4lle wurden bereits in Ziffer\u00a058 ff. behandelt.<\/p>\n<p><strong>B. Racial Profiling<\/strong><\/p>\n<p>104. In seinem Bericht 2015 \u00fcber Deutschland zeigte sich der Menschenrechtskommissar des Europarats besorgt \u00fcber das rassistisch motivierte Verhalten von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und zahlreichen Berichten \u00fcber Racial Profiling, das von der Polizei praktiziert werde. 2017 kam die Expertengruppe der Vereinten Nationen zu Menschen afrikanischer Abstammung zu dem Schluss, dass Racial Profiling unter deutschen Polizeikr\u00e4ften weit verbreitet sei. Laut einer Studie aus dem Jahr 2017 erkl\u00e4rten 34\u00a0% der Befragten schwarzafrikanischer Abstammung, sie seien in den f\u00fcnf Jahren vor der Umfrage von der Polizei angehalten worden, und 14\u00a0% glaubten, dies sei aufgrund ihres Status als Migrant oder ethnischen Abstammung geschehen.[149]<\/p>\n<p>105. ECRI erinnert daran, dass sie Racial Profiling als ohne objektive und vern\u00fcnftige Begr\u00fcndung erfolgende polizeiliche Ber\u00fccksichtigung von Merkmalen wie \u201eRasse&#8220;, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangeh\u00f6rigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft im Rahmen von Kontrollen, \u00dcberwachungen oder Ermittlungen definiert. In Ziffer 3 ihrer GPR Nr. 11 \u00fcber Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der Polizeiarbeit empfiehlt ECRI die Einf\u00fchrung eines \u201eStandards f\u00fcr einen begr\u00fcndeten Verdacht\u201d f\u00fcr ein solches Vorgehen, weil Gesetze, die der Polizei die Befugnis geben, Personenkontrollen ohne Verdachtsmomente auf der Grundlage objektiver Kriterien durchzuf\u00fchren, dem Racial Profiling T\u00fcr und Tor \u00f6ffne. Wie ECRI bereits in Ziffer 15 des f\u00fcnften Berichts \u00fcber Deutschland ausgef\u00fchrt hat, zeigt sie sich besorgt \u00fcber die Tatsache, dass \u00a7\u00a023 Bundespolizeigesetz (BPolG) Polizeikr\u00e4ften die Befugnis gibt, Personen ohne jeden Verdacht auf eine Straftat oder ein Vergehen oder Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit einer Identit\u00e4tsfeststellung unterziehen d\u00fcrfen. Das Polizeigesetz mehrerer Bundesl\u00e4nder sieht vor, dass ihre Beh\u00f6rden Bereiche als \u201eKriminalit\u00e4tsbrennpunkte\u201d ausweisen k\u00f6nnen und die Polizei erm\u00e4chtigen kann, Identit\u00e4tsfeststellungen in diesen Bereichen ohne Verdachtsmomente bei den kontrollierten Personen durchzuf\u00fchren.[150]<\/p>\n<p>106. Die Empfehlung in Ziffer 3 von ECRI GPR Nr. 11 spiegelt die Rechtsprechung des Gerichtshofs wider, der feststellte, das Anhalten und Durchsuchen einer Person an einem \u00f6ffentlichen Ort ohne begr\u00fcndeten Verdacht eines Fehlverhaltens stelle eine Verletzung von Artikel 8 EMRK dar. Er entschied des Weiteren, dass die Befugnis Personen anzuhalten und zu durchsuchen nicht \u201emit dem Recht vereinbar\u201d sei (Artikel 8.2 EMRK), wenn diese weder ausreichend umschrieben noch Gegenstand angemessener rechtlicher Absicherungen gegen Missbrauch sei.[151] ECRI unterstreicht des Weiteren, dass der Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union festgestellt habe, das EU-Recht zum Schengen-Raum schlie\u00dfe nationale Gesetze aus, wie z. B. \u00a7\u00a023 BPolG, die Kontrollen ungeachtet des Verhaltens des Betroffenen und des Vorliegens konkreter Umst\u00e4nde erlaubten, au\u00dfer wenn jene Gesetze den erforderlichen Rahmen f\u00fcr diese Befugnis festlege.[152] Auf der Grundlage dieser Entscheidung entschied das Oberverwaltungsgericht von Baden-W\u00fcrttemberg 2018, \u00a723 BPolG enthalte keine ausreichende gesetzliche Grundlage f\u00fcr Identit\u00e4tsfeststellungen.[153] Ein anderes deutsches Gericht stellte ebenfalls fest, die Polizei missbrauche ihren Ermessensspielraum, wenn sie diese Identit\u00e4tsfeststellungen durchf\u00fchre.[154] Angesichts dieser neueren Entwicklungen ist ECRI der Meinung, die Beh\u00f6rden des Bundes und der Bundesl\u00e4nder sollten ein Rechtsgutachten \u00fcber die Notwendigkeit der Abstimmung ihrer Bestimmungen zur \u00dcberpr\u00fcfungs- und anderen Ermittlungst\u00e4tigkeiten mit dieser Rechtsprechung in Auftrag geben.<\/p>\n<p>107. Die Zivilgesellschaft hat ECRI informiert, zahlreiche Polizeidienste und -vertreter seien sich des Racial Profiling nicht bewusst oder w\u00fcrden dieses leugnen. Zwei Polizeidienste erkannten an, es seien illegale Polizeikontrollen durchgef\u00fchrt worden, bevor eine Entscheidung in zweiter Instanz erfolgte, die wahrscheinlich zu dem Schluss gekommen w\u00e4re, die Polizeikontrollen h\u00e4tten Racial Profiling dargestellt.[155] Auch wenn ein Oberverwaltungsgericht die Praxisrichtlinien der Polizei als zu vage erkl\u00e4rte, um Personen vor Missbrauch zu sch\u00fctzen,[156] hat ECRI keine Informationen \u00fcber den Versuch erhalten, diese zu pr\u00e4zisieren. Dar\u00fcber hinaus sind die meisten Beh\u00f6rden, die mit Ermittlungen mutma\u00dflicher F\u00e4lle von Rassendiskriminierung, einschlie\u00dflich Racial Profiling und rassistisch motiviertem Fehlverhalten der Polizei, betraut seien, nicht unabh\u00e4ngig, entgegen der Empfehlung in Ziffer 10 von ECRI GPR Nr. 11.[157]<\/p>\n<p>108. ECRI ist der Meinung, die Beh\u00f6rden des Bundes und der Bundesl\u00e4nder sollten die Frage des Racial Profiling auf systematische Weise untersuchen und bearbeiten. Sie ruft die Beh\u00f6rden auf, eine Studie durchzuf\u00fchren, die die aktuelle \u00dcberpr\u00fcfungspraxis analysiert und zu Empfehlungen f\u00fchrt, die nachhaltig Racial Profiling verhindert und die Zahl der unbegr\u00fcndeten Polizeikontrollen reduziert (siehe Ziffer 2 von ECRI GPR Nr. 11). Die Recherche f\u00fcr diese Studie sollte das Erfassen statistischer Daten \u00fcber eine repr\u00e4sentative Auswahl von Polizeikontrollen, eine tiefreichende und nachtr\u00e4gliche Analyse dieser Auswahl anhand der verschiedenen Polizeigesetze zusammen mit kontrollierten Personen und Organisationen der Zivilgesellschaft, eine nachtr\u00e4gliche Analyse der Ergebnisse dieser Kontrollen im Hinblick auf Strafverfolgung und Verurteilungen und eine Beurteilung des Verh\u00e4ltnisses zwischen Kontrollen und Verurteilungen sowie die Frage einschlie\u00dfen, ob bei Minderheitengruppen im Vergleich zum Rest der Bev\u00f6lkerung Unterschiede bestehen. Die Studie und ihre Empfehlungen sollten genutzt werden, um die Wirksamkeit der hohen Zahl von durchgef\u00fchrten Kontrollen mit geringer \u201eErfolgsquote&#8220; und schlechten Ergebnissen zu pr\u00fcfen, das Bewusstsein von Polizeikr\u00e4ften f\u00fcr Racial Profiling und dessen negative Folgen auf das Vertrauen der betroffenen Gruppen in die Polizei zu sch\u00e4rfen und diese Form des institutionellen Rassismus zu verhindern und zu beenden.[158]<\/p>\n<p>109. ECRI empfiehlt den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der Bundesl\u00e4nder, eine Studie zum Racial Profiling in Auftrag zu geben und sich an ihr mit dem Ziel zu beteiligen, Ma\u00dfnahmen zur Beendigung bestehenden Racial Profilings und zur Verhinderung zuk\u00fcnftigen Racial Profilings zu entwickeln und umzusetzen.<\/p>\n<p><strong>EMPFEHLUNGEN, DIE EINER ZWISCHENPR\u00dcFUNG UNTERZOGEN WERDEN<\/strong><\/p>\n<p>Die zwei konkreten Empfehlungen, f\u00fcr die ECRI eine vorrangige Umsetzung seitens der Beh\u00f6rden in Deutschland fordert, sind die Folgenden:<\/p>\n<p>\u2022 (\u00a7 11) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, ein stimmiges System von Organisationen zu schaffen, das Diskriminierungsopfern landesweit eine wirksame Unterst\u00fctzung einschlie\u00dflich rechtlichen Beistands gew\u00e4hrt. Zu diesem Zweck sollten die deutschen Bundesl\u00e4nder entsprechend ECRI\u2018s Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 2 damit beginnen, unabh\u00e4ngige Gleichheitsstellen einzurichten.<\/p>\n<p>\u2022 (\u00a7 109) ECRI empfiehlt den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der Bundesl\u00e4nder, eine Studie zum Racial Profiling in Auftrag zu geben und sich an ihr mit dem Ziel zu beteiligen, Ma\u00dfnahmen zur Beendigung bestehenden Racial Profilings und zur Verhinderung zuk\u00fcnftigen Racial Profilings zu entwickeln und umzusetzen.<br \/>\nSp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts wird ECRI in Bezug auf diese zwei Empfehlungen ein Verfahren zur zwischenzeitlichen Nachpr\u00fcfung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>LISTE DER EMPFEHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Die Stelle der Empfehlungen im Berichtstext steht in Klammern.