{"id":3124,"date":"2021-09-17T18:36:31","date_gmt":"2021-09-17T18:36:31","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3124"},"modified":"2021-09-17T18:54:03","modified_gmt":"2021-09-17T18:54:03","slug":"3124","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3124","title":{"rendered":"ECRI-Bericht \u00fcber die Schweiz Sechste Pr\u00fcfungsrunde. Ver\u00f6ffentlicht am 19. M\u00e4rz 2020. Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz"},"content":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz<\/p>\n<p>Download: <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/CHE-CBC-VI-2020-003-DEU.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF-Dokument<\/a>, <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/CHE-CBC-VI-2020-003-DEU.docx\">Word-Dokument<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">CRI(2020)3<\/p>\n<h2>ECRI-Bericht \u00fcber die Schweiz<\/h2>\n<p>Sechste Pr\u00fcfungsrunde<!--more--><br \/>\nVerabschiedet am 10. Dezember 2019<br \/>\nVer\u00f6ffentlicht am 19. M\u00e4rz 2020<\/p>\n<p>ECRI Secretariat<br \/>\nDirectorate General II &#8211; Democracy<br \/>\nCouncil of Europe<\/p>\n<p><strong>Vorwort<\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Sie ist ein unabh\u00e4ngiges Gremium, das \u00fcber die Einhaltung der Menschenrechte wacht, wenn es um die Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Diskriminierung (aufgrund von \u201eRasse&#8220;, ethnischer\/nationaler Herkunft, Hautfarbe, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Religion, Sprache, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t), Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz geht. Die Mitglieder der Kommission sind unabh\u00e4ngig und unparteiisch. Sie werden aufgrund ihrer moralischen Autorit\u00e4t und ihres anerkannten Sachverstands in Fragen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz ernannt.<\/p>\n<p>Im Rahmen ihres satzungsm\u00e4\u00dfigen Auftrags erstellt ECRI f\u00fcr jedes Land L\u00e4nderberichte, in denen die Situation in Bezug auf Rassismus und Intoleranz in jedem Mitgliedstaat des Europarates analysiert und Vorschl\u00e4ge zur L\u00f6sung der aufgezeigten Probleme unterbreitet werden.<\/p>\n<p>Bei diesen L\u00e4nderberichten werden alle Mitgliedsstaaten des Europarats gleich behandelt. Die Arbeit findet in F\u00fcnfjahreszyklen statt. Die Berichte der ersten Pr\u00fcfungsrunde wurden Ende 1998 abgeschlossen, jene der zweiten Runde Ende 2002, jene der dritten Runde Ende 2007, jene der vierten Runde Anfang 2014 und jene der f\u00fcnften Runde Ende 2019. Die Arbeit an den Berichten der sechsten Runde begann Ende 2018.<\/p>\n<p>Die Arbeitsmethode besteht in der Durchsicht schriftlicher Unterlagen, einem Kontaktbesuch in dem betreffenden Land und einem anschlie\u00dfenden vertraulichen Gespr\u00e4ch mit den Staatsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Die ECRI-Berichte sind nicht das Ergebnis von Auskunftsersuchen oder Zeugenbefragungen. Ihre Feststellungen beruhen auf einer Vielzahl von Informationen aus den verschiedensten Quellen. Zahlreiche nationale und internationale schriftliche Quellen werden gesichtet. Die Besuche vor Ort erm\u00f6glichen direkte Gespr\u00e4che mit den betroffenen (staatlichen und nichtstaatlichen) Stellen, um ein genaueres Bild zu bekommen. Die Praxis vertraulicher Gespr\u00e4che mit den Staatsbeh\u00f6rden gestattet es diesen, notfalls Bemerkungen zum Berichtsentwurf einzureichen, um etwaige Irrt\u00fcmer tats\u00e4chlicher Art im Bericht zu berichtigen. Zum Abschluss der Gespr\u00e4che steht es den Staatsbeh\u00f6rden frei zu verlangen, dass ihr Standpunkt dem Schlussbericht von ECRI als Anhang beigeheftet wird.<\/p>\n<p>Die sechste Runde der L\u00e4nderberichte konzentriert sich auf drei Themen, die alle Mitgliedstaaten betreffen: (1) Effektive Gleichstellung und Zugang zum Recht, (2) Hassrede und hassmotivierte Gewalt und (3)\u00a0Integration und Inklusion sowie eine Reihe von Unterthemen, die mit einem dieser drei Themen verbunden sind.<\/p>\n<p>Im Rahmen der sechsten Pr\u00fcfungsrunde wird erneut eine beschleunigte Umsetzung f\u00fcr zwei konkrete Empfehlungen gefordert, die in dem Bericht gemacht wurden. Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts wird ECRI in Bezug auf diese zwei Empfehlungen ein Verfahren zur zwischenzeitlichen Weiterverfolgung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der folgende Bericht wurde von ECRI in voller Eigenverantwortung erstellt. Er erstreckt sich auf die Situation, wie sie am 19. Juni 2019 bestand. Alle Entwicklungen nach diesem Zeitpunkt werden von der folgenden Analyse weder abgedeckt noch bei den Schlussfolgerungen und Vorschl\u00e4gen von ECRI in Betracht gezogen.<\/p>\n<p><strong>ZUSAMMENFASSUNG<\/strong><\/p>\n<p>Seit der Annahme des f\u00fcnften Berichts von ECRI \u00fcber der Schweiz. am 19. Juni 2014 wurden in einigen Bereichen Fortschritte erzielt und gute Praktiken entwickelt.<\/p>\n<p>Das Beratungsnetz f\u00fcr Rassismusopfer gew\u00e4hrleistet in allen Kantonen einen leichten Zugang zu einer anf\u00e4nglichen Rechtsberatung und Unterst\u00fctzung. Die Eidgen\u00f6ssische Kommission gegen Rassismus f\u00fchrt eine beeindruckende und n\u00fctzliche Datenbank zu rassistischen Hassreden und Delikten.<\/p>\n<p>2014 wurden die Kantonalen Integrations-programme (KIP) ins Leben gerufen und der gesamte Staat verfolgt nun die gleichen Ziele, einschlie\u00dflich des Schutzes vor Diskriminierung. Die Integrationsagenda sorgt f\u00fcr eine fr\u00fchzeitigere und intensivere F\u00f6rderung der Integration von Fl\u00fcchtlingen und vorl\u00e4ufig aufgenommenen Ausl\u00e4ndern, und die Eidgenossenschaft hat ihre Finanzierung auf 18.000 CHF pro Person erh\u00f6ht. Asylbewerber d\u00fcrfen nach drei Monaten einer Arbeit nachgehen. In Genf wurde die Operation Papyrus gestartet, um gut integrierte Migranten ohne g\u00fcltige Aufenthaltspapiere, die in dem Kanton leben, zu legalisieren.<\/p>\n<p>2015 setzte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe \u201eZur Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr eine nomadische Lebensweise und F\u00f6rderung der Kultur der Jenischen, Sinti\/Manouches und Roma in der Schweiz\u201d ein. Das dreij\u00e4hrige Pilotprojekt Lernen unterwegs wurde 2016 in Bern gestartet; es gibt Kindern von Wanderfamilien die Gelegenheit, in den Wintermonaten an Schulen und im Sommer im Rahmen eines Fernunterrichts unterrichtet zu werden, wof\u00fcr kostenlos Laptops und ein Internetzugang zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>ECRI begr\u00fc\u00dft diese positiven Entwicklungen in der Schweiz. Es gibt jedoch, ungeachtet der erzielten Fortschritte, einige Themen, die Anlass zur Sorge geben.<\/p>\n<p>Es gibt immer noch kein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz. Die Eidgen\u00f6ssische Kommission gegen Rassismus entspricht nicht vollumf\u00e4nglich einer Gleichstellungsstelle. Das Beratungsnetz f\u00fcr Rassismusopfer ist finanziell eingeschr\u00e4nkt und personell unterbesetzt und es gibt keine staatliche Unterst\u00fctzung f\u00fcr LGBTI-Opfer.<\/p>\n<p>Es ist ein starker Anstieg eines intoleranten Diskurses gegen Muslime zu verzeichnen, insbesondere in den Medien. Abgelehnte Asylbewerber, die nach 140 Tagen nicht abgeschoben werden k\u00f6nnen, bleiben im Ungewissen; sie d\u00fcrfen nicht arbeiten und leben f\u00fcr lange Zeitr\u00e4ume in Notunterk\u00fcnften, bevor eine L\u00f6sung gefunden wird.<\/p>\n<p>Da es den Kantonen und Kommunen gestattet ist, die Integrationsziele auf ihre eigene Weise zu verfolgen, gibt es ein breites Spektrum an Ans\u00e4tzen, was zu gro\u00dfen Unterschieden in den Standards und erheblichen Ungleichheiten f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Das Fehlen von Haltepl\u00e4tze f\u00fcr fahrende Jenische und Sinti\/Manouches ist weiterhin ein gro\u00dfes Problem; es tr\u00e4gt auch erheblich zu den Vorurteilen und zur Feindseligkeit bei, mit denen sie konfrontiert sind, und stellt eine gro\u00dfe H\u00fcrde f\u00fcr die Inklusion dar. Fahrende Roma, die keine Schweizer Staatsb\u00fcrger sind, werden immer st\u00e4rker ausgegrenzt und es wird ihnen h\u00e4ufig verboten, an bestimmten Pl\u00e4tzen zu stehen; dieser Ansatz verst\u00e4rkt die Fremdenfeindlichkeit und Vorurteile, die zu Konflikten zwischen den verschiedenen Gruppen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Institutioneller und struktureller Rassismus sind nach wie vor ein Problem bei der Polizei, die sich in Racial Profiling und Identit\u00e4tsfeststellungen manifestiert, vor allem von Personen, die Fahrende oder Dunkelh\u00e4utige sind. Eine Reihe von Polizeiaktivit\u00e4ten hat zum Tod von dunkelh\u00e4utigen Personen gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>In diesem Bericht fordert ECRI die Beh\u00f6rden auf, in einigen Bereichen weitere Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. In diesem Kontext spricht sie eine Reihe von Empfehlungen aus, u.a. die nachstehenden.<\/p>\n<p>Es sollte eine vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngige Gleichstellungsstelle mit ausreichend Personal eingerichtet werden, die die Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten hat, die in ECRI GPR Nr. 2 aufgef\u00fchrt sind. Das Beratungsnetz f\u00fcr Rassismusopfer sollte durch weitere Mittel und Personal gest\u00e4rkt werden.*<\/p>\n<p>Das Recht intergeschlechtlicher Kinder auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit und k\u00f6rperliche Selbstbestimmung sollte wirksam gesch\u00fctzt werden, und medizinisch unn\u00f6tige Operationen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts sowie andere Behandlungen sollten verboten werden, bis das Kind in der Lage ist, sich an der Entscheidung zu beteiligen.<\/p>\n<p>Personen, die nicht in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen, sollte sp\u00e4testens nach sechs Jahren ein regul\u00e4rer Aufenthaltstitel gew\u00e4hrt werden.*<\/p>\n<p>Es sollten, in R\u00fccksprache mit den betroffenen Gemeinschaften, Investitionen zur Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von Stellpl\u00e4tzen get\u00e4tigt werden, um den Bedarf fahrender Jenische, Sinti\/Manouches und Roma zu decken.<\/p>\n<p>Polizeikr\u00e4fte sollten eine weitere Schulung zum Thema Racial Profiling und zur Anwendung eines Standards des begr\u00fcndeten Verdachts erhalten. Es sollte eine Stelle, unabh\u00e4ngig von der Polizei und den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, eingerichtet werden, die die Aufgabe hat, mutma\u00dfliche F\u00e4lle von Rassendiskriminierung und rassistisch motivierten Fehlverhaltens von Polizeikr\u00e4ften zu untersuchen.<\/p>\n<p>____________<\/p>\n<p>* Diese Empfehlung wird sp\u00e4testens in zwei Jahren nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts Gegenstand eines Verfahrens zur zwischenzeitlichen Weiterverfolgung durch ECRI sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p><strong>I. EFFEKTIVE GLEICHSTELLUNG UND ZUGANG ZUM RECHT<\/strong><\/p>\n<p><strong>A. Gleichstellungsstellen<\/strong>[1]<\/p>\n<p>1. Die Eidgen\u00f6ssische Kommission gegen Rassismus (EKR), 1995 von der Regierung eingesetzt, ist eine au\u00dferparlamentarische Kommission, die \u00f6ffentliche Aufgaben f\u00fcr die Regierung und die Verwaltung wahrnimmt. Sie wurde weder durch eine verfassungsrechtliche Bestimmung noch durch ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz eingerichtet, wie in Ziffer 1 der Allgemeinen politischen Empfehlung (GPR) Nr. 2 der ECRI \u00fcber Fachorgane zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz auf nationaler Ebene gefordert. Obwohl die EKR ihre Aufgaben objektiv und unabh\u00e4ngig durchf\u00fchrt, wie im f\u00fcnften Bericht der ECRI ausgef\u00fchrt, hat sie keine eigene Reschtspers\u00f6nlichkeit au\u00dferhalb der Exekutive und Legislative (GPR Nr. 2 Ziffer 2), sondern ist administrativ dem Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern angegliedert und hat seine B\u00fcror\u00e4ume in staatlichen R\u00e4umlichkeiten.Dar\u00fcber hinaus lautet das Mandat der EKR, Diskriminierung aufgrund von \u201eRasse&#8220;, Hautfarbe, Herkunft, ethnischer\/nationaler Abstammung und Religion zu bek\u00e4mpfen; sie befasst sich nicht mit der Diskriminerung aufgrund dersexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentit\u00e4t, wie in der GPR Nr. 2 Ziffer 4b gefordert.<\/p>\n<p>2. Obwohl die EKR einige der Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten aufweist, die in GPR Nr. 2 Ziffer 13 und 14 aufgef\u00fchrt sind, ist sie nicht befugt, eine umfassende Rechtsberatung anzubieten, Untersuchungen durchzuf\u00fchren, auf Vermittlungsverfahren zur\u00fcckzugreifen; Personen rechtlich zu vertreten, die Diskriminierung oder Intoleranz ausgesetzt sind, strategische Rechtsf\u00e4lle zu verfolgen und F\u00e4lle vor Institutionen oder Gerichte zu bringen oder Beweise zu sammeln.<\/p>\n<p>3. Bez\u00fcglich der Unabh\u00e4ngigkeit ihrer internen Struktur, ihres Haushalts, ihrer Personalverwaltung stellt ECRI fest, dass der Pr\u00e4sident oder die Pr\u00e4sidentin der EKR vom Bundesrat (Regierung) gew\u00e4hlt wird, ebenso wie ihre Mitglieder. Die Personalbesetzung wird durch das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern festgelegt, welches auch das Entscheidungsorgan f\u00fcr die Einstellung ist. Diese Aspekte stehen in Widerspruch zu ECRI GPR Nr. 2 Ziffer 23 und 27. Die EKR entscheidet jedoch unabh\u00e4ngig \u00fcber die Verwendung ihres j\u00e4hrlichen Haushalts. Sie hat in den letzten Jahren Haushaltsk\u00fcrzungen erfahren, die von der Regierung und vom Parlament beschlossen wurden; so kann sie z. B. keine Aufkl\u00e4rungskampagnen auf nationaler Ebene durchf\u00fchren. Zu loben ist die Tatsache, dass die 16 Mitglieder aus vielf\u00e4ltigen Bereichen kommen, einschlie\u00dflich Gruppen der Jenischen, Roma, Juden und Muslime sowie von Gewerkschaften, Medien, Unternehmen und Universit\u00e4ten. Das B\u00fcro besteht aus drei Teilzeitkr\u00e4ften, Bundesangestellte sind.<\/p>\n<p>4. ECRI kommt zu dem Schluss, dass es wesentliche M\u00e4ngel im Hinblick auf die Unabh\u00e4ngigkeit und Wirksamkeit der EKR gibt. Dies wird durch die Tatsache gest\u00fctzt, dass die EKR weiterhin nur den Status C hat, was die Nichteinhaltung der Pariser Prinzipien f\u00fcr nationale Institutionen f\u00fcr die F\u00f6rderung und den Schutz der Menschenrechte widerspiegelt. Somit entspricht aus den oben genannten Gr\u00fcnden die EKR nicht vollumf\u00e4nglich einer Gleichstellungsstelle im Sinne von ECRI GPR Nr. 2. Tats\u00e4chlich haben die Beh\u00f6rden darauf hingewiesen, sie sei auch nicht als eine solche Stelle gedacht, sondern eher als eine konsultative Beobachtungsstelle f\u00fcr die Situation im Land. ECRI besteht weiterhin darauf, dass die Beh\u00f6rden diese wichtige L\u00fccke schlie\u00dfen, was umso dringlicher ist, da es in der Schweiz auf Bundesebene keinen Beauftragten gibt, und nur sechs Kantone und sechs Gemeinden \u00fcber Beauftragte verf\u00fcgen. Gleichstellungsstellen spielen eine ausschlaggebende Rolle bei der F\u00f6rderung von Gleichheit und bei der Eliminierung von Rassismus und Intoleranz, da sie Menschen und Institutionen \u00fcber die Bedeutung der Gleichbehandlung aufkl\u00e4ren und sie darin unterst\u00fctzen, weitere Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um diese Gleichbehandlung zu verwirklichen.<\/p>\n<p>5. ECRI empfiehlt erneut dringend die Einrichtung einer vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngigen Gleichstellungsstelle mit ausreichend Personal und mit den Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten, die in der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2 \u00fcber Gleichstellungsstellen zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz auf nationaler Ebene beschrieben sind.<\/p>\n<p>6. ECRI begr\u00fc\u00dft, dass 2005 das Beratungsnetz f\u00fcr Rassismusopfer als Joint Venture zwischen der EKR und dem Verein humanrights.ch eingerichtet wurde. Es gibt Zentren in allen Kantonen des Landes, die eine niederschwellige anf\u00e4ngliche Rechtsberatung und Unterst\u00fctzung anbieten und \u00fcber das Kantonale Integrationsprogramm finanziert werden (siehe Ziffer 66-68). Allerdings unterscheidet sich die Finanzierung in den einzelnen Kantonen und sie k\u00e4mpfen generell mit begrenzten Budgets. Die ECRI-Delegation besuchte das Zentrum in Freiburg, das lediglich zwei Mitarbeitende hat (jemand in Vollzeit, jemand in Teilzeit), von denen einer vollst\u00e4ndig von der Caritas bezahlt wird. ECRI ist der Ansicht, dass auf lokaler Ebene noch Raum f\u00fcr dringende Arbeiten besteht, die besser unterst\u00fctzt werden sollten.<\/p>\n<p>7. ECRI empfiehlt dringend, die Beratungszentren f\u00fcr Rassismusopfer durch h\u00f6here Mittel (aus einem anderen Haushalt als dem der Kantonalen Integrationsprogramme) und Personal zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p><strong>B. Inklusive Bildung<\/strong><\/p>\n<p>8. ECRI unterst\u00fctzt uneingeschr\u00e4nkt die inklusive Bildung, die gew\u00e4hrleistet, dass Kinder gleiche Chancen in der Bildung erhalten, indem vielf\u00e4ltige Bed\u00fcrfnisse und F\u00e4higkeiten respektiert und alle Formen der Diskriminierung beendet werden.<\/p>\n<p>9. In ihrer GPR Nr. 10[2] empfiehlt ECRI, die Menschenrechtsbildung[3] zu einem integralen Bestandteil des Schullehrplans f\u00fcr alle Stufen und alle Fachbereiche zu machen. In der Schweiz f\u00e4llt die staatliche Bildung ausschlie\u00dflich in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone, und die Gemeinden sind die Hauptanbieter. 2014 wurden neue gemeinsame Lehrpl\u00e4ne f\u00fcr Vorschulen, Grund- und Sekundarschulen angenommen. Die Beh\u00f6rden erkl\u00e4rten, die Schulen seien verpflichtet, Menschenrechte und die F\u00f6rderung der Gleichbehandlung in diese regionalen Unterrichtspl\u00e4ne aufzunehmen. Dessen ungeachtet kann jeder Kanton frei entscheiden, auf welche Weise er alle Aspekte des Lehrplans umsetzt.<\/p>\n<p>10. Der Lehrplan 21 (LP21) ist der Lehrplan, der in deutschsprachigen Gebieten verwendet wird.[4] Im Fach \u201eEthik, Religionen, Gemeinschaft\u201d entwickeln die Sch\u00fcler Kompetenzen f\u00fcr das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Werte, reflektieren grundlegende menschliche Erfahrungen und gewinnen ein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Werte und ethische Grunds\u00e4tze. In den franz\u00f6sischsprachigen Gebieten werden unter dem Plan d&#8217;\u00e9tudes romand (PER)[5] Menschenrechtsthemen vorwiegend im Fach \u201eZusammen leben und Demokratie wahrnehmen&#8220; behandelt. Die Themen sind u.a. das Kennenlernen unterschiedlicher Gemeinschaften und die Entwicklung einer offenen Haltung gegen\u00fcber anderen, das Identifizieren und Analysieren der Beziehungen, die jeden Menschen und jede soziale Gruppe mit der Welt und anderen Menschen vereinen, und die Entwicklung sozialer und kultureller Kompetenzen, um ein aktiver und verantwortungsvoller B\u00fcrger zu werden. Der Lehrplan im italienischsprachigen Tessin (Piano di studio) hat einen \u00e4hnlichen Aufbau wie der PER.