{"id":1015,"date":"2021-03-24T07:34:24","date_gmt":"2021-03-24T07:34:24","guid":{"rendered":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1015"},"modified":"2021-03-24T07:34:24","modified_gmt":"2021-03-24T07:34:24","slug":"auftrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1015","title":{"rendered":"Auftrag"},"content":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB)<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Titel 12<br \/>\nAuftrag, Gesch\u00e4ftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste<br \/>\nUntertitel 1<br \/>\nAuftrag<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag<\/strong><\/p>\n<p>Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte,<!--more--> ein ihm von dem Auftraggeber \u00fcbertragenes Gesch\u00e4ft f\u00fcr diesen unentgeltlich zu besorgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 663 Anzeigepflicht bei Ablehnung<\/strong><\/p>\n<p>Wer zur Besorgung gewisser Gesch\u00e4fte \u00f6ffentlich bestellt ist oder sich \u00f6ffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Gesch\u00e4fte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverz\u00fcglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand dem Auftraggeber gegen\u00fcber zur Besorgung gewisser Gesch\u00e4fte erboten hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 664 Un\u00fcbertragbarkeit; Haftung f\u00fcr Gehilfen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Beauftragte darf im Zweifel die Ausf\u00fchrung des Auftrags nicht einem Dritten \u00fcbertragen. Ist die \u00dcbertragung gestattet, so hat er nur ein ihm bei der \u00dcbertragung zur Last fallendes Verschulden zu vertreten. F\u00fcr das Verschulden eines Gehilfen ist er nach \u00a7 278 verantwortlich.<\/p>\n<p>(2) Der Anspruch auf Ausf\u00fchrung des Auftrags ist im Zweifel nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 665 Abweichung von Weisungen<\/strong><\/p>\n<p>Der Beauftragte ist berechtigt, von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn er den Umst\u00e4nden nach annehmen darf, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen w\u00fcrde. Der Beauftragte hat vor der Abweichung dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entschlie\u00dfung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht<\/strong><\/p>\n<p>Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen \u00fcber den Stand des Gesch\u00e4fts Auskunft zu erteilen und nach der Ausf\u00fchrung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 667 Herausgabepflicht<\/strong><\/p>\n<p>Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausf\u00fchrung des Auftrags erh\u00e4lt und was er aus der Gesch\u00e4ftsbesorgung erlangt, herauszugeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 668 Verzinsung des verwendeten Geldes<\/strong><\/p>\n<p>Verwendet der Beauftragte Geld f\u00fcr sich, das er dem Auftraggeber herauszugeben oder f\u00fcr ihn zu verwenden hat, so ist er verpflichtet, es von der Zeit der Verwendung an zu verzinsen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 669 Vorschusspflicht<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die zur Ausf\u00fchrung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 670 Ersatz von Aufwendungen<\/strong><\/p>\n<p>Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausf\u00fchrung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umst\u00e4nden nach f\u00fcr erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 671 Widerruf; K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Auftrag kann von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>(2) Der Beauftragte darf nur in der Art k\u00fcndigen, dass der Auftraggeber f\u00fcr die Besorgung des Gesch\u00e4fts anderweit F\u00fcrsorge treffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund f\u00fcr die unzeitige K\u00fcndigung vorliegt. K\u00fcndigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.<\/p>\n<p>(3) Liegt ein wichtiger Grund vor, so ist der Beauftragte zur K\u00fcndigung auch dann berechtigt, wenn er auf das K\u00fcndigungsrecht verzichtet hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 672 Tod oder Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers. Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des \u00fcbertragenen Gesch\u00e4fts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit F\u00fcrsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 673 Tod des Beauftragten<\/strong><\/p>\n<p>Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten. Erlischt der Auftrag, so hat der Erbe des Beauftragten den Tod dem Auftraggeber unverz\u00fcglich anzuzeigen und, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des \u00fcbertragenen Gesch\u00e4fts fortzusetzen, bis der Auftraggeber anderweit F\u00fcrsorge treffen kann; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 674 Fiktion des Fortbestehens<\/strong><\/p>\n<p>Erlischt der Auftrag in anderer Weise als durch Widerruf, so gilt er zugunsten des Beauftragten gleichwohl als fortbestehend, bis der Beauftragte von dem Erl\u00f6schen Kenntnis erlangt oder das Erl\u00f6schen kennen muss.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=798\">Inhaltsverzeichnis des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches<\/a><\/p>\n<div class=\"social-share-buttons\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/sharer\/sharer.php?u=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1015\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Facebook<\/a><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1015&text=Auftrag\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Twitter<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/shareArticle?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1015&title=Auftrag\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LinkedIn<\/a><a href=\"https:\/\/pinterest.com\/pin\/create\/button\/?url=https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1015&description=Auftrag\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pinterest<\/a><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) Titel 12 Auftrag, Gesch\u00e4ftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste Untertitel 1 Auftrag \u00a7 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag Durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet sich der Beauftragte, FacebookTwitterLinkedInPinterest<\/p>\n<p class=\"more-link-p\"><a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/eurogesetze.com\/?p=1015\">Read more &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lmt_disableupdate":"","_lmt_disable":"","footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-1015","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-gesetze-verordnungen"],"modified_by":"eurogesetze","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1015","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1015"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1015\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1016,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1015\/revisions\/1016"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1015"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1015"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/eurogesetze.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1015"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}