<\/p>\n<p>1. (\u00a7 10) ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Kompetenzen und Befugnissen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und \u00fcber ihre Unabh\u00e4ngigkeit und Effektivit\u00e4t in Einklang mit der Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 2 der ECRI zu Gleichheitsstellen zu bringen. Insbesondere sollten sie (i) deren Mandat auf Hassrede, die Diskriminierungsgr\u00fcnde Hautfarbe, Sprache, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Geschlechtsidentit\u00e4t sowie intersektionelle Diskriminierung ausweiten; (ii) sicherstellen, dass ihr Mandat alle Bereiche des \u00f6ffentlichen und privaten Sektors abdeckt, die in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes fallen; (iii)\u00a0sie mit den Kompetenzen ausstatten, im Gesetzgebungsprozess mitzuwirken, Menschen, die Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt sind, Rechtsbeistand zu leisten, sie vor Institutionen, Entscheidungsorganen und Gerichten zu vertreten, im eigenen Namen Verfahren einzuleiten und in solchen Verfahren als amicus curiae, Drittpartei oder Sachverst\u00e4ndige aufzutreten; (iv)\u00a0ihr die Befugnis \u00fcbertragen, Zeugen zu h\u00f6ren; (v) das Ernennungsverfahren f\u00fcr ihren Leiter\/ihre Leiterin reformieren; (vi)\u00a0festlegen, dass sie Jahresberichte verfasst, die im Parlament und der Regierung er\u00f6rtert werden; und (vii) sie mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausstatten.<\/p>\n<p>2. (\u00a7 11) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, ein stimmiges System von Organisationen zu schaffen, das Diskriminierungsopfern landesweit eine wirksame Unterst\u00fctzung einschlie\u00dflich rechtlichen Beistands gew\u00e4hrt. Zu diesem Zweck sollten die deutschen Bundesl\u00e4nder entsprechend ECRI\u2018s Allgemeinen Politikempfehlung Nr. 2 damit beginnen, unabh\u00e4ngige Gleichheitsstellen einzurichten.<\/p>\n<p>3. (\u00a7 18) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden aller deutschen Bundesl\u00e4nder, Menschenrechte und Gleichbehandlung in ihre Schulgesetze aufzunehmen und in ihren Lehrpl\u00e4nen den Unterricht zu diesen Themen verpflichtend zu machen. Au\u00dferdem sollten sie gute Praktiken, die in Projekten entwickelt wurden, an anderen Schulen einf\u00fchren und Lehrer in der Aus- und Fortbildung verst\u00e4rkt darauf vorbereiten, in von Diversit\u00e4t gepr\u00e4gten Klassen in inklusiver Weise zu unterrichten und in F\u00e4llen von Mobbing und Diskriminierung einzugreifen.<\/p>\n<p>4. (\u00a7 24) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, (i) die bestehende Schutzbarriere gegen das Melden irregul\u00e4r anwesender Migranten, die eine medizinische Notfallbehandlung oder eine andere medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, auf die Stellen auszuweiten, die f\u00fcr die Erstattung der Behandlungskosten zust\u00e4ndig sind; (ii)\u00a0bundesweit niederschwellige Beratungs- und Hilfsdienste zu finanzieren, bei denen Migranten ohne Aufenthaltstitel die Optionen f\u00fcr eine Legalisierung ihrer Situation pr\u00fcfen und Hilfe bei der Geltendmachung von Aufenthaltsrechten erhalten k\u00f6nnen; und (iii) Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um Wissen \u00fcber den rechtlichen Rahmen f\u00fcr irregul\u00e4r anwesende Migranten zu verbreiten, wie z. B. das Bestehen von Schutzbarrieren in den Bereichen medizinische Versorgung und Schulbildung.<\/p>\n<p>5. (\u00a7 34) ECRI empfiehlt Deutschland, zeitnah eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, die unn\u00f6tige Operationen und Therapien bei intergeschlechtlichen Kindern verbietet. Des Weiteren empfiehlt sie allen Bundesl\u00e4ndern, Stellen mit niederschwelligem Zugang einzurichten, die intergeschlechtlichen Menschen und deren Eltern Beratung und Unterst\u00fctzung anbieten.<\/p>\n<p>6. (\u00a7 54) ECRI empfiehlt den deutschen Beh\u00f6rden, die Meldemechanismen und die Vorschriften \u00fcber das Melden von Hassrede in den sozialen Medien zu standardisieren, sicherzustellen, dass Beweise f\u00fcr Hassrede im Internet gesichert und an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weitergeleitet werden, und f\u00fcr die Polizei und die Staatsanwaltschaften M\u00f6glichkeiten zu entwickeln, mit denen im Internet die Verbreitung von Hassrede auf neuen Kan\u00e4len unterbunden werden kann.<\/p>\n<p>7. (\u00a7 62) ECRI empfiehlt, dass die Polizeidienste des Bundes und aller 16 Bundesl\u00e4nder zusammen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und wissenschaftlichen Einrichtungen systematisch Indizien f\u00fcr zur\u00fcckliegende und neue Hassdelikte einschlie\u00dflich strafbarer Hassrede analysieren, um F\u00e4lle von Hasskriminalit\u00e4t m\u00f6glichst vollst\u00e4ndig zu identifizieren und zu erfassen. Zu diesem Zwecke sollten sie in allen Bundesl\u00e4ndern bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften Stellen benennen, die sich auf die Ermittlung von Hassdelikten spezialisieren und mit zivilgesellschaftlichen Organisationen einen regelm\u00e4\u00dfigen Austausch zu F\u00e4llen von Hasskriminalit\u00e4t aufbauen.<\/p>\n<p>8. (\u00a7 63) ECRI empfiehlt des Weiteren, dass die Polizeidienste des Bundes und aller 16 Bundesl\u00e4nder Studien \u00fcber die Ermittlung von Hassdelikten einschlie\u00dflich strafbarer Hassrede in Auftrag geben, ihre Statistiken mit jenen der Justiz verkn\u00fcpfen und detaillierte Berichte herausgeben, die ihre Statistiken und Aktivit\u00e4ten zur Pr\u00e4vention und Ermittlung von Hassdelikten analysieren. Diese Berichte sollten die schwersten F\u00e4lle von Hasskriminalit\u00e4t untersuchen, mehr aufgeschl\u00fcsselte Daten enthalten (z. B. f\u00fcr die verschiedenen Vorschriften des Strafgesetzbuches zur Hasskriminalit\u00e4t, f\u00fcr die 16 Bundesl\u00e4nder, f\u00fcr T\u00e4ter- und Opferkategorien) und Ma\u00dfnahmen f\u00fcr ein besseres Erkennen, Erfassen und Ermitteln von F\u00e4llen der Hasskriminalit\u00e4t aufzeigen.<\/p>\n<p>9. (\u00a7 68) ECRI empfiehlt der Polizei und den Nachrichtendiensten des Bundes und der 16\u00a0Bundesl\u00e4nder, Strategien und Ma\u00dfnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um Radikalisierung zu verhindern und Mitglieder rassistischer, homophober, transphober und Neonazi-Gruppen gezielt anzusprechen und davon zu \u00fcberzeugen, die jeweilige Organisation dauerhaft zu verlassen.<\/p>\n<p>10. (\u00a7 71) ECRI empfiehlt dem Bund und den Bundesl\u00e4ndern, die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten, Staatsanw\u00e4lten und Richtern im Erkennen, Ermitteln und Aburteilen von Hassdelikten einschlie\u00dflich strafbarer Hassrede zu intensivieren, und verbindliche Regeln einzuf\u00fchren, die sicherstellen, dass Opfer von Hassdelikten, deren Antr\u00e4ge auf Asyl abgelehnt wurden, nicht vor der endg\u00fcltigen Entscheidung der Strafverfahren abgeschoben werden.<\/p>\n<p>11. (\u00a7 77) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die \u00dcberarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration zu beschleunigen, zentrale Integrationsindikatoren f\u00fcr dessen Zielsetzungen und Ma\u00dfnahmen zu definieren und diese in ihn einzuf\u00fcgen. Des Weiteren sollten sie in dem Plan f\u00fcr alle Ziele und Ma\u00dfnahmen Ausgangswerte und messbaren Zielwerte, Zeitpl\u00e4ne und Budgets festlegen, Personen und\/oder Beh\u00f6rden benennen, die f\u00fcr das Erreichen jeder Zielsetzung und das Umsetzen jeder Ma\u00dfnahmen verantwortlich sind, und einen Mechanismus f\u00fcr eine regelm\u00e4\u00dfige Evaluierung schaffen.<\/p>\n<p>12. (\u00a7 81) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden des Bundes, der Bundesl\u00e4nder und der Gemeinden nachdr\u00fccklich, in den Nationalen Aktionsplan Integration das Ziel und Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die signifikante Erh\u00f6hung der Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund aufzunehmen, die Vorschuleinrichtungen besuchen.<\/p>\n<p>13. (\u00a7 92) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die Charta der Vielfalt und deren Mitglieder dazu zu animieren, einen Index oder Indikatoren f\u00fcr die Evaluierung der Auswirkungen der Ma\u00dfnahmen zu entwickeln, die die Mitgliedsorganisationen durchf\u00fchen. Auf Grundlage dieses Index sollte ein System f\u00fcr eine regelm\u00e4\u00dfige Evaluierung etabliert werden, um gute Praxisbeispiele zu identifizieren und die Voraussetzungen f\u00fcr ein Peer-Learning unter den Mitgliedsorganisationen der Charta zu schaffen.<\/p>\n<p>14. (\u00a7 101) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, Roma-Mediatoren an allen Orten einzusetzen und zu finanzieren, an denen deutsche Sinti und Roma oder neu angekommene Roma leben.<\/p>\n<p>15. (\u00a7 109) ECRI empfiehlt den Polizeibeh\u00f6rden des Bundes und der Bundesl\u00e4nder, eine Studie zum Racial Profiling in Auftrag zu geben und sich an ihr mit dem Ziel zu beteiligen, Ma\u00dfnahmen zur Beendigung bestehenden Racial Profilings und zur Verhinderung zuk\u00fcnftigen Racial Profilings zu entwickeln und umzusetzen.<\/p>\n<p><strong>Bibliografie<\/strong><\/p>\n<p>Diese Bibliografie listet die wichtigsten ver\u00f6ffentlichen Quellen auf, die w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung der Situation in Deutschland benutzt wurden. Dies ist nicht als abschlie\u00dfende Liste aller Informationsquellen zu betrachten, die ECRI w\u00e4hrend der Arbeit an diesem Bericht zur Verf\u00fcgung standen.<\/p>\n<p>European Commission against Racism and Intolerance (ECRI)<\/p>\n<p>1. ECRI (2017), Conclusions on the implementation of the recommendations in respect of Germany subject to interim follow-up, CRI(2017)6.<\/p>\n<p>2. ECRI (2014), Fifth report on Germany, CRI(2014)2.<\/p>\n<p>3. ECRI (2012), Conclusions on the implementation of the recommendations in respect of Germany subject to interim follow-up, CRI(2012)28.<\/p>\n<p>4. ECRI (2009), Fourth report on Germany, CRI(2009)19.