{"id":1218,"date":"2021-04-20T07:15:57","date_gmt":"2021-04-20T07:15:57","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1218"},"modified":"2021-04-20T07:15:57","modified_gmt":"2021-04-20T07:15:57","slug":"inventarerrichtung-unbeschraenkte-haftung-des-erben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1218","title":{"rendered":"Inventarerrichtung, unbeschr\u00e4nkte Haftung des Erben"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Untertitel 4<br \/>\nInventarerrichtung, unbeschr\u00e4nkte Haftung des Erben<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1993 Inventarerrichtung<\/strong><\/p>\n<p><!--more-->Der Erbe ist berechtigt, ein Verzeichnis des Nachlasses (Inventar) bei dem Nachlassgericht einzureichen (Inventarerrichtung).<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1994 Inventarfrist<\/strong><\/p>\n<p>(1) Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag eines Nachlassgl\u00e4ubigers zur Errichtung des Inventars eine Frist (Inventarfrist) zu bestimmen. Nach dem Ablauf der Frist haftet der Erbe f\u00fcr die Nachlassverbindlichkeiten unbeschr\u00e4nkt, wenn nicht vorher das Inventar errichtet wird.<\/p>\n<p>(2) Der Antragsteller hat seine Forderung glaubhaft zu machen. Auf die Wirksamkeit der Fristbestimmung ist es ohne Einfluss, wenn die Forderung nicht besteht.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1995 Dauer der Frist<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Inventarfrist soll mindestens einen Monat, h\u00f6chstens drei Monate betragen. Sie beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, durch den die Frist bestimmt wird.<\/p>\n<p>(2) Wird die Frist vor der Annahme der Erbschaft bestimmt, so beginnt sie erst mit der Annahme der Erbschaft.<\/p>\n<p>(3) Auf Antrag des Erben kann das Nachlassgericht die Frist nach seinem Ermessen verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1996 Bestimmung einer neuen Frist<\/strong><\/p>\n<p>(1) War der Erbe ohne sein Verschulden verhindert, das Inventar rechtzeitig zu errichten, die nach den Umst\u00e4nden gerechtfertigte Verl\u00e4ngerung der Inventarfrist zu beantragen oder die in Absatz 2 bestimmte Frist von zwei Wochen einzuhalten, so hat ihm auf seinen Antrag das Nachlassgericht eine neue Inventarfrist zu bestimmen.<\/p>\n<p>(2) Der Antrag muss binnen zwei Wochen nach der Beseitigung des Hindernisses und sp\u00e4testens vor dem Ablauf eines Jahres nach dem Ende der zuerst bestimmten Frist gestellt werden.<\/p>\n<p>(3) Vor der Entscheidung soll der Nachlassgl\u00e4ubiger, auf dessen Antrag die erste Frist bestimmt worden ist, wenn tunlich geh\u00f6rt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1997 Hemmung des Fristablaufs<\/strong><\/p>\n<p>Auf den Lauf der Inventarfrist und der im \u00a7 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen finden die f\u00fcr die Verj\u00e4hrung geltenden Vorschriften des \u00a7 210 entsprechende Anwendung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1998 Tod des Erben vor Fristablauf<\/strong><\/p>\n<p>Stirbt der Erbe vor dem Ablauf der Inventarfrist oder der in \u00a7 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen, so endigt die Frist nicht vor dem Ablauf der f\u00fcr die Erbschaft des Erben vorgeschriebenen Ausschlagungsfrist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1999 Mitteilung an das Gericht<\/strong><\/p>\n<p>Steht der Erbe unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft, so soll das Nachlassgericht dem Familiengericht von der Bestimmung der Inventarfrist Mitteilung machen. F\u00e4llt die Nachlassangelegenheit in den Aufgabenkreis eines Betreuers des Erben, tritt an die Stelle des Familiengerichts das Betreuungsgericht.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2000 Unwirksamkeit der Fristbestimmung<\/strong><\/p>\n<p>Die Bestimmung einer Inventarfrist wird unwirksam, wenn eine Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird. W\u00e4hrend der Dauer der Nachlassverwaltung oder des Nachlassinsolvenzverfahrens kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Ist das Nachlassinsolvenzverfahren durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan beendet, so bedarf es zur Abwendung der unbeschr\u00e4nkten Haftung der Inventarerrichtung nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2001 Inhalt des Inventars<\/strong><\/p>\n<p>(1) In dem Inventar sollen die bei dem Eintritt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenst\u00e4nde und die Nachlassverbindlichkeiten vollst\u00e4ndig angegeben werden.