{"id":3105,"date":"2021-09-17T10:51:37","date_gmt":"2021-09-17T10:51:37","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3105"},"modified":"2021-09-17T11:45:22","modified_gmt":"2021-09-17T11:45:22","slug":"3105","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3105","title":{"rendered":"ECRI-Bericht \u00fcber \u00d6sterreich. Sechste Pr\u00fcfungsrunde. Verabschiedet am 7. April 2020. Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz"},"content":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz<\/p>\n<p>Dokumententext: <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/AUT-CBC-VI-2020-024-DEU.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF<\/a>, <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/AUT-CBC-VI-2020-024-DEU.docx\">Word<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">CRI(2020)24<br \/>\nGerman version<\/p>\n<h2>ECRI-Bericht \u00fcber \u00d6sterreich<\/h2>\n<p><strong>Sechste Pr\u00fcfungsrunde<\/strong><br \/>\n<!--more-->Verabschiedet am 7. April 2020<br \/>\nVer\u00f6ffentlicht am 2. Juni 2020<\/p>\n<p>ECRI Secretariat<br \/>\nDirectorate General II &#8211; Democracy<br \/>\nCouncil of Europe<\/p>\n<p><strong>Inhaltsverzeichnis<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vorwort<\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Sie ist ein unabh\u00e4ngiges Gremium, das \u00fcber die Einhaltung der Menschenrechte wacht, wenn es um die Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Diskriminierung (aufgrund von \u201eRasse&#8220;, ethnischer\/nationaler Herkunft, Hautfarbe, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Religion, Sprache, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentit\u00e4t), Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz geht. Die Mitglieder der Kommission sind unabh\u00e4ngig und unparteiisch. Sie werden aufgrund ihrer moralischen Autorit\u00e4t und ihres anerkannten Sachverstands in Fragen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz ernannt.<\/p>\n<p>Im Rahmen ihres satzungsm\u00e4\u00dfigen Auftrags erstellt ECRI f\u00fcr jedes Land L\u00e4nderberichte, in denen die Situation in Bezug auf Rassismus und Intoleranz in jedem Mitgliedstaat des Europarates analysiert und Vorschl\u00e4ge zur L\u00f6sung der aufgezeigten Probleme unterbreitet werden.<\/p>\n<p>Bei diesen L\u00e4nderberichten werden alle Mitgliedsstaaten des Europarats gleich behandelt. Die Arbeit findet in F\u00fcnfjahreszyklen statt. Die Berichte der ersten Pr\u00fcfungsrunde wurden Ende 1998 abgeschlossen, jene der zweiten Runde Ende 2002, jene der dritten Runde Ende 2007, jene der vierten Runde Anfang 2014 und jene der f\u00fcnften Runde Ende 2019. Die Arbeit an den Berichten der sechsten Runde begann Ende 2018.<\/p>\n<p>Die Arbeitsmethode besteht in der Durchsicht schriftlicher Unterlagen, einem Kontaktbesuch in dem betreffenden Land und einem anschlie\u00dfenden vertraulichen Gespr\u00e4ch mit den Staatsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Die ECRI-Berichte sind nicht das Ergebnis von Auskunftsersuchen oder Zeugenbefragungen. Ihre Feststellungen beruhen auf einer Vielzahl von Informationen aus den verschiedensten Quellen. Zahlreiche nationale und internationale schriftliche Quellen werden gesichtet. Die Besuche vor Ort erm\u00f6glichen direkte Gespr\u00e4che mit den betroffenen (staatlichen und nichtstaatlichen) Stellen, um ein genaueres Bild zu bekommen. Die Praxis vertraulicher Gespr\u00e4che mit den Staatsbeh\u00f6rden gestattet es diesen, notfalls Bemerkungen zum Berichtsentwurf einzureichen, um etwaige Irrt\u00fcmer tats\u00e4chlicher Art im Bericht zu berichtigen. Zum Abschluss der Gespr\u00e4che steht es den Staatsbeh\u00f6rden frei zu verlangen, dass ihr Standpunkt dem Schlussbericht von ECRI als Anhang beigeheftet wird.<\/p>\n<p>Die sechste Runde der L\u00e4nderberichte konzentriert sich auf drei Themen, die alle Mitgliedstaaten betreffen: (1) Effektive Gleichstellung und Zugang zum Recht, (2) Hassrede und hassmotivierte Gewalt und (3)\u00a0Integration und Inklusion sowie eine Reihe von Unterthemen, die mit einem dieser drei Themen verbunden sind.<\/p>\n<p>Im Rahmen der sechsten Pr\u00fcfungsrunde wird erneut eine beschleunigte Umsetzung f\u00fcr zwei konkrete Empfehlungen gefordert, die in dem Bericht gemacht wurden. Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts wird ECRI in Bezug auf diese zwei Empfehlungen ein Verfahren zur zwischenzeitlichen Weiterverfolgung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der folgende Bericht wurde von ECRI in voller Eigenverantwortung erstellt. Er erstreckt sich, au\u00dfer bei ausdr\u00fccklichen anderslautenden Ausf\u00fchrungen, auf die Situation bis zum 11. Dezember 2019. Alle Entwicklungen nach diesem Zeitpunkt werden von der folgenden Analyse weder abgedeckt noch bei den Schlussfolgerungen und Vorschl\u00e4gen von ECRI in Betracht gezogen.<\/p>\n<p><strong>ZUSAMMENFASSUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>Seit der Verabschiedung des f\u00fcnften Berichts von ECRI \u00fcber \u00d6sterreich am 16. Juni 2015 wurden in einigen Bereichen Fortschritte erzielt und gute Praktiken entwickelt.<\/strong><\/p>\n<p>Mehrere rechtliche Entwicklungen zur F\u00f6rderung der Gleichstellung von LGBTI-Personen sind zu verzeichnen. 2018 wurden eine dritte Geschlechterkategorie \u201edivers\/offen&#8220; und 2019 die gleichgeschlechtliche Ehe eingef\u00fchrt. Es wurden auch einige Empfehlungen zu intergeschlechtlichen Personen angenommen.<\/p>\n<p>\u00d6sterreich hat mehrere Initiativen zur Unterdr\u00fcckung von Hassrede ergriffen, indem es Gegendarstellungen entwickelt hat. Die Beh\u00f6rden haben gemeinsam mit der Zivilgesellschaft die Aufdeckung und Protokollierung von Hass im Internet verbessert und Hilfsangebote f\u00fcr Opfer dieser Vorf\u00e4lle eingerichtet.<\/p>\n<p>2016 wurde der Straftatbestand des Cybermobbing eingef\u00fchrt und 2018 schlossen die Beh\u00f6rden eine Vereinbarung mit den Anbietern sozialer Netzwerke \u00fcber das Entfernen von Hassrede innerhalb von 24 Stunden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Migrationswelle 2015 zeigten die Beh\u00f6rden gro\u00dfe Resilienz bei der Erf\u00fcllung ihrer Verantwortlichkeiten im Umgang mit einer gro\u00dfen Anzahl von Asylsuchenden.<\/p>\n<p>Das Integrationsgesetz trat im Juni 2017 in Kraft. Viele Ressourcen wurden in eine fr\u00fchzeitige Integration der Neuank\u00f6mmlinge in \u00d6sterreich investiert, wobei ein spezieller Schwerpunkt auf dem Spracherwerb und auf einer langfristigen Integration in den Arbeitsmarkt lag. Unter anderem hat das Bundesministerium f\u00fcr Bildung \u201eMobile interkulturelle Teams&#8220; (MIT) als Reaktion auf die steigende Zahl von Einwandererkindern eingerichtet, und das Arbeitsmarktservice (AMS) hat so genannte Kompetenzchecks ins Leben gerufen, um die F\u00e4higkeiten und Kompetenzen von Fl\u00fcchtlingen zu beurteilen.<\/p>\n<p>2017 wurde die Roma-Strategie \u00fcberarbeitet, und die Politikbereiche \u201eFrauen&#8220; und \u201ejunge Menschen&#8220; wurden in die Strategie aufgenommen. Die Bek\u00e4mpfung von Antiziganismus wird nun ausdr\u00fccklich als strategische Priorit\u00e4t anerkannt.<\/p>\n<p><strong>ECRI begr\u00fc\u00dft diese positiven Entwicklungen in \u00d6sterreich. Es gibt jedoch, ungeachtet der erzielten Fortschritte, einige Themen, die Anlass zur Sorge geben.<\/strong><\/p>\n<p>Die Bestimmungen, welche die Gr\u00fcndung einer Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) regeln, entsprechen im Hinblick auf Zust\u00e4ndigkeiten, Unabh\u00e4ngigkeit und Wirksamkeit immer noch nicht der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2 der ECRI \u00fcber Fachorgane. Sowohl der GAW als auch der Gleichbehandlungskommission fehlt es an ausreichend Personal und finanziellen Mitteln.<\/p>\n<p>Die Antidiskriminierungsgesetze sind aufgrund der Aufteilung der Zust\u00e4ndigkeiten zwischen der \u00f6sterreichischen Bundesregierung und den Bundesl\u00e4ndern weiterhin komplex und fragmentiert. Die Unterscheidung zwischen Gleichbehandlungsgesetz und Antidiskriminierungsgesetzen der einzelnen Bundesl\u00e4nder, die einen unterschiedlichen Grad an Schutz f\u00fcr verschiedene Diskriminierungs-gr\u00fcnde gew\u00e4hren, f\u00fchrt h\u00e4ufig zu Verwirrung und Rechtsunsicherheit.<\/p>\n<p>Die Frage zu M\u00e4dchen, die in der Grundschule ein Kopftuch tragen, ist Gegenstand einer intensiven Debatte in der \u00f6sterreichischen Gesellschaft. Eine 2019 vorgenommene \u00c4nderung des Schulunterrichtsgesetzes wirft Fragen bez\u00fcglich der Grunds\u00e4tze der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit, Neutralit\u00e4t und Nicht-diskriminierung auf.<\/p>\n<p>Es gibt einen hohen Grad an Islamophobie und der \u00f6ffentliche Diskurs ist immer fremdenfeindlicher geworden. Politische Reden haben \u00e4u\u00dferst spaltende und antagonistische Grundt\u00f6ne angenommen, insbesondere in Bezug auf Muslime und Fl\u00fcchtlinge.<\/p>\n<p>Es erfolgt immer noch keine umfassende und systematische Erfassung von Daten zu Hassrede und hassmotivierter Gewalt. Der Grad der Nichterfassung, insbesondere bei schutzbed\u00fcrftigen Gruppen, ist ein Problem. Obwohl 2017 in den Staatsanwaltschaften Sonderabteilungen eingerichtet wurden, die sich mit bestimmten Straftaten wie Aufruf zu Hass befassen sollen, haben diese Einheiten noch nicht ihre T\u00e4tigkeit aufgenommen.<\/p>\n<p>Meldungen mutma\u00dflicher Praktiken eines ethnischen Profiling (Racial Profiling) durch die Polizei, insbesondere in Bezug auf Dunkelh\u00e4utige und Muslime, finden nach wie vor statt.<\/p>\n<p>Der positive Trend der Umsetzung umfassender Integrationsrichtlinien wurde vor kurzem durch mehrere Gesetzes\u00e4nderungen, die signifikante Einschr\u00e4nkungen von Integrationsma\u00dfnahmen vorsehen, umgekehrt.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat die Verabschiedung des Gesetzes zur Einrichtung der Bundesagentur f\u00fcr Betreuungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen im Juni 2019 ernste Fragen zur Bereitstellung kostenloser Rechtshilfe f\u00fcr Asylsuchende aufgeworfen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend einige Aspekte der Roma-Strategie vielversprechende Resultate erzielt haben, wurden Fortschritte vorrangig durch ausgewiesene Finanzierungen \u00fcber Sonderfonds erzielt, insbesondere den Europ\u00e4ischen Sozialfonds (ESF).<\/p>\n<p><strong>In diesem Bericht fordert ECRI die Beh\u00f6rden auf, in einigen Bereichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen. In diesem Kontext spricht sie eine Reihe von Empfehlungen aus, u.a. die nachstehenden.<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl die Gleichbehandlungskommission als auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft sollten auf institutioneller und operativer Ebene vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngig sein und ausreichend Personal und finanzielle Mittel erhalten.<\/p>\n<p>Die Bestimmung des Schulunterrichtsgesetzes bez\u00fcglich des Tragens einer Kopfbedeckung sollte \u00fcberarbeitet werden, um sicherzustellen, dass es den Neutralit\u00e4tsgrundsatz respektiert, ein legitimes Ziel verfolgt und frei von jeglicher Form von Diskriminierung einer bestimmten Gruppe von Sch\u00fclern ist.<\/p>\n<p>Das Recht von intergeschlechtlichen Kindern auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit und k\u00f6rperliche Selbstbestimmung sollte wirksam gesch\u00fctzt und medizinisch unn\u00f6tige Operationen und andere Behandlungen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts verboten werden, bis das Kind in der Lage ist, auf Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und des Grundsatzes einer freien und informierten Einwilligung an der Entscheidung mitzuwirken.<\/p>\n<p>Politische F\u00fchrungskr\u00e4fte aller Seiten m\u00fcssen sich unmissverst\u00e4ndlich gegen jede rassistische Hassrede aussprechen und auf die \u00c4u\u00dferung solcher Hassrede mit einer eindeutigen Gegenbotschaft reagieren. Alle politischen Parteien des Landes sollten Verhaltenskodizes verabschieden, die den Gebrauch von Hassrede verbieten und ihre Mitglieder und Anh\u00e4nger aufrufen, sich dieser nicht zu bedienen.<\/p>\n<p>Es sollte ein umfassendes Datenerfassungssystem eingerichtet werden, das eine integrierte und einheitliche Auflistung von F\u00e4llen rassistischer und homo-\/transphober Hassrede und Hassdelikten, bei vollst\u00e4ndiger Kategorisierung nach Art der Straftat, Art der Hassmotive, Zielgruppe, sowie eine gerichtliche Nachverfolgung und Erfassung der Endergebnisse erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden sollten der institutionellen und strukturellen Unabh\u00e4ngigkeit der zuk\u00fcnftigen Bundesagentur f\u00fcr Betreuungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen gr\u00f6\u00dfere Aufmerksamkeit widmen und sicherstellen, dass Asylsuchende durch eine vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngige Einrichtung kostenlose Rechtsberatung und -hilfe erhalten.*<\/p>\n<p>Gesetzes\u00e4nderungen, sowohl auf nationaler als auch auf Bundesl\u00e4nderebene, wie erforderlich, sollten mit dem Ziel durchgef\u00fchrt werden, eine zug\u00e4ngliche und wirksame allgemeine Antidiskriminierungsgesetzgebung zu erreichen, die alle Gr\u00fcnde und Bereiche abdeckt, in \u00dcbereinstimmung mit der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7 der ECRI.<\/p>\n<p><strong>ERGEBNISSE UND EMPFEHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>I. EFFEKTIVE GLEICHSTELLUNG UND ZUGANG ZU RECHTEN<\/p>\n<p><strong>A. Gleichstellungsstellen[1]<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW), das nationale Fachorgan f\u00fcr Gleichstellung, wurde 2004 durch das Bundesgesetz \u00fcber die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK\/GAW-Gesetz) geschaffen. Obwohl die GAW ihre Aufgaben objektiv und unabh\u00e4ngig durchf\u00fchrt, wie durch die \u00f6sterreichische Verfassung garantiert (Artikel 20), handelt es sich nicht um eine separate juristische Person au\u00dferhalb der Exekutive und Legislative, wie in Ziffer 2 der Allgemeinen politischen Empfehlung (GPR) Nr. 2 der ECRI \u00fcber Fachorgane zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Intoleranz auf nationaler Ebene gefordert, sondern um eine verwaltungstechnisch mit dem Bundeskanzleramt verbundene Stelle. Das Mandat der GAW ist auf den Anwendungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes (GIBG, siehe Ziffer 97 dieses Berichts) beschr\u00e4nkt und deckt nicht explizit Hassrede, die Diskriminierungsgr\u00fcnde Hautfarbe, Sprache, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Geschlechtsidentit\u00e4t und intersektionelle Diskriminierung ab, wie in Ziffer 4 a und b der GPR Nr. 2 empfohlen. Dar\u00fcber hinaus fallen nicht alle Bereiche sowohl des \u00f6ffentlichen als auch des privaten Sektors unter das Mandat der GAW (Ziffer 4c der GPR Nr. 2).<\/p>\n<p>2. Obwohl die GAW viele der in GPR Nr. 2 Ziffer 13 (F\u00f6rderungs- und Pr\u00e4ventionsfunktion) und 14 (Unterst\u00fctzungs- und Rechtsdurchsetzungsfunktion) genannten Funktionen wahrnimmt, hat sie nicht den Auftrag, in das Gesetzgebungsverfahren einzugreifen; Menschen juristisch zu vertreten, die Diskriminierung und Intoleranz ausgesetzt sind; Entscheidungen \u00fcber Beschwerden in Bezug auf Einzelf\u00e4lle zu treffen; als Amicus curiae, Drittpartei oder Sachverst\u00e4ndige aufzutreten oder eine strategische Rechtsdurchsetzung zu verfolgen. Die GAW kann jedoch F\u00e4lle vor die Gleichbehandlungskommission (GBK) bringen und an den Verfahren teilnehmen, aber ihre M\u00f6glichkeit, F\u00e4lle in eigenem Namen vor Gericht zu bringen, ist sehr beschr\u00e4nkt (12 \u00a7 5 GBK\/GAW-Gesetz) und sie kann dies nur mit Einwilligung benannter Opfer. In der Praxis ist dies bisher nur einmal der Fall gewesen.[2]<\/p>\n<p>3. In Bezug auf ihren internen Aufbau, ihren Haushalt, die Einstellung und den Einsatz von Mitarbeitern stellt ECRI fest, dass alle Mitarbeiter, einschlie\u00dflich der drei Gleichbehandlungsbeauftragten, die vom Bundeskanzler ernannt werden, \u00f6ffentliche Bedienstete und dem Verg\u00fctungsplan des Bundeskanzleramtes unterstellt sind. Die Personalausstattung h\u00e4ngt vom Personal des Bundeskanzleramtes ab, das auch, zusammen mit der GAW, das Entscheidungsorgan f\u00fcr Einstellungen ist. Diese Aspekte stehen in Widerspruch zu ECRI GPR Nr. 2 Ziffer 23 und 27. Dar\u00fcber hinaus h\u00e4ngt die GAW im Hinblick auf ihren Haushalt gem\u00e4\u00df Ziffer 28 GPR Nr. 2 vollst\u00e4ndig vom Bundeskanzleramt ab und es fehlen ihr ausreichende finanzielle Mittel, die 2019 auf 70.000 Euro begrenzt waren, besonders in Bezug auf die Funktionen Aufkl\u00e4rung und unabh\u00e4ngige Forschung. Die GAW verf\u00fcgt gegenw\u00e4rtig \u00fcber 30 Mitarbeiter und seit 2009 wurde diese Zahl nicht erh\u00f6ht. Des Weiteren berichtet die GAW nicht dem Parlament (Nationalrat). Dies erfolgt offiziell durch den Bundeskanzler und den Minister f\u00fcr Arbeit und Soziales, die verpflichtet sind, dem Nationalrat alle zwei Jahre einen Bericht \u00fcber die Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen. Im Gegensatz dazu wird in Ziffer 35 GPR Nr. 2 empfohlen, dass Gleichstellungsstellen j\u00e4hrliche Berichte herausgeben, die vom Parlament und der Regierung diskutiert werden, aber nicht deren Genehmigung oder Zustimmung unterliegen.<\/p>\n<p>4. Die Gleichbehandlungskommission (GBK), die gleichzeitig mit der GAW unter dem gleichen Gesetz (GBK-GAW-Gesetz) eingerichtet wurde, verf\u00fcgt laut den Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes \u00fcber Entscheidungskompetenzen. Obwohl funktionell unabh\u00e4ngig, wie die GAW, wurde die GBK ebenfalls unter dem Bundeskanzleramt eingerichtet. Die GBK besteht aus drei so genannten Senaten, die mit sieben Mitgliedern in Ehren\u00e4mtern besetzt sind, was bedeutet, dass sie ihre Geh\u00e4lter von den sie delegierenden Institutionen beziehen, i. e. Ministerien und Sozialpartnern. Gleichzeitig werden die Vorsitzenden der einzelnen Senate, die Bundesbeamte sind, vom Bundeskanzler ernannt, in R\u00fccksprache mit den Sozialpartnern.<\/p>\n<p>5. Die GBK handelt unabh\u00e4ngig von rechtlichen Verfahren und gibt bei einer Verletzung des GIBG eine Expertenmeinung und eine Empfehlung zur Entsch\u00e4digung heraus, die sich an den Arbeitgeber\/Dienstleister richtet. Wie oben erw\u00e4hnt, ist die GAW berechtigt, der GBK F\u00e4lle vorzutragen. Die Ergebnisse (\u201eUntersuchungsergebnis&#8220;) der GBK-Senate sind f\u00fcr die Parteien und die Zivilgerichte rechtlich nicht bindend. Sie k\u00f6nnen in Zivilverfahren auch nicht als Beweis gew\u00fcrdigt werden. Dar\u00fcber hinaus kann die GBK keinen Schadenersatz zuerkennen, da dies ausschlie\u00dflich unter die Zust\u00e4ndigkeit der Gerichte f\u00e4llt. Diesbez\u00fcglich \u00fcbt die GBK eine Entscheidungsbefugnis gem\u00e4\u00df Ziffer 18 der ECRI GPR Nr. 2 aus. ECRI wurde informiert, dass der GBK zu geringe Ressourcen zugeteilt werden, was zu signifikanten Arbeitsr\u00fcckst\u00e4nden mit einer durchschnittlichen Verfahrenszeit von eineinhalb Jahren bis zu zwei Jahren f\u00fchrt.<\/p>\n<p>6. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die Bestimmungen bez\u00fcglich der Zust\u00e4ndigkeiten, der Unabh\u00e4ngigkeit und Wirksamkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) mit der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 2 der ECRI \u00fcber Fachorgane zur Gleichstellung in Einklang zu bringen. Insbesondere sollten sie (i) deren Mandat explizit auf Hassrede, die Gr\u00fcnde Hautfarbe, Sprache, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Geschlechtsidentit\u00e4t und intersektionale Diskriminierung ausweiten; (ii)\u00a0sicherstellen, dass ihr Mandat alle Bereiche des \u00f6ffentlichen und privaten Sektors abdeckt, die in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes fallen; (iii)\u00a0sie mit der Befugnis ausstatten, in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen, Menschen, die Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt sind, rechtlich bei Institutionen und Gerichten zu vertreten, im eigenen Namen F\u00e4lle vorzutragen und in Rechtsverfahren als Amicus Curiae, Drittpartei oder Sachverst\u00e4ndige einzugreifen; (iv) festlegen, dass sie Jahresberichte f\u00fcr die Diskussion durch das Parlament und die Regierung verfasst. Die Beh\u00f6rden sollten des Weiteren i)\u00a0sicherstellen, dass die Gleichbehandlungskommission und die GAW auf institutioneller und operativer Ebene vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngig sind, und ii) beiden Institutionen ausreichend Personal und finanzielle Mittel zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>7. ECRI stellt fest, dass neben den bereits erw\u00e4hnten Strukturen auf nationaler Ebene alle neun Bundesl\u00e4nder verpflichtet sind, Fachstellen f\u00fcr die F\u00f6rderung der Gleichbehandlung im Rahmen ihrer eigenen Rechtszust\u00e4ndigkeit einzurichten.[3] Die Stellen der Bundesl\u00e4nder sind aus diesem Grund nicht miteinander verbunden und haben keine gemeinsamen Zust\u00e4ndigkeiten mit den nationalen Einrichtungen. Wie an der langen Liste unterschiedlicher Einrichtungen zu erkennen, wie bereits im f\u00fcnften Bericht der ECRI hervorgehoben, ist es manchmal f\u00fcr Opfer von Diskriminierung nicht leicht zu erkennen, an wen sie sich wenden k\u00f6nnen. ECRI stellt mit Sorge fest, dass es keine Pl\u00e4ne f\u00fcr eine Zusammenlegung der bestehenden Antidiskriminierungsgesetze und Institutionen des Bundes und der Bundesl\u00e4nder gibt, ungeachtet der vorrangigen Empfehlung im letzten Bericht der ECRI und aus diesem Grund verweist ECRI auf die Ziffern 97-99 dieses Berichts.