<\/p>\n<p>5. ECRI (2004), Third report on Germany, CRI(2004)23.<\/p>\n<p>6. ECRI (2001), Second report on Germany, CRI(2001)36.<\/p>\n<p>7. ECRI (1998), Report on Germany, CRI(98)22.<\/p>\n<p>8. ECRI (1996), General Policy Recommendation No. 1: Combating racism, xenophobia, antisemitism and intolerance, CRI(96)43.<\/p>\n<p>9. ECRI (2018), General Policy Recommendation No. 2 (revised): Equality bodies to combat racism and intolerance at national level, CRI(2018)06.<\/p>\n<p>10. ECRI (1998a), General Policy Recommendation No. 3: Combating racism and intolerance against Roma\/Gypsies, CRI(98)29.<\/p>\n<p>11. ECRI (1998b), General Policy Recommendation No. 4: National surveys on the experience and perception of discrimination and racism from the point of view of potential victims, CRI(98)30.<\/p>\n<p>12. ECRI (2000b), General Policy Recommendation No. 5: Combating intolerance and discrimination against Muslims, CRI(2000)21.<\/p>\n<p>13. ECRI (2001), General Policy Recommendation No. 6: Combating the dissemination of racist, xenophobic and antisemitic material via the Internet, CRI(2001)1.<\/p>\n<p>14. ECRI (2003), General Policy Recommendation No. 7 (revised): National legislation to combat racism and racial discrimination, CRI(2003)8rev.<\/p>\n<p>15. ECRI (2004b), General Policy Recommendation No.8: Combating racism while fighting terrorism, CRI(2004)26.<\/p>\n<p>16. ECRI (2004c), General Policy Recommendation No.9: The fight against antisemitism, CRI(2004)37.<\/p>\n<p>17. ECRI (2007a), General Policy Recommendation No.10: Combating racism and racial discrimination in and through school education, CRI(2007)6.<\/p>\n<p>18. ECRI (2007b), General Policy Recommendation No.11: Combating racism and racial discrimination in policing, CRI(2007)39.<\/p>\n<p>19. ECRI (2009b), General Policy Recommendation No. 12: Combating racism and racial discrimination in the field of sport, CRI(2009)5.<\/p>\n<p>20. ECRI (2011), General Policy Recommendation No.13: Combating anti-Gypsyism and discrimination against Roma, CRI(2011)37.<\/p>\n<p>21. ECRI (2012b), General Policy Recommendation No.14: Combating racism and racial discrimination in employment, 2012, CRI(2012)48.<\/p>\n<p>22. ECRI (2016a), General Policy Recommendation No. 15: Combating Hate Speech, CRI(2016)15.<\/p>\n<p>23. ECRI (2016b), General Policy Recommendation No. 16: Safeguarding irregularly present migrants from discrimination, CRI(2016)16.<\/p>\n<p>24. ECRI (2019), ECRI Glossary, CRI(2019)14rev1.<\/p>\n<p><strong>Other sources<\/strong><\/p>\n<p>25. Abgeordnetenhaus Berlin (2013) Aktionsplan zur Einbeziehung ausl\u00e4ndischer Roma.<\/p>\n<p>26. Amadeu Antonio Stiftung (2019), Todesopfer rechter Gewalt, https:\/\/www.amadeu-antonio-stiftung.de\/todesopfer-rechter-gewalt\/, accessed on 17.04.2019.<\/p>\n<p>27. Amoro Foro (2018), Dokumentation antiziganistischer und diskriminierender Vorf\u00e4lle in Berlin 2017.<\/p>\n<p>28. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) (2017), Einstellungen gegen\u00fcber Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Deutschland, Ergebnisse einer bev\u00f6lkerungsrepr\u00e4sentativen Umfrage.<\/p>\n<p>29. ADS (2015), M\u00f6glichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskriminalit\u00e4t \u2013 Rechtsgutachten.<\/p>\n<p>30. ADS (2014), Zwischen Gleichg\u00fcltigkeit und Ablehnung, Bev\u00f6lkerungseinstellungen gegen\u00fcber Sinti und Roma.<\/p>\n<p>31. Authoring Group Educational Reporting (2016), Education in Germany 2016: https:\/\/www.bmbf.de\/files\/6001820e_kf-englisch_barrierefrei.pdf, accessed on 26.04.2019.<\/p>\n<p>32. Authoring Group Educational Reporting (2018), Bildung in Deutschland 2018: https:\/\/www.bildungsbericht.de\/de\/bildungsberichte-seit-2006\/bildungsbericht-2018\/pdf-bildungsbericht-2018\/bildungsbericht-2018.pdf, accessed on 26.04.2019.<\/p>\n<p>33. BBC (2016, December 2016), Germany attacks: What is going on?<\/p>\n<p>34. Berliner Zeitung (2018, February 27), Gesetz gegen Diskriminierung Dirk Behrendts Entwurf trifft im Senat auf Widerspruch.<\/p>\n<p>35. Bertelsmann Stiftung (2018), Faktensammlung Diskriminierung &#8211; Kontext Einwanderungsgesellschaft 2018.<\/p>\n<p>36. Bertelsmann Stiftung (2016), Arbeitsmarktintegration von Fl\u00fcchtlingen: bestehende Praxisans\u00e4tze und weiterf\u00fchrende Empfehlungen.<\/p>\n<p>37. Bild (2018, March, 16), Heimat-Minister Horst Seehofer \u201eDer Islam geh\u00f6rt nicht zu Deutschland!\u201c &#8211; Der CSU-Politiker \u00fcber: Abschiebungen, Parallelgesellschaften, Integration und Heimat.<\/p>\n<p>38. B\u00fcro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) (2019a), Pressemeldung &#8211; Bundespolizeidirektion M\u00fcnchen erkennt \u201aRacial-Profiling\u2018-Kontrolle als rechtswidrig an.<\/p>\n<p>39. BUG (2019b), Racial Profiling in Koblenz, http:\/\/www.bug-ev.org\/aktivitaeten\/klagen\/staatliches-handeln\/diskriminierende-polizeikontrollen\/racial-profiling-in-koblenz.html, accessed on 10.10.19.<\/p>\n<p>40. Bundeszentrale f\u00fcr Politische Bildung (2018), Bev\u00f6lkerung mit Migrationshintergrund II, http:\/\/www.bpb.de\/nachschlagen\/zahlen-und-fakten\/soziale-situation-in-deutschland\/61649\/migrationshintergrund-ii, accessed on 02.05.2019.<\/p>\n<p>41. Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (October 2018), Fluchtmigration: https:\/\/statistik.arbeitsagentur.de\/Statischer-Content\/Statistische-Analysen\/Statistische-Sonderberichte\/Generische-Publikationen\/Fluchtmigration.pdf<\/p>\n<p>42. Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) (2019a), Bericht zur Integrationskursgesch\u00e4ftsstatistik f\u00fcr den Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2018.<\/p>\n<p>43. BAMF, Migration, Integration and Asylum, Research Centre (2019b), BAMF Brief Analysis &#8211; Language skills and employment rate of refugees improving with time.<\/p>\n<p>44. BAMF (2016), Migrationsbericht des Bundesamtes f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge im Auftrag der Bundesregierung.<\/p>\n<p>45. Bundesamt f\u00fcr Justiz (Federal Office of Justice) (2019), Federal Office of Justice Issues Fine against Facebook.<\/p>\n<p>46. Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz (2019), Gutachten zu tats\u00e4chlichen Anhaltspunkten f\u00fcr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der \u201eAlternative f\u00fcr Deutschland\u201c (AfD) und ihren Teilorganisationen.<\/p>\n<p>47. Bundesinstitut f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsforschung (2019), Demografie-Portal des Bundes und der L\u00e4nder, Zahlen und Fakten &#8211; Fast jeder Vierte hat einen Migrationshintergrund, https:\/\/www.demografie-portal.de\/SharedDocs\/Informieren\/DE\/ZahlenFakten\/Bevoelkerung_Migrationshintergrund.html, accessed on 28.04.2019.<\/p>\n<p>48. Bundesministerium des Inneren, f\u00fcr Bau und Heimat (BMI) (2019, March 27), Expertenkommission Antiziganismus nimmt Arbeit auf, press release, https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/pressemitteilungen\/DE\/2019\/03\/expertenkommission-antiziganismus.html, accessed on 03.05.2019.<\/p>\n<p>49. BMI (2019b), Straf- und Gewaltdaten im Bereich Hasskriminalit\u00e4t 2017 und 2018.<\/p>\n<p>50. BMI (2018a), Politisch Motivierte Kriminalit\u00e4t im Jahr 2017 &#8211; Bundesweite Fallzahlen.<\/p>\n<p>51. BMI (2018b), Verfassungsschutzbericht 2017.<\/p>\n<p>52. BMI (2018c), Straf- und Gewaltdaten im Bereich Hasskriminalit\u00e4t 2016 und 2017, https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/downloads\/DE\/veroeffentlichungen\/2018\/pmk-2017-hasskriminalitaet.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3, accessed on 18.04.2019.<\/p>\n<p>53. BMI (2017), Verfassungsschutzbericht 2016.<\/p>\n<p>54. BMI (2011), Integrated packages of measures to promote the integration and participation of Sinti and Roma in Germany: https:\/\/ec.europa.eu\/info\/sites\/info\/files\/roma_germany_strategy_en.pdf, accessed on 14.05.2019.<\/p>\n<p>55. Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz (2018), Fachtag im BMJV &#8211; Schutz von intersexuellen Kindern vor geschlechtsangleichenden medizinischen Ma\u00dfnahmen, https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Artikel\/DE\/2018\/101618_Fachtag_intersexuelle_kinder.html, accessed on 14.05.2019.<\/p>\n<p>56. Bundestag (2019), Mehrheit im Bundestag f\u00fcr die \u201eEhe f\u00fcr alle\u201c, https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2017\/kw26-de-ehe-fuer-alle-513682, accessed on 15.05.2019.<\/p>\n<p>57. Bundestag (2013), Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes, Bundestagsdrucksache 17\/14600.<\/p>\n<p>58. Bundestag Drucksache: 18\/11101: http:\/\/dipbt.bundestag.de\/doc\/btd\/18\/111\/1811101.pdf.<\/p>\n<p>59. Bundestag, Drucksache 18\/13498: http:\/\/dipbt.bundestag.de\/doc\/btd\/18\/134\/1813498.pdf.<\/p>\n<p>60. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde (BDA) (2018), Antidiskriminierung, https:\/\/www.arbeitgeber.de\/www\/arbeitgeber.nsf\/res\/kompakt-Antidiskriminierung.pdf\/$file\/kompakt-Antidiskriminierung.pdf, accessed on 14.03.2019.<\/p>\n<p>61. BDA (2016), Welcoming Culture, Guidelines for companies on how to deal with foreign workers.