<\/p>\n<p>(2) Das Inventar soll au\u00dferdem eine Beschreibung der Nachlassgegenst\u00e4nde, soweit eine solche zur Bestimmung des Wertes erforderlich ist, und die Angabe des Wertes enthalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2002 Aufnahme des Inventars durch den Erben<\/strong><\/p>\n<p>Der Erbe muss zu der Aufnahme des Inventars eine zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde oder einen zust\u00e4ndigen Beamten oder Notar zuziehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2003 Amtliche Aufnahme des Inventars<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die amtliche Aufnahme des Inventars erfolgt auf Antrag des Erben durch einen vom Nachlassgericht beauftragten Notar. Durch die Stellung des Antrags wird die Inventarfrist gewahrt.<\/p>\n<p>(2) Der Erbe ist verpflichtet, die zur Aufnahme des Inventars erforderliche Auskunft zu erteilen.<\/p>\n<p>(3) Das Inventar ist von dem Notar bei dem Nachlassgericht einzureichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2004 Bezugnahme auf ein vorhandenes Inventar<\/strong><\/p>\n<p>Befindet sich bei dem Nachlassgericht schon ein den Vorschriften der \u00a7\u00a7 2002, 2003 entsprechendes Inventar, so gen\u00fcgt es, wenn der Erbe vor dem Ablauf der Inventarfrist dem Nachlassgericht gegen\u00fcber erkl\u00e4rt, dass das Inventar als von ihm eingereicht gelten soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2005 Unbeschr\u00e4nkte Haftung des Erben bei Unrichtigkeit des Inventars<\/strong><\/p>\n<p>(1) F\u00fchrt der Erbe absichtlich eine erhebliche Unvollst\u00e4ndigkeit der im Inventar enthaltenen Angabe der Nachlassgegenst\u00e4nde herbei oder bewirkt er in der Absicht, die Nachlassgl\u00e4ubiger zu benachteiligen, die Aufnahme einer nicht bestehenden Nachlassverbindlichkeit, so haftet er f\u00fcr die Nachlassverbindlichkeiten unbeschr\u00e4nkt. Das Gleiche gilt, wenn er im Falle des \u00a7 2003 die Erteilung der Auskunft verweigert oder absichtlich in erheblichem Ma\u00dfe verz\u00f6gert.<\/p>\n<p>(2) Ist die Angabe der Nachlassgegenst\u00e4nde unvollst\u00e4ndig, ohne dass ein Fall des Absatzes 1 vorliegt, so kann dem Erben zur Erg\u00e4nzung eine neue Inventarfrist bestimmt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2006 Eidesstattliche Versicherung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Erbe hat auf Verlangen eines Nachlassgl\u00e4ubigers zu Protokoll des Nachlassgerichts an Eides statt zu versichern,<br \/>\ndass er nach bestem Wissen die Nachlassgegenst\u00e4nde so vollst\u00e4ndig angegeben habe, als er dazu imstande sei.<\/p>\n<p>(2) Der Erbe kann vor der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung das Inventar vervollst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>(3) Verweigert der Erbe die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, so haftet er dem Gl\u00e4ubiger, der den Antrag gestellt hat, unbeschr\u00e4nkt. Das Gleiche gilt, wenn er weder in dem Termin noch in einem auf Antrag des Gl\u00e4ubigers bestimmten neuen Termin erscheint, es sei denn, dass ein Grund vorliegt, durch den das Nichterscheinen in diesem Termin gen\u00fcgend entschuldigt wird.<\/p>\n<p>(4) Eine wiederholte Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann derselbe Gl\u00e4ubiger oder ein anderer Gl\u00e4ubiger nur verlangen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dem Erben nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung weitere Nachlassgegenst\u00e4nde bekannt geworden sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2007 Haftung bei mehreren Erbteilen<\/strong><\/p>\n<p>Ist ein Erbe zu mehreren Erbteilen berufen, so bestimmt sich seine Haftung f\u00fcr die Nachlassverbindlichkeiten in Ansehung eines jeden der Erbteile so, wie wenn die Erbteile verschiedenen Erben geh\u00f6rten. In den F\u00e4llen der Anwachsung und des \u00a7 1935 gilt dies nur dann, wenn die Erbteile verschieden beschwert sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2008 Inventar f\u00fcr eine zum Gesamtgut geh\u00f6rende Erbschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Ist ein in G\u00fctergemeinschaft lebender Ehegatte Erbe und geh\u00f6rt die Erbschaft zum Gesamtgut, so ist die Bestimmung der Inventarfrist nur wirksam, wenn sie auch dem anderen Ehegatten gegen\u00fcber erfolgt, sofern dieser das Gesamtgut allein oder mit seinem Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet. Solange die Frist diesem gegen\u00fcber nicht verstrichen ist, endet sie auch nicht dem Ehegatten gegen\u00fcber, der Erbe ist. Die Errichtung des Inventars durch den anderen Ehegatten kommt dem Ehegatten, der Erbe ist, zustatten.