{"id":1046,"date":"2021-03-24T11:14:53","date_gmt":"2021-03-24T11:14:53","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1046"},"modified":"2021-03-24T11:14:53","modified_gmt":"2021-03-24T11:14:53","slug":"buergschaft-buergerliches-gesetzbuch-bgb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1046","title":{"rendered":"B\u00fcrgschaft. B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Titel 20<br \/>\nB\u00fcrgschaft<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 765 Vertragstypische Pflichten bei der B\u00fcrgschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Durch den B\u00fcrgschaftsvertrag verpflichtet sich der B\u00fcrge gegen\u00fcber dem Gl\u00e4ubiger eines Dritten,<!--more--> f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.<\/p>\n<p>(2) Die B\u00fcrgschaft kann auch f\u00fcr eine k\u00fcnftige oder eine bedingte Verbindlichkeit \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 766 Schriftform der B\u00fcrgschaftserkl\u00e4rung<\/strong><\/p>\n<p>Zur G\u00fcltigkeit des B\u00fcrgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der B\u00fcrgschaftserkl\u00e4rung erforderlich. Die Erteilung der B\u00fcrgschaftserkl\u00e4rung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Soweit der B\u00fcrge die Hauptverbindlichkeit erf\u00fcllt, wird der Mangel der Form geheilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 767 Umfang der B\u00fcrgschaftsschuld<\/strong><\/p>\n<p>(1) F\u00fcr die Verpflichtung des B\u00fcrgen ist der jeweilige Bestand der Hauptverbindlichkeit ma\u00dfgebend. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners ge\u00e4ndert wird. Durch ein Rechtsgesch\u00e4ft, das der Hauptschuldner nach der \u00dcbernahme der B\u00fcrgschaft vornimmt, wird die Verpflichtung des B\u00fcrgen nicht erweitert.<\/p>\n<p>(2) Der B\u00fcrge haftet f\u00fcr die dem Gl\u00e4ubiger von dem Hauptschuldner zu ersetzenden Kosten der K\u00fcndigung und der Rechtsverfolgung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 768 Einreden des B\u00fcrgen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der B\u00fcrge kann die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden geltend machen. Stirbt der Hauptschuldner, so kann sich der B\u00fcrge nicht darauf berufen, dass der Erbe f\u00fcr die Verbindlichkeit nur beschr\u00e4nkt haftet.<\/p>\n<p>(2) Der B\u00fcrge verliert eine Einrede nicht dadurch, dass der Hauptschuldner auf sie verzichtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 769 Mitb\u00fcrgschaft<\/strong><\/p>\n<p>Verb\u00fcrgen sich mehrere f\u00fcr dieselbe Verbindlichkeit, so haften sie als Gesamtschuldner, auch wenn sie die B\u00fcrgschaft nicht gemeinschaftlich \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 770 Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der B\u00fcrge kann die Befriedigung des Gl\u00e4ubigers verweigern, solange dem Hauptschuldner das Recht zusteht, das seiner Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgesch\u00e4ft anzufechten.<\/p>\n<p>(2) Die gleiche Befugnis hat der B\u00fcrge, solange sich der Gl\u00e4ubiger durch Aufrechnung gegen eine f\u00e4llige Forderung des Hauptschuldners befriedigen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 771 Einrede der Vorausklage<\/strong><\/p>\n<p>Der B\u00fcrge kann die Befriedigung des Gl\u00e4ubigers verweigern, solange nicht der Gl\u00e4ubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage). Erhebt der B\u00fcrge die Einrede der Vorausklage, ist die Verj\u00e4hrung des Anspruchs des Gl\u00e4ubigers gegen den B\u00fcrgen gehemmt, bis der Gl\u00e4ubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 772 Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gl\u00e4ubigers<\/strong><\/p>\n<p>(1) Besteht die B\u00fcrgschaft f\u00fcr eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an einem anderen Orte eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Orte, in Ermangelung eines Wohnsitzes und einer gewerblichen Niederlassung an seinem Aufenthaltsort versucht werden.<\/p>\n<p>(2) Steht dem Gl\u00e4ubiger ein Pfandrecht oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an einer beweglichen Sache des Hauptschuldners zu, so muss er auch aus dieser Sache Befriedigung suchen. Steht dem Gl\u00e4ubiger ein solches Recht an der Sache auch f\u00fcr eine andere Forderung zu, so gilt dies nur, wenn beide Forderungen durch den Wert der Sache gedeckt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 773 Ausschluss der Einrede der Vorausklage<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Einrede der Vorausklage ist ausgeschlossen:<\/p>\n<p>1. wenn der B\u00fcrge auf die Einrede verzichtet, insbesondere wenn er sich als Selbstschuldner verb\u00fcrgt hat,<\/p>\n<p>2. wenn die Rechtsverfolgung gegen den Hauptschuldner infolge einer nach der \u00dcbernahme der B\u00fcrgschaft eingetretenen \u00c4nderung des Wohnsitzes, der gewerblichen Niederlassung oder des Aufenthaltsorts des Hauptschuldners wesentlich erschwert ist,<\/p>\n<p>3. wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des Hauptschuldners das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet ist,<\/p>\n<p>4. wenn anzunehmen ist, dass die Zwangsvollstreckung in das Verm\u00f6gen des Hauptschuldners nicht zur Befriedigung des Gl\u00e4ubigers f\u00fchren wird.