<\/p>\n<p>62. Bundeszentrale f\u00fcr Politische Bildung (2018), Bev\u00f6lkerung mit Migrationshintergrund II, http:\/\/www.bpb.de\/nachschlagen\/zahlen-und-fakten\/soziale-situation-in-deutschland\/61649\/migrationshintergrund-ii, accessed on 02.05.2019.<\/p>\n<p>63. CoE, Commissioner for Human Rights (2011), Discrimination on grounds of sexual orientation and gender identity in Europe, 2nd edition.<\/p>\n<p>64. CoE, Parliamentary Assembly (2015), Resolution 2048 (2015) &#8211; Discrimination against transgender people in Europe.<\/p>\n<p>65. Der Tagesspiegel (2019a, April 2), Rassistische Taten nehmen zu &#8211; In Ostdeutschland t\u00e4glich f\u00fcnf Opfer rechter Gewalt.<\/p>\n<p>66. Der Tagesspiegel (2019b, January 25), Zahlen der Bundesregierung &#8211; Mindestens 85 Tote durch rechte Gewalt seit 1990.<\/p>\n<p>67. Der Tagesspiegel (2018a, September 27), Rassistische Taten nehmen zu In Ostdeutschland t\u00e4glich f\u00fcnf Opfer rechter Gewalt.<\/p>\n<p>68. Der Tagesspiegel (2018b, September 6), Seehofer nennt Migration \u201eMutter aller politischen Probleme&#8220;.<\/p>\n<p>69. Der Tagesspiegel (2018c, June 18), Bundesregierung korrigiert Zahlen &#8211; Mehr Tote durch rechte Gewalt seit 1990 als bekannt.<\/p>\n<p>70. Diversity Charter: https:\/\/www.charta-der-vielfalt.de\/, accessed on 15.05.2019.<\/p>\n<p>71. DW (2017, July 21), German president signs gay marriage bill into law.<\/p>\n<p>72. European Agency for Special Needs and Inclusive Education (2019), The Education System in the Federal Republic of Germany 2014\/2015 \u2013 Teachers and Education Staff: Country information for Germany &#8211; Teacher education for inclusive education: https:\/\/www.european-agency.org\/country-information\/germany\/teacher-education-for-inclusive-education, accessed on 16.05.2019.<\/p>\n<p>73. European Roma Institute for Arts and Culture (2019), https:\/\/eriac.org\/about-eriac\/, accessed on 03.05.2019.<\/p>\n<p>74. Eurostat, (2019, March 5), Migration and migrant population statistics: https:\/\/ec.europa.eu\/eurostat\/statistics-explained\/pdfscache\/1275.pdf, accessed on 24.04.2019.<\/p>\n<p>75. European Union (EU), Destatis (2019), Third country nationals found to be illegally present &#8211; annual data (rounded), http:\/\/appsso.eurostat.ec.europa.eu\/nui\/show.do?dataset=migr_eipre&amp;lang=en, accessed on 18.06.2019.<\/p>\n<p>76. EU, European Commission (EC) (2019), Roma integration in Germany: https:\/\/ec.europa.eu\/info\/policies\/justice-and-fundamental-rights\/combatting-discrimination\/roma-and-eu\/roma-integration-eu-country\/roma-integration-germany_en.<\/p>\n<p>77. EU EC (2018), Code of Conduct on countering illegal hate speech online &#8211; Results of the 3rd monitoring exercise, http:\/\/ec.europa.eu\/newsroom\/just\/item-detail.cfm?item_id=612086, accessed on 22.05.2019.<\/p>\n<p>78. EU EC (2018b), Civil society monitoring report on implementation of the national Roma integration strategies in Germany.<\/p>\n<p>79. European Court of Human Rights (ECtHR) (2019), Factsheet \u2013 Hate speech, https:\/\/www.echr.coe.int\/Documents\/FS_Hate_speech_ENG.pdf, accessed on 29.03.2019.<\/p>\n<p>80. ECtHR (2018), Guide on Article 8 of the European Convention on Human Rights, https:\/\/www.echr.coe.int\/Documents\/Guide_Art_8_ENG.pdf, accessed on 24.04.2019.<\/p>\n<p>81. EU European Parliament (EP) (2019), Resolution on the rights of intersex people, 2018\/2878(RSP).<\/p>\n<p>82. EU EP (2018), Integration of Refugees in Austria, Germany and Sweden: Comparative Analysis: http:\/\/www.europarl.europa.eu\/RegData\/etudes\/STUD\/2018\/614200\/IPOL_STU(2018)614200_EN.pdf, accessed on 29.03.2019.<\/p>\n<p>83. European Union (EU), Fundamental Rights Agency (FRA) (2019), Survey on Minorities and Discrimination in EU (2016), Data explorer, https:\/\/fra.europa.eu\/en\/publications-and-resources\/data-and-maps\/survey-data-explorer-second-eu-minorities-discrimination-survey?mdq1=dataset, accessed on 06.05.2019.<\/p>\n<p>84. EU FRA (2018), Preventing unlawful profiling today and in the future: a guide.<\/p>\n<p>85. EU FRA (2017a), MIDIS II: https:\/\/fra.europa.eu\/sites\/default\/files\/fra_uploads\/fra-2017-eu-midis-ii-main-results_en.pdf.<\/p>\n<p>86. EU FRA (2017b), Second European Union Minorities and Discrimination Survey Muslims \u2013 Selected findings.<\/p>\n<p>87. EU FRA (2011), Migrants in an irregular situation employed in domestic work: Fundamental rights challenges for the European Union and its Member States: http:\/\/fra.europa.eu\/sites\/default\/files\/fra_uploads\/1668-FRA-report-domestic-workers-2011_EN.pdf.<\/p>\n<p>88. EU FRA (no date), MIDIS II, data explorer: https:\/\/fra.europa.eu\/en\/publications-and-resources\/data-and-maps\/survey-data-explorer-second-eu-minorities-discrimination-survey.<\/p>\n<p>89. Facebook (2019a), NetzDG \u2013 July 2019, https:\/\/fbnewsroomus.files.wordpress.com\/2019\/07\/facebook_netzdg_july_2019_english.pdf, accessed on 07.10.2019.<\/p>\n<p>90. Facebook (2019b), NetzDG-Transparenzbericht, https:\/\/fbnewsroomde.files.wordpress.com\/2019\/01\/facebook_netzdg_januar_2019_deutsch52.pdf, accessed on 20.03.2019.<\/p>\n<p>91. Federal Government (2019), Bericht der Bundesregierung \u00fcber Ma\u00dfnahmen des Bundes zur Unterst\u00fctzung von L\u00e4ndern und Kommunen im Bereich der Fl\u00fcchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die L\u00e4nder im Jahr 2018, https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Standardartikel\/Themen\/Schlaglichter\/Fluechtlingshilfe\/2019-05-23-fluechtlingskosten-bericht2018.pdf;jsessionid=44DC5417EF70D55BA647AF349734CCE2?__blob=publicationFile&amp;v=6, accessed on 24.05.2019.<\/p>\n<p>92. Federal Government (2017), National Action Plan against Racism (updated in 2017): https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/downloads\/EN\/publikationen\/2018\/nap-en.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4, accessed on 24.05.2019.<\/p>\n<p>93. Frankfurter Rundschau (2017, June 26), H\u00e4lfte der Frankfurter hat Migrationshintergrund.<\/p>\n<p>94. Friedrich-Ebert-Stiftung (2019), Verlorene Mitte \u2013 Feindselige Zust\u00e4nde, Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2018\/19.<\/p>\n<p>95. German Institute for Human Rights (GIHR) (2019), Projekt &#8222;Rassismus und Menschenrechte \u2013 St\u00e4rkung der Strafjustiz&#8220;, https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/themen\/schutz-vor-rassismus\/projekt-rassismus-und-menschenrechte-staerkung-der-strafjustiz\/, accessed on 24.04.2019.<\/p>\n<p>96. GIHR (December 2018), Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2017 \u2013 Juni 2018.<\/p>\n<p>97. German Institute for Human Rights (August 2017), Submission to UN CESCR.<\/p>\n<p>98. GIHR (2017a), Stellungnahme &#8211; Rassistische Wahlplakate m\u00fcssen abgeh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p>99. GIHR (2017b), Werden die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags tats\u00e4chlich umgesetzt?<\/p>\n<p>100. G\u00f6ttinger Tageblatt (2019, January 21), Nach Polizei-Einsatz im Landtag \u2013 AfD-Politiker scheitern mit Klage.<\/p>\n<p>101. Golem (2019), Bundestagsanh\u00f6rung: Beim NetzDG drohen erste Bu\u00dfgelder, https:\/\/www.golem.de\/news\/bundestagsanhoerung-beim-netzdg-drohen-erste-bussgelder-1905-141281.html, accessed on 18.06.2019.<\/p>\n<p>102. Google (2019), Transparency Report, Removals under the Network Enforcement Law, https:\/\/transparencyreport.google.com\/netzdg\/youtube?hl=en, accessed on 18.06.2019.<\/p>\n<p>103. Hanewinkel, V. &amp; Oltmer, J. (2018), Integration and Integration Policies in Germany: http:\/\/www.bpb.de\/gesellschaft\/migration\/laenderprofile\/262812\/integration-and-integration-policies-in-germany, accessed on 15.05.2019.<\/p>\n<p>104. Harris D.J., O\u2019Boyle M. et al. (2018), Law of the European Convention on Human Rights.<\/p>\n<p>105. Hastie, B. (2015), The Case for \u2018Firewall\u2019 Protections for Irregular Migrants: Safeguarding Fundamental Rights.<\/p>\n<p>106. Haversath, J. et al. (2017), Sexual Behavior in Germany, Deutsches \u00c4rzteblatt International. 114 (33-34): 545\u201350, doi:10.3238\/arztebl.2017.0545, https:\/\/www.aerzteblatt.de\/int\/archive\/article?id=193180, accessed on 15.05.2019.<\/p>\n<p>107. ILGA Europe, (2018, August 31), A missed opportunity to recognise self-determination in Germany.<\/p>\n<p>108. Institut d\u2019\u00e9tudes opinion et marketing en France et \u00e0 l\u2019international (IFOP) (2017), To bi or not to bi ? Enqu\u00eate sur l&#8217;attirance sexuelle entre femmes, https:\/\/www.ifop.com\/publication\/to-bi-or-not-to-bi-enquete-sur-lattirance-sexuelle-entre-femmes\/, accessed on 15.05.2019.<\/p>\n<p>109. Institute for Strategic Dialogue (ISD) (2019), The Battle for Bavaria.<\/p>\n<p>110. Internationale Gesellschaft f\u00fcr Menschenrechte (IGFM) (2019), Illegal in Deutschland &#8211; Hilfestellungen und Antworten: https:\/\/www.igfm.de\/menschenrechte\/hilfe-fuer-den-notfall\/illegal-in-deutschland\/, accessed on 15.05.2019.<\/p>\n<p>111. IPSOS (2017), Attitudes towards National Identity, Immigration, and Refugees in Germany.<\/p>\n<p>112. ISD (2017), \u201cMAKE GERMANY GREAT AGAIN\u201d &#8211; Kremlin, Alt-Right and International Influence in the 2017 German Elections.