{"id":1243,"date":"2021-04-20T08:48:23","date_gmt":"2021-04-20T08:48:23","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1243"},"modified":"2021-04-20T08:48:23","modified_gmt":"2021-04-20T08:48:23","slug":"errichtung-und-aufhebung-eines-testaments","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1243","title":{"rendered":"Errichtung und Aufhebung eines Testaments"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Titel 7<br \/>\nErrichtung und Aufhebung eines Testaments<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2229 Testierf\u00e4higkeit Minderj\u00e4hriger, Testierunf\u00e4higkeit<\/strong><\/p>\n<p><!--more-->(1) Ein Minderj\u00e4hriger kann ein Testament erst errichten, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat.<\/p>\n<p>(2) Der Minderj\u00e4hrige bedarf zur Errichtung eines Testaments nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.<\/p>\n<p>(3) (weggefallen)<\/p>\n<p>(4) Wer wegen krankhafter St\u00f6rung der Geistest\u00e4tigkeit, wegen Geistesschw\u00e4che oder wegen Bewusstseinsst\u00f6rung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserkl\u00e4rung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, kann ein Testament nicht errichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a7 2230 (weggefallen)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2231 Ordentliche Testamente<\/strong><\/p>\n<p>Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden<\/p>\n<p>1. zur Niederschrift eines Notars,<\/p>\n<p>2. durch eine vom Erblasser nach \u00a7 2247 abgegebene Erkl\u00e4rung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2232 \u00d6ffentliches Testament<\/strong><\/p>\n<p>Zur Niederschrift eines Notars wird ein Testament errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erkl\u00e4rt oder ihm eine Schrift mit der Erkl\u00e4rung \u00fcbergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die Schrift offen oder verschlossen \u00fcbergeben; sie braucht nicht von ihm geschrieben zu sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2233 Sonderf\u00e4lle<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ist der Erblasser minderj\u00e4hrig, so kann er das Testament nur durch eine Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Notar oder durch \u00dcbergabe einer offenen Schrift errichten.<\/p>\n<p>(2) Ist der Erblasser nach seinen Angaben oder nach der \u00dcberzeugung des Notars nicht im Stande, Geschriebenes zu lesen, so kann er das Testament nur durch eine Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Notar errichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a7\u00a7 2234 bis 2246 (weggefallen)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2247 Eigenh\u00e4ndiges Testament<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenh\u00e4ndig geschriebene und unterschriebene Erkl\u00e4rung errichten.<\/p>\n<p>(2) Der Erblasser soll in der Erkl\u00e4rung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat.<\/p>\n<p>(3) Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten. Unterschreibt der Erblasser in anderer Weise und reicht diese Unterzeichnung zur Feststellung der Urheberschaft des Erblassers und der Ernstlichkeit seiner Erkl\u00e4rung aus, so steht eine solche Unterzeichnung der G\u00fcltigkeit des Testaments nicht entgegen.<\/p>\n<p>(4) Wer minderj\u00e4hrig ist oder Geschriebenes nicht zu lesen vermag, kann ein Testament nicht nach obigen Vorschriften errichten.<\/p>\n<p>(5) Enth\u00e4lt ein nach Absatz 1 errichtetes Testament keine Angabe \u00fcber die Zeit der Errichtung und ergeben sich hieraus Zweifel \u00fcber seine G\u00fcltigkeit, so ist das Testament nur dann als g\u00fcltig anzusehen, wenn sich die notwendigen Feststellungen \u00fcber die Zeit der Errichtung anderweit treffen lassen. Dasselbe gilt entsprechend f\u00fcr ein Testament, das keine Angabe \u00fcber den Ort der Errichtung enth\u00e4lt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2248 Verwahrung des eigenh\u00e4ndigen Testaments<\/strong><\/p>\n<p>Ein nach \u00a7 2247 errichtetes Testament ist auf Verlangen des Erblassers in besondere amtliche Verwahrung zu nehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2249 Nottestament vor dem B\u00fcrgermeister<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ist zu besorgen, dass der Erblasser fr\u00fcher sterben werde, als die Errichtung eines Testaments vor einem Notar m\u00f6glich ist, so kann er das Testament zur Niederschrift des B\u00fcrgermeisters der Gemeinde, in der er sich aufh\u00e4lt, errichten. Der B\u00fcrgermeister muss zu der Beurkundung zwei Zeugen zuziehen. Als Zeuge kann nicht zugezogen werden, wer in dem zu beurkundenden Testament bedacht oder zum Testamentsvollstrecker ernannt wird; die Vorschriften der \u00a7\u00a7 7 und 27 des Beurkundungsgesetzes gelten entsprechend. F\u00fcr die Errichtung gelten die Vorschriften der \u00a7\u00a7 2232, 2233 sowie die Vorschriften der \u00a7\u00a7 2, 4, 5 Abs. 1, \u00a7\u00a7 6 bis 10, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, \u00a7 13 Abs. 1, 3, \u00a7\u00a7 16, 17, 23, 24, 26 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. 