<\/p>\n<p>(2) Die Vorschriften des Absatzes 1 gelten auch nach der Beendigung der G\u00fctergemeinschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2009 Wirkung der Inventarerrichtung<\/strong><\/p>\n<p>Ist das Inventar rechtzeitig errichtet worden, so wird im Verh\u00e4ltnis zwischen dem Erben und den Nachlassgl\u00e4ubigern vermutet, dass zur Zeit des Erbfalls weitere Nachlassgegenst\u00e4nde als die angegebenen nicht vorhanden gewesen seien.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2010 Einsicht des Inventars<\/strong><\/p>\n<p>Das Nachlassgericht hat die Einsicht des Inventars jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2011 Keine Inventarfrist f\u00fcr den Fiskus als Erben<\/strong><\/p>\n<p>Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Fiskus ist den Nachlassgl\u00e4ubigern gegen\u00fcber verpflichtet, \u00fcber den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2012 Keine Inventarfrist f\u00fcr den Nachlasspfleger und Nachlassverwalter<\/strong><\/p>\n<p>(1) Einem nach den \u00a7\u00a7 1960, 1961 bestellten Nachlasspfleger kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Der Nachlasspfleger ist den Nachlassgl\u00e4ubigern gegen\u00fcber verpflichtet, \u00fcber den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Der Nachlasspfleger kann nicht auf die Beschr\u00e4nkung der Haftung des Erben verzichten.<\/p>\n<p>(2) Diese Vorschriften gelten auch f\u00fcr den Nachlassverwalter.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2013 Folgen der unbeschr\u00e4nkten Haftung des Erben<\/strong><\/p>\n<p>(1) Haftet der Erbe f\u00fcr die Nachlassverbindlichkeiten unbeschr\u00e4nkt, so finden die Vorschriften der \u00a7\u00a7 1973 bis 1975, 1977 bis 1980, 1989 bis 1992 keine Anwendung; der Erbe ist nicht berechtigt, die Anordnung einer Nachlassverwaltung zu beantragen. Auf eine nach \u00a7 1973 oder nach \u00a7 1974 eingetretene Beschr\u00e4nkung der Haftung kann sich der Erbe jedoch berufen, wenn sp\u00e4ter der Fall des \u00a7 1994 Abs. 1 Satz 2 oder des \u00a7 2005 Abs. 1 eintritt.<\/p>\n<p>(2) Die Vorschriften der \u00a7\u00a7 1977 bis 1980 und das Recht des Erben, die Anordnung einer Nachlassverwaltung zu beantragen, werden nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Erbe einzelnen Nachlassgl\u00e4ubigern gegen\u00fcber unbeschr\u00e4nkt haftet.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=798\">Inhaltsverzeichnis des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1218\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1218&text=Inventarerrichtung%2C+unbeschr%C3%A4nkte+Haftung+des+Erben\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1218&title=Inventarerrichtung%2C+unbeschr%C3%A4nkte+Haftung+des+Erben\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1218&description=Inventarerrichtung%2C+unbeschr%C3%A4nkte+Haftung+des+Erben\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) Untertitel 4 Inventarerrichtung, unbeschr\u00e4nkte Haftung des Erben \u00a7 1993 Inventarerrichtung FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1218\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-1218","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1218","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1218"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1218\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1219,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1218\/revisions\/1219"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1218"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1218"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1218"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}