<\/p>\n<p>8. Abschlie\u00dfend erinnert ECRI daran, dass die \u00f6sterreichische Volksanwaltschaft, die 1977 gegr\u00fcndet wurde, eine typische Stelle mit ausschlie\u00dflich \u00f6ffentlicher Zust\u00e4ndigkeit und nicht im Privatsektor t\u00e4tig ist und kein spezifisches Mandat zur Bek\u00e4mpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz hat. ECRI wurde mitgeteilt, dass die Volksanwaltschaft 2018 rund 16.000 Beschwerden gegen Beh\u00f6rden bearbeitet hat. In ihrem f\u00fcnften Bericht empfahl ECRI den Beh\u00f6rden, die Aufhebung der Beschr\u00e4nkung zu erw\u00e4gen, dass Opfer von Diskriminierung nur dann eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft einreichen k\u00f6nnen, wenn sie kein anderes Rechtsmittel nutzen k\u00f6nnen. ECRI stellt fest, dass diese Einschr\u00e4nkung bisher noch nicht aufgehoben wurde.<\/p>\n<p><strong>B. Inklusive Bildung<\/strong><\/p>\n<p>9. Dieser Abschnitt befasst sich mit der Bildungspolitik[4], die zum Ziel hat, Ausgrenzung und Marginalisierung durch eine inklusive Bildung f\u00fcr alle zu bek\u00e4mpfen und eine tolerante multikulturelle Gesellschaft in Einklang mit den Abschnitten II und III von GPR Nr. 10 zu schaffen.[5]<\/p>\n<p>10. Die Schulbildung in \u00d6sterreich zeichnet sich durch eine komplexe Verteilung von Zust\u00e4ndigkeiten zwischen Bund und L\u00e4ndern aus, auf Grundlage einer Unterscheidung zwischen Bundes- und Landesschulen.[6] Obwohl dem Bundesministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung die generelle exekutive Leitung der Schulbildung untersteht, ist jedes der neun Bundesl\u00e4nder f\u00fcr die Umsetzung aller Bundesgesetze zust\u00e4ndig. Nach dem Bildungsreformgesetz 2017 hat auf L\u00e4nderebene eine Neuorganisation[7] der Schulverwaltung stattgefunden und seit dem 1.\u00a0Januar 2019 haben Schulbeh\u00f6rden \u2013 bei denen es sich um gemeinsame Gremien des Bundes und der neun Bundesl\u00e4nder handelt &#8211; die Leitung \u00fcbernommen. Diese Reform r\u00e4umt den Schulen nun eine gr\u00f6\u00dfere Autonomie (Schulautonomie)[8] ein, u.a. bei der Organisation des Unterrichts, einschlie\u00dflich Lehrplangestaltung.<\/p>\n<p>11. In ihrer GPR Nr. 10 empfiehlt ECRI, die Menschenrechtsbildung zu einem integralen Bestandteil des Schullehrplans f\u00fcr alle Stufen und alle Fachbereiche zu machen. In \u00d6sterreich wurde die Menschenrechtsbildung im Rahmen der \u201eB\u00fcrgererziehung&#8220; formal in das Schulsystem integriert, bei der es sich prim\u00e4r um ein f\u00e4cher\u00fcbergreifendes Bildungsprinzip handelt[9], das auf alle F\u00e4cher und auf alle Schulformen aller Stufen Anwendung findet. ECRI vermerkt positiv die inhaltlichen Parameter dieses Prinzips, die ausdr\u00fccklich als konkretes Ziel \u201edie \u00dcberwindung von Vorurteilen, Stereotypen, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie von Sexismus und Homophobie&#8220; nennt. Abh\u00e4ngig von der Schulform wird die B\u00fcrgererziehung entweder als separates Fach oder als kombiniertes oder Sammelfach, z. B. zusammen mit Geschichte, Recht oder Wirtschaft, unterrichtet. Sie wird somit in einer gro\u00dfen Bandbreite in den Lehrpl\u00e4nen angeboten.[10] So wird z. B. seit 2016 die B\u00fcrgererziehung als Pflichtfach ab der 6. Stufe (11 Jahre) im Rahmen des Lehrplans \u201eGeschichte, Sozialkunde und B\u00fcrgererziehung&#8220; unterrichtet (GSK\/PB Sek I).[11] Dar\u00fcber hinaus bietet das \u00f6sterreichische Zentrum \u201ePolis &#8211; Politik lernen in der Schule\u201c eine Bandbreite vielf\u00e4ltigen Unterrichtsmaterials f\u00fcr Schulen sowie Workshops \u00fcber Menschenrechte f\u00fcr Sch\u00fcler und Lehrkr\u00e4fte an.[12]<\/p>\n<p>12. Auch wenn die B\u00fcrgererziehung im nationalen rechtlichen und institutionellen Rahmen als fest etabliertes Prinzip verankert ist, wurde ECRI w\u00e4hrend des Besuchs von der Zivilgesellschaft mitgeteilt, es gebe in der Praxis nicht immer eine ausreichende Fokussierung auf Menschenrechte und Gleichheit und diese Themen hingen h\u00e4ufig vom Ermessen und insbesondere von der Motivation der Lehrkr\u00e4fte ab. Dar\u00fcber hinaus gibt es bei der universit\u00e4ren Ausbildung der Lehrkr\u00e4fte keine separate Behandlung der Themen Diskriminierung, Homophobie und Transphobie, die alle unter dem Sammelbegriff \u201eDiversit\u00e4t&#8220; behandelt werden. In diesem Zusammenhang betrachtet ECRI die Entscheidung der Schulbeh\u00f6rde f\u00fcr Wien als gute Praxis: sie hat das Thema Menschenrechte zu einem langfristigen p\u00e4dagogischen Ziel ernannt und bietet entsprechende Ausbildungsseminare f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte an. In Anbetracht der gestiegenen Autonomie der Schulen in Bezug auf Unterrichtsgestaltung und -durchf\u00fchrung ruft ECRI die Beh\u00f6rden auf, das Unterrichten von Menschenrechten und Gleichbehandlung als Teil des Pflichtlehrplans f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte sicherzustellen. Sie sollten des Weiteren gute Praktiken unterschiedlicher Schulen vereinheitlichen und die Grund- und Weiterbildung von Lehrkr\u00e4ften zu diesen Themen verst\u00e4rken.<\/p>\n<p>13. ECRI unterst\u00fctzt uneingeschr\u00e4nkt die inklusive Bildung, die gew\u00e4hrleistet, dass Kinder gleiche Chancen in der Bildung erhalten, indem vielf\u00e4ltige Bed\u00fcrfnisse und F\u00e4higkeiten respektiert und alle Formen der Diskriminierung beendet werden. Laut der Initiative f\u00fcr ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (IDB) in \u00d6sterreich hat es einen steten Zuwachs der gemeldeten Diskriminierungsf\u00e4lle in Bildungseinrichtungen gegeben.[13] Im Jahr 2018 wurden der IDP 260 F\u00e4lle gemeldet, wohingegen die Zahl im Jahr 2017 bei 173 [14] und im Jahr 2016[15] bei 47\u00a0lag. Die h\u00e4ufigsten Diskriminierungsgr\u00fcnde waren Religion und Weltanschauung (48%) und Ethnie (45%), gefolgt von Behinderung (5%) und Sexismus (2%). Islamophobie oder antimuslimischer Rassismus wurde in 122\u00a0F\u00e4llen als Motiv angegeben, w\u00e4hrend zwei F\u00e4lle von Antisemitismus gemeldet wurden.[16] Personen mit Abstammung aus Sub-Sahara-Afrika (53%) und der T\u00fcrkei (36%) bildeten die Gruppen, die am h\u00e4ufigsten aufgrund ihrer ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit diskriminiert wurden. Die Zivilgesellschaft hat dokumentiert, dass in einigen F\u00e4llen Sch\u00fcler, die durch ihre Lehrer Diskriminierung erlebten, nicht bereit waren, diese Vorf\u00e4lle zu melden, aus Angst vor den Konsequenzen, z. B. schlechtere Noten.[17] Dar\u00fcber hinaus wurden auch LGBTI-Jugendliche als Gruppe identifiziert, die dem h\u00f6chsten Risiko ausgesetzt ist, in der Schule zum Ziel von Gewalt zu werden.[18]<\/p>\n<p>14. GPR Nr. 10 der ECRI empfiehlt ebenfalls die Einrichtung eines Systems f\u00fcr die \u00dcberwachung rassistischer und intoleranter Vorf\u00e4lle an Schulen. Die Beh\u00f6rden informierten ECRI, dass die Nationale Strategie f\u00fcr die Verh\u00fctung von Gewalt f\u00fcr Fairness und gegen Gewalt an Schulen[19] sich vorrangig auf das Mobbing an Schulen konzentriert. Obwohl die Strategie seit 2007 in Kraft ist, legen Forschungsergebnisse nahe, dass die Viktimisierung und das Mobbing mit 25\u00a0% der 13-j\u00e4hrigen Jungen, die gemobbt werden, immer noch relativ pr\u00e4valent sind.[20] Derselbe Datensatz zeigt, dass 32\u00a0% der 15-j\u00e4hrigen Jungen und 28\u00a0% der 13\u2011j\u00e4hrigen Jungen Gleichaltrige mobben. Vor diesem Hintergrund begr\u00fc\u00dft ECRI die laufenden Bem\u00fchungen der Beh\u00f6rden, das Mobbing an Schulen z. B. durch die Ver\u00f6ffentlichung umfassender Studien[21] und die Verabschiedung von Leitlinien (z. B. \u201eMobbing an Schulen&#8220; 2018)[22], die sp\u00e4ter in die Ausbildungsmodule f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte \u00fcbernommen wurden, zu verhindern. Des Weiteren nimmt sie das Online-Tool zur Selbstevaluation der Gewalt an Schulen (AVEO) zur Kenntnis, das vom Bundesministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Universit\u00e4t Wien mit dem Ziel entwickelt wurde, Vorf\u00e4lle aufzudecken, einschlie\u00dflich verbaler Beleidigungen und Gegenma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>15. Ungeachtet dieser Bem\u00fchungen haben Gruppen aus der Zivilgesellschaft ECRI informiert, es sei h\u00e4ufig unklar, inwieweit die Selbstevaluierungsprozesse der Schulen einen Schwerpunkt auf Mobbingpr\u00e4vention in ihren schulischen \u00dcberpr\u00fcfungsverfahren setzten. Als weiteren wichtigen Punkt hat ECRI beobachtet, dass die Nationale Strategie sich erheblich auf einen allgemeinen Pr\u00e4ventionsansatz st\u00fctzt, ohne notwendigerweise auf die unterschiedlichen Bed\u00fcrfnisse bestimmter Gruppen wie Migranten, Roma, LGBTI einzugehen. Angesichts der gro\u00dfen Vielfalt in \u00f6sterreichischen Schulen, wie durch den hohen Anteil von Sch\u00fclern mit Migrationshintergrund oder ausl\u00e4ndischer Staatsb\u00fcrgerschaft belegt (15\u00a0% von rund 1,1 Mio. Sch\u00fclern im Schuljahr 2016\/17),[23] sollten besser angepasste Leitlinien f\u00fcr den Umgang mit diskriminierendem Mobbing entwickelt werden. Die Lehrkr\u00e4fte sollten besser ausgebildet werden, um einen qualitativ hochwertigen und inklusiven Unterricht in von Vielfalt gepr\u00e4gten Klassen leisten und in F\u00e4llen von Mobbing und Diskriminierung eingreifen zu k\u00f6nnen. Nach Meinung von ECRI ist die Schaffung von Bedingungen, unter denen Sch\u00fcler jeglichen sozialen Hintergrunds gedeihen k\u00f6nnen, ausschlaggebend f\u00fcr diese, um ihr volles Potenzial auszusch\u00f6pfen und die bestm\u00f6glichen schulischen Ergebnisse zu erzielen.<\/p>\n<p>16. ECRI empfiehlt gem\u00e4\u00df der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 10 der ECRI \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung im und durch Schulunterricht den Beh\u00f6rden, die Schulen anzuweisen, die Menschenrechtsbildung in ihre Lehrpl\u00e4ne aufzunehmen, und die Grund- und Weiterbildung von Lehrkr\u00e4ften im Hinblick auf das Unterrichten in von Vielfalt gepr\u00e4gten Klassen und den effektiven Umgang mit F\u00e4llen von Mobbing und Diskriminierung zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p>17. ECRI stellt fest, dass die Frage zum Tragen des Kopftuches in Grundschulen ein Fokus der intensiven Debatte in der \u00f6sterreichischen Gesellschaft ist, besonders seit einer k\u00fcrzlich erfolgten \u00c4nderung des Schulunterrichtsgesetzes,[24] die Sch\u00fclern j\u00fcnger als zehn Jahre das Tragen von \u201eideologisch oder religi\u00f6s beeinflusster Kleidung, die mit dem Bedecken des Kopfes verbunden ist\u201d, verbietet.[25] Der parlamentarische Unterausschuss f\u00fcr Bildung hat des Weiteren eine Erl\u00e4uterung herausgegeben,[26] die besagt, dass lediglich das Tragen einer Kopfbedeckung, die das Haar vollst\u00e4ndig oder zu einem gro\u00dfen Teil verdeckt, verboten sein soll, wobei das Tragen der j\u00fcdischen Kippa oder des Patka der Sikhs ausdr\u00fccklich einer Ausnahmeregelung unterliegt. Die Gesetzgebung scheint sich somit nur auf muslimische M\u00e4dchen zu beziehen, wie die Ausnahmeregelung zu religi\u00f6ser Kopfbedeckung, die von anderen Sch\u00fclern getragen werden kann, verdeutlicht. Obwohl der erhebliche Spielraum der Staaten in Fragen der Religion im Bereich des Schulunterrichts und der staatlichen Bildung sowie die besondere Rolle der Schulen f\u00fcr den Prozess der sozialen Integration, wie vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte best\u00e4tigt, anerkannt wird, [27]erinnert ECRI daran, dass eine solche Gesetzgebung, die ein pauschales Verbot einf\u00fchrt, die Grunds\u00e4tze der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit und Neutralit\u00e4t erf\u00fcllen, ein legitimes Ziel verfolgen und frei von jeglicher Form von Diskriminierung sein muss. Unter erneuter Betonung der Bedeutung der Gleichbehandlung aller religi\u00f6sen Gruppen vertritt ECRI die Meinung, das Herausgreifen einer bestimmten Gruppe &#8211; wie durch diese \u00c4nderung geschehen \u2013 k\u00f6nnte sich nachteilig auf die Inklusion der betreffenden Gemeinschaft auswirken und zu einer intersektionellen Diskriminierung f\u00fchren, die das erhebliche Risiko birgt, muslimischen M\u00e4dchen den Zugang zu Bildung zu erschweren[28] und sie auszugrenzen.<\/p>\n<p>18. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die Bestimmung des Schulunterrichtsgesetzes bez\u00fcglich des Tragens einer Kopfbedeckung zu \u00fcberarbeiten, um sicherzustellen, dass es den Neutralit\u00e4tsgrundsatz respektiert, ein legitimes Ziel verfolgt und frei von jeglicher Form von Diskriminierung einer bestimmten Gruppe von Sch\u00fclern ist.<\/p>\n<p><strong>C. Illegale Migranten<\/strong><\/p>\n<p>19. GPR Nr. 16[29] der ECRI fordert die Schaffung wirksamer Ma\u00dfnahmen (\u201eFirewalls\u201d), um sicherzustellen, dass die Menschenrechte von illegalen Migranten in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wohnen, soziale Absicherung und Hilfe, Arbeitsschutz und Justiz sichergestellt werden. Die Schaffung dieser Firewalls ist insbesondere in Anbetracht des h\u00e4ufig tempor\u00e4ren Charakters des illegalen Status dieser Migrantengruppe von gro\u00dfer Bedeutung. Diese Firewalls sollten getrennt von der T\u00e4tigkeit staatlicher Beh\u00f6rden bestehen, die f\u00fcr Einwanderungskontrolle und Durchsetzungspflichten zust\u00e4ndig sind, um sicherzustellen, dass illegale Migranten nicht aus Angst vor Abschiebung davor zur\u00fcckschrecken, sich an staatliche Stellen zu wenden.<\/p>\n<p>20. Es stehen zur illegalen Migration in \u00d6sterreich nur sehr wenige Daten zur Verf\u00fcgung. Das Bundesministerium f\u00fcr Inneres hat erkl\u00e4rt, es gebe aufgrund ihres illegalen Status keine Statistik zur Anzahl und zu den Lebensbedingungen illegal eingereister Migranten. Laut Bericht des Bundeskriminalamtes reisten 2018 18.170 Personen illegal ein oder hielten sich illegal in \u00d6sterreich auf.[30] W\u00e4hrend des Kontaktbesuchs von ECRI wurde offensichtlich, dass die \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden keine systematische Schaffung von Firewalls beabsichtigen.<\/p>\n<p>21. ECRI stellt fest, dass Firewalls implizit in bestimmten Gesetzen enthalten sind. So garantiert z. B. das Schulpflichtgesetz (\u00a7 1 und 17) allen Kindern den Zugang zu Bildung. Obwohl Schulen nicht verpflichtet sind, den Beh\u00f6rden den legalen Status von Sch\u00fclern zu melden, k\u00f6nnen Verfahrensanforderungen f\u00fcr die Anmeldung, u.\u00a0a. die Vorlage von Ausweispapieren, Nachweis der Wohnanschrift und Geburtsurkunde, in der Praxis den Zugang beschr\u00e4nken oder abschreckend wirken. In diesem Kontext haben die Schulbeh\u00f6rden in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern einen gewissen Spielraum.[31] ECRI begr\u00fc\u00dft die Rechtsauslegung des Bildungsministeriums und dessen explizite Haltung, Aufenthaltspapiere seien f\u00fcr die Anmeldung nicht erforderlich.<\/p>\n<p>22. Laut der Plattform f\u00fcr internationale Zusammenarbeit zu irregul\u00e4ren Migranten (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants; PICUM)[32] werden in \u00d6sterreich keine Informationen zum Aufenthaltsstatus durch das Gesundheitswesen erfasst, was eine Firewall zwischen Gesundheitswesen und den Migrationsbeh\u00f6rden nahelegt. Obwohl illegale Migranten keinen Zugang zu einer kostenlosen oder bezuschussten medizinischen Prim\u00e4r- und Sekund\u00e4rversorgung haben, sollte jedes Krankenhaus Patienten aufnehmen und behandeln, deren Gesundheit in Gefahr ist, ungeachtet von Nationalit\u00e4t oder Aufenthaltsstatus. Obwohl die Kosten f\u00fcr eine Notbehandlung von den Patienten zu tragen sind, sind Krankenh\u00e4user verpflichtet, diese zu \u00fcbernehmen, wenn die Patienten dazu nicht in der Lage sind.[33]<\/p>\n<p>23. NRO, die sich um die medizinische Versorgung von Patienten ohne Krankenversicherung k\u00fcmmern, erhalten ebenfalls Zusch\u00fcsse von lokalen Stellen und Bundesbeh\u00f6rden. Amber-med in Wien wird z. B. \u00fcber den Wiener Krankenversicherungs- und Sozialfonds und das Bundesgesundheitsministerium sowie den \u00d6sterreichischen Gesundheitsfonds finanziert, was ECRI begr\u00fc\u00dft.[34]<\/p>\n<p>24. Illegale Migranten, die in \u00d6sterreich arbeiten, sind \u00fcber den \u00d6sterreichischen Gewerkschaftsbund abgedeckt (\u00d6GB) und k\u00f6nnen \u00fcber die Gewerkschaften unterst\u00fctzt werden. Sie sind berechtigt, bei Zivilgerichten Klage wegen Versto\u00dfes gegen ihre Arbeitsrechte einzureichen und Lohnnachzahlungen zu erhalten. Zivilgerichte sind nicht verpflichtet, die Polizei \u00fcber den Status von Personen zu informieren, die eine Klage einreichen, aber die Beh\u00f6rden geben zu, dass illegale Migranten sich nur selten an die Gerichte wenden, was u. a. auf fehlende Kenntnisse \u00fcber ihre Rechte zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. UNDOK, Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterst\u00fctzung von Arbeitern ohne Papiere, wurde auf Initiative mehrerer Gewerkschaften und mit Unterst\u00fctzung von NRO, der Wiener Arbeiterkammer (AK Wien) und des Bundesministeriums f\u00fcr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit dem Ziel gegr\u00fcndet, illegalen Migranten kostenlos \u00fcber ihre Rechte als Arbeiter zu beraten.[35]<\/p>\n<p>25. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, Daten zur Anzahl und zu den Lebensbedingungen von Migranten zu erfassen, die sich illegal in \u00d6sterreich aufhalten; klare und explizite Firewalls einzurichten, die Wohnungs-, Sozialversicherungs- und Versorgungsanbieter der Verpflichtung zu entheben, Daten zum Rechtsstatus von Migranten an die Einwanderungsbeh\u00f6rden weiterzuleiten; und die praktischen H\u00fcrden abzubauen, die den Zugang von Migranten zu Diensten in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung und Besch\u00e4ftigung einschr\u00e4nken.<\/p>\n<p><strong>D. Gleichstellung von LGBTI-Personen[36]<\/strong><\/p>\n<p>26. Es gibt keine offiziellen Daten \u00fcber die Gr\u00f6\u00dfe der lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intergeschlechtlichen (LGBTI) Population in \u00d6sterreich. Laut einer Umfrage, die 2016 in europ\u00e4ischen Staaten durchgef\u00fchrt wurde, bezeichneten sich 6,2\u00a0% der \u00d6sterreicher als LGBT.[37] Auf der Rainbow Europe Map 2018, die die Gesetzgebung und die Politik widerspiegelt, die LGBTI-Rechte garantieren, lag \u00d6sterreich bei 49 Staaten mit 49\u00a0% auf dem 14. Rang.[38] Obwohl es einen relativ hohen Grad an gesellschaftlicher Akzeptanz f\u00fcr LGBTI-Personen gibt, scheint sich die Situation ein wenig verschlechtert zu haben. So zeigt z. B. die Studie \u201eQueer in Wien&#8220;, die im Auftrag der Wiener Antidiskriminierungsstelle f\u00fcr gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen (WASt) durchgef\u00fchrt wurde, dass 28\u00a0% der Teilnehmer Diskriminierung oder Gewalt in den vorausgegangenen 12 Monaten erlebt hatten.[39] Laut Eurobarometer sagten 55\u00a0% der Teilnehmer, sie f\u00fchlten sich wohl oder relativ wohl, LGBT-Arbeitskollegen zu haben, wohingegen der durchschnittliche Wert in der EU bei 72\u00a0% lag.[40] Auf Grundlage der Informationen der Gleichbehandlungsanwaltschaft wurden 2015 23 F\u00e4lle von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung am Arbeitsplatz registriert, wohingegen diese Zahl im Jahr 2016 bei 31 und im Jahr 2017 bei 27 lag.<\/p>\n<p>27. ECRI begr\u00fc\u00dft die Entwicklungen zur F\u00f6rderung der Gleichstellung von LGBTI. Im Dezember 2017 erkl\u00e4rte der \u00f6sterreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH)[41] das Gesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschlie\u00dfung verweigert, sowie die Beschr\u00e4nkung des Gesetzes \u00fcber eingetragene Partnerschaften auf gleichgeschlechtliche Paare f\u00fcr verfassungswidrig. Die \u00c4nderungen traten am 1. Januar 2019 in Kraft, wodurch nun sowohl die Eheschlie\u00dfung als auch die eingetragene Partnerschaft f\u00fcr gleichgeschlechtliche und nicht gleichgeschlechtliche Paare offen stehen. Seit der Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe wurden 335 dieser Ehen geschlossen.[42] Im Januar 2016 trat die Aufhebung des Verbots der gemeinsamen Adoption[43] durch gleichgeschlechtliche Paare in Kraft. Des Weiteren legte im Oktober 2018 der \u00f6sterreichische Verfassungsgerichtshof die bestehende Gesetzgebung zur Adoption neu aus und stellte fest, es gebe keine Rechtfertigung f\u00fcr eine unterschiedliche Behandlung gleichgeschlechtlicher und heterosexueller Paare, einschlie\u00dflich bei Trennungsf\u00e4llen.[44]<\/p>\n<p>28. In ihrem f\u00fcnften Bericht empfahl ECRI den Beh\u00f6rden, Gesetze bez\u00fcglich der \u00c4nderung des Vornamens von Transgender-Personen, zur Anerkennung des Geschlechts und zur \u00c4nderung der Geschlechterangaben in Dokumenten zu verabschieden. Obwohl keine spezifischen Gesetze in Bezug auf diese Aspekte verabschiedet wurden, entschied der \u00f6sterreichische VfGH im Juni 2018, die geschlechterbezogenen Angaben beim Standesamt und in Ausweispapieren sollten die individuelle selbstbestimmte Geschlechtsidentit\u00e4t widerspiegeln.[45] Ungeachtet dessen hat ECRI festgestellt, dass die rechtliche Geschlechteranerkennung von Transgender-Personen immer noch durch die Eintragung des ge\u00e4nderten Namens im zentralen Standesamtsregister erfolgt, die eine Vorlage einer Expertenmeinung erfordert, die das Geschlecht des Antragstellers best\u00e4tigt. Dar\u00fcber hinaus darf der Vorname, der der korrespondierenden Geschlechtsidentit\u00e4t entspricht, erst nach der rechtlichen Anerkennung des Geschlechts angenommen werden, w\u00e4hrend geschlechtsneutrale Namen ohne eine solche \u00c4nderung angenommen werden k\u00f6nnen. Die Beh\u00f6rden haben ECRI informiert, dass diese Anforderung zum Ziel hat, einen Missbrauch des Verfahrens f\u00fcr die Anerkennung der Geschlechtsidentit\u00e4t zu verhindern. ECRI wiederholt ihre Empfehlung, Gesetze f\u00fcr Transgender-Personen zu verabschieden, sie ruft die Beh\u00f6rden auch dazu auf, sich von anderen Staaten inspirieren zu lassen, die dem Recht auf Selbstbestimmung von Transgender-Personen mehr Raum geben. [46]<\/p>\n<p>29. In dieser Pr\u00fcfungsrunde befasst ECRI sich auch mit der Situation intergeschlechtlicher Personen[47], die mit chromosomalen, hormonellen oder anatomischen Merkmalen geboren wurden, die nicht der strikten medizinischen Definition von m\u00e4nnlich oder weiblich entsprechen.