<\/p>\n<p>113. Karakayal\u0131 J. et al. (2016), \u201cWillkommensklassen\u201c in Berlin &#8211; Mit Segregation zur Inklusion.<\/p>\n<p>114. Konferenz der f\u00fcr Integration zust\u00e4ndigen Ministerinnen und Minister\/Senatorinnen und Senatoren der L\u00e4nder (IntMK) (2019), F\u00fcnfter Bericht zum Integrationsmonitoring der L\u00e4nder, Bericht 2019, Berichtsjahre 2015\u20132017.<\/p>\n<p>115. Kultusministerkonferenz (KMK) (2018), Menschenrechtsbildung in der Schule, (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.1980 i.d.F. vom 11.10.2018), https:\/\/www.kmk.org\/fileadmin\/Dateien\/pdf\/PresseUndAktuelles\/2018\/Beschluss_Menschenrechtserziehung.pdf, accessed on 18.06.2019.<\/p>\n<p>116. KMK (2017), The Education System in the Federal Republic of Germany 2015\/206, https:\/\/www.kmk.org\/fileadmin\/Dateien\/pdf\/Eurydice\/Bildungswesen-engl-pdfs\/dossier_en_ebook.pdf, accessed on 15.05.2019.<\/p>\n<p>117. Legal Tribune Online (2018, September 26), Volksverhetzung aus dem Ausland soll strafbar werden.<\/p>\n<p>118. Leibnitz-Zentrum f\u00fcr Europ\u00e4ische Wirtschaftsforschung (ZEW) (2019), Refugees Welcome? Understanding the Regional Heterogeneity of Anti-Foreigner Hate Crimes in Germany.<\/p>\n<p>119. Lesben und Schwulenverband (LSVD) (2019), Wie viele Menschen sind lesbisch oder schwul?, https:\/\/www.lsvd.de\/nc\/homosexualitaet\/fragen-und-antworten.html#c11970 accessed on 07.10.2019.<\/p>\n<p>120. Library of Congress, (2018, November 9), Germany: Federal Court of Justice Rules Same-Sex Marriage Does Not Make Wife of Child\u2019s Mother Co-parent by Law: http:\/\/www.loc.gov\/law\/foreign-news\/article\/germany-federal-court-of-justice-rules-same-sex-marriage-does-not-make-wife-of-childs-mother-co-parent-by-law\/, accessed 24.05.2019.<\/p>\n<p>121. Library of Congress (2017), Laws Concerning Children of Undocumented Migrants: Germany: https:\/\/www.loc.gov\/law\/help\/undocumented-migrants\/germany.php, accessed 24.05.2019.<\/p>\n<p>122. Live Democracy: https:\/\/www.bmfsfj.de\/blob\/93488\/e2475074ed5761fddd1bfa619e68d123\/demokratie-leben-aktiv-gegen-rechtsextremismus-gewalt-und-menschenfeindlichkeit-englische-version-data.pdf, accessed 24.05.2019.<\/p>\n<p>123. Morgenpost (2018, November 16), Die meisten Diskriminierungen in Schulen sind rassistisch.<\/p>\n<p>124. NTV (2018, November 2018), \u201eMuslime geh\u00f6ren zu Deutschland\u201c &#8211; Pl\u00f6tzlich will Seehofer Br\u00fccken bauen.<\/p>\n<p>125. NTV (2017, July 28), \u201eEhe f\u00fcr alle gilt ab 1. Oktober\u201c.<\/p>\n<p>126. Oberlandesgericht M\u00fcnchen (2018), Pressemitteilung 78 vom 11.07.2018 &#8211; Urteil im Strafverfahren gegen Beate Z. u. a. wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU).<\/p>\n<p>127. OECD (2018a), The Resilience of Students with an immigrant background.<\/p>\n<p>128. OECD (2018b), Working Together for Local Integration of Migrants and Refugees in Berlin.<\/p>\n<p>129. OECD (2017, April 19), PISA 2015 Results (Volume III) -Students&#8216; Well-Being.<\/p>\n<p>130. Parliament of North Rhine-Westphalia (2017), Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV, Drucksache 16\/14450.<\/p>\n<p>131. PEW Research Center (2018), Global Uptick in Government Restrictions on Religion in 2016 \u2013 Nationalist parties and organizations played an increasing role in harassment of religious minorities, especially in Europe.<\/p>\n<p>132. PEW Research Center (2016), Europeans Fear Wave of Refugees Will Mean More Terrorism, Fewer Jobs.<\/p>\n<p>133. Pink News (2017, July 21), Germany to begin gay weddings in October.<\/p>\n<p>134. Police North Rhine-Westphalia Cologne (2017), Abschlussbericht AG Silvester 2016.<\/p>\n<p>135. Presserat (2017a), Publizistische Grunds\u00e4tze (Pressekodex).<\/p>\n<p>136. Presserat (2017b), Praxis-Leits\u00e4tze &#8211; Richtlinie 12.1 des Pressekodex.<\/p>\n<p>137. Rebehn, S. (2019), Stumpfes Schwert, Deutsche Richterzeitung DRiZ 2019, 208 et seq.<\/p>\n<p>138. Respect Berlin: http:\/\/www.respectberlin.org\/wordpress\/, accessed on 27.05.2019.<\/p>\n<p>139. Reuters (2015, January 12), Merkel says Islam &#8218;belongs to Germany&#8216; ahead of Dresden rally.<\/p>\n<p>140. RFJ (2018, December 14), Naissances\u00a0: l&#8217;Allemagne se dote d&#8217;un \u00ab\u00a0troisi\u00e8me genre\u00a0\u00bb.<\/p>\n<p>141. Sachverst\u00e4ndigenrat deutscher Stiftungen f\u00fcr Integration und Migration (2014), Diskriminierung am AusbildungsmarktAusma\u00df, Ursachen und Handlungsperspektiven.<\/p>\n<p>142. Schmahl, S. (2015), Rechtsgutachten \u00fcber den Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten der NPD.<\/p>\n<p>143. School without racism \u2013 School with courage: https:\/\/www.raa-mv.de\/en\/content\/school-without-racism-%E2%80%93-school-courage, accessed 15.05.2019.<\/p>\n<p>144. Senat von Berlin (2017), Zweiter Bericht zur Umsetzung des Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausl\u00e4ndischer Roma.<\/p>\n<p>145. Spiegel online (2019, April 25), Jeder zweite Deutsche hat Ressentiments gegen Asylsuchende.<\/p>\n<p>146. Spiegel online (2018a, September 7), Reaktionen deutscher Manager zu Chemnitz &#8211; &#8222;Jeder ist aufgerufen, der Radikalisierung entgegenzutreten&#8220;.<\/p>\n<p>147. Spiegel online (2018b, July 10), Seehofer \u00fcber Fl\u00fcchtlinge &#8211; 69 Abschiebungen zum 69. Geburtstag.<\/p>\n<p>148. Spiegel online (2018c, January 23), Anschlag in Plauen &#8211; Das Brandmal.<\/p>\n<p>149. Statistisches Bundesamt (2019a), Gleichgeschlechtlichen Paare (darunter: gleichgeschlechtliche Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften), https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Gesellschaft-Umwelt\/Bevoelkerung\/Haushalte-Familien\/Tabellen\/3-4-gleichgeschlechtliche-lebensgemeinschaften.html, accessed on 07.10.2019.<\/p>\n<p>150. Statistisches Bundesamt (2019b), Population: https:\/\/www.destatis.de\/EN\/FactsFigures\/SocietyState\/Population\/Population.html; accessed on 22.03.2019.<\/p>\n<p>151. Statistisches Bundesamt (2019c), Fachserie 1, Reihe 2.4, Bev\u00f6lkerung und Erwerbst\u00e4tigkeit, Schutzsuchende &#8211; Ergebnisse des Ausl\u00e4nderzentralregisters.<\/p>\n<p>152. Statistisches Bundesamt (2019d), Fachserie 11, Reihe 1, Bildung und Kultur, Allgemeinbildende Schulen, Schuljahr 2018\/2019.<\/p>\n<p>153. Statistisches Bundesamt (2019e), Migration und Integration \u2013 Integrationsindikatoren, https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Themen\/Gesellschaft-Umwelt\/Bevoelkerung\/Migration-Integration\/Publikationen\/Downloads-Migration\/integrationsindikatoren-5122122177004.pdf?__blob=publicationFile, accessed on 16.12.2019.<\/p>\n<p>154. Statistisches Bundesamt (2018), Statistisches Jahrbuch 2018: https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Publikationen\/StatistischesJahrbuch\/Bildung.pdf?__blob=publicationFile, not accessible on 15.05.2019.<\/p>\n<p>155. Statistisches Bundesamt (2018b), Fachserie 1, Reihe 2.2, Bev\u00f6lkerung und Erwerbst\u00e4tigkeit, Bev\u00f6lkerung mit Migrationshintergrund \u2013 Ergebnisse des Mikrozensus 2017.<\/p>\n<p>156. Strauss (2011), Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Roma und Sinti.<\/p>\n<p>157. S\u00fcddeutsche Zeitung (2019, January 21), Rassismus Dieses Gutachten zeigt, wie der Verfassungsschutz die AfD einsch\u00e4tzt).<\/p>\n<p>158. S\u00fcddeutsche Zeitung (2018a, September 5), Manager, mischt euch ein!<\/p>\n<p>159. S\u00fcddeutsche Zeitung (2018b, March 7), Freital-Prozess &#8211; Lange Haftstrafen gegen Terror-Gruppe Freital.<\/p>\n<p>160. S\u00fcddeutsche Zeitung (2018c, January 6), Three months in hell &#8211; What I learned from three months of Content Moderation for Facebook in Berlin.<\/p>\n<p>161. Tagesschau, (2018a, June 28), Wer nach Europa kommt \u2013 und wie, https:\/\/www.tagesschau.de\/ausland\/fluechtlinge-un-105.html, accessed on 29.04.2018.<\/p>\n<p>162. Tagesschau, (2018b, May 31), Jeder vierte Fl\u00fcchtling hat einen Job: https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/fluechtling-arbeitsmarkt-103.html, accessed on 29.04.2018.<\/p>\n<p>163. Taz.de (2018, September 11), Roma in Sachsen &#8211; Es brennt in Plauen.<\/p>\n<p>164. Telegraph (2018, July 5), Germans send anti-bullying experts into schools to stop anti-Semitism: https:\/\/www.telegraph.co.uk\/news\/2018\/07\/05\/germans-send-anti-bullying-experts-schools-stop-anti-semitism\/, accessed on 29.04.2018.<\/p>\n<p>165. The Commissioner for Migration, Refugees and Integration (2018), Startschuss f\u00fcr den Nationalen Aktionsplan Integration: https:\/\/www.integrationsbeauftragte.de\/ib-de\/amt-und-person\/aktionsplan-integration, accessed on 15.05.2018.<\/p>\n<p>166. The Local (2019, January 16), Boris Becker&#8217;s son wins damages over AfD member&#8217;s tweet: report.<\/p>\n<p>167. The Local (2018, February 28), Roma and Sinti: Germans for centuries, but still considered outsiders.<\/p>\n<p>168. The Local (2017, April 18), One in six German school kids regularly bullied.<\/p>\n<p>169. The Washington Post (2018, August 8), Bullying, death threats and violence: German schools grapple with a string of anti-Semitic incidents: https:\/\/www.washingtonpost.com\/world\/2018\/08\/08\/bullying-death-threats-violence-german-schools-grapple-with-string-anti-semitic-incidents, accessed on 29.04.2018.