2, \u00a7\u00a7 27, 28, 30, 32, 34, 35 des Beurkundungsgesetzes; der B\u00fcrgermeister tritt an die Stelle des Notars. Die Niederschrift muss auch von den Zeugen unterschrieben werden. Vermag der Erblasser nach seinen Angaben oder nach der \u00dcberzeugung des B\u00fcrgermeisters seinen Namen nicht zu schreiben, so wird die Unterschrift des Erblassers durch die Feststellung dieser Angabe oder \u00dcberzeugung in der Niederschrift ersetzt.<\/p>\n<p>(2) Die Besorgnis, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht mehr m\u00f6glich sein werde, soll in der Niederschrift festgestellt werden. Der G\u00fcltigkeit des Testaments steht nicht entgegen, dass die Besorgnis nicht begr\u00fcndet war.<\/p>\n<p>(3) Der B\u00fcrgermeister soll den Erblasser darauf hinweisen, dass das Testament seine G\u00fcltigkeit verliert, wenn der Erblasser den Ablauf der in \u00a7 2252 Abs. 1, 2 vorgesehenen Frist \u00fcberlebt. Er soll in der Niederschrift feststellen, dass dieser Hinweis gegeben ist.<\/p>\n<p>(4)(weggefallen)<\/p>\n<p>(5) Das Testament kann auch vor demjenigen errichtet werden, der nach den gesetzlichen Vorschriften zur Vertretung des B\u00fcrgermeisters befugt ist. Der Vertreter soll in der Niederschrift angeben, worauf sich seine Vertretungsbefugnis st\u00fctzt.<br \/>\n(6) Sind bei Abfassung der Niederschrift \u00fcber die Errichtung des in den vorstehenden Abs\u00e4tzen vorgesehenen Testaments Formfehler unterlaufen, ist aber dennoch mit Sicherheit anzunehmen, dass das Testament eine zuverl\u00e4ssige Wiedergabe der Erkl\u00e4rung des Erblassers enth\u00e4lt, so steht der Formversto\u00df der Wirksamkeit der Beurkundung nicht entgegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2250 Nottestament vor drei Zeugen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Wer sich an einem Ort aufh\u00e4lt, der infolge au\u00dferordentlicher Umst\u00e4nde dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht m\u00f6glich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament in der durch \u00a7 2249 bestimmten Form oder durch m\u00fcndliche Erkl\u00e4rung vor drei Zeugen errichten.<\/p>\n<p>(2) Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments nach \u00a7 2249 nicht mehr m\u00f6glich ist, kann das Testament durch m\u00fcndliche Erkl\u00e4rung vor drei Zeugen errichten.<\/p>\n<p>(3) Wird das Testament durch m\u00fcndliche Erkl\u00e4rung vor drei Zeugen errichtet, so muss hier\u00fcber eine Niederschrift aufgenommen werden. Auf die Zeugen sind die Vorschriften des \u00a7 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, der \u00a7\u00a7 7, 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 und des \u00a7 27 des Beurkundungsgesetzes; auf die Niederschrift sind die Vorschriften der \u00a7\u00a7 8 bis 10, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, \u00a7 13 Abs. 1, 3 Satz 1, \u00a7\u00a7 23, 28 des Beurkundungsgesetzes sowie die Vorschriften des \u00a7 2249 Abs. 1 Satz 5, 6, Abs. 2, 6 entsprechend anzuwenden. Die Niederschrift kann au\u00dfer in der deutschen auch in einer anderen Sprache aufgenommen werden. Der Erblasser und die Zeugen m\u00fcssen der Sprache der Niederschrift hinreichend kundig sein; dies soll in der Niederschrift festgestellt werden, wenn sie in einer anderen als der deutschen Sprache aufgenommen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2251 Nottestament auf See<\/strong><\/p>\n<p>Wer sich w\u00e4hrend einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes au\u00dferhalb eines inl\u00e4ndischen Hafens befindet, kann ein Testament durch m\u00fcndliche Erkl\u00e4rung vor drei Zeugen nach \u00a7 2250 Abs. 3 errichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2252 G\u00fcltigkeitsdauer der Nottestamente<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ein nach \u00a7 2249, \u00a7 2250 oder \u00a7 2251 errichtetes Testament gilt als nicht errichtet, wenn seit der Errichtung drei Monate verstrichen sind und der Erblasser noch lebt.<\/p>\n<p>(2) Beginn und Lauf der Frist sind gehemmt, solange der Erblasser au\u00dferstande ist, ein Testament vor einem Notar zu errichten.<\/p>\n<p>(3) Tritt im Falle des \u00a7 2251 der Erblasser vor dem Ablauf der Frist eine neue Seereise an, so wird die Frist mit der Wirkung unterbrochen, dass nach Beendigung der neuen Reise die volle Frist von neuem zu laufen beginnt.<\/p>\n<p>(4) Wird der Erblasser nach dem Ablauf der Frist f\u00fcr tot erkl\u00e4rt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt, so beh\u00e4lt das Testament seine Kraft, wenn die Frist zu der Zeit, zu welcher der Erblasser nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, noch nicht verstrichen war.