[48] Mit der Entscheidung des \u00f6sterreichischen VfGH im Juni 2018 (siehe oben) wurde die Registrierung intergeschlechtlicher Personen als das eine oder andere Geschlecht f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. ECRI stellt erfreut fest, dass, mit dem Ziel der Umsetzung dieses Urteils, \u00d6sterreich eine dritte Geschlechterkategorie \u201edivers\u201d oder \u201eoffen\u201d (in F\u00e4llen der Anmeldung unmittelbar nach der Geburt) im Dezember 2018[49] eingef\u00fchrt hat, und ECRI betrachtet dies als gute Praxis. Gleichzeitig bedauert sie die allgemeine Anforderung, eine medizinische Bescheinigung vorzulegen, die best\u00e4tigt, dass eine abweichende Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. ECRI ruft die Beh\u00f6rden auf, ein Minimum an Restriktionen in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht von intergeschlechtlichen Personen festzulegen.[50]<\/p>\n<p>30. ECRI wei\u00df, dass viele intergeschlechtliche Personen unter irreversiblen medizinischen Eingriffen leiden. Organisationen der Zivilgesellschaft haben ECRI darauf aufmerksam gemacht, dass diese Eingriffe, die in den meisten F\u00e4llen medizinisch unn\u00f6tig sind, in \u00d6sterreich immer noch fl\u00e4chendeckend an intergeschlechtlichen Kindern vollzogen werden.[51] Nach Meinung von ECRI ist es unerl\u00e4sslich, gesetzgeberische und verfahrenstechnische Ma\u00dfnahmen zum Schutz intergeschlechtlicher Babys und Kinder vor diesen verfr\u00fchten Operationen zu ergreifen. Aus diesem Grund stellt ECRI mit Freude fest, dass die Beh\u00f6rden vor Kurzem eine Reihe von Empfehlungen[52] zu intergeschlechtlichen Personen angenommen haben, die von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministerium f\u00fcr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter aktiver Mitwirkung von \u00c4rzten, Psychologen, intergeschlechtlichen Personen und Verb\u00e4nden verfasst wurde. Auch wenn es verfr\u00fcht ist, die Auswirkungen dieser Empfehlungen in der Praxis zu bewerten, betrachtet ECRI sie als instrumental, um das Bewusstsein f\u00fcr die Existenz intergeschlechtlicher Personen und ihrer spezifischen Situation sowie Bed\u00fcrfnisse zu erh\u00f6hen. ECRI unterst\u00fctzt die Position einer steigenden Zahl von internationalen Gremien, das Recht von Kindern auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit und k\u00f6rperliche Selbstbestimmung wirksam zu sch\u00fctzen und medizinisch unn\u00f6tige Operationen und andere Behandlungen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts zu verbieten, bis das Kind in der Lage ist, auf Grundlage des Rechts der Selbstbestimmung und des Grundsatzes einer freien und informierten Einwilligung an der Entscheidung mitzuwirken.[53]<\/p>\n<p>31. ECRI empfiehlt, das Recht von intergeschlechtlichen Kindern auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit und k\u00f6rperliche Selbstbestimmung wirksam zu sch\u00fctzen und medizinisch unn\u00f6tige Operationen und andere Behandlungen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts zu verbieten, bis das Kind in der Lage ist, auf Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und des Grundsatzes einer freien und informierten Einwilligung an der Entscheidung mitzuwirken.<\/p>\n<p><strong>II. HASSREDE UND HASSMOTIVIERTE GEWALT<\/strong><\/p>\n<p><strong>A. Hassrede[54]<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Daten<\/strong><\/p>\n<p>32. Laut OSZE-ODIHR werden Daten \u00fcber Hassdelikte[55] von neun Landes\u00e4mtern Verfassungsschutz und Terrorismusbek\u00e4mpfung (LVT), dem Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und Terrorismusbek\u00e4mpfung (BVT) und dem Justizministerium erfasst.[56] Laut diesen Daten, die F\u00e4lle von Hassrede nicht separat auff\u00fchren, hat die Polizei im Jahr 2017 302 Hassdelikte; im Jahr 2016 425\u00a0Hassdelikte und im Jahr 2015 395 Hassdelikte registriert. Obwohl die verf\u00fcgbaren Zahlen keine Unterteilung der jeweiligen Straftaten aufwiesen, wurden 227 dieser Straftaten auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, 39 auf Antisemitismus und 36 auf Vorurteile gegen\u00fcber Muslimen zur\u00fcckgef\u00fchrt. Die Beh\u00f6rden informierten ECRI, dass im Jahr 2015 in 516 F\u00e4llen, im Jahr 2016 in 679\u00a0F\u00e4llen, im Jahr 2017 in 982 F\u00e4llen, im Jahr 2018 in 1003 F\u00e4llen und im Jahr 2019 in 465 Anklage gem\u00e4\u00df \u00a7 283 StGB (Aufruf zu Hass und Gewalt) erhoben wurde. In diesen F\u00e4llen kam es 2015 zu 49, 2016 zu 52, 2017 zu 108, 2018 zu 72 und 2019 zu 43 Verurteilungen.[57] Das Verbotsgesetz 1947 wird bei F\u00e4llen von Hassrede ebenfalls f\u00fcr die Verfolgung angewendet. ECRI ist jedoch nicht die exakte Zahl der F\u00e4lle bekannt, auf die dieses Gesetz Anwendung fand.<\/p>\n<p>33. Nicht offizielle Daten zu rassistischen Vorf\u00e4llen werden von Organisationen der Zivilgesellschaft gesammelt, u.a. \u00fcber Meldeoptionen auf ihren Internetseiten oder spezielle Hotlines. Die j\u00e4hrlichen Rassismusberichte, die von der NRO Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit (ZARA) ver\u00f6ffentlicht werden, sind eine wichtige Datenquelle f\u00fcr Hassrede. Laut ZARAs Bericht f\u00fcr das Jahr 2017 betrafen von 1.162 gemeldeten rassistischen Vorf\u00e4llen 44\u00a0% Hassrede im Internet, was einen signifikanten Anstieg von 31\u00a0% im Jahr 2016 bedeutet.[58] Dieser Trend setzte sich 2018 fort, und drei von f\u00fcnf in diesem Jahr gemeldeten Vorf\u00e4llen[59] fanden im Internet statt, insbesondere auf Facebook.[60] Laut der Berichte waren bei diesen Vorf\u00e4llen[61] vor allem muslimische Menschen und Asylsuchende und Migranten das Ziel. Es gab auch antisemitische Vorf\u00e4lle, von denen einige besonders gewaltt\u00e4tig waren und ein Lob auf den Holocaust einschlossen. Weitere h\u00e4ufige Ziele von Hassrede waren Dunkelh\u00e4utige, Roma und LGBTI-Personen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; \u00d6ffentlicher Diskurs<\/strong><\/p>\n<p>34. ECRI stellt mit Sorge fest, dass der \u00f6ffentliche Diskurs in \u00d6sterreich in den letzten Jahren immer fremdenfeindlicher geworden ist, und politische Reden \u00e4u\u00dferst kontroverse und antagonistische T\u00f6ne enthalten, die insbesondere auf Muslime und Fl\u00fcchtlinge abzielen. Die Ankunft einer gro\u00dfen Zahl von Asylsuchenden[62] w\u00e4hrend der europ\u00e4ischen Fl\u00fcchtlingskrise[63] im Jahr 2015 ging auch einher mit einer Eskalation von Einstellungen, die sich gegen Einwanderer und Muslime richteten, wobei die Neuank\u00f6mmlinge als Bedrohung der Sicherheit, der nationalen Identit\u00e4t oder Kultur dargestellt wurden. Dieser konfliktreiche Diskurs war bei Wahlk\u00e4mpfen besonders intensiv.[64] Bei der Nationalratswahl 2017 erreichte die Freiheitliche Partei \u00d6sterreichs (FP\u00d6), eine rechtspopulistische Partei[65], die offen Ideen wie die von der \u201enat\u00fcrlichen\u201d Dominanz \u201egeb\u00fcrtiger\u201d \u00d6sterreicher[66] verbreiteten und sich gegen\u00fcber Fl\u00fcchtlingen und anderen Minderheitengruppen feindselig \u00e4u\u00dferten, 26\u00a0% der Stimmen und wurde ein Koalitionspartner der Bundesregierung.[67]<\/p>\n<p>35. Die Berichte schlie\u00dfen zahlreiche Aussagen zu rassistischen Bemerkungen von Mitgliedern der FP\u00d6 ein, besonders in den sozialen Medien.[68] So hat z. B. der Innenminister von dieser Partei vorgeschlagen, Fl\u00fcchtlinge in zentralen Unterk\u00fcnften zu \u201ekonzentrieren&#8220;, nachdem er 2018 ins Amt kam.[69] 2019 ver\u00f6ffentlichte laut Medienquellen ein stellvertretender B\u00fcrgermeister der FP\u00d6 in Ober\u00f6sterreich ein Gedicht, in dem Migranten mit Ratten verglichen wurden.[70] Berichten[71] zufolge wirkte sich der Diskurs der FP\u00d6 auch auf die anderen politischen Parteien aus, u. a. die \u00d6sterreichische Volkspartei (\u00d6VP), und erh\u00f6hte so die Sichtbarkeit extremistischer Organisationen, wie z. B. der IB\u00d6 (Identit\u00e4ren Bewegung \u00d6sterreichs), in der \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n<p>36. Obwohl das prim\u00e4re Ziel von Hassrede in den letzten Jahren Migranten waren, insbesondere jene muslimischen Glaubens, wurde auch ein Anstieg des Antisemitismus festgestellt.[72] Laut einer FRA-EU-Umfrage, die 2018 ver\u00f6ffentlicht wurde, sind 24\u00a0% der j\u00fcdischen Personen, die an der Umfrage teilnahmen, der Meinung, der Antisemitismus sei in \u00d6sterreich ein sehr gro\u00dfes Problem, wohingegen 49\u00a0% von ihnen ihn als relativ gro\u00dfes Problem betrachten.[73] Dieselbe Umfrage zeigte, dass 78\u00a0% der negativen Kommentare gegen Juden im Internet zu finden sind.[74]<\/p>\n<p>37. ECRI stellt fest, dass das Problem von Hass im Internet, dass man in gewisser Weise mit der Verbreitung so genannter Fake News verbinden kann[75], auch nach wie vor f\u00fcr andere Gruppen besteht. Anonyme hetzerische Kommentare gegen LGBTI und Dunkelh\u00e4utige sind auch auf den Seiten sozialer Netzwerke und in benutzergenerierten Inhalten allgegenw\u00e4rtig, ebenso Beleidigungen in Bezug auf Roma.[76] Eine neue im Jahr 2018 ver\u00f6ffentlichte FRA-EU-Umfrage offenbarte, dass 37\u00a0% der Personen afrikanischer Herkunft in den letzten f\u00fcnf Jahren in \u00d6sterreich rassistische Bel\u00e4stigungen erlebt haben.[77] Die Medienportale \u201eWochenblick.at\u201c; \u201ealles roger.at?\u201c und \u201eunzensuriert.at\u201c wurden ebenfalls als Beispiele dieser Medienportale genannt, die bei zahlreichen Gelegenheiten Inhalte fremdenfeindlicher und antisemitischer Natur ver\u00f6ffentlicht haben, die Entscheidungen des \u00f6sterreichischen Presserats wegen Verst\u00f6\u00dfen nach sich zogen.[78] ECRI stellt erfreut fest, dass es keinerlei derartige Berichte \u00fcber den \u00f6sterreichischen \u00f6ffentlichen Sender ORF gab.<\/p>\n<p>38. ECRI ist besorgt \u00fcber den erheblichen Anstieg eines intoleranten Diskurses gegen Muslime. Zwei unterschiedliche Studien, die 2017 durchgef\u00fchrt wurden, legen nahe, dass 28\u00a0% der \u00d6sterreicher keine muslimischen Nachbarn w\u00fcnschen[79] und 65\u00a0% von ihnen sind strikt gegen eine weitere Einwanderung aus islamischen Staaten.[80] Dieser hohe Grad an Islamophobie wird durch eine FRA-EU-Umfrage gest\u00fctzt, bei der 32\u00a0% der befragten Muslime sagten, sie h\u00e4tten im letzten Jahr Bel\u00e4stigung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihres Migrationshintergrunds erlebt.[81] Bestimmte Politiker und Medien stellen weiterhin Muslime in einem negativen Licht dar. Behauptungen \u00fcber die mangelnde Integration von Muslimen in \u00d6sterreich und \u00fcber deren mutma\u00dfliche Gegnerschaft zu \u201egrundlegenden \u00f6sterreichischen Werten&#8220;, die zu gewaltbereitem Extremismus f\u00fchre, ist weiterhin Teil des \u00f6ffentlichen Diskurses und tr\u00e4gt zu einem Klima des Misstrauens und der Angst vor Muslimen bei. Die Forschung[82] zeigt, dass dieser Trend durch Gesetzesinitiativen verst\u00e4rkt wurde, h\u00e4ufig in Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken, die sich auf Muslime auswirken, u. a. das Islamgesetz von 2015[83] und das Anti-Gesichtsverh\u00fcllungsgesetz von 2017.[84] Zivilgesellschaftliche Gruppen teilten ECRI mit, all dies habe ein Gef\u00fchl der Angst in den muslimischen Gemeinschaften geweckt, obwohl die Beh\u00f6rden behaupten, sie seien gegen den \u201epolitischen Islam&#8220;, nicht gegen diese Gemeinschaften. Nach Meinung von ECRI kann das F\u00fchren polarisierender Diskussionen und das Verst\u00e4rken extremer Positionen zu Minderheitengruppen auch die Marginalisierung dieser Gruppen erh\u00f6hen und die sozialen Gr\u00e4ben vertiefen und diese Gemeinschaften sogar anf\u00e4llig f\u00fcr extremistische Ansichten machen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Initiativen zur Abschreckung von Hassrede durch Gegendarstellungen<\/strong><\/p>\n<p>39. ECRI ist der Meinung, die Staaten sollten das Bewusstsein f\u00fcr die Gefahren, die von Hassrede ausgehen, und die Inakzeptabilit\u00e4t sch\u00e4rfen, indem sie Fehlinformationen, negative Stereotypen und Stigmatisierung bek\u00e4mpfen, Bildungsprogramme f\u00fcr Kinder und Jugendliche, \u00f6ffentliche Bedienstete und die Allgemeinheit entwickeln, NRO und Gleichstellungsstellen, die Hassrede bek\u00e4mpfen, unterst\u00fctzen und rasche Reaktionen \u00f6ffentlicher Pers\u00f6nlichkeiten auf Hassrede ermutigen.<\/p>\n<p>40. Es gibt mehrere Ma\u00dfnahmen in \u00d6sterreich, die auf die Bek\u00e4mpfung von Hassrede durch Gegendarstellungen abzielen. So wurde z. B. 2016 der Nationale Ausschuss f\u00fcr die Kampagne \u201eNo Hate Speech\u201d[85] des Europarates eingerichtet. Nach dem Start einer weiteren Kampagne #makelovegreatagain im Jahr 2017 f\u00fchrt sie immer noch zahlreiche Aufkl\u00e4rungsaktivit\u00e4ten unter Mitwirkung mehrerer Akteure durch, u. a. staatliche Beh\u00f6rden und NRO. Seit Juli 2018 hat Neustart, der \u00f6sterreichische Bew\u00e4hrungsdienst, in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft das Programm \u201eDialog statt Hass&#8220; gestartet, das zum Ziel hat, durch die Entwicklung eines Unrechtsgef\u00fchls und durch Reflexion bei den T\u00e4tern eine konstruktive Reaktion auf Hassrede zu entwickeln, die letztendlich zu einer Verhaltens\u00e4nderung f\u00fchren soll.[86]<\/p>\n<p>41. ECRI begr\u00fc\u00dft die Tatsache, dass die Nationale Strategie Extremismuspr\u00e4vention und Deradikalisierung von 2018 unterstreicht, wie wichtig das Erstellen von Gegen- und Alternativdarstellungen als Mittel f\u00fcr den Abbau zugrunde liegender Ursachen dieses Ph\u00e4nomens sind. Die Beh\u00f6rden haben ECRI informiert, dass neuste politische Entwicklungen die Umsetzung dieser Strategie verlangsamt und die Vorbereitungen von deren erstem Aktionsplan gestoppt haben, der zum Ziel hat, konkrete Ma\u00dfnahmen zu Hassrede zu behandeln. ECRI ruft die Beh\u00f6rden auf, den Aktionsplan schnellstm\u00f6glich zu verabschieden, der konkrete Ziele, Ma\u00dfnahmen, Zeitpl\u00e4ne, Budgets, Indikatoren und die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr die Umsetzung jeder Ma\u00dfnahme enthalten w\u00fcrde. In diesem Zusammenhang sei auf die T\u00e4tigkeit des Wiener Netzwerks Deradikalisierung und Pr\u00e4vention hingewiesen[87], das 2016 von der Stadt Wien als eine vielversprechende Praxis eingerichtet wurde. Dieses Netzwerk hat verschiedene Aufkl\u00e4rungsprojekte auf Grundlage seiner 27 konkreten Empfehlungen durchgef\u00fchrt, die sich an unterschiedliche Gruppen richten, u. a. Sch\u00fcler, Polizeibeamte und Sozial- und Jugendarbeiter.<\/p>\n<p>42. In ihrem f\u00fcnften Bericht empfahl ECRI den Beh\u00f6rden, einschlie\u00dflich den Mitgliedern der Regierung, der Volksanwaltschaft und den Gleichstellungsstellen, Hassrede systematisch zu begegnen und zu verurteilen und Instrumente zu entwickeln, um deren Einsatz insbesondere bei Wahlk\u00e4mpfen zu verhindern und zu bek\u00e4mpfen. ECRI stellt fest, dass die umgehende und \u00f6ffentliche Verurteilung von Hassrede nicht h\u00e4ufig vorkommt. Seltene Beispiele guter Praxis sind u. a. der Aufruf f\u00fcr eine tolerante und vielf\u00e4ltige Nation, frei von ideologischem und rassistischem Hass des \u00f6sterreichischen Pr\u00e4sidenten im Januar 2017[88] und die Verurteilung der Ver\u00f6ffentlichung eines beleidigenden Gedichts \u00fcber Migranten durch den Bundeskanzler (Ziffer 35), das er als \u201ezutiefst rassistisch\u201d beschreibt.[89] Die Situation bei Wahlk\u00e4mpfen scheint sich verschlechtert zu haben und leider wurden keine besonderen Ma\u00dfnahmen zu deren Verbesserung ergriffen. Dar\u00fcber hinaus ist, wie ECRI bei den Treffen mit den entsprechenden Institutionen best\u00e4tigt wurde, weder die Volksanwaltschaft noch die Gleichbehandlungsanwaltschaft mit ausreichenden Mitteln ausgestattet, um aktiv \u201eHassrede&#8220; zu beobachten oder spezifische Reaktionen zu entwerfen.[90] ECRI erinnert daran, dass das Ausma\u00df von Hassrede eine furchterregende Dimension annimmt, wenn die Menschen das Gef\u00fchl haben, sie w\u00fcrden durch politische F\u00fchrungskr\u00e4fte ermutigt, die Vorurteile und Ressentiments aufgreifen und f\u00f6rdern. Diese Aussagen sind \u00d6l ins Feuer der populistischen Hassrede exakt in einer Zeit, in der aufgrund erh\u00f6hter sozialer Spannungen der Bau von Br\u00fccken zwischen den Gemeinschaften noch dringlicher ist.<\/p>\n<p>43. ECRI wiederholt ihre Empfehlung an politische F\u00fchrungskr\u00e4fte aller Seiten, sich unmissverst\u00e4ndlich gegen jede rassistische Hassrede auszusprechen und auf die \u00c4u\u00dferung solcher Hassrede mit einer eindeutigen Gegenbotschaft zu reagieren. Alle politischen Parteien des Landes sollten Verhaltenskodizes verabschieden, die den Gebrauch von Hassrede verbieten und ihre Mitglieder und Anh\u00e4nger aufrufen, sich dieser nicht zu bedienen.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Unterst\u00fctzung f\u00fcr Opfer von Hassrede<\/strong><\/p>\n<p>44. Im September 2017 nahm das Beratungszentrum #GegenHassimNetz, das vom Bundeskanzleramt finanziert wird, in der NRO ZARA seine T\u00e4tigkeit f\u00fcr Opfer und Zeugen von Hass im Internet auf. Die Beratung schlie\u00dft Strategien f\u00fcr wirksame Reaktionen auf Hassbotschaften und Informationen zu verf\u00fcgbaren Rechtsbehelfen gegen T\u00e4ter oder Webseitenbetreiber ein. Es werden noch weitere Ma\u00dfnahmen unterst\u00fctzt, wie z. B. die Beratung zum L\u00f6schen von Hassnachrichten aus den sozialen Medien oder von anderen Webseiten.[91] Diese Initiative hat bereits positive Ergebnisse erzielt, wie an der steigenden Zahl gemeldeter Vorf\u00e4lle in Bezug auf Hassrede im Internet zu erkennen. (Ziffer 33) Das IKT-Sicherheitsportal (www.onlinesicherheit.gv.at), bei dem es sich um eine Initiative mehrerer Ministerien handelt, bietet ebenfalls einen \u00dcberblick zu wirksamen Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen, Meldemechanismen sowie zu Beratungszentren f\u00fcr Hassrede.<\/p>\n<p>45. Ein weiterer innovativer Schritt, der von den Beh\u00f6rden ergriffen wurde, ist die Entwicklung einer ersten mobilen App, BanHate[92], durch die Antidiskriminierungsstelle Steiermark. Menschen k\u00f6nnen online Hassrede und verletzende Nachrichten in sozialen und anderen Online-Medien \u00fcber dieses Tool melden, das ECRI als vielversprechende Praxis betrachtet.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Selbstregulierung<\/strong><\/p>\n<p>46. ECRI ist der Ansicht, der Einsatz von Selbstregulierung k\u00f6nnte ein geeigneter und effektiver Ansatz im Umgang mit Hassrede sein. Die Menschen, die Hassrede benutzen, geh\u00f6ren h\u00e4ufig unterschiedlichen Organisationen an, sowohl \u00f6ffentlichen als auch privaten, u.a. Parlamente, politische Parteien, Unternehmensverb\u00e4nde, Kultur- und Sportvereinen. Es liegt in der Verantwortung dieser Organisationen klarzustellen, dass der Einsatz von Hassrede durch Personen, die mit ihnen verbunden sind, inakzeptabel ist, und Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um diesen Einsatz zu verhindern und zu sanktionieren. ECRI betont insbesondere die Notwendigkeit von Verhaltenskodizes im Rahmen der Selbstregulierung.[93]<\/p>\n<p>47. Es gibt in \u00d6sterreich f\u00fcr Mitglieder des Parlaments keinen Ethikkodex oder formelle Verhaltensregeln, lediglich bestimmte Grunds\u00e4tze.[94] Als Akteure eines demokratischen politischen Prozesses[95] sollten politische F\u00fchrungskr\u00e4fte und Mitglieder des Parlaments aufgefordert werden, diese Frage mit dem Ziel zu pr\u00fcfen, den Einsatz von Hassrede zu bek\u00e4mpfen, wobei sie sich von der Charta der europ\u00e4ischen politischen Parteien f\u00fcr eine nicht rassistische Gesellschaft und der Arbeit der Parlamentarischen Versammlung des Europarats inspirieren lassen und entsprechende Verhaltenskodizes annehmen sollten.[96]<\/p>\n<p>48. In Bezug auf die Medien und das Internet, wo der Gro\u00dfteil von Hassrede generiert wird und effektiv bek\u00e4mpft werden kann, empfiehlt ECRI sowohl eine Regulierung als auch eine Selbstregulierung, die ihre besondere Signifikanz bei der Bek\u00e4mpfung von Hassrede widerspiegelt, aber gleichzeitig sicherstellt, dass dieses Vorgehen nicht das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung verletzt. In Bezug auf die Presse stellt ECRI fest, dass das Selbstregulierungsgremium, der Presserat, fl\u00e4chendeckend vertreten ist.[97] Sein Ehrenkodex erkl\u00e4rt \u201eJeder Mensch hat Anspruch auf Wahrung der W\u00fcrde der Person\u201d und \u201eVerunglimpfungen und Verspottungen versto\u00dfen gegen das journalistische Ethos.\u201d (Artikel 5) und \u201eJede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religi\u00f6sen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen Gr\u00fcnden ist unzul\u00e4ssig\u201d (Artikel 7). Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen den Ehrenkodex gibt es zwei m\u00f6gliche Verfahren: ein Verfahren von Amts wegen[98] und ein Beschwerdeverfahren. Obwohl die Anzahl der Beschwerden steigt,[99] kann der Presserat seine Entscheidungen[100] nicht durchsetzen und Medienorganisationen sind nicht verpflichtet, sie zu ver\u00f6ffentlichen. Berichten zufolge ist dieses Gremium aufgrund der fehlenden Sanktionen gr\u00f6\u00dftenteils ineffektiv beim Umgang mit Sorgen potenzieller Opfer von Hassrede und stigmatisierten Gruppen in den Medien.