<\/p>\n<p>170. UN Committee on the Rights of Persons with Disabilities 2015, CRPD\/C\/DEU\/CO\/1.<\/p>\n<p>171. UN Committee on the Elimination of Racial Discrimination 2015, CERD\/C\/DEU\/CO\/19-22.<\/p>\n<p>172. UN Committee on the Rights of the Child recommendations 2014, CRC\/C\/DEU\/CO\/3-4.<\/p>\n<p>173. UNESCO (2019), Global Education Monitoring Report 2019.<\/p>\n<p>174. Vogel, D. (2015): Update report Germany: Estimated number of irregular foreign residents in Germany (2014), Clandestino Database on Irregular Migration.<\/p>\n<p>175. Welt (2018, January 2), Muslim-Tweet: Strafanzeigen gegen AfD-Politikerin von Storch.<\/p>\n<p>176. Wissenschaftszentrum Berlin f\u00fcr Sozialforschung (2018), Ethnische Hierarchien in der Bewerberauswahl: Ein Feldexperiment zu den Ursachen von Arbeitsmarktdiskriminierung.<\/p>\n<p>177. Www.Yogyakartaprinciples.org (2017), The Yogyakarta Principles plus 10, http:\/\/yogyakartaprinciples.org\/principles-en\/yp10\/, accessed on 18.06.2019.<\/p>\n<p>178. Zeit (2018, March 21), AfD-Abgeordnete besch\u00e4ftigen Rechtsextreme und Verfassungsfeinde.<\/p>\n<p>179. Zeit (2015, March 12), &#8222;Der Islam geh\u00f6rt zu Deutschland&#8220;.<\/p>\n<p>180. Zeit online (2018, September 27), Todesopfer rechter Gewalt \u2013 169 Schicksale.<\/p>\n<p>181. Zeit online (2017a, December 31), K\u00f6lner Silvesternacht &#8211; Zwei Jahre und 36 Verurteilungen sp\u00e4ter.<\/p>\n<p>182. Zeit online (2017b, July 4), Jeder Siebzehnte ohne Schulabschluss.<\/p>\n<p>183. Zeit online (2015a, September 10), Hasskommentare &#8211; Merkel fordert Facebook zum L\u00f6schen auf.<\/p>\n<p>184. Zeit online (2015b, August 28), Facebook -Melden, anzeigen, anprangern.<\/p>\n<p>185. Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: http:\/\/zentralrat.sintiundroma.de\/zentralrat\/wer-wir-sind\/, accessed on 29.04.2018.<\/p>\n<p>186. Zick, A., et Preu\u00df M. (2016), Einstellungen zur Integration in der Bev\u00f6lkerung \u2013 Kurzbericht zum Projekt Zugleich \u2013 Zugeh\u00f6rigkeit und Gleichwertigkeit.<\/p>\n<p>____________<\/p>\n<p>[1] F\u00fcr Terminologie siehe das Glossar von ECRI, https:\/\/rm.coe.int\/ecri-glossary\/1680934974.<br \/>\n[2] Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache Nr. 18\/1996 vom 12. Juni 2019.<br \/>\n[3] Berliner Zeitung 2019.<br \/>\n[4] Daten zu den Ressourcen der Gleichheitsstellen in anderen L\u00e4ndern finden Sie auf der Internetseite von Equinet,http:\/\/www.equineteurope.org\/spip.php?page=tableau_neb&amp;section=members, aufgerufen am 15.05.2019.<br \/>\n[5] BDA 2018.<br \/>\n[6] Siehe zu den positiven Auswirkungen BDA 2016 und c.<br \/>\n[7] Kultusministerkonferenz 2018.<br \/>\n[8] Informationen, die von den deutschen Beh\u00f6rden mit Schreiben vom 30. Oktober 2018 \u00fcbermittelt wurden.<br \/>\n[9] Kultusministerkonferenz 2017: 129.<br \/>\n[10]Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte August 2017: 4.<br \/>\n[11] EU FRA 2019.<br \/>\n[12] OECD 19. April 2017.<br \/>\n[13] Telegraph 2018.<br \/>\n[14]Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, August 2017: 4; Europ\u00e4ische Agentur f\u00fcr besondere Bed\u00fcrfnisse und inklusive Bildung 2019; vgl. auch Empfehlungen des UN-Ausschusses zu den Rechten des Kindes 2014: \u00a7 20b; UN-Ausschuss zu den Rechten von Personen mit Behinderungen 2015: \u00a7 28c; UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung 2015: \u00a7 10iv, 11c und 16.<br \/>\n[15] http:\/\/www.antidiskriminierungsstelle.de\/SharedDocs\/Kontaktdaten\/DE\/Kontakt_AntidiskrB_Sen_BJF_Berlin.html?nn=8026478, aufgerufen am 14.03.2019; Morgenpost 2018.<br \/>\n[16] Telegraph 2018.<br \/>\n[17] https:\/\/www.demokratie-leben.de\/, aufgerufen am 15.05.2019.<br \/>\n[18] https:\/\/www.schule-ohne-rassismus.org\/startseite\/, aufgerufen am 15.05.2019.<br \/>\n[19] Siehe Ziffer 3, 4, 11 und 12 der GPR und Ziffer 3, 4, 11 und 12 von deren Begr\u00fcndungstext.<br \/>\n[20] Sch\u00e4tzungen auf Grundlage polizeilicher Kriminalit\u00e4tsstatistiken besagen, dass 2014 mehr als 100.000 Menschen in Deutschland ohne Aufenthaltserlaubnis lebten, Vogel, D. 2015. Siehe auch EU Destatis 2019.<br \/>\n[21] Siehe f\u00fcr diesen Abschnitt Hastie, B. 2015; Internationale Gesellschaft f\u00fcr Menschenrechte 2019.<br \/>\n[22] So erlaubt z. B. das Bundesland Hessen seit 2009 Kindern den Schulbesuch ohne Wohnsitznachweis, und mehrere Kommunen, u. a. Frankfurt, Hamburg und M\u00fcnchen, haben die Pflicht von Mitarbeitern, die im Bildungsbereich t\u00e4tig sind, aufgehoben, illegale Migrantenkinder in Schulen zu melden, w\u00e4hrend die Schulbeh\u00f6rden in Hamburg und Berlin ihre Datenerfassungspraxis \u00fcberarbeitet haben, nachdem sich Elternverb\u00e4nde und andere Aktivisten f\u00fcr Datenschutz eingesetzt hatten.<br \/>\n[23]Eine vor\u00fcbergehende Aufenthaltserlaubnis gestattet dem Antragssteller, einer Arbeit nachzugehen. Sie kann maximal f\u00fcr die Dauer von drei Jahren ausgestellt bzw. verl\u00e4ngert werden.<br \/>\n[24] Bundestag, Bundestagsdrucksache Nr. 19\/8258 vom 12. M\u00e4rz 2019.<br \/>\n[25] Siehe diesbez\u00fcglich Ziffer 5.4.d des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, Bundesregierung 2017.<br \/>\n[26] https:\/\/medibuero.de\/, aufgerufen am 10.04.2019.<br \/>\n[27] DIMR 2018: 37 ff.<br \/>\n[28] Deutscher Bundestag Drucksache: 18\/11101; FRA 2011: 39.<br \/>\n[29] Die Beratungsstellen \u201eFaire Integration&#8220; (https:\/\/www.faire-integration.de\/en\/topic\/44.about-us.html, aufgerufen am 07.10.2019) beraten Fl\u00fcchtlinge, insbesondere im Hinblick auf die Bedingungen f\u00fcr eine Besch\u00e4ftigung. Es w\u00e4re w\u00fcnschenswert, ihr Mandat auf die Beratung von Migranten mit illegalem Status auszuweiten, insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob sie Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben oder diese erhalten k\u00f6nnen.<br \/>\n[30] Haversath, J. et al. 2017.<br \/>\n[31] IFOP 2017; siehe auch LSVD 2019.<br \/>\n[32] Statistisches Bundesamt 2019a.<br \/>\n[33] Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017.<br \/>\n[34] Im vorliegenden Bericht ist Hassdelikt zu verstehen als jede Straftat, die durch Hass oder Vorurteile aufgrund von \u201eRasse\u201d, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangeh\u00f6rigkeit, nationale oder ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentit\u00e4t motiviert ist, ungeachtet der Frage, ob diese real bestehen oder angenommen werden. F\u00fcr weitere Informationen zum Verst\u00e4ndnis von Hassdelikte siehe http:\/\/hatecrime.osce.org\/what-hate-crime.<br \/>\n[35] Deutscher Bundestag 2019.<br \/>\n[36] Siehe in diesem Zusammenhang CoE PACE 2015: \u00a7 6.2.1 and www.Yogyakartaprinciples.org 2017: Principle 31.C.i.<br \/>\n[37] Siehe z. B. den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP), Bundesregierung 2017: 27, 29 und 109.<br \/>\n[38] BVerfG 1 BvR 1 BvR 2019\/16, Entscheidung vom 10. Oktober 2017.<br \/>\n[39] Vor der Verabschiedung dieses Gesetzes war es m\u00f6glich, die Angabe f\u00fcr das Geschlecht leer zu lassen, wenn ein Neugeborenes angemeldet wurde. Die betroffene Person konnte dann zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt entweder ihr Geschlecht ausw\u00e4hlen oder keine Angabe machen.<br \/>\n[40] EU Europ\u00e4isches Parlament 2019: \u00a7 9\u00a0; www.Yogyakartaprinciples.org 2017: Principle 31.C.i.<br \/>\n[41]Deutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte, August 2017: 9.<br \/>\n[42] ECRI hat Informationen \u00fcber das Bestehen dieser Zentren in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen erhalten.<br \/>\n[43] Siehe auch EU, Europ\u00e4isches Parlament 2019.<br \/>\n[44] Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz 2018. Dieses Thema wurde auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen.<br \/>\n[45] Laut GPR Nr. 15 der ECRI \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von Hassrede bezeichnet \u201eHassrede&#8220; das Bef\u00fcrworten und F\u00f6rdern von oder Aufstacheln zu jeglicher Form von Verunglimpfung, Hass oder Herabw\u00fcrdigung einer Person oder Personengruppe, ebenso wie jegliche Bel\u00e4stigung, Beleidigung, negative Stereotypisierung, Stigmatisierung oder Bedrohung einer Person oder Personengruppe und die Rechtfertigung der genannten Ausdrucksformen \u2013 aufgrund von \u201eRasse\u201c, Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft, Alter, Behinderung, Sprache, Religion oder Weltanschauung, biologischem oder sozialem Geschlecht, Geschlechtsidentit\u00e4t, sexueller Orientierung und anderer pers\u00f6nlicher Merkmale oder Status.<br \/>\n[46] Sie enthalten nun 11 Kategorien: Antisemitismus, Antiziganismus, Fremdenfeindlichkeit, geistige Behinderung\/Beeintr\u00e4chtigung, \u201eAnti-Christianismus\u201d, sozialer Status, Islamophobie, Rassismus, weitere ethnische Gruppen, andere Religionen und sexuelle Orientierung.<br \/>\n[47] 1.903 F\u00e4lle dieser Hasskriminalit\u00e4t richteten sich gegen Asylsuchende, 1.504 (2016: 1.468) gegen Juden, 1.075 gegen Muslime, 312 gegen Asyleinrichtungen (2016: 995), 129 gegen Christen, 41 gegen Sinti und Roma und 39 gegen andere Gruppen. Zur Hasskriminalit\u00e4t gegen Roma siehe auch Amoro Foro 2018.