<\/p>\n<p>(2) In den F\u00e4llen der Nummern 3, 4 ist die Einrede insoweit zul\u00e4ssig, als sich der Gl\u00e4ubiger aus einer beweglichen Sache des Hauptschuldners befriedigen kann, an der er ein Pfandrecht oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht hat; die Vorschrift des \u00a7 772 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 774 Gesetzlicher Forderungs\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p>(1) Soweit der B\u00fcrge den Gl\u00e4ubiger befriedigt, geht die Forderung des Gl\u00e4ubigers gegen den Hauptschuldner auf ihn \u00fcber. Der \u00dcbergang kann nicht zum Nachteil des Gl\u00e4ubigers geltend gemacht werden. Einwendungen des Hauptschuldners aus einem zwischen ihm und dem B\u00fcrgen bestehenden Rechtsverh\u00e4ltnis bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Mitb\u00fcrgen haften einander nur nach \u00a7 426.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 775 Anspruch des B\u00fcrgen auf Befreiung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Hat sich der B\u00fcrge im Auftrag des Hauptschuldners verb\u00fcrgt oder stehen ihm nach den Vorschriften \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag wegen der \u00dcbernahme der B\u00fcrgschaft die Rechte eines Beauftragten gegen den Hauptschuldner zu, so kann er von diesem Befreiung von der B\u00fcrgschaft verlangen:<\/p>\n<p>1. wenn sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Hauptschuldners wesentlich verschlechtert haben,<\/p>\n<p>2. wenn die Rechtsverfolgung gegen den Hauptschuldner infolge einer nach der \u00dcbernahme der B\u00fcrgschaft eingetretenen \u00c4nderung des Wohnsitzes, der gewerblichen Niederlassung oder des Aufenthaltsorts des Hauptschuldners wesentlich erschwert ist,<\/p>\n<p>3. wenn der Hauptschuldner mit der Erf\u00fcllung seiner Verbindlichkeit im Verzug ist,<\/p>\n<p>4. wenn der Gl\u00e4ubiger gegen den B\u00fcrgen ein vollstreckbares Urteil auf Erf\u00fcllung erwirkt hat.<\/p>\n<p>(2) Ist die Hauptverbindlichkeit noch nicht f\u00e4llig, so kann der Hauptschuldner dem B\u00fcrgen, statt ihn zu befreien, Sicherheit leisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 776 Aufgabe einer Sicherheit<\/strong><\/p>\n<p>Gibt der Gl\u00e4ubiger ein mit der Forderung verbundenes Vorzugsrecht, eine f\u00fcr sie bestehende Hypothek oder Schiffshypothek, ein f\u00fcr sie bestehendes Pfandrecht oder das Recht gegen einen Mitb\u00fcrgen auf, so wird der B\u00fcrge insoweit frei, als er aus dem aufgegebenen Recht nach \u00a7 774 h\u00e4tte Ersatz erlangen k\u00f6nnen. Dies gilt auch dann, wenn das aufgegebene Recht erst nach der \u00dcbernahme der B\u00fcrgschaft entstanden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 777 B\u00fcrgschaft auf Zeit<\/strong><\/p>\n<p>(1) Hat sich der B\u00fcrge f\u00fcr eine bestehende Verbindlichkeit auf bestimmte Zeit verb\u00fcrgt, so wird er nach dem Ablauf der bestimmten Zeit frei, wenn nicht der Gl\u00e4ubiger die Einziehung der Forderung unverz\u00fcglich nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 772 betreibt, das Verfahren ohne wesentliche Verz\u00f6gerung fortsetzt und unverz\u00fcglich nach der Beendigung des Verfahrens dem B\u00fcrgen anzeigt, dass er ihn in Anspruch nehme. Steht dem B\u00fcrgen die Einrede der Vorausklage nicht zu, so wird er nach dem Ablauf der bestimmten Zeit frei, wenn nicht der Gl\u00e4ubiger ihm unverz\u00fcglich diese Anzeige macht.<\/p>\n<p>(2) Erfolgt die Anzeige rechtzeitig, so beschr\u00e4nkt sich die Haftung des B\u00fcrgen im Falle des Absatzes 1 Satz 1 auf den Umfang, den die Hauptverbindlichkeit zur Zeit der Beendigung des Verfahrens hat, im Falle des Absatzes 1 Satz 2 auf den Umfang, den die Hauptverbindlichkeit bei dem Ablauf der bestimmten Zeit hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 778 Kreditauftrag<\/strong><\/p>\n<p>Wer einen anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe zu gew\u00e4hren, haftet dem Beauftragten f\u00fcr die aus dem Darlehen oder der Finanzierungshilfe entstehende Verbindlichkeit des Dritten als B\u00fcrge.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=798\">Inhaltsverzeichnis des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1046\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1046&text=B%C3%BCrgschaft.+B%C3%BCrgerliches+Gesetzbuch+%28BGB%29\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1046&title=B%C3%BCrgschaft.+B%C3%BCrgerliches+Gesetzbuch+%28BGB%29\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1046&description=B%C3%BCrgschaft.+B%C3%BCrgerliches+Gesetzbuch+%28BGB%29\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 20 B\u00fcrgschaft \u00a7 765 Vertragstypische Pflichten bei der B\u00fcrgschaft (1) Durch den B\u00fcrgschaftsvertrag verpflichtet sich der B\u00fcrge gegen\u00fcber dem Gl\u00e4ubiger eines Dritten, FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1046\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-1046","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1046","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1046"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1046\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1047,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1046\/revisions\/1047"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1046"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1046"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1046"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}