[101]<\/p>\n<p>49. 2016 gab der Bundesrat des \u00f6sterreichischen Parlaments ein Gr\u00fcnbuch mit dem Titel \u201eDigitale Courage&#8220; heraus, in dem, in W\u00fcrdigung der wachsenden Pr\u00e4valenz dieses Ph\u00e4nomens, verschiedene rechtliche, ethische und gesellschaftliche Aspekte von Hassrede im Internet behandelt werden.[102] 2018 schloss der Bundesminister f\u00fcr Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz einen Vertrag, dem zufolge Facebook innerhalb von 24 Stunden Mitteilungen auf illegale Inhalte im Hinblick auf Hassrede pr\u00fcfen und diesbez\u00fcgliche Inhalte entfernen oder sperren wird.[103] Der \u201eTrusted Flagger\u201d-Status der NRO ZARA, die sich im Auftrag des Bundeskanzleramtes im Bereich Hassrede im Internet engagiert[104], hatte ebenfalls einen positiven Einfluss auf die gestiegenen F\u00e4lle gel\u00f6schter illegaler Inhalte.[105] Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Internetnutzer und die Zivilgesellschaft rassistische Inhalte \u00fcber die Internetmeldestelle auf der Internetseite des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz und Terrorismusbek\u00e4mpfung (BVT) melden.[106]<\/p>\n<p><strong>&#8211; Anwendung von Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht bei Hassrede<\/strong><\/p>\n<p>50. ECRI empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Anwendungsbereich und die Anwendung bzw. Zust\u00e4ndigkeit laut Zivil- und Verwaltungsrecht bei Hassrede klarzustellen. Sie empfiehlt des Weiteren, dass sie im Rahmen des Strafrechts, sofern kein weniger restriktives Vorgehen effektiv w\u00e4re, geeignete und effektive Ma\u00dfnahmen gegen den \u00f6ffentlichen Einsatz von Hassrede zu ergreifen, die darauf abzielt oder von der begr\u00fcndet angenommen werden kann, dass sie Gewalttaten, Einsch\u00fcchterung, Feindseligkeit oder Diskriminierung hervorzuruft, unter Achtung des Rechts auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung.[107]<\/p>\n<p>51. Paragraf 1330 ABGB (Allgemeines b\u00fcrgerliches Gesetzbuch) sieht Zivilklagen vor und sch\u00fctzt vor Verletzung der Menschenw\u00fcrde durch verbale Beleidigungen, Rufsch\u00e4digung oder Verh\u00f6hnung. ECRI war nicht in der Lage, Daten \u00fcber die Anwendung dieses Paragrafen auf F\u00e4lle von Hassrede zu erhalten. Auf \u00e4hnliche Weise, obwohl einige Bestimmungen, wie z. B. das Bel\u00e4stigungsverbot laut Gleichbehandlungsgesetz (\u00a7 35), theoretisch geltend gemacht werden k\u00f6nnen, gibt es keine Rechtsprechung zu \u201eHassrede&#8220; in Bezug auf dieses Gesetz.[108] ECRI wurde informiert, dass das fehlende Bewusstsein der Opfer im Hinblick auf die verf\u00fcgbaren Rechtsbehelfe, der hochkomplexen und fragmentierten Natur der Gleichheitsgesetze (siehe auch Ziffer 97-99) sowie die Prozesskosten in zivilrechtlichen Verfahren die Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr die offensichtliche Unwirksamkeit dieser Bestimmungen sind.[109]<\/p>\n<p>52. In Bezug auf die Medien enthalten insbesondere das Bundesgesetz \u00fcber den \u00d6sterreichischen Rundfunk (ORF-G) und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), das Privatsender regelt, Bestimmungen zum Schutz der Menschenw\u00fcrde und zum Verbot des Aufrufs zu Hass auf der Basis mehrerer Gr\u00fcnde, einschlie\u00dflich \u201eethnischer Abstammung, Geschlecht, Religion und Nationalit\u00e4t\u201d.[110] Die Kommunikationsbeh\u00f6rde Austria (KommAustria) nimmt Beschwerden \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe gegen beide Gesetze entgegen und kann unter bestimmten Umst\u00e4nden von Amts wegen handeln. Sanktionen f\u00fcr Verletzungen reichen von der tempor\u00e4ren Aussetzung der Sendeerlaubnis \u00fcber Bu\u00dfgelder bis zum dauerhaften Entzug der Lizenz. Die Beh\u00f6rden haben ECRI nicht die Zahl der Entscheidungen zu Hassrede oder deren Ergebnisse bei der KommAustria mitgeteilt.[111]<\/p>\n<p>53. In Bezug auf das Internet werden die Pflichten und der Umfang der Haftung von Internetdienstleistern durch das E-Commerce-Gesetz geregelt,[112] das \u201eNotice and Take Down\u201d-Verfahren f\u00fcr Dienstanbieter vorsieht.[113] Es verpflichtet Dienstanbieter dazu, nach Aufforderung \u201erechtswidrige\u201d Inhalte zu entfernen, was Hassrede einschlie\u00dft; sie sind nicht verpflichtet, anderweitig Inhalte Dritter zu pr\u00fcfen.[114] Dieses Gesetz findet nur auf Dienstanbieter Anwendung, nicht auf Anbieter von Inhalten, die unter das Mediengesetz fallen.[115] In diesem Zusammenhang muss erw\u00e4hnt werden, dass im Januar 2018 der \u00f6sterreichische Verfassungsgerichtshof eine Reihe von Fragen an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) zur Kl\u00e4rung des Anwendungsbereichs der EU-Richtlinie \u00fcber E-Commerce verwies, insbesondere in Bezug auf das Fehlen einer allgemeinen \u00dcberpr\u00fcfungsverpflichtung und eines Haftungsprivilegs der Dienstanbieter in der Richtlinie. [116] In einem Urteil vom 3. Oktober 2019 stellte der EuGH[117] fest, das EU-Recht schlie\u00dfe nicht aus, einen Dienstanbieter, z. B. Facebook, aufzufordern, identische und, unter bestimmten Umst\u00e4nden, vergleichbare Kommentare zu entfernen, die bereits im Vorfeld f\u00fcr illegal erkl\u00e4rt wurden. Dar\u00fcber hinaus stellte der EuGH fest, das EU-Recht schlie\u00dfe nicht aus, dass eine solche Verf\u00fcgung weltweit wirksam wird.<\/p>\n<p>54. Die Beh\u00f6rden informierten ECRI, es werde gegenw\u00e4rtig eine Arbeitsgruppe aus Experten des Bundes und der Bundesl\u00e4nder eingerichtet, um die Rechtsgrundlage f\u00fcr ein wirksames Vorgehen gegen Hass im Internet zu erarbeiten. ECRI begr\u00fc\u00dft diese Initiative. In diesem Zusammenhang wiesen die Beh\u00f6rden au\u00dferdem ECRI darauf hin, dass ein neues Gesetz, namentlich das \u201eBundesgesetz \u00fcber Sorgfalt und Verantwortung im Netz\u201d (SVN-G)[118], im April 2019 vorgelegt worden sei, das auf die Bek\u00e4mpfung von Hassrede im Internet abziele und von den Nutzern sozialer Medien und von Online-Kommentatoren fordert, den Online-Plattformen ihre wahre Identit\u00e4t offenzulegen,[119] die dann daf\u00fcr verantwortlich seien, die Informationen zu pr\u00fcfen. ECRI ist sich der breiten \u00f6ffentlichen Debatte,[120] die in Bezug auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes stattfindet, sowie der potenziellen Risiken in Bezug auf die Meinungsfreiheit und das Recht auf Achtung des Privatlebens bewusst. Sie erinnert aus diesem Grund daran, dass jede Einschr\u00e4nkung dieser Freiheiten im Hinblick auf den verfolgten legitimen Zweck verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und f\u00fcr eine demokratische Gesellschaft notwendig sein muss, wie in der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention gefordert.[121]<\/p>\n<p>55. \u00a7 283 StGB scheint das wichtigste Rechtsmittel gegen den Gebrauch von Hassrede im \u00f6ffentlichen Kontext zu sein, und ECRI vermerkt als positiv mehrere \u00c4nderungen, die mit dem Ziel der Ausweitung seiner Anwendung vorgenommen wurden: \u00a7 283(1) findet nun Anwendung auf Aufrufe zu Hass und Gewalt nicht nur gegen eine Personengruppe, sondern auch gegen eine konkrete Person.[122] Des Weiteren wurde 2016 der Straftatbestand des Cypermobbing als \u00a7 107 (c) eingef\u00fchrt, um u.a. gegen Hassrede im Internet vorzugehen. Daten zu Verurteilungen laut \u00a7 283 in den letzten Jahren sind oben aufgef\u00fchrt (Ziffer 32) und deren Anzahl bleibt relativ gering. So f\u00fchrte z. B. ein rassistisches Gedicht eines stellvertretenden B\u00fcrgermeisters von der FP\u00d6 (Ziffer 35) nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Diesbez\u00fcglich fordert ECRI die Beh\u00f6rden auf sicherzustellen, jeden, der sich Hassrede gem\u00e4\u00df \u00a7 283 StGB bedient, ordnungsgem\u00e4\u00df zur Verantwortung zu ziehen und zu bestrafen. ECRI stellt des Weiteren fest, dass, obwohl in der Praxis andere Straftatbest\u00e4nde wie z. B. Verleumdung (\u00a7 111) und Beleidigung (\u00a7 115) in F\u00e4llen von Hassrede geltend gemacht werden k\u00f6nnen, diese Delikte Zivilklagen sind und aus diesem Grund von der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht von Amts wegen verfolgt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>56. ECRI hat in ihrem letzten Bericht empfohlen, \u00d6sterreich sollte das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen \u00fcber Computerkriminalit\u00e4t betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art ratifizieren. Bedauerlicherweise wurde das Ratifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen. ECRI wiederholt aus diesem Grund eindringlich ihre Empfehlung.<\/p>\n<p><strong>B. Hassmotivierte Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>57. Generell verwendet die \u00f6sterreichische Bundespolizei in ihrer Protokollierungspraxis nicht den Begriff Hassdelikt. Die Kategorie \u201epolitisch motivierte Straftaten&#8220; wird jedoch in vier Unterkategorien unterteilt: rechte\/extremistische, fremdenfeindliche\/rassistische, antisemitische und islamophobe Taten. Der Jahresbericht des BVT schlie\u00dft ausgew\u00e4hlte Daten ein und unterteilt diese Zahlen nach Vorf\u00e4llen von Rechtsextremismus sowie die Zahlen, die sich auf besonders relevante Straftaten beziehen, z. B. K\u00f6rperverletzung, Bedrohung und Sachsch\u00e4den.[123] Im Jahr 2018 wurden 1.075\u00a0politisch motivierte Straftaten mit einem leichten Anstieg zum Vorjahr 2017 gemeldet (damals 1.063).[124] Von diesen 1.075 Straftaten waren 732 (68,1\u00a0%) rechts\/extremistisch, 236 (22\u00a0%) fremdenfeindlich\/rassistisch, 49 (4,6\u00a0%) antisemitisch und 22 (2\u00a0%) islamophob. Zwischen dem 1. Januar und 31. M\u00e4rz 2019 dokumentierte die Antidiskriminierungsstelle der Steiermark in diesem Bundesland 28 islamophobe Beleidigungen (insbesondere gegen muslimische Frauen); 11 Beleidigungen basierten auf der Ethnie, und sieben auf der Hautfarbe; sowie f\u00fcnf k\u00f6rperliche Angriffe (einer wegen Ethnie, vier wegen Religion).<\/p>\n<p>58. Die von NRO vorgelegten Daten legen h\u00f6here Zahlen f\u00fcr Hassdelikte nahe. Laut Dokustelle wurden 2018 (im Vergleich zu 309 F\u00e4llen im Jahr 2017) 540 F\u00e4lle von Gewalt und Drohungen gegen Muslime gemeldet, wobei insbesondere Frauen das Ziel waren, denen h\u00e4ufig Schleier oder Kopftuch heruntergerissen oder die angespuckt wurden.[125] ECRI ruft immer zu einem klaren Handeln auf, um diese Angriffe zu verhindern oder zu bestrafen, da eine \u00f6ffentliche Dem\u00fctigung dieser Art die Menschenw\u00fcrde untergr\u00e4bt, Angst sch\u00fcrt, zur Isolation f\u00fchrt und die Integration behindert. Das Forum gegen Antisemitismus hat ebenfalls f\u00fcr 2017 503\u00a0antisemitische F\u00e4lle und f\u00fcr 2016 477 antisemitische F\u00e4lle gemeldet.[126] K\u00fcrzlich wurde eine Ausstellung in einem Wiener Park, die Portr\u00e4ts von Holocaust-\u00dcberlebenden zeigte, dreimal verw\u00fcstet, was zu einem \u00f6ffentlichen Aufschrei f\u00fchrte.[127]<\/p>\n<p>59. Expertengremien und zivilgesellschaftliche Gruppen vertreten die Ansicht, dass Hassdelikte generell eine hohe Dunkelziffer[128] aufweisen und von den Opfern insbesondere aufgrund des fehlenden Vertrauens in die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nicht angezeigt werden. Eine neuere EU FRA-Umfrage unter Menschen afrikanischer Abstammung wies auf dieses Problem hin und kam zu dem Schluss, dass die Befragten in \u00d6sterreich das geringste Vertrauen in die Polizei haben.[129] Die Beh\u00f6rden informierten ECRI \u00fcber die Initiative \u201eGemeinsam Sicher\u201d[130], die zum Ziel hat, die Polizei den B\u00fcrgern n\u00e4her zu bringen, was ECRI als vielversprechende Praxis betrachtet. Dessen ungeachtet stellt ECRI fest, dass die hohe Dunkelziffer eine Evaluation der Wirksamkeit der Reaktionen auf Hassdelikte unterminiert, und sie ruft die Beh\u00f6rden aus diesem Grund auf, vertrauensbildende Ma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren, um die Beziehung zwischen Polizei und schutzbed\u00fcrftigen Gruppen zu st\u00e4rken, insbesondere Dunkelh\u00e4utigen und Muslimen.<\/p>\n<p>60. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, eine engere Zusammenarbeit und einen laufenden Dialog zwischen der Polizei und Gruppen zu etablieren, die der Gefahr von Hassdelikten ausgesetzt sind, insbesondere Dunkelh\u00e4utige und Muslime.<br \/>\n61. In ihrem f\u00fcnften Bericht empfahl ECRI den Beh\u00f6rden, ein System f\u00fcr das Erfassen und \u00dcberwachen rassistischer, homophober und transphober Vorf\u00e4lle und den Umfang einzurichten, in dem diese Vorf\u00e4lle die Staatsanwaltschaft erreichen und bei Gericht verhandelt werden. ECRI stellt fest, dass die Polizei gegenw\u00e4rtig nicht verpflichtet ist[131], das m\u00f6glicherweise zugrunde liegende Motiv einer Straftat in ihren Kriminalberichten zu erfassen. [132] Au\u00dferdem wird ein rassistisches Motiv als strafversch\u00e4rfender Umstand laut \u00a7 33 StGB erst am Ende der Verhandlung ber\u00fccksichtigt, wenn ein Schuldspruch ergangen und die Strafe zu bestimmen ist. ECRI ist besorgt, dass dies kein Gesamtbild einer hassmotivierten Straftat zul\u00e4sst, einschlie\u00dflich der Gewalt, um eine angemessene Reaktion zu erhalten und sie erinnert daran, dass eine effiziente, einheitliche und obligatorische Erfassungsmethode f\u00fcr polizeiliche Kriminalstatistiken unverzichtbar ist, um ein klares Bild des Ausma\u00dfes von Hassdelikten zu erhalten.<\/p>\n<p>62. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, ein umfassendes Datenerfassungssystem einzurichten, das eine integrierte und einheitliche Auflistung von F\u00e4llen rassistischer und homo-\/transphober Hassrede und Hassdelikten, bei vollst\u00e4ndiger Kategorisierung nach Art der Straftat, Art der Hassmotive, Zielgruppe, sowie eine gerichtliche Nachverfolgung und Angabe der Ergebnisse erm\u00f6glicht, und dass diese Daten der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>63. In Bezug auf die Untersuchung von Hassdelikten begr\u00fc\u00dft ECRI die im Jahr 2017 erfolgte Gr\u00fcndung von Sonderabteilungen in den Staatsanwaltschaften, die sich mit bestimmten Straftaten wie Aufruf zu Hass (\u00a7 283 StGB) befassen, und der NSPA. Sie bedauert es jedoch, dass diese Einheiten ihre T\u00e4tigkeit noch nicht aufgenommen haben. Obwohl ECRI positiv die Annahme von aktualisierten Leitlinien zu \u00a7 283 StGB[133] im November 2019 zur Kenntnis nimmt, dr\u00e4ngt sie die Beh\u00f6rden dennoch, Polizeibeamten, Staatsanw\u00e4lten und Richtern Fortbildungen anzubieten, wie man mit rassistischen und homo-\/transphoben Gewalttaten umgeht, einschlie\u00dflich verbesserter Verfahren f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung der zugrunde liegenden Motive.<\/p>\n<p><strong>III. INTEGRATION UND INKLUSION<\/strong><\/p>\n<p><strong>A. Migranten<\/strong><\/p>\n<p>64. Ende 2018 lebten in \u00d6sterreich ca. zwei Millionen Menschen mit Migrationshintergrund (23,3\u00a0% der Bev\u00f6lkerung).[134] Unter den ausl\u00e4ndischen Staatsb\u00fcrgern im Land stammen die gr\u00f6\u00dften Gruppen aus Deutschland (192.426), Serbien (121.348), der T\u00fcrkei (117.231), Rum\u00e4nien (112.684) und Bosnien-Herzegowina (95.839).[135]<\/p>\n<p>65. W\u00e4hrend der Fl\u00fcchtlingswelle im Jahr 2015 war \u00d6sterreich (zusammen mit Deutschland und Schweden) eines der drei Hauptziele von Asylsuchenden. ECRI lobt die Beh\u00f6rden f\u00fcr ihre hohe Resilienz im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Pflichten im Umgang mit 88.340 Personen, die um Asyl ersuchten. W\u00e4hrend ihres Kontaktbesuchs besuchte die ECRI-Delegation das Aufnahmezentrum in Traiskirchen, wo Asylsuchende zuerst aufgenommen werden, wenn sie nach \u00d6sterreich einreisen, und sie war beeindruckt von den Ma\u00dfnahmen, die im Hinblick auf ihre physischen und psychischen Bed\u00fcrfnisse ergriffen wurden.<\/p>\n<p>66. Die Zahl der Asylantr\u00e4ge sank in den Folgejahren: 42.285 im Jahr 2016, 24.735 im Jahr 2017 und 13.746 im Jahr 2018. Die wichtigsten Herkunftsstaaten der Asylsuchenden waren im Jahr 2018 Syrien (24,2\u00a0%), Afghanistan (15,4\u00a0%) und Iran (8,1\u00a0%).[136] Laut UNHCR[137] lebten Ende 2018 in \u00d6sterreich 167.195 betroffene Personen als Fl\u00fcchtlinge (128.769), Asylsuchende (37.364) und staatenlose Personen (1.062). In diesem Abschnitt untersucht ECRI die Situation von Migranten, einschlie\u00dflich Fl\u00fcchtlingen und Asylsuchenden, unter dem Aspekt, dass je fr\u00fcher die Integration beginnt, desto besser die Ergebnisse sind.<\/p>\n<p>67. Die Integrationspolitik \u00d6sterreichs basiert auf dem Bundesgesetz f\u00fcr Integration rechtm\u00e4\u00dfig in \u00d6sterreich aufh\u00e4ltiger Personen ohne \u00f6sterreichische Staatsb\u00fcrgerschaft (Integrationsgesetz), das im Juni 2017 in Kraft trat.[138] Das Integrationsgesetz regelt die zentralen Rahmenbedingungen f\u00fcr die Integration von Staatsb\u00fcrgern aus Drittstaaten, die f\u00fcr einen l\u00e4ngeren Zeitraum in \u00d6sterreich leben und sich dort ansiedeln.<\/p>\n<p>68. Das Integrationsgesetz folgt dem Ansatz \u201eRechte und Pflichten&#8220;: es definiert den Integrationsprozess mit klaren Pflichten seitens des Staates und konkreten Integrationsschritten seitens der Migranten. Es konzentriert sich auf den Spracherwerb, die Wertevermittlung und die Orientierung f\u00fcr Menschen, die Anspruch auf Asyl oder subsidi\u00e4ren Schutz haben, wenn sie das Alter von 15\u00a0Jahren erreicht haben.[139] Das Integrationsgesetz sieht dar\u00fcber hinaus auch eine verpflichtende Integrationserkl\u00e4rung vor. Durch Unterzeichnung dieser Erkl\u00e4rung stimmen Personen, die unter dieses Gesetz fallen, der Befolgung der \u00f6sterreichischen Kernwerte zu und verpflichten sich, Sprachkurse der Stufen A1 und A2 abzuschlie\u00dfen sowie einen Orientierungskurs von acht Stunden zu besuchen, der vom \u00d6sterreichischen Integrationsfonds (\u00d6IF) organisiert wird. Von Juni 2017 bis Januar 2019 schlossen landesweit 24.687 Personen diese Kurse erfolgreich ab.<\/p>\n<p>69. Das Integrationsgesetz wird durch das Integrationsjahrgesetz (IJG) erg\u00e4nzt, das gleichzeitig verabschiedet wurde. Das IJG richtet sich an Personen, die Anspruch auf Asyl oder subsidi\u00e4ren Schutz haben sowie Asylsuchende mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Anerkennung und hat vorrangig zum Ziel, die Spracherwerbskomponente des Integrationsgesetzes im Hinblick auf die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu st\u00e4rken. Es bietet ein B\u00fcndel an Ma\u00dfnahmen, u. a. eine \u201eKompetenzpr\u00fcfung&#8220;[140], Deutschkurse beginnend mit Stufe A2 (die Stufe A1 ist Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme in das Programm), Unterst\u00fctzung bei der Anerkennung ausl\u00e4ndischer Qualifikationen, B\u00fcrgerkunde und berufliche Orientierung und berufliche Ausbildung. Das \u00f6sterreichische Arbeitsmarktservice (AMS) beaufsichtigt dieses einj\u00e4hrige Pflichtprogramm laut IJG. ECRI stellt fest, dass, obwohl keine allgemeine Evaluation des Integrationsgesetzes oder des IJG durchgef\u00fchrt wurde, der Expertenrat f\u00fcr Integration j\u00e4hrlich Themenberichte mit Empfehlungen und Fallbeispielen herausgibt.<\/p>\n<p>70. Obwohl ECRI die oben genannten Gesetze und die aufrichtigen Bem\u00fchungen begr\u00fc\u00dft, die von verschiedenen staatlichen Stellen geleistet wurden, stellt sie mit Bedauern fest, dass dieser positive Trend vor Kurzem durch mehrere Gesetzes\u00e4nderungen umgekehrt wurde, die die Integrationsma\u00dfnahmen signifikanten Restriktionen unterwarfen (siehe nachstehend, wie relevant).<\/p>\n<p><strong>&#8211; Rechtsstatus<\/strong><\/p>\n<p>71. Das Bundesamt f\u00fcr Fremdenwesen und Asyl (BFA) des Bundesministeriums f\u00fcr Inneres (BMI) ist zust\u00e4ndig f\u00fcr erstinstanzliche Entscheidungen im Asylverfahren. Von den 57.200 endg\u00fcltigen Entscheidungen im Jahr 2018 (2017: 66.300) waren 48\u00a0% positiv und gew\u00e4hrten den Antragstellern einen Fl\u00fcchtlingsstatus (14.696), subsidi\u00e4ren Schutz (4.191) oder humanit\u00e4ren Schutz[141] (1\u00a0922).[142] Wenn ihr Status anerkannt ist, erhalten die Fl\u00fcchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr drei Jahre, w\u00e4hrend Personen mit subsidi\u00e4rem Schutz eine Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr ein Jahr erhalten (zweimal verl\u00e4ngerbar). Der humanit\u00e4re Schutz ist auf ein Jahr beschr\u00e4nkt. Im Fall negativer Bescheide k\u00f6nnen die Asylsuchenden vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berufung gehen.<\/p>\n<p>72. Laut Asylgesetz d\u00fcrfen Asylsuchende w\u00e4hrend des Berufungsverfahrens Organisationen kontaktieren, die kostenlose Rechtsberatungen anbieten. Zwei\u00a0gemeinn\u00fctzige Organisationen, die ARGE Rechtsberatung (Diakonie and Volkshilfe) und der Verein Menschenrechte \u00d6sterreich, wurden vom Justizministerium beauftragt und stellen diese Rechtsberatung zur Verf\u00fcgung. Dieses Angebot wird nach Verabschiedung des Gesetzes \u00fcber die Bundesagentur f\u00fcr Betreuungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen[143] (BBU-Errichtungsgesetz; Agentur) im Juni 2019 wegfallen. Die Agentur wird im Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen und untersteht dem Bundesministerium f\u00fcr Inneres (BMI). Sie wird Asylbewerber rechtlich beraten und ihre R\u00fcckkehr in ihre Herkunftsl\u00e4nder unterst\u00fctzen. Mehrere Organisationen,[144] u. a. UNHCR und OHCHR, haben gro\u00dfe Bedenken hinsichtlich der Unabh\u00e4ngigkeit dieser Agentur ge\u00e4u\u00dfert und betrachten dies als Gef\u00e4hrdung des Rechtsstaatsprinzips, da das BMI die Beh\u00f6rde ist, die auch \u00fcber Asylantr\u00e4ge entscheidet. Nach Meinung von ECRI wirft diese \u00c4nderung erhebliche Fragen hinsichtlich der Unabh\u00e4ngigkeit und Transparenz auf, die zu m\u00f6glichen oder realen Interessenkonflikten bei der Ermittlung des Status von Asylsuchenden f\u00fchren k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>73. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, der institutionellen und strukturellen Unabh\u00e4ngigkeit der zuk\u00fcnftigen Bundesagentur f\u00fcr Betreuungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen gr\u00f6\u00dfere Aufmerksamkeit zu widmen und sicherzustellen, dass Asylsuchende durch eine vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngige Einrichtung kostenlose Rechtsberatung und -hilfe erhalten.<\/p>\n<p>74. ECRI ist der \u00dcberzeugung, dass Menschen am ehesten zu integrieren sind, wenn sie die Staatsb\u00fcrgerschaft des Landes erhalten, in dem sie leben und die gleichen Rechte wie andere Staatsb\u00fcrger haben. Die Einb\u00fcrgerung ist ebenfalls ein wichtiger Faktor f\u00fcr die Verbesserung des Wohlergehens von Migranten[145], und die Staaten sollten den Prozess erleichtern, statt H\u00fcrden aufzustellen. Nach \u00c4nderung des Staatsb\u00fcrgerschaftsgesetzes im September 2018 wurde die Aufenthaltsdauer f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge, um sich f\u00fcr die Staatsb\u00fcrgerschaft zu qualifizieren, von 6 auf 10 Jahre verl\u00e4ngert, vorbehaltlich der Erf\u00fcllung der anderen Zulassungskriterien[146]. ECRI bedauert diesen R\u00fcckschritt.[147] F\u00fcr Personen mit subsidi\u00e4rem Schutz betr\u00e4gt die Wartezeit 15 Jahre, was ECRI als \u00fcberm\u00e4\u00dfig lang erachtet. Im Gegenzug nimmt ECRI als positiv die Bestimmungen f\u00fcr eine erleichterte Einb\u00fcrgerung auf Grundlage von Integrationsbem\u00fchungen zur Kenntnis.<\/p>\n<p>&#8211; Familienzusammenf\u00fchrung<\/p>\n<p>75. ECRI bedauert es, dass Familienzusammenf\u00fchrungen f\u00fcr Personen, die den Fl\u00fcchtlingsstatus gem\u00e4\u00df Asylrecht erhalten haben, und der nur Ehegatten und minderj\u00e4hrige Kinder einschlie\u00dft,[148] 2016 mit der Einf\u00fchrung einer dreimonatigen Frist f\u00fcr Antr\u00e4ge nach Anerkennung des Status weiter eingeschr\u00e4nkt wurde. Neben der Einhaltung dieser Frist sind zus\u00e4tzliche Anforderungen, u. a. ein hinreichendes Einkommen, Krankenversicherung und stabile Wohnsituation, zu erf\u00fcllen.[149] Personen mit subsidi\u00e4rem Schutz k\u00f6nnen erst nach drei Jahren einen Antrag auf Familienzusammenf\u00fchrung stellen, vorbehaltlich der Erf\u00fcllung weiterer Anforderungen. Auch die Kosten f\u00fcr Visaantr\u00e4ge, die f\u00fcr das Verfahren notwendig sind, wurden erh\u00f6ht.[150] ECRI ist der Ansicht, dass die Folge der eingeschr\u00e4nkten oder verz\u00f6gerten Familienzusammenf\u00fchrung unn\u00f6tiges menschliches Leid und schlechtere Integrationsergebnisse sind.[151] Die Verfahren zur Familienzusammenf\u00fchrung sollten zug\u00e4nglich, bezahlbar, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und zeitnah sein.<\/p>\n<p>76. ECRI empfiehlt, das Asylgesetz zu \u00e4ndern und mehr Kategorien von Personen aufzunehmen, die Anspruch auf eine Familienzusammenf\u00fchrung haben, und Personen mit subsidi\u00e4rem Schutz zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt die M\u00f6glichkeit einer Familienzusammenf\u00fchrung zu erm\u00f6glichen, unter Ber\u00fccksichtigung des Rechts auf Achtung des Familienlebens, um die Integration zu verbessern.<br \/>\n&#8211; Sprachkurse<\/p>\n<p>77. Da die Sprache ein Schl\u00fcsselfaktor f\u00fcr Integration und Inklusion ist, stellt ECRI erfreut fest, dass einer der Hauptbereiche des Integrationsgesetzes der Erwerb der lokalen Sprache ist, wie oben beschrieben. Nach Erhalt eines Schutzstatus haben Fl\u00fcchtlinge und Personen mit subsidi\u00e4rem Schutz Zugang zu kostenlosen Deutschkursen, die vom AMS und\/oder \u00d6IF angeboten werden. Die Beh\u00f6rden haben ECRI informiert, dass es j\u00e4hrlich rund 20.000 verf\u00fcgbare Pl\u00e4tze f\u00fcr diese Kurse gibt.<\/p>\n<p>78. ECRI bedauert es, dass aufgrund der neusten \u00c4nderung des Asylgesetzes, die am 1. September 2018 in Kraft trat, die M\u00f6glichkeit f\u00fcr Asylsuchende mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Anerkennung (\u00a7 69), einen Sprachkurs zu belegen, nun abh\u00e4ngig von verf\u00fcgbaren Mitteln ist, was die Integrationsunterst\u00fctzung f\u00fcr diese Personen auf Bundesebene sehr erschwert. Einige Bundesl\u00e4nder, wie z. B. die Stadt Wien, versuchen, diese L\u00fccke durch kostenlose Deutschkurse f\u00fcr Asylsuchende im Rahmen des Projekts StartWien zu kompensieren, das ECRI als gute Praxis betrachtet. ECRI ruft die Beh\u00f6rden eindringlich auf, von Anfang an den Spracherwerbsbedarf aller Migranten gem\u00e4\u00df Integrationsgrundsatz zu erf\u00fcllen.[152] Andererseits begr\u00fc\u00dft ECRI die vielf\u00e4ltigen Angebote von Deutschkursen in den einzelnen Bundesl\u00e4ndern f\u00fcr jene Personen, deren Status anerkannt wurde. So wurden z. B. diese Kurse von der Magistratsabteilung 17 (MA\u00a017) in Wien in Zusammenarbeit mit qualifizierten Kursanbietern organisiert, die ma\u00dfgeschneiderte Programme anbieten, u. a. Kurse f\u00fcr Frauen und junge Menschen im Alter von 15-25 Jahren.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Sozialleistungen<\/strong><\/p>\n<p>79. ECRI stellt fest, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) in \u00d6sterreich ein wichtiger Faktor f\u00fcr die Integration von Menschen ist, die Asyl oder einen subsidi\u00e4ren Schutz erhalten.[153] Auf Grundlage eines Abkommens zwischen Bund und Bundesl\u00e4ndern bot die BMS eine Sozialabsicherung in Form von Barleistungen f\u00fcr Unterhalt, Wohnen und Krankenversicherung. Die Verteilung von BMS-Empf\u00e4ngern auf die Bundesl\u00e4nder war extrem ungleich, da jedes Bundesland sein eigenes BMS-System mit unterschiedlichen Parametern verabschiedet hat. Nahezu die H\u00e4lfte (161.900, 49\u00a0%) der BMS-Empf\u00e4nger waren 2017 Ausl\u00e4nder. Unter ihnen waren etwas mehr als die H\u00e4lfte (ca. 88.000 oder 55\u00a0%) Personen, die Anspruch auf Asyl oder subsidi\u00e4ren Schutz hatten.[154]<\/p>\n<p>80. ECRI stellt fest, dass in einigen Bundesl\u00e4ndern, wie Nieder\u00f6sterreich und Salzburg, Personen, die einen subsidi\u00e4ren Schutz haben, keinen Anspruch auf eine bedarfsorientierte Mindestsicherung hatten und lediglich auf Bundesebene eine Grundversorgung erhielten[155], die erheblich niedriger ist. Zivilgesellschaftliche Organisationen zeigten sich besorgt \u00fcber die f\u00fcrchterlichen Bedingungen, unter denen diese Personen leben. Dar\u00fcber hinaus wurden in den letzten Jahren vor dem \u00f6sterreichischen Verfassungsgerichtshof F\u00e4lle verhandelt, die Einschr\u00e4nkungen der Sozialleistungen betrafen, die von mehreren Bundesl\u00e4ndern eingef\u00fchrt worden waren. So wurde z. B. die Regelung, nach der Nieder\u00f6sterreich Personen, die sich k\u00fcrzer als f\u00fcnf Jahre in \u00d6sterreich aufgehalten hatten, eingeschr\u00e4nkte Leistungen zukommen lie\u00df, f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt.[156] Im Hinblick auf einen Antrag auf ein Vorabentscheidungsverfahren, das vom Regionalen Verwaltungsgericht von Ober\u00f6sterreich eingeleitet wurde, entschied der EuGH, dass EU-Recht schlie\u00dfe aus, Fl\u00fcchtlingen mit vorl\u00e4ufiger Aufenthaltsberechtigung nach nationalem Recht weniger Sozialleistungen zu gew\u00e4hren als Staatsb\u00fcrgern oder Fl\u00fcchtlingen mit dauerhafter Aufenthaltsberechtigung.[157] ECRI ist der Meinung, dass signifikante Unterschiede zwischen den Bundesl\u00e4ndern bei der Vergabe von Sozialleistungen zu einer erheblichen innerstaatlichen Migration f\u00fchren k\u00f6nnten, was eine ganzheitliche Integration im gesamten Land gef\u00e4hrden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>81. Das BMS-System wird durch das neue Sozialgesetz ersetzt, das im Mai 2019 verabschiedet wurde.[158] Das neue Recht machte anf\u00e4nglich den Bezug von Sozialleistungen von den Sprachkenntnissen des Antragstellers abh\u00e4ngig: den vollen Betrag erhielten nur Personen, die \u00fcber gute Deutsch- (B1) oder Englischkenntnisse (C1) verf\u00fcgten. Im Dezember 2019 erkl\u00e4rte jedoch der \u00f6sterreichische Verfassungsgerichtshof diese Bestimmung f\u00fcr verfassungswidrig und sie wurde aufgehoben.[159]<\/p>\n<p><strong>&#8211; Bildung<\/strong><\/p>\n<p>82. ECRI nimmt erfreut die laufenden Bem\u00fchungen der Beh\u00f6rden zur Kenntnis, bessere schulische Ergebnisse von Migrantenkindern herbeizuf\u00fchren. Alle Kinder k\u00f6nnen fr\u00fchzeitig das Bildungssystem nutzen, und sie werden vom Staat beim Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse unterst\u00fctzt, damit sie gleichberechtigt eine Schule besuchen k\u00f6nnen. ECRI lobt dies und begr\u00fc\u00dft die speziellen Deutschklassen, die Zuweisung zus\u00e4tzlicher Mittel an die Bundesl\u00e4nder f\u00fcr die Unterst\u00fctzung des Spracherwerbs[160] sowie die sogenannten \u201e\u00dcberbr\u00fcckungskurse&#8220; f\u00fcr Migrantenkinder mit geringen Deutschkenntnissen.[161] Seit der Fl\u00fcchtlingswelle im Jahr 2015 hat das Bundesministerium f\u00fcr Bildung \u201eMobile interkulturelle Teams&#8220; (MIT) als Reaktion auf die steigende Anzahl von Migrantensch\u00fclern eingerichtet, die ECRI als vielversprechende Praxis betrachtet. Die MIT unterst\u00fctzen Schulen, Lehrkr\u00e4fte, Eltern und Sch\u00fcler und erg\u00e4nzen die Arbeit von Schulpsychologen bei der Umsetzung von Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen und Beratungen.[162] Es wurden auch besondere F\u00f6rderprogramme f\u00fcr junge Menschen mit Migrationshintergrund entwickelt, bei denen man es mit potenziellen Schulabbrechern zu tun hat.<\/p>\n<p>83. Ungeachtet dieser Bem\u00fchungen ist die Minderleistung unter Sch\u00fclern mit Migrationshintergrund immer noch ausgepr\u00e4gt. Migrantensch\u00fcler (in \u00d6sterreich als auch im Ausland geborene, die zwei im Ausland geborene Elternteile haben) weisen eine zweimal so hohe Wahrscheinlichkeit auf, keine grundlegende schulische Leistung zu erreichen als jene ohne Migrationshintergrund.[163]<\/p>\n<p>84. Verschiedene Gespr\u00e4chspartner gaben ECRI gegen\u00fcber an, dass die Situation von asylsuchenden Kindern im Alter von 15 bis 18 Jahren besonders schwierig ist, da sie nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, aber nicht unter eine Ausbildungspflicht fallen. Einige Bundesl\u00e4nder versuchen, diese L\u00fccke durch verschiedene Optionen zu schlie\u00dfen, wie z. B. das Jugendcollege der Stadt Wien, das kostenlose Kurse f\u00fcr junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren zur Vorbereitung auf Sekundarschulen, Berufsschulen oder eine Besch\u00e4ftigung anbietet.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Besch\u00e4ftigung<\/strong><\/p>\n<p>85. 2018 wiesen 23\u00a0% der Besch\u00e4ftigten in \u00d6sterreich einen Migrationshintergrund auf (2008: 17\u00a0%) und die Besch\u00e4ftigungsrate lag bei den 15- bis 64-J\u00e4hrigen mit einem solchen Hintergrund bei 66\u00a0% (im Vergleich zu 75\u00a0% bei jenen ohne Migrationshintergrund).[164] Die Beh\u00f6rden informierten ECRI, dass rund 30.000\u00a0anerkannte Fl\u00fcchtlinge oder Personen mit subsidi\u00e4rem Schutz arbeitslos gemeldet sind. Gleichzeitig steigt die Anzahl der freien Ausbildungspl\u00e4tze,[165] besonders in den Bundesl\u00e4ndern im Westen \u00d6sterreichs. Diesbez\u00fcglich bedauert ECRI, dass Asylsuchenden seit einer \u00c4nderung der Gesetze im Jahr 2017 nicht mehr gestattet ist, sich einen Ausbildungsplatz zu suchen.[166]<\/p>\n<p>86. ECRI vermerkt positiv die Ma\u00dfnahmen, die Arbeitsagenturen vor kurzem im Hinblick auf die fr\u00fchzeitige Integration auf dem Arbeitsmarkt von Asylbewerbern, insbesondere jener mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Anerkennung, und Fl\u00fcchtlinge ergriffen haben. So f\u00fchrt z. B. das Arbeitsmarktservice (AMS) so genannte Kompetenzpr\u00fcfungen durch (Ziffer 69). In Anbetracht von Mittelk\u00fcrzungen beim AMS k\u00f6nnen diese \u00dcberpr\u00fcfungen nicht mehr im gleichen Umfang wie in den vorausgegangenen Jahren durchgef\u00fchrt werden. Das AMS organisiert au\u00dferdem zusammen mit anderen Stellen regelm\u00e4\u00dfig ein Treffen mit Migranten, um sie in direkten Kontakt mit Unternehmen und potenziellen Arbeitgebern zu bringen.<\/p>\n<p>87. ECRI wurde informiert, dass es einen Arbeitskr\u00e4ftemangel von rund 162.000[167] im Land in einer Reihe von Sektoren gibt und ist der Meinung, dass Fl\u00fcchtlinge und Asylsuchende zum Abbau beitragen k\u00f6nnten, insbesondere im Hotel- und Gastronomiebereich, in dem eine hohe Nachfrage besteht. In diesem Zusammenhang hebt ECRI das \u00fcberregionale Ausbildungsprojekt \u201eb.mobile&#8220; f\u00fcr jungen Fl\u00fcchtlinge[168], das von der Wirtschaftskammer \u00d6sterreich (WKO), dem AMS und dem Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit ins Leben gerufen wurde, als vielversprechende Praxis hervor. W\u00e4hrend ihres Kontaktbesuchs war ECRi auch besonders daran interessiert, etwas \u00fcber das Programm \u201eMentoring f\u00fcr Migranten&#8220; zu erfahren, das vom \u00d6sterreichischen Integrationsfonds (\u00d6IF), dem AMS und der WKO mit dem Ziel betrieben wird, qualifizierte Personen mit Migrationshintergrund \u00fcber die Netzwerke ihrer Mentoren auf den Stellenmarkt unterzubringen.<\/p>\n<p>88. ECRI begr\u00fc\u00dft auch die Aktivit\u00e4ten der Charta der Vielfalt[169], die freiwillig von 240\u00a0Unternehmen und Institutionen des privaten und \u00f6ffentlichen Sektors unterzeichnet wurde. ECRI ist der Ansicht, dass der Einfluss dieser exzellenten Initiative, die auf der Eigenmotivation von Organisationen aufbaut, Vielfalt zu f\u00f6rdern, weiter verst\u00e4rkt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>89. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, in Kooperation mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverb\u00e4nden, eine Bedarfsanalyse f\u00fcr die Sektoren durchzuf\u00fchren, die einen hohen Arbeitskr\u00e4ftemangel aufweisen, und in diesen Bereichen ma\u00dfgeschneiderte Ausbildungsprogramme f\u00fcr alle Migranten zu entwickeln, einschlie\u00dflich Asylsuchende.<\/p>\n<p><strong>B. Roma<\/strong><\/p>\n<p>90. Es gibt keine Statistik \u00fcber die Roma-Population in \u00d6sterreich, aber sie wird (Sch\u00e4tzung des Europarates)[170] auf rund 35.000 Personen gesch\u00e4tzt.[171] Die Roma-Strategie, die 2012 verabschiedet wurde, wird von der Nationalen Kontaktstelle f\u00fcr Roma des Bundeskanzleramtes koordiniert. Die Dialog-Plattform[172], durch die Kontaktstelle eingerichtet, soll eine effektive \u00dcberwachung der Umsetzung der Strategie sicherstellen und den Austausch guter Praktiken f\u00f6rdern. Zivilgesellschaftliche Organisationen geben an, dass sowohl horizontale (zwischen den Ministerien) als auch vertikale (auf Bundes- und lokaler Ebene) Koordinierungsstrukturen und die Roma-Inklusion in den Institutionen eher schwach ausgepr\u00e4gt sind und die Kapazit\u00e4t der Nationalen Kontaktstelle begrenzt ist (nur ein Mitarbeiter).<\/p>\n<p>91. 2017 wurde die Roma-Strategie aktualisiert, nachdem eine Umfrage und Konsultation auf der Webseite der Nationalen Kontaktstelle f\u00fcr Roma durchgef\u00fchrt worden waren. Obwohl sich dieser Prozess als innovativ f\u00fcr die St\u00e4rkung der Partizipation relevanter Akteure erwiesen hat, behaupten einige NRO, dass der Umfang der Partizipation immer noch zu gering ist.[173] Dessen ungeachtet f\u00fchrte dieser Konsultationsprozess auf Wunsch von Roma-Verb\u00e4nden zur Aufnahme der politischen Bereiche \u201eFrauen&#8220; und \u201eJunge Menschen&#8220; in die Strategie,[174] und die Priorit\u00e4ten der Roma-Strategie wurden wie folgt definiert: i. Bildung, ii. Besch\u00e4ftigung, iii. Bek\u00e4mpfung von Antiziganismus, iv. Erm\u00e4chtigung von Roma-Frauen und -M\u00e4dchen, v. St\u00e4rkung der Roma-Zivilgesellschaft, vi. Erm\u00e4chtigung der Roma-Jugend und vii. Partizipation.[175] ECRI ist besonders erfreut festzustellen, dass die Bek\u00e4mpfung von Antiziganismus ausdr\u00fccklich als strategische Priorit\u00e4t anerkannt wird, und dass die Strategie die soziale Anerkennung und Wertsch\u00e4tzung als Grundvoraussetzung f\u00fcr eine erfolgreiche Inklusion der Roma betrachtet. Gleicherma\u00dfen begr\u00fc\u00dft ECRI den Fokus auf Frauen und M\u00e4dchen, da diese ein gro\u00dfes Potenzial darstellen, und so die spezifischen Probleme und die Verletzlichkeit behandelt werden k\u00f6nnen, die diese Personen aufgrund der \u00dcberschneidung von Geschlecht und ethnischer Abstammung erleben. ECRI ruft daher die Beh\u00f6rden auf, die Gleichstellung in allen ihren politischen Ma\u00dfnahmen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>92. Im Hinblick auf Bildung bewertet ECRI die Fortschritte als positiv, die in der bildungspolitischen Inklusion von Roma-Kindern durch verschiedene Ma\u00dfnahmen in den letzten Jahren erzielt wurden. Zu diesen geh\u00f6ren u. a. die Reduzierung der Anzahl von Schulabbrechern; eine Berufsberatung f\u00fcr Sch\u00fcler; kostenlose F\u00f6rderma\u00dfnahmen nach Schulende und Sprachunterricht in Romanes. ECRI wurde mitgeteilt, dass die Roma-Schulmediation und der au\u00dferschulische Unterricht, der von Roma-NRO in staatlichen Schulen angeboten wird, von den Nutznie\u00dfern dieser Angebote und den Schuldirektoren sehr gesch\u00e4tzt werden; diese werden von ECRI als gute Praxis betrachtet. Bedauerlicherweise konnte dieses Programm aufgrund fehlender Mittel nicht ausgeweitet werden.[176] Gegenw\u00e4rtig gibt es an den Wiener Schulen vier Mediatoren, die teilweise vom Bildungsministerium, vom Au\u00dfenministerium und im Rahmen des zeitlich begrenzten Europ\u00e4ischen Sozialfonds (ESF) von November 2015 finanziert werden. In Anbetracht der wichtigen Funktion, die Roma-Mediatoren bei der Betreuung von Schulabbrechern und als Vermittler zwischen Schulen und Roma-Familien spielen, ruft ECRI die Beh\u00f6rden eindringlich auf, deren Stellen zu institutionalisieren und ihre Anzahl an Schulen im ganzen Land zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>93. ECRI stellt fest, dass ein negativer Faktor f\u00fcr die Roma-Integration ein begrenzter und ungleicher Zugang zur Besch\u00e4ftigung ist. ECRI lobt aus diesem Grund die Schritte, die ergriffen wurden, um die Stellenangebote f\u00fcr Roma durch zwei aufeinanderfolgende gezielte Projektaufrufe[177] zur Erm\u00e4chtigung der Roma auf dem Arbeitsmarkt, die vom Bundesministerium f\u00fcr Arbeit, Familie und Jugend gestartet und \u00fcber den ESF finanziert werden, zu erh\u00f6hen. Dieses Sonderprogramm lud Organisationen ein, Projekte zu entwickeln, die eine berufliche und schulische Anleitung, eine Berufsausbildung und Beratung anbieten.[178] Berichten zufolge[179] gab es positive Resultate, u. a. ein gestiegener Prozentsatz an Roma mit einer Berufsausbildung und anerkannten Qualifikationen.<\/p>\n<p>94. ECRI stellt fest, dass, w\u00e4hrend einige Aspekte der Roma-Strategie vielversprechende Resultate erzielt haben, Fortschritte vorrangig durch ausgewiesene Finanzierungen im Rahmen von Sonderfonds erzielt wurden, insbesondere des Europ\u00e4ischen Sozialfonds (ESF). Die verbleibenden Ziele der Strategie werden gr\u00f6\u00dftenteils durch g\u00e4ngige Finanzierungsprogramme finanziert, die sich nicht auf die Strategie beziehen oder explizit Roma zum Ziel haben.[180] ECRI stellt fest, dass es keinen Mechanismus gibt, der gew\u00e4hrleistet, dass Roma durch diese g\u00e4ngigen Programme und den daraus resultierenden Projekten erreicht werden.<\/p>\n<p>95. ECRI empfiehlt, einhergehend mit der Roma-Strategie auf Grundlage umfassender und geschlechtsspezifisch unterteilter Gleichstellungsdaten eine Evaluation aller in den letzten Jahren umgesetzten Projekte durchzuf\u00fchren. Die Strategie sollte systematisch \u00fcberarbeitet werden, um gezieltere Ma\u00dfnahmen und Erfolgsindikatoren zu enthalten, mit denen ihre Auswirkungen gemessen werden k\u00f6nnen, und um ihre Parameter und Ziele bei Bedarf optimieren zu k\u00f6nnen. Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit den \u00f6rtlichen Beh\u00f6rden und Angeh\u00f6rigen der Roma-Gemeinschaft erfolgen, und es sollten ausreichend Gelder zugewiesen werden, damit die Strategie wirksam umgesetzt werden kann.<\/p>\n<p><strong>IV. SPEZIFISCHE THEMEN IN \u00d6STERREICH<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8211; Vereinheitlichung der Antidiskriminierungsgesetze<\/strong><\/p>\n<p>96. ECRI stellt fest, dass die Antidiskriminierungsgesetze in \u00d6sterreich aufgrund der Zust\u00e4ndigkeitsverteilung zwischen Bund und Bundesl\u00e4ndern weiterhin komplex und fragmentiert und auf zahlreiche Bundes- und L\u00e4ndergesetze in einem mehrstufigen institutionellen Rahmen verteilt sind.[181] Das Gleichbehandlungsgesetz (GIBG) deckt die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Abstammung, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung und Alter im Bereich Besch\u00e4ftigung ab. Das Gesetz befasst sich auch mit den Diskriminierungsgr\u00fcnden Geschlecht und ethnische Abstammung im Bereich Zugang zu Waren und Dienstleistungen, einschlie\u00dflich Wohnen. Dar\u00fcber hinaus deckt es auch den Diskriminierungsgrund der ethnischen Abstammung in den Bereichen Sozialschutz (einschlie\u00dflich Sozialversicherung und \u00f6ffentliche Gesundheitsversorgung), soziale Verg\u00fcnstigungen und Bildung ab. Das GIBG findet nur auf bestimmte staatliche Bereiche Anwendung, u. a. Sozialschutz und Bildung, und in gewissem Umfang auf den Privatsektor. Auch die Antidiskriminierungsgesetze der einzelnen Bundesl\u00e4nder decken verschiedene Bereiche und Sektoren ab.