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2253 Widerruf eines Testaments<\/strong><\/p>\n<p>Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verf\u00fcgung jederzeit widerrufen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2254 Widerruf durch Testament<\/strong><\/p>\n<p>Der Widerruf erfolgt durch Testament.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2255 Widerruf durch Vernichtung oder Ver\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n<p>Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden, dass der Erblasser in der Absicht, es aufzuheben, die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Ver\u00e4nderungen vornimmt, durch die der Wille, eine schriftliche Willenserkl\u00e4rung aufzuheben, ausgedr\u00fcckt zu werden pflegt. Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise ver\u00e4ndert, so wird vermutet, dass er die Aufhebung des Testaments beabsichtigt habe.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2256 Widerruf durch R\u00fccknahme des Testaments aus der amtlichen Verwahrung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ein vor einem Notar oder nach \u00a7 2249 errichtetes Testament gilt als widerrufen, wenn die in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zur\u00fcckgegeben wird. Die zur\u00fcckgebende Stelle soll den Erblasser \u00fcber die in Satz 1 vorgesehene Folge der R\u00fcckgabe belehren, dies auf der Urkunde vermerken und aktenkundig machen, dass beides geschehen ist.<\/p>\n<p>(2) Der Erblasser kann die R\u00fcckgabe jederzeit verlangen. Das Testament darf nur an den Erblasser pers\u00f6nlich zur\u00fcckgegeben werden.<\/p>\n<p>(3) Die Vorschriften des Absatzes 2 gelten auch f\u00fcr ein nach \u00a7 2248 hinterlegtes Testament; die R\u00fcckgabe ist auf die Wirksamkeit des Testaments ohne Einfluss.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2257 Widerruf des Widerrufs<\/strong><\/p>\n<p>Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verf\u00fcgung widerrufen, so ist im Zweifel die Verf\u00fcgung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden w\u00e4re.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2258 Widerruf durch ein sp\u00e4teres Testament<\/strong><\/p>\n<p>(1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein fr\u00fcheres Testament insoweit aufgehoben, als das sp\u00e4tere Testament mit dem fr\u00fcheren in Widerspruch steht.<\/p>\n<p>(2) Wird das sp\u00e4tere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das fr\u00fchere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden w\u00e4re.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a7\u00a7 2258a und 2258b (weggefallen)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2259 Ablieferungspflicht<\/strong><\/p>\n<p>(1) Wer ein Testament, das nicht in besondere amtliche Verwahrung gebracht ist, im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverz\u00fcglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.<\/p>\n<p>(2) Befindet sich ein Testament bei einer anderen Beh\u00f6rde als einem Gericht in amtlicher Verwahrung, so ist es nach dem Tode des Erblassers an das Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht hat, wenn es von dem Testament Kenntnis erlangt, die Ablieferung zu veranlassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a7 2260 (weggefallen)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a7 2261 (weggefallen)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a7 2262 (weggefallen)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2263 Nichtigkeit eines Er\u00f6ffnungsverbots<\/strong><\/p>\n<p>Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tod zu er\u00f6ffnen, ist nichtig.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u00a7 2264 (weggefallen)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=798\">Inhaltsverzeichnis des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1243\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1243&text=Errichtung+und+Aufhebung+eines+Testaments\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1243&title=Errichtung+und+Aufhebung+eines+Testaments\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1243&description=Errichtung+und+Aufhebung+eines+Testaments\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 7 Errichtung und Aufhebung eines Testaments \u00a7 2229 Testierf\u00e4higkeit Minderj\u00e4hriger, Testierunf\u00e4higkeit FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1243\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-1243","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1243","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1243"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1243\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1244,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1243\/revisions\/1244"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1243"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1243"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1243"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}