[6]<\/p>\n<p>11. Obwohl der Lehrplan den gegenseitigen Respekt ungeachtet von Kultur, Religion oder Lebensweise betont,[7] bedauert ECRI, dass die Frage von Rassismus und Homo-\/Transphobie nicht ausdr\u00fccklich bei den Menschenrechtsthemen genannt werden. ECRI ist der Meinung, dass diese Themen in Schulen behandelt werden sollten, um die Achtung von Vielfalt und Inklusion zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>12. ECRI GPR Nr. 10 empfiehlt ebenfalls die Einrichtung eines Systems f\u00fcr die \u00dcberwachung rassistischer und intoleranter Vorf\u00e4lle an Schulen. Obwohl es ein solches System an Schulen nicht gibt, registrieren die Beratungszentren f\u00fcr Rassismusopfer (siehe oben) rassistische F\u00e4lle, die ihnen gemeldet werden, einschlie\u00dflich jener, die sich an Schulen ereignen. Der neuste Bericht der EKR zeigt, dass von allen 301 gemeldeten F\u00e4llen im Jahr 2017, in denen die Zentren eine Beratung durchf\u00fchrten, 42 in Schulen, Kitas oder anderen Bildungseinrichtungen stattfanden. Von diesen F\u00e4llen ereigneten sich 31 in der Regelschule.[8] Sch\u00fcler oder Eltern kennen diese M\u00f6glichkeit aber h\u00e4ufig nicht, und ECRI ist der Ansicht, dass die Schulen selbst Richtlinien und Ma\u00dfnahmen entwickeln sollten, um effektiv mit rassistischen und homo-\/transphoben Vorf\u00e4llen umzugehen.<\/p>\n<p>13. ECRI empfiehlt, alle Schulen aufzufordern, eine Vorgehensweise zur Verh\u00fctung von und f\u00fcr den Umgang mit rassistischen und homo-\/transphoben Vorf\u00e4llen, einschlie\u00dflich Mobbing, zu verabschieden, mit Richtlinien f\u00fcr Sch\u00fcler, Lehrkr\u00e4fte und Eltern.<\/p>\n<p><strong>C. Irregul\u00e4re Migranten<\/strong><\/p>\n<p>14. ECRI GPR Nr. 16 fordert die Schaffung wirksamer Ma\u00dfnahmen (\u201eSchutzbarrieren\u201d), um sicherzustellen, dass irregul\u00e4re Migranten Zugang zu Diensten in den Bereichen der Bildung, der Gesundheitsversorgung, des Wohnens, der sozialen Sicherheit und staatlichen Unterst\u00fctzung, des Arbeitsschutzes und der Justiz erhalten. Diese Schutzbarrieren sollten die Einwanderungskontrolle und die entsprechenden Vollzugma\u00dfnahmen von der Bereitstellung von Diensten trennen, so dass irregul\u00e4re Migranten sich nicht aus Angst vor Abschiebung dazu entscheiden, , ihre Rechte nicht wahrzunehmen (siehe insbesondere Ziffer 3, 11 und 12 der GPR Nr. 16).<\/p>\n<p>15. Eine 2015 vom Staatssekretariat f\u00fcr Migration in Auftrag gegebene nationale Studie sch\u00e4tzte, dass ca. 76\u2018000 irregul\u00e4re Migranten in der Schweiz leben.[9] Die Beh\u00f6rden informierten ECRI, dass im Juni 2018 der Nationalrat (Parlament) den Bundesrat aufforderte, bis Juni 2020 einen detaillierten Bericht zur Situation der illegalen Migranten im Land zu erstellen und sich in diesem insbesondere auf die soziale Absicherung, den Zugang zu Schulen, Ausbildung, den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Beh\u00f6rden, die mit irregul\u00e4ren Migranten zu tun haben, die Anwendung des Strafrechts, die Regelung von Status und Arbeitsgenehmigung zu konzentrieren und L\u00f6sungen f\u00fcr den Umgang mit diesen Personen vorzuschlagen. ECRI begr\u00fc\u00dft diesen Schritt, der wichtige Daten zu dieser besonders schutzbed\u00fcrftigen Gruppe erbringen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>16. ECRI stellt des Weiteren erfreut einige vielversprechende Praxisbeispiele im Hinblick auf Schutzbarrieren fest. Im Gesundheitsbereich d\u00fcrfen weder die Krankenversicherungen noch die Anbieter einer medizinischen Versorgung personenbezogene Daten irregul\u00e4rer Patienten an Dritte \u00fcbermitteln. Dar\u00fcber hinaus bieten acht medizinische oder soziale Anlaufstellen, die von gemeinn\u00fctzigen Organisationen betrieben werden, Migranten mit irregul\u00e4rem Aufenthaltsstatus eine medizinische Versorgung an und sie fordern von den Patienten keine Dokumente (im Einklang mit GPR Nr. 16 Ziffer 22). Im Bereich Bildung ist es Schulen und Lehrkr\u00e4ften nicht gestattet, Informationen \u00fcber Kinder ohne regul\u00e4ren Aufenthalt an die Polizei weiterzuleiten, was den Zugang zur Bildung f\u00fcr diese Kinder gew\u00e4hrleistet (GPR Nr. 16 Ziffer 19). Im Besch\u00e4ftigungssektor haben alle Angestellten, ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus, Anspruch auf eine Versicherung gegen Berufsunf\u00e4higkeit\/Invalidit\u00e4t und auf eine kleine Rente, wenn sie in ihre Heimatstaaten zur\u00fcckkehren (GPR Nr. 16 Ziffer 31).<\/p>\n<p>17. Obwohl GPR Nr. 16 keine Regelung f\u00fcr Personen in einer irregul\u00e4ren Situation fordert, lobt ECRI insbesondere als gute Praxis die Operation Papyrus, die von Februar 2017 bis Dezember 2018 in Genf durchgef\u00fchrt wurde, um eine Regelung f\u00fcr gut integrierte irregul\u00e4re Migranten, die seit zehn aufeinanderfolgenden Jahren (f\u00fcnf Jahre bei Familien mit Kindern in der Schule) in dem Kanton gelebt hatten, zu finden. F\u00fcr eine Inanspruchnahme mussten die Personen eine vollst\u00e4ndige finanzielle Unabh\u00e4ngigkeit, die Stufe A2 in Franz\u00f6sisch und keinen Eintrag im Strafregister nachweisen. Informationen \u00fcber diese Operation waren fl\u00e4chendeckend verbreitet worden, einschlie\u00dflich bei Arbeitgebern \u00fcber die Regularisierung des Aufenthaltssatus ihrer Angestellten und die Einhaltung des Arbeitsrechts. Die Beh\u00f6rden informierten ECRI, dass ca. 1\u2018700 Menschen (viele von ihnen weibliche Haushaltshilfen aus S\u00fcdamerika) eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen dieser Operation erhielten, einschlie\u00dflich rund 500 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, und dass weitere 1\u2018500 F\u00e4lle noch anh\u00e4ngig sind. Die Operation bot nicht nur eine stabile und gesicherte Zukunft f\u00fcr jene, die sich um Integration bem\u00fcht hatten, sondern half auch bei der Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit und der Ausbeutung schutzbed\u00fcrftiger Migranten, vor allem im Bereich der Haushaltshilfe. ECRI ruft die anderen Kantone eindringlich auf, dem Beispiel von Genf zu folgen.<\/p>\n<p><strong>D. Gleichstellung von LGBTI-Personen[10]<\/strong><\/p>\n<p>18. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, eine umfassende Gesetzgebung gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t zu verabschieden und diese Gr\u00fcnde in Art. 261bis StGB aufzunehmen. In Bezug auf das Zivilrecht ist die Situation nach wie vor unver\u00e4ndert (siehe Schweiz-spezifische Themen und die Empfehlung in Ziffer 109). In Bezug auf das Strafrecht andererseits stellt ECRI erfreut fest, dass eine Erweiterung des Artikel 261bis StGB, Diskriminierungsmerkmal auf die sexuelle Orientierung vom Schweizer Parlament im Dezember 2018 verabschiedet wurde.[11] Obwohl diese Erg\u00e4nzung (wenn sie in Kraft getreten ist[12]) einen signifikanten Fortschritt darstellt, bedauert es ECRI, dass Transgender-Personen immer noch keinen Schutz durch das Strafrecht genie\u00dfen.<\/p>\n<p>19. ECRI wiederholt ihre Empfehlung, das Diskriminierungsmerkmal der Geschlechtsidentit\u00e4t in Artikel 261bis StGB aufzunehmen.<\/p>\n<p>20. ECRI nimmt eine Reihe von gesetzlichen Entwicklungen und Vorschl\u00e4gen zur F\u00f6rderung der Gleichstellung von LGBTI-Personen zur Kenntnis. Im Januar 2018 traten \u00c4nderungen des Schweizer Adoptionsrechts in Kraft, so dass neu zusammenlebenden gleichgeschlechtlichen Paaren und eingetragenen Partnerschaften die Adoption von Stiefkindern erlaubt ist. Zuvor stand diese Option nur verheirateten Paaren zur Verf\u00fcgung. Der Bundesrat hat eine \u00c4nderung des Zivilrechts vorgeschlagen, um die Geschlechtsumwandlung und die \u00c4nderung des Vornamens bei Transgender- und intergeschlechtlichen Personen zu erleichtern.[13] Alles, was neu erforderlich w\u00e4re, ist eine einfache eigene Erkl\u00e4rung vor dem Zivilstandsamt, ohne medizinische Untersuchung oder \u00c4nderung des Familienstands oder der eingetragenen Partnerschaft. Ein weiterer Vorschlag betrifft entweder die Einf\u00fchrung eines dritten Geschlechts oder das Entfernen des Geschlechts aus Zivilstandsdokumenten.[14] Der Nationalrat diskutiert au\u00dferdem, nach einer 2013 eingereichten Initiative, die gleichgestellte Ehe. ECRI fordert die Beh\u00f6rden eindringlich auf, die Ansichten der relevanten LGBTI-Organisationen zu ber\u00fccksichtigen, um den Bed\u00fcrfnissen der direkt betroffenen Personen Rechnung zu tragen.<\/p>\n<p>21. In Bezug auf intergeschlechtliche Personen[15] wei\u00df ECRI, dass viele dieser Menschen unter den Folgen medizinischer Eingriffe leiden und Stigmatisierung, Diskriminierung, Gewalt, Isolation und Unsichtbarkeit ausgesetzt sind. Eine NRO f\u00fcr intergeschlechtliche Menschen informierte ECRI, es sei ihr Hauptziel, irreversible und medizinisch unn\u00f6tige chirurgische und hormonelle Behandlungen an Kindern zu beenden, die sich nicht mit psychosozialen Bedenken oder Bedenken im famili\u00e4ren oder kulturellen Kontext rechtfertigen lassen. Die NRO setzt sich au\u00dferdem daf\u00fcr ein, dass Eltern vollst\u00e4ndig \u00fcber jede \u201eVariation der sexuellen Entwicklung&#8220; ihres Kindes unterrichtet und nicht zu Entscheidungen gedr\u00e4ngt werden, die lebenslange Folgen nach sich ziehen. Sie fordert Unterst\u00fctzung, damit Eltern und Schulen die Diskussion von Intersexualit\u00e4t aufnehmen k\u00f6nnen, um diese bekannter zu machen.<\/p>\n<p>22. ECRI unterst\u00fctzt die Position einer steigenden Zahl von internationalen Organen, dass das Recht von Kindern auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit und k\u00f6rperliche Selbstbestimmung wirksam zu sch\u00fctzen sind und dass medizinisch unn\u00f6tige Operationen und andere Behandlungen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts verboten sein sollten, bis das Kind in der Lage ist, auf Grundlage seines Rechts auf Selbstbestimmung und des Grundsatzes einer freien und informierten Einwilligung an der Entscheidung mitzuwirken.[16] In diesem Zusammenhang begr\u00fc\u00dft ECRI zwei vom Parlament des Kantons Genf im April 2019 verabschiedete Antr\u00e4ge, nicht dringlich erforderliche Operationen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts bei intergeschlechtlichen Personen ohne deren Einwilligung zu verbieten. Tats\u00e4chlich wird diese Art der Operation am Universit\u00e4tsklinikum Genf seit 2012 nicht mehr durchgef\u00fchrt, und die Antr\u00e4ge formalisieren diese Praxis und machen sie in anderen Kliniken des Kantons zur Pflicht. ECRI hofft, dass dies andere Kantone inspirieren und schlie\u00dflich zu einem Gesetz auf Bundesebene f\u00fchren wird.<\/p>\n<p>23. ECRI empfiehlt, das Recht von Kindern auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit und k\u00f6rperliche Selbstbestimmung wirksam zu sch\u00fctzen und medizinisch unn\u00f6tige Operationen und andere Behandlungen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts zu verbieten, bis das Kind in der Lage ist, auf Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und des Grundsatzes einer freien und informierten Einwilligung an der Entscheidung mitzuwirken.<\/p>\n<p>24. ECRI stellt fest, dass, obwohl es keinen Nationalen Aktionsplan zur F\u00f6rderung der Gleichstellung von LGBTI-Personen gibt, vielversprechende Aktionen auf lokaler Ebene durchgef\u00fchrt werden. Im September 2018 stimmte das Parlament der Stadt Z\u00fcrich in Zusammenarbeit mit NRO f\u00fcr Transgender-Menschen zugunsten der Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Aktionsplans, um die Menschenrechte und Gleichstellung von Transgender-Personen zu gew\u00e4hrleisten.[17] Die Stadt Bern schuf den neuen Posten eines LGBTI-Projektleiters in ihrer Fachstelle f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann[18] und Genf f\u00fchrte 2012 eine Beamtenstelle ein, die sich speziell mit diesen Themen befasst.[19] ECRI ruft zu weiteren diesbez\u00fcglichen Initiativen im ganzen Land auf, die zu einem besseren Verst\u00e4ndnis der Probleme, mit denen LGBTI-Personen konfrontiert sind, und zu L\u00f6sungen beitragen.<\/p>\n<p><strong>II. HASSREDE UND HASSMOTIVIERTE GEWALT<\/strong><\/p>\n<p><strong>A. Hassrede<\/strong> [20]<\/p>\n<p><strong>&#8211; Daten<\/strong><\/p>\n<p>25. Offizielle Daten zu Hassrede i. S. von Artikel 261 (St\u00f6rung der Glaubens- und Kultusfreiheit) und Artikel 261bis (Aufrufen zu rassistisch motiviertem Hass und weitere Taten der Rassendiskriminierung) werden vom Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol), vom Nachrichtendienst des Bundes, dem Bundesamt f\u00fcr Statistik und der Eidgen\u00f6ssischen Kommission gegen Rassismus (EKR) erfasst. Laut Daten von OSCE-ODHIR[21] hat die Polizei im Jahr 2017 179 Hassdelikte[22] protokolliert; 164 im Jahr 2016; 181 im Jahr 2015 und 161 im Jahr 2014.<\/p>\n<p>26. Die EKR f\u00fchrt eine Datenbank mit allen Entscheidungen, die von den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Gerichten der Kantone sowie vom Bundesgericht nach Artikel 261bis ergingen. Die Datenbank zeigt, dass im Jahr 2017 in Bezug auf Artikel 261bis 25 Entscheidungen ergingen, 41 Entscheidungen im Jahr 2016, 57 im Jahr 2015 und 22 im Jahr 2014. ECRI lobt diese beeindruckende und n\u00fctzliche Datenbank, die aktuell mehr als 1\u2018000 Entscheidungen enth\u00e4lt, die reichhaltige Informationen in Bezug auf rassistische Hassrede lieferen. Sie steht der \u00d6ffentlichkeit auf der Internetseite der EKR zur Verf\u00fcgung und kann nach zahlreichen Kriterien durchsucht werden, u.a. Art der begangenen Tat, gesch\u00fctztes Rechtsgut, Zielgruppe\/Opfer, T\u00e4ter, Alter, Nationalit\u00e4t und Kanton, bedauerlicherweise aber nicht nach Geschlecht oder Gender. Die Datenbank zeigt, dass insgesamt 89\u00a0% der F\u00e4lle mit einem Schuldspruch endeten und nur 9\u00a0% mit einem Freispruch. Im Hinblick auf die Art der begangenen Tat betrafen 25\u00a0% m\u00fcndliche \u00c4u\u00dferungen, 26\u00a0% schriftliche und 13\u00a0% elektronische Kommunikationen und 4\u00a0% Gewalttaten. 7\u00a0% der T\u00e4ter waren politisch Handelnde, 4\u00a0% Redakteure oder Journalisten und 11\u00a0% rechte Extremisten. 27\u00a0% der Opfer waren Juden, 17\u00a0% Dunkelh\u00e4utige, 5\u00a0% Muslime und 1\u00a0% Jenische\/Roma\/Manouches\/Sinti.<\/p>\n<p>27. ECRI stellt fest, dass die EKR momentan an der Aktualisierung und Optimierung der Datenbank arbeitet. In diesem Zusammenhang, und sobald die \u00c4nderung von Artikel 261bis StGB in Kraft tritt (siehe Ziffer 18 oben), ruft sie dazu auf, das Diskriminierungsmerkmal dersexuellen Orientierung und LGBT-Opfer geb\u00fchrend in die Suchkategorien aufzunehmen.<\/p>\n<p>28. Eine weitere offizielle Datenquelle wird vom Beratungsnetz f\u00fcr Rassismusopfer gef\u00fchrt; diese verzeichnete f\u00fcr das Jahr 2017 301 rassistische Vorf\u00e4lle. Vorf\u00e4lle zu folgenden Kategorien werden erfasst: Gewalttaten, Kommunikationen (u.a. Drohungen, Beleidigungen, Gesten), Ausgrenzung (einschlie\u00dflich Ungleichbehandlung und Herabsetzungen, Bel\u00e4stigung, Racial Profiling) und rechtsextreme Propaganda. Die h\u00e4ufigsten rassistischen Vorf\u00e4lle betreffen Fremdenfeindlichkeit (112 F\u00e4lle), gefolgt von Anti-Schwarze-Rassismus (95 F\u00e4lle), Feindseligkeit gegen Muslime (54) und Rassismus gegen Araber (36). Drei Vorf\u00e4lle betrafen Feindseligkeit gegen Jenische, Sinti\/Manouches und Roma, und drei Vorf\u00e4lle betrafen eine Mehrfachdiskriminierung, u.a. sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentit\u00e4t. 223 Vorf\u00e4lle fielen unter die Kategorie Kommunikationen, von denen 93 Beleidigungen, 20 Drohungen und 44 andere verst\u00f6rende Behauptungen oder Darstellungen waren. Insgesamt waren von denen, die ihr Geschlecht angaben, 126 M\u00e4nner und 119 Frauen.[23]<\/p>\n<p>29. Nicht offizielle Daten werden von Organisationen der Zivilgesellschaft gesammelt, u.a. \u00fcber Meldeoptionen auf ihren Internetseiten oder spezielle Hotlines. Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) sammelt und kategorisiert seit 2005 Daten zu rassistischen Vorf\u00e4llen. Aufihrer Internetseite gibt es eine Option \u201eVorfall melden&#8220;. 2018 konnten von den 39 Vorf\u00e4llen, die bis einschlie\u00dflich September gemeldet wurden, 29 als Hassrede betrachtet werden. Von diesen betrafen mehr als ein Drittel Dunkelh\u00e4utige; sie wurden als \u201eAfrikaner&#8220; wahrgenommen und sollten \u201enach Hause&#8220; gehen. Andere, einige sogar gewaltt\u00e4tiger Natur, betrafen Asylbewerber und Migranten. Nahezu ein Viertel der Vorf\u00e4lle waren antisemitisch, einige waren gewaltt\u00e4tig und involvierten ein Lob auf den Holocaust. Muslimen und mutma\u00dflichen Arabern wurde gesagt, sie sollten \u201enach Hause gehen&#8220;. Weitere Zielgruppen von Hassrede waren Fahrende, Roma und Osteurop\u00e4er sowie chinesische Studenten.[24]<\/p>\n<p>30. Auf \u00e4hnliche Weise erfasste 2017 der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (FSCI) 39 antisemitische Vorf\u00e4lle im deutschsprachigen Teil der Schweiz,[25] w\u00e4hrend die Koordinationsstelle gegen Antisemitismus und Diffamierung (CICAD) 150 Vorf\u00e4lle in den franz\u00f6sischsprachigen Teilen des Landes erfasste.[26] Das Transgender Network Switzerland (TGNS) informierte ECRI, dass im Jahr 2018 rund 400 Hilfeanrufe bei ihrer Hotline eingingen. InterAction (eine Organisation f\u00fcr intergeschlechtliche Menschen) erh\u00e4lt pro Monat ca. 10 Anrufe \u00fcber ihre Hotline. PinkCop[27] hat eine 24 Stunden besetzte LGBT+-Helpline auf seiner Internetseite f\u00fcr Opfer von Diskriminierung oder Gewalt, und es gibt die Funktion \u201eVorfall melden\u201d auf der Internetseite, um Hassdelikte zu melden.[28] ECRI begr\u00fc\u00dft die oben aufgef\u00fchrten Initiativen, die \u00e4u\u00dferst wirksam sein k\u00f6nnen, da es vielen Menschen leichter f\u00e4llt, mit Angeh\u00f6rigen ihrer eigenen Community \u00fcber traumatische Vorf\u00e4lle zu sprechen.<\/p>\n<p>31. Es scheint einen Anstieg bei der ge\u00e4u\u00dferten Intoleranz gegen Roma, Jenische und Sinti\/Manouches zu geben, u.a. im politischen Diskurs und im Internet.[29] Stereotypen \u00fcber Roma, sie seien Diebe und Bettler und h\u00e4tten viele Kinder und keine Bildung sind weit verbreitet. Es gab Proteste und Demonstrationen lokaler Gruppen gegen die Einrichtung von Stell- und Transitpl\u00e4tzen, begleitet von Plakaten, die diese Gemeinschaften in beleidigender Sprache und mit beleidigenden Bildern beschrieben.[30] Im Februar 2018 postete die Jungpartei der Schweizerischen Volkspartei (Junge SVP) aus dem Kanton Bern auf Facebook eine Karikatur im Rahmen ihrer Wahlkampagne, auf der ein Mann in traditioneller Schweizer Tracht sich die Nase zuh\u00e4lt, w\u00e4hrend er auf eine Gruppe von Wohnwagen umgeben von einem Berg M\u00fcll schaut. Im Hintergrund sah man einem dunkelh\u00e4utigen Mann, der in der \u00d6ffentlichkeit seine Notdurft verrichtet. Der Text zum Bild lautete: \u201eWir sagen Nein zu Transitpl\u00e4tzen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Zigeuner\u201d.[31] Ein Mitglied der Regierung und die EKR kritisierten \u00f6ffentlich diese Darstellung.