<\/p>\n<p>97. W\u00e4hrend des Kontaktbesuchs von ECRI zeigten sich zivilgesellschaftliche Organisationen und Gleichstellungsstellen besorgt \u00fcber die Unterscheidung zwischen GIBG und Antidiskriminierungsgesetzen der einzelnen Bundesl\u00e4nder, die einen unterschiedlichen Umfang an Schutz f\u00fcr verschiedene Diskriminierungsgr\u00fcnde bieten, was h\u00e4ufig zu Verwirrung und Rechtsunsicherheit f\u00fchrt. Nach Meinung von ECRI stellt dies ein Hindernis f\u00fcr den Zugang zur Justiz dar, weil es Diskriminierungsopfern ggf. schwer f\u00e4llt, sich ohne Hilfe von Fachanw\u00e4lten im Rechtswesen zurecht zu finden. In ihrem f\u00fcnften Bericht empfahl ECRI den Bundesbeh\u00f6rden, die unterschiedlichen Antidiskriminierungsgesetze zu vereinheitlichen, und in das GIBG f\u00fcr alle Gr\u00fcnde, die in der GPR Nr. 7 der ECRI aufgef\u00fchrt sind, ein generelles Diskriminierungsverbot im \u00f6ffentlichen und staatlichen Sektor aufzunehmen. Bedauerlicherweise ist die Situation nach wie vor unver\u00e4ndert.[182]<\/p>\n<p>98. ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, Gesetzes\u00e4nderungen, sowohl auf nationaler als auch auf Bundesl\u00e4nderebene, wie erforderlich, mit dem Ziel durchzuf\u00fchren, eine zug\u00e4ngliche und wirksame allgemeine Antidiskriminierungsgesetzgebung zu erreichen, die alle Gr\u00fcnde und Bereiche abdeckt, die in der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7 der ECRI enthalten sind.<\/p>\n<p><strong>&#8211; Racial Profiling<\/strong><\/p>\n<p>99. Mehrere Berichte[183] lenken die Aufmerksamkeit auf Anschuldigungen bez\u00fcglich eines Fehlverhaltens seitens der Polizei, einschlie\u00dflich Racial Profiling. Vertreter der afrikanischen und muslimischen Gemeinschaften haben ihre Sorge \u00fcber ein m\u00f6gliches Profiling von Personen durch wiederholte Identit\u00e4tsfeststellungen ge\u00e4u\u00dfert. Die EU-FRA-Umfrage zeigt, dass 66\u00a0% der Befragten aus Sub-Sahara-Afrika in den f\u00fcnf Jahren vor der Umfrage von der Polizei angehalten wurden, und 37\u00a0% von ihnen empfanden dies als Racial Profiling, was dem h\u00f6chsten Wert aller teilnehmenden Staaten entsprach (EU-28-Durchschnitt lag bei 8\u00a0%).[184]<\/p>\n<p>100. 2018 f\u00fchrten Aufnahmen einer Polizeikontrolle im Josef-Strau\u00df-Park, die sich auf einen Wiener Rap-K\u00fcnstler afrikanischer Abstammung bezog, zu einem gro\u00dfen Echo in den Medien.[185] 2019 leitete die Polizei Ermittlungen gegen eine Bande ein, die mutma\u00dflich mit Drogen handelte und nannte diese \u201eOperation Roma\u201d, ein Verweis auf die ethnische Abstammung der Verd\u00e4chtigen, was Roma zu Kriminellen stempelte.[186] ECRI zeigt sich insbesondere besorgt, dass, obwohl das \u00f6sterreichische Recht ein Racial Profiling verbietet und einen rechtlichen Rahmen f\u00fcr den Umgang mit Beschwerden vorsieht, es bisher nur zwei Urteile wegen Racial Profiling gab.[187] Dar\u00fcber hinaus gibt es bisher, ungeachtet der Tatsache, dass die Volksanwaltschaft f\u00fcr den Umgang mit F\u00e4llen von Racial Profiling zust\u00e4ndig ist (wie ECRI in ihrem letzten Bericht empfohlen hatte), keine Statistik in Bezug auf Beschwerden in diesem Bereich. ECRI erinnert daran, dass Racial Profiling erhebliche negative Auswirkungen hat und das Vertrauen in die Polizei seitens der betroffenen Gemeinschaften untergr\u00e4bt (Ziffer 59),[188] was wiederum zu einer Untererfassung rassistischer Handlungen f\u00fchrt. Ein spezielles Training f\u00fcr Polizeikr\u00e4fte ist in dieser Angelegenheit wesentlich, und die Volksanwaltschaft sollte ihre Befugnisse einsetzen, um bei Anschuldigen von Racial Profiling und Fehlverhaltens durch die Polizei zu ermitteln.<\/p>\n<p>101. ECRI empfiehlt des Weiteren eine Weiterbildung der Polizeikr\u00e4fte zum Thema Racial Profiling und die Anwendung des Standards des begr\u00fcndeten Verdachts.<\/p>\n<p><strong>EMPFEHLUNG, DIE EINER ZWISCHENPR\u00dcFUNG UNTERLIEGT<\/strong><\/p>\n<p>Die konkrete Empfehlung, f\u00fcr die ECRI eine vorrangige Umsetzung seitens der Beh\u00f6rden in \u00d6sterreich fordert, ist die Folgende:<\/p>\n<p>\u2022 (\u00a7 73) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, der institutionellen und strukturellen Unabh\u00e4ngigkeit der zuk\u00fcnftigen Bundesagentur f\u00fcr Betreuungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen gr\u00f6\u00dfere Aufmerksamkeit zu widmen und sicherzustellen, dass Asylsuchende durch eine vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngige Einrichtung kostenlose Rechtsberatung und -hilfe erhalten.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts wird ECRI in Bezug auf diese Empfehlung ein Verfahren zur Zwischenpr\u00fcfung durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>ECRI hatte eine zweite konkrete Empfehlung ausgesprochen, dass die Beh\u00f6rden die relevanten Bestimmungen des neuen Sozialrechts \u00fcberarbeiten sollten, die bessere Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch als Bedingung f\u00fcr das Beziehen h\u00f6herer Sozialleistungen forderten. Die Empfehlung von ECRI wurde dahingehend ausgesprochen, die Diskriminierung und soziale Ungleichstellung bei der Bereitstellung von Sozialleistungen zu verhindern. In dem Zeitraum zwischen dem Verfassen dieses Berichts und seiner Verabschiedung hat jedoch der \u00f6sterreichische Verfassungsgerichtshof diese Bestimmungen f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. (Siehe Ziffer 81 des Berichts) ECRI ist daher der Meinung, dass diese Empfehlung bereits umgesetzt wurde.<\/p>\n<p><strong>LISTE DER EMPFEHLUNGEN<\/strong><\/p>\n<p>Die Position der Empfehlungen im Berichtstext steht in Klammern.<\/p>\n<p>1. (\u00a7 6) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die Bestimmungen bez\u00fcglich der Zust\u00e4ndigkeiten, der Unabh\u00e4ngigkeit und Wirksamkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) mit der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr.\u00a02 der ECRI \u00fcber Fachorgane zur Gleichstellung in Einklang zu bringen. Insbesondere sollten sie (i) deren Mandat explizit auf Hassrede, die Gr\u00fcnde Hautfarbe, Sprache, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Geschlechtsidentit\u00e4t und intersektionale Diskriminierung ausweiten; (ii) sicherstellen, dass ihr Mandat alle Bereiche des \u00f6ffentlichen und privaten Sektors abdeckt, die in die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes fallen; (iii) sie mit der Befugnis ausstatten, in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen, Menschen, die Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt sind, rechtlich bei Institutionen und Gerichten zu vertreten, im eigenen Namen F\u00e4lle vorzutragen und in Rechtsverfahren als Amicus Curiae, Drittpartei oder Sachverst\u00e4ndige einzugreifen; (iv)\u00a0festlegen, dass sie Jahresberichte f\u00fcr die Diskussion durch das Parlament und die Regierung verfasst. Die Beh\u00f6rden sollten des Weiteren i)\u00a0sicherstellen, dass die Gleichbehandlungskommission und die GAW auf institutioneller und operativer Ebene vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngig sind, und ii) beiden Institutionen ausreichend Personal und finanzielle Mittel zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>2. (\u00a7 16) ECRI empfiehlt gem\u00e4\u00df der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 10 der ECRI \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung im und durch Schulunterricht den Beh\u00f6rden, die Schulen anzuweisen, die Menschenrechtsbildung in ihre Lehrpl\u00e4ne aufzunehmen, und die Grund- und Weiterbildung von Lehrkr\u00e4ften im Hinblick auf das Unterrichten in von Vielfalt gepr\u00e4gten Klassen und den effektiven Umgang mit F\u00e4llen von Mobbing und Diskriminierung zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p>3. (\u00a7 18) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, die Bestimmung des Schulunterrichtsgesetzes bez\u00fcglich des Tragens einer Kopfbedeckung zu \u00fcberarbeiten, um sicherzustellen, dass es den Neutralit\u00e4tsgrundsatz respektiert, ein legitimes Ziel verfolgt und frei von jeglicher Form von Diskriminierung einer bestimmten Gruppe von Sch\u00fclern ist.<\/p>\n<p>4. (\u00a7 25) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, Daten zur Anzahl und zu den Lebensbedingungen von Migranten zu erfassen, die sich illegal in \u00d6sterreich aufhalten; klare und explizite Firewalls einzurichten, die Wohnungs-, Sozialversicherungs- und Versorgungsanbieter der Verpflichtung zu entheben, Daten zum Rechtsstatus von Migranten an die Einwanderungsbeh\u00f6rden weiterzuleiten; und die praktischen H\u00fcrden abzubauen, die den Zugang von Migranten zu Diensten in den Bereichen Bildung, Gesundheitsversorgung und Besch\u00e4ftigung einschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>5. (\u00a7 31) ECRI empfiehlt, das Recht von intergeschlechtlichen Kindern auf k\u00f6rperliche Unversehrtheit und k\u00f6rperliche Selbstbestimmung wirksam zu sch\u00fctzen und medizinisch unn\u00f6tige Operationen und andere Behandlungen zur \u201eNormalisierung&#8220; des Geschlechts zu verbieten, bis das Kind in der Lage ist, auf Grundlage des Selbstbestimmungsrechts und des Grundsatzes einer freien und informierten Einwilligung an der Entscheidung mitzuwirken.<\/p>\n<p>6. (\u00a7 43) ECRI wiederholt ihre Empfehlung an politische F\u00fchrungskr\u00e4fte aller Seiten, sich unmissverst\u00e4ndlich gegen jede rassistische Hassrede auszusprechen und auf die \u00c4u\u00dferung solcher Hassrede mit einer eindeutigen Gegenbotschaft zu reagieren. Alle politischen Parteien des Landes sollten Verhaltenskodizes verabschieden, die den Gebrauch von Hassrede verbieten und ihre Mitglieder und Anh\u00e4nger aufrufen, sich dieser nicht zu bedienen.<\/p>\n<p>7. (\u00a7 60) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, eine engere Zusammenarbeit und einen laufenden Dialog zwischen der Polizei und Gruppen zu etablieren, die der Gefahr von Hassdelikten ausgesetzt sind, insbesondere Dunkelh\u00e4utige und Muslime.<\/p>\n<p>8. (\u00a7 62) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, ein umfassendes Datenerfassungssystem einzurichten, das eine integrierte und einheitliche Auflistung von F\u00e4llen rassistischer und homo-\/transphober Hassrede und Hassdelikten, bei vollst\u00e4ndiger Kategorisierung nach Art der Straftat, Art der Hassmotive, Zielgruppe, sowie eine gerichtliche Nachverfolgung und Angabe der Ergebnisse erm\u00f6glicht, und dass diese Daten der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>9. (\u00a7 73) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, der institutionellen und strukturellen Unabh\u00e4ngigkeit der zuk\u00fcnftigen Bundesagentur f\u00fcr Betreuungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen gr\u00f6\u00dfere Aufmerksamkeit zu widmen und sicherzustellen, dass Asylsuchende durch eine vollst\u00e4ndig unabh\u00e4ngige Einrichtung kostenlose Rechtsberatung und -hilfe erhalten.<\/p>\n<p>10. (\u00a7 76) ECRI empfiehlt, das Asylgesetz zu \u00e4ndern und mehr Kategorien von Personen aufzunehmen, die Anspruch auf eine Familienzusammenf\u00fchrung haben, und Personen mit subsidi\u00e4rem Schutz zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt die M\u00f6glichkeit einer Familienzusammenf\u00fchrung zu erm\u00f6glichen, unter Ber\u00fccksichtigung des Rechts auf Achtung des Familienlebens, um die Integration zu verbessern.<\/p>\n<p>11. (\u00a7 89) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, in Kooperation mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverb\u00e4nden, eine Bedarfsanalyse f\u00fcr die Sektoren durchzuf\u00fchren, die einen hohen Arbeitskr\u00e4ftemangel aufweisen, und in diesen Bereichen ma\u00dfgeschneiderte Ausbildungsprogramme f\u00fcr alle Migranten zu entwickeln, einschlie\u00dflich Asylsuchende.<\/p>\n<p>12. (\u00a7 95) ECRI empfiehlt, einhergehend mit der Roma-Strategie auf Grundlage umfassender und geschlechtsspezifisch unterteilter Gleichstellungsdaten eine Evaluation aller in den letzten Jahren umgesetzten Projekte durchzuf\u00fchren. Die Strategie sollte systematisch \u00fcberarbeitet werden, um gezieltere Ma\u00dfnahmen und Erfolgsindikatoren zu enthalten, mit denen ihre Auswirkungen gemessen werden k\u00f6nnen, und um ihre Parameter und Ziele bei Bedarf optimieren zu k\u00f6nnen. Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit den \u00f6rtlichen Beh\u00f6rden und Angeh\u00f6rigen der Roma-Gemeinschaft erfolgen, und es sollten ausreichend Gelder zugewiesen werden, damit die Strategie wirksam umgesetzt werden kann.<\/p>\n<p>13. (\u00a7 98) ECRI empfiehlt den Beh\u00f6rden, Gesetzes\u00e4nderungen, sowohl auf nationaler als auch auf Bundesl\u00e4nderebene, wie erforderlich, mit dem Ziel durchzuf\u00fchren, eine zug\u00e4ngliche und wirksame allgemeine Antidiskriminierungsgesetzgebung zu erreichen, die alle Gr\u00fcnde und Bereiche abdeckt, die in der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 7 der ECRI enthalten sind.<\/p>\n<p>14. (\u00a7 101) ECRI empfiehlt des Weiteren eine Weiterbildung der Polizeikr\u00e4fte zum Thema Racial Profiling und die Anwendung des Standards des begr\u00fcndeten Verdachts.<\/p>\n<p><strong>Bibliografie<\/strong><\/p>\n<p>Diese Bibliografie listet die wichtigsten ver\u00f6ffentlichen Quellen auf, die w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung der Situation in \u00d6sterreich benutzt wurden. Dies ist nicht als abschlie\u00dfende Liste aller Informationsquellen zu betrachten, die ECRI w\u00e4hrend der Arbeit an diesem Bericht zur Verf\u00fcgung standen.<\/p>\n<p><strong>European Commission against Racism and Intolerance (ECRI)<\/strong><\/p>\n<p>1. ECRI (2018a), Conclusions on the implementation of the recommendations in respect of Austria subject to interim follow-up, CRI(2018)21.<\/p>\n<p>2. ECRI (2015), Fifth report on Austria, CRI(2015)34.<\/p>\n<p>3. ECRI (2013), Conclusions on the implementation of the recommendations in respect of Austria subject to interim follow-up, CRI(2013)4.<\/p>\n<p>4. ECRI (2010), Fourth report on Austria, CRI(2010)2.<\/p>\n<p>5. ECRI (2005), Third report on Austria, CRI(2005)1.<\/p>\n<p>6. ECRI (2001a), Second report on Austria, CRI(2001)3.<\/p>\n<p>7. ECRI (1999), First report on Austria, CRI(99)7.<\/p>\n<p>8. ECRI (1996), General Policy Recommendation No. 1: Combating racism, xenophobia, antisemitism and intolerance, CRI(96)43.<\/p>\n<p>9. ECRI (2018), General Policy Recommendation No. 2 (revised): Equality bodies to combat racism and intolerance at national level, CRI(2018)06.<\/p>\n<p>10. ECRI (1998a), General Policy Recommendation No. 3: Combating racism and intolerance against Roma\/Gypsies, CRI(98)29.<\/p>\n<p>11. ECRI (1998b), General Policy Recommendation No. 4: National surveys on the experience and perception of discrimination and racism from the point of view of potential victims, CRI(98)30.<\/p>\n<p>12. ECRI (2000b), General Policy Recommendation No. 5: Combating intolerance and discrimination against Muslims, CRI(2000)21.<\/p>\n<p>13. ECRI (2001), General Policy Recommendation No. 6: Combating the dissemination of racist, xenophobic and antisemitic material via the Internet, CRI(2001)1.<\/p>\n<p>14. ECRI (2003), General Policy Recommendation No. 7 (revised): National legislation to combat racism and racial discrimination, CRI(2003)8rev.<\/p>\n<p>15. ECRI (2004b), General Policy Recommendation No.8: Combating racism while fighting terrorism, CRI(2004)26.<\/p>\n<p>16. ECRI (2004c), General Policy Recommendation No.9: The fight against antisemitism, CRI(2004)37.<\/p>\n<p>17. ECRI (2007a), General Policy Recommendation No.10: Combating racism and racial discrimination in and through school education, CRI(2007)6.<\/p>\n<p>18. ECRI (2007b), General Policy Recommendation No.11: Combating racism and racial discrimination in policing, CRI(2007)39.<\/p>\n<p>19. ECRI (2009b), General Policy Recommendation No. 12: Combating racism and racial discrimination in the field of sport, CRI(2009)5.<\/p>\n<p>20. ECRI (2011), General Policy Recommendation No.13: Combating anti-Gypsyism and discrimination against Roma, CRI(2011)37.<\/p>\n<p>21. ECRI (2012b), General Policy Recommendation No.14: Combating racism and racial discrimination in employment, 2012, CRI(2012)48.<\/p>\n<p>22. ECRI (2016a), General Policy Recommendation No. 15: Combating Hate Speech, CRI(2016)15.<\/p>\n<p>23. ECRI (2016b), General Policy Recommendation No. 16: Safeguarding irregularly present migrants from discrimination, CRI(2016)16.<\/p>\n<p>24. ECRI (2019), ECRI Glossary, CRI(2019)14 rev1.<\/p>\n<p>Other sources (listed in alphabetical order)<\/p>\n<p>25. Agenda Asyl (2019), Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem die Bundesagentur f\u00fcr Betreuungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen Gesellschaft (BBUErrichtungsgesetz\u2013 BBU-G), see link.<\/p>\n<p>26. ALES and Universit\u00e4t Wien (2018), Studie \u00fcber den Umgang mit Misshandlungsvorw\u00fcrfen gegen Exekutivbeamte, see link.<\/p>\n<p>27. Amnesty International \u00d6sterreich (2019, May 23), Stellungnahme zum Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz \u00fcber Sorgfalt und Verantwortung im Netz erlassen und das KommAustriaGesetz ge\u00e4ndert wird, see link.<\/p>\n<p>28. ARTICLE 19 (2018), Austria: Responding to \u2018hate speech\u2019, Country report.<\/p>\n<p>29. Asylum Information Database (AIDA) (2015), Country Report: Austria, edited by European Council on Refugees and Exiles (ECRE).<\/p>\n<p>30. Asylum Information Database (AIDA) (2018), Country report: Austria. (written by Anny Knapp, Asylkoordination \u00d6sterreich).<\/p>\n<p>31. Bassermann, M-A. (2019), Overview of National Protection Statutes in Austria, International Organization for Migration (IOM).<\/p>\n<p>32. BBC News (2019, April 23), Outcry sparked by &#8218;deeply racist&#8216; rat poem in Austria, see link<\/p>\n<p>33. BBC News (2018, January 11), Far-right Austria minister&#8217;s &#8218;Nazi language&#8216; causes anger, see link.<\/p>\n<p>34. Bertelsmann Foundation (2017), Muslims in Europe Integrated but not accepted? Results- Country Profiles.<\/p>\n<p>35. Bildungsreformgesetz 2017, BGBl. I Nr. 138\/2017.<\/p>\n<p>36. Blackless, M. and others (2000, February 11), How sexually dimorphic are we? Review and synthesis, in American Journal of Human Biology (March\/April 2000), Volume 12, Issue 2, pp. 151-166.<\/p>\n<p>37. Bruneforth,M., Shewbridgei, C.and Rouw, R (2019), Moving towards more school autonomy in Austria, OECD Education Working Papers, see link.<\/p>\n<p>38. Bundeskanzleramt \u00d6sterreich (Federal Chancellery) (2017), EU Rahmen f\u00fcr nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020- Strategie zur Fortf\u00fchrung der Inklusion der Roma in \u00d6sterreich.<\/p>\n<p>39. Bundesministerium f\u00fcr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung (2019).<\/p>\n<p>40. Bundesministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung (2018), \u2018Mobbing an Schulen Ein Leitfaden f\u00fcr die Schulgemeinschaft im Umgang mit Mobbing\u2019, see link.<\/p>\n<p>41. Bundesministerium f\u00fcr Inneres, Asyl \u2013 Statistiken.<\/p>\n<p>42. Bundesministerium f\u00fcr Inneres, Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz und Terrorismusbek\u00e4mpfung (BVT) (2019), Verfassungsschutzbericht 2018.<\/p>\n<p>43. Bundesministerium f\u00fcr Inneres, Bundeskriminalamt (2019), Lagebericht Schlepperei- R\u00fccklauf bei illegaler Migration 2018.<\/p>\n<p>44. Caritas (2019), Stellungnahme der Caritas \u00d6sterreich zum Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) sowie eines Bundesge-setzes betreffend die bundesweite Gesamtstatistik \u00fcber Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz).<\/p>\n<p>45. Chatham House (2017), What Do Europeans Think About Muslim Immigration?<\/p>\n<p>46. Council of Europe, Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities (ACFC) (2016), Fourth Opinion on Austria \u2013 adopted on 14 October 2016, ACFC\/OP\/IV(2016)007.<\/p>\n<p>47. Council of Europe, Commissioner for Human Rights (2011), Discrimination on grounds of sexual orientation and gender identity in Europe, 2nd edition.<\/p>\n<p>48. Council of Europe, Commissioner for Human Rights (2015), Human rights and intersex people \u2013 Issue paper.<\/p>\n<p>49. Council of Europe, Commissioner for Human Rights (2016), Time for Europe to get migrant integration right \u2013 Issue paper.<\/p>\n<p>50. Council of Europe, Congress of Local and Regional Authorities (2017), Resolution 415 (2017), Text of the Revised Charter of European Political Parties for a Non-Racist Society, CG32(2017)17final.<\/p>\n<p>51. Council of Europe, Education for Democratic Citizenship and Human Rights Education (EDC\/HRE) (2017), Learning to live together \u2013 CoE Report on the state of citizenship and human rights education in Europe.<\/p>\n<p>52. Council of Europe (CoE), European Social Charter, 7th National Report on the implementation of the European Social Charter submitted by the government of Austria, RAP\/RCha\/AUS\/7(2019), 2018.<\/p>\n<p>53. Council of Europe, Group of States against Corruption (2017), Fourth evaluation round, Corruption prevention in respect of Members of Parliament, Judges and Prosecutors, Evaluation Report Austria, GrecoEval4Rep(2016)1.<\/p>\n<p>54. Council of Europe, Parliamentary Assembly (2015), Resolution 2048 (2015) &#8211; Discrimination against transgender people in Europe.<\/p>\n<p>55. Council of Europe, Parliamentary Assembly (2017), Recommendation 2116 (2017), Promoting the human rights of and eliminating discrimination against intersex people.