<br \/>\n[48] Google 2019.<br \/>\n[49] Facebook 2019 a und b.<br \/>\n[50] Presserat 2017a.<br \/>\n[51] PEW Research Centre 2018: 37 ff.<br \/>\n[52] EU FRA 2017.<br \/>\n[53] Zu diesen geh\u00f6rten Plakate mit dem Slogan \u201eGeld f\u00fcr die Oma, statt f\u00fcr Sinti und Roma\u201d oder \u201eMaria statt Scharia\u201d und \u201eGib Gas!\u201d. F\u00fcr eine rechtliche Bewertung siehe Schmahl 2015 und DIMR 2017. Am 24. Mai 2019 lehnte das BVerfG mehrere Dringlichkeitsantr\u00e4ge der NPD ab, Entscheidungen aufzuheben, neuere rassistische Wahlplakate zu entfernen, Entscheidung 1\u00a0BvQ 45\/19 und andere.<br \/>\n[54] ISD 2017 und 2019.<br \/>\n[55] Zeit online 2015 a und b mit Beispielen f\u00fcr Hasskommentare; f\u00fcr weitere Beispiele siehehttps:\/\/perlen-aus-freital.tumblr.com\/archive, aufgerufen am 18.03.2019.<br \/>\n[56]Unter ihnen waren \u00e4ltere Menschen mit geringem Bildungsstand und Einkommen, die h\u00e4ufig in kleineren Gemeinden leben, insbesondere in Ostdeutschland. Zick, A., et Preu\u00df M. 2016: 24\u00a0; IPSOS 2017: 8 ff.<br \/>\n[57] F\u00fcr weitere Einzelheiten siehe Polizei Nordrhein-Westfalen K\u00f6ln 2017; Landtag von Nordrhein-Westfalen 2017 und Zeit Online 2017.<br \/>\n[58] BVerfG, Nr. 2 BvB 1\/13, 17. Januar 2017 \u00a7\u00a7 805 ff.<br \/>\n[59] Beatrix von Storch twitterte als Reaktion auf Informationen, die von der deutschen Polizei auf Arabisch ver\u00f6ffentlicht wurden: \u201eMeinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden M\u00e4nnerhorden so zu bes\u00e4nftigen?\u201d, Welt 2018; Alice Weidel postete: \u201eDas Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Beh\u00f6rden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, pr\u00fcgelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gef\u00e4lligst gew\u00f6hnen sollen.\u201d Vom Account des MP Jens Meier wurde ein Tweet verschickt, in dem Noah Becker, der Sohn von Tennisstar Boris Becker, angegriffen wurde mit \u201eDem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein.&#8220; The Local 2019.<br \/>\n[60] Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz 2019: A.I.2; S\u00fcddeutsche Zeitung 2019.<br \/>\n[61] Zeit 2018.<br \/>\n[62] Bild 2018. Zuvor hatten der damalige Bundespr\u00e4sident Wulff im Jahr 2010, die Bundeskanzlerin im Jahr 2015 und viele andere Politiker best\u00e4tigt, der Islam geh\u00f6re zu Deutschland, Zeit 2015; Reuters 2015.<br \/>\n[63] Spiegel Online 2018b.<br \/>\n[64] Tagesspiegel 2018b.<br \/>\n[65] NTV 2018.<br \/>\n[66] Ein weiteres positives Beispiel ist die \u00f6ffentliche Erkl\u00e4rung eines Ministers, die Ankunft einer syrischen Familie mit ihren Kindern habe das Fortbestehen der Grundschule in einer l\u00e4ndlichen Gemeinde erm\u00f6glicht.<br \/>\n[67] S\u00fcddeutsche Zeitung 2018a; Spiegel Online 2018c.<br \/>\n[68] DW 2018. 2018 verdoppelte sich nahezu die Anzahl gewaltt\u00e4tiger Angriffe auf Juden von 29 auf 49 F\u00e4lle, BMI 2019b.<br \/>\n[69] Einer erkl\u00e4rte in Bezugnahme auf die t\u00fcrkische Herkunft des Bundestagspr\u00e4sidenten: \u201eSo k\u00f6nnen Sie ein Parlament in Anatolien f\u00fchren, aber nicht in Deutschland.&#8220;, G\u00f6ttinger Tageblatt 2019.<br \/>\n[70] Presserat 2017 a und b.<br \/>\n[71] Siehe Ziffer 88 des Begr\u00fcndungstextes zur GPR Nr. 11 von ECRI.<br \/>\n[72] Siehe diesbez\u00fcglich z. B. die Ergebnisse der von der EU im Jahr 2016 und 2017 durchgef\u00fchrten Monitoring-\u00dcbungen, EU EC 2018: 3.<br \/>\n[73] EGMR, Delfi gegen Estland, Nr. 64569\/09, 16. Juni 2015: Abs. 131 ff. Der EGMR schlie\u00dft auf Grundlage von Artikel 17 EMRK (Verbot des Missbrauchs der Rechte) die eklatantesten F\u00e4lle von Hassrede selbst vom Schutz durch Artikel 10 EMRK aus, EGMR 2019: 1; Harris D.J., O\u2019Boyle M. et al. 2018: 603 ff. und 836 ff.<br \/>\n[74] Facebook hat mehr als 1.000 Content Moderatoren in Deutschland eingestellt, S\u00fcddeutsche Zeitung 2018c, und Google begann die Arbeit mit dem NetzDG mit rund 100 Mitarbeitern.<br \/>\n[75] Golem 2019; Rebehn S. 2019.<br \/>\n[76] Bundesamt f\u00fcr Justiz 2019.<br \/>\n[77] Es hat den Anschein, dass deutsches Strafrecht anwendbar ist, wenn diese Hassrede in Deutschland zu sehen und dort gelesen wird, da in diesem Fall der Schaden auf deutschem Hoheitsgebiet stattfindet.<br \/>\n[78] BMI 2018a: 5; Der Tagesspiegel 2019a. Viele dieser Angriffe richteten sich gegen Asylsuchende und Fl\u00fcchtlinge, 65 gegen Muslime, 49 gegen Juden, 12 gegen LGBT-Personen und 7 gegen Roma, BMI 2019b.<br \/>\n[79] EU FRA 2017: 46.<br \/>\n[80] Die Anzahl der versuchten und erfolgten F\u00e4lle von Totschlag, die in der Statistik f\u00fcr Hasskriminalit\u00e4t nicht erkennbar ist (Bundesministerium des Inneren 2018a: 5 ff.), sondern nur in den Verfassungsschutzberichten, liegt bei 12 F\u00e4llen des versuchten Totschlags aus fremdenfeindlichen Beweggr\u00fcnden im Jahr 2016 und bei vier solcher F\u00e4lle im Jahr 2017. Die Berichte enthalten des Weiteren drei F\u00e4lle von Totschlag (darunter ein versuchter Totschlag) mit islamistischem\/fundamentalistischem Hintergrund. Im Vergleich dazu beurteilte die Zivilgesellschaft die F\u00e4lle von neun Opfern seit Mitte 2013 als Todesf\u00e4lle durch rechte Gewalt, Amadeu Antonio Stiftung 2019; Zeit Online 2018; Der Tagesspiegel 2018a. Nicht alle Opfer wurden aufgrund einer rassistischen, homo- oder transphoben Gesinnung get\u00f6tet.<br \/>\n[81] Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt haben f\u00fcr diese F\u00e4lle neue Ermittlungen durchgef\u00fchrt, und Th\u00fcringen und Sachsen sind im Begriff, dies zu tun. In Folge wurde die offizielle Anzahl von Personen, die f\u00fcr den Zeitraum seit 1990 von Rechtsextremisten get\u00f6tet wurden, im Januar 2019 auf 85 revidiert, Der Tagesspiegel 2018c und 2019b.<br \/>\n[82] Laut den Beh\u00f6rden wurden in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Th\u00fcringen spezielle Kontaktstellen f\u00fcr eine oder mehrere Gruppen eingerichtet.<br \/>\n[83] See Bundesministerium des Inneren 2018b: 22.<br \/>\n[84] Dies geht Hand in Hand mit der Empfehlung des Bundestagsausschusses, rassistische Motive zu erfassen, die von einem Opfer oder Zeugen angef\u00fchrt werden, Bundestag 2013: 861.<br \/>\n[85] Siehe diesbez\u00fcglich auch die Empfehlungen im Rechtsgutachten ADS 2015.<br \/>\n[86] Bundesministerium des Inneren 2018a.<br \/>\n[87]Bundesministerium des Inneren 2018b: 51.<br \/>\n[88]Oberlandesgericht Dresden, Nr. 4 St 1\/16, 07.03.2018; Bundesgerichtshof, Nr. 3 StR 575\/18, 16.05.2019; S\u00fcddeutsche Zeitung 2018b.<br \/>\n[89] Es gibt auch Beweise, dass die Autoren der Schreiben Verbindungen zur Polizei hatten und von der Polizei Informationen erhielen.<br \/>\n[90] Oberlandesgericht M\u00fcnchen 2018. Siehe auch Ziffer 50 ff. im f\u00fcnften ECRI-Bericht \u00fcber Deutschland.<br \/>\n[91] The Guardian 2016; bez\u00fcglich anderer Angriffe siehe BMI 2017: 155 ff.; 2018b: 165 ff. und BBC 2016. Der Angriff auf eine Synagoge und die Ermordung von Spazierg\u00e4ngern in der N\u00e4he durch einen selbst bekennenden Rechtsextremisten in Halle am 8.\u00a0Oktober 2019 ereignete sich nach dem Zeitraum, der in diesem Bericht behandelt wird (siehe Vorwort zu diesem Bericht).<br \/>\n[92]Bundesministerium des Inneren 2018b: 17 ff. und 321 ff.<br \/>\n[93] Siehe diesbez\u00fcglich z. B. Ziffer 45 ff. im f\u00fcnften ECRI-Bericht \u00fcber Norwegen.<br \/>\n[94]Laut einer neusten Studie ist das Risiko von Asylbewerbern, Opfer eines Hassdeliktes zu werden, in den \u00f6stlichen Bundesl\u00e4ndern bis zu 10 Mal h\u00f6her, insbesondere in Gebieten, die vormals nur einen geringen Anteil von Migranten aufwiesen und denen eine gro\u00dfe Zahl Asylbewerber zugewiesen wurden, ZEW 2019.<br \/>\n[95] Spiegel Online 2018a; Taz.de 2018.<br \/>\n[96] ECRI nimmt des Weiteren positiv die Pl\u00e4ne zur Kenntnis, \u00a7 130 StGB \u00fcber Volksverhetzung zu \u00e4ndern, LTO 2018.<br \/>\n[97] DIMR 2017b.<br \/>\n[98] DIMR 2019.<br \/>\n[99] In Deutschland bezeichnet dieser Begriff Personen, die nicht als deutsche Staatsb\u00fcrger geboren wurden oder bei denen zumindest ein Elternteil nicht als deutscher Staatsb\u00fcrger geboren wurde. Statistisches Bundesamt 2018b: 4 ff.<br \/>\n[100]Statistisches Bundesamt 2018b: 61; Frankfurter Rundschau 2017.<br \/>\n[101]Statistisches Bundesamt 2018b: 37; Konferenz der f\u00fcr Integration zust\u00e4ndigen Ministerinnen und Minister\/Senatorinnen und Senatoren der L\u00e4nder (IntMK) 2019: 4.<br \/>\n[102]Diese Zahl schlie\u00dft Ausl\u00e4nder ein, die Schutz in Deutschland suchen, insbesondere Fl\u00fcchtlinge und Personen, die einen subsidi\u00e4ren Schutz genie\u00dfen. Dies entspricht 215 Personen pro 10.000 Einwohnern, Statistisches Bundesamt 2019c: 28.<br \/>\n[103]Staatsangeh\u00f6rigkeit, das Recht auf Freiz\u00fcgigkeit, Einwanderung und Auslieferung fallen unter die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes, w\u00e4hrend die Bundesl\u00e4nder exklusive Zust\u00e4ndigkeiten in den Bereichen Bildung, Polizei, Justiz, Gesundheit und Wohnen haben, ECRI 2013: Ziffer 64.