[32] Im Januar 2019 wurden die Chefs der Jungen SVP vom Bezirksgericht wegen Diskriminierung von Sinti und Roma f\u00fcr schuldig befunden und zu bedingten Geldstrafen verurteilt.[33]<\/p>\n<p>32. ECRI stellt au\u00dferdem einen starken Anstieg eines intoleranten Diskurses gegen Muslime fest, insbesondere in den Medien. Es existiert die These, dass dies im Zusammenhang mit Gesetzen oder Gesetzesvorschl\u00e4gen steht, die insbesondere Muslime betreffen.[34] Die EKR gab eine Studie zur Qualit\u00e4t der Medienberichterstattung \u00fcber Schweizer Muslime in 18 Printmedien in Auftrag, die von der Universit\u00e4t Z\u00fcrich zwischen 2014 und2017 durchgef\u00fchrt wurde. Sie stellte fest, dass 25\u00a0% der Artikel religi\u00f6se Symbole im \u00f6ffentlichen Raum (so z. B. der Bau von Minaretten oder das Tragen von Kopftuch oder Burka) und 21\u00a0% Radikalisierung betrafen, w\u00e4hrend sich lediglich 2\u00a0% mit dem Alltag von Muslimen und 2\u00a0% mit einer erfolgreichen Integration befassten.[35] Die Studie untersuchte eingehend die Medienberichterstattung von drei Ereignissen, namentlich dem Burkaverbot im Tessin (145 Artikel); die Weigerung von zwei m\u00e4nnlichen Sch\u00fclern aus Therwil (Baselland), einer Lehrerin die Hand zu geben (64 Artikel), und den Fall der Moschee An&#8217;Nur in Winterthur, die sich Anschuldigungen von Radikalisierung ausgesetzt sah (241 Artikel).[36],[37] Die Berichterstattung verurteilte vorwiegend den fehlenden Willen zur Integration und eine Tendenz zur Radikalisierung unter Muslimen und forderte mehr Kontrollen und Sanktionen. Eine weitere Studie mit dem Titel \u201eSchlussbericht Pilotstudie Diskriminierung Muslime &#8222;, die vom Schweizer Institut gfs.bern durchgef\u00fchrt wurde, zeigt, dass 85\u00a0% der muslimischen Befragten die Darstellung des Islam in den Medien als eher negativ oder sehr negativ erleben. Des Weiteren erkl\u00e4rten 88\u00a0%, die Medien tr\u00fcgen eindeutig die Verantwortung f\u00fcr die verschlechterte Einstellung von Nicht-Muslimen gegen\u00fcber Muslimen.[38]<\/p>\n<p>33. In Bezug auf muslimische Frauen stellt ECRI fest, dass das Tessin der erste Kanton mit einem gesetzlichen Burkaverbot war, das seit dem 1. Juli 2016 nach der Annahme einer Volksinitiative aus dem Jahr 2013 in Kraft ist. Im September 2018 wurde St. Gallen der zweite Kanton, der eine Gesichtsverh\u00fcllung in der \u00d6ffentlichkeit verbot, einschlie\u00dflich islamischer Schleier wie Burka und Niqab.[39] Der Islamische Zentralrat Schweiz verurteilte das Verbot als \u201eein weiteres Zeichen der sozialen Islamophobie, die im Land grassiert&#8220;.[40] F\u00fcnf Kantone lehnten jedoch Vorschl\u00e4ge f\u00fcr ein Burkaverbot ab.[41] Am 10. Februar 2019 stimmte Genf zugunsten eines kontroversen neuen \u201eLaizismusgesetzes\u201d, das gew\u00e4hlten Amtstr\u00e4gern und \u00f6ffentlichen Bediensteten das sichtbare Tragen religi\u00f6ser Symbole verbietet. Kritiker behaupten, das Gesetz werde eine unterdr\u00fcckende und diskriminierende Wirkung haben, besonders auf muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, und manche verurteilen es als islamophob.[42] ECRI erkl\u00e4rt, dass muslimische Frauen, die sichtbare religi\u00f6se Symbole tragen, aufgrund der \u00dcberschneidung von Geschlecht und Religion besonders anf\u00e4llig f\u00fcr Hassrede sind, was zur Isolierung f\u00fchrt und den Aufbau inklusiver Gesellschaften behindert.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Initiativen zur Abschreckung von Hassrede durch Gegendarstellungen<\/strong><\/p>\n<p>34. ECRI ist der Meinung, Staaten sollten ein Bewusstsein f\u00fcr die Gefahren, die von Hassrede ausgehen, und deren Inakzeptabilit\u00e4t sch\u00e4rfen, indem sie Fehlinformationen, negative Stereotypen und Stigmatisierung bek\u00e4mpfen; Bildungsprogramme f\u00fcr Kinder und Jugendliche, \u00f6ffentliche Bedienstete und die Allgemeinheit entwickeln; NRO und Gleichstellungsstellen, die Hassrede bek\u00e4mpfen, unterst\u00fctzen und rasche Reaktionen \u00f6ffentlicher Pers\u00f6nlichkeiten auf Hassrede ermutigen.<\/p>\n<p>35. ECRI begr\u00fc\u00dft in diesem Zusammenhang die folgenden Aktionen: Die nationale Plattform zur F\u00f6rderung der Medienkompetenz Jeunes et M\u00e9dias (Jugendund Medien), die vom Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen eingerichtet wurde, um Kindern und Jugendlichen die sichere und verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien zu vermitteln, betreibt vier Pilotprojekte zur Entwicklung von Gegendarstellungen und eines alternativen Diskurs bei Extremismus im Internet.[43]<\/p>\n<p>36. 2015 hat die EKR die Kampagne Une Suisse \u00e0 nos couleurs (Bunte Schweiz) gestartet, um \u00fcber Rassendiskriminierung und Hassrede im Internet aufzukl\u00e4ren; Zielgruppe sind vorwiegend junge Menschen.[44] Die Kampagne dauerte rund sechs Monate und schloss eine \u00f6ffentlich-private Partnerschaft ein, die die Bereiche Ausbildung und Kultur, Wirtschaft und Sport sowie NRO einschloss. Die Fachstelle f\u00fcr Rassismusbek\u00e4mpfung FRB hat Projekte unterst\u00fctzt, die mit Hassrede in den digitalen Medien verbunden waren. Informationen dazu waren auf der Homepage der FRB einsehbar.[45]<\/p>\n<p>37. Am 21. M\u00e4rz 2018 (Internationaler Tag gegen Rassendiskriminierung) forderte die EKR mehr Aufmerksamkeit f\u00fcr Hassrede im Internet und in den sozialen Medien. Sie betonte, das Strafrecht m\u00fcsse angewendet werden, wo dies gerechtfertigt sei, Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen sollten jedoch signifikant gest\u00e4rkt werden, besonders f\u00fcr Jugendliche.<\/p>\n<p>38. Die Beh\u00f6rden machten darauf aufmerksam, dass die Bundesr\u00e4te regelm\u00e4\u00dfig eingreifen und an die Notwendigkeit erinnern w\u00fcrden, das vivre ensemble (Zusammen leben) zu erhalten und Aufrufen zur Intoleranz nicht zu folgen. So hielt z. B. Alain Berset, Bundespr\u00e4sident im Jahr 2018, zahlreiche Reden, in denen er Zusammenhalt und die Achtung des Zusammenlebens forderte. Laut dem beratendem Ausschuss f\u00fcr das Rahmen\u00fcbereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist jedoch die umgehende und \u00f6ffentliche Verurteilung nicht systematisch.[46]<\/p>\n<p><strong>&#8211; Unterst\u00fctzung f\u00fcr Opfer von Hassrede<\/strong><\/p>\n<p>39. Wie bereits festgestellt, gibt es Beratungszentren f\u00fcr Rassismusopfer in allen Kantonen. Die Internetseite des Netzwerkes gibt kurze Informationen in 14\u00a0Sprachen, die die Nutzerinnen und Nutzer zu den Zentren leiten, in denen eine dieser Sprachen gesprochen wird.[47] Sie enth\u00e4lt au\u00dferdem einen Link zu einem juristischen Leitfaden in Deutsch, Franz\u00f6sisch und Italienisch \u00fcber Rassendiskriminierung, der von der FRB produziert und verwaltet wird. Die online Version vom Juli 2017 ist eine Aktualisierung der Printausgabe von 2009. Der Leitfaden bietet eine klare \u00dcbersicht \u00fcber die Verfahren, die im Fall einer Rassendiskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen zur Verf\u00fcgung stehen, z. B. auf der Arbeit oder bei einem Nachbarschaftskonflikt. Diese Zentren leiden jedoch unter finanziellen Einschr\u00e4nkungen und haben zu wenig Personal (siehe ECRI-Empfehlung in Ziffer 7). Es gibt also eine staatliche Unterst\u00fctzung f\u00fcr Rassismusopfern, diese ist aber eher begrenzt. Dar\u00fcber hinaus scheint es keine staatliche Unterst\u00fctzung von LGBTI-Opfern zu geben.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Selbstregulierung<\/strong><\/p>\n<p>40. ECRI ist der Ansicht, der Einsatz von Selbstregulierungsmassnahmen k\u00f6nnte ein geeigneter und effektiver Ansatz im Umgang mit Hassrede sein. Die Menschen, die Hassrede benutzen, geh\u00f6ren h\u00e4ufig unterschiedlichen Gruppierungen an, sowohl \u00f6ffentlich-rechtlicher wie auch privater Natur, u.a. Parlamente, politische Parteien, Unternehmensverb\u00e4nde, Kultur- und Sportvereinen. Es liegt in der Verantwortung dieser Organisationen klarzustellen, dass der Einsatz von Hassrede durch Personen, die mit ihnen verbunden sind, inakzeptabel ist, und Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um diesen Einsatz zu verhindern und zu sanktionieren. ECRI betont insbesondere die Notwendigkeit von Verhaltenskodizes.[48]<\/p>\n<p>41. Es gibt f\u00fcr Mitglieder des Parlaments keinen Ethikkodex oder formelle Verhaltensregeln, lediglich bestimmte Grunds\u00e4tze. Auch politische Parteien kennen keine internen Verhaltensregeln.[49] Als Akteure eines demokratisch-politischen Prozesses sollten politische F\u00fchrungskr\u00e4fte und Mitglieder des Parlaments aufgefordert werden, diese Frage mit dem Ziel zu pr\u00fcfen, den Einsatz von Hassrede zu bek\u00e4mpfen, wobei sie sich von der Charta der europ\u00e4ischen politischen Parteien f\u00fcr eine nicht rassistische Gesellschaft und der Arbeit der Parlamentarischen Versammlung des Europarats inspirieren lassen und entsprechende Verhaltenskodizes annehmen sollten.[50]<\/p>\n<p>42. In Bezug auf die Medien und das Internet, wo der Gro\u00dfteil von Hassrede generiert wird und effektiv bek\u00e4mpft werden kann, empfiehlt ECRI sowohl eine Regulierung als auch Selbstregulierung. Deren besondere Signifikanz bei der Bek\u00e4mpfung von Hassrede soll dabei abgebildet werden. Gleichzeitig ist sicher zu stellen, dass dieses Vorgehen nicht das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung verletzt. In Bezug auf die Presse nimmt ECRI die Erkl\u00e4rung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten von 2000 zu Kenntnis (\u00fcberarbeitet 2017). Prinzip 8 besagt: \u201eSie respektieren die Menschenw\u00fcrde und verzichten in ihrer Berichterstattung in Text, Bild und Ton auf diskriminierende Anspielungen, welche die ethnische oder nationale Zugeh\u00f6rigkeit, die Religion, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, Krankheiten sowie k\u00f6rperliche oder geistige Behinderung zum Gegenstand haben.&#8220; Der Schweizer Presserat dient als Beschwerdekammer im Hinblick auf redaktionelle Inhalte oder verbundene Fragen der beruflichen Ethik in allen \u00f6ffentlichen Medien. Er entscheidet \u00fcber die bei ihm eingereichten Beschwerden, die auf Grundlage der oben erw\u00e4hnten Erkl\u00e4rung eingereicht werden, und ver\u00f6ffentlicht alle Entscheidungen auf seiner Internetseite.[51] 2017 wurden insgesamt 127 Beschwerden eingereicht (eine Rekordzahl); 12 betrafen Diskriminierung, von denen eine Verletzung darstellte.[52] Der Presserat kann seine Entscheidungen nicht durchsetzen und Medienorganisationen sind nicht verpflichtet, sie zu ver\u00f6ffentlichen.[53]<\/p>\n<p>43. In Bezug auf das Internet anerkennt ECRI die \u201eMelde-Mechanismen\u201d, die von Konzernen wie Facebook und Google eingef\u00fchrt wurden und die die M\u00f6glichkeit bieten, falsche oder beleidigende Inhalte ohne Einf\u00fchrung neuer Gesetze zu l\u00f6schen.[54] Die Beh\u00f6rden haben ECRI informiert, dass das Nationale Cyber-Kompetenzzentrum (NC3) des Bundesamtes f\u00fcr Polizei (fedpol) sich um eine Zusammenarbeit mit relevanten Internet-Providern bem\u00fcht, um die Identifizierung von Verfasserinnen und Verfassern von Hassrede zu verbessern und diese Inhalte so rasch wie m\u00f6glich zu l\u00f6schen. So erm\u00f6glicht z. B. der Status von fedpol als \u201eTrusted Flagger\u201d (vertrauensw\u00fcrdiger Melder), Google rasch \u00fcber Hasskommentare auf YouTube zu informieren, wonach das Material umgehend gel\u00f6scht wird. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Internetnutzer Hasskommentare im Internet \u00fcber die Internetseite der GRA melden (siehe Ziffer 29), sowohl direkt beim Provider als auch bei der Polizeidienststelle, die f\u00fcr die Koordinierung des Kampfes gegen Computerkriminalit\u00e4t zust\u00e4ndig ist. ECRI freut sich \u00fcber die Best\u00e4tigung mehrerer Gespr\u00e4chspartner, dass diese Mechanismen \u00e4usserst effektiv sind und dazu f\u00fchren, dass beleidigende Inhalte schnell gel\u00f6scht werden.<\/p>\n<p>44. Des Weiteren hat die Swiss Internet Industry Association (SIMSA), die mehrere Internetprovider, einschlie\u00dflich Google Switzerland, 2013 einen Verhaltenskodex f\u00fcr Hosting-Provider angenommen.[55] Der Kodex besagt, dass Hosting-Provider keine Aufsichtspflicht f\u00fcr die von ihren Kunden gespeicherten, verarbeiteten und zur Verf\u00fcgung gestellten Inhalte haben, es ihnen aber gestattet ist, den Zugriff auf eine Webseite teilweise oder vollst\u00e4ndig zu blockieren, wenn sie den Hinweis erhalten, diese Seite enthalte \u201esehr wahrscheinlich&#8220; illegale Inhalte. Dieser Vorgang ist auch als \u201enotice and takedown&#8220;-Verfahren bekannt. Der Kodex ist rechtlich nicht bindend und betrifft nur SIMSA-Mitglieder. SIMSA hat die vom Europarat in Zusammenarbeit mit der European Internet Services Providers Association (EuroISPA) aufgesetzten Menschenrechtsrichtlinien f\u00fcr Internet-Provider begr\u00fc\u00dft und auf ihrer Internetseite erkl\u00e4rt, sie f\u00fchle sich der Selbstregulierung im Internet verpflichtet.[56]<\/p>\n<p>45. Im Hinblick auf Online-Foren von Radio- und Fernsehprogrammen wurde ECRI von den Beh\u00f6rden mitgeteilt, dass der gr\u00f6\u00dfte \u00f6ffentliche Sender, Das Unternehmen Schweizer Radio und Fernsehen, verpflichtet ist, eine so genannte \u201eNetiquette\u201d f\u00fcr ihre nutzergenerierten Inhalte (Videos, Stellungnahmen, etc.) festzulegen und diese entsprechend zu \u00fcberwachen. Allgemein begr\u00fc\u00dft ECRI die oben genannten Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Anwendung von Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht bei Hassrede<\/strong><\/p>\n<p>46. ECRI empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Anwendungsbereich und die Anwendung bzw. Zust\u00e4ndigkeit laut Zivil- und Verwaltungsrecht bei Hassrede klarzustellen. Sie empfiehlt des Weiteren, dass sie unter Achtung des Rechts auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung und im Rahmen des Strafrechts, sofern kein weniger restriktives Vorgehen effektiv w\u00e4re, geeignete und effektive Ma\u00dfnahmen ergreifen sollen gegen Hassrede in der \u00d6ffentlichkeit, die darauf abzielt oder von der begr\u00fcndet angenommen werden kann, Gewalttaten, Einsch\u00fcchterung, Feindseligkeit oder Diskriminierung hervorzurufen.[57]<\/p>\n<p>47. Artikel 28 des Zivilgesetzbuchs verbietet die rechtswidrige Verletzung der Pers\u00f6nlichkeit. ECRI konnte keine Daten zu seiner Anwendung finden, wurde jedoch unterrichtet, dass sich aus Gr\u00fcnden der Komplexit\u00e4t, Verfahrensdauer und Kosten nur selten auf diesen Artikel berufen wird. Dar\u00fcber hinaus haben NRO keinen locus standi (Klagebefugnis), die Rechte und Interessen von Opfern zu vertreten. In Folge ist das Zivilrecht bei der Bek\u00e4mpfung von Hassrede nicht effektiv und der R\u00fcckgriff auf das Strafrecht scheint die einzige Option zu sein.<\/p>\n<p>48. In Bezug auf die Medien besagt Artikel 4 des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen: \u201eAlle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms m\u00fcssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenw\u00fcrde zu achten, d\u00fcrfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die \u00f6ffentliche Sittlichkeit gef\u00e4hrden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.&#8220; Die Schweizer Unabh\u00e4ngige Beschwerdeinstanz f\u00fcr Radio und Fernsehen bearbeitet Beschwerden, u.a. Verst\u00f6\u00dfe gegen Artikel 4 (sie kann aber nicht ex officio (von Amts wegen) t\u00e4tig werden). Bevor eine Beschwerde bei der Beschwerdeinstanz eingereicht werden kann, muss ein Verfahren bei der Ombudstelle eingereicht werden, die als Mediator fungiert.[58] Lediglich 35 F\u00e4lle wurden unter Artikel 4 seit 2007 eingereicht,[59] und ECRI wurde mitgeteilt, dass nur eine Handvoll Rassendiskriminierung betraf.<\/p>\n<p>49. In Bezug auf das Internet gibt es kein Gesetz, das sich speziell mit den Pflichten und dem Haftungsumfang von Internet-Providern befasst, und die EU-Richtlinie \u00fcber den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr findet in der Schweiz keine Anwendung.[60] 2008 kam der Bundesrat zu dem Schluss, die aktuelle allgemeine Regelung zur strafrechtlichen Verantwortung von Internet-Providern sei f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Computerkriminalit\u00e4t ausreichend.[61] Im Dezember 2015 ver\u00f6ffentlichte der Bundesrat einen Bericht \u00fcber die Haftung von Providern unter dem Zivilrecht und kam zu dem Schluss, dass der aktuelle rechtliche Rahmen f\u00fcr einen angemessenen Schutz ausreichend sei. Wie oben erw\u00e4hnt, k\u00f6nnen Hosting-Provider verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, vorbehaltlich der Ber\u00fccksichtigung des Grundsatzes der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit.<\/p>\n<p>50. Speziell im Hinblick auf soziale Medien kam der Bundesrat in einem im Mai 2017 ver\u00f6ffentlichten Bericht zu dem Schluss, es gebe keinen Regulierungsbedarf. Er riet, weiter wachsam zu sein und die Aufsicht fortzuf\u00fchren und erkl\u00e4rte, das bestehende Recht, in Kombination mit einem \u00fcberarbeiteten Datenschutzgesetz und der Ausweitung des Schutzes f\u00fcr Jugendliche und sollte &#8211; zusammen mit der Selbstregulierungstendenz der sozialen Netzwerkanbieter &#8211; ausreichen , um Internetnutzerinnen und -Nutzer zu sch\u00fctzen.[62] ECRI fordert die Beh\u00f6rden auf, sich die Regulierungsl\u00f6sungen anzuschauen, die von anderen Staaten gefunden wurden, und die geeignet sein k\u00f6nnten, Hassrede im Internet zu reduzieren, wie in GPR Nr. 15 Ziffer 7 empfohlen.<\/p>\n<p>51. Andererseits scheint in Bezug auf strafrechtlich relevante Hassrede im \u00f6ffentlichen Kontext Artikel 261bis Strafgesetzbuch ein wirksames Mittel zu sein. Er bestraft inter alia den \u00f6ffentlichen Aufruf zu Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder Personengruppe aufgrund von \u201eRasse&#8220;, ethnischer Abstammung oder Religion.[63] Die Rechtsg\u00fcter Hautfarbe, Sprache und Nationalit\u00e4t wurden nicht aufgenommen, entgegen der Empfehlung im f\u00fcnften Bericht von ECRI. Das zus\u00e4tzliche Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Orientierung wurde vom Parlament angenommen, ist aber noch nicht in Kraft. Daten zur Verurteilungen in den letzten Jahren sind oben angegeben. Die EKR informierte ECRI, dass in den meisten F\u00e4llen eher eine Geldbu\u00dfe als eine Freiheitsstrafe verh\u00e4ngt wird.<\/p>\n<p><strong>B. Hassmotivierte Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>52. Artikel 261bis Strafgesetzbuch bestraft auch jede Person, die \u00f6ffentlich eine andere Person oder eine Personengruppe aufgrund ihrer \u201eRasse&#8220;, Ethnie oder Religion auf eine Weise herabsetzt oder diskriminiert, die die Menschenw\u00fcrde verletzt, u.a. durch T\u00e4tlichkeiten oder auf andere Weise[64]. In ihrem f\u00fcnften Bericht erkl\u00e4rte ECRI, dass Artikel 47 Strafgesetzbuch[65] nicht explizit vorsieht, ein rassistisches oder anderes Motiv als strafversch\u00e4rfend zu betrachten (wie in Ziffer 21 von ihrer GPR Nr. 7 gefordert) und sie empfiehlt ausdr\u00fccklich, eine solche Bestimmung einzuf\u00fcgen. ECRI bedauert, dass dies bisher noch nicht geschehen ist.