<\/p>\n<p>56. Council of Europe, Parliamentary Assembly (2019), Resolution 2275 (2019) on role and responsibilities of political leaders in combating hate speech and intolerance.<\/p>\n<p>57. Council of Europe (2019), Report on the 2018 Council of Europe and Association of Language Testers in Europe (ALTE) survey on language and knowledge of society policies for migrants. See link<\/p>\n<p>58. Court of Justice of the European Union (CJEU), Ayubi v Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (case C-713\/17 ECLI:EU:C:2018:929).<\/p>\n<p>59. Court of Justice of the European Union (CJEU), Eva Glawischnig-Piesczek v Facebook Ireland Ltd (case C-18\/18 ECLI:EU:C:2019:821).<\/p>\n<p>60. Dalia Research (2016), LGBT Population in Europe, see link.<\/p>\n<p>61. Das Forum gegen Antisemitismus (FgA) (2018): Antisemitismusbericht 2017, see link.<\/p>\n<p>62. Das Selbstevaluationsinstrument zur Erhebung von Gewalt an Schulen AVEO &#8211; Austrian Violence Evaluation Online-Tool.<\/p>\n<p>63. Der Standard (2017, June 20), Zwei Drittel fordern Stopp der Einwanderung aus muslimischen L\u00e4ndern, see link.<\/p>\n<p>64. Der Standard (2018, October 18), Rapper T-Ser: &#8222;Vertraue Gesellschaft tausendmal mehr als der Exekutive&#8220;, see link.<\/p>\n<p>65. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark (2018), Stellungnahme zu Racial Profiling\/Ethnic Profiling innerhalb der \u00f6sterreichischen Polizei.<\/p>\n<p>66. Die Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit &amp; antimuslimischer Rassismus (Dokustelle) (2019), Antimuslimischer Rassismus Report 2018.<\/p>\n<p>67. Die Presse (2018, October 23), Rassismus-Vorwurf gegen Wiener Polizei sorgt f\u00fcr Diskussion mit Bezirksvorsteher, see link.<\/p>\n<p>68. Downes P. and Cefai, C. (2016), How to Prevent and Tackle Bullying and School Violence: Evidence and Practices for Strategies for Inclusive and Safe Schools, NESET II report, Luxembourg: Publications Office of the European Union.<\/p>\n<p>69. DW (2019a, May 18), Austria&#8217;s FP\u00d6 Freedom Party: A turbulent history, see link.<\/p>\n<p>70. DW (2019b, September 14), Austria&#8217;s far-right Freedom Party elects Norbert Hofer as leader, see link.<\/p>\n<p>71. DW (2019c, May 29), Holocaust survivor portraits attacked in Vienna, see link.<\/p>\n<p>72. DW (2018, August 28), How dangerous are Austria&#8217;s far-right hipsters? See link.<\/p>\n<p>73. European network of legal experts in gender equality and non-discrimination (European Equality Law Network-EELN) (2018), Country report on Non-discrimination, Austria, 2018.<\/p>\n<p>74. European network of legal experts in gender equality and non-discrimination (European Equality Law Network-EELN) (2019), Legal developments: Austria.<\/p>\n<p>75. European Training and Research Center for Human Rights and Democracy (ETC Graz) (2017), Implementation of Selected OSCE Human Dimension Commitments in Austria: Independent Evaluation Report on the Occasion of the Austrian OSCE Chairmanship 2017.<\/p>\n<p>76. European Union (EU), Agency for Fundamental Rights (FRA) (2015), The fundamental rights situation of intersex people, FRA focus paper.<\/p>\n<p>77. EU, FRA (2017a), EU &#8211; MIDIS II, Second European Union Minorities and Discrimination Survey, Main results.<\/p>\n<p>78. EU, FRA (2017b), Second European Union Minorities and Discrimination Survey Muslims \u2013 Selected findings.<\/p>\n<p>79. EU, FRA (2018a), Hate crime recording and data collection practice across the EU.<\/p>\n<p>80. EU, FRA (2018b), Experiences and perceptions of antisemitism: Second survey on discrimination and hate crime against Jews in the EU.<\/p>\n<p>81. EU, FRA (2018c), Second European Union Minorities and Discrimination Survey (EU-MIDIS II), Being Black in the EU.<\/p>\n<p>82. EU, FRA (2019a), Fundamental Rights Report 2019.<\/p>\n<p>83. EU, FRA (2019b), Migration: Key fundamental rights concerns, Quarterly Bulletin: 1.4.2019-30.6.2019.<\/p>\n<p>84. EU, European Commission (2016), Assessing the implementation of the EU Framework for National Roma Integration Strategies and the Council Recommendation on effective Roma integration measures in the Member States &#8211; 2016, COM (2016) 424.<\/p>\n<p>85. EU, European Commission (2017), Data collection in relation to LGBTI People, see link.<\/p>\n<p>86. EU, European Commission (2018a), Peer Review on \u2018Integration of Refugees into the Labour Market\u2019, Synthesis report, Directorate-General for Employment, Social Affairs and Inclusion.<\/p>\n<p>87. EU, European Commission (2018b), Peer Review on \u2018Integration of Refugees into the Labour Market\u2019, Summary Table of Peer Country Comments, Directorate-General for Employment, Social Affairs and Inclusion.<\/p>\n<p>88. EU, European Commission (2018c), Integrating Students from Migrant Backgrounds into Schools in Europe: National Policies and Measures Eurydice Report.<\/p>\n<p>89. EU, European Commission (2019a), Roma inclusion measures reported under the EU Framework for NRIS, Commission Staff Working Document, Accompanying the document, Report on the implementation of national Roma integration strategies \u2013 2019, {COM(2019) 406 final}, Part 1, 5.9.2019.<\/p>\n<p>90. EU, European Commission (2019b), Roma inclusion measures reported under the EU Framework for NRIS, Commission Staff Working Document, Accompanying the document, Report on the implementation of national Roma integration strategies \u2013 2019, {COM(2019) 406 final}, Part 2, 5.9.2019.<\/p>\n<p>91. EU, European Commission (2019c), Good for youth, Good for business, European Alliance for Apprenticeships.<\/p>\n<p>92. EU, European Commission (2019d), Code of Conduct on countering illegal hate speech online &#8211; Results of the 4th monitoring exercise, see link.<\/p>\n<p>93. EU, European Parliament (2018), Integration of Refugees in Austria, Germany and Sweden: Comparative Analysis, see link.<\/p>\n<p>94. EU, European Parliament (2019), Resolution of 14 February 2019 on the rights of intersex people (2018\/2878(RSP).<\/p>\n<p>95. Eurydice (2019),National education systems: Austria.<\/p>\n<p>96. Expert Council for Integration (2017), Integration Report 2017.<\/p>\n<p>97. Expert Council for Integration (2018), Integration Report 2018.<\/p>\n<p>98. Expertenrat f\u00fcr Integration (2019), Integrationbericht (2019).<\/p>\n<p>99. Federal Ministry of Digital and Economic Affairs (2018), Apprenticeship system: Dual Vocational Education and Training in Austria.<\/p>\n<p>100. Gleichbehandlungsgesetz \u2013 GlBG, StF: BGBl. I Nr. 66\/2004<\/p>\n<p>101. Hafez, F. (2017), Austrian Muslims Protest Against Austria&#8217;s Revised \u201cIslam Act\u201d, Journal of Muslim Minority Affairs, 37:3, 267-283.<\/p>\n<p>102. Hafez, F. (2018), Islamophobia in Austria, National Report 2017, in Bayrakli, E. and Hafez,\u00a0F. (2018), European Islamophobia Report, Foundation for Political, Economic and Social Research (SETA).<\/p>\n<p>103. Hafez, F. (2019), Islamophobia in Austria, National Report 2018, in Bayrakli, E. and Hafez,\u00a0F. (2019), European Islamophobia Report, Foundation for Political, Economic and Social Research (SETA), Leopold Weiss Institute, and the European Union.<\/p>\n<p>104. Hafez, F, Heinisch and Miklin, E (2019), The new right: Austria\u2019s Freedom Party and changing perceptions of Islam, Working Paper, Brookings Institution.<\/p>\n<p>105. Harris, D.J. and O\u2019Boyle, M. et al. (2018), Law of the European Convention on Human Rights.<\/p>\n<p>106. ILGA-Europe (2016), Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and Intersex People in Austria covering the period of January to December 2015.<\/p>\n<p>107. ILGA-Europe (2017), Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and Intersex People in Austria covering the period of January to December 2016.<\/p>\n<p>108. ILGA-Europe (2018), Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and Intersex People in Austria covering the period of January to December 2017.<\/p>\n<p>109. ILGA-Europe (2019), Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and Intersex People in Austria covering the period of January to December 2018.<\/p>\n<p>110. Initiative f\u00fcr ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (2016), Diskriminierung im \u00f6sterreichischen Bildungswesen, Bericht 2016.<\/p>\n<p>111. Initiative f\u00fcr ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (2017), \u2018Discrimination in the Austrian education system: Annual Report 2017.<\/p>\n<p>112. Initiative f\u00fcr ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (2018), \u2018Diskriminierung im \u00f6sterreichischen Bildungswesen, Bericht 2018.<\/p>\n<p>113. International Network Against Cyber hate (INACH) (2017), Manifestations of Online Hate Speech: Reports on antisemitic, antiziganistic, homophobic and anti-Muslim Hate Speech.<\/p>\n<p>114. Intersex Campaign for Equality (2015), How Common is Intersex? An Explanation of the Stats, see link.<\/p>\n<p>115. Lukits, Rainer (2017), The Establishment of identity in the Austrian Migration Process, International Organization for Migration (IOM).<\/p>\n<p>116. Nusche, D. et al. (2016), OECD Reviews of School Resources: Austria 2016, OECD Reviews of School Resources, OECD Publishing, Paris.<\/p>\n<p>117. ORF.at (2018, October 15), Wiener Musiker wirft Polizei Rassismus vor, see link.<\/p>\n<p>118. ORF.at (2019, April 22), Emp\u00f6rung \u00fcber \u201eRattengedicht\u201c der FP\u00d6, see link.<\/p>\n<p>119. ORF.at (2019, October 4), Operation Roma\u201c:Kritik an Polizeibezeichnung, see link.<\/p>\n<p>120. Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) (2018), Reviews of Migrant Education, The Resilience of Students with an Immigrant Background, Factors that Shape Well-Being.<\/p>\n<p>121. Organization for Security and Co-operation in Europe (OSCE)\/Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) (2018), Election Assessment Mission Final Report, Republic of Austria Early Parliamentary Elections, 15 October 2017.<\/p>\n<p>122. OSCE\/ODIHR (2019), ODIHR Needs Assessment Mission Report, Republic of Austria Early Parliamentary Elections, 29 September 2019.<\/p>\n<p>123. \u00d6sterreichisches Rote Kreuz (\u00d6RK)(2019), Stellungnahme zum Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) sowie ein Bundesgesetz betreffend die bundesweite Gesamtstatistik \u00fcber Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz).<\/p>\n<p>124. PEW Research Center (2018), Global Uptick in Government Restrictions on Religion in 2016 \u2013 Nationalist parties and organizations played an increasing role in harassment of religious minorities, especially in Europe.<\/p>\n<p>125. Politico (2018), Politico 28, Class of 2019, Herbert Kickl &#8211; The Hard Man, see link.<\/p>\n<p>126. Politico (2019, June 2), Austria\u2019s bid to end online anonymity triggers crackdown fears, see link.<\/p>\n<p>127. Potkanski, Monika (2015): Undocumented Immigrants: Health Needs in Sweden and Austria, Journal for Police Science and Practice (International Edition Vol. 5), 68-75, see link.<\/p>\n<p>128. Reuters (2019, April 23), Austrian far-right politician resigns over &#8218;rat&#8216; poem, see link.<\/p>\n<p>129. Romano Centro (2017), Antigypsyism in Austria, Incident documentation 2015 \u2013 2017.<\/p>\n<p>130. Romano Centro (2018), Civil society monitoring report on implementation of the national Roma integration strategies in Austria, published by EU Commission Directorate-General for Justice and Consumers, see link.<\/p>\n<p>131. Sch\u00f6npflug, K et. al, (2015), \u2018Queer in Wien- Stadt Wien Studie zur Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersex Personen (LGBTIs)\u2018, im Auftrag der Wiener Antidiskriminierungstelle f\u00fcr gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen, see link.<\/p>\n<p>132. Social Europe (2019, 11 July), Austria\u2019s smoking gun: Strache, \u2018Ibiza-gate\u2019 and \u2018Saint\u2019 Sebastian, see link.<\/p>\n<p>133. Spencer, S. and Hughes, V. (2015): Outside and In: Legal Entitlements to Health Care and Education for Migrants with Irregular Status in Europe, COMPAS, University of Oxford.<\/p>\n<p>134. The Guardian (2017, January 26), Austria&#8217;s new president calls for a tolerant nation and united Europe, see link.<\/p>\n<p>135. United Nations (UN), Committee on the Elimination of Discrimination against Women (CEDAW) Concluding Observations on Austria (2019), CEDAW\/C\/AUT\/CO\/9.<\/p>\n<p>136. UN, Human Rights Committee (2015), Concluding observations on the fifth periodic report of Austria, CCPR\/C\/AUT\/CO\/5.<\/p>\n<p>137. UNDOK \u2013 Verband zur gewerkschaftlichen Unterst\u00fctzung undokumentiert Arbeitender, (2016), T\u00e4tigkeitsbericht 2 Jahre UNDOK \u2013 Anlaufstelle.<\/p>\n<p>138. UNESCO, Observatory on the Right to Education, Country profile: Austria.<\/p>\n<p>139. United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) (2019a), UNHCR-Analyse des Entwurfs f\u00fcr ein BBU-Errichtungsgesetz, see link.<\/p>\n<p>140. UNHCR (2019b), Global Refugee Forum 2019, Template for Good Practices, AMS \u00d6sterreich\/ AMS Wien.<\/p>\n<p>141. UNHCR (2019c), UNHCR-Analyse des Entwurfs f\u00fcr ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, see link.<\/p>\n<p>142. UN, Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR) (2018), Report of mission to Austria focusing on the human rights of migrants, particularly in the context of return.<\/p>\n<p>143. Unterrichtsprinzip Politische Bildung, Grundsatzerlass, Rundschreiben Nr. 12\/2015. See in English.<\/p>\n<p>144. US Department of State, Bureau of Democracy, Human Rights and Labour (2018), Human Rights Report: Austria.<\/p>\n<p>145. US Department of State, Bureau of Democracy, Human Rights and Labour (2017), Human Rights Report: Austria.<\/p>\n<p>146. Verein Intersexueller Menschen \u00d6sterreich (VIM\u00d6) (2015), Intersex Genital Mutilations Human Rights Violations Of Persons With Variations Of Sex Anatomy, NGO Report to the 6th Periodic Report of Austria on the Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CAT).<\/p>\n<p>147. Verfassungsgerichtshof \u00d6sterreich (VfGH), Entscheidung G 119-120\/2014, 11.12.2014.<\/p>\n<p>148. Verfassungsgerichtshof \u00d6sterreich (VfGH), Entscheidung G 258-259\/2017-9, 4.12.2017.<\/p>\n<p>149. Verfassungsgerichtshof \u00d6sterreich (VfGH), Entscheidung G 136\/2017-19 ua.* 7.3.2018.<\/p>\n<p>150. Verfassungsgerichtshof \u00d6sterreich (VfGH), Entscheidung G 77\/2018-9, 15.6.2018.<\/p>\n<p>151. Verfassungsgerichtshof \u00d6sterreich (VfGH), Entscheidung G 69\/2018-9, 3.10.2018.<\/p>\n<p>152. Verfassungsgerichtshof \u00d6sterreich (VfGH), Entscheidung G 164\/2019-25, G 171\/2019-24, 12.12.2019.<\/p>\n<p>153. Wallner, F. (2018), Mobbingpr\u00e4vention im Lebensraum Schule, see link.<\/p>\n<p>154. Wiener Netzwerk Demokratiekultur und Pr\u00e4vention (WNED), see link.<\/p>\n<p>155. Yogyakartaprinciples.org (2017), The Yogyakarta Principles plus 10, see link.<\/p>\n<p>156. ZARA-Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit (2017), Racism Report 2017.<\/p>\n<p>157. ZARA (2018), Racism Report 2018.<\/p>\n<p>158. ZARA (2019), Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zu dem Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz \u00fcber Sorgfalt und Verantwortung im Netz erlassen und das KommAustria-Gesetz ge\u00e4ndert wird (134\/ME), see link.<\/p>\n<p>159. Ze.tt (2018, October 18), Wiener Rapper T-Ser: \u201eWir lassen uns den Rassismus nicht mehr gefallen!\u201d See link.<\/p>\n<p>* Diese Empfehlung wird sp\u00e4testens in zwei Jahren nach Ver\u00f6ffentlichung dieses Berichts Gegenstand eines Verfahrens zur zwischenzeitlichen Weiterverfolgung durch ECRI sein.<\/p>\n<p>___________<\/p>\n<p>[1] Siehe ECRI Glossar.<br \/>\n[2] EELN (2018): 86.<br \/>\n[3] \u00d6sterreich ist ein f\u00f6deraler Staat, der aus neun Bundesl\u00e4ndern besteht. Alle Bundesl\u00e4nder haben eine eigene Verwaltung mit unterschiedlicher Gesetzgebung und unterschiedlichen Institutionen.<br \/>\n[4] Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Bildung f\u00fcr alle Kinder und jungen Menschen. Mit den Sonderma\u00dfnahmen f\u00fcr die Bildung von Migranten und Roma-Sch\u00fclern wird sich unter der \u00dcberschrift Integration und Inklusion befasst.<br \/>\n[5] Allgemeine politische Empfehlung Nr. 10 von ECRI: Bek\u00e4mpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung im und durch Schulunterricht.<br \/>\n[6] Nusche, D. et al. (2016): 20; Bruneforth, M. et al (2019): 16-18.<br \/>\n[7] Eurydice (2019), siehe Link.<br \/>\n[8] Siehe https:\/\/www.schulautonomie.at\/faq\/schulautonomie-allgemein\/<br \/>\n[9] Unterrichtsprinzip Politische Bildung, Grundsatzerlass, Rundschreiben Nr. 12\/2015.<br \/>\n[10] Politische Bildung in den Schulen, https:\/\/www.politik-lernen.at\/site\/grundlagen\/politischebildung\/lehrplaene.<br \/>\n[11] http:\/\/www.politik-lernen.at\/dl\/uqtMJKJKoOoOkJqx4MJK\/NMS_2018.pdf.<br \/>\n[12] UNESCO, Observatory on the Right to Education, Country profile: Austria.<br \/>\n[13] Initiative f\u00fcr ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (2017): 8.<br \/>\n[14] Initiative f\u00fcr ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (2018): 12.<br \/>\n[15] Initiative f\u00fcr ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (2016): 9.<br \/>\n[16] Initiative f\u00fcr ein diskriminierungsfreies Bildungswesen (2018): 13-15.<br \/>\n[17] ZARA (2017): 43.<br \/>\n[18] Bundesministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung (2018): 42.<br \/>\n[19] http:\/\/www.schulpsychologie.at\/gewaltpraevention\/nationale-strategie<br \/>\n[20] Downes P.; Cefai, C. (2016): 25.<br \/>\n[21] Siehe u.a. Wallner, F (2018), Mobbingpr\u00e4vention im Lebensraum Schule.<br \/>\n[22] Bundesministerium f\u00fcr Bildung, Wissenschaft und Forschung (2018).<br \/>\n[23] Expertenrat f\u00fcr Integration (2018): 46.<br \/>\n[24] Schulunterrichtsgesetz, neuer \u00a7 43a, Mai 2019.<br \/>\n[25] Einem Versto\u00df gegen dieses Gesetz folgt ein obligatorisches Gespr\u00e4ch mit den Erziehungsberechtigten des Kindes. Im Fall einer Verweigerung dieses Gespr\u00e4chs oder eines weiteren Versto\u00dfes (das Kind tr\u00e4gt in der Schule eine religi\u00f6se Kopfbedeckung) wird dies mit einer Verwaltungsstrafe in H\u00f6he von bis zu \u20ac440 bestraft.<br \/>\n[26] https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/VHG\/XXVI\/I\/I_00612\/fname_751626.pdf<br \/>\n[27] Siehe u. a. Leyla \u015eahin gegen T\u00fcrkei [GK], Nr. 44774\/98, 10. November 2005; K\u00f6se und andere gegen T\u00fcrkei (Entscheidung) &#8211; Nr. 26625\/02, 24.1.2006; Dogru gegen Frankreich &#8211; Nr. 27058\/05 und Kervanci gegen Frankreich &#8211; Nr. 31645\/04, 4.12.2008; Osmano\u011flu und Kocaba\u015f gegen Schweiz \u2013 Nr. 29086\/12, 10.1.2017. Siehe auch Harris D.J., O\u2019Boyle M. et al. 2018: 586-589.<br \/>\n[28] Siehe vergleichbar UN CEDAW (2019): Abs. 30(a).<br \/>\n[29] Siehe Ziffer 3, 4, 11 und 12 der GPR und Ziffer 3, 4, 11 und 12 von deren Begr\u00fcndungstext.<br \/>\n[30] Bundesministerium f\u00fcr Inneres, Bundeskriminalamt (2019): 7, 10. Laut diesem Bericht handelt es sich bei Personen, die illegal nach \u00d6sterreich einreisten oder sich dort illegal aufhielten, um die folgenden: Personen, die die Bundesgrenze ohne Hilfe von Schleppern \u00fcberquerten; die nicht \u00fcber die erforderlichen Grenzpapiere verf\u00fcgten oder die an der Grenze abgewiesen wurden oder die einem Einreise- oder Aufenthaltsverbot unterlagen oder Personen, die eingelassen wurden, deren Ausweisung aber erforderlich wurde, weil ihr Aufenthalt illegal wurde. Eingeschlossen sind auch Personen, die ohne Aufenthaltstitel in \u00d6sterreich einer Besch\u00e4ftigung nachgingen.<br \/>\n[31] Spencer, S. und Hughes, V. (2015): 41. Derselbe Bericht erw\u00e4hnt, das Bildungsministerium unterst\u00fctze Schulkampagnen, die zum Ziel h\u00e4tten, den Status von Sch\u00fclern zu regeln.<br \/>\n[32] Auf der Grundlage der Informationen, die ECRI von PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) vorgelegt wurden.<br \/>\n[33] Potkanski, M (2015): 71.<br \/>\n[34] http:\/\/www.amber-med.at\/en\/amber\/who-we-are<br \/>\n[35] UNDOK (2016).<br \/>\n[36] Siehe ECRI Glossar.<br \/>\n[37] Dalia Research (2016), LGBT Population in Europe.<br \/>\n[38] https:\/\/rainbow-europe.org\/#8621\/0\/0<br \/>\n[39] Sch\u00f6npflug, K., et. al. (2015):90.<br \/>\n[40] ILGA- Europe (2016): 39.<br \/>\n[41] VfGH, Entscheidung G 258-259\/2017-9, 4.12.2017.<br \/>\n[42] Auf der Grundlage der Informationen, die von staatlichen Beh\u00f6rden f\u00fcr den Zeitraum 1. Januar-18. Mai 2019 vorgelegt wurden.<br \/>\n[43] Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Siehe VfGH, Entscheidung G 119-120\/2014, 11.12.2014.<br \/>\n[44] In diesem Fall erkannte der Verfassungsgerichtshof die nicht-biologische Mutter als Elternteil an, wodurch sie den gleichen Rechten und Pflichten unterlag, die auch ein heterosexueller Vater gehabt h\u00e4tte. VfGH, Entscheidung G 69\/2018-9, 3.10.2018.<br \/>\n[45] VfGH, Entscheidung G 77\/2018-9, 15.6.2018: ILGA-Europe (2019).<br \/>\n[46] Siehe in diesem Zusammenhang CoE PACE 2015: \u00a7 6.2.1 und www.Yogyakartaprinciples.org 2017: Principle 31.C.i.<br \/>\n[47] Laut Verb\u00e4nden f\u00fcr intergeschlechtliche Menschen wird gesch\u00e4tzt, dass rund 1,7\u00a0% der Neugeborenen intergeschlechtlich sein k\u00f6nnten. Siehe Blackless, M. und andere 2000; Intersex Campaign for Equality (2015).<br \/>\n[48] EU FRA (2015): 2.<br \/>\n[49] Auf Grundlage eines Erlasses des Bundesministeriums f\u00fcr Inneres. (BMI-VA1300\/0528-III\/4\/b\/2018, 20.12.2018)<br \/>\n[50] EU Europ\u00f6isches Parlament 2019: \u00a7 9\u00a0; www.Yogyakartaprinciples.org 2017: Principle 31.C.i.