<br \/>\n[104] F\u00fcr diesen und die folgenden Ans\u00e4tze siehe: EU, EP 2018.<br \/>\n[105]Die Ablehnung oder der Abbruch des Integrationskurses kann durch Leistungsk\u00fcrzungen sanktioniert werden. Des Weiteren h\u00e4ngt der Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nun von den Bem\u00fchungen der Personen ab, sich zu integrieren, was definiert ist als das Erreichen der Stufe A2 in Deutsch und man in der Lage ist, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Fl\u00fcchtlinge k\u00f6nnen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren erhalten (anstatt nach f\u00fcnf Jahren), wenn sie in Deutsch Stufe C1 nachweisen k\u00f6nnen.<br \/>\n[106] Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge 2016: 89.<br \/>\n[107] Bundesregierung 2019.<br \/>\n[108] Staatsministerin f\u00fcr Migration, Fl\u00fcchtlinge und Integration 2018.<br \/>\n[109] Statistisches Bundesamt 2019e; IntMK 2019.<br \/>\n[110] Hanewinkel, V. &amp; Oltmer, J. (2018); OECD (2018b): 12.<br \/>\n[111] UNESCO 2019.<br \/>\n[112] IntMK 2019: 7.<br \/>\n[113] Authoring Group Educational Reporting 2016: 17.<br \/>\n[114] Authoring Group Educational Reporting 2018: 74 mit Verweis auf Tabelle C3-14web. In Berlin z. B. erreichte die Anmelderate 95,1\u00a0%.<br \/>\n[115] OECD 2018a: 271; in Deutsch: \u201eAlltagsintegrierte sprachliche Bildung\u201c, \u201eFr\u00fche Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration\u201c und \u201eSprach-Kitas: Weil Sprache der Schl\u00fcssel zur Welt ist\u201c.<br \/>\n[116] IntMK 2019: 62 ff.; siehe die korrigierten Zahlen in der Tabelle http:\/\/www.integrationsmonitoring-laender.de\/sites\/default\/files\/d2b_2017.xls, aufgerufen am 9.10.19. Zu den Bundesl\u00e4ndern mit \u00fcberdurchschnittlichen Ergebnissen geh\u00f6ren Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.<br \/>\n[117] Karakayal\u0131 J. et al. 2016.<br \/>\n[118] Laut Statistischem Bundesamt 2019d: 49, wurden 272.475 ausl\u00e4ndische Sch\u00fcler in den drei Schularten Hauptschule, Realschule und Gymnasium angemeldet; 109.311 (40\u00a0%) von ihnen besuchten das Gymnasium (im Vergleich zu 67\u00a0% bei der restlichen Bev\u00f6lkerung). Dies ist im Vergleich zum Anteil, der in Ziffer 87 im f\u00fcnften ECRI-Bericht \u00fcber Deutschland genannt wird, ein Anstieg. Andere Schularten, u.a. die Gesamtschulen, werden hier nicht ber\u00fccksichtigt.<br \/>\n[119] Authoring Group Educational Reporting 2016: 17.<br \/>\n[120] Authoring Group Educational Reporting 2016: 19; OECD 2018a: 13; Statistisches Bundesamt 2018: 88; Zeit Online, 4. Juli 2017.<br \/>\n[121] Statistisches Bundesamt 2019e: Tabelle 4.2<br \/>\n[122] IntMK 2019: 76 ff.<br \/>\n[123] Bundeszentrale f\u00fcr Politische Bildung 2018.<br \/>\n[124]Statistisches Bundesamt 2018b: 322 ff.; Hanewinkel, V. &amp; Oltmer, J. 2018.<br \/>\n[125] Siehe z. B. die Programme \u201ePerspektiven f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge\u201d und KompAS (Kompetenzfeststellung, fr\u00fchzeitige Aktivierung und Spracherwerb).<br \/>\n[126] Bertelsmann-Stiftung 2016: 16.<br \/>\n[127] BAMF, Migration, Integration und Asyl, Forschungszentrum 2019:1; Tagesschau 2018b.<br \/>\n[128] Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge 2019: 12; IntMK 2019: 4.<br \/>\n[129] Bertelsmann Stiftung 2018: 58 ff.; Wissenschaftszentrum Berlin f\u00fcr Sozialforschung 2018: 4 ff.; Sachverst\u00e4ndigenrat deutscher Stiftungen f\u00fcr Integration und Migration 2014: 4 ff.<br \/>\n[130] IntMK 2019: 12 ff.<br \/>\n[131] Siehe diesbez\u00fcglichhttps:\/\/www.netzwerk-iq.de\/network-iq-start-page\/developing-diversity.html, aufgerufen am 9.10.19.<br \/>\n[132]Erste von den Beh\u00f6rden vorgelegte Angabe. F\u00fcr die zweite Angabe siehe IntMK 2019: 6.<br \/>\n[133] https:\/\/www.charta-der-vielfalt.de\/, aufgerufen am 20. Mai 2019.<br \/>\n[134] Harris D.J., O\u2019Boyle M. et al. 2018: 586-589; siehe z. B. Leyla \u015eahin gegen T\u00fcrkei [Gro\u00dfe Kammer], Nr. 44774\/98, 10. November 2005; Dahlab gegen Schweiz, Nr. 42393\/98, 15. Februar 2001; Kurtulmu\u015f gegen T\u00fcrkei, Nr.\u00a065500\/01, 24. Januar 2006; Ebrahimian gegen Frankreich, Nr. 64846\/11, 26. November 2015; SAS gegen Frankreich, Nr. 43835\/11, 1. Juli 2014. Der erste Fall ist auch im Hinblick auf die deutsche Debatte \u00fcber das Kopftuchverbot an Schulen f\u00fcr M\u00e4dchen j\u00fcnger als 14 Jahre relevant.<br \/>\n[135] BVerfG, Nr. 1 BvR 471\/10, 1 BvR 1181\/10, Entscheidung vom 27. Januar 2015.<br \/>\n[136]Aufgrund der Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma w\u00e4hrend der Nazizeit lehnen viele Sinti und Roma die Erfassung von Daten \u00fcber sie strikt ab. Sinti und Roma lehnten die Teilnahme an der Erhebung der Europ\u00e4ischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung der Agentur der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr Grundrechte ab.<br \/>\n[137] Strauss 2011: 99 ff.; die Studie st\u00fctzt sich auf eine relativ kleine Auswahl von 261 Interviews.<br \/>\n[138] ADS 2014: 9 ff.; PEW 2016. Friedrich Ebert Stiftung 2019: 80; Spiegel Online 2019; The Local 2018.<br \/>\n[139] EU, EC, Roma Integration in Germany; EU, EC 2018: 10-15.<br \/>\n[140] ECRI verwendet, wie viele andere internationale Organisationen auch, den englischen Begriff \u201eanti-zyganism&#8220; (Antiziganismus), insbesondere in ihrer GPR 13. In Deutschland wird der Begriff \u201eAntiziganismus\u201d verwendet.<br \/>\n[141] Abgeordnetenhaus Berlin 2013; Senat von Berlin 2017.<br \/>\n[142] BMI 2019.<br \/>\n[143] ERIAC 2019. Im Rahmen des Programms \u201eDemokratie leben!\u201d (siehe oben Ziffer 16 und 45) beziehen sich relativ viele Aktivit\u00e4ten auf die Bek\u00e4mpfung von Antiziganismus.<br \/>\n[144] Strauss 2011: 99 ff.<br \/>\n[145] EU, EC 2018b: 7, 20-22.<br \/>\n[146] EU, EC 2018b: 8, 19-22.<br \/>\n[147] http:\/\/www.integrationsprojekt.net\/uploads\/media\/flyer_web_deutsch.pdf, aufgerufen am 22.05.2019.<br \/>\n[148] Harris D.J., O\u2019Boyle M., et al. 2018: 771.<br \/>\n[149] EU FRA 2017: 69 ff. Diese Zahlen sind f\u00fcr Menschen t\u00fcrkischer Abstammung 27\u00a0% bzw. 5\u00a0%.<br \/>\n[150] Siehe z. B. \u00a7\u00a7 34.2.2, 21.2.1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz von Berlin, \u00a7\u00a013.1.2 Polizeiaufgabengesetz und \u00a7 19.1.2 Polizeigesetz von Sachsen.<br \/>\n[151] EGMR, Gillan und Quinton gegen Vereinigtes K\u00f6nigreich, Nr. 4158\/05, 12. Januar 2010: 61 ff.; EGMR 2018: Ziffer 180.<br \/>\n[152] EuGH, C-9\/16, 21. Juni 2017, ECLI:EU:C:2017:483.<br \/>\n[153] Oberverwaltungsgericht Baden-W\u00fcrttemberg, 1 S 1469\/17, 13.2.2018.<br \/>\n[154] Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster, 5 A 294\/16, 7. August 2018.<br \/>\n[155]Siehe die F\u00e4lle vor den Oberverwaltungsgerichten Koblenz und M\u00fcnchen, B\u00fcro zur Umsetzung von Gleichbehandlung 2019 a und b.<br \/>\n[156] Oberverwaltungsgericht Baden-W\u00fcrttemberg, 1 S 1469\/17, 13.2.2018.<br \/>\n[157] Ein positives Beispiel ist diesbez\u00fcglich Schleswig-Holstein, wo der B\u00fcrgerbeauftragte f\u00fcr soziale Angelegenheiten auch daf\u00fcr zust\u00e4ndig ist, Beschwerden gegen die Polizei entgegenzunehmen und zu bearbeiten (\u00a7 13 B\u00fcrger-und Polizeibeauftragtengesetz).<br \/>\n[158] Studien zeigen, dass Racial Profiling de facto zu einer Verschwendung \u00f6ffentlicher Gelder f\u00fchrt, vgl. EU FRA 2018: 49 ff. und die zitierte Forschung in EGMR, Gillan und Quinton gegen Vereinigtes K\u00f6nigreich, Nr. 4158\/05, 12. Januar 2010: 84.<\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3133\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3133&text=ECRI-Bericht+%C3%BCber+Deutschland+Sechste+Pr%C3%BCfungsrunde.+Ver%C3%B6ffentlicht+am+17.+M%C3%A4rz+2020.+Europ%C3%A4ische+Kommission+gegen+Rassismus+und+Intoleranz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3133&title=ECRI-Bericht+%C3%BCber+Deutschland+Sechste+Pr%C3%BCfungsrunde.+Ver%C3%B6ffentlicht+am+17.+M%C3%A4rz+2020.+Europ%C3%A4ische+Kommission+gegen+Rassismus+und+Intoleranz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3133&description=ECRI-Bericht+%C3%BCber+Deutschland+Sechste+Pr%C3%BCfungsrunde.+Ver%C3%B6ffentlicht+am+17.+M%C3%A4rz+2020.+Europ%C3%A4ische+Kommission+gegen+Rassismus+und+Intoleranz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Download: PDF, Word Dokument CRI(2020)2 ECRI-Bericht \u00fcber Deutschland Sechste Pr\u00fcfungsrunde FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3133\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[12],"tags":[],"class_list":["post-3133","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-europaeische-kommission-gegen-rassismus-und-intoleranz"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3133","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3133"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3133\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3136,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3133\/revisions\/3136"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3133"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3133"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3133"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}