<\/p>\n<p>53. ECRI wiederholt ihre Empfehlung, eine rassistische oder andere hassmotivierte Gesinnung ausdr\u00fccklich als strafversch\u00e4rfenden Umstand f\u00fcr jede Straftat aufzunehmen.<br \/>\n54. In ihrem f\u00fcnften Bericht empfahl ECRI den Beh\u00f6rden, das System zur Erfassung und \u00dcberwachung von Gewalttaten zu verbessern, um zuverl\u00e4ssigere statistische Daten \u00fcber rassistische, homophobe oder transphobe Motive von Straftaten laut Strafgesetzbuch zu erheben. Die Beh\u00f6rden teilten ECRI mit, eine effiziente, einheitliche und verpflichtende Datenerfassung f\u00fcr polizeiliche Statistiken sei schwierig, insbesondere im Fall von Hassdelikten aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentit\u00e4t. Es ist der Polizei freigestellt und somit nicht obligatorisch, Motive zu protokollieren, die nicht unter Artikel 261bis fallen. ECRI ist besorgt, dass dies ein vollst\u00e4ndiges Bild der hassmotivierten Straftaten, einschlie\u00dflich Gewalt, verhindert und dadurchkeine angemessene L\u00f6sung gefunden werden kann.<\/p>\n<p>55. ECRI empfiehlt die Einrichtung eines Systems f\u00fcr die Polizei f\u00fcr die Protokollierung und \u00dcberwachung aller Formen von hassmotivierter Vorf\u00e4lle und eine klare Anweisung an die Polizei, Hassmotive, die vom Opfer oder einer anderen Person wahrgenommen werden, zu protokollieren. Diese Daten sollten \u00f6ffentlich verf\u00fcgbar gemacht werden.<br \/>\n56. Laut Informationen von OSCE-ODIHR meldeten die Beratungszentren f\u00fcr Rassismusopfer im Jahr 2016 acht Vorf\u00e4lle gewaltt\u00e4tiger Angriffe auf Personen und eine Sachbesch\u00e4digung. Die Koordinationsstelle gegen Antisemitismus und Diffamierung (CICAD) meldete drei Vorf\u00e4lle gewaltt\u00e4tiger Angriffe gegen Personen und vier Sachbesch\u00e4digungen. Die Stiftung f\u00fcr politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Forschung (SETA) meldete zwei Vorf\u00e4lle gewaltt\u00e4tiger Angriffe von islamophober Natur; ein Fall betraf ein Kind, das mit einem Stock verpr\u00fcgelt wurde, und ein weiterer Fall drei Moscheebesucher, die w\u00e4hrend des Gebets angeschossen und verletzt wurden (der T\u00e4ter t\u00f6tete sich danach selbst). Die Zeugen Jehovahs in der Schweiz meldeten einen gewaltt\u00e4tigen Vorfall, bei dem zwei \u00e4ltere Anh\u00e4ngerinnen der Zeugen Jehovahs beleidigt und k\u00f6rperlich angegriffen wurden.<\/p>\n<p>57. 2017 verzeichnete das Beratungsnetz f\u00fcr Rassismusopfer 25 Taten rassistisch motivierter Gewalt, von denen 19 Gewalt gegen Personen und 4 Gewalt gegen Eigentum betrafen. Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gegen Dunkelh\u00e4utige waren die h\u00f6chsten Kategorien. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein gro\u00dfer Anstieg.[66] ECRI hat au\u00dferdem von NROs geh\u00f6rt, dass Transgender-Personen jeden Tag Gewalt erfahren, die zur Normalit\u00e4t geworden ist. Die Opfer melden die Vorf\u00e4lle nicht der Polizei, sondern eher einer NRO oder dem Polizeiverein PinkCop (siehe Ziffer 30).<\/p>\n<p>58. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2016 \u00fcber Vielfalt und Koexistenz in der Schweiz,[67] die sich auf eine repr\u00e4sentative Auswahl von 3\u2018000 zuf\u00e4llig ausgew\u00e4hlten Personen st\u00fctzte, sagten 4\u00a0%, sie seien k\u00f6rperlicher Gewalt aufgrund ihrer Herkunft oder anderer Diskriminierungsgr\u00fcnde ausgesetzt. Im Zeitraum 2010 bis 2018 lag diese Zahl stabil zwischen 3\u00a0% und 6\u00a0%.<\/p>\n<p>59. ECRI nimmt des Weiteren auch einige neuere F\u00e4lle von Polizeibrutalit\u00e4t gegen Schwarze zur Kenntnis; sie befasst sich damit im Abschnitt Schweiz-spezifische Themen (siehe Ziffer 110-112).<\/p>\n<p>60. Obwohl ECRI erkennt, dass das Ausma\u00df hassmotivierter Gewalt nach wie vor allgemein recht niedrig ist, tritt sie dennoch auf und hat spezifische Zielgruppen. Den Beh\u00f6rden wird geraten, weiterhin wachsam zu sein und Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen in Kooperation mit den relevanten Gruppen zu pr\u00fcfen, insbesondere Dunkelh\u00e4utige und Transgender-Gemeinschaften.<\/p>\n<p>61. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, eine engere Zusammenarbeit und einen Dialog zwischen der Polizei und jenen Gruppen zu etablieren, die der Gefahr von Hassdelikten ausgesetzt sind, insbesondere Schwarze und Transgender-Gemeinschaften.<\/p>\n<p><strong>III. INTEGRATION UND INKLUSION<\/strong><\/p>\n<p><strong>A. Migranten<\/strong><\/p>\n<p>62. Die Schweiz, wie viele europ\u00e4ische Staaten, muss sich mit der Ankunft und dem Aufenthalt hoher Zahlen von Migranten befassen, die h\u00f6chstwahrscheinlich f\u00fcr lange Zeit bleiben werden und eventuell in der Schweiz eine Familie gr\u00fcnden. ECRI ist der Ansicht, dass diese Realit\u00e4t ein gro\u00dfes Potenzial und einen gro\u00dfen Wert hat, und dass die Staaten in Integration und Inklusion investieren sollten. In diesem Abschnitt untersucht ECRI die Situation von Migranten, einschlie\u00dflich Fl\u00fcchtlingen, vorl\u00e4ufig aufgenommener Ausl\u00e4nder[68] und Asylsuchender, mit dem Grundsatz, dass je fr\u00fcher die Integration beginnt, desto besser die Ergebnisse.<\/p>\n<p>63. Ein Viertel aller Menschen, die in der Schweiz leben, sind Ausl\u00e4nder. Der Gro\u00dfteil stammt aus anderen europ\u00e4ischen Staaten, vorwiegend Italien (15\u00a0%), Deutschland (14\u00a0%) und Portugal (13\u00a0%), w\u00e4hrend 15\u00a0% aus nichteurop\u00e4ischen Staaten kommen.[69] Laut Informationen, die auf der Internetseite des Staatssekretariats f\u00fcr Migration (SEM) verf\u00fcgbar sind, hat die Schweiz mit Stand 31. Januar 2019 38\u2018184 Fl\u00fcchtlinge, 46\u2018710 vorl\u00e4ufig ausgenommene Ausl\u00e4nder und 14\u2018588 Asylsuchende aufgenommen. Die Beh\u00f6rden teilten ECRI mit, dass die h\u00e4ufigsten Herkunftsstaaten weiterhin Eritrea (19\u00a0%), Syrien (9\u00a0%) und Afghanistan (8\u00a0%) sind.<\/p>\n<p>64. Laut dem Migrant Integration Policy Index 2015 belegte die Schweiz bei 38 Staaten den 21. Platz.[70] ECRI nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die St\u00e4dte Genf und Neuch\u00e2tel\/Neuenburg Mitglieder des Netzes \u201eInterkulturelle St\u00e4dte&#8220; sind, wobei letztere die h\u00f6chste Punktzahl f\u00fcr interkulturelle Integration auf dem Index f\u00fcr Interkulturelle St\u00e4dte belegte.[71]<\/p>\n<p>65. Die Integrationspolitik der Schweiz basiert auf dem neuen Bundesgesetz \u00fcber Ausl\u00e4nder und Ausl\u00e4nderinnen und \u00fcber die Integration vom 1. Januar 2019, das Ma\u00dfnahmen f\u00fcr alle Ausl\u00e4nder vorsieht, die in die Schweiz ziehen, um sich dort langfristig legal aufzuhalten. Sie zielt auf eine verbesserte Integration im Land ab und soll die Koexistenz von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern und Schweizer Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatb\u00fcrgern f\u00f6rdern. Artikel 53 besagt, dass die Integrationsunterst\u00fctzung eine gemeinsame Aufgabe der kommunalen, kantonalen und Bundesbeh\u00f6rden ist.<\/p>\n<p>66. 2014 wurden die Kantonalen Integrationsprogramme (KIPs) gestartet und seither arbeitet das ganze Land (26 Kantone) an den gleichen Integrationszielen. Es steht den Kantonen und Gemeinden allerdings frei, eigene Priorit\u00e4ten bei der Umsetzung festzulegen, um lokalen Anforderungen und Umst\u00e4nden Rechnung zu tragen. Jedes KIP wird durch eine Programmvereinbarung mit dem Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM)[72] geregelt und von der Eidgenossenschaft (50\u00a0%) und den Kantonen (50\u00a0%) finanziert. Die n\u00e4chsten Programme laufen \u00fcber den Zeitraum 2018-2021.[73]<\/p>\n<p>67. Die acht Ziele der KIPs unterteilen sich in drei Bereiche: 1) Information und Beratung, 2) Bildung und Besch\u00e4ftigung und 3) gegenseitiges Verst\u00e4ndnis und soziale Integration.[74] Da zwei der Haupth\u00fcrden f\u00fcr eine gelungene Integration Rassismus und Diskriminierung von Angeh\u00f6rigen schutzbed\u00fcrftiger Gruppen durch Angeh\u00f6rige der Mehrheitsbev\u00f6lkerung sind, stellt ECRI erfreut fest, dass der Schutz vor Diskriminierung eines der Ziele ist und dass Antidiskriminierungsma\u00dfnahmen intensiviert wurden. So halten z. B. mehrere St\u00e4dte und Kantone eine j\u00e4hrliche Antirassismus-Woche ab, und es wurde ein Handbuch f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung im \u00f6ffentlichen Dienst herausgegeben.[75]<\/p>\n<p>68. Nach zwei Jahren wird eine Beurteilung der KIPs durchgef\u00fchrt. Laut den Beh\u00f6rden gab es viele Erfolge, obwohl es nach wie vor erhebliche Herausforderungen gibt. Integration erfolgt auf lokaler Ebene, und seitdem die KIPs in Kraft sind, haben Gemeinden eine aktivere Rolle bei der Bereitstellung von Diensten zur Orientierung und zur sozialen Integration angenommen und es gibt eine gr\u00f6\u00dfere Bereitschaft, in Integrationshilfen zu investieren. ECRI stellt jedoch fest, dass die Dauer und der Umfang dieser Ma\u00dfnahmen in den einzelnen Kantonen variieren und die Unterschiede erheblich sind. Dar\u00fcber hinaus wird zugegeben, dass die Finanzierung unzureichend ist.<\/p>\n<p>69. In Bezug auf Fl\u00fcchtlinge und vor\u00fcbergehend aufgenommene Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder haben die Beh\u00f6rden ECRI informiert, dass die Eidgenossenschaft und die Kantone eine Integrationsagenda vereinbart haben, die eine fr\u00fchzeitigere und intensivere F\u00f6rderung der Integration dieser Personen vorsieht, vor allem durch Sprache, Ausbildung und Besch\u00e4ftigungsma\u00dfnahmen. Seit M\u00e4rz 2019 hat die Eidgenossenschaft ihren einmaligen Beitrag von 6\u2018000 auf 18\u2018000 CHF pro Person erh\u00f6ht und ein kontinuierliches Fallmanagement sichergestellt. Es liegt bei den Kantonen, diese zus\u00e4tzlichen Mittel anzufordern.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Sprachkurse<\/strong><\/p>\n<p>70. Da die Sprache ein Schl\u00fcsselfaktor f\u00fcr Integration und Inklusion ist, stellt ECRI erfreut fest, dass einer der Hauptbereiche der KIPs der Erwerb der lokalen Sprache ist. Die Kantone sind verpflichtet, Kurse der Stufe A1 bis B1 zu subventionieren; auch Alphabetisierungskurse werden subventioniert. Es wurde das sogenannte \u201eFide-Label&#8220; geschaffen, um die Qualit\u00e4t des Sprachunterrichts zu gew\u00e4hrleisten, der Teil der Integrationsma\u00dfnahmen ist. Er wird in Deutsch, Franz\u00f6sisch und Italienisch angeboten und orientiert sich an der Kommunikation im Alltag. Eine gro\u00dfe Zahl von Lehrkr\u00e4ften hat sich f\u00fcr den Unterricht gem\u00e4\u00df Fide-Label qualifiziert (130 zwischen 2015 und 2016).<\/p>\n<p>71. Im Hinblick auf Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig aufgenommene Ausl\u00e4nder, zahlt die Eidgenossenschaft den Kantonen einen einmaligen Betrag pro Person, der zur Finanzierung der Sprachkurse verwendet werden kann.[76] Asylbewerber in den Bundeseinrichtungen k\u00f6nnen kostenlos an Sprachkursen teilnehmen. F\u00fcr andere Migranten sind jedoch, obwohl Klassen in der lokalen Sprache in allen Gebieten des Landes verf\u00fcgbar sind, die h\u00e4ufig von NRO angeboten und durch Zusch\u00fcsse der KIPs finanziert werden, viele Sprachschulen zu teuer, da es sich um private Unternehmen handelt.[77] Die Nachfrage nach Kursen \u00fcbersteigt das Angebot, und die Klassen sind \u00fcberbelegt.[78] Aus diesem Grund fordert ECRI die Beh\u00f6rden eindringlich auf, nach neuen Wegen zu suchen, um den Bedarf an Sprachkursen f\u00fcr alle Migranten zu decken.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Rechtsstatus<\/strong><\/p>\n<p>72. Jedes Jahr werden in der Schweiz zwischen 30\u2018000 und 40\u2018000 Antr\u00e4ge auf eine Aufenthaltsbewilligung (bekannt als Ausweis C) gestellt. Unter dem Bundesgesetz \u00fcber Ausl\u00e4nder und Ausl\u00e4nderinnen und \u00fcber die Integration k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden eine Niederlassungsbewilligung nur dann ausstellen oder verl\u00e4ngern, wenn bestimmte Kriterien erf\u00fcllt werden, u.a. die Achtung der Rechtsordnung und Verfassungswerte, Kenntnisse in einer der Amtssprachen (mindestens Stufe A2 m\u00fcndlich und A1 schriftlich), Kenntnisse der Schweizer Werte und des Lebensstils und die Bereitschaft, zur lokalen Wirtschaft beizutragen und ausreichend geschult zu sein.[79] Personen, die keine Bereitschaft zur Integration zeigen, k\u00f6nnen verpflichtet werden, eine Integrationsvereinbarung zu unterschreiben, die die Erwartungen auff\u00fchrt, die es zu erf\u00fcllen gilt. Werden diese nicht erf\u00fcllt, kann dies die Erneuerung der Niederlassungsbewilligung oder eine Herabstufung zu Ausweis B (vorl\u00e4ufiger Aufenthalt) zur Folge haben. Die Kantone sind jedoch nicht verpflichtet, diese Vereinbarungen zu schlie\u00dfen. Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig aufgenommene Ausl\u00e4nder, die Sozialhilfe beziehen, k\u00f6nnen andererseits verpflichtet werden, an Integrations- oder Ausbildungsprogrammen teilzunehmen. Kommen sie dem ohne gute Begr\u00fcndung nicht nach, kann die Sozialhilfe reduziert werden.<\/p>\n<p>73. Da diese neuen Regelungen erst k\u00fcrzlich in Kraft traten, sieht sich ECRI au\u00dferstande, zu bewerten, wie diese in der Praxis funktionieren. Sie ist jedoch besorgt \u00fcber den Bestrafungsansatz, der eher den Anschein einer Einschr\u00e4nkung der Migration erweckt, als einer F\u00f6rderung der Integration, und dies wird jene Personen weiter marginalisieren, die bereits Schwierigkeiten haben, sich zu integrieren. Tats\u00e4chlich war die Schweiz laut einer Umfrage[80] einer der Staaten, in denen Sprache und B\u00fcrgerkunde als H\u00fcrde f\u00fcr eine Integration eingesetzt werden (fordern ohne zu f\u00f6rdern).<\/p>\n<p>74. ECRI ist insbesondere besorgt im Hinblick auf eine bestimmte Gruppe von Personen, namentlich angelehnte Asylbewerber[81], die nach Ablauf von 140 Tagen nicht abgeschoben werden k\u00f6nnen (siehe Ziffer 89). Sie haben keinen Rechtsstatus und keine Arbeitserlaubnis. Die Unterbringung erfolgt in Notunterk\u00fcnften, und jede Person erh\u00e4lt 8 CHF pro Tag zum Leben. Viele Gespr\u00e4chspartner haben ECRI \u00fcber die extrem harschen Lebensbedingungen und die lange Dauer der Unterbringung informiert (in einigen F\u00e4llen bis zu 10 Jahre), bevor eine L\u00f6sung gefunden wird. H\u00e4ufig ist ihr einziger Ausweg, von den Kantonen als \u201eH\u00e4rtefall&#8220; behandelt zu werden, wodurch sie eine Niederlassungsbewilligung aus humanit\u00e4ren Gr\u00fcnden erhalten. Zum Zeitpunkt des Besuchs von ECRI befanden sich ca. 4\u2018000 Personen (gr\u00f6\u00dftenteils Eritreer und Tibeter) in dieser misslichen Lage. ECRI ist \u00e4u\u00dferst besorgt, dass diese Menschen ohne eigenes Verschulden im Unklaren belassen werden und keine M\u00f6glichkeit haben, ein normales Leben zu f\u00fchren. Sie ist der Ansicht, dass eine angemessene zeitliche Begrenzung festgelegt werden sollte, nach deren Ablauf sie automatisch reguliert werden.<\/p>\n<p>75. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden eindringlich, Personen, die nicht in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen, sp\u00e4testens nach sechs Jahren einen regul\u00e4ren Aufenthaltstitel zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>76. ECRI ist der \u00dcberzeugung, dass Menschen am ehesten zu integrieren sind, wenn sie die Staatsb\u00fcrgerschaft des Landes erhalten, in dem sie leben und die gleichen Rechte wie andere Staatsb\u00fcrger haben. Die Einb\u00fcrgerung ist auch ein wichtiger Faktor f\u00fcr die Verbesserung des Wohlergehens von Migranten[82], und die Staaten sollten den Prozess erleichtern, statt H\u00fcrden aufzustellen. Im Januar 2018 trat ein neues B\u00fcrgerrechtsgesetz in Kraft. Es verk\u00fcrzt die geforderte Aufenthaltsdauer von 12 auf 10 Jahre, und die Zeit, die im Alter zwischen 8 und 18 Jahren im Land verbracht wurde, z\u00e4hlt doppelt. Andererseits wurden die Zulassungskriterien im Hinblick auf eine \u201eerfolgreiche Integration&#8220; versch\u00e4rft.[83] Das SEM erstellt innerhalb von acht Monaten eine vorl\u00e4ufige Beurteilung, und die kantonalen Beh\u00f6rden m\u00fcssen dann innerhalb von 12 Monaten eine Entscheidung treffen. Kantone und Gemeinden haben eigene Anforderungen, die erf\u00fcllt werden m\u00fcssen, und diese variieren erheblich, ebenso die Dauer des Verfahrens.[84] ECRI ist der Ansicht, dass diese Faktoren Unsicherheit und Ungleichheiten schaffen, die behoben werden sollten. ECRI bedauert es ferner, dass es keine Bestimmung f\u00fcr eine erleichterte Einb\u00fcrgerung von Fl\u00fcchtlingen gibt.[85]<\/p>\n<p><strong>&#8211; Familienzusammenf\u00fchrung<\/strong><\/p>\n<p>77. ECRI bedauert, dass die Familienzusammenf\u00fchrung f\u00fcr Personen, denen laut Asylrecht ein Fl\u00fcchtlingsstatus zuerkannt wurde, 2012 weiter eingeschr\u00e4nkt wurde und nun lediglich Ehegatten und minderj\u00e4hrige Kinder betrifft. Vorl\u00e4ufig aufgenommene Ausl\u00e4nder k\u00f6nnen eine Familienzusammenf\u00fchrung nach einer Wartezeit von drei Jahren und Erf\u00fcllen zus\u00e4tzlicher Anforderungen beantragen, u.a. kein Bezug von Sozialhilfe. ECRI ist der Ansicht, dass die Folge der eingeschr\u00e4nkten oder verz\u00f6gerten Familienzusammenf\u00fchrung unn\u00f6tiges menschliches Leid und schlechtere Integrationsergebnisse sind.[86] Die Verfahren zur Familienzusammenf\u00fchrung sollten zug\u00e4nglich, bezahlbar, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und zeitnah sein.<\/p>\n<p>78. ECRI empfiehlt, das Asylrecht zu \u00e4ndern und mehr Kategorien von Personen aufzunehmen, die Anspruch auf eine Familienzusammenf\u00fchrung haben. Auch sollen vorl\u00e4ufig aufgenommene Ausl\u00e4nder zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt Anspruch auf eine Familienzusammenf\u00fchrung erhalten, unter Ber\u00fccksichtigung des Rechts auf Achtung des Familienlebens, um die Integration zu verbessern.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Bildung<\/strong><\/p>\n<p>79. In der Schweiz liegt die Kinder- und Jugendpolitik vorrangig in der Verantwortung der Kantone. In Bezug auf die Vorschulerziehung informierten die Beh\u00f6rden ECRI, dass jeder Kanton eine Reihe von Ma\u00dfnahmen f\u00fcr Migrantenkinder entwickelt und umsetzt, die auf Kinder der Altersgruppe 0-4 Jahre, ihre Eltern und das Personal der Einrichtungen abzielen. Dazu k\u00f6nnen Spielpl\u00e4tze, Kurse f\u00fcr Pflegeeltern und Fortbildungen f\u00fcr Mitarbeiter geh\u00f6ren. Nahezu alle Kantone haben eine Vorschulpflicht von einem oder zwei Jahren erlassen, um den Erwerb der Unterrichtssprache zu f\u00f6rdern. ECRI wurde informiert, dass die Kantone neben der Schulpflicht auch aktiv Kurse f\u00fcr Sprache und Kultur der Herkunftsl\u00e4nder f\u00fcr Sch\u00fcler mit Migrationshintergrund unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>80. F\u00fcr die Grundschule gaben die Beh\u00f6rden an, dass besondere Unterst\u00fctzung entweder in Form von Begr\u00fc\u00dfungs- oder F\u00f6rderklassen f\u00fcr Migrantenkinder mit Ziel ihrer Integration in regul\u00e4re Klassen verf\u00fcgbar sind. In der Sekundarstufe besuchen ausl\u00e4ndische Kinder regul\u00e4re Unterrichtsklassen und Ausbildungspl\u00e4tze. Integrationsaktivit\u00e4ten werden nur dann durchgef\u00fchrt, wenn diese zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung erforderlich ist. In der Hochschulbildung gibt es keine spezielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr junge Migranten. NRO haben ECRI informiert, dass es nur wenige Zugangsm\u00f6glichkeiten zur Bildung f\u00fcr erwachsene Migranten gibt.<\/p>\n<p>81. ECRI stellt erfreut einige vielversprechende Praxisbeispiele fest. Die Stadt Freiburg hat zur Unterst\u00fctzung des Integrationsprozesses den Kontaktdienst \u201eSchule und Elternhaus&#8220; eingerichtet, der den Kontakt zwischen Migrantenfamilien und den st\u00e4dtischen Schulen f\u00f6rdern soll.[87] Die Familien k\u00f6nnen mit einer Kontaktperson, ungeachtet des kulturellen Hintergrunds oder der von der Familie gesprochenen Sprache, schulische Belange besprechen, u.a. sensible Fragen wie Rassismus.[88] Familien mit Migrationshintergrund wird au\u00dferdem ein Workshop-Programm namens EcolePlus angeboten, das sich mit der Rolle befasst, die von den Eltern erwartet wird, sowie mit der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule.[89]<\/p>\n<p>82. Ungeachtet dieser Bem\u00fchungen sind, laut eines neuen OECD-Berichts, unzureichende schulische Leistungen bei Sch\u00fclern mit Migrationshintergrund in bestimmten Staaten, einschlie\u00dflich der Schweiz, besonders ausgepr\u00e4gt. Migrantensch\u00fcler (in der Schweiz wie auch im Ausland geborene Kinder, die zwei im Ausland geborene Elternteile haben) weisen eine zweimal so hohe Wahrscheinlichkeit auf, keine grundlegende schulische Leistung zu erreichen als jene ohne Migrationshintergrund.[90]<\/p>\n<p>83. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, auf jede unzureichende Leistung bei Sch\u00fclern mit Migrationshintergrund zu achten und Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um diese L\u00fccken zu schlie\u00dfen. Sie sollten des Weiteren sicherstellen, dass erwachsene Migranten Zugang zu Lernprogrammen und die Gelegenheit erhalten, ihre Ausbildung in der Schweiz fortzusetzen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Besch\u00e4ftigung<\/strong><\/p>\n<p>84. Laut Informationen, die von den schweizerischen Beh\u00f6rden \u00fcbergeben wurden, besitzen 95,4\u00a0% der Angestellten in der \u00f6ffentlichen Verwaltung die Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft. 4,4\u00a0% besitzen die Staatsb\u00fcrgerschaft eines anderen europ\u00e4ischen Staates und 0,2\u00a0% sind B\u00fcrger aus anderen Kontinenten. Die Schweizerische Arbeitskr\u00e4fteerhebung liefert Informationen zur Struktur der Arbeitskr\u00e4fte und Besch\u00e4ftigungsmuster f\u00fcr dauerhaft Ans\u00e4ssige im Alter ab 15 Jahren. Die Erhebung, die viertelj\u00e4hrlich erfolgt, basiert auf Telefoninterviews mit 105\u2018000 zuf\u00e4llig ausgew\u00e4hlten Personen. Am 31. August 2018 gingen 29,4\u00a0% der Personen mit Fl\u00fcchtlingsstatus einer Besch\u00e4ftigung nach (Ausweis B); 36,1\u00a0% der Personen mit vorl\u00e4ufiger Aufnahme waren berufst\u00e4tig (Ausweis F); und 7,1\u00a0% der Asylbewerber gingen einer Arbeit nach (Ausweis N). In jeder Kategorie war der prozentuale Anteil der M\u00e4nner, die einer Arbeit nachgingen, rund doppelt so hoch wie der von Frauen.<\/p>\n<p>85. Die Integrationsagenda f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig aufgenommene Ausl\u00e4nder ber\u00fccksichtigt, dass eine gro\u00dfe Zahl dieser Personen auch nach Jahren noch keine Arbeit gefunden hat, von Sozialhilfe abh\u00e4ngig ist und kaum Kontakte zur \u00f6rtlichen Bev\u00f6lkerung hat. Eines der Ziele der Agenda ist, dass zwei Drittel der Personen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren f\u00fcnf Jahre nach ihrer Ankunft eine Ausbildung machen. Ein weiteres Ziel ist es, dass sieben Jahre nach der Ankunft die H\u00e4lfte nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert ist.[91] Die Beh\u00f6rden haben ECRI informiert, dass die Eidgenossenschaft ein Bildungsprogramm im Vorlehrbereich f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig Aufgenommene gestartet hat; es sind 1\u2018000 Pl\u00e4tze pro Jahr \u00fcber einen Zeitraum von vier Jahren vorgesehen. ECRI begr\u00fc\u00dft diese Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>86. ECRI stellt erfreut fest, dass es Asylbewerbern nun nach drei Monaten erlaubt ist zu arbeiten, obwohl es bei den Kantonen liegt, die erforderlichen Ausweise auszustellen. Im Hinblick auf vorl\u00e4ufig Aufgenommene wurde ECRI mitgeteilt, dass in der Praxis die Arbeitgeber nur z\u00f6gerlich diese Personen einstellen, weil sie davon ausgehen, dass deren Aufenthalt nur von kurzer Dauer ist. Zur Behebung dieses Nachteils registrieren seit Juli 2018 die Sozialdienste vorl\u00e4ufig Aufgenommene (sowie Fl\u00fcchtlinge, die Sozialhilfe beziehen), die eine Besch\u00e4ftigung \u00fcber das Arbeitsamt suchen, vorbehalten, dass man sie f\u00fcr vermittelbar h\u00e4lt. [92] Die Beh\u00f6rden haben des Weiteren darauf hingewiesen, dass sie die Umbenennung dieser Gruppe von Personen in eine angemessenere Bezeichnung in Erw\u00e4gung ziehen, was ECRI bef\u00fcrwortet. ECRI begr\u00fc\u00dft auch die R\u00fccknahme der 10\u00a0%igen Sondersteuer f\u00fcr Asylbewerber und vorl\u00e4ufig Aufgenommene, die 2018 in Kraft trat.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Wohnen<\/strong><\/p>\n<p>87. ECRI stellt fest, dass die KIPs den Aspekt Wohnen nicht ber\u00fccksichtigen, obwohl dieser unerl\u00e4sslich f\u00fcr Sicherheit, Wohlergehen und die Aussichten auf eine Integration ist. Fl\u00fcchtlinge und vorl\u00e4ufig Aufgenommene k\u00f6nnen ihren Wohnort frei w\u00e4hlen. Laut einer Studie aus dem Jahr 2017[93] leben sie in prek\u00e4ren Umst\u00e4nden, wobei sie im Vergleich zu Schweizer Staatsb\u00fcrgern mit der H\u00e4lfte der Zimmeranzahl und der H\u00e4lfte des Raumes auskommen m\u00fcssen. Sie mieten tendenziell in gro\u00dfen Wohnbl\u00f6cken in Zentrumsgemeinden, zusammen mit Menschen aus \u00e4hnlichen Staaten. Sie haben Probleme, einen Mietvertrag zu erhalten, da die vermietenden Parteien Vorurteile haben.<\/p>\n<p>88. Im Hinblick auf Asylbewerber haben die \u00c4nderungen des Asylrechts ein neues beschleunigtes Verfahren eingef\u00fchrt, das am 1. M\u00e4rz 2019 in Kraft trat. Alle Asylbewerber m\u00fcssen nun in einem der 18 Bundeszentren untergebracht werden, die vom SEM in sechs Asylregionen betrieben werden. Es werden die besonderen Bed\u00fcrfnisse der unterschiedlichen Gruppen ber\u00fccksichtigt (u.a. unbegleitete Minderj\u00e4hrige und Familien mit Kindern), und die medizinische Versorgung und Schulbesuch werden gew\u00e4hrleistet. Jedem Asylbewerber wird ein Rechtsbeistand zu gewiesen und hat Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung. Ein Testzentrum wurde 2014 in Z\u00fcrich er\u00f6ffnet und wird seit f\u00fcnf Jahren betrieben. Eine neue Beurteilung stellte fest, dass das Modell \u201ealle unter einem Dach&#8220; positive Ergebnisse gezeitigt hat. ECRI begr\u00fc\u00dft es, dass der Schwerpunkt auf Besch\u00e4ftigung, und nicht auf Kontrolle oder Sicherheit gelegt wird. Sie bedauert jedoch, dass die Integrationsma\u00dfnahmen nicht Teil des neuen Systems sein werden und erst dann beginnen, wenn der Status als Fl\u00fcchtling oder vorl\u00e4ufig Aufgenommener gew\u00e4hrt wurde.<\/p>\n<p>89. Asylbewerber werden nur dann einem der 26 Kantone zugewiesen, wenn ihr Antrag nicht innerhalb von 140 Tagen bearbeitet werden kann. Die Aufnahmebedingungen werden durch kantonale Gesetze geregelt und unterscheiden sich in den einzelnen Kantonen. Die Art der Unterbringungseinrichtungen sowie die H\u00f6he der finanziellen Aufwendungen sind in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Von einigen wei\u00df man, dass sie im Hinblick auf die Aufnahmebedingungen restriktiv sind oder es sogar an Strukturen fehlt, die den Bed\u00fcrfnissen schutzbed\u00fcrftiger Personen angepasst sind.[94] Mehrere Unterbringungsm\u00f6glichkeiten werden angeboten, u.a. Gemeinschaftszentren, Familienapartments oder Jugendherbergen. Aus diesem Grund kann die Zuweisung zu einem Kanton zu gro\u00dfer Ungleichheit f\u00fchren. ECRI verweist auf ihre nachstehende Empfehlung<\/p>\n<p><strong>&#8211; Politische Inklusion<\/strong><\/p>\n<p>90. Die Teilhabe an der Entscheidungsfindung \u00fcber das passive und aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene ist ein wichtiger Aspekt der Integration von Migranten, die sich selbst als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft betrachten und auch als solche betrachtet werden.<\/p>\n<p>91. Auf kantonaler Ebene gew\u00e4hren lediglich zwei Kantone, Neuenburg und Jura, Nichtstaatsb\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern das Wahlrecht. Neuenburg beschr\u00e4nkt dieses Recht auf jene Personen, die seit mindestens f\u00fcnf Jahren in diesem Kanton leben, w\u00e4hrend der Kanton Jura jenen das Wahlrecht gew\u00e4hrt, die seit 10 Jahren in der Schweiz leben, von denen mindestens ein Jahr in diesem Kanton verbracht worden sein muss. Kein Kanton gew\u00e4hrt das passive Wahlrecht. Auf kommunaler Ebene gew\u00e4hren die Kantone Freiburg, Vaud, Neuenburg und Jura unter bestimmten Umst\u00e4nden Nichtstaatsb\u00fcrgern das aktive und passive Wahlrecht (leben seit 10 Jahren in der Schweiz und im Kanton zwischen einem und f\u00fcnf Jahren). Genf sieht das aktive Wahlrecht, aber kein passives Wahlrecht vor.<\/p>\n<p>92. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Viertel der Gesamtbev\u00f6lkerung in der Schweiz keine Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft haben, ist ECRI der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen f\u00fcr deren Teilhabe unangemessen restriktiv sind. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnte von der Schweiz, mit ihrem System der halbdirekten Demokratie, erwartet werden, offener f\u00fcr den Wert einer inklusiven Demokratie zu sein.<\/p>\n<p>93. Abschlie\u00dfend begr\u00fc\u00dft ECRI die Schweizer Bem\u00fchungen in den letzten Jahren, eine Integrationspolitik und Integrationsma\u00dfnahmen zu etablieren. Es bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen und L\u00fccken, wie oben aufgef\u00fchrt, und die Bem\u00fchungen um Inklusion sind nicht immer erkennbar. Es sind weitere Anstrengungen f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene erforderlich, die trotz ihrer Bezeichnung tats\u00e4chlich h\u00e4ufig f\u00fcr lange Zeit im Land leben (bis zu 20 Jahre), aber Restriktionen unterworfen sind, die sich negativ auf ihre Integrationsaussichten auswirken.[95] Dar\u00fcber hinaus gibt es, da es den Kantonen und Kommunen gestattet ist, die Integrationsziele auf ihre eigene Weise zu verfolgen, ein breites Spektrum an Ans\u00e4tzen, was zu gro\u00dfen Unterschieden in den Standards innerhalb des Landes und erheblichen Ungleichheiten f\u00fchrt. Diese M\u00e4ngel wurden w\u00e4hrend des Besuchs von ECRI im Land immer wieder angesprochen. ECRI ist der Ansicht, dass Optionen f\u00fcr eine gr\u00f6\u00dfere Koh\u00e4renz der Ans\u00e4tze f\u00fcr Integration untersucht werden sollten, damit alle Migranten gleich behandelt werden und die gleichen Chancen haben, wo immer sie sich im Land befinden.<\/p>\n<p>94. ECRI empfiehlt dringend den Austausch guter Praxisbeispiele in den Ans\u00e4tzen, die in Bezug auf Integration und Inklusion verfolgt werden, um die kantonale Politik zu vereinheitlichen und die Chancengleichheit f\u00fcr alle Migranten zu maximieren. ECRI empfiehlt des Weiteren, die Mittel f\u00fcr die Kantonalen Integrationsprogramme zu erh\u00f6hen, den Bedarf an Sprachkursen f\u00fcr alle Migranten zu decken und Asylbewerber in die Integrationsprogramme aufzunehmen.<\/p>\n<p><strong>B. Jenische, Sinti\/Manouches und Roma<\/strong><\/p>\n<p>95. Laut Bundesamt f\u00fcr Kultur leben rund 30\u2018000 Jenische in der Schweiz, von denen rund 10\u00a0% einer nomadischen oder halbnomadischen Lebensweise nachgehen. Pr\u00e4zise Daten zu Sinti\/Manouches stehen nicht zur Verf\u00fcgung, ihre Zahl ist aber deutlich geringer als bei den Jenischen.[96] Daten zu Roma sind weniger genau, aber laut NRO in der Schweiz liegt ihre Zahl bei rund 80\u2018000. 99\u00a0% der Roma sind sesshaft und die meisten sind gut in die Schweizer Gesellschaft integriert.[97] Dar\u00fcber hinaus wird gesch\u00e4tzt, dass sich in den Sommermonaten ca. 3\u2018000 ausl\u00e4ndische fahrende Roma in der Schweiz aufhalten.[98]<\/p>\n<p>96. Laut der Gesellschaft f\u00fcr bedrohte V\u00f6lker sind Jenische und Sinti sowie Roma Diskriminierung, Vorurteilen und Rassismus ausgesetzt.[99] ECRI ist der Ansicht, dass gezielte Integrationsma\u00dfnahmen erforderlich sind, wo diese Gemeinschaften schwere Diskriminierung und Ablehnung seitens der Mehrheitsbev\u00f6lkerung erleben. In diesem Abschnitt befasst sich ECRI mit zwei Hauptbereichen, die sich besonders auf die Integration und Inklusion der Gemeinschaften der Jenischen, Sinti\/Manouches und Roma in der Schweiz auswirken: Wohnen und Bildung.<\/p>\n<p>97. 2015 setzte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe \u201eZur Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr eine nomadische Lebensweise und F\u00f6rderung der Kultur der Jenischen, Sinti\/Manouches und Roma in der Schweiz\u201d ein, die vom Bundesamt f\u00fcr Kultur geleitet wird. Sie setzt sich aus einer Bandbreite von Akteuren zusammen, u.a. Vertretern der Jenischen, Sinti\/Manouches und Roma (50\u00a0%) und staatlichen Beh\u00f6rden, u.a. Angeh\u00f6rigen der Bundesbeh\u00f6rden, kantonalen Konferenzen und Kommunal- und St\u00e4dteverb\u00e4nden (50\u00a0%).[100] Anfangs waren die Roma nicht in der Arbeitsgruppe vertreten (weil sie vorwiegend sesshaft sind), sie wurden dann aber zur Teilnahme eingeladen.<\/p>\n<p>98. Im Juni 2016 nahm die Arbeitsgruppe einen Aktionsplan mit einigen Empfehlungen f\u00fcr[101] f\u00fcnf Bereiche an: Stellpl\u00e4tze; Bildung und Ausbildung; soziale Angelegenheiten; Kultur und Identit\u00e4t; und Erneuerung der Stiftung Zukunft f\u00fcr Schweizer Fahrende als Verbindung zwischen Staat und den relevanten Gruppen. ECRI stellt fest, dass das Dokument vage ist und lediglich die Herausforderungen auff\u00fchrt, die sich aus einer fahrenden Lebensweise ergeben. NRO und Vertreter der relevanten Gemeinschaften betrachten den Aktionsplan als Entt\u00e4uschung und erkl\u00e4ren, dass dieser projektbasiert sei und keinen zeitlichen Rahmen nenne und unzureichend umgesetzt werde. Ein Bericht zur Umsetzung wurde im Dezember 2018 ver\u00f6ffentlicht.[102] Er stellte fest, es seien Verbesserungen in der Infrastruktur und bei bestimmten Praktiken der Beh\u00f6rden und Gesellschaft erforderlich und es sollten konkrete L\u00f6sungen zur Unterst\u00fctzung der Initiativen der betroffenen Gruppen gefunden werden.<\/p>\n<p>99. Im Hinblick auf Fragen der Identit\u00e4t und Kultur der Jenischen und Sinti\/Manouches verweist ECRI auf die neuste Stellungnahme des Beratenden Ausschusses f\u00fcr das Rahmen\u00fcbereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten.[103] Sie lenkt dessen ungeachtet die Aufmerksamkeit auf die Ablehnung eines Antrags durch den Bundesrat im Jahr 2018, den Roma den Status als nationale Minderheit i. S. des oben genannten Rahmen\u00fcbereinkommens zu gew\u00e4hren, was diese mit gro\u00dfer Bitterkeit erf\u00fcllt.[104] ECRI ist der Ansicht, dass der Ausschluss dieser Gruppe auf diese Weise nicht hilfreich f\u00fcr die F\u00f6rderung der Inklusion ist. Dessen ungeachtet nimmt ECRI zur Kenntnis, dass weitere Schritte ergriffen wurden, um Roma als Teil der Schweizer Gesellschaft anzuerkennen. So gibt es nun z. B. ein Roma-Mitglied in der Eidgen\u00f6ssischen Kommission gegen Rassismus (EKR)[105] und 2017 erw\u00e4hnte der Bundesrat zum ersten Mal Roma als Opfer des Holocaust, was diese begr\u00fc\u00dften.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Wohnen<\/strong><\/p>\n<p>100. In ihrem f\u00fcnften Bericht empfahl ECRI den Beh\u00f6rden, als dringliche Angelegenheit den Bedarf an Stellpl\u00e4tzen f\u00fcr nomadische Gemeinschaften zu erf\u00fcllen. ECRI erinnert daran, dass laut einer Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts die Raumordnungspl\u00e4ne der Kantone eine ausreichende Anzahl von Stellpl\u00e4tzen f\u00fcr Fahrende ausweisen m\u00fcssen, auf denen sie ihrer Tradition gem\u00e4\u00df leben k\u00f6nnen. Mehrere Gespr\u00e4chspartner informierten ECRI jedoch, dass diese Verpflichtung nicht respektiert wird, vorwiegend aufgrund eines fehlenden politischen Willens, besonders auf kommunaler, aber auch auf kantonaler Ebene. In Folge gibt es nach wie vor einen Mangel an Stellpl\u00e4tzen, was f\u00fcr die betroffenen Gemeinschaften ein gro\u00dfes Problem ist. Es tr\u00e4gt auch erheblich zu den Vorurteilen und zur Feindseligkeit bei, mit denen sie konfrontiert werden (siehe Ziffer 31), und behindert die Inklusion.<\/p>\n<p>101. Es scheint, dass jedes Jahr immer mehr Pl\u00e4tze geschlossen werden. Die Beh\u00f6rden haben ECRI mitgeteilt, dass es gegenw\u00e4rtig rund 30 offizielle Stellpl\u00e4tze in der Schweiz gibt, w\u00e4hrend doppelt so viele ben\u00f6tigt werden. Einige dieser Pl\u00e4tze stehen das ganze Jahr zur Verf\u00fcgung, w\u00e4hrend kurzzeitige Stellpl\u00e4tze nur in einer bestimmten Zeit des Jahres ge\u00f6ffnet sind und Transitpl\u00e4tze vorwiegend von ausl\u00e4ndischen Fahrenden benutzt werden. Viele Pl\u00e4tze befinden sich in der N\u00e4he von Autobahnen oder M\u00fclldeponien und verf\u00fcgen nicht \u00fcber die erforderliche Infrastruktur f\u00fcr ein angemessenes Leben, u.a. Zugang zu Stromleitungen und Trinkwasser. Jenische und Sinti sprachen \u00fcber ihre Angst im Hinblick auf einen schrumpfenden \u201eLebensraum&#8220; f\u00fcr sie. Dar\u00fcber hinaus haben \u00c4nderungen am Bundesgesetz \u00fcber das Gewerbe der Reisenden, das im Juli 2018 in Kraft trat, die traditionelle Praxis, spontan und mit Zustimmung des Grundbesitzers zu lagern, erschwert und komplexer gemacht. Diese Praxis, die zuvor auf der m\u00fcndlichen Vereinbarung mit dem Grundbesitzer basierte, trug dazu bei, den Mangel an offiziellen Stellpl\u00e4tzen auszugleichen.<\/p>\n<p>102. Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich f\u00fcr die ausl\u00e4ndischen fahrenden Roma (h\u00e4ufig als \u201eausl\u00e4ndische Fahrende\u201d bezeichnet). Sie reisen tendenziell in gr\u00f6\u00dferen Gruppen und bleiben mehrere Monate in der Schweiz. Sie werden immer h\u00e4ufiger ausgegrenzt und manchmal verbietet man ihnen, an Stellpl\u00e4tzen zu halten, die f\u00fcr Schweizer Jenische und Sinti\/Manouches ausgewiesen sind.[106] Tats\u00e4chlich ist mehr als die H\u00e4lfte der bestehenden Stellpl\u00e4tze nicht mehr f\u00fcr \u201eausl\u00e4ndische Fahrende&#8220; offen. ECRI stellt fest, dass am 13. Februar 2019 das Schweizerische Bundesgericht in einem den Kanton Neuenburg betreffenden Fall entschieden hat, diese Praxis stelle keine Diskriminierung aufgrund der Nationalit\u00e4t dar und sie diene einem \u00f6ffentlichen Interesse (Stellpl\u00e4tze f\u00fcr jede fahrende Gemeinschaft laut ihrer spezifischen Bed\u00fcrfnisse zu finden) und erf\u00fclle den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit.[107] ECRI ist jedoch nach wie vor besorgt, dass dieser Ansatz die Fremdenfeindlichkeit und Vorurteile gegen ausl\u00e4ndische fahrende Roma noch verst\u00e4rken wird, was zu Konflikten zwischen den unterschiedlichen Gruppen auf den Stellpl\u00e4tzen f\u00fchrt, die sie teilen. Diese Spannungen werden durch einen akuten Mangel an Stellpl\u00e4tzen und Lebensr\u00e4umen versch\u00e4rft.<\/p>\n<p>103. Aus diesem und den oben erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden ist ECRI der Ansicht, es sei dringend erforderlich, mehr Stellpl\u00e4tze einzurichten.[108] Obwohl die Beh\u00f6rden ECRI mitgeteilt haben, es seien Fortschritte erzielt (z. B. hat der Kanton Freiburg 2017 einen neuen \u00dcbergangsplatz eingerichtet) und der Betrag von 300\u2018000 CHF sei von der Eidgenossenschaft f\u00fcr den Zeitraum 2016-2020 f\u00fcr die Schaffung von Stellpl\u00e4tzen zugewiesen worden, reicht dies eindeutig nicht aus.<\/p>\n<p>104. ECRI empfiehlt dringend, in R\u00fccksprache mit den betroffenen Gemeinschaften Investitionen zur Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von Stellpl\u00e4tzen zu t\u00e4tigen, um den Bedarf fahrender Jenische, Sinti\/Manouches und Roma zu decken.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Bildung<\/strong><\/p>\n<p>105. In ihrem f\u00fcnften Bericht empfahl ECRI den Beh\u00f6rden, so rasch wie m\u00f6glich ein Projekt oder Ma\u00dfnahmen umzusetzen, die sicherstellen, dass Kinder von Fahrenden eine wirksame Bildung erhalten, unter Ber\u00fccksichtigung der Lebensweise ihrer Familien. ECRI stellt fest, dass der Aktionsplan die Notwendigkeit nennt, Bedingungen f\u00fcr die Vereinbarkeit der Schulpflicht und dem Recht der Kinder auf Bildung mit dem Recht von Fahrenden zu schaffen, ihrer fahrenden Lebensweise nachzukommen. Die gr\u00f6\u00dfte Schwierigkeit f\u00fcr diese Kinder, aufgrund ihrer langen Abwesenheit in den Sommermonaten und einem k\u00fcrzeren Schulbesuch w\u00e4hrend der Winterzeit, ist, dass ihre Schulbildung wahrscheinlich unvollst\u00e4ndig sein wird.[109]<\/p>\n<p>106. Wie bereits erw\u00e4hnt, liegt die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Bildung bei den Kantonen, und ECRI nimmt erfreut einige vielversprechende Praxisbeispiele zur Kenntnis. Der Kanton Bern und die Stadt Bern haben 2016 ein dreij\u00e4hriges Pilotprojekt namens Lernen unterwegs gestartet, das Kindern von Fahrenden am Stellplatz Buech die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umt, in den Wintermonaten am Unterricht und p\u00e4dagogischen Workshops sowie in den Sommermonaten mittels internetgest\u00fctzter Unterrichtsmethoden an Fernunterricht teilzunehmen; die Kinder erhalten kostenlos Laptops und die Schulen stellen sicher, dass die Familien \u00fcber einen Internetzugang verf\u00fcgen.[110] ECRI traf sich mit Familien und Kindern, die von diesem System begeistert und mit diesem sehr zufrieden sind. Sie ruft die anderen Kantone und St\u00e4dte auf, \u00e4hnlich kreative kindgerechte Projekte zu implementieren.<\/p>\n<p>107. ECRI stellt des Weiteren erfreut fest, dass die Fachstelle f\u00fcr Rassismusbek\u00e4mpfung des Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern hat einen Zuschuss von 78\u2018000 CHF f\u00fcr verschiedene Projekte zur Unterst\u00fctzung des Lebens und der Kultur von Fahrenden gew\u00e4hrt, von denen 8.000 CHF in die Entwicklung von Lernmaterialien \u00fcber Schweizer Jenische, Sinti\/Manouches und Roma f\u00fcr Grundschulen im deutschsprachigen Teil der Schweiz investiert wurden. 2019 beabsichtigt sie, (zusammen mit anderen Partnern) ein Modul zum Thema Rassismus, der mit der fahrenden Lebensweise verbunden ist, zu entwickeln.[111]<\/p>\n<p><strong>IV. SCHWEIZ-SPEZIFISCHE THEMEN<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Fehlen umfassender Antidiskriminierungsgesetze<\/strong><\/p>\n<p>108. ECRI stellt fest, dass es immer noch kein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz gibt und dass isolierte Bestimmungen auf mehrere Bereiche verteilt sind. Das Schweizerische Kompetenzzentrum f\u00fcr Menschenrechte hat eine gro\u00df angelegte Studie \u00fcber den Zugang zu Rechtsschutz in F\u00e4llen mutma\u00dflicher Diskriminierung aufgrund von Gender, Geschlechtsidentit\u00e4t, sexueller Orientierung, \u201eRasse&#8220;, Religion oder Behinderung durchgef\u00fchrt. Sein 2015 ver\u00f6ffentlichter Bericht lehnte Forderungen nach einem allgemeinen Gesetz gegen Diskriminierung ab. Der Bundesrat erkl\u00e4rte 2016, dass die aktuell geltenden Gesetze einen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung bieten und erinnerte daran, dass ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz wiederholt vom Parlament abgelehnt wurde.[112] ECRI bedauert, dass die Situation bleibt wie in ihrem f\u00fcnften Bericht und betont, dass diese Situation ein H\u00fcrde f\u00fcr den Zugang zur Justiz ist, da Opfer von Diskriminierung nicht von Sonderma\u00dfnahmen profitieren, die die Schwierigkeit der Beweisf\u00fchrung in diesen F\u00e4llen anerkennt, vor allem die Verschiebung der Beweislast.<\/p>\n<p>109. ECRI wiederholt ihre Empfehlung, ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden, das alle Gr\u00fcnde und alle Bereiche abdeckt, in \u00dcbereinstimmung mit ihrer Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Machtmissbrauch durch die Polizei<\/strong><\/p>\n<p>110. ECRI nimmt mehrere Berichte zur Kenntnis,[113] die die Aufmerksamkeit auf den mutma\u00dflichen Machtmissbrauch durch die Polizei lenkt, u.a. Racial Profiling und Brutalit\u00e4t. Vertreter der Gemeinschaften der Jenischen und Sinti\/Manouches haben alle ihre Sorge \u00fcber ein m\u00f6gliches Profiling von Personen mit fahrender Lebensweise und wiederholte Identit\u00e4tsfeststellungen ge\u00e4u\u00dfert.[114] Eine Plakataktion im Jahr 2016 gegen Betteln, die von der Polizei in Lugano durchgef\u00fchrt wurde, stereotypisierte Roma als Ausbeuter von Frauen und Kindern im Rahmen krimineller Vereinigungen.[115] Dunkelh\u00e4utige sind ebenfalls eine besondere Zielgruppe f\u00fcr polizeiliche Kontrollen, die h\u00e4ufig Festnahmen und die Durchsuchung auf Drogen einschlie\u00dfen.[116] ECRI ist insbesondere alarmiert, dass eine Reihe von Polizeiaktivit\u00e4ten zum Tod von Schwarzen gef\u00fchrt hat. So verstarb z. B. im M\u00e4rz 2018 ein nigerianischer Mann in Lausanne, nachdem er von der Polizei festgenommen und zu diesem Zweck auf den Boden gedr\u00fcckt und gefesselt worden war;[117] im Oktober 2017 verstarb ein 23-j\u00e4hriger gambischer Mann in Polizeigewahrsam in Kanton Wadt;[118] und im November 2016 wurde ein junger kongolesischer Mann in Lausanne w\u00e4hrend einer Polizeikontrolle erschossen.[119] Strafverfahren in Bezug auf diese F\u00e4lle im Kanton Wadt laufen. Laut der NRO humanrights.ch sind Gerichtsverfahren in F\u00e4llen von Polizeigewalt h\u00e4ufig langwierig und belastend und enden selten zugunsten des Kl\u00e4gers, was zu einem System f\u00fchrt, in dem sich Opfer hilflos f\u00fchlen und die Polizei als \u00fcber dem Gesetz stehend wahrnehmen.[120]<\/p>\n<p>111. Die Eidgen\u00f6ssische Kommission gegen Rassismus empfahl in Bezug auf Schwarze, die Opfer von Racial Profiling werden, eine Schulung f\u00fcr Polizeikr\u00e4fte, um das Problem des institutionellen und strukturellen Rassismus zu bek\u00e4mpfen.[121] Laut Polizeiausbildern und Regierungsberatern basieren rund 20\u00a0% der Polizeima\u00dfnahmen nicht objektiven Kriterien. Als Gr\u00fcnde wurden eine mangelnde Ausbildung sowie das Fehlen eines unabh\u00e4ngigen Gremiums zur Untersuchung von Beschwerden gegen die Polizei genannt.[122]<\/p>\n<p>112. ECRI empfiehlt eine weitere Schulung der Polizeikr\u00e4fte zum Thema Racial Profiling und zur Anwendung eines Standards des begr\u00fcndeten Verdachts. Es wird des Weiteren dringend empfohlen, ein von der Polizei und Staatsanwaltschaft unabh\u00e4ngiges Gremium einzurichten, das mutma\u00dfliche F\u00e4lle rassistisch motivierter Diskriminierung und Fehlverhaltens seitens der Polizei untersucht, im Einklang mit ihrer Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 11 zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der Polizeiarbeit.<\/p>\n<p><strong>EMPFEHLUNGEN DER ZWISCHENZEITLICHEN NACHVERFOLGUNG<\/strong><\/p>\n<p>Die zwei konkreten Empfehlungen, f\u00fcr die ECRI eine vorrangige Umsetzung seitens der Beh\u00f6rden der Schweiz fordert, sind die Folgenden:<\/p>\n<p>\u2022 (\u00a7 7) ECRI empfiehlt dringend, die Beratungszentren f\u00fcr Rassismusopfer durch h\u00f6here Mittel (aus einem anderen Haushalt als dem der Kantonalen Integrationsprogramme) und Personal zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p>\u2022 (\u00a7 75) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden eindringlich, Personen, die nicht in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen, sp\u00e4testens nach sechs Jahren einen regul\u00e4ren Aufenthaltstitel zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts wird ECRI in Bezug auf diese zwei Empfehlungen ein Verfahren zur zwischenzeitlichen Weiterverfolgung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>LISTE DER EMPFEHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Die Stelle der Empfehlungen im Berichtstext steht in Klammern.<\/p>\n<p>1. (\u00a7 5) ECRI empfiehlt erneut dringend die Einrichtung einer vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngigen Gleichstellungsstelle mit ausreichend Personal und mit den Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten, die in der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2 \u00fcber Gleichstellungsstellen zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz auf nationaler Ebene beschrieben sind.<\/p>\n<p>2. (\u00a7 7) ECRI empfiehlt dringend, die Beratungszentren f\u00fcr Rassismusopfer durch h\u00f6here Mittel (aus einem anderen Haushalt als dem der Kantonalen Integrationsprogramme) und Personal zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p>3. (\u00a7 13) ECRI empfiehlt, alle Schulen aufzufordern, eine Vorgehensweise zur Verh\u00fctung von und f\u00fcr den Umgang mit rassistischen und homo-\/transphoben Vorf\u00e4llen, einschlie\u00dflich Mobbing, zu verabschieden, mit Richtlinien f\u00fcr Sch\u00fcler, Lehrkr\u00e4fte und Eltern.<\/p>\n<p>4. (\u00a7 19) ECRI wiederholt ihre Empfehlung, das Diskriminierungsmerkmal Geschlechtsidentit\u00e4t in Artikel 261bis StGB aufzunehmen.<\/p>\n<p>5. (\u00a7 23) ECRI empfiehlt, das Recht von Kindern auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit und k\u00f6rperliche Selbstbestimmung wirksam zu sch\u00fctzen und medizinisch unn\u00f6tige Operationen und andere Behandlungen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts zu verbieten, bis das Kind in der Lage ist, auf Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und des Grundsatzes einer freien und informierten Einwilligung an der Entscheidung mitzuwirken.<\/p>\n<p>6. (\u00a7 53) ECRI wiederholt ihre Empfehlung, eine rassistische oder andere hassmotivierte Gesinnung ausdr\u00fccklich als strafversch\u00e4rfenden Umstand f\u00fcr jede Straftat aufzunehmen.<\/p>\n<p>7. (\u00a7 55) ECRI empfiehlt die Einrichtung eines Systems f\u00fcr die Polizei f\u00fcr die Protokollierung und \u00dcberwachung aller Formen von hassmotivierter Vorf\u00e4lle und eine klare Anweisung an die Polizei, Hassmotive, die vom Opfer oder einer anderen Person wahrgenommen werden, zu protokollieren. Diese Daten sollten \u00f6ffentlich verf\u00fcgbar gemacht werden.<\/p>\n<p>8. (\u00a7 61) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, eine engere Zusammenarbeit und einen Dialog zwischen der Polizei und jenen Gruppen zu etablieren, die der Gefahr von Hassdelikten ausgesetzt sind, insbesondere Schwarze und Transgender-Gemeinschaften.<\/p>\n<p>9. (\u00a7 75) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden eindringlich, Personen, die nicht in ihre Herkunftsl\u00e4nder zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen, sp\u00e4testens nach sechs Jahren einen regul\u00e4ren Aufenthaltstitel zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>10. (\u00a7 78) ECRI empfiehlt, das Asylrecht zu \u00e4ndern und mehr Kategorien von Personen aufzunehmen, die Anspruch auf eine Familienzusammenf\u00fchrung haben. Auch sollen vorl\u00e4ufig aufgenommene Ausl\u00e4nder zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt Anspruch auf eine Familienzusammenf\u00fchrung erhalten, unter Ber\u00fccksichtigung des Rechts auf Achtung des Familienlebens, um die Integration zu verbessern.<\/p>\n<p>11. (\u00a7 83) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, auf jede unzureichende Leistung bei Sch\u00fclern mit Migrationshintergrund zu achten und Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um diese L\u00fccken zu schlie\u00dfen. Sie sollten des Weiteren sicherstellen, dass erwachsene Migranten Zugang zu Lernprogrammen und die Gelegenheit erhalten, ihre Ausbildung in der Schweiz fortzusetzen.<\/p>\n<p>12. (\u00a7 94) ECRI empfiehlt dringend den Austausch guter Praxisbeispiele in den Ans\u00e4tzen, die in Bezug auf Integration und Inklusion verfolgt werden, um die kantonale Politik zu vereinheitlichen und die Chancengleichheit f\u00fcr alle Migranten zu maximieren. ECRI empfiehlt des Weiteren, die Mittel f\u00fcr die Kantonalen Integrationsprogramme zu erh\u00f6hen, den Bedarf an Sprachkursen f\u00fcr alle Migranten zu decken und Asylbewerber in die Integrationsprogramme aufzunehmen.<\/p>\n<p>13. (\u00a7 104) ECRI empfiehlt dringend, in R\u00fccksprache mit den betroffenen Gemeinschaften Investitionen zur Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von Stellpl\u00e4tzen zu t\u00e4tigen, um den Bedarf fahrender Jenische, Sinti\/Manouches und Roma zu decken.<\/p>\n<p>14. (\u00a7 109) ECRI wiederholt ihre Empfehlung, ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden, das alle Diskriminierungsmerkmale und alle Bereiche abdeckt, in \u00dcbereinstimmung mit ihrer Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7.<\/p>\n<p>15. (\u00a7 112) ECRI empfiehlt eine weitere Schulung der Polizeikr\u00e4fte zum Thema Racial Profiling und zur Anwendung eines Standards des begr\u00fcndeten Verdachts. Es wird des Weiteren dringend empfohlen, ein von der Polizei und Staatsanwaltschaft unabh\u00e4ngiges Gremium einzurichten, das mutma\u00dfliche F\u00e4lle rassistisch motivierter Diskriminierung und Fehlverhaltens seitens der Polizei untersucht, im Einklang mit ihrer Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 11 zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der Polizeiarbeit.<\/p>\n<p><strong>Bibliografie<\/strong><\/p>\n<p>Diese Bibliografie listet die wichtigsten ver\u00f6ffentlichen Quellen auf, die w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung der Situation in der Schweiz benutzt wurden. Dies ist nicht als abschlie\u00dfende Liste aller Informationsquellen zu betrachten, die ECRI w\u00e4hrend der Arbeit an diesem Bericht zur Verf\u00fcgung standen.<\/p>\n<p><strong>European Commission against Racism and Intolerance (ECRI)<\/strong><\/p>\n<p>1. ECRI (2017), Conclusions on the implementation of the recommendations in respect of Switzerland subject to interim follow-up, CRI(2017)25.<\/p>\n<p>2. ECRI (2014), Fifth report on Switzerland, CRI(2014)39.<\/p>\n<p>3. ECRI (2012a), Conclusions on the implementation of the recommendations in respect of Switzerland subject to interim follow-up, CRI(2012)30.<\/p>\n<p>4. ECRI (2009a), Statement on the ban of the construction of minarets in Switzerland.<\/p>\n<p>5. ECRI (2009b), Fourth report on Switzerland, CRI(2009)32.<\/p>\n<p>6. ECRI (2004a), Third report on Switzerland, CRI(2004)5.<\/p>\n<p>7. ECRI (2000a), Second report on Switzerland, CRI(2000)06.<\/p>\n<p>8. ECRI (1998a), First report on Switzerland, CRI(98)27.<\/p>\n<p>9. ECRI (1996), General Policy Recommendation No. 1: Combating racism, xenophobia, antisemitism and intolerance, CRI(96)43.<\/p>\n<p>10. ECRI (2018), General Policy Recommendation No. 2 (revised): Equality bodies to combat racism and intolerance at national level, CRI(2018)06.<\/p>\n<p>11. ECRI (1998b), General Policy Recommendation No. 3: Combating racism and intolerance against Roma\/Gypsies, CRI(98)29.<\/p>\n<p>12. ECRI (1998c), General Policy Recommendation No. 4: National surveys on the experience and perception of discrimination and racism from the point of view of potential victims, CRI(98)30.<\/p>\n<p>13. ECRI (2000b), General Policy Recommendation No. 5: Combating intolerance and discrimination against Muslims, CRI(2000)21.<\/p>\n<p>14. ECRI (2001), General Policy Recommendation No. 6: Combating the dissemination of racist, xenophobic and antisemitic material via the Internet, CRI(2001)1.<\/p>\n<p>15. ECRI (2003), General Policy Recommendation No. 7 (revised): National legislation to combat racism and racial discrimination, CRI(2003)8rev.<\/p>\n<p>16. ECRI (2004b), General Policy Recommendation No.8: Combating racism while fighting terrorism, CRI(2004)26.<\/p>\n<p>17. ECRI (2004c), General Policy Recommendation No.9: The fight against antisemitism, CRI(2004)37.<\/p>\n<p>18. ECRI (2007a), General Policy Recommendation No.10: Combating racism and racial discrimination in and through school education, CRI(2007)6.<\/p>\n<p>19. ECRI (2007b), General Policy Recommendation No.11: Combating racism and racial discrimination in policing, CRI(2007)39.<\/p>\n<p>20. ECRI (2009c), General Policy Recommendation No. 12: Combating racism and racial discrimination in the field of sport, CRI(2009)5.<\/p>\n<p>21. ECRI (2011), General Policy Recommendation No.13: Combating anti-Gypsyism and discrimination against Roma, CRI(2011)37.<\/p>\n<p>22. ECRI (2012b), General Policy Recommendation No.14: Combating racism and racial discrimination in employment, 2012, CRI(2012)48.<\/p>\n<p>23. ECRI (2016a), General Policy Recommendation No. 15: Combating Hate Speech, CRI(2016)15.<\/p>\n<p>24. ECRI (2016b), General Policy Recommendation No. 16: Safeguarding irregularly present migrants from discrimination, CRI(2016)16.<\/p>\n<p>25. ECRI (2019), ECRI Glossary, CRI(2019)14 rev1.<\/p>\n<p>Weitere Quellen in alphabetischer Reihenfolge<\/p>\n<p>26. Ademovi\u0107-Omer\u010di\u010d, N. (2018), Islamophobia in Switzerland, National Report 2017, in Bayrakli, E. and Hafez,\u00a0F. (2018), European Islamophobia Report, Foundation for Political, Economic and Social Research (SETA).<\/p>\n<p>27. Afrique Connection (2016, novembre 14), La famille du jeune congolais abattu par la police suisse parle, www.afriqueconnection.com\/article\/14-11-2016\/la-famille-du-jeune-congolais-abattu-par-la-police-suisse-parle.<\/p>\n<p>28. Amnesty International (2018, Januar 24), \u00abLex Fahrende\u00bb: Amnesty warnt vor Diskriminierung Medienmitteilung.<\/p>\n<p>29. Amnesty International (2018), Amnesty International Report 2017\/18: The State of the World\u2019s Human Rights, www.amnesty.org\/en\/documents\/pol10\/6700\/2018\/en\/.<\/p>\n<p>30. Arcinfo (2017, octobre 14), Lausanne: le carr\u00e9 musulman du cimeti\u00e8re du Bois de Vaux saccag\u00e9 dans la nuit de vendredi \u00e0 samedi, www.arcinfo.ch\/articles\/suisse\/lausanne-le-carre-musulman-du-cimetiere-du-bois-de-vaux-saccage-dans-la-nuit-de-vendredi-a-samedi-708379.<\/p>\n<p>31. Bilger, V. and others (2011), Health Care for Undocumented Migrants in Switzerland, Policies \u2013 People \u2013 Practices.<\/p>\n<p>32. Blackless, M. and others (2000, February 11), How sexually dimorphic are we? Review and synthesis, in American Journal of Human Biology (March\/April 2000), Volume 12, Issue 2, pp. 151-166.<\/p>\n<p>33. Carrefour de r\u00e9flexion et d\u2019action contre le racisme anti-Noir (CRAN) (2017, octobre 24), Le CRAN d\u00e9nonce encore une fois un profilage racial qui met en danger les vies Noires en Suisse, www.cran.ch\/04_PageCentrale\/2_Communiques\/2017\/CRAN_CP_Noir_Mort_dans_Locaux_de_la_Police_24Oct2017.pdf.<\/p>\n<p>34. CBN News (2018, October 15), Switzerland Votes to Criminalize Homophobia and &#8218;Hate Speech&#8216;, www1.cbn.com\/cbnnews\/us\/2018\/october\/switzerland-votes-to-criminalize-homophobia-and-hate-speech.<\/p>\n<p>35. Centre de Contact Suisses-Immigr\u00e9s (CCSI) (2018), Operation Papyrus &#8211; practical information, https:\/\/ccsi.ch\/help-and-information\/operation-papyrus-practical-information, accessed 22 October 2018.<\/p>\n<p>36. Commission f\u00e9d\u00e9rale contre le racisme (CFR) (2016), TANGRAM \u2013 Bulletin de la Commission f\u00e9d\u00e9rale contre le racisme Num\u00e9ro 37 &#8211; L\u2019\u00e9cole.<\/p>\n<p>37. Commission f\u00e9d\u00e9rale contre le racisme (CFR) (2018), TANGRAM 41 &#8211; Sport et racisme.<\/p>\n<p>38. Conf\u00e9d\u00e9ration suisse, D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de l\u2019int\u00e9rieur (2019, avril 15), Atelier du Service de lutte contre le racisme &#8222;Le racisme sur la Toile&#8220; du 11 d\u00e9cembre 2018, www.edi.admin.ch\/edi\/fr\/home\/fachstellen\/frb\/domaines-d_activites\/medien-und-internet\/internet.html.<\/p>\n<p>39. Conseil de l\u2019Europe, Commissaire aux droits de l&#8217;homme (2017), Rapport par Nils Mui\u017enieks, Commissaire aux droits de l&#8217;homme du Conseil de l&#8217;Europe suite \u00e0 sa visite en Suisse du 22\u00a0au\u00a024 mai 2017, CommDH(2017)26.<\/p>\n<p>40. Conseil f\u00e9d\u00e9ral (2015, mars 3), Le groupe de travail sur le mode de vie des gens du voyage commence son travail, www.admin.ch\/gov\/fr\/accueil\/documentation\/communiques.msg-id-56424.html.<\/p>\n<p>41. Conseil f\u00e9d\u00e9ral (2015, juin 25), Lancement de la campagne nationale \u00ab Une Suisse \u00e0 nos couleurs \u00bb, www.admin.ch\/gov\/fr\/accueil\/documentation\/communiques.msg-id-57849.html.<\/p>\n<p>42. Conseil f\u00e9d\u00e9ral (2016), Le droit \u00e0 la protection contre la discrimination, Rapport du Conseil f\u00e9d\u00e9ral en r\u00e9ponse au postulat Naef 12.3543 du 14 juin 2012.<\/p>\n<p>43. Conseil suisse de la presse (2018), Rapport annuel 2017.<\/p>\n<p>44. Coordination Intercommunautaire contre l\u2019Antis\u00e9mitisme et la Diffamation (CICAD) (2018), Antis\u00e9mitisme en Suisse romande, Rapport 2017.<\/p>\n<p>45. Council of Europe, Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities (ACFC) (2018), Fourth Opinion on Switzerland \u2013 adopted on 31 May 2018, ACFC\/OP\/IV(2018)003.<\/p>\n<p>46. Council of Europe, Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities (ACFC) (2017), Fourth Report submitted by Switzerland pursuant to Article 25, paragraph 2 of the Framework Convention for the Protection of National Minorities, ACFC\/SR\/IV(2017)003, https:\/\/rm.coe.int\/168070c2ee.<\/p>\n<p>47. Council of Europe, Commissioner for Human Rights (2011), Discrimination on grounds of sexual orientation and gender identity in Europe, 2nd edition.<\/p>\n<p>48. Council of Europe, Commissioner for Human Rights (2015), Human rights and intersex people \u2013 Issue paper.<\/p>\n<p>49. Council of Europe, Commissioner for Human Rights (2016), Time for Europe to get migrant integration right \u2013 Issue paper.<\/p>\n<p>50. Council of Europe, Congress of Local and Regional Authorities (2017), Resolution 415 (2017), Text of the Revised Charter of European Political Parties for a Non-Racist Society, CG32(2017)17final.<\/p>\n<p>51. Council of Europe, Education for Democratic Citizenship and Human Rights Education (EDC\/HRE) (2017), Learning to live together \u2013 Council of Europe Report on the state of citizenship and human rights education in Europe, www.coe.int\/en\/web\/edc\/report-on-the-state-of-citizenship-and-human-rights-in-europe.<\/p>\n<p>52. Council of Europe, Group of States against Corruption (2017), Fourth evaluation round, Corruption prevention in respect of Members of Parliament, Judges and Prosecutors, Evaluation Report Switzerland, GrecoEval4Rep(2016)5.<\/p>\n<p>53. Council of Europe, Intercultural cities (2011), Neuch\u00e2tel Intercultural Profile, https:\/\/rm.coe.int\/1680482a86.<\/p>\n<p>54. Council of Europe, Parliamentary Assembly (2017), Recommendation 2116 (2017), Promoting the human rights of and eliminating discrimination against intersex people.<\/p>\n<p>55. D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de l&#8217;int\u00e9rieur (DFI), Office f\u00e9d\u00e9ral de la culture (OFC) (2016), Groupe de travail &#8222;Am\u00e9lioration des conditions de vie nomade et promotion de la culture des Y\u00e9niches, des Manouches et des Roms&#8220;, Rapport et plan d&#8217;action.<\/p>\n<p>56. D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de l&#8217;int\u00e9rieur (DFI), Office f\u00e9d\u00e9ral de la culture (OFC) (2018a), Les Y\u00e9niches et les Manouches sont une minorit\u00e9 nationale, plan d&#8217;action, www.bak.admin.ch\/bak\/fr\/home\/sprachen-und-gesellschaft\/les-yeniches-et-les-manouches-sont-une-minorite-nationale\/plan-d-action.html.<\/p>\n<p>57. D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de l&#8217;int\u00e9rieur (DFI), Office f\u00e9d\u00e9ral de la culture (OFC) (2018b), Etat de la mise en oeuvre du plan d&#8217;action (2018), Am\u00e9lioration des conditions de vie nomade et promotion de la culture des Y\u00e9niches, des Manouches et des Roms,<\/p>\n<p>58. D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de l\u2019int\u00e9rieur (DFI), Service de lutte contre le racisme (SLR), Rapport sur la discrimination raciale en Suisse 2018.<\/p>\n<p>59. D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de justice et police (DFJP), Secr\u00e9tariat d\u2019Etat aux migrations SEM et D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de l\u2019\u00e9conomie, de la formation et de la recherche (DEFR), Secr\u00e9tariat d\u2019Etat \u00e0 la formation, \u00e0 la recherche et \u00e0 l\u2019innovation (SEFRI) (2018, avril 25), Fiche d\u2019information &#8211; L\u2019Agenda Int\u00e9gration en bref, www.sem.admin.ch\/dam\/data\/sem\/integration\/agenda\/faktenblatt-integrationsagenda-f.pdf.<\/p>\n<p>60. Eidgen\u00f6ssischen Kommission gegen Rassismus (EKR) (2018), Rassismusvorf\u00e4lle aus der Beratungspraxis Januar bis Dezember 2017.<\/p>\n<p>61. Ettinger, P. (2018), La qualit\u00e9 de la couverture m\u00e9diatique des musulmans de Suisse, Forschungsinstitut \u00d6ffentlichkeit und Gesellschaft, Universit\u00e9 de Zurich, Une \u00e9tude mandat\u00e9e par la Commission f\u00e9d\u00e9rale contre le racisme (CFR).<\/p>\n<p>62. Euronews (2018, September 24), Swiss canton votes to ban burqa in public, www.euronews.com\/2018\/09\/24\/swiss-canton-votes-to-ban-burqa-in-public.<\/p>\n<p>63. European Parliament (2019), Resolution of 14 February 2019 on the rights of intersex people (2018\/2878(RSP).<\/p>\n<p>64. European Union Agency for Fundamental Rights (FRA) (2015), The fundamental rights situation of intersex people, FRA focus paper.<\/p>\n<p>65. Federal Assembly \u2013 the Swiss Parliament (2013, March 7), Initiative parlementaire 13.407, Lutter contre les discriminations bas\u00e9es sur l&#8217;orientation sexuelle, Submitted by: Reynard Mathias, Groupe socialiste, Parti socialiste suisse, Submission date: 07\/03\/2013.<\/p>\n<p>66. Federal Assembly \u2013 the Swiss Parliament (2016, December 5), Motion 16.3945, Prot\u00e9ger les communaut\u00e9s religieuses contre le terrorisme et la violence extr\u00e9miste, Submitted by: Jositsch Daniel, Groupe socialiste, Parti socialiste Suisse, Submission date: 05\/12\/2016, www.parlament.ch\/en\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20163945.<\/p>\n<p>67. Federal Assembly \u2013 the Swiss Parliament (2018, January 26), Motion 18.3005, Pour une l\u00e9gislation coh\u00e9rente sur les sans-papiers, Submitted by: Commission de la s\u00e9curit\u00e9 sociale et de la sant\u00e9 publique CN.<\/p>\n<p>68. Federal Chancellery (2018), The Swiss Confederation, A brief guide 2018.<\/p>\n<p>69. Federal Commission against Racism (CFR) (2018), Rassismusvorf\u00e4lle aus der Beratungspraxis \u2013 Januar bis Dezember 2017, www.ekr.admin.ch\/pdf\/Rassismusbericht_2017_D.pdf.<\/p>\n<p>70. Federal Council (2018, June 1), Roma in Switzerland: an integral part of society but not a national minority, www.admin.ch\/gov\/en\/start\/documentation\/media-releases.msg-id-70977.html.<\/p>\n<p>71. Federal Office of Communications (OFCOM) (2008, February 27), Criminal responsibility of internet service providers (ISPs), www.bakom.admin.ch\/bakom\/en\/homepage\/digital-switzerland-and-internet\/internet\/criminal-responsibility-of-isps.html.<\/p>\n<p>72. Federal Office of Communications (OFCOM) (2019, April 3), Combating cybercrime, www.bakom.admin.ch\/bakom\/en\/homepage\/digital-switzerland-and-internet\/internet\/fight-against-internet-crime.html.<\/p>\n<p>73. Federal Office of Public Health (FOPH) (2017), Access to healthcare for undocumented migrants in Switzerland \u2013 Practices, www.bag.admin.ch\/dam\/bag\/en\/dokumente\/nat-gesundheitsstrategien\/nat-programm-migration-und-gesundheit\/health-care-provision-education\/Undocumented%20Migrants%20Practices.pdf.download.pdf\/Undocumented%20Migrants%20Practices.pdf<\/p>\n<p>74. Federal Statistical Office, Survey on diversity and coexistence in Switzerland, www.bfs.admin.ch\/bfs\/en\/home\/statistics\/population\/surveys\/zids.html.<\/p>\n<p>75. F\u00e9d\u00e9ration suisse des communaut\u00e9s isra\u00e9lites (FSCI) et GRA (2018), Analyse Antisemitismusbericht 2017, www.antisemitismus.ch\/content\/analyse-antisemitismusbericht-2017.<\/p>\n<p>76. Fondation Assurer l\u2019avenir des gens du voyage suisses (2016), Gens du voyage et am\u00e9nagement du territoire &#8211; Rapport 2015.<\/p>\n<p>77. Fondation contre le racisme et l\u2019antis\u00e9mitisme (GRA) (2019), Chronologie, https:\/\/chronologie.gra.ch\/?fwp_date=2018.<\/p>\n<p>78. Grenchner Tageblatt (2017, December 13), Illegaler fl\u00fcchtet von der Moschee-Baustelle \u2013 Polizist st\u00fcrzt bei Verfolgung in die Tiefe, www.grenchnertagblatt.ch\/solothurn\/grenchen\/illegaler-fluechtet-von-der-moschee-baustelle-polizist-stuerzt-bei-verfolgung-in-die-tiefe-131993734.<\/p>\n<p>79. HR Today (2017, July 21), Alma Medien, \u2018Absage f\u00fcr anonyme Bewerbungen in der Schweitz\u2019, www.hrtoday.ch\/de\/news\/personalsuche-absage-fuer-anonyme-bewerbungen-in-der-schweiz.<\/p>\n<p>80. Huddleston, T. and others (2015), Migrant Integration Policy Index 2015, Switzerland 2014, www.mipex.eu\/switzerland.<\/p>\n<p>81. Humanrights.ch (2016), La violence domestique &#8211; Droit des \u00e9trangers, www.humanrights.ch\/fr\/dossiers-droits-humains\/violence-domestique\/suisse\/droit-des-etrangers\/.<\/p>\n<p>82. Humanrights.ch (2016, June 8), Disappointing Federal Council report on protection against discrimination, www.humanrights.ch\/en\/switzerland\/internal-affairs\/national\/disappointing-federal-council-report-protection-discrimination.<\/p>\n<p>83. Humanrights.ch (2018, November 11), Suspected police violence in the canton of Vaud: authorities must act.<\/p>\n<p>84. Humanrights.ch (2019, June 11), Le Tribunal f\u00e9d\u00e9ral rejette le recours contre la loi \u00abanti-nomades\u00bb du canton de Neuch\u00e2tel, www.humanrights.ch\/fr\/droits-humains-suisse\/interieure\/groupes\/yeniches-manouches-sintes-roms\/tf-rejette-recours-contre-loi-anti-nomades-canton-de-neuchatel.<\/p>\n<p>85. International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA)-Europe (2019), Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and Intersex People in Switzerland covering the period of January to December 2018.<\/p>\n<p>86. ILGA-Europe (2016), Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and Intersex People in Switzerland covering the period of January to December 2015.<\/p>\n<p>87. ILGA-Europe (2017), Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and Intersex People in Switzerland covering the period of January to December 2016.<\/p>\n<p>88. ILGA-Europe (2018), Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and Intersex People in Switzerland covering the period of January to December 2017.<\/p>\n<p>89. Le Matin (2018, mars 13), Canton de Zurich &#8211; Un n\u00e9onazi en prison pour avoir crach\u00e9 sur un juif, www.lematin.ch\/suisse\/neonazi-retour-prison-crache-juif\/story\/15028996.<\/p>\n<p>90. Le Temps (2016, d\u00e9cembre 6), Les policiers suisses ciblent-ils les Noirs? www.letemps.ch\/suisse\/policiers-suisses-ciblentils-noirs.<\/p>\n<p>91. Le Temps (2018, mars 1), Un homme d\u00e9c\u00e8de au lendemain d\u2019un contr\u00f4le de police \u00e0 Lausanne, www.letemps.ch\/suisse\/un-homme-decede-lendemain-dun-controle-police-lausanne.<\/p>\n<p>92. Legal Expat Geneva, Recent update of the Swiss Federal Law on Foreigners and Integration, www.legalexpatgeneva.com\/update-swiss-federal-law-foreigners-integration\/.<\/p>\n<p>93. Meier, Werner A. (2019), Switzerland &#8211; Media Landscape, European Journalism Centre (EJC), MediaLandscapes.org, https:\/\/medialandscapes.org\/country\/switzerland.<\/p>\n<p>94. Migraweb (2018), Learning a national language, http:\/\/migraweb.ch\/en\/themen\/bildung\/sprachkurse.<\/p>\n<p>95. NGO Monitor (2017, June 8), NGO Monitor and the Swiss Parliament Vote on NGO Funding, www.ngo-monitor.org\/ngo-monitor-swiss-parliament-vote-ngo-funding\/.<\/p>\n<p>96. Office f\u00e9d\u00e9ral de la culture (2017, avril 6), Les Y\u00e9niches et les Manouches sont une minorit\u00e9 nationale &#8211; Autres informations, www.bak.admin.ch\/bak\/fr\/home\/sprachen-und-gesellschaft\/les-yeniches-et-les-manouches-sont-une-minorite-nationale\/autres-informations.html.<\/p>\n<p>97. Office f\u00e9d\u00e9ral de la statistique (2017), Rapport statistique sur l&#8217;int\u00e9gration de la population issue de la migration.<\/p>\n<p>98. Office f\u00e9d\u00e9ral du logement (2017), Conditions de logement des personnes issues de l\u2019asile, R\u00e9sum\u00e9.<\/p>\n<p>99. Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) (2018a), Reviews of Migrant Education, The Resilience of Students with an Immigrant Background, Factors that Shape Well-Being.<\/p>\n<p>100. OECD (2018b), Switzerland in International Migration Outlook 2018, www.oecd-ilibrary.org\/social-issues-migration-health\/international-migration-outlook_1999124x, https:\/\/doi.org\/10.1787\/migr_outlook-2018-42-en.<\/p>\n<p>101. Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE), Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) (2018), Hate crime reporting \u2013 Switzerland, http:\/\/hatecrime.osce.org\/switzerland?year=2017.<\/p>\n<p>102. Pink News (2018, October 2), Switzerland votes to send people to prison for homophobia and transphobia, www.pinknews.co.uk\/2018\/10\/02\/switzerland-homophobia-transphobia-prison\/.<\/p>\n<p>103. Platform of Swiss NGOs for Human Rights (2018), 4th Swiss report on the implementation of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights &#8211; Contributions for the Civil Society &#8222;List of Issues&#8220; on the Swiss Government&#8217;s obligations to respect and protect economic, social and cultural rights, https:\/\/tbinternet.ohchr.org\/_layouts\/treatybodyexternal\/Download.aspx?symbolno=INT%2fCESCR%2fICO%2fCHE%2f32282&amp;Lang=en.<\/p>\n<p>104. Rainbow Cities Network, Geneva (Switzerland) www.rainbowcities.com\/node\/81.<\/p>\n<p>105. R\u00e9seau de centres de conseil pour les victimes du racisme (2018), Incidents racistes recens\u00e9s par les centres de conseil, Janvier-d\u00e9cembre 2017, www.ekr.admin.ch\/pdf\/Rassismusbericht_2017_F.pdf.<\/p>\n<p>106. Rroma Foundation, Alternative report on the fourth reporting cycle of Switzerland on the implementation of the Council of Europe Framework Convention for the Protection of National Minorities.<\/p>\n<p>107. Society for Threatened Peoples (STP) (2017a), Travelling Roma in Switzerland; Needs, challenges and perspectives.<\/p>\n<p>108. Society for Threatened Peoples Switzerland (2017b), Alternative report on the fourth reporting cycle of Switzerland on the implementation of the Council of Europe Framework Convention for the Protection of National Minorities \u2013 The situation of Yenish, Sinti and Roma Communities, www.gfbv.ch\/en\/campaigns\/for-the-rights-of-roma-sinti-and-yenish\/ .<\/p>\n<p>109. SRF (2018, March 27), Berner Parlament beschliesst abgeschw\u00e4chte \u00abLex Fahrende\u00bb, www.srf.ch\/news\/regional\/bern-freiburg-wallis\/wegweisung-von-fahrenden-berner-parlament-beschliesst-abgeschwaechte-lex-fahrende.<\/p>\n<p>110. Stadt Bern (Sozialamt) (2016), Strategie &#8222;Standplatz Buech&#8220;, Massnahmenplan zur Verbesserung der Situation beim Betrieb des Standplatzes f\u00fcr Jenische, Sinti and Roma in Buech, www.bern.ch\/mediencenter\/medienmitteilungen\/aktuell_ptk\/neue-strategie-fuer-den-standplatz-buech\/dokumente\/strategie-standplatz-buech-pdf-369-kb.pdf\/view?searchterm=buech, accessed 9 October 2018.<\/p>\n<p>111. State Secretariat for Migration (SEM) (2016), Cantonal Integration Programmes 2014-2017 \u2013 Interim Report, www.sem.admin.ch\/dam\/data\/sem\/integration\/berichte\/kip\/2016\/zwber-kip-2016-e.pdf.<\/p>\n<p>112. State Secretariat for Migration (SEM) (2018a), \u2018Kantonale Inegrationsprogramme (KIP) 2018-2021\u2019 www.sem.admin.ch\/sem\/de\/home\/themen\/integration\/kip\/2018-2021.html, accessed 16 October 2018.<\/p>\n<p>113. State Secretariat for Migration (SEM) (2018b), Migration Report 2017, www.sem.admin.ch\/sem\/en\/home\/publiservice\/berichte.html, accessed 19 October 2018.<\/p>\n<p>114. Statssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) (2018c), Sonderabgabe auf Verm\u00f6genswerten, www.sem.admin.ch\/sem\/de\/home\/asyl\/sozialhilfesubventionen\/sonderabgabe.html.<\/p>\n<p>115. Swiss Centre of Expertise in Human Rights (SCHR) (2018), \/www.skmr.ch\/, accessed 9\u00a0November\u00a02018.<\/p>\n<p>116. Swiss Institute of Comparative Law (2015), Comparative study on blocking, filtering and take-down of illegal internet contents \u2013 Switzerland.<\/p>\n<p>117. Swiss Refugee Council, Freedom of movement &#8211; Switzerland, European Council on Refugees and Exiles (ECRE) &#8211; Asylum Information Database (aida), www.asylumineurope.org\/reports\/country\/switzerland\/reception-conditions\/access-and-forms-reception-conditions\/freedom.<\/p>\n<p>118. Swissinfo.ch (2016, July 17), 125 years of people&#8217;s initiatives, www.swissinfo.ch\/eng\/multimedia\/125-years-of-popular-initiatives\/42289848.<\/p>\n<p>119. Swissinfo.ch (2017, May 10), Cabinet sees no need to regulate social media, www.swissinfo.ch\/eng\/business\/fake-news_cabinet-sees-no-need-to-regulate-social-media\/43171320.<\/p>\n<p>120. Swissinfo.ch (2018a, January 3), Becoming a citizen, www.swissinfo.ch\/eng\/becoming-a-citizen\/29288376.<\/p>\n<p>121. Swissinfo.ch (2018b, February 7), Move to denounce undocumented students causes outcry, www.swissinfo.ch\/eng\/business\/right-to-schooling_move-to-denounce-undocumented-students-causes-outcry\/43883126.<\/p>\n<p>122. Swissinfo.ch (2018c, March 15), Switzerland to set up independent police complaints commission, www.swissinfo.ch\/eng\/politics\/un-human-rights-council_switzerland-to-set-up-independent-police-complaints-commission\/43976136.<\/p>\n<p>123. Swissinfo.ch (2018d, June 1), Roma denied official minority status in Switzerland, www.swissinfo.ch\/eng\/minority-rights_roma-denied-official-minority-status-in-switzerland\/44161476<\/p>\n<p>124. Swissinfo.ch (2018e, August 15), Renewal of Swiss residence permits depends on integration, www.swissinfo.ch\/eng\/society\/good-behaviour_renewal-of-swiss-residence-permits-contingent-on-integration\/44325176.<\/p>\n<p>125. Swissinfo.ch (2018f, November 25), \u2018Swiss law first\u2019 initiative given short shrift at polls, www.swissinfo.ch\/eng\/vote-november-25&#8211;2018_hotly-debated&#8211;swiss-law-first&#8211;initiative-awaits-public-verdict\/44559238.<\/p>\n<p>126. The Guardian (Flavia Kleiner), (2018, November 15), Switzerland has been a lab for toxic rightwing politics. We took that on, www.theguardian.com\/commentisfree\/2018\/nov\/15\/switzerland-laboratory-far-right-politics.<\/p>\n<p>127. The Local (2017a, May 29), Controversial Swiss Mosque to close its doors, www.thelocal.ch\/20170529\/controversial-swiss-mosque-to-close-its-doors.<\/p>\n<p>128. The Local (2017b, December 29), Becoming Swiss will be harder in 2018, www.thelocal.ch\/20171229\/becoming-swiss-will-be-harder-from-january.<\/p>\n<p>129. The Local (2018a, May 25), Government to lift legal obstacles to registering gender change.<\/p>\n<p>130. The Local (2018b, September 7), Top Swiss court vetoes cantonal vote on school &#8218;headgear&#8216; ban www.thelocal.ch\/20180907\/top-swiss-court-vetoes-cantonal-vote-on-school-headgear-ban.<\/p>\n<p>131. The Local (2019a, January 15), Swiss court rules &#8218;foreign gypsy&#8216; cartoon was racist, www.thelocal.ch\/20190115\/gypsy-cartoon-published-by-youth-wing-of-swiss-peoples-party-ruled-racist.<\/p>\n<p>132. The Local (2019b, February 11), Geneva votes to ban religious symbols on public employees, www.thelocal.ch\/20190211\/geneva-votes-to-ban-religious-symbols-on-public-employees.<\/p>\n<p>133. Trade Union Unia and the Swiss Information Centres for Sans-Papiers (2012), Nobody can be illegal \u2013 Sans-Papiers \u2013 You have rights!, www.unia.swiss\/fileadmin\/user_upload\/Arbeitswelt-A-Z\/Migration\/Migration-Sans_Papiers-en.pdf.<\/p>\n<p>134. Transgender Network Switzerland (2018, September 26), Zurich met en \u0153uvre un plan d\u2019action trans*, www.tgns.ch\/fr\/2018\/09\/zurich-met-en-oeuvre-un-plan-daction-trans\/.<\/p>\n<p>135. Tribune de Gen\u00e8ve (2017, ao\u00fbt 17), Deux UDC en d\u00e9licatesse avec la norme antiraciste.<\/p>\n<p>136. Union des Associations et Repr\u00e9sentants des Nomades Suisses (2018), Rapport sur la situation g\u00e9n\u00e9rale des Gens du Voyage en Suisse, 2018.<\/p>\n<p>137. United Nations (UN), Committee on the Elimination of Racial Discrimination (2014), Concluding observations on the seventh to ninth periodic reports of Switzerland, CERD\/C\/CHE\/CO\/7-9.<\/p>\n<p>138. UN, Committee on the Elimination of Discrimination against Women (2016), Concluding observations on the combined fourth and fifth periodic reports of Switzerland, CEDAW\/C\/CHE\/CO\/4-5<\/p>\n<p>139. UN, Human Rights Committee (2017), Concluding observations on the fourth periodic report of Switzerland, CCPR\/C\/CHE\/CO\/4.<\/p>\n<p>140. Ville de Fribourg (2018), Information in English, 2018, City of Fribourg, www.ville-fribourg.ch\/en.<\/p>\n<p>141. Widmer, T. and Lechtman, D. (2016), LALIVE SA, Geneva, chapter from The Internet: Laws and Regulatory Regimes, Second Edition, Juris Publishing, www.cyon.ch\/legal\/coc.<\/p>\n<p>142. Wikipedia, LGBT rights in Switzerland, https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/LGBT_rights_in_Switzerland#Recognition_of_same-sex_relationships.<\/p>\n<p>_______________<\/p>\n<p>[1] Siehe ECRI Glossar.<br \/>\n[2] Allgemeine politische Empfehlung Nr. 10 von ECRI: Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung im und durch Schulunterricht<br \/>\n[3] Menschenrechtsbildung ist das Unterrichten und Erziehung zur F\u00f6rderung der Achtung der Menschenrechte und Freiheiten.<br \/>\n[4] www.lehrplan.ch\/.<br \/>\n[5] www.plandetudes.ch\/.<br \/>\n[6] www.educa.ch\/en\/digitization-and-education\/curricula.<br \/>\n[7] Commission f\u00e9d\u00e9rale contre le racisme CFR 2016. Gibt es einen speziellen Grund, diese Quellen (und die nachfolgenden) in Franz\u00f6sisch zu lassen\u00a0?<br \/>\n[8] Commission f\u00e9d\u00e9rale contre le racisme CFR 2018.<br \/>\n[9]Die Daten f\u00fcr die Studie wurden durch die Zusammenlegung von 60 qualitativen Interviews mit 12 kantonalen Beh\u00f6rden, bestehender Daten des Ordonnance sur le syst\u00e8me d&#8217;information central sur la migration (SYMIC), von Daten zu Pensionsversicherungen und von Daten zur Demografie und zum Familienstand des Bundesamts f\u00fcr Statistik gesammelt.<br \/>\n[10] Siehe ECRI Glossar.<br \/>\n[11]Dies erfolgte aufgrund einer parlamentarischen Initiative, die eine Aufnahme des Grundes der sexuellen Orientierung in Artikel 261bis StGB forderte. Der Rechtsausschuss des Nationalrats hat au\u00dferdem die Aufnahme der Geschlechtsidentit\u00e4t vorgeschlagen. Der Bundesrat hat dies abgelehnt, da er die Vorlage zur Geschlechtsidentit\u00e4t als zu vage und ohne ausreichende Vorhersehbarkeit betrachtete (siehe www.bk.admin.ch\/ch\/f\/pore\/rf\/cr\/2018\/20181644.html).<br \/>\n[12]Ein optionales Referendum wurde am 8. April 2019 vorgelegt, und die Bundeskanzlei best\u00e4tigte am 7. Mai 2019, die erforderlichen 50.000 g\u00fcltigen Stimmen seien gesammelt worden. Der Bundesrat wird einen Termin f\u00fcr eine Volksabstimmung festlegen. Das Gesetz tritt nur dann in Kraft, wenn eine einfache Mehrheit der Bev\u00f6lkerung diesem zustimmt.<br \/>\n[13] The Local 2018a.<br \/>\n[14] ILGA Europe 2018.<br \/>\n[15]Es besteht Konsens bei Vereinen f\u00fcr intersexuelle Menschen und internationalen Institutionen, dass laut Sch\u00e4tzungen rund 1,7\u00a0% der Neugeborenen intersexuell sind. Siehe Blackless, M. und andere 2000.<br \/>\n[16] Europ\u00e4isches Parlament 2019; Parlamentarische Versammlung des Europarats 2017; Menschenrechtskommissar des Europarats 2015; EU FRA 2015. Gegenw\u00e4rtig sind Malta und Portugal die einzigen europ\u00e4ischen Staaten, die ein Gesetz zum Verbot dieser Operationen verabschiedet haben.<br \/>\n[17] ILGA Europe 2018 und Transgender Network Switzerland 2018.<br \/>\n[18] ILGA Europe 2018. Der Antrag fordert u.a. die Bereitstellung einer kostenfreien psychosozialen Unterst\u00fctzung von intersexuellen Menschen und deren Familien.<br \/>\n[19] Rainbow Cities Network.<br \/>\n[20] Siehe ECRI Glossar.<br \/>\n[21] http:\/\/hatecrime.osce.org\/switzerland?year=2017.<br \/>\n[22] Im vorliegenden Bericht ist Hassverbrechen zu verstehen als jede Straftat, die durch Hass oder Vorurteile aufgrund von \u201eRasse\u201d, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangeh\u00f6rigkeit, nationale oder ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentit\u00e4t motiviert ist, ungeachtet der Frage, ob diese real bestehen oder angenommen werden. F\u00fcr weitere Informationen zum Verst\u00e4ndnis von Hassverbrechen siehe http:\/\/hatecrime.osce.org\/what-hate-crime.<br \/>\n[23] R\u00e9seau de centres de conseil pour les victimes du racisme 2018.<br \/>\n[24] https:\/\/chronologie.gra.ch\/?fwp_date=2018.<br \/>\n[25] F\u00e9d\u00e9ration Suisse des Communaut\u00e9s isra\u00e9lites 2018.<br \/>\n[26] Coordination Intercommunautaire contre l\u2019Antis\u00e9mitisme et la Diffamation (CICAD) 2018.<br \/>\n[27] PinkCop wurde 2008 in Z\u00fcrich als ein unabh\u00e4ngiger Verein f\u00fcr Homosexuelle und Transgender-Personen in der Polizei gegr\u00fcndet. Er setzt sich f\u00fcr die Akzeptanz innerhalb der Polizei ein und bek\u00e4mpft die Vorbehalte der LGBT-Community gegen\u00fcber der Polizei.<br \/>\n[28] http:\/\/pinkcop.ch\/about-us\/.<br \/>\n[29] Siehe Europarat, Beratender Ausschuss f\u00fcr das Rahmen\u00fcbereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) 2018.<br \/>\n[30] Europarat, FCNM 2018.<br \/>\n[31] Fondation contre le racisme et l\u2019antis\u00e9mitisme (GRA) 2019; Commission f\u00e9d\u00e9rale contre le racisme 2018; Union des Associations et Repr\u00e9sentants des Nomades Suisses 2018.<br \/>\n[32] Es wurde von Facebook-Moderatoren entfernt.<br \/>\n[33] The Local 2019a.<br \/>\n[34]Zum Beispiel Absatz 3, der Artikel 72 der Verfassung hinzugef\u00fcgt wurde und den Bau neuer Minarette verbietet, und Regelungen in Bezug auf Schulen oder das Tragen bestimmter Kleidung in der \u00d6ffentlichkeit. Siehe Vereinte Nationen, Menschenrechtsausschuss 2017.<br \/>\n[35] Ettinger, P. 2018.<br \/>\n[36] Ettinger, P. 2018.<br \/>\n[37] The Local 2017a.<br \/>\n[38] Ademovi\u0107-Omer\u010di\u010d, N. 2018.<br \/>\n[39] Zwei Rechtsbeschwerden wurden gegen den neuen Text eingereicht.<br \/>\n[40] Euronews 2018.<br \/>\n[41] Basel-Stadt, Glarus, Solothurn, Schwyz und Z\u00fcrich.<br \/>\n[42] The Local 2019b.<br \/>\n[43] www.jeunesetmedias.ch\/fr\/plateforme\/nos-activites.html.<br \/>\n[44] www.admin.ch\/gov\/fr\/accueil\/documentation\/communiques.msg-id-57849.html.<br \/>\n[45] www.edi.admin.ch\/edi\/fr\/home\/fachstellen\/frb\/domaines-d_activites\/medien-und-internet\/internet.html.<br \/>\n[46] Europarat FCNM 2018.<br \/>\n[47] www.network-racism.ch\/liste-d-adresses-membres\/ch-karte-var3.html?changelang=2.<br \/>\n[48] GPR Nr. 15, Ziffer 6 und Ziffer 114-129 des Begr\u00fcndungstextes.<br \/>\n[49] Europarat, Gruppe der Staaten gegen Korruption 2017.<br \/>\n[50] Siehe https:\/\/rm.coe.int\/16806fe48b.<br \/>\n[51] www.presserat.ch.<br \/>\n[52] https:\/\/presserat.ch\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Jahresbericht_2017_SPR_f.pdf.<br \/>\n[53] https:\/\/medialandscapes.org\/country\/pdf\/switzerland.<br \/>\n[54] Swissinfo.ch 2017.<br \/>\n[55] www.cyon.ch\/legal\/coc; Widmer T. und Lechtman D. 2016.<br \/>\n[56] www.cyon.ch\/legal\/coc.<br \/>\n[57] ECRI GPR Nr. 15, Ziffer 8 und 10.<br \/>\n[58] https:\/\/medialandscapes.org\/country\/pdf\/switzerland.<br \/>\n[59] www.ubi.admin.ch\/fr\/decisions\/decisions-utilisez-les-criteres-de-recherche\/. Die Informationen erscheinen in der Sprache des Falls: Deutsch, Franz\u00f6sisch oder Italienisch.<br \/>\n[60] 2000\/31\/EC; Widmer T. und Lechtman D. 2016.<br \/>\n[61] www.bakom.admin.ch\/bakom\/en\/homepage\/digital-switzerland-and-internet\/internet\/criminal-responsibility-of-isps.html.<br \/>\n[62] Swissinfo.ch 2017.<br \/>\n[63] Die Bestimmung stellt auch die \u00f6ffentliche Verbreitung von Ideologien, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angeh\u00f6rigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, abzielt; wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, f\u00f6rdert oder daran teilnimmt; wer \u00f6ffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Geb\u00e4rden, T\u00e4tlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenw\u00fcrde versto\u00dfenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gr\u00fcnde V\u00f6lkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gr\u00f6blich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht; wer eine von ihm angebotene Leistung, die f\u00fcr die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, unter Strafe.<br \/>\n[64] Obwohl T\u00e4tlichkeiten (voies de fait) in Artikel 126 Strafgesetzbuch definiert sind als Handlungen, die keine Sch\u00e4digung des K\u00f6rpers oder der Gesundheit zur Folge haben, hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, schwere K\u00f6rperverletzung (laut Artikel 122 StGB) k\u00f6nnen in den Anwendungsbereich von Artikel 261bis fallen, wenn sie in der \u00d6ffentlichkeit begangen wird und wenn sie, unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde, eindeutig als Akt der Rassendiskriminierung in den Augen eines unvoreingenommenen Dritten erkennbar ist (siehe BGE 133 IV 308, wo diese Bedingung nicht erf\u00fcllt wurde, obwohl das Opfer dunkelh\u00e4utig war und die T\u00e4ter Skinheads waren, die Kleidung mit Nazi-Symbolen trugen).<br \/>\n[65] Artikel 47 StGB besagt, dass bei der Beurteilung der Schuld u.a. die Motive und Ziele des T\u00e4ters ber\u00fccksichtigt werden.<br \/>\n[66] R\u00e9seau de centres de conseil pour les victimes du racisme 2018.<br \/>\n[67]Die Umfrage m\u00f6chte ein akkurates Bild der Probleme wiedergeben, die sich durch die Koexistenz unterschiedlicher Gruppen ergeben, die gegenw\u00e4rtig in der Schweiz leben. Sie erm\u00f6glicht eine Beobachtung der Trends in der Gesellschaft in den Bereichen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Feindseligkeit, insbesondere gegen Muslime, Dunkelh\u00e4utige und j\u00fcdische Menschen, und Diskriminierung (www.bfs.admin.ch\/bfs\/en\/home\/statistics\/population\/surveys\/zids.html).<br \/>\n[68]Laut der Internetseite des Staatssekretariats f\u00fcr Migration (SEM) sind vorl\u00e4ufig (oder vorbehaltlich) aufgenommene Ausl\u00e4nder Personen, denen befohlen wurde, in ihre Heimatl\u00e4nder zur\u00fcckzukehren, in deren F\u00e4llen jedoch der Vollzug dieser Anordnung unzul\u00e4ssig (Versto\u00df gegen V\u00f6lkerrecht), unzumutbar (konkrete Gef\u00e4hrdung des Ausl\u00e4nders) oder unm\u00f6glich ist (aus vollzugstechnischen Gr\u00fcnden). Somit stellt ihre vorl\u00e4ufige Aufnahme eine Ersatzma\u00dfnahme dar. Die vorl\u00e4ufige Aufnahme kann f\u00fcr die Dauer von zw\u00f6lf Monaten angeordnet werden und vom Kanton, in dem sich der Wohnort befindet, jeweils f\u00fcr weitere zw\u00f6lf Monate verl\u00e4ngert werden. Die kantonalen Beh\u00f6rden k\u00f6nnen vorl\u00e4ufig aufgenommenen Ausl\u00e4ndern eine Arbeitsbewilligung f\u00fcr eine Erwerbst\u00e4tigkeit ausstellen.<br \/>\n[69] Bundeskanzlei 2018.<br \/>\n[70] www.mipex.eu\/switzerland.<br \/>\n[71] Neuch\u00e2tel Intercultural Profile.<br \/>\n[72] Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) 2016.<br \/>\n[73] SEM 2018a.<br \/>\n[74] SEM 2016.<br \/>\n[75] SEM 2016.<br \/>\n[76] SEM 2018b.<br \/>\n[77] Migraweb 2018.<br \/>\n[78] SEM 2016.<br \/>\n[79] www.legalexpatgeneva.com\/update-swiss-federal-law-foreigners-integration\/; www.swissinfo.ch\/eng\/society\/good-behaviour_renewal-of-swiss-residence-permits-contingent-on-integration\/44325176.<br \/>\n[80] Menschenrechtskommissar des Europarats 2016.<br \/>\n[81]Jene Personen, deren Asylantr\u00e4ge in einer endg\u00fcltigen Entscheidung im Asylverfahren abgelehnt wurden. Die M\u00f6glichkeit einer freiwilligen R\u00fcckkehr ist verf\u00fcgbar.<br \/>\n[82] Menschenrechtskommissar des Europarats 2016.<br \/>\n[83] Die Bewerber m\u00fcssen Sprachkenntnisse nachweisen (Stufe A2 im Schriftlichen und Stufe B1 im Sprechen) und d\u00fcrfen in den drei Jahren vor ihrem Antrag keine Sozialhilfe bezogen haben. Es gibt des Weiteren die Anforderung von Kenntnissen der Schweizer Lebensart in Bezug auf Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft, sowie f\u00fcr die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben und f\u00fcr Kontakte zu Schweizern.<br \/>\n[84] Swissinfo.ch 2018a.<br \/>\n[85] Artikel 34 des Abkommens \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge aus dem Jahr 1951 besagt, dass Staaten sich bem\u00fchen m\u00fcssen, die Einb\u00fcrgerungsverfahren f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge zu beschleunigen. UNHCR ist der Ansicht, dass im Hinblick auf beste Praxis die geforderte Aufenthaltsdauer f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung bei Fl\u00fcchtlingen f\u00fcnf Jahre nicht \u00fcbersteigen sollte.<br \/>\n[86] Siehe Menschenrechtskommissar des Europarats 2016.<br \/>\n[87] Ville de Fribourg 2018.<br \/>\n[88] Ville de Fribourg 2018.<br \/>\n[89] Commission f\u00e9d\u00e9rale contre le racisme 2016.<br \/>\n[90] OECD 2018a.<br \/>\n[91] Siehe www.sem.admin.ch\/dam\/data\/sem\/integration\/agenda\/faktenblatt-integrationsagenda-f.pdf.<br \/>\n[92] OECD 2018b.<br \/>\n[93] Office f\u00e9d\u00e9ral du logement 2017.<br \/>\n[94] Schweizerische Fl\u00fcchtlingshilfe.<br \/>\n[95] Siehe UN CERD 2014.<br \/>\n[96] www.bak.admin.ch\/bak\/fr\/home\/sprachen-und-gesellschaft\/les-yeniches-et-les-manouches-sont-une-minorite-nationale\/autres-informations.html.<br \/>\n[97] Gesellschaft f\u00fcr bedrohte V\u00f6lker 2017a.<br \/>\n[98] Roma Foundation.<br \/>\n[99] www.gfbv.ch\/en\/campaigns\/for-the-rights-of-roma-sinti-and-yenish\/.<br \/>\n[100] www.admin.ch\/gov\/fr\/accueil\/documentation\/communiques.msg-id-56424.html.<br \/>\n[101] D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de l&#8217;int\u00e9rieur, Office f\u00e9d\u00e9ral de la culture 2018a.<br \/>\n[102] D\u00e9partement f\u00e9d\u00e9ral de l\u2019int\u00e9rieur, Office f\u00e9d\u00e9ral de la culture 2018b.<br \/>\n[103] Europarat FCNM 2018.<br \/>\n[104] Swissinfo.ch 2018d; Roma Foundation.<br \/>\n[105] Bundesrat 2018.<br \/>\n[106] Roma Foundation.<br \/>\n[107] Humanrights.ch 2019.<br \/>\n[108] Gesellschaft f\u00fcr bedrohte V\u00f6lker 2017a.<br \/>\n[109] Conseil f\u00e9d\u00e9ral 2017.<br \/>\n[110] Stadt Bern 2016.<br \/>\n[111] Das zwischenzeitliche Modul zur\u201e Lebensweise der Fahrenden\u201d des Omnibus 2019, das Teil der Hauptumfrage \u201eZusammenleben in der Schweiz&#8220; ist.<br \/>\n[112] Conseil f\u00e9d\u00e9ral 2016. Siehe auch www.humanrights.ch\/en\/switzerland\/internal-affairs\/national\/disappointing-federal-council-report-protection-discrimination.<br \/>\n[113] UN-Menschenrechtsausschuss 2017; Europarat, Menschenrechtskommissar 2017; und Europarat FCNM 2018.<br \/>\n[114] Europarat FCNM 2018.<br \/>\n[115] www.liberatv.ch\/news\/cronaca\/1291543\/non-dare-denaro-per-strada-lugano-lancia-la-campagna-contro-l-accattonaggio-ecco-i-numeri-di-un-fenomeno-dietro-il-quale-si-nascondono-racket-e-sfruttamento-di-minorenni.<br \/>\n[116] Conseil de l\u2019Europe, Commissaire aux Droits de l\u2019Homme 2017.<br \/>\n[117] Le Temps 2018.<br \/>\n[118] Carrefour de r\u00e9flexion et d\u2019action contre le racisme anti-Noir (CRAN) 2017.<br \/>\n[119] Afrique Connection 2016.<br \/>\n[120] Humanrights.ch 2018.<br \/>\n[121] Eidgen\u00f6ssische Kommission gegen Rassismus 2018.<br \/>\n[122] Le Temps 2016.<\/p>\n<div id=\"s3gt_translate_tooltip_mini\" class=\"s3gt_translate_tooltip_mini_box\" style=\"background: initial !important; 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