<br \/>\n[51] Siehe auch Verein Intergeschlechtlicher Menschen \u00d6sterreich VIM\u00d6 (2015).<br \/>\n[52] Empfehlungen zu Varianten der Geschlechtsentwicklung (2019).<br \/>\n[53] Europ\u00e4isches Parlament 2019; Parlamentarische Versammlung des Europarats 2017; Menschenrechtskommissar des Europarats 2015; EU FRA 2015. Gegenw\u00e4rtig sind Malta und Portugal die einzigen europ\u00e4ischen Staaten, die ein Gesetz zum Verbot dieser Operationen verabschiedet haben.<br \/>\n[54] Siehe ECRI Glossar.<br \/>\n[55] Im vorliegenden Bericht ist Hassverbrechen zu verstehen als jede Straftat, die durch Hass oder Vorurteile aufgrund von \u201eRasse\u201d, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangeh\u00f6rigkeit, nationaler oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentit\u00e4t motiviert ist, ungeachtet der Frage, ob diese real bestehen oder angenommen werden. F\u00fcr weitere Informationen zum Verst\u00e4ndnis von Hassverbrechen siehe http:\/\/hatecrime.osce.org\/what-hate-crime.<br \/>\n[56] OSCE-ODIHR, Hate Crime Reporting: Austria, http:\/\/hatecrime.osce.org\/austria.<br \/>\n[57] ECRI stellt fest, dass die \u00f6sterreichische Strafgesetzgebung in Strafrechtsverfahren neben Freispruch und Verurteilung auch Diversionsma\u00dfnahmen und Einstellungen vorsieht. Laut der von den Beh\u00f6rden vorgelegten Informationen wurde im Jahr 2015 in 19 F\u00e4llen, im Jahr 2016 in 25 F\u00e4llen, im Jahr 2017 in 76 F\u00e4llen, im Jahr 2018 in 115 F\u00e4llen und im Jahr 2019 in 74 F\u00e4llen eine Diversion angewendet, w\u00e4hrend es im Jahr 2015 in 254 F\u00e4llen, 2016 in 233 F\u00e4llen, 2017 in 197 F\u00e4llen, 2018 in 245 F\u00e4llen und 2019 in 229 F\u00e4llen zu einer Einstellung kam.<br \/>\n[58] ZARA (2017): 12.<br \/>\n[59] 1.164 von 1.920 rassistischen Vorf\u00e4llen.<br \/>\n[60] ZARA (2018): 13.<br \/>\n[61] ZARA (2017); ZARA (2018); INACH (2017).<br \/>\n[62] Allein im Zeitraum Januar-Oktober 2015 wurden in \u00d6sterreich 68.589 Asylantr\u00e4ge gestellt. AIDA (2015): 6.<br \/>\n[63] Wie im Jahresbericht 2015 der ECRI definiert.<br \/>\n[64] OSZE (2018): 10.<br \/>\n[65] F\u00fcr weitere Informationen zur FP\u00d6 siehe DW (2019a); DW (2019b).<br \/>\n[66] EELN (2018): 5.<br \/>\n[67] Diese Koalitionsregierung l\u00f6ste sich im Juni 2019 auf, was zu vorgezogenen Neuwahlen im September 2019 f\u00fchrte. Social Europe (2019).<br \/>\n[68] Siehe insbesondere ZARA (2016): 30; ZARA (2017): 27-28; ZARA (2018):47-48 und INACH (2017).<br \/>\n[69] BBC News (2018); Politico (2018).<br \/>\n[70] Reuters (2019); ORF.at (2019a).<br \/>\n[71] Hafez, F, Heinisch und Miklin, E (2019); European Islamophobia Report (2017): 52; DW (2018).<br \/>\n[72] Forum gegen Antisemitismus (FgA) (2018): 10.<br \/>\n[73] EU FRA (2018b): 17.<br \/>\n[74] Ibid: 28.<br \/>\n[75] Fake News wird definiert als die Verbreitung von Falschinformationen oder Propaganda durch den Staat oder nichtstaatliche Akteure, die dem Zweck dienen, die Empf\u00e4nger der Informationen irrezuleiten. Siehe ETC Graz (2017): 65-67; OSCE (2019): 9.<br \/>\n[76] Romano Centro (2017): 9.<br \/>\n[77] EU-FRA (2018c): 15. Siehe vergleichbare US Department of State (2018): 13.<br \/>\n[78] https:\/\/www.presserat.at\/show_content.php?hid=12<br \/>\n[79] Bertelsmann Stiftung (2017): 9.<br \/>\n[80] Chatham House (2017): Der Standard (2017).<br \/>\n[81] EU FRA (2017b): 43.<br \/>\n[82] Hafez, F (2017); Dokustelle (2018)\u00a0:39; Europ\u00e4ischer Islamophobie-Report (2019): 105.<br \/>\n[83] Zum Anwendungsbereich dieses Gesetzes siehe ECRI (2015): Ziffer 69-70.<br \/>\n[84] Ein Versto\u00df gegen dieses Verbot im \u00f6ffentlichen Raum wird mit einem Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von bis zu \u20ac150 bestraft.<br \/>\n[85] Campaign Link, 2018 hat der Nationale Ausschuss eine Reihe von Empfehlungen f\u00fcr die Bundesregierung und die Bundesl\u00e4nder herausgegeben.<br \/>\n[86] https:\/\/www.neustart.at\/at\/de\/unsere_angebote\/nach_verurteilung\/dialog_statt_hass.php<br \/>\n[87] Dieses Netzwerk wurde 2017 durch das Wiener Netzwerk Demokratiekultur und Pr\u00e4vention ersetzt.<br \/>\n[88] The Guardian (2017).<br \/>\n[89] BBC News (2019).<br \/>\n[90] Siehe vergleichbar Artikel 19 (2018): 33.<br \/>\n[91] ZARA (2017): 70. ZARA bietet auch eine Bandbreite von Informationen, Tools und Richtlinien auf ihrer Online-Plattform CounterACT an.<br \/>\n[92] ECRI wurde mitgeteilt, dass zwischen April 2017 und M\u00e4rz 2018 296 verschiedene Nutzer insgesamt 1.716 Posts \u00fcber BanHate gemeldet haben. 80\u00a0% dieser Meldungen betrafen Inhalte auf Facebook. 910 Nachrichten wurden den zust\u00e4ndigen Stellen aufgrund krimineller Inhalte \u00fcbermittelt. 366 Nachrichten betrafen Nazi-Ideologie und 126 schlossen Drohungen, Aufrufe zu Hass oder Gewalt ein.<br \/>\n[93] GPR Nr. 15, Ziffer 6 und Ziffer 114-129 des Begr\u00fcndungstextes.<br \/>\n[94] GRECO (2017): 12-13.<br \/>\n[95] Siehe https:\/\/rm.coe.int\/16806fe48b.<br \/>\n[96] Siehe z. B. Entschlie\u00dfung 2275 (2019) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Rolle und Verantwortung von politischen F\u00fchrungskr\u00e4ften bei der Bek\u00e4mpfung von Hassrede und Intoleranz.<br \/>\n[97] Siehe die Liste der Mitglieder<br \/>\n[98] Dieses Verfahren kann von Presserat f\u00fcr jede mutma\u00dfliche Verletzung des Ehrenkodex in den Printmedien oder auf einer mit der Presse verbundenen Webseite von Amts wegen eingeleitet werden.<br \/>\n[99] https:\/\/presserat.at\/show_content.php?sid=89<br \/>\n[100] Der Presserat ver\u00f6ffentlicht seine Entscheidungen auf seiner Internetseite und\/oder gibt eine Erkl\u00e4rung zu dem Fall heraus.<br \/>\n[101] Artikel 19, op.cit: 43.<br \/>\n[102] www.parlament.gv.at\/ZUSD\/PDF\/Gruenbuch_Digitale_Courage_Republik_Oesterreich_Bundesrat.pdf<br \/>\n[103] Anfragebeantwortung 348\/AB, 26.4.2018; EU FRA (2019a): 96.<br \/>\n[104] ZARA (2017): 9.<br \/>\n[105] EU EC (2019), Verhaltenskodex zur Bek\u00e4mpfung illegaler Hassrede im Internet &#8211; Ergebnisse der 4. Pr\u00fcfungsrunde.<br \/>\n[106] Die Beh\u00f6rden haben ECRI informiert, dass im Jahr 2017 3.523 Vorf\u00e4lle und im Jahr 2016 3.124 Vorf\u00e4lle gemeldet wurden.<br \/>\n[107] ECRI GPR Nr. 15, Ziffer 8 und 10.<br \/>\n[108] Artikel 19 (2018), op.cit: 29.<br \/>\n[109] Siehe vergleichbar ibid. 30.<br \/>\n[110] \u00a7 10 (1) und (2) ORF-Gesetz und \u00a7 30(1) und (2) AMD-G.<br \/>\n[111] Die Datenbank auf der Internetseite von KommAustria bot keine schl\u00fcssige \u00dcbersicht dieser F\u00e4lle.<br \/>\n[112] Dieses Gesetz setzte die EU-Richtlinie 2000\/31\/EG \u00fcber den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr in innerstaatliches Recht um, das wichtigste Rechtsinstrument, das die Haftung von Zwischenh\u00e4ndlern f\u00fcr benutzergenerierte Inhalte in der EU und ihren Mitgliedstaaten regelt.<br \/>\n[113] In diesem Zusammenhang verfassten die Bundesministerien im Mai 2018 ein Faktenblatt, das als Grundlage f\u00fcr Gespr\u00e4che und den weiteren Austausch zum Thema der Rechenschaftspflicht von Dienstleistern dient.<br \/>\n[114] \u00a7 18 besagt \u201eDienstanbieter sind nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, \u00fcbermittelten oder zug\u00e4nglich gemachten Informationen allgemein zu \u00fcberwachen oder von sich aus nach Umst\u00e4nden zu forschen, die auf rechtswidrige T\u00e4tigkeiten hinweisen\u201d. (Artikel 15 der EU-Richtlinie).<br \/>\n[115] Laut Mediengesetz haben Opfer von Ehrverletzungen, Beleidigungen oder Verleumdungen Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Vergehen in den Medien begangen wurde. Opfer k\u00f6nnen nach einer strafrechtlichen Verurteilung die L\u00f6schung von Aussagen verlangen oder, wenn der Verfasser nicht erreichbar oder eine Verfolgung\/Verurteilung nicht m\u00f6glich ist, verlangen, dass die Ver\u00f6ffentlichung des Urteils durch das betreffende Medium erfolgt. (\u00a7\u00a7 6, 33 &amp; 36)<br \/>\n[116] Artikel 14 der EU-Richtlinie \u00fcber den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr schlie\u00dft die Haftung eines Dienstanbieters f\u00fcr Informationen aus, die von einem Nutzer gespeichert wurden, wenn der Dienstanbieter nachweislich keine Kenntnisse \u00fcber den rechtswidrigen Inhalt hat.<br \/>\n[117] Eva Glawischnig-Piesczek gegen Facebook Ireland Ltd (Rechtssache C-18\/18 ECLI:EU:C:2019:821). In diesem Fall verklagte die Beschwerdef\u00fchrerin, ein \u00f6sterreichisches Mitglied des Parlaments, Facebook Ireland vor den \u00f6sterreichischen Gerichten. Sie beantragte eine Verf\u00fcgung, dass Facebook Ireland einen Kommentar l\u00f6schte, der von einem Nutzer auf diesem sozialen Netzwerk ver\u00f6ffentlich wurde und der ihrem Ruf schadete, und Behauptungen, die einen identischen und\/oder vergleichbaren Inhalt aufwiesen. Siehe Pressemitteilung und Urteil des EuGH.<br \/>\n[118] Dieser Gesetzesentwurf wird in der \u00f6ffentlichen Diskussion als \u201eDigitales Vermummungsverbot\u201d bezeichnet.<br \/>\n[119] Der Gesetzesentwurf deckt Plattformen mit mehr als 100.000 registrierten Nutzern und einem Jahresumsatz von mehr als \u20ac\u00a0500.000 ab.<br \/>\n[120] Politico (2019). NRO ver\u00f6ffentlichten kritische Stellungnahmen zu diesem Gesetzesentwurf. Siehe Amnesty International \u00d6sterreich (2019); ZARA (2019).<br \/>\n[121] Zur Haftung von Nachrichtenportalen im Internet f\u00fcr beleidigende Online-Kommentare siehe die Rechtsprechung des EGMR, u.a. Delfi AS gegen Estland, (GK, Nr. 64569\/09, 16.6.2015); Magyar Tartalomszolg\u00e1ltat\u00f3k Egyes\u00fclete und Index.hu Zrt gegen Ungarn (Nr. 22947\/13, 2.2.2016).<br \/>\n[122] 2017 stellte der \u00f6sterreichische Oberste Gerichtshof fest, dass Asylsuchende ebenfalls unter den Schutz des ersten Satzes von \u00a7 283(1) StGB fallen. Siehe Oberster Gerichtshof, (OGH), 5.4.2017,15 Os 25\/17s.<br \/>\n[123] EU FRA (2018a): 29.<br \/>\n[124] Verfassungsschutzbericht (2018):33.<br \/>\n[125] Dokustelle (2019):30.<br \/>\n[126] Das Forum gegen Antisemitismus (FgA) (2018): 28-29.<br \/>\n[127] DW (2019c).<br \/>\n[128] Die hohe Dunkelziffer wurde durch eine neuere Umfrage best\u00e4tigt, in der \u00d6sterreich bei den Befragten die niedrigste Bewertung (8\u00a0%) erhielt, die sich in Bezug auf ihre Abstammung oder Ethnie diskriminiert f\u00fchlten, wohingegen der Durchschnittswert bei 16\u00a0% lag. Siehe EU FRA (2018c): 43.<br \/>\n[129] EU FRA (2018c): 30; EU FRA (2019a)\u00a0: 97.<br \/>\n[130] https:\/\/www.gemeinsamsicher.at\/index.html<br \/>\n[131] Diesbez\u00fcglich sei daran erinnert, dass im Rahmen eines EU-Projekts, das vom Innenministerium und Justizministerium geleitet wird, laufend an der Entwicklung einer gemeinsamen L\u00f6sung f\u00fcr das Erfassen diskriminierender Motive in der Polizeidatenbank gearbeitet wird.<br \/>\n[132] In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Jahr 2019 berichtete der Bundesminister f\u00fcr Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, dass in \u00d6sterreich keine systematische Erfassung statistischer Daten zu Hassdelikten, einschlie\u00dflich der zugrunde liegenden Motive, stattfindet und dass diese Daten nur durch eine landesweite manuelle Auswertung der relevanten Akten der Staatsanwaltschaften und der Justiz eingeholt werden k\u00f6nnten.<br \/>\n[133] Erlass vom 8. November 2019 zum Leitfaden zum Tatbestand der Verhetzung (\u00a7 283 StGB), 2. Auflage<br \/>\n[134] 1,492 Mio. von ihnen geh\u00f6ren zur ersten Generation von Migranten (im Ausland geboren), w\u00e4hrend 0,52 Mio. von ihnen in \u00d6sterreich geboren wurden (zweite Generation).<br \/>\n[135] Bundesministerium f\u00fcr Europa, Integration und \u00c4u\u00dferes, Zahlen Daten Indikatoren 2019 : 29.<br \/>\n[136] Expertenrat f\u00fcr Integration, Integrationsbericht (2019): 17, 24.<br \/>\n[137] UNHCR Statistik.<br \/>\n[138] Dieses Gesetz wurde gr\u00f6\u00dftenteils von dem Dokument mit dem Titel 50 Aktionspunkte inspiriert, das 2015 verabschiedet wurde. ECRI stellt fest, dass der Vorl\u00e4ufer des Integrationsrahmens der Nationale Aktionsplan f\u00fcr Integration (NAP.I) war, der aus dem Jahr 2010 stammt.<br \/>\n[139] Der Expertenrat f\u00fcr Integration: Integrationsbericht (2017): 40. Diese Altersbeschr\u00e4nkung folgt der Schulpflicht, in der j\u00fcngeren Fl\u00fcchtlingen im Rahmen der Schulbildung die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache und die Grundwerte und -prinzipien vermittelt werden.<br \/>\n[140] Die Kompetenzpr\u00fcfung ist ein Instrument, das zur Bewertung der F\u00e4higkeiten, Qualifikationen und Sprachkenntnisse der Fl\u00fcchtlinge eingesetzt wird. Es wird benutzt, um dem \u00f6sterreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) bei der Entscheidung im Hinblick auf die Vermittelbarkeit von einzelnen Personen und\/oder die Notwendigkeit f\u00fcr eine Weiterbildung oder von Hilfsma\u00dfnahmen zu helfen. Vor der Verabschiedung des IJG f\u00fchrte der AMS Wien 2015 einen Testlauf des Kompetenzpr\u00fcfungssystems mit einer ersten Kohorte von 898 Fl\u00fcchtlingen durch. Europ\u00e4isches Parlament (2017); EU-Kommission (2018a); EU-Kommission (2018b); UNHCR (2019b).<br \/>\n[141] Dieser Status, der eine au\u00dferordentliche Aufenthaltsberechtigung darstellt, wird gem\u00e4\u00df \u00a7 56 Asylgesetz 2005 gew\u00e4hrt (\u201eAufenthaltsberechtigung plus&#8220;). F\u00fcr weitere Informationen siehe Bassermann, M. (2019); Lukits, R. (2017).<br \/>\n[142] Integrationsbericht (2019): 26. Eine Statistik zu Asylantr\u00e4gen ist auf der Webseite des Bundesministeriums f\u00fcr Inneres (BMI) verf\u00fcgbar.<br \/>\n[143] Der Bundesagentur f\u00fcr Betreuungs- und Unterst\u00fctzungsleistungen (BBU-Errichtungsgesetz \u2013 BBU-G).<br \/>\n[144] UNHCR (2019a); OHCHR (2019). Siehe auch Agenda Asyl (2019) und EU FRA (2019b).<br \/>\n[145] Menschenrechtskommissar des Europarats 2016.<br \/>\n[146] Ein hinreichend gesicherter Lebensunterhalt in den letzten 3 Jahren; Nachweis (B1) von Deutschkenntnissen; erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses; keine strafrechtlichen Verurteilungen.<br \/>\n[147] UNHCR ist der Ansicht, dass im Hinblick auf beste Praxis die geforderte Aufenthaltsdauer f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung bei Fl\u00fcchtlingen f\u00fcnf Jahre nicht \u00fcbersteigen sollte.<br \/>\n[148] Laut einer Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts werden Geschwister nicht als Familienangeh\u00f6rige betrachtet, die Anspruch auf eine Zusammenf\u00fchrung haben.<br \/>\n[149] Asylum Information Database- AIDA (2018): 114.<br \/>\n[150] F\u00fcr den Antrag auf Familienzusammenf\u00fchrung laut Asylgesetz wurde eine Geb\u00fchr in H\u00f6he von EUR 200 f\u00fcr Personen \u00e4lter als 6 Jahre und von EUR 100 f\u00fcr Personen j\u00fcnger als 6 Jahre eingef\u00fchrt, was die Familienzusammenf\u00fchrung zum teuersten Verfahren an \u00f6sterreichischen Botschaften macht.<br \/>\n[151] Siehe Menschenrechtskommissar des Europarats 2016.<br \/>\n[152] Siehe Bericht der Umfrage des Europarates und der Association of Language Testers in Europe (ALTE) aus dem Jahr 2018 \u00fcber Sprach- und Gesellschaftspolitik f\u00fcr Migranten.<br \/>\n[153] Jeder, der arbeitsf\u00e4hig ist und Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in \u00d6sterreich hat, kann BMS beziehen. Dies schlie\u00dft Fl\u00fcchtlinge oder Personen mit subsidi\u00e4rem Schutz ein. Die BMS wird als Einkommenserg\u00e4nzung beantragt, wenn ein bestimmtes Mindesteinkommen nicht erreicht wird.<br \/>\n[154] Der Expertenrat f\u00fcr Integration (2018): 69.<br \/>\n[155]Die Grundversorgung kann in drei Formen erfolgen. \u00a7 9(1)-(3) GVV-Art 15a und die entsprechenden Grundversorgungsvereinbarungen der Bundesl\u00e4nder. Siehe Asylum Information Database- AIDA (2018): 72.<br \/>\n[156] VfGH, Entscheidung G 136\/2017-19 u.a.* 7.3.2018.<br \/>\n[157] Ayubi gegen Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (Rechtssache C-713\/17 ECLI:EU:C:2018:929).<br \/>\n[158] Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und Sozialhilfe-Statistikgesetz sowie \u00c4nderung des Integrationsgesetzes-IntG.<br \/>\n[159] VfGH, Entscheidung G 164\/2019-25, G 171\/2019-24, 12.12.2019.<br \/>\n[160] Ab dem Schuljahr 2018\/2019 besuchen Sch\u00fcler, die nur unzureichende Deutschkenntnisse aufweisen, F\u00f6rderklassen f\u00fcr maximal vier Halbjahre (15 Stunden Deutsch als zweite Fremdsprache in der Grundschule und 20 Stunden in der Sekundarstufe I).<br \/>\n[161] Ein \u00dcberbr\u00fcckungskurs wurde vom Bildungsministerium f\u00fcr Kinder mit guten schulischen Leistungen eingerichtet, die ihre schulische Laufbahn fortsetzen m\u00f6chten. Die Beh\u00f6rden informierten ECRI, dass 269 \u00dcberbr\u00fcckungskurse f\u00fcr 4.500 Jugendliche organisiert wurden.<br \/>\n[162] EU-Kommission (2018c): 112.<br \/>\n[163] OECD (2018): 20.<br \/>\n[164] Bundesministerium f\u00fcr Europa, Integration und \u00c4u\u00dferes, Migration und Integration, Zahlen Daten Indikatoren 2019 : 56, 58.<br \/>\n[165] Das Ausbildungssystem in \u00d6sterreich ist sehr wichtig und bietet eine duale schulische und berufliche Ausbildung, die aus einer Ausbildung in einem Betrieb und dem Besuch der Berufsschule besteht. Siehe Bundesministerium f\u00fcr Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (2018).<br \/>\n[166] ECRI stellt fest, dass trotz dieser \u00c4nderung die Asylsuchenden, die bereits eine Ausbildung begonnen hatten, diese abschlie\u00dfen k\u00f6nnen.<br \/>\n[167] Informationen durch die Wirtschaftskammer \u00d6sterreich.<br \/>\n[168] EU-Kommission (2019c): 60.<br \/>\n[169] https:\/\/www.wko.at\/site\/Charta-der-Vielfalt\/index.html<br \/>\n[170] Siehe Webseite CAHROM.<br \/>\n[171] Einige NRO sch\u00e4tzen, dass die Zahl sogar bis zu 105.000 umfasst &#8211; siehe Romano Centro (2018):7. In \u00d6sterreich werden Roma seit 1993 als nationale Minderheit anerkannt. Dieser Status ist auf die so genannten autochthonen Roma beschr\u00e4nkt, die seit dem 15. Jahrhundert im Land leben und 5.000 Personen einschlie\u00dft. Andere Roma-Gemeinschaften, die in den 1960er Jahren einwanderten, erfreuen sich nicht dieses Status. Die Roma-Strategie im Land deckt beide Gruppen ab.<br \/>\n[172] Diese Plattform bringt regelm\u00e4\u00dfig Vertreter des Bundes, der Bundesl\u00e4nder und der Kommunen mit zivilgesellschaftlichen Verb\u00e4nden und Experten der wissenschaftlichen Forschung zusammen. Sie ist bisher 18 Mal zusammengetreten. Siehe EU-Kommission (2019b): 52.<br \/>\n[173] Romano Centro (2018): 15.<br \/>\n[174] EU-Kommission (2019b): 49.<br \/>\n[175] Bundeskanzleramt (2017).<br \/>\n[176] Romano Centro (2018): 17. 2018 wurden die Gelder f\u00fcr dieses Programm, die die NRO Romano Centro erhielt, ebenfalls um 15\u00a0% gek\u00fcrzt.<br \/>\n[177] 2015 betrug das Gesamtbudget des Finanzierungsprogramms EUR 3,5 Mio. f\u00fcr 42 Monate. Im August 2018 erging ein weiterer Aufruf f\u00fcr den Zeitraum Mai 2019 bis Dezember 2022 mit einem Gesamtbudget von 4 Mio. EUR.<br \/>\n[178] Eines der Projekte, Romano Zuralipe des Romano Centro, f\u00fchrte zu positiven Ergebnissen. Siehe Projekt-Link<br \/>\n[179] Europarat, Europ\u00e4ische Sozialcharta (2019):76-81; EU-Kommission (2016): 37.<br \/>\n[180] Der Nationale Integrationsfonds hat augenscheinlich nur ein Roma-spezifisches Projekt gef\u00f6rdert. Romano Centro (2018): 18. Siehe auch EU-Kommission (2019a).<br \/>\n[181] Laut Verfassung haben weder der Bund noch die Bundesl\u00e4nder eine ausschlie\u00dfliche Befugnis im Hinblick auf die Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung, was zu mehr als 30 Gesetzen auf L\u00e4nderebene und f\u00fcnf Gesetzen auf Bundesebene sowie mehreren Gleichstellungsstellen f\u00fchrt.<br \/>\n[182] Siehe \u00e4hnliche Feststellungen des UN HCR (2015): Abs. 11-12; CoE FCNM (2016): Abs. 13; UN CEDAW (2019): Abs. 12.<br \/>\n[183] ZARA (2018); ALES and Universit\u00e4t Wien (2018); Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark (2018).<br \/>\n[184] EU FRA (2017a): 69-70; EU FRA (2018c)\u00a0: 31-32.<br \/>\n[185] Ze.tt(2018)\u00a0; Der Standard (2018)\u00a0; Die Presse (2018)\u00a0; ORF.at (2018).<br \/>\n[186] ORF.at (2019b).<br \/>\n[187] Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark (2018). Laut einer ALES-Studie, die in der obigen Fu\u00dfnote angegeben ist, hat die Staatsanwaltschaft von 1.518 F\u00e4llen, die auf eine mutma\u00dfliche Misshandlung durch die Polizei gepr\u00fcft wurden, lediglich in sieben F\u00e4llen eine Strafanzeige gestellt.<br \/>\n[188] Siehe Begr\u00fcndungstext zur GPR Nr. 11 von ECRI, Ziffer 27-39.<\/p>\n<p>Dokument im Format: <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/AUT-CBC-VI-2020-024-DEU.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">PDF<\/a>, <a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/AUT-CBC-VI-2020-024-DEU.docx\">Word<\/a>.<\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3105\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3105&text=ECRI-Bericht+%C3%BCber+%C3%96sterreich.+Sechste+Pr%C3%BCfungsrunde.+Verabschiedet+am+7.+April+2020.+Europ%C3%A4ische+Kommission+gegen+Rassismus+und+Intoleranz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3105&title=ECRI-Bericht+%C3%BCber+%C3%96sterreich.+Sechste+Pr%C3%BCfungsrunde.+Verabschiedet+am+7.+April+2020.+Europ%C3%A4ische+Kommission+gegen+Rassismus+und+Intoleranz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=3105&description=ECRI-Bericht+%C3%BCber+%C3%96sterreich.+Sechste+Pr%C3%BCfungsrunde.+Verabschiedet+am+7.+April+2020.+Europ%C3%A4ische+Kommission+gegen+Rassismus+und+Intoleranz\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Europ\u00